Naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung

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1 Naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung Zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung 'Isarstraße' / Flur-Nr. 445, Gmk. Bruckbergerau Bauvorhaben Högl Frau Sabrina Högl, Dammstraße 1a, Bruckberg / Fa. Mailhammer-Högl, Sägewerk-Exportverpackungen-Paletten ek LANDKREIS LANDSHUT REG.-BEZIRK NIEDERBAYERN

2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation / Vorhaben Naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung / Ermittlung des Ausgleichsbedarfs Bewertung der Schutzgüter und Vegetationstypen, Einordnung in Bestandskategorien Eingriffsintensität / Kompensationsfaktor Ermittlung der erforderlichen Ausgleichsfläche... 4 Anhang Artenauswahlliste, Stand Plan 'Darstellung Eingriff durch Umsetzung der geplanten Bebauung und Erschließung auf Flur Nr. 445(T) an der Isarstraße, Gmk. Bruckbergerau, Plan 'Darstellung Ausgleichsfläche / Konzept der Ausgleichsmaßnahmen auf Flur- Nr. 445(T) an der Isarstraße, Gmk. Bruckbergerau', Maßstab 1:500, Seite 2 von 6

3 1. Ausgangssituation / Vorhaben Die Klarstellungssatzung allein schafft kein Baurecht. Dies trifft ausschließlich auf das im Rahmen der Einbeziehungssatzung einzubeziehende Flurstück zu. Der erforderliche Ausgleich durch den geplanten Eingriff - hier Bauvorhaben auf Flur 445(T) - soll entsprechend eingriffsnah, nämlich entlang des Klötzlmühlbachufers des einzubeziehenden Baugrundstücks, erfolgen. Die Bauherrschaft S. Högl plant die Errichtung eines Eigenheims an der Isarstraße (südöstlich von Isarstraße 2a), auf der Flur 445 (T), / OT Bruckbergerau. Mit der geplante Überbauung und Versiegelung kommt es zu einem Eingriff auf derzeitigem Intensivgrünland; die Flächen entfallen und stehen für die derzeitige Nutzung bzw. für den Naturhaushalt in Qualität und Quantität so nicht mehr zur Verfügung. Die nachstehende Naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung trifft konkrete Aussagen zum Ausmaß des Eingriffs auf Flur 445(T) und ermittelt die notwendige Ausgleichsfläche. 2. Naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung / Ermittlung des Ausgleichsbedarfs Für Bauleitplanverfahren, hier 'Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Isarstraße' - Flur 445(T), wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung angewandt. Für die Erarbeitung der Eingriffsregelung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (früher Landesentwicklung und Umweltfragen) der Leitfaden "Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" erstellt. Der Leitfaden sieht für das hier angewandte Regelverfahren die folgenden Arbeitsschritte vor: - Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft (hier tabellarisch) - Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs - Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen - Auswahl geeigneter Flächen und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen Bewertung der Schutzgüter und Vegetationstypen, Einordnung in Bestandskategorien Arten und Lebensräume Flora: Intensivgrünland (G11) angrenzend an Klötzlmühlbach Fauna: zumeist Brutvogelarten, Fledermäuse Boden Anthropogen überprägter Boden, Intensivgrünland / Wiese Wasser Kein Oberflächenwasser im unmittelbaren Planungsbereich, benachbart im Süden ist der Klötzlmühlbach (Einträge aus dem Vorhaben sind nicht zu erwarten) Klima und Luft Fläche ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen Seite 3 von 6

4 Landschaftsbild/ Ortsbild Strukturreiche Kulturlandschaft, eingewachsene Privatgärten in Ortsrandlage, Klötzlmühlbach mit Ufervegetation (FFH-Gebiet) weiter südlich benachbart I Ergebnis: Der Flächennutzungsplan stellt die Flur 445(T) als landwirtschaftliche Nutzfläche dar (Realnutzung derzeit Intensivgrünland) mit benachbarter Wohnbebauung und strukturreichen Gärten im Norden und Westen sowie dem Klötzlmühlbach mit Ufervegetation im Südwesten (mäandrierend). Das Gebiet, insbesondere Flur 445(T), kann nach Bewertung der einzelnen Schutzgüter gemäß Tabelle der zugeordnet werden, es weist insgesamt eine geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild auf. Lediglich der weiter im Süden benachbarte Klötzlmühlbach ist von hoher Bedeutung; es handelt sich hierbei zum Einen um ein FFH-Gebiet und zum Anderen um ein amtlich kartiertes Biotop (Fließgewässer nebst Ufervegetation). Vom Klötzlmühlbach wird allerdings mit dem Bauvorhaben ausreichend Abstand gehalten. Die Planung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Gewässer. Zu erheblichen Beeinträchtigungen in diesen Bereichen (FFH-Gebiet mit Bachmuschelvorkommen) kommt es daher nicht Eingriffsintensität / Kompensationsfaktor Entsprechend den Vorgaben aus dem Leitfaden zur Eingriffsermittlung wird das Gebiet dem Typ B, niedriger bis mittlerer zu erwartender Eingriff, zugeordnet. Somit ergibt sich eine Kompensationsfaktorspanne von 0,2-0,5. Für die einzubeziehende Fläche werden keine zusätzlichen Erschließungsstraßen benötigt (außer einer Zufahrt), da die vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann. Das Maß des zu erwartenden Eingriffs kann als gering eingestuft werden. Da sich allerdings in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vorhaben Gebiete mit Schutzcharakter befinden, wird der Kompensationsfaktor bei mind. 0,35 festgelegt Ermittlung der erforderlichen Ausgleichsfläche Auszugleichen ist die einbezogene Teilfläche folgender Flurstücksnummer der Gemarkung Bruckbergerau: Eingriffsfläche (Flur 445(T), Bauherrschaft Högl) m² Kompensationsfaktor x 0,35 Erforderliche Ausgleichsfläche ca. 572 m² Der Ausgleichsbedarf für das Vorhaben Högl beträgt demnach 572 m². Der Nachweis des Ausgleichs erfolgt auf einer Fläche am südlich benachbarten Klötzlmühlbach - eingriffsnah. Zielsetzung ist dabei das Anlegen eines mind. 5 m breiten Uferstreifens mit artenreichem Krautsaum (K132), gefolgt von Extensivgrünland (G213). Die Anlage des artenreichen Krautsaums erfolgt durch Ansaat. Der 5 m breite Uferrandstreifen zum Klötzlmühlbach ist vorher entsprechen vorzubereiten (ggf. Schlegel, Fräsen, Eggen). Der Zustand 'Artenreiches Extensivgrünland' ist über die Extensivierung der Pflege (Mahd) zu erreichen. In den ersten 1-2 Jahren wird ab Mitte Juni zunächst mind schührig gemäht (nach Bedarf auf öfter), um die bisher durch Düngung eingetragenen Stoffe auszuhagern, d.h. das Mahdgut ist nach jeder Mahd umgehend zu entfer- Seite 4 von 6

5 nen. Ab dem 3. Jahr ist die Pflege deutlich zu reduzieren, auf max. 1-schührige Mahd, wobei die Mahd nicht vor Mitte Juli zu erfolgen hat (besser Spätsommer). Die notwendigen Maßnahmen zur Anlage des Ufersaums sind außerhalb der Schutzzeiten für Arten und deren Lebensräume (hier potentielle Wiesenbrüter im Umfeld; ggf. auch Biber) gem. 39 BNatSchG vorzunehmen (nur in den Monaten Oktober bis einschl. Februar). Zudem ist das Grundstück nach Süden und Osten hin einzugrünen, im Sinne einer Ortsrandeingrünung und somit als Maßnahme zur Eingriffsminimierung. Denkbar ist hier die Pflanzung von gebietsheimischen Sträuchern in lockeren Gruppen und / oder die Pflanzung von Obstbäumen als Halb- oder Hochstamm (im Plan 'Ausgleich' schematisch dargestellt). Diese Flächen sind zukünftig von jeglicher Bebauung freizuhalten. Pflanzungen sind mit standortgerechten, heimischen Gehölzen umzusetzen (siehe Artenauswahlliste im Anhang). Baum- und Strauchpflanzungen dienen dabei der Einfassung des Grundstücks im Sinne einer Ortrandeingrünung - möglichst entlang der Grundstücksgrenze (siehe Plan). Bei der Pflanzung von Sträuchern und Einzelbäumen sind entsprechende Mindestabstände vom (zukünftigen) Nachbarsgrundstück zu berücksichtigen (in der Regel 2 m zu Privatgrundstücken; 4 m zu landwirtschaftlichen Nutzungen). Die Umsetzung der dargestellten Ausgleichsmaßnahmen muss bis spätestens 2 Jahre nach Rechtskraft der Einbeziehungssatzung erfolgt sein. Erst dann kann der naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich für das geplante Bauvorhaben als erbracht gelten. Die entsprechenden Maßnahmen zum Ausgleich stellt der beigefügte Plan 'Darstellung Ausgleichsfläche / Konzept Ausgleichsmaßnahme auf Flur-Nr. 445(T) an der Isarstraße, Gmk. Bruckbergerau' dar. Anhang - Artenauswahlliste, Stand Plan 'Darstellung Eingriff durch Umsetzung der geplanten Bebauung und Erschließung auf Flur Nr. 445(T) an der Isarstraße, Gmk. Bruckbergerau, - Plan 'Darstellung Ausgleichsfläche / Konzept der Ausgleichsmaßnahmen auf Flur- Nr. 445(T) an der Isarstraße, Gmk. Bruckbergerau', Maßstab 1:500, Seite 5 von 6

6 Pflanzvorgaben für das Bauvorhaben Högl / Ausgleich auf Flur 445(T), Gmk. Bruckbergerau/Gmd. Bruckberg Obstbäume - in Sorten z.b. (Siehe auch: Apfel: Sorte 'Teser' als Hochstamm oder Halbstamm Sorte 'Retina' als Hochstamm oder Halbstamm Birne: Verwendung unter Vorbehalt, denn völlig birnenrost-resistente Birnensorten gibt es bisher nicht. o.ä. Mindestpflanzgröße: Halbstamm oder Hochstamm 2xv., 8-10 Stammumfang Liefernachweis: z.b. Sträucher - standortgerecht und heimisch, in verschiedenen Wuchsklassen: als Großsträucher (3xv, H cm, mb) z.b. - Amelanchier lamarckii - Felsenbirne - Corylus avellana 'Hallesche Riesennuss' - Haselnuss 'Hallesche Riesennuss' o.ä. als Sträucher (mind. 2xv, H cm, mb) z.b. - Cornus mas - Kornelkirsche - Cornus sanguinea - Hartriegel - Ribes alpinum - Alpen-Johannisbeere - Rosa in Arten u. Sorten - Wildrose o.ä. Liefernachweis: z.b. Die meisten (Wild-)Früchte sind essbar bzw. in der Küche weiter verwertbar. In Gruppen pflanzen, ca. 5 Stück pro Symbol im Plan. Zusammengestellt: bk / Büro Planteam Seite 6 von 6

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