Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards"

Transkript

1 Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards Mit der nachfolgenden Tabelle definiert der Landkreis Rostock im Rahmen der ihm obliegenden Pflicht zur Vorabbekanntmachung seiner Absicht einer Direktvergabe an einen internen Betreiber (Art. 7 Abs. 2 i. V. m Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007) die Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt sowie Standards, die für eine Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages maßgeblich sind. Es ist seitens des Landkreises Rostock die Vergabe sämtlicher Beförderungsleistungen in einem Netz geplant. Dieses Netz umfasst alle Beförderungsleistungen im Gebiet des Landkreises Rostock sowie die aus dem Kreisgebiet in das Gebiet der Hansestadt Rostock einbrechenden Verkehre (Gesamtnetz). Im Einzelnen: 1. Verkehrlicher Leistungsumfang 1.1 Art und Umfang der Verkehrsleistungen sind in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorinformation gültigen Fahrplanversion (Anlage 1) und dem Liniennetzplan (Anlage 2), die auf dem geltenden Regionalen Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock basieren, festgelegt. Die Verkehrsleistungen im Gesamtnetz beruhen weiter auf dem derzeitigen Planungsstand unter Berücksichtigung der derzeitigen Schülerzahlen, Schulstandorte, der Schulanfangs- und Endzeiten und den Vorgaben des Landkreises Rostock zur Schülerbeförderung, die naturgemäß Veränderungen in dem Zeitraum der Geltungsdauer des öffentlichen Dienstleistungsauftrages von max. 10 Jahren ab dem 1. Januar 2016 unterworfen sein können. Die Schülerbeförderung im Gesamtnetz erfolgt überwiegend integriert im genehmigten Linienverkehr (siehe Ziff. 1.3). Auf die für die vollumfängliche Verkehrsbedienung im Gesamtnetz erforderliche Vereinbarung zur Gestaltung der Stadt-Umland-Verkehre zwischen dem Landkreis Rostock und der Hansestadt Rostock wird verwiesen (Anlage 3). 1.2 Die Anschlüsse sind für das Gebiet des Landkreises Rostock nach Maßgabe des Regionalen Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock sicherzustellen. Darüber hinaus gilt für das Gebiet der Hansestadt Rostock hinsichtlich der Anschlusssicherung durch den einbrechenden Regionalverkehr die Vereinbarung der Aufgabenträger in Anlage Die im Landkreis Rostock zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der EU angebotenen Fahrplanleistungen im öffentlichen Busnahverkehr werden aktuell in weit überwiegendem Maße und sollen ab dem 1. Januar 2016 in ihrer Gesamtheit durch die Firma rebus Regionalbus Rostock GmbH mit Hauptsitz in Güstrow sowie Unterauftragnehmer erbracht werden. Es handelt sich um eine Eigengesellschaft des Landkreises Rostock. Weiterhin werden im Rahmen der verkehrlichen Anbindung des Umlandes an die Hansestadt Rostock auch Leistungen auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock angeboten (siehe Ziff. 1.1). Die rebus Regionalbus Rostock GmbH bedient insgesamt 86 Linien, überwiegend im Regionalverkehr. Nach derzeitigem Planungsstand beträgt die jährliche Gesamtleistung ca. 7,5 Millionen Fahrplan-Kilometer. Das bestehende Fahrplanangebot kann in drei Verkehrsarten klassifiziert werden, die im Folgenden näher beschrieben werden: Schülerverkehr Ein hoher Anteil der im Landkreis Rostock angebotenen Fahrten ist auf die Bedürfnisse des Schülerverkehrs ausgerichtet. Die Beförderung der Schüler ist dabei unter Berücksichtigung der weiteren Nutzerbelange in den bestehenden Linienverkehr der rebus Regionalbus Rostock GmbH integriert und erfolgt, nur bedingt im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Insgesamt werden im Landkreis rund 68 Schulen angefahren. Zusätzlich werden rund 24 Schulstandorte auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock berücksichtigt.

2 Grundlage der diesbezüglichen Fahrplangestaltung sind die gemäß der Regelungen des Schulgesetzes (SchulG M-V) erlassenen Schülerbeförderungssatzung, die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen des Landkreises Rostock, die Schulanfangs- und Endzeiten sowie die variierenden Schülerzahlen. In den genannten Satzungen sind die Rahmenbedingungen sowie die zu bedienenden Orte je Schulstandort definiert. Diese sind insoweit in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Linien- und Pendlerverkehr Mit dem Fahrplanangebot werden für Berufspendler attraktive und möglichst direkte Verbindungen aus den jeweiligen Orten in das Ober- bzw. die Mittelzentren angeboten. An festgelegten Verknüpfungspunkten stehen den Fahrgästen abgestimmte Umsteigebeziehungen zum SPNV oder zum städtischen ÖPNV gemäß Nahverkehrsplan zur Verfügung. Weiterhin werden die ländlichen Räume so erschlossen, dass die Versorgung der Bewohner sichergestellt werden kann. Touristische Verkehre und alternative Verkehrsangebote Um den Belangen der Touristen gerecht werden zu können, werden im Rahmen der Fahrplanleistungen spezielle Angebote vorgehalten. Ausgerichtet sind diese Angebote auf die Bedienung von Ausflugszielen sowie auf das erhöhte Fahrgastaufkommen in saisonalen Zeiträumen auf Hauptlinien. Weiterhin werden alternative Verkehrsangebote vorgehalten, um auch in dünnbesiedelten Gebieten mit geringem Fahrgastaufkommen den öffentlichen Personennahverkehr aufrechterhalten zu können. Der Landkreis Rostock definiert die in Ziff. 1.1 bis 1.3 beschriebene Verkehrsbedienung auf der Grundlage des bestehenden Planungen als ausreichend, um die Beförderungsbedürfnisse der Einwohner des Landkreises Rostock und der Touristen im Kreisgebiet zu befriedigen. Veränderungen dieser Bedürfnisse führen zu geänderten Rahmenbedingungen der Verkehrsbedienung, die durch eine entsprechende Anpassung der Planungen und der Finanzierung der Verkehrsbedienung abgebildet werden. 2. Fahrzeuge 2.1 Mindeststandard Abgasnorm EURO 3 für Bestandsfahrzeuge. Fahrzeuge, die sich für die Absicherung des Betriebsablaufes in der Fahrzeugvorhaltung befinden, sind von diesem Standard ausgenommen. 2.2 Mindeststandard Abgasnorm EURO 5 bei Ersatzbeschaffung von Gebrauchtfahrzeugen. 2.3 Mindeststandard gesetzliche Abgasnorm zum Zeitpunkt der Anschaffung von Neufahrzeugen. 2.4 Im Oberzentrum (Rostock), den Mittelzentren (Bad Doberan, Güstrow, Teterow) und Tourismusregionen sollen vorrangig Neufahrzeuge eingesetzt werden. Die Abwicklung der Schülerbeförderung ist davon nicht erfasst. 2.5 Ein Anteil in Höhe von 80% der Fahrzeugflotte, die in dem Gesamtnetz des Landkreises Rostock und auf den in die Hansestadt Rostock einbrechenden Linien eingesetzt werden, darf nicht älter als 14 Jahre nach Erstzulassung sein. 2.6 Die in dem Oberzentrum und den Mittelzentren eingesetzten Fahrzeuge sollten möglichst niederflurig sein. Die mobilitätsgerechte Ausstattung und die Zugänglichkeit zu den Fahrzeugen ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität entsprechend den Regelungen des ab dem 1. Januar 2022 für das Gesamtnetz geltenden Nahverkehrsplanes sicher zu stellen. 2.7 Die Fahrzeuge müssen den spezifischen Belangen der Beförderung im Stadt- und Regionalverkehr entsprechen (siehe VDV-Schriften 230, 231 und 237).

3 2.8 Die Fahrzeuge müssen mit moderner und einheitlicher Technik ausgestattet sein, die den Fahrausweisvertrieb und die Entwertung der Tickets des VVW ermöglichen. 2.9 Mindestens 25% aller Fahrzeuge, die in dem Gesamtnetz des Landkreises Rostock und auf den in die Hansestadt Rostock einbrechenden Linien eingesetzt werden, müssen mit automatischen Fahrgastzählgeräten ausgestattet sein Fahrzeuge müssen über Bordrechner verfügen, die zu einem rechnergestützten Betriebsleitsystem kompatibel sind und dessen Funktionen unterstützen (siehe Ziff. 5.1) Die Fahrzeuge müssen mit einem Notrufsystem mit Überfallfunktion und linienunabhängiger Ortung ausgestattet sein Fahrzeuge sind mit elektronischer Fahrzielanzeige mindestens vorne, seitlich und am Heck auszustatten gemäß BOKraft. 3. Fahrpersonal 3.1 Das Fahrpersonal muss über ausreichende Kenntnisse zum Fahrplan, der einzelnen Linien, zu den VVW-Tarifen und VVW-Tarif- und Beförderungsbedingungen, sowie über ausreichende Netz- und Ortskenntnisse verfügen. 3.2 Das Fahrpersonal muss der deutschen Sprache so mächtig sein, dass es in der Lage ist, neben dem Fahrscheinverkauf den Fahrgästen auf Wunsch auch Informationen und Auskünfte zu erteilen, sowie insbesondere mit der Leitstelle und der Werkstatt kommunizieren zu können. 3.3 Das Fahrpersonal muss einheitliche Dienstkleidung tragen und zeichnet sich durch ein gepflegtes Erscheinungsbild aus. 3.4 Rauchen im Bus ist dem Fahrpersonal unter allen Umständen untersagt; auch während der Pausen und Betriebsfahrten. 3.5 Das Fahrpersonal hat eine rücksichtsvolle Fahrweise zu gewährleisten. 3.6 Das Fahrpersonal hat sich gegenüber den Fahrgästen und anderen Verkehrsteilnehmern freundlich, zuvorkommend, hilfsbereit und in Stress- und Konfliktsituationen, insb. gegenüber Kindern und Jugendlichen, angemessen zu verhalten. Dies gilt insbesondere gegenüber Fahrgästen, die eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung haben. Der Fahrer hat im Bedarfsfall eine im Fahrzeug befindliche Einstiegshilfe (z.b. Klapprampe) zu bedienen. 4. Verkehrsverbund/Tarifbestimmungen/Beförderungsentgelte/Beförderungsbedingungen 4.1 Der Auftragnehmer muss Gesellschafter im Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) werden oder einen Kooperationsvertrag mit der Gesellschaft abschließen, wenn diese Voraussetzungen nicht bereits gegeben sind. Auskünfte zu dem Gesellschaftsvertrag und die übrigen Verbundverträgen (insb. Einnahmenaufteilungsvertrag) können beim Landkreis Rostock (siehe Ziff. I.1 der Vorabbekanntmachung) erfragt werden. 4.2 Der Auftragnehmer muss bei der Erbringung der Leistungen sowohl den jeweils gültigen VVW- Tarif als auch die jeweils gültigen Tarif- und Beförderungsbedingungen des VVW einhalten. Die Informationen zu den aktuell geltenden Tarifen sowie Tarif- und Beförderungsbedingungen können auf der Homepage des VVW unter abgerufen werden. 4.3 Der VVW ist derzeit dabei, zur Information der Bevölkerung ein elektronisches Informationssystem (Datendrehscheibe; siehe 6.) aufzubauen. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass er bei Bedarf die Sollzeiten und Echtzeitinformationen gemäß VDV- Schriften 453 und 454 der Linien an das System übermitteln kann. 5. RBL 5.1 Bei der Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers muss ein rechnergestütztes Betriebsleitsystem zum Einsatz kommen. Das RBL muss dabei folgende Funktionen erfüllen können: Datenversorgung der Fahrzeuge (Fahr- und Umlaufdaten, Tarif- und Netzdaten für den Fahrbetrieb, zusätzlich Daten für die Versorgung von optischen und akustischen

4 Installationen in den Fahrzeugen), Gewährleistung der elektronischen Datenversorgung und Sicherstellung der Schnittstellenstandards im Zusammenhang von FGI und DFI (auch externe FGI und DFI), Statistikfunktionen zur Auswertung der erbrachten Leistungen, Anschlusssicherung, Abwicklung/Erfassung Alternativverkehr, Datenversorgung Datendrehscheibe vom VVW (im Aufbau). 6. Weitergabe von Fahrplandaten und Übermittlung von Echtzeitdaten 6.1 Zur Gewährleistung einer betreiberübergreifenden Information der Bevölkerung über das Fahrplanangebot im Verbundraum unterhält der VVW ein elektronisches Informationssystem im Internet und erstellt verschiedene gedruckte Fahrplanveröffentlichungen. Der Auftragnehmer stellt zu diesem Zweck dem VVW unter Mitteilung etwaiger Veränderungen die zu veröffentlichenden Fahrplandaten (elektronisch im DINO-Format) rechtzeitig unentgeltlich zur Verfügung. Der VVW ist derzeit dabei, ein System zum Betreiben einer Fahrgastinformation und Anschlusssicherung zur Übermittlung und Darstellung von Echtzeitinformationen zu implementieren. Der Auftragnehmer muss für alle Linien des Gesamtnetzes Echtzeitformationen an den VWV übermitteln können. Die Datenlieferung muss so rechtzeitig erfolgen, dass zur Betriebsaufnahme die erforderlichen Daten in das System eingespeist sind und die erforderliche Funktionalität gegeben ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Daten gem. VDV-Schriften 453und 454 zu übermitteln. 7. Haltestellen 7.1 Die Haltestellenfahnen sind gemäß den Richtlinien des VVW auszustatten. Neben den spezifischen Informationen über das Leistungsangebot an der jeweiligen Haltestelle muss auf den Haltestellenaushängen folgende Information abgebildet werden: Unternehmensinformationen Name der jeweiligen Haltestelle Tarifzone der jeweiligen Haltestelle Gültigkeitsdatum 7.2 Grundlage für die vom Aufragnehmer sicherzustellenden Anforderungen an die Haltestellen ist das vom VVW gemeinsam beschlossene Haltestellenkonzept in seiner jeweils gültigen Fassung (Anlage 4). Der Auftragnehmer hat demnach sicherzustellen, dass an den Haltestellen jeweils ein Fahrplanmast, -schild und kasten (incl. Fahrplanaushang) nach den Anforderungen des genannten Konzeptes vorhanden ist. 7.3 Im Liniennetz vorhandene DFI-Anlagen sind zur Aufrechterhaltung der vom Aufgabenträger vorgegebenen Standards einschließlich der erforderlichen technischen Systeme zu nutzen und auf eigene Kosten betriebsfähig zu halten. 8. Betriebshof/Betriebsabläufe 8.1 Erfassung aller Ausfälle und Störungen im Betrieb sowie zeitnahe Meldung an den Aufgabenträger. 8.2 Betreiben eines Kundencenters in der Hansestadt Rostock. 8.3 Betriebshöfe: Notwendige Infrastruktur muss im Bedienungsgebiet vorhanden sein. Hierzu zählen insb. Abstellflächen, Werkstatt, Betankung und Reinigung. Zusätzlich muss für die schnelle Vororthilfe bei schweren Unfällen oder Fahrzeugdefekten eine mobile Einheit zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit öffentlichen Mitteln geförderte Infrastruktur (insb. Betriebshöfe) des aktuellen Betreibers öffentlicher Verkehrsdienste (Zuwendungsempfänger) im Gesamtnetz entgeltlich und zuwendungskonform zu nutzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, zusammen mit dem Zuwendungsempfänger bei Bedarf diesbezüglich weiterführende Regelungen mit dem Zuwendungsgeber zu treffen. Die Einzelheiten der Nutzung und die kalkulatorischen Grundlagen können im Falle einer

5 Antragstellung nach 12 Abs. 6 PBefG bei dem Auftraggeber erfragt werden. 8.4 Der Auftragnehmer muss über eine mind. während der Hauptbetriebszeit besetzte Leitstelle verfügen, die ständig über die Betriebsabläufe informiert ist (RBL). Die Hauptbetriebszeit geht von 5.00 Uhr bis Uhr. Außerhalb der genannten Zeiten müssen die Betriebsabläufe über eine Rufbereitschaft gewährleistet werden. 8.5 Der Zentrale Omnibusbahnhof in der Hansestadt Rostock ist als zentraler Verknüpfungspunkt (höchste Kategorie 1 gemäß Nahverkehrsplan) zu bedienen und zu nutzen. 9. Sonstiges 9.1 Auf 9 des VgG M-V wird verwiesen. Der Auftragnehmer ist hiernach verpflichtet, sein zur Leistungsausführung eingesetztes Personal nach einem in der Branche in Mecklenburg- Vorpommern einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag zu entlohnen. Ein Tarifvertrag ist dann repräsentativ, wenn er im Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern angewendet wird und in Mecklenburg-Vorpommern wettbewerblich relevant ist, indem er eine erhebliche Zahl von Beschäftigten in der betreffenden Branche betrifft. Soweit nach Bekanntmachung dieser Vorinformation Tarifverträge durch die Landesregierung gemäß 9 Abs. 2 Satz 2 VgG M-V als repräsentativ bestimmt werden und das zuständige Fachministerium eine Liste der tarifvertraglichen Regelungen im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern bekannt macht, hat die Entlohnung des für die Leistungsausführung eingesetzten Personals nach einem dieser Tarifverträge zu erfolgen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Entlohnung des Personals von Nachunternehmern des Auftragnehmers. Mindestlohn, soweit kein repräsentativer Tarifvertrag zur Anwendung gelangt: Vorbehaltlich 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 VgG M-V wird ein Auftrag nur dann vergeben, wenn sich der Auftragnehmer schriftlich verpflichtet, seinem Personal (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro (brutto) zu bezahlen ( 9 Abs. 7 Satz 4 VgG M-V). Auf die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des Landkreises Rostock nach 10 VgG M-V wird verwiesen.

Deutschland-Tübingen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S

Deutschland-Tübingen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:239897-2015:text:de:html Deutschland-Tübingen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S 131-239897 Zweckverband ÖPNV im

Mehr

Best Practice: Ausschreibung von ÖPNV- Leistungen im Landkreis Fürth. Landrat Matthias Dießl

Best Practice: Ausschreibung von ÖPNV- Leistungen im Landkreis Fürth. Landrat Matthias Dießl Best Practice: Ausschreibung von ÖPNV- Leistungen im Landkreis Fürth Landrat Matthias Dießl Übersicht 1. Vorstellung des Landkreises Fürth 2. Rahmenbedingungen für den ÖPNV im Landkreis Fürth 3. Erfahrungsbericht

Mehr

Berichtspflichten für Aufgabenträger nach der VO 1370/2007

Berichtspflichten für Aufgabenträger nach der VO 1370/2007 Berichtspflichten für Aufgabenträger nach der VO 1370/2007 Dr. Mehmet H. Sarikaya, Leiter Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises Arbeitsgruppe des Landkreistages NRW Siegburg, 21.10.2010 Agenda Begriffsbestimmung

Mehr

Nahverkehr für alle. Mannheim, 5. Mai 2008

Nahverkehr für alle. Mannheim, 5. Mai 2008 Nahverkehr für alle Mannheim, 5. Mai 2008 Dr. Volker Sieger Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität Mainz Finanzierung des ÖPNV Säule I - Fahrgäste: Fahrgelderlöse Erstattungsleistungen (Schüler,

Mehr

Transport in Hamburg

Transport in Hamburg Transport in Hamburg Länderübergreifender Personennahverkehr Metropolregion Hamburg 1. Mobilitätskonferenz Berlin-Brandenburg +49 (0)40 42841-1896 raimund.brodehl@bwvi.hamburg.de Potsdam, 11. Dezember

Mehr

Deutschland-Bremen: Straßentransport/-beförderung 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Bremen: Straßentransport/-beförderung 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:393878-2016:text:de:html -Bremen: Straßentransport/-beförderung 2016/S 216-393878 Vorinformation für öffentliche

Mehr

3 Busverkehrsangebot Folgende Verkehrsunternehmen besaßen im Märkischen Kreis im Berichtsjahr 2016 Liniengenehmigungen für Busverkehre gemäß 42 Person

3 Busverkehrsangebot Folgende Verkehrsunternehmen besaßen im Märkischen Kreis im Berichtsjahr 2016 Liniengenehmigungen für Busverkehre gemäß 42 Person Gesamtbericht gemäß Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 des Märkischen Kreises für das Berichtsjahr 2016 Stand: 05.12.2017 1 Einleitung Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche

Mehr

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. - Überörtliche Kommunalprüfung -

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. - Überörtliche Kommunalprüfung - Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Überörtliche Kommunalprüfung - Kommunalbericht 2017 Kommunalbericht der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Überörtliche

Mehr

Deutschland-Bremen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Bremen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:383839-2017:text:de:html Deutschland-Bremen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 187-383839 Vorinformation für öffentliche

Mehr

Fortschreibung des Wuppertaler Nahverkehrsplans Konstituierende Sitzung der begleitenden Expertenrunde 11. Januar Herzlich Willkommen!

Fortschreibung des Wuppertaler Nahverkehrsplans Konstituierende Sitzung der begleitenden Expertenrunde 11. Januar Herzlich Willkommen! Fortschreibung des Wuppertaler Nahverkehrsplans Konstituierende Sitzung der begleitenden Expertenrunde 11. Januar 2017 Herzlich Willkommen! Folie 2 Fortschreibung des Wuppertaler Nahverkehrsplans Einführung

Mehr

Im Jahr 2014 betrieb der PaderSprinter 13 Hauptlinien, 7 Nebenlinien und 8 Nachtlinien. Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz.

Im Jahr 2014 betrieb der PaderSprinter 13 Hauptlinien, 7 Nebenlinien und 8 Nachtlinien. Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz. Gesamtbericht der Stadt Paderborn für das Jahr 2014 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union (Entwurfsvorschlag PaderSprinter vom 10.12.2015) Die Stadt Paderborn ist als zuständiger

Mehr

1. Nahverkehrsforum Ostalbkreis

1. Nahverkehrsforum Ostalbkreis 1. Nahverkehrsforum Ostalbkreis Was kann, was will, was darf Nahverkehr und was nicht? Grundlagen zum rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmen des ÖPNV im Ostalbkreis Wo ist was geregelt?

Mehr

Deutschland-Euskirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Euskirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:351221-2017:text:de:html Deutschland-Euskirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 171-351221 Vorinformation für

Mehr

Verpflichtungserklärung LTMG

Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung

Mehr

Veröffentlichung der Gewährung eines ausschließlichen Rechts an die

Veröffentlichung der Gewährung eines ausschließlichen Rechts an die 143\ 1 KREIS SOEST Veröffentlichung der Gewährung eines ausschließlichen Rechts an die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH Krögerweg 11 48155 Münster Der Hochsauerlandkreis und der Kreis Soest haben an die

Mehr

Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht

Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht Klaus Füßer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Überblick über den Vortrag I. Einleitung: Daseinsvorsorge,

Mehr

Neu Ulm, Petrus Saal Verkehrsverbund DING. ÖPNV Forum Neu Ulm Regionalverkehr

Neu Ulm, Petrus Saal Verkehrsverbund DING. ÖPNV Forum Neu Ulm Regionalverkehr ÖPNV Forum Neu Ulm Regionalverkehr Neu Ulm, Petrus Saal 4.11.2013 Verkehrsverbund DING ca. 670.000 Einwohner auf 3.400 qkm 196 Einw / qkm UL >1000 Lkr. NU 320 Lkr. ADK, BC ca. 130 6 auf Ulm zulaufende

Mehr

Das Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Erklärungen

Das Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Erklärungen Merkblatt für die Abgabe einer Tariftreueerklärung nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz

Mehr

Deutschland-Rotenburg an der Wümme: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Rotenburg an der Wümme: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:434833-2017:text:de:html Deutschland-Rotenburg an der Wümme: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 209-434833 Vorinformation

Mehr

Dienstleistungsau

Dienstleistungsau Seite 1 von 5 Dienstleistungsau... - 223457-2014 04/07/2014 S126 Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Direktvergabe I.II.A.III.IV.VI. Deutschland-Wismar: Öffentlicher Verkehr (Straße)

Mehr

Deutschland-Bergisch Gladbach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Bergisch Gladbach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:357275-2017:text:de:html Deutschland-Bergisch Gladbach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 174-357275 Vorinformation

Mehr

Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland

Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer

Mehr

Intelligente und vernetzte Mobilitätsdienste für den ländlichen Raum

Intelligente und vernetzte Mobilitätsdienste für den ländlichen Raum DLR.de Folie 1 Intelligente und vernetzte Mobilitätsdienste für den ländlichen Raum Katharina Karnahl Institut für Verkehrssystemtechnik DLR e.v. 07.11.2016 DLR.de Folie 2 Intelligente und vernetzte Mobilitätsdienste

Mehr

Anlage 1 Vertragsgegenständliche Linien

Anlage 1 Vertragsgegenständliche Linien Anlage 1 Vertragsgegenständliche Linien Linien Linienweg Musterkooperationsvertrag Anlagen 1/8 Anlage 2 Fahrgeldzuscheidung / Abrechnung (1) Für die vertragsgegenständlichen Linien erhält der Unternehmer

Mehr

Fahrplananforderungen sowie Haltestellen und Linienwege

Fahrplananforderungen sowie Haltestellen und Linienwege Vorabbekanntmachung gemäß Artikel 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit 8a Absatz 2 PBefG üöpnv-verkehre im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Anlage 2 Anforderungen an die Gestaltung des

Mehr

1. Einnahmesituation. Seite 1 von 5

1. Einnahmesituation. Seite 1 von 5 Anlage zur Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge im ÖPNV für das Linienbündel Ettlingen I zur Vergabe zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt die wettbewerbliche

Mehr

Bestellung nach GWB-Vergaberecht

Bestellung nach GWB-Vergaberecht Forschungsstelle für Verkehrsmarktrecht Friedrich-Schiller-Universität Jena Tagung Bestellung von Verkehrsleistungen im ÖPNV am 04.11.2016 Bestellung nach GWB-Vergaberecht Stuttgart Frankfurt Dresden Brüssel

Mehr

Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock

Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock Dezember 2005 Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg / Rostock PTV Planung Transport Verkehr AG Regionaler Nahverkehrsplan MM/R Regionaler

Mehr

ÖPNV-Gesamtbericht des Rhein-Sieg- Kreises. für das Kalenderjahr gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union

ÖPNV-Gesamtbericht des Rhein-Sieg- Kreises. für das Kalenderjahr gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union ÖPNV-Gesamtbericht des Rhein-Sieg- Kreises für das Kalenderjahr 2012 gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union Inhaltsübersicht Einleitung A. Busnetz a) Rechtsrheinisches

Mehr

Vorgesehen ist die Vergabe der AVV-Regionalbuslinien 511, 512, 640, 641, AST 628, AST 641, AST 642 als Gesamtleistung in einem Linienbündel.

Vorgesehen ist die Vergabe der AVV-Regionalbuslinien 511, 512, 640, 641, AST 628, AST 641, AST 642 als Gesamtleistung in einem Linienbündel. Liniensteckbriefe Linienbündel Wertach 02 Im zur Vergabe zur Betriebsaufnahme am 10.12.2017 vorgesehenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die nachfolgenden Anforderungen an Fahrplan,

Mehr

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen. Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-

Mehr

Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Landrat Fachdienst Regionalentwicklung

Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Landrat Fachdienst Regionalentwicklung Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Landrat Fachdienst Regionalentwicklung Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 5 Abs.

Mehr

Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Karlsruher Verkehrsverbund

Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Karlsruher Verkehrsverbund ALcit: J l'«:fj \~_ t-h,,'~ Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Karlsruher Verkehrsverbund Die Gesellschafterversammlung des Karlsruher Verkehrsverbundes (KW) erlässt folgende Satzung zum

Mehr

SPNV-Dienstleistungen Hanse-Netz/ Uelzen - Göttingen

SPNV-Dienstleistungen Hanse-Netz/ Uelzen - Göttingen Ergänzende Informationen zu Abschnitt VI.3) der Bekanntmachung: Angaben zur Umsetzung landesrechtlicher Verpflichtungen zur Tariftreue und zur Bezahlung eines vergabespezifischen Mindestlohns Die Leistungen

Mehr

Verbundbildung im Freistaat Thüringen

Verbundbildung im Freistaat Thüringen 31.01.2013 Verbundbildung im Freistaat Thüringen Wirkung und Ziele Agenda 1. Ein Verkehrsverbund in Thüringen 2. Politische Rahmenbedingungen 3. Aufbau des Verkehrsverbundes 4. Aufgaben, Ziele und Wirkungen

Mehr

Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)

Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) Auf der Grundlage des 92 in Verbindung mit 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung

Mehr

231 (Erklärung des Auftragnehmers HB) Erklärung Auftragnehmer

231 (Erklärung des Auftragnehmers HB) Erklärung Auftragnehmer Anhang 1 231 (Erklärung des Auftragnehmers HB) Vergabenummer Maßnahme Leistung Erklärung Auftragnehmer 1. a. Soweit der Gegenstand dieses Auftrags in den sachlichen Anwendungsbereich der in das Arbeitnehmerentsendegesetz

Mehr

Eigenwirtschaftlichkeit und Nahverkehrsplanung

Eigenwirtschaftlichkeit und Nahverkehrsplanung Eigenwirtschaftlichkeit und Nahverkehrsplanung Juristische Perspektive Rechtsanwalt Dr. Lorenz Wachinger Jena, 30. Oktober 2015 1 Ein neues Phänomen: eigenwirtschaftlicher Antrag für einen Großstadtverkehr,

Mehr

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG)

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG) Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG) RegG Ausfertigungsdatum: 27.12.1993 Vollzitat: "Regionalisierungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I

Mehr

Liniensteckbriefe Linienbündel Wertach 02

Liniensteckbriefe Linienbündel Wertach 02 Liniensteckbriefe Linienbündel Wertach 02 Im zur Vergabe zur Betriebsaufnahme am 01.01.2016 vorgesehenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die nachfolgenden Anforderungen an Fahrplan,

Mehr

Planungsziel Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022

Planungsziel Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 Planungsziel Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 21. Bundesweite Umwelt- und Verkehrs-Kongress BUVKO SA 6: ÖPNV 2022 barrierefrei: Wie strategisch planen? 11.03.2017, Wuppertal Hartmut Reinberg-Schüller

Mehr

Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG)

Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) vom 22. Juni 2005 (GVBl 2005, 276) 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt für den öffentlichen Personennahverkehr

Mehr

Deutschland-Kronach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Kronach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:521287-2017:text:de:html -Kronach: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 247-521287 Vorinformation für öffentliche

Mehr

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 1. Querschnitts-Workshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Gliederung Rechtliche Rahmenbedingungen Situation

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/211 6. Wahlperiode 11.01.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neuregelung der Beförderung von Schülerinnen und

Mehr

Steuer- und Rechtspraxis Kommunaler Unternehmen 2016 Teil 8: Aktuelles zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Steuer- und Rechtspraxis Kommunaler Unternehmen 2016 Teil 8: Aktuelles zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Sehr geehrte Damen und Herren, hat man die Vorgänge in Pforzheim und Hildesheim zunächst für Einzelfälle, wenn nicht gar für Betriebsunfälle in einem ansonsten funktionierenden System gehalten, haben die

Mehr

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) Vom 15. November 1995

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) Vom 15. November 1995 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) Vom 15. November 1995 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (1)

Mehr

VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH. Leistungsbeschreibung

VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH. Leistungsbeschreibung VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH Leistungsbeschreibung Konzeptionelle Beratung zur betriebsübergreifenden Fahrgastinformation und Anschlussüberwachung auf der Basis von Soll- und Echtzeitinformationen

Mehr

ZUKUNFT DER LÄNDLICHEN REGIONEN

ZUKUNFT DER LÄNDLICHEN REGIONEN ZUKUNFT DER LÄNDLICHEN REGIONEN Mobilität, Teilaspekt: SPNV Enquete-Kommission Landtag Brandenburg, 8. Juli 2016 Thomas Dill Bereichsleiter Center für Nahverkehrsund Qualitätsmanagement Der VBB an der

Mehr

Praxisfragen bei Direktvergaben nach Art. 5 (2) VO 1370/2007. Reinhold Jäger Jahrestagung PKF-IVT am 24./25. Juni 2016 in München

Praxisfragen bei Direktvergaben nach Art. 5 (2) VO 1370/2007. Reinhold Jäger Jahrestagung PKF-IVT am 24./25. Juni 2016 in München nach Art. 5 (2) VO 1370/2007 Reinhold Jäger Agenda A. Zulässigkeit von Direktvergaben B. Voraussetzungen für Direktvergaben - durch eine Behörde - durch eine Gruppe von Behörden C. Änderungen während der

Mehr

ÖPNV IM OSTALBKREIS. Organisation Struktur Finanzierung

ÖPNV IM OSTALBKREIS. Organisation Struktur Finanzierung ÖPNV IM OSTALBKREIS Organisation Struktur Finanzierung Thema: ÖPNV im Ostalbkreis Referent/-in: Ingo-Benedikt Gehlhaus, Geschäftsbereich Nahverkehr 15.01.2015 Seite 1 Wer ist wofür zuständig? Welche Rolle

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2823 20.02.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Felke (SPD) Fernbusverkehr in Sachsen-Anhalt

Mehr

Deutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:430460-2016:text:de:html Deutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S 236-430460 Vorinformation für

Mehr

Möglichkeiten der Anbindung von Bürgerbussen an den Nahverkehr

Möglichkeiten der Anbindung von Bürgerbussen an den Nahverkehr Möglichkeiten der Anbindung von Bürgerbussen an den Nahverkehr 7. Juni 2013 Hofheim-Rügheim Monika Mützel, Dipl. Geogr. NWM, Würzburg 1 BürgerBus im Landkreis Würzburg 1. Nahverkehrsplanung in der NWM

Mehr

nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss

nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss Vorlage 097/2016 Fachbereich 1 Geschäftszeichen: 14.06.2016 Ältestenrat 15.06.2016 nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss 29.06.2016 öffentlich Beratung Gemeinderat 06.07.2016 öffentlich Beschluss

Mehr

MORO - AG ÖPNV. Vorgestellt von Bettina Käppeler, MORO-Projektkoordinatorin KREIS STEINBURG

MORO - AG ÖPNV. Vorgestellt von Bettina Käppeler, MORO-Projektkoordinatorin KREIS STEINBURG MORO - AG ÖPNV Vorgestellt von Bettina Käppeler, MORO-Projektkoordinatorin Ausgangslage in der Region Unterschiedliche ÖPNV-Strukturen in den Kreisen (ÖPNV- Zweckverband in Steinburg) der ÖPNV besteht

Mehr

Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung für die als Gesamtleistung zu vergebende Linie RVN 61

Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung für die als Gesamtleistung zu vergebende Linie RVN 61 Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung für die als Gesamtleistung zu vergebende Linie RVN 61 Gemäß 8a Abs. 2 S. 2 i.v.m. 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung

Mehr

Die Notwendigkeit einer Finanz- und Organisationsreform des ÖPNV in Mecklenburg- Vorpommern im Lichte der demografischen Entwicklung

Die Notwendigkeit einer Finanz- und Organisationsreform des ÖPNV in Mecklenburg- Vorpommern im Lichte der demografischen Entwicklung Die Notwendigkeit einer Finanz- und Organisationsreform des ÖPNV in Mecklenburg- Vorpommern im Lichte der demografischen Entwicklung Vorschläge zur Novellierung des ÖPNV-Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Deutschland-Pasewalk: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Pasewalk: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1/7 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:203673-2015:text:de:html Deutschland-Pasewalk: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S 113-203673 Vorinformation für öffentliche

Mehr

Der öffentliche Personennahverkehr in Bayern

Der öffentliche Personennahverkehr in Bayern Der öffentliche Personennahverkehr in Bayern Ministerialrat Carsten Fregin Referat Öffentlicher Verkehr auf Schiene und Straße Inhalt: ÖPNV Begriffsbestimmung Die wichtigsten Akteure des ÖPNV Der bayerische

Mehr

Alternative Bedienformen als wachsender Bestandteil. Bus

Alternative Bedienformen als wachsender Bestandteil. Bus Alternative Bedienformen als wachsender Bestandteil im ländlichen ÖPNV Bus Struktur 100 %ige Tochter Nahverkehr GmbH Elbe-Elster 10 private Nachauftragnehmer (7 KOM-Unternehmen 3 Taxi-/Kleinbusunternehmen)

Mehr

Fachveranstaltung Wettbewerb im SPNV

Fachveranstaltung Wettbewerb im SPNV 1 Fachveranstaltung Wettbewerb im SPNV BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410 F +49 (0) 421.3354115 kontakt@bbgundpartner.de www.bbgundpartner.de Berücksichtigung der Belange

Mehr

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Schienenpersonennahverkehr

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Schienenpersonennahverkehr Schienenpersonennahverkehr 08. Juli 2016 SPNV Enquetekommission Ländliche Entwicklung 1 Das System des SPNV in Brandenburg Themen Rechtliche Grundlagen Finanzierungssystem Landesnahverkehrsplanung 08.

Mehr

Der Rufbus in der Prignitz flexible Ergänzung zu Bus und Bahn

Der Rufbus in der Prignitz flexible Ergänzung zu Bus und Bahn 1 Der Rufbus in der Prignitz flexible Ergänzung zu Bus und Bahn Holger Lossin Landkreis Prignitz 2 EW: 84.284 Größe: 2.123 km² 3 Landkreis Prignitz 4 Seniorenanteil heute in Europa meist noch höher als

Mehr

3. Fortschreibung des Mainzer Nahverkehrsplans. Stadt Mainz 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans. 1.Nahverkehrsforum

3. Fortschreibung des Mainzer Nahverkehrsplans. Stadt Mainz 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans. 1.Nahverkehrsforum Stadt Mainz 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 1. Nahverkehrsforum am 13.12.2107 Agenda 1. Begrüßung 2. Rechtlicher Rahmen und Inhalte des Nahverkehrsplans 3. Aktueller Bearbeitungsstand und weitere

Mehr

Deutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:430459-2016:text:de:html -München: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S 236-430459 Vorinformation für öffentliche

Mehr

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V)

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) Vom 15. November 1995 (GVOBl. M-V 1995, 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GVOBl.

Mehr

Deutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:430462-2016:text:de:html Deutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S 236-430462 Vorinformation für

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann, anlässlich Pressekonferenz Neuvergabe S-Bahn München

Mehr

Überblick über die Finanzierung des ÖPNV durch die Stadt Leipzig. Michael Jana, Amtsleiter Verkehrs- und Tiefbauamt, Stadt Leipzig

Überblick über die Finanzierung des ÖPNV durch die Stadt Leipzig. Michael Jana, Amtsleiter Verkehrs- und Tiefbauamt, Stadt Leipzig Überblick über die Finanzierung des ÖPNV durch die Stadt Leipzig Michael Jana, Amtsleiter Verkehrs- und Tiefbauamt, Stadt Leipzig 20 Öffentlicher Personennahverkehr - unverzichtbarer Bestandteil des städtischen

Mehr

1. Der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein. 2. Mobilität ist ein Gemeinschaftswerk. a. Regionales Busnetz. b. Bike + Ride Programm des Landes 2015

1. Der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein. 2. Mobilität ist ein Gemeinschaftswerk. a. Regionales Busnetz. b. Bike + Ride Programm des Landes 2015 Agenda 1. Der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein 2. Mobilität ist ein Gemeinschaftswerk a. Regionales Busnetz b. Bike + Ride Programm des Landes 2015 c. Neue Mobilität und Bürgerbusse Seite 2 Seite

Mehr

1. Gelten die Regelungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt für jeden öffentlichen Auftrag?

1. Gelten die Regelungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt für jeden öffentlichen Auftrag? Merkblatt für die Abgabe einer Tariftreueerklärung und/oder Mindestentgelterklärung nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben

Mehr

Elterninitiative Gesche Holst Dirk Richter: Anhörung zur Drucksache 19/372

Elterninitiative Gesche Holst Dirk Richter: Anhörung zur Drucksache 19/372 Nach dem Zusammenschluss der Schulstandorte Hennstedt, Lunden und Lehe, mit Hauptstandort Hennstedt und den beiden Außenstellen Lunden und Lehe, ist es nicht zur erhofften Verbesserung der Schulsituation

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven vom 11. März 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 24.

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven vom 11. März 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 24. - 1 - Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven vom 11. März 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 24. Juni 2009 Aufgrund der 7 und 36 Abs. 1 Ziffer 5 der Niedersächsischen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Der Rat der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung 13. Februar 2017 folgende Allgemeine Vorschrift beschlossen: Allgemeine Vorschrift zur Festsetzung von Höchsttarifen für alle

Mehr

Barrierefreier ÖPNV im ländlichen Raum Planungsansätze im VRN

Barrierefreier ÖPNV im ländlichen Raum Planungsansätze im VRN Barrierefreier ÖPNV im ländlichen Raum Planungsansätze im VRN Fachtagung: Barrierefreiheit im regionalen Buslinienverkehr 25. November 2013 in Erfurt Gliederung I Einführung II Elemente der Barrierefreiheit

Mehr

(2) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden.

(2) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG ) Vom 01. Dezember 2010 1 1 Ziel, Regelungsbereich und allgemeine Grundsätze

Mehr

Deutschland-Saarlouis: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Saarlouis: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 7 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:521296-2017:text:de:html -Saarlouis: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 247-521296 Vorinformation für öffentliche

Mehr

Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) im Kreis Steinfurt

Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) im Kreis Steinfurt Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach 6 b im Kreis Steinfurt Kreistag: 19.12.2011 Aufgrund des 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen Roermond (NL) und Heinsberg (D)

Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen Roermond (NL) und Heinsberg (D) Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen (NL) und Heinsberg (D) 1. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1993, 2378,2395 FNA: FNA Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1993, 2378,2395 FNA: FNA Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: RegG Ausfertigungsdatum: 27.12.1993 Gültig ab: 01.01.1996 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1993, 2378,2395 FNA: FNA 9240-3 Gesetz

Mehr

Ziel, Regelungsbereich und allgemeine Grundsätze

Ziel, Regelungsbereich und allgemeine Grundsätze Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG -) Vom 01. Dezember 2010 *) Zum 06.09.2012 aktuellste verfügbare Fassung

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. II. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. II. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 24.01.2017 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung für die als Gesamtleistung zu vergebenden Linien im Linienbündel Coesfeld 4

Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung für die als Gesamtleistung zu vergebenden Linien im Linienbündel Coesfeld 4 Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung für die als Gesamtleistung zu vergebenden Linien im Linienbündel Coesfeld 4 Gemäß 8a Abs. 2 S. 2 i.v.m. 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung

Mehr

Übersicht: Verfahrensfristen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Übersicht: Verfahrensfristen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Übersicht: Verfahrensfristen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Inhalt I. Definitionen... 1 II. Fristen in nationalen Verfahren... 2 III. Fristen in EU-Verfahren... 3 1. Verfahrensübergreifende Fristen...

Mehr

Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung für das - als Gesamtleistung zu vergebende - Linienbündel Coesfeld 2a

Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung für das - als Gesamtleistung zu vergebende - Linienbündel Coesfeld 2a Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung für das - als Gesamtleistung zu vergebende - Linienbündel Coesfeld 2a Gemäß 8a Abs. 2 S. 2 i.v.m. 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung

Mehr

Vergabestelle: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, beide B1, 3-5, Mannheim

Vergabestelle: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, beide B1, 3-5, Mannheim Öffentliche Bekanntmachung der Vergabe der VRN-Linienbündel Nördliche Bergstraße, Bensheim und Bürstadt nach Art. 5 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, B1, 3-5 68159

Mehr

Taxitarifverordnung

Taxitarifverordnung Verordnung der Stadt Bamberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen über den Verkehr mit Taxis in der Stadt Bamberg (Taxitarifverordnung) Vom 2. November 2012 (Rathaus Journal Amtsblatt

Mehr

Wer fährt morgen noch mit Bus und Bahn? Öffentlicher Verkehr und demografischer Wandel

Wer fährt morgen noch mit Bus und Bahn? Öffentlicher Verkehr und demografischer Wandel Wer fährt morgen noch mit Bus und Bahn? Öffentlicher Verkehr und demografischer Wandel Vortrag im Rahmen der Tagung LANDVERKEHR Auch in Zukunft mobil im Schwarzwald? 13. Oktober 2011, Hinterzarten Julia

Mehr

Deutschland-Düren: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Düren: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:231602-2016:text:de:html -Düren: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S 129-231602 Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Mehr

ÖPNV im Landkreis Leer

ÖPNV im Landkreis Leer ÖPNV im Landkreis Leer Gesundheitskonferenz am 01. Juli 2015 Michael Kläsener, Landkreis Leer Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Leer 1. Zuständigkeit des Landkreises Leer für den ÖPNV

Mehr

Enquete-Kommission 6/1 am Thema: ÖPNV

Enquete-Kommission 6/1 am Thema: ÖPNV Enquete-Kommission 6/1 am 08.07.2016 Thema: ÖPNV ÖPNV - Einführung Ausgangspunkt stellt das Regionalisierungsgesetz (RegG) dar ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge Grundversorgung des öffentlichen Verkehrs

Mehr

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Zwei Bundesländer - Ein Verkehrsverbund - Organisation und Aufgaben -

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Zwei Bundesländer - Ein Verkehrsverbund - Organisation und Aufgaben - VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Zwei Bundesländer - Ein Verkehrsverbund - Organisation und Aufgaben - Hans Leister Center für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement Bad Freienwalde, 18.03.2013

Mehr

(2) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden.

(2) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG ) vom 01. Dezember 2010 (GVBl. S. 426), zuletzt geändert durch das Landesgesetz

Mehr

Deutschland-Karlsruhe: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S

Deutschland-Karlsruhe: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:432203-2016:text:de:html Deutschland-Karlsruhe: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S 237-432203 Landkreis Karlsruhe,

Mehr

Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Jerichower Land. vom 24. Juni 2013 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 8 vom 28.

Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Jerichower Land. vom 24. Juni 2013 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 8 vom 28. Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Jerichower Land vom 24. Juni 2013 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 8 vom 28. Juni 2013) Auf der Grundlage der 6 und 33 Absatz 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für

Mehr

Deutschland-Neustadt a.d. Aisch: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Neustadt a.d. Aisch: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:524382-2017:text:de:html -Neustadt a.d. Aisch: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 248-524382 Vorinformation für

Mehr

Taxitarifordnung. Verordnung: Geltungsbereich

Taxitarifordnung. Verordnung: Geltungsbereich 64/1450.3 Verordnung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.ilm über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm Taxitarifordnung Das Landratsamt

Mehr

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Aurich

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Aurich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Aurich ÖPNV Landkreis Aurich Überblick: ÖPNV im Landkreis Aurich Verkehrsangebot Infrastruktur Tarif Niedersachsenticket Ausgangssituation Gültigkeit

Mehr