Änderungen Zertifizierungs-Rules Vers. 3 zu Vers. 4
|
|
- Emma Berg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Änderungen Zertifizierungs-Rules Vers. 3 zu Vers. 4 Communiqué # vom September 2013 Zukünftig sind verlängerte Werkbänke nicht mehr zulässig. Entsprechend den Vorgaben der IATF sind diese als eigenständige Werke mit eigenem Zertifikat zu behandeln. Alle verlängerten Werkbänke müssen zwischen dem und dem ein eigenständiges Zertifikat erhalten. Auf dem bestehenden Zertifikat muss die verlängerte Werkbank entfernt werden. Im Rahmen des nächsten Audits, das im oben genannten Zeitraum stattfindet, muss entsprechend den Regelungen der früheren verlängerten Werkbank ein Zertifizierungsaudit durchgeführt werden. Eine erste Phase ist nicht erforderlich. Basis der Audittage ist die Anzahl der Mitarbeiter der früheren verlängerten Werkbank plus eventueller unterstützender Funktionen. Es werden die Audittage für eine Rezertifizierung angesetzt. Anschließend wird ein Zertifikat mit 3 Jahren Gültigkeit erteilt. Das bisheriges Zertifikat bleibt weiter gültig. Die Auditdauer kann wegen des Wegfalls der Mitarbeiter aus der verlängerten Werkbank gegebenenfalls angepasst werden. Im Folgenden sind die Abschnitten gelistet in denen Änderungen stattgefunden haben. Sind es nur Sätze oder Satzteile sind diese unterstrichen. 1.0 Anwendungsbereich für die Zertifizierung nach ISO/TS Präzisierung der Begriffe: "Klient", "Kunden spezifizierte Serienteile", "Standort", "Produktion", "Ersatzteile", "Automobilindustrie", "Zubehörteile", "Unterstützungsfunktion" 2.2 Sicherstellung der Unbefangenheit und Unabhängigkeit Präzisierung der Unbefangenheit und Unabhängigkeit Die Zertifizierungsgesellschaft muss alle internen und externen Mitarbeiter verpflichten, jede ihnen bekannte Situation offen zu legen, die sie selbst oder die Zertifizierungsgesellschaft in einen Interessenkonflikt bringen könnte. Etc. Definition der Beratung Gefährdung der Unbefangenheit und Unabhängigkeit Definition der Gefährdungen der Unbefangenheit und Unabhängigkeit Vertragsgeschäftsstelle der Zertifizierungsgesellschaft Definition der Anforderungen/ Pflichten an/von IATF-zugelassener Vertragsgeschäftsstelle und regionalen Geschäftsstellen. 2.4 Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung Trennung der Anforderungen Witnessaudit / Office Assessment Detailierung des Abweichungsmanagement
2 2.5 Prozess zur Aberkennung der Zulassung als IATF-Zertifizierungsgesellschaft Detailierung der Vorgehensweise 2.6 Anforderungen an das Managementsystem einer Zertifizierungsgesellschaft Detaillierung der Zuständigkeiten / Verantwortungen und Befugnisse innerhalb der globalen Organisation 2.7 Managementbewertung Ausführliche Beschreibung der Managementbewertung mit Input / Output 2.8 Interne Systemaudits der Zertifizierungsgesellschaft Detailierung der Vorgehensweise 4.1 Qualifikation von Personen mit Vetorecht Detailierung der Kompetenzen und Verantwortungen Erstqualifizierungsprozess für Auditoren Wenn der Auditor den Erstqualifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen hat, erhält er eine Auditorenkarte, die ihn als zertifizierten IATF-Auditor ausweist. Die beauftragende Zertifizierungsgesellschaft erhält ein Zertifikat, das für zwei (2) Jahre gültig ist und die formale Zulassung des Auditors zur Durchführung von Audits für diese Zertifizierungsgesellschaft ausweist Requalifizierungsprozess für Auditoren Die Zertifizierungsgesellschaft muss sicherstellen, dass der Auditor sich online im IATF ADP registriert und die vollständige Wissens- und Anwendungsprüfung innerhalb von zwei (2) Jahren nach der Erstqualifizierung durchläuft. Wenn der Auditor diesen Requalifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen hat, erhält er eine neue Auditorenkarte, die ihn weiterhin als zertifizierten IATF-Auditor ausweist. Die beauftragende Zertifizierungsgesellschaft erhält ein Zertifikat, welches dem Auditor offiziell erlaubt, weiterhin Audits für diese Zertifizierungsgesellschaft durchzuführen. 4.4 Der interne Witness-Auditprozess der Zertifizierungsgesellschaft d) einen laufenden Prozess zur kontinuierlichen Leistungsüberwachung der Auditoren, einschließlich früherer interner Witness-Audits, Leistung bei IATF Witness-Audits, etc. g) die Dauer dieser Witness-Audits muss mindestens zwei (2) aufeinanderfolgende Audittage betragen und die Begleitung über die gesamte Auditdauer einschließen. Der Witness-Auditor darf nur einen (1) Auditor je Audit beobachten,
3 4.5 Aufrechterhaltung der Auditorenzulassung d) Erfüllung und Bestätigung der Mindest-Stundenanzahl zum CPD (kontinuierlicher persönlicher Weiterbildungsprozess, engl.: Continuing Personal Development) (siehe Abschnitt 4.5.2), Mindestanforderung an Auditdurchführung und Audittage a) mindestens ein (1) ISO/TS Audit je Quartal und b) mindestens zehn (10) Audittage je Kalenderjahr durchzuführen. Dazu zählen Stufe 2-Erstzertifizierungsaudits, Überwachungsaudits, Rezertifizierungsaudits, Transferaudits, außerordentliche Audits und Audits von Unterstützungsstandorten Kontinuierliche persönliche Weiterbildung (CPD) Die Zertifizierungsgesellschaft ist gefordert, jedem beauftragten Auditor mindestens fünf (5) Stunden strukturiertes Training pro Kalenderjahr anzubieten. Jeder Auditor ist dafür verantwortlich, zwanzig (20) Stunden kontinuierliche persönliche Weiterbildung pro Kalenderjahr zu absolvieren. Dies muss eine Kombination aus strukturierten und unstrukturierten Schulungsinhalten sein (siehe Abschnitt 10.0). Der zeitliche Umfang der unstrukturierten Schulungsinhalte darf nicht mehr als fünfundzwanzig Prozent (25%) der mindestens zwanzig (20) Stunden betragen. Anmerkung: Aufzeichnungen zum CPD jedes Auditors müssen in der Vertragsgeschäftsstelle jeder beauftragenden Zertifizierungsgesellschaft aufbewahrt werden Auditzyklus Der letzte Tag des ersten Rezertifizierungsaudits darf drei (3) Jahre (-3 Monate, +0 Tage) ab dem letzten Tag der Stufe 2 des Erstzertifizierungsaudits nicht überschreiten. Ist dieses Zeitfenster überschritten, muss der Klient ein neues Erstzertifizierungsaudit (Stufe 1 und Stufe 2) durchführen. Der letzte Tag des nachfolgenden Rezertifizierungsaudits darf drei (3) Jahre (-3 Monate, +0 Tage) ab dem letzten Tag des vorhergehenden Rezertifizierungsaudits nicht überschreiten. Ist dieses Zeitfenster überschritten, muss der Klient ein neues Erstzertifizierungsaudit (Stufe 1 und Stufe 2) durchführen.
4 5.2 Festlegung der Audittage b) die Anzahl an Audittagen darf nicht dadurch reduziert werden, dass pro Audittag mehr als acht (8) Stunden auditiert wird. Die einzige Ausnahme sind Audittage, an denen eine dritte Schicht auditiert wird (d.h. eine Schicht, die außerhalb der normalen Geschäfts- bzw. Bürozeit des Standortes liegt). Die zusätzliche Zeit, die aufgewendet wird um die dritte Schicht zu auditieren, darf nicht mehr als einen halben (0,5) Audittag (d.h. 4 Stunden) je Audit betragen, c) jedes Audit (Stufe 2 des Erstzertifizierungsaudits, Überwachungsaudit, Transferaudit und Rezertifizierungsaudit) muss die Auditierung aller Schichten einschließen (siehe Abschnitt 5.8 n). Produktion muss in allen Schichten auditiert werden, in denen produziert wird. Sofern Schichtmodelle existieren, müssen diese in jedem Audit auditiert werden. Die Mindestauditzeit in der Produktion muss mindestens ein Drittel der gesamten Audittage betragen, h) wenn ein Teil des Produktionsstandortes ausschließlich Produkte für die Automobilindustrie herstellt, kann der Anteil dieser Mitarbeiter als Grundlage zur Audittageberechnung herangezogen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Freigabe des zuständigen IATF Oversight Offices vor Auditdurchführung, - alle automobilspezifischen Produktionsprozesse sind von anderen Produktionsprozessen physisch getrennt (z.b. separates Gebäude, feste Absperrung zwischen Produktionslinien/-maschinen, usw.), - Mitarbeiter, die in automobilspezifischen Produktionsprozessen arbeiten, sind diesen fest zugeordnet, - alle Mitarbeiter in Unterstützungsfunktionen werden in die Berechnung einbezogen. Anmerkung: Sind automobile Produktionsprozesse in Produktionshallen integriert, in denen nichtautomobile Produktionsprozesse ausgeführt werden, kann diese Anforderung nicht angewendet werden. q) verändert sich Gesamtzahl der Mitarbeiter des Standortes vor oder während des Audits, muss die Mindestanzahl der Audittage neu berechnet werden. Wenn sich die Mindestanzahl an Audittagen verändert, muss auch das aktuelle Audit angepasst werden. Dies muss dokumentiert werden. 5.3 Ermittlung der Audittage Konzernschema Es liegt in der Verantwortung der Zertifizierungsgesellschaft, einen Auditplan mit der Gesamtanzahl der Auditage basierend auf der Mindestkalkulation zu erstellen (siehe Tabelle 5.2 und siehe Anhang 2 - Beispiel 6 zur Berechnung der Audittage). Für jeden Standort eines Konzernschemas muss folgendes erstellt und verfügbar sein: a) eine eigene Auditplanung und ein eigener Auditplan (siehe Abschnitt 5.7), b) einen eigenen Auditreport (siehe Abschnitt 5.10), c) eine eigene Zertifizierungsentscheidung (siehe Abschnitt 5.12), d) ein eigenes Zertifikat (siehe Abschnitt 5.13). Ein gemeinsames Zertifikat, das alle Standorte beinhaltet bzw. die Erstellung eines Konzern-Zertifikates ist nicht zulässig.
5 5.4 Ermittlung der Audittage - zulässige Reduzierungen c) bei einer Aufstockung von ISO 9001 auf ISO/TS dürfen die Audittage der Stufe 2 des Erstzertifizierungsaudits um maximal 30% der in Tabelle 5.2 vorgegebenen Audittage reduziert werden, - bei einer Erweiterung des Geltungsbereichs dürfen die Audittage nicht reduziert werden. Es sind 100% der geforderten Audittage für das Erstzertifizierungsaudit anzusetzen, - eine Aufstockung ist nur zulässig, wenn sie von derselben Zertifizierungsgesellschaft, die für die ISO Zertifizierung verantwortlich ist, durchgeführt wird. Wechselt ein Klient die Zertifizierungsgesellschaft, muss mindestens ein (1) Überwachungsaudit nach ISO 9001 von der neuen Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt werden, bevor eine Aufstockung auf ISO/TS vorgenommen werden kann, 5.6 Festlegung des Auditteams Das Auditteam muss über relevante, branchenspezifische Erfahrungen, bezogen auf den Geltungsbereich der Zertifizierung des Klienten, verfügen und für die entsprechenden Branchen zugelassen sein. Werden Dolmetscher eingesetzt, müssen diese so ausgewählt werden, dass sie das Audit nicht unzulässig beeinflussen. Die Zertifizierungsgesellschaft muss für das Erstzertifizierungsaudit (Stufe 1 und 2) ein Auditteam benennen, welches den Klienten in den vergangenen drei (3) Jahren nicht nach ISO/TS auditiert hat. Die Stufe 1 des Erstzertifizierungsaudits (Bereitschaftsbewertung) muss von einem Mitglied des Auditteams durchgeführt werden, welches auch die Stufe 2 des Erstzertifizierungsaudits auditieren wird, vorzugsweise vom Auditteamleiter. Für nachfolgende Auditzyklen muss ein anderes Auditteam eingesetzt werden. Die Zertifizierungsgesellschaft kann einen Auditor des vorangegangenen 3-jährigen Auditzyklus im Rezertifizierungsaudit einsetzen, um eine effektive Übergabe an das neue Auditteam zu gewährleisten. Dieser Auditor darf bei diesem Audit nicht als Auditteamleiter fungieren und nicht im Überwachungszyklus eingesetzt werden. Er kann aber im folgenden 3- jährigen Auditzyklus wieder eingesetzt werden. Die Zertifizierungsgesellschaft muss in jedem Überwachungsaudit des Auditzyklus mindestens einen Auditor des Auditteams des Rezertifizierungsaudits einsetzen.
6 5.7.1 Informationen des Klienten für die Auditplanung Die Zertifizierungsgesellschaft muss den Klienten verpflichten, folgende Informationen als Grundlage für die Auditplanung zur Verfügung zu stellen: a) Dokumentation über das Qualitätsmanagementsystem des Klienten, einschließlich Nachweise der Konformität mit den Anforderungen der ISO/TS 16949, sowie die Schnittstellen zu und Wechselwirkungen mit entfernten Unterstützungsfunktionen und/oder ausgelagerten Prozessen, b) Kundenleistungsdaten und interne Leistungsdaten seit dem letzten Audit, c) eine Übersicht zur Kundenzufriedenheit und der Kundenreklamationen seit dem letzten Audit, einschließlich der Prüfung von Kundenberichten und/oder Kundenbewertungen, d) erteilter besonderer Kundenstatus seit dem letzten Audit, e) Mitteilung über neue Kunden seit dem letzten Audit, f) Resultate von internen Audits und Managementbewertungen seit dem letzten Audit Auditplan Eine Zusammenfassung der vom Klienten übermittelten Informationen (siehe Abschnitt 5.7.1), das Ergebnis der Analyse und identifizierte Prioritäten müssen dokumentiert und als Teil der Aufzeichnungen zum Audit (siehe Anhang 3) aufbewahrt werden. Sind nicht alle erforderlichen Informationen vom Klienten vor Erstellung des Auditplans zur Verfügung gestellt worden, muss der Auditplan angemessene Zeit vorsehen, um die fehlenden Informationen vor dem Start der Eröffnungsbesprechung mit dem Management des Produktionsstandortes zu sammeln und zu bewerten oder der Dezertifizierungsprozess muss eingeleitet werden (siehe Abschnitt 8.1 g). Die Bewertung der fehlenden Informationen vor Ort muss zu der geplanten Auditzeit addiert werden. Jeder Auditplan muss: a) mindestens eine (1) Stunde vor Ort vorsehen, um vor der Eröffnungsbesprechung Änderungen von Kundenleistungsdaten und internen Leistungsdaten, einschließlich der Prüfung von aktuellen (Online-) Kundenberichten und/oder Kundenbewertungen verifizieren zu können. Das Auditteam muss, falls notwendig, den Auditplan entsprechend der neuen Informationen anpassen. Diese eine (1) Stunde muss zu der geplanten Auditzeit addiert werden und darf nicht in die IATF-Datenbank eingetragen werden, b) die Bezeichnung der Prozesse des Klienten, die auditiert werden, ausweisen, c) ausweisen, wann Wechselwirkungen mit entfernten Unterstützungsfunktionen auditiert werden, d) die Benennung jedes Produktionsprozesses der auditiert wird ausweisen, einschließlich der Schichtenangaben, e) ausweisen, wann Korrekturmaßnahmen von Abweichungen vorheriger Audits vor Ort verifiziert werden (siehe Abschnitt 5.2), f) kundenspezifische Anforderungen ausweisen, die auditiert werden, g) die Gesamtanzahl der auditierten Stunden pro Tag und die Gesamtanzahl der Audittage pro Auditteammitglied erfassen.
7 5.8 Auditdurchführung (zum Teil detaillierter als früher) i) Umsetzung aller Anforderungen neuer Kunden seit dem letzten Audit, j) Prozess des Klienten zur Erfassung, Verteilung und Umsetzung von kundenspezifischen Anforderungen. Dabei sind IATF OEM-Mitglieder zu priorisieren, n) Produktionsprozesse müssen in allen Schichten, in denen sie ablaufen, auditiert werden, einschließlich einer angemessenen Stichprobe von Schichtübergaben. Bei Stufe 2-Erstzertifizierungsaudits, Rezertifizierungsaudits und Transferaudits müssen alle Produktionsprozesse in allen Schichten auditiert werden. Stichprobenartige Auditierung von Schichten oder Prozessen ist nicht erlaubt. Im folgenden Überwachungsauditzyklus (abhängig von der Anzahl der Audits - siehe Abschnitt 5.1.1) müssen alle Produktionsprozesse in jeder Schicht auditiert werden. o) Verknüpfungen zwischen Kundenbelangen und den entsprechenden Prozessdokumenten (d.h. Produktionslenkungsplan, FMEA, usw.) einschließlich der wirksamen Umsetzung jeglicher Änderungen, p) die wirksame Umsetzung von Produktionslenkungsplänen, FMEA und anderen dazugehörigen Dokumenten während des Audits der Produktionsprozesse, q) Korrektkeit der im ISO/TS Zertifikat enthaltenen Informationen. 5.9 Auditfeststellungen Das Auditteam muss alle Abweichungen und die entsprechenden Nachweise identifizieren und den Klienten darüber informieren. Wenn Abweichungen festgestellt werden, müssen diese als Haupt- oder Nebenabweichung, gemäß den Definitionen in Abschnitt 10.0, klassifiziert werden. Festgestellte Abweichungen dürfen nicht als Verbesserungspotentiale dargestellt werden und dürfen nicht während des Audits geschlossen werden. Die Zertifizierungsgesellschaft muss die Gründe für den Abbruch in der IATF-Datenbank vermerken und den Abbruch dem zuständigen IATF Oversight Office schriftlich mitteilen. Im Fall eines Abbruchs gelten folgende Regelungen: a) wird die Stufe 2 des Erstzertifizierungsaudits abgebrochen, muss der Klient erneut mit der Stufe 1 des Erstzertifizierungsaudits (Bereitschaftsbewertung) beginnen, b) wird ein Überwachungsaudit abgebrochen, muss das Zertifikat suspendiert werden (siehe Abschnitt 8.1 f) und ein komplett neues Überwachungsaudit muss innerhalb von neunzig (90) Kalendertagen nach dem Abschlussgespräch wiederholt werden, c) wird ein Rezertifizierungsaudit abgebrochen, muss der Klient ein erneutes Rezertifizierungsaudit in Übereinstimmung mit Abschnitt durchführen. Ist das definierte Zeitfenster überschritten, muss der Klient mit einem Erstzertifizierungsaudit (Stufe 1 und Stufe 2) neu beginnen, d) wird ein Transferaudit abgebrochen, muss der Klient mit einem Erstzertifizierungsaudit (Stufe 1 und Stufe 2) neu beginnen.
8 5.10 Auditberichterstellung (z. Teil nur detaillierter) Die Zertifizierungsgesellschaft muss dem Klienten beim Abschlussgespräch des Audits an jedem Produktionsstandort oder entfernten Unterstützungsstandort einen schriftlichen Auditbericht (Entwurf oder Endfassung) zur Verfügung stellen. Die Zertifizierungsgesellschaft muss die Endfassung des Auditberichts innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach jedem Audit herausgeben. Dieser Auditbericht muss von einem Vertreter des Managements des Klienten anerkannt werden (z.b. durch eine handschriftliche Unterschrift, eine datierte , usw.). c) eine Übersicht aller Kunden der Automobilindustrie und, falls zutreffend, des Revisionsstandes ihrer kundenspezifischen Anforderungen, e) eine Zusammenfassung der Leistung des Klienten (d.h. Produktqualität, Lieferungen, besonderer Kundenstatus) bezüglich der IATF OEM-Kunden und schriftliche Information über Maßnahmen, die implementiert wurden, wenn die geforderte Leistung nicht erreicht wurde, f) Zusammenfassung der auditierten Prozesse (siehe Tabelle in Anhang 1) und schriftliche Informationen der zugehörigen Prozessleistung eines jeden auditierten Prozesses (d.h. definierte Ziele, Soll-Vorgaben und aktuelle Leistung), k) wenn der Auditbericht Informationen zu entfernten Unterstützungsfunktion enthält, muss der Bericht deren Adresse, Funktion, eine Auflistung aller unterstützten Standorte und eine Beschreibung der auditierten Schnittstellen beinhalten, l) schriftliche Zusammenfassung der Validierungsergebnisse zu den in den Zertifizierungsvorgaben unter Abschnitt 5.2 h) geforderten Bedingungen, soweit zutreffend, n) eine Kopie des endgültigen Auditplans (siehe Abschnitt 5.7.2). Die Endfassung des Auditberichts für eine entfernte Unterstützungsfunktion muss auch eine Liste aller von ihr unterstützten Standorte und eine Beschreibung der auditierten Schnittstellen enthalten Abweichungsmanagement Verantwortung des Klienten Die Zertifizierungsgesellschaft muss den Klienten verpflichten, innerhalb von maximal sechzig (60) Kalendertagen ab dem Abschlussgespräch vor Ort Nachweise zu folgenden Punkten zu übermitteln: a) Implementierung von Abstellmaßnahmen, b) Grundursachen, einschließlich der angewendeten Analysemethode und -ergebnisse, c) implementierte systemische Korrekturmaßnahmen um jede Abweichung nachhaltig zu beseitigen, einschließlich der Berücksichtigung von Auswirkungen auf ähnliche Prozesse und Produkte, d) Verifizierung der Wirksamkeit umgesetzter Korrekturmaßnahmen.
9 Verantwortung der Zertifizierungsgesellschaft (zum Teil bekannt, jetzt genauer) In Ausnahmenfällen, in denen die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen nicht innerhalb von neunzig (90) Kalendertagen ab dem Abschlussgespräch vor Ort erfolgen kann, muss die Zertifizierungsgesellschaft die Abweichung als offen, aber 100%ig gelöst einstufen - sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: a) eingeleitete Sofortmaßnahmen, die das Risiko für den Kunden abwenden, einschließlich einer Bewertung der systemischen Auswirkungen auf die Prozesse des Klienten, b) dokumentierter Nachweis eines akzeptablen Maßnahmenplans sowie von Anweisungen und Aufzeichnungen, die die Beseitigung des festgestellten nichtkonformen Zustandes belegen einschließlich einer Bewertung der systemischen Auswirkungen auf die Prozesse des Klienten, c) basierend auf dem akzeptierten Maßnahmenplan wurde ein Folgeaudit vor Ort (engl.: follow-up audit) vor dem eigentlichen nächsten Audit angesetzt, d) bei Einstufung einer Abweichung als 100%-ig gelöst muss die Zertifizierungsgesellschaft Unterlagen mit der Begründung aufbewahren. Die Zertifizierungsgesellschaft muss die wirksame Implementierung der festgelegten Korrekturmaßnahmen im nächsten Audit verifizieren (siehe Abschnitt 5.2). Für den Fall, dass ein akzeptierter Maßnahmenplan als nicht wirksam implementiert bewertet wird, muss eine neue Hauptabweichung gegen den Korrekturmaßnahmenprozess (siehe ISO/TS 16949, Abschnitt 8.5.2) festgestellt und die vorangegangene Nebenabweichung als neue Hauptabweichung klassifiziert werden Verifizierung vor Ort Eine Hauptabweichung erfordert immer eine Verifizierung der Korrekturmaßnahmen vor Ort. Diese Verifizierung vor Ort muss innerhalb von maximal neunzig (90) Kalendertagen ab dem Abschlussgespräch vor Ort abgeschlossen sein. Für den Fall, dass ein akzeptierter Maßnahmenplan für eine Hauptabweichung als nicht wirksam implementiert bewertet wird, muss das abschließende Auditergebnis als nicht bestanden (engl.: failed) gewertet und die IATF- Datenbank entsprechend aktualisiert werden. Das Zertifikat muss entzogen werden (siehe Abschnitt 8.4). Für den Fall, dass ein akzeptierter Maßnahmenplan für eine Nebenabweichung als nicht wirksam implementiert bewertet wird, muss eine neue Hauptabweichung gegen den Korrekturmaßnahmenprozess (siehe ISO/TS 16949, Abschnitt 8.5.2) festgestellt und die vorangegangene Nebenabweichung als neue Hauptabweichung klassifiziert werden Zertifizierung und Zertifikatserstellung k) muss das IATF-Logo enthalten, in der gleichen Ausprägung und Größe wie das Logo der Zertifizierungsgesellschaft auf jeder Seite des Zertifikates, Logos des Klienten auf dem Zertifikat sind nicht zulässig, (Entfernung der Logos muss bis zum stattfinden)
10 5.14 Konformitätserklärung Voraussetzung für die Zertifizierung Für diesen Auditzyklus (Zertifizierung) muss ein anderes Auditteam als jenes, welches die Erstzertifizierung für die Konformitätserklärung durchgeführt hat, eingesetzt werden (siehe Abschnitt 5.6). Die Stufe 2 des Erstzertifizierungsaudits muss vor Ablauf der Gültigkeit der Konformitätserklärung durchgeführt werden. Wird dieses Zeitfenster überschritten, muss der Klient mit einer neuen Erstzertifizierung (Stufe 1 und Stufe 2) ohne Reduzierung der Audittage beginnen Planung der Stufe 1 des Erstzertifizierungsaudits (Bereitschaftsbewertung a) Beschreibung entfernter Unterstützungsfunktionen und Art der Unterstützung, die diese liefern oder erhalten, entsprechend ISO/TS c, Aktivitäten bei der Überwachung Falls die Zertifizierungsgesellschaft eine Abweichung feststellt, muss am letzten Audittag der Prozess zur Dezertifizierung (siehe Abschnitt 8.1.c) eingeleitet werden Aktivitäten bei der Rezertifizierung Wenn die Zertifizierungsgesellschaft eine Abweichungen feststellt, muss am letzten Tag des Audits der Dezertifizierungsprozess (siehe Abschnitt 8.0) eingeleitet werden (siehe Abschnitt 8.1.c). Bei einer Hauptabweichung muss die Zertifizierungsgesellschaft den Klienten zu einer Ursachenanalyse und der Umsetzung von Abstellmaßnahmen innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen ab dem Abschlussgespräch des Audits auffordern (siehe Abschnitt 8.2 und 8.3) Aktivitäten vor dem Start des Transferaudits f) das aktuelle ISO/TS Zertifikat des Klienten darf nicht suspendiert sein. Wurde das Zertifikat innerhalb der letzten zwölf (12) Monate aufgrund der in Abschnitt 8.1 a), b) oder c) beschriebenen Anforderungen suspendiert, darf die neue Zertifizierungsgesellschaft den Klienten nicht übernehmen, bevor die aktuelle Zertifizierungsgesellschaft nicht mindestens ein Audit vor Ort durchgeführt hat, um die wirksame Implementierung der festgelegten Korrekturmaßnahmen zu verifizieren, j) die neue Zertifizierungsgesellschaft muss sicherstellen, dass die Mitglieder des Auditteams den Klienten nicht vorher schon auditiert haben. "Nicht vorher schon" bedeutet, die Mitglieder des Auditteams haben im letzten vollen 3-jährigen Auditzyklus an keinem Audit dieses Klienten teilgenommen, 8.1 Einleitung des Dezertifizierungsprozesses g) Versäumnisse bei der Übermittlung der geforderten Informationen an die Zertifizierungsgesellschaft, die für eine effektive Auditplanung erforderlich sind (siehe Abschnitt 5.7). 9.1 Aufzeichnungen über das Zertifizierungsverfahren c) Auditplan, Auditbericht, alle Audit-Feststellungen, alle Korrekturmaßnahmen und alle Verifizierungsmaßnahmen, die von anderen Zertifizierungsgesellschaften für entfernte Unterstützungsfunktionen durchgeführt wurden, e) Auditplanungsinformationen (siehe Abschnitt 5.7.2), f) Auditpläne (Zeitpläne), die dem prozessorientierten Ansatz folgen, und jegliche Änderungen des Auditplans, die während des Audits vorgenommen wurden, h) Begründungen für jegliche 100%ig gelöst-entscheidung (siehe Abschnitt ), i) Belege aller Reisekosten, unabhängig davon, wer diese gezahlt hat,
Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949:2002 Regeln für die Anerkennung durch die IATF - 3. Ausgabe Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949:2002 Regeln für die Anerkennung durch die IATF - 3. Ausgabe Häufig gestellte Fragen (FAQs) Die Zertifizierungsvorgaben zur Technischen Spezifikation ISO/TS 16949:2002-3.
MehrBeschreibung des Zertifizierungsverfahrens ISO/TS 16949:2009
Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens ISO/TS 16949:2009 Zertifi zierung Inhaltsverzeichnis 1 REGELN... 2 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG... 6 Haben Sie Fragen zu der Leistungsbeschreibung? Wir helfen Ihnen
MehrZertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949 Regeln für die Anerkennung durch die IATF - 3. Ausgabe Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949 Regeln für die Anerkennung durch die IATF - 3. Ausgabe Häufig gestellte Fragen (FAQs) Die Zertifizierungsvorgaben zur Technischen Spezifikation ISO/TS 16949-3.
MehrZertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949 Regeln für die Anerkennung durch die IATF - 3. Ausgabe Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949 Regeln für die Anerkennung durch die IATF - 3. Ausgabe Häufig gestellte Fragen (FAQs) Die Zertifizierungsvorgaben zur Technischen Spezifikation ISO/TS 16949-3.
MehrDok.-Nr.: Seite 1 von 6
Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung
MehrZertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949 Regeln für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung - 4. Ausgabe
Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949 Regeln für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung - 4. Ausgabe Häufig gestellte Fragen (FAQs) Die Regeln für die Anerkennung und Aufrechterhaltung
MehrPB QMS-Umstellungsverfahren
1 Ziel Die Prozessbeschreibung ist Bestandteil des Auditprogramms der Apothekerkammer Berlin und beschreibt die Umstellung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken nach QMS-Satzung der Apothekerkammer
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach EN 16001 erfolgt prinzipiell in 2 Schritten: Prüfung der Managementdokumentation auf Übereinstimmung mit der Norm Umsetzungsprüfung
MehrLGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink
LGA InterCert GmbH Nürnberg Exzellente Patientenschulung 05.06.2012 Inhaltsverzeichnis Kurzvorstellung LGA InterCert GmbH Ablauf Zertifizierungsverfahren Stufe 1 Audit Stufe 2 Audit Überwachungs- und Re-zertifizierungsaudits
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach VDA 6.X erfolgt prinzipiell in 2 Schritten und kann nur in Verbindung mit der ISO 9001 Zertifizierung durchgeführt werden.
MehrAblauf einer Managementzertifizierung
Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf
MehrManagementbewertung Managementbewertung
Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen
MehrAblauf einer Managementzertifizierung
Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf
MehrISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.
ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,
MehrÄnderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000
Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:
MehrBeispielfragen TS9(3) Systemauditor nach ISO/TS 16949 (1 st,2 nd party)
Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1 bis 10 unter Verwendung der ISO/TS 16949 und ggf. ergänzender Automotive Broschüren
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG IHRE ZERTIFIZIERUNG
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH ISO / TS 16949 ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach ISO / TS 16949 erfolgt prinzipiell in 2 Schritten n Prüfung der Managementdokumentation auf Übereinstimmung mit
MehrBeispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)
Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu
MehrAudit-Bericht ISO 9001
Audit-Art: 8. Überwachungsaudit Audit-Grundlage / Standard / Ausgabedatum: ISO 9001:008 ohne Produktentwicklung Handbuch / Revision / Datum 7; 1/01 Audit-Zeitraum vor Ort (Solltermin): 013-0-06-013-0-06
MehrÜbungsbeispiele für die mündliche Prüfung
Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Nr. Frage: 71-02m Welche Verantwortung und Befugnis hat der Beauftragte der Leitung? 5.5.2 Leitungsmitglied; sicherstellen, dass die für das Qualitätsmanagementsystem
MehrBÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie
BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG
MehrInformation zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen
MehrRICHTLINIE ZUR FESTLEGUNG DER AUDITDAUER UND DER VERGÜTUNG (ISO 9001- ISO 22000)
1.0. ZWECK Die Richtlinie legt unter Berücksichtigung der Auditarten und Unternehmensstruktur die für die Audits benötigte Anzahl der Personen-Tage und deren Vergütung fest. 2.0. UMFANG Die Zertifizierung
MehrLeistungsbeschreibung Zertifizierung BCMS, ISMS, SMS
BCM Business Continuity Management Systems; ISO 22301, BS 25999-2 ISMS Information Security Management System; ISO 27001 SMS Service Management System; ISO 20000-1 Das Zertifizierungsverfahren des Managementsystems
Mehr1 Welche Veränderungen kann die Umsetzung eines Qualitätsmanagement-Systems in einer Organisation mit sich bringen?
1 Welche Veränderungen kann die Umsetzung eines Qualitätsmanagement-Systems in einer Organisation mit sich bringen? a) Schulungen von Mitarbeitern und Veränderungen in den Betriebsabläufen sind nach Einführung
MehrLenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen. Studienabteilung
gültig ab: 08.08.2011 Version 1.3 Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen Studienabteilung Spitalgasse 23 1090 Wien Funktion Name Datum Unterschrift erstellt Stellv. Mag. Julia Feinig- 27.07.2011 Leiterin
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH SCC/SCP ALLGEMEIN
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH SCC/SCP ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach SCC Sicherheits Certifikat Contraktoren bzw. SCP Sicherheits Certifikat Personal erfolgt prinzipiell in 2 Schritten:
MehrVDA Lizenzlehrgänge. Ausführliche Seminarbeschreibung unter www.tqi.de oder +49 (0) 7426 9496 0
VDA Lizenzlehrgänge 18 Ausführliche Seminarbeschreibung unter www.tqi.de oder +49 (0) 7426 9496 0 Verlängerung der Qualifikation Zertifizierter Prozess-Auditor VDA 6.3 Zielgruppe Zertifizierte Prozess
MehrDelta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS
QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs
MehrZertifizierungsverfahren. nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001
Zertifizierungsverfahren Seite 1/7 Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Erstaudit und Zertifizierung... 2 2.1 Vorbereitung
MehrAudits und Assessments als Mittel zur Risk Mitigation in der Aviatik. Helmut Gottschalk. AeroEx 2012 1
1 Audits und Assessments als Mittel zur Risk Mitigation in der Aviatik Helmut Gottschalk AeroEx 2012 1 Agenda Definitionen Assessments in der Aviatik Audits in der Aviatik Interne Audits im Risk Management
MehrAVE92-002 Verfahren Erst-Zertifizierung
Start Einleitung des Zertifizierungsverfahren Nach Eingang des Zertifizierungsvertrags wird für das das Verfahren zur Zertifizierung eingeleitet. Auswahl der Auditoren und ggf. Fachexperten Die Auswahl
MehrVerfahren zur Zertifizierung von Managementsystemen gemäß DIN EN ISO 9001:2008
Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH Hochschulring 2 15745 Wildau Verfahren zur Zertifizierung von Managementsystemen gemäß DIN EN ISO 9001:2008 Dokument WP04 A - D01 Z U S A M M E N
MehrInternes Audit. Medizinische Universität Wien
gültig ab: 25.06.2012 Version 1.2 Internes Audit Medizinische Universität Wien Spitalgasse 23 1090 Wien Funktion Name Datum Unterschrift erstellt Mag. Julia Feinig- 11.05.2011 Freunschlag geprüft Leiterin
Mehr9001 weitere (kleinere) Änderungen
6.2 Ziele: SMARTE Ziele: was, Ressorucen, Verantwortung, Termin, Bewertung der Ergebnisse (für ecco nicht nue, wurde aber betont) 6.3 Änderungen: Der Einfluss von Änderungen am QMS uss bewertet werden
MehrZertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV. Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten
Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten AgenturQZert Ist die Zertifizierungsstelle der AgenturQ. Wir sind seit 2007 unter dem Dach des DAR akkreditiert.
MehrAbweichungen. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften
Abweichungen Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften AMWHV [...] Alle Abweichungen im Prozess und von der Festlegung der Spezifikation sind zu dokumentieren und gründlich zu untersuchen. [...]
MehrAnmeldung zur Qualifizierung und Prüfung von Zertifizierungsauditoren. für ISO/TS 16949 zugelassene Zertifizierungsgesellschaften
Vorbemerkung Die offizielle Kontaktperson einer zugelassenen Zertifizierungsgesellschaft ist die einzige Person, die autorisiert ist, angehende Auditoren für Ihre Zertifizierungsgesellschaft zur Schulung
MehrSchritte zum Systempartner Stufe Großhandel
Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritt 1: Anmeldung in der Software-Plattform https://qs-platform.info/ Falls Sie bislang noch kein QS- Systempartner sind, gehen Sie bitte auf die Startseite
MehrZDH-ZERT GmbH. Begutachtungspartner für Handwerk und Mittelstand. Matrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen
ZDH-ZERT GmbH Begutachtungspartner für Handwerk und Mittelstand Matrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen Inhalte Regelungen nach DAR-7-EM-03 Matrix- oder Gruppenzertifizierung
MehrName Funktion Datum Unterschrift
Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus
MehrSanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.
Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.00 INHALT 1 Zielsetzung / Geltungsbereich... 3 2 Erläuterungen und
MehrSoftware-Entwicklungsprozesse zertifizieren
VDE-MedTech Tutorial Software-Entwicklungsprozesse zertifizieren Dipl.-Ing. Michael Bothe, MBA VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH BMT 2013 im Grazer Kongress 19.09.2013, 10:00-10:30 Uhr, Konferenzraum
MehrDie DQS Benchmarking Initiative
Die DQS Benchmarking Initiative ein weiterer Schritt zur Wertschöpfung durch Audits Seite 1 / ÂT 2008 Warum? Kunden erwarten innovative Zertifizierungsdienstleistungen mit Wertschöpfung! Die DQS bietet
MehrOnline Schulung Anmerkungen zur Durchführung
Online Schulung Anmerkungen zur Durchführung 1.0 Einleitung Vielen Dank, dass Sie sich für die Online Schulung von SoloProtect entschieden haben. Nachfolgend finden Sie Informationen für Identicomnutzer
Mehr1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK
gültig ab: 25.11.2008 Version 01 Seite 1 von 6 Es ist ein Fehler passiert und Sie möchten dazu beitragen, dass derselbe Fehler nicht nochmals auftritt. Sie wollen eine Korrekturmaßnahme setzen! Es ist
MehrZertifizierungsprogramm
Zertifizierungsprogramm Software-Qualität (Stand: Oktober 2004) DIN CERTCO Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel: +49 30 2601-2108 Fax: +49 30 2601-1610 E-Mail: zentrale@dincertco.de www.dincertco.de Zertifizierungsprogramm
MehrAudits und Assessments als Mittel zur Risk Mitigation in der Aviatik. Joel Hencks
Audits und Assessments als Mittel zur Risk Mitigation in der Aviatik Joel Hencks AeroEx 2012 1 1 Agenda Assessments in der Aviatik Audits in der Aviatik Interne Audits im Risk Management Management System
Mehreickert Prozessablaufbeschreibung Notarztdienst Bodenwerder, Anette Eickert 1 Prozessdaten 2 Zweck 3 Ziel 4 Prozessverantwortlicher
1 Prozessdaten 1.1 1.2 Geltungsbereich dienst 2 Zweck 2.1 Zur Verbesserung unserer Dienstleistungen nutzen wir das Potenzial unserer Mitarbeiter. Hierzu haben wir für Mitarbeiter das Ideenmanagement eingeführt.
MehrAbschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)
Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte
MehrQualitätsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen
Qualitätsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen M. Haemisch Qualitätsmanagement Von der Qualitätssicherung zum Qualitätsmanagement (ISO 9001) Qualitätsmanagement als ein universelles Organisationsmodell
MehrMuster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz
Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz Antragsteller: Zertifizierungskennung: BSI-XXX-XXXX Der Inhalt
MehrLenkung von Dokumenten
Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 1.8.2 Lenkung von Dokumenten Revision 0 erstellt am 11.02.2010 Seite 1 von 5 Ziel und Zweck: In den betrieblichen Vorgabedokumenten werden Handlungs- oder Verhaltensweisen
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525
MehrVerfahren zur Zertifizierung von Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) gemäß DIN EN ISO/IEC 27001:2013
Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH Hochschulring 2 15745 Wildau Verfahren zur Zertifizierung von Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) gemäß DIN EN ISO/IEC 27001:2013 Dokument
MehrKathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal
Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014
MehrReferent: Mathias Notheis Kontakt: Mathias.Notheis@dqs.de
ISO/IEC 62304 Medizingeräte-Software Referent: Mathias Notheis Kontakt: Mathias.Notheis@dqs.de DQS Medizin nprodukte GmbH Übersicht Basics Wann ist ein MP Software? Markteinführung vor der 62304 alles
MehrMaintenance & Re-Zertifizierung
Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0
MehrQualitäts- Managementhandbuch (QMH) DIN EN ISO 9001 : 2008 (ohne Entwicklung) von. Margot Schön Burgbühl 11 88074 Meckenbeuren
Qualitäts- Managementhandbuch (QMH) DIN EN ISO 9001 : 2008 (ohne Entwicklung) von Margot Schön Die Einsicht Führung des IMS-Handbuches ist EDV-technisch verwirklicht. Jeder Ausdruck unterliegt nicht dem
MehrRichtlinie für Verfahren für interne Datenschutz-Audits
Richtlinie für Verfahren für interne Datenschutz-Audits Freigabedatum: Freigebender: Version: Referenz: Klassifikation: [Freigabedatum] Leitung 1.0 DSMS 01-01-R-05 Inhaltsverzeichnis 1 Ziel... 2 2 Anwendungsbereich...
MehrAuditbericht Auftragsnummer: 70023529
Auditart: Auditgrundlage / Standard / Ausgabedatum: 3. Wiederholungsaudit 9001:2008 (ohne Entwicklung) Handbuch / Revision / Datum Revision 6; 12/2010 Auditzeitraum (vor Ort): 21.1.2011 Antragsteller /
MehrAKH-DER-P-5.3. Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5
Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5 1. Ziel und Geltungsbereich Diese Prozessbeschreibung regelt die Vorgangsweise zur Beseitigung der Ursachen von bereits aufgetretenen Fehlern bzw. Mängeln
MehrPRAXISLÖSUNGEN. Jens Harmeier. Modul 1: Einführung in die ISO 9000er Reihe
PRAXISLÖSUNGEN Jens Harmeier Modul 1: Einführung in die ISO 9000er Reihe Modul 1: Einführung in die ISO 9000er Reihe Vorwort Vorwort Was sollten Sie über die Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff. wissen? 0.0.0.0.0.0.0
MehrBeschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen
Leitfaden PEFC D 3003:2014 Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711
MehrInternes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel
Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 9 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe, Definitionen... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Planung der Audits... 5 4.2 Vorbereitung des Audits...
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrRichtlinie für den Zeitpunkt der Erstkontrolle
Seite: 1 von 6 EUREPGAP Richtlinie für den Zeitpunkt der Erstkontrolle Obst und Gemüse Version 1.5-Sep05 Veröffentlicht am 30. September 2005 Änderungen seit der letzten Version sind rot markiert. Seite:
MehrAuditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken
Auditprogramm für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken der Apothekerkammer Berlin 1 Allgemeines 2 Ziele 3 Umfang 4 Kriterien 5 Verantwortlichkeiten 6 Ressourcen 7 Auditverfahren
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrQualitätsmanagement. Audit-Fragebogen. für Lieferanten der. x-y GmbH QUALITÄTS- MANAGEMENT. Fragebogen für externes Lieferantenaudit SYSTEM.
von 4 Qualitätsmanagement Audit-Fragebogen für Lieferanten der x-y GmbH QM 05-09/ 2 von 4 auditiertes Unternehmen: QM 05-09/ 3 von 4 INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort 2. Fragen zur Unternehmens- bzw. Betriebsorganisation
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrRegistrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline
elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung
MehrALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN
1. Allgemeines Die Zertifizierungsstelle der ALL-CERT bietet interessierten Unternehmen ihre Dienste zur Zertifizierung von Managementsystemen entsprechend einschlägiger Normen und Spezifikationen an.
MehrEinführung und Umsetzung eines QM-Systems. Büro für Qualitätsmanagement Dr. Jens Wonigeit
Einführung und Umsetzung eines QM-Systems Einführung und Umsetzung eines QM-Systems Phase 1: Ist-Analyse Erhebung externer und interner QM-Anforderungen Identifikation und Analyse der Kernprozesse Ermittlung
MehrAnforderungskatalog - Begutachtung von Zertifizierungsstellen (BBAB)
Allgemeines Der vorliegende Anforderungskatalog spiegelt ergänzend zur Norm DIN EN ISO/IEC 17021:11 die genehmigungsrelevanten Anforderungen des KA wider. Er soll dem egutachter/der egutachterin helfen,
MehrErstellung von Prozessbeschreibungen. PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen
Seite 1 von 9 PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen 1 Ziel und Zweck Durch Prozessbeschreibungen werden die einzelnen Prozesse des Qualitätshandbuchs detaillierter beschrieben. Sie werden für
Mehrnach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
MehrCOMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEME (CMS) ISO 19600 P.JONAS@AUSTRIAN-STANDARDS.AT. www.austrian-standards.at
COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEME (CMS) ISO 19600 P.JONAS@AUSTRIAN-STANDARDS.AT COMPLIANCE STANDARD: WOZU? Leitfaden/Richtlinie beim Aufbau eines Compliance Management Systems Schaffung eines State-of-the-Art
MehrKostenstellen verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4
MehrAgile Vorgehensmodelle in der Softwareentwicklung: Scrum
C A R L V O N O S S I E T Z K Y Agile Vorgehensmodelle in der Softwareentwicklung: Scrum Johannes Diemke Vortrag im Rahmen der Projektgruppe Oldenburger Robot Soccer Team im Wintersemester 2009/2010 Was
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH IFS FOOD (INTERNATIONAL FEATURED STANDARD)
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH IFS FOOD (INTERNATIONAL FEATURED STANDARD) IFS fasst die Anforderungen an Herstellung, Verpackung und Verkauf von Produkten in 6 Kapiteln zusammen: Unternehmensverantwortung
MehrBei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient.
Beschreibung der Focus Methode Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient. 1. F = Failure / Finding An dieser Stelle wird der
MehrErstellung eines QM-Handbuches nach DIN. EN ISO 9001:2008 - Teil 1 -
Erstellung eines QM-Handbuches nach DIN Klaus Seiler, MSc. managementsysteme Seiler Zum Salm 27 D-88662 Überlingen / See EN ISO 9001:2008 - Teil 1 - www.erfolgsdorf.de Tel: 0800 430 5700 1 Der Aufbau eines
MehrAudit-Bericht ISO 9001 Firma: MB Dokutec GmbH & Co. KG Kundennummer: 29558 Auftragsnummer: 70023529
Audit-Art: 9. Überwachungsaudit Audit-Grundlage / Standard / Ausgabedatum: ISO 9001:2008 ohne Produktentwicklung Ausgabe/Revisionsstand der Dokumentation 9; 31.10.2014 der Managementsysteme Audit-Zeitraum
MehrLeitfaden zur Anlage einer Nachforderung. Nachforderung. 04.04.2013 Seite 1 von 11 RWE IT GmbH
Leitfaden zur Anlage einer 04.04.2013 Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Aufruf des RWE smanagements...3 2 Eingabe der Benutzerdaten...4 3 Erfassen der...5 4 Neue...6 4.1 Allgemeine Daten...7 4.2 Beschreibung...7
MehrWir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen
Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche
MehrFür jede DIN EN ISO 9001:2015 verbindlich gültig!
Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH Hochschulring 2 15745 Wildau Verfahren zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 einschließlich Umstellung bestehender Zertifizierungen gem. DIN
MehrAbamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER
Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER Abamsoft Finos in Verbindung mit der Webshopanbindung wurde speziell auf die Shop-Software shop to date von DATA BECKER abgestimmt. Mit
MehrIst Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers
Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Einleitung Wenn in einem Unternehmen FMEA eingeführt wird, fangen die meisten sofort damit an,
MehrHandbucherweiterung Zuschlag
Handbucherweiterung Zuschlag Inhalt 1. Allgemeines S. 1 2. Installation S. 1 3. Erweiterungen bei den Zeitplänen S. 1 4. Erweiterung der Baumstruktur S. 2 5. Erweiterung im Personalstamm S. 2 6. Erweiterung
MehrNewsletter: Februar 2016
1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrZertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH
Zertifizierungsordnung der (ICM) Allgemeines Diese Zertifizierungsordnung gilt für die Auditierung, die Zertifizierung und die Aufrechterhaltung der Zertifizierung von Managementsystemen. Sie regelt das
MehrBSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite
BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite Änderungshistorie Version Datum Bearbeiter Änderung 0.1 02.06.2012 A. Lorenz Neuanlage Seite 1/9 1 Inhaltsverzeichnis: 1 Inhaltsverzeichnis:... 2 2
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Mehrzwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und
Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen
Mehr