SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 0 Nullserie Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 0 Kalender 0 ( Seite) Maximale Punktzahl: 55 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte

2 Aufgabe : Organisation Sachverhalt: 8 Nora Haas, 45 Jahre alt, ledig, überlegt sich, ihre Stelle (Vollzeitbeschäftigung) zu beenden. Sie möchte sich beruflich neu orientieren und deshalb ihr über 0-jähriges Arbeitsverhältnis mit der Adecco, Bern, per Ende Jahr kündigen. Sie erkundigt sich bei Ihnen nach ihren Rechten und Pflichten während der eventuellen Arbeitslosigkeit. Fragen:. Wie lauten ihre Rechte? Nennen Sie zwei. Beratung ( P) / Vermittlung ( P) / Anspruch auf die Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen ( P) / Taggeld ( P). Wie lauten ihre Pflichten? Nennen Sie zwei. Stellensuche ( P) / Stellenantritt ( P) / Teilnahme an AM ( P) / Teilnahme an den Kontroll- bzw. Beratungsgesprächen ( P) / Meldepflicht ( P) Seite

3 Aufgabe : Organisation (Fortsetzung).3 Aus dem Gespräch mit Nora Haas ergibt sich, dass sie im Personalverleih tätig ist und somit mit dem Arbeitsmarkt bestens vertraut ist. Sie erachtet deshalb die Beratungsgespräche mit dem RAV nicht als notwendig. 4 Was entgegnen Sie Nora Haas? Nennen Sie die massgebenden Rechtsgrundlagen. Trotz ihrer Kenntnisse muss Nora Haas die Kontrollpflicht erfüllen um Anspruch auf Taggeldleistungen zu haben ( P); Art. 7 Abs. AVIG (/ P). In Absprache mit dem RAV kann die Kontrollpflicht alle zwei Monate durchgeführt werden ( P); Art. Abs. AVIV (/ P). Erfüllt sie die Kontrollvorschriften nicht, erfolgt eine Sanktion (/ P), evtl. wird die Vermittlungsfähigkeit abgesprochen / Einstellung der Taggeldleistungen (/ P). Seite 3

4 Aufgabe : Finanzierung 4 Sie sind Mitarbeiterin / Mitarbeiter der Arbeitslosenkasse X in Zürich. Verschiedene Personen gelangen mit Fragen an Sie. Beantworten Sie deren Fragen. Nennen Sie zusätzlich die massgebenden Rechtsgrundlagen.. Norbert Heinz, Schweizer, Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber, arbeitet in Luzern und erkundigt sich, ob er gegenüber der Arbeitslosenkasse beitragspflichtig sei. Ja (/ P), Art. 6 AVIG (/ P). Heinz Kalt teilt Ihnen mit, dass er sich entschieden habe, ein Jahr über das ordentliche AHV-Alter hinaus zu arbeiten. Er sei auf höhere AHV- Leistungen angewiesen. Er will von Ihnen wissen, ob er auch gegen eine eventuelle Arbeitslosigkeit während diesem Jahr versichert sei. Nein (/ P), Art. Abs. AVIG (/ P) [Korrekturhinweis: ev. Art. 8 Abs. lit. d AVIG Anspruchsverneinung] Seite 4

5 Aufgabe : Finanzierung (Fortsetzung).3 Bernadette Meier hat Fragen zu ihrer Taggeldabrechnung der Arbeitslosenkasse. Sie entnehme der Abrechnung Abzüge von 5.5% für die AHV/IV/EO. Sie möchte wissen, ob darin die Prämie für die Arbeitslosenversicherung auch enthalten sei. Aus der Abrechnung gehe dies nicht hervor. Taggeldbezüger sind nicht ALV-beitragspflichtig (/ P); Art. Abs. AVIG (/ P).4 Franz Bucher, Bauer, teilt ihnen mit, dass er den Sohn seines Nachbars angestellt habe. Der Sohn sei 9 Jahre alt und absolviere bei ihm ein Praktikum. Franz Bucher will wissen, ob er für ihn auch ALV-Prämie zu bezahlen habe. Ja (/ P), Art. Abs. AVIG (/ P) Seite 5

6 Aufgabe 3: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch Sachverhalt: 8 Konrad Huber, geboren am , verheiratet, arbeitete seit 35 Jahren bei der Schindler AG. Im Jahr 0 er ein monatliches Einkommen von CHF , zuzüglich 3. Monatslohn. Per.9.0 wurde Konrad Huber aufgrund der Kündigung (Reorganisation) der Arbeitgeberin vorzeitig pensioniert. Er erhält von der Pensionskasse monatlich eine Altersrente von CHF 5' Zudem erhält er von der Arbeitgeberin eine Abgangsentschädigung in der Höhe von CHF 0' Konrad Huber meldete sich per.9.0 zur Arbeitsvermittlung an und erhob Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab diesem Zeitpunkt. Fragen: 3. Ab wann hat Konrad Huber Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsartikel. Konrad Huber hat ab.9.0 Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. ( P) Die Abgangsentschädigung wird nicht angerechnet (/4 P), da sie nicht höher als CHF 6' ist / Art. 0a ff. AVIV (/4 P). Der vp wurde unfreiwillig vorzeitig pensioniert; die Rente ist geringer als die durchschnittlichen Leistungen der ALV (/4 P) / Art. 3 Abs. 3 AVIG und Art. Abs. AVIV (/4 P). 3. Von wann bis wann dauert die Rahmenfrist für den Leistungsbezug? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsartikel. RFL vom.9.0 bis (/ P) Die RFL beginnt mit dem. Tag, ab dem der VT alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und der Arbeitsausfall anrechenbar ist. Die RFL wird verlängert bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters (/4 P), da die RFL innerhalb von 4 Jahren vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter eröffnet wird. Art. 9 AVIG / Art. 0e AVIV / Art. 7 Abs. 3 AVIG / Art. 4b Abs. AVIV (/4 P) Seite 6

7 Aufgabe 3: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch (Fortsetzung) 3.3 Wie hoch ist der versicherte Verdienst? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsartikel. CHF 0' (/ P) Art. 3 AVIG maximal versicherter Jahresverdienst ist CHF 6' (/ P) 3.4 Wie hoch ist der Taggeldansatz? Nennen Sie den massgebenden Gesetzesartikel % / Art. Abs. AVIG (/ P) 3.5 Wie hoch ist das Taggeld? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. 0.5 CHF (CHF 0' :.7 x 70%) (/ P) Seite 7

8 Aufgabe 3: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch (Fortsetzung) 3.6 Wie hoch ist der Taggeldhöchstanspruch? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsartikel. 640 (50 + 0) (/ P) Kurt Huber weist eine Mindestbeitragszeit von Monaten aus und ist über 55 Jahre alt. RFL-Eröffnung ist 4 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung (/4 P). Art. 7 Abs. lit. c und Abs. 3 AVIG / Art. 4b AVIV (/4 P) 3.7 Berechnen Sie die Taggeldleistungen (brutto) für die Monate September 0 (0 Arbeitstage) und Oktober 0 (3 Arbeitstage). September 0: VT hat 0 allgemeine Wartetage zu bestehen (/ P) / Art. 8 Abs. AVIG / Art. 6a AVIV Für den September 0 werden deshalb keine Taggeldleistungen ausgerichtet (/ P). Oktober 0: 3 x CHF = CHF 7'790.0 (/4 P), abzüglich Altersrente von CHF 5' (/4 P) = CHF '990.0 (/ P) / Art. 8c AVIG: Die Altersrente ist von der Arbeitslosenentschädigung abzuziehen. Seite 8

9 Aufgabe 4: Arbeitslosenentschädigung / Koordination Sachverhalt: 6 Renate Krauer arbeitete während Jahren vollzeitlich als Schneiderin. Da sie seit längerem an Arthrose leidet und deshalb ihren Beruf nur noch eingeschränkt ausüben konnte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. In der Folge meldete sich Renate Krauer zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung und bezieht seit dem.5.0 Taggeldleistungen. Die gesundheitlichen Beschwerden haben sich seit dem Herbst 0 verstärkt, weshalb Renate Krauer auf Rat ihres Arztes bei der IV eine Rente beantragte. Der IV-Entscheid ist noch ausstehend. Fragen: 4. Welche Folgen hat diese IV-Anmeldung auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung? Nennen Sie die massgebenden Rechtsgrundlagen. 3 Die ALV ist vorleistungspflichtig (/ P), sie richtet weiterhin ungekürzte Taggeldleistungen aus (/ P) / Art. 70 ATSG ( P). Voraussetzung ist, dass RK aktive Stellensuche betreibt und bereit ist, eine geeignete Stelle anzutreten (/ P) / Art. 5 Abs. AVIG (/ P). 4. Aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung sieht der Arzt ab Januar 0 nur noch eine Arbeitsfähigkeit von 50%. Renate Krauer fühlt sich nur noch in der Lage, im Umfang von 30% eine Stelle anzutreten. Sie sucht deshalb auch nur noch Stellen in diesem Umfang. Welche Folgen hat diese Entwicklung auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung? Die Arbeitsunfähigkeit hat keine Konsequenzen. Die ALV ist vorleistungspflichtig und hat die volle Taggeldhöhe, also 00% zu bezahlen, daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich die Versicherte nur noch im Umfang von 30% arbeitsfähig fühlt. ( P) Seite 9

10 Aufgabe 4: Arbeitslosenentschädigung / Koordination (Fortsetzung) 4.3 Ende September 0 sprach die IV Renate Krauer eine ganze Rente zu, worauf sie sich per Ende September 0 vom Bezug von Arbeitslosenentschädigung abmeldete. Ist die Arbeitslosenversicherung von diesem Entscheid betroffen? Nennen Sie die massgebenden Rechtsgrundlagen. Die ALV wird die zuviel ausbezahlten Leistungen von der IV zurückfordern (/ P) / ATSG 7 (/ P) / Art. 5 ATSG (/ P) / Art. 95 AVIG (/ P) Seite 0

11 Aufgabe 5: Arbeitslosenentschädigung / Sanktion Sachverhalt: 4 Herbert Frank meldete sich am im Anschluss an sein befristetes Arbeitsverhältnis erneut zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung. Herbert Frank war als Magier mit dem Zirkus Royal während dessen Sommersaison ( ) unterwegs. Er entschied sich während seiner früheren Arbeitslosigkeit im Frühling 0 für diese Stelle. Die ebenfalls im Frühling 0 angebotene, unbefristete Anstellung als AHV-Sachbearbeiter lehnte er ab. Herbert Frank will mittelfristig nur noch als Magier tätig sein, weshalb er dieses Engagement beim Zirkus Royal annehmen musste. Frage: 5. Hat sein Entscheid Stellenantritt beim Zirkus Royal - bei seiner erneuten Anmeldung am.0.0 Konsequenzen? Begründen Sie Ihren Entscheid, und nennen Sie die massgebenden Rechtsgrundlagen. Leistungskürzung (/ P), Art. 30 Abs. AVIG (/ P) / Art. 44 Abs. lit. c AVIV ( P) Seite

12 Aufgabe 5: Arbeitslosenentschädigung / Sanktion (Fortsetzung) Sachverhalt: Die Produktionsfirma Xenon AG in Sarnen (OW) konzentriert ihre verschieden Produktionsstandorte in Basel (BS). Sie offeriert der Produktionsleiterin Louise Abt einen neuen Arbeitsplatz in Basel. Louise Abt lehnt das Angebot ab und kündigt das Arbeitsverhältnis; sie will weder nach Basel pendeln noch dorthin zügeln. Nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist meldete sich Louise Abt zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung. Im Rahmen ihrer Abklärungen stellte die Arbeitslosenkasse fest, dass der neue Arbeitsweg insgesamt von Tür zu Tür mit den öffentlichen Verkehrsmitteln 4 ¼ Stunden gedauert hätte. Frage: 5. Welche Konsequenzen hat der Entscheid von Louise Abt auf die Auszahlung der Arbeitslosenkasse? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebenden Rechtsgrundlagen. Keine Leistungskürzung (/ P), Art. 30 Abs. AVIG (/ P), Art. 6 Abs. AVIG ( P). Seite

13 Aufgabe 6: Arbeitsmarktliche Massnahmen 7 6. Mit arbeitsmarktlichen Massnahmen soll grundsätzlich die Vermittlungsfähigkeit verbessert werden. Nennen Sie die konkreten Ziele der nachfolgend aufgeführten arbeitsmarktlichen Massnahmen. 6.. Beitrag an den Wochenaufenthalter 0.5 Förderung der Mobilität (/ P) 6.. Berufspraktikum 0.5 Förderung von Praxis (/ P) 6..3 Beschäftigungsprogramm 0.5 Erhalt der Tagesstruktur (/ P) Seite 3

14 Aufgabe 6: Arbeitsmarktliche Massnahmen (Fortsetzung) Sachverhalt: Ernst Laubacher, Jahrgang 7, meldet sich am.9.0 zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung. Er hat es in seiner Jugend versäumt, eine Ausbildung zu absolvieren. Seit über zwanzig Jahren übt er verschiedene Hilfsarbeiten aus. Ernst Laubacher war in der Vergangenheit bereits wiederholt arbeitslos. Ab dem.9.0 erfüllt er erneut die Anspruchsvoraussetzungen und bezieht Taggeldleistungen. Frage: 6. Welche zwei Arbeitsmarktlichen Massnahmen dürften im Fall von Ernst Laubacher besonders geeignet sein, um eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen? Welche Voraussetzungen müssten jeweils gegeben sein? Begründen Sie Ihren Entscheid anhand der massgebenden Rechtsgrundlagen. 5.5 Einarbeitungszuschuss (/ P) Art. 65 AVIG (/ P), Ernst Laubacher verfügt über keine Ausbildung (/ P) und steht im fortgeschrittenem Alter (/ P), weshalb seine Vermittlung erschwert ist. Diese AM setzt voraus, dass ein Arbeitgeber bereit ist, Ernst Laubacher anzustellen und eine vertiefte Einarbeitung anzugehen (/ P). Im Gegenzug erhält er dabei finanzielle Unterstützung / Zuschüsse durch die Arbeitslosenversicherung (/ P). Ausbildungszuschuss (/ P), Art. 66a AVIG (/ P); Ernst Laubacher verfügt über keine Ausbildung (/ P) und ist über 30 Jahre alt ist (/ P). Diese AM setzt voraus, dass ein Arbeitgeber bereit ist, Ernst Laubacher als Lernender anzustellen (/ P). Seite 4

15 Aufgabe 7: Kurzarbeitsentschädigung 8 7. In welchen der beiden Situationen hat das Bergrestaurant Edelweiss Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsartikel. 7.. In der Skiregion des Bergrestaurants Edelweiss fehlt der Schnee. Aufgrund dessen bleiben auch die Gäste aus, weshalb die Angestellten nicht beschäftigt werden können. Wetterbedingte Kundenausfälle (/ P) / Art. 3 Abs. 3 AVIG; Art. 5a AVIV (/ P) 7.. In der Skiregion des Bergrestaurants Edelweiss besteht erhebliche Lawinengefahr. Das Restaurant wird deshalb auf behördliche Anordnung geschlossen. Behördliche Anordnung (/ P) / Art. 3 Abs. 3 AVIG; Art. 5 AVIV (/ P) 7. Bei welcher Stelle und innert welcher Frist ist die Kurzarbeitsentschädigung zu melden? Nennen Sie die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsartikel. Meldung bei der Kantonalen Amtsstelle / mindestens 0 Tage vor Beginn der Kurzarbeit (/4 P) / Art. 36 Abs. AVIG (/4 P). Ausnahme: Unter bestimmten Voraussetzungen 3 Tage vor Beginn der Kurzarbeit (/4 P) / Art. 58 Abs. AVIV (/4 P). Seite 5

16 Aufgabe 7: Kurzarbeitsentschädigung (Fortsetzung) 7.3 Bei welcher Stelle und innert welcher Frist ist der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen? Nennen Sie die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsartikel..5 Bei der gewählten Arbeitslosenkasse (/ P) / Innert dreier Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode (/ P) / Art. 38 AVIG / Art. 6 AVIV (/ P) 7.4 Welche Pflichten hat das Bergrestaurant Edelweiss als Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten?.5 Art. 37 AVIG: KAE vorschiessen (/ P) Übernahme der KAE während der Karenzfrist (/ P) Übernahme der vollen Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit (/ P) 7.5 Haben die nachfolgend aufgeführten Personen des Bergrestaurants Edelweiss Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung? Kreuzen Sie die zutreffende Antwort an. Person Ja Nein Kurt Tobler, 53 Jahre alt, temporärer Mitarbeiter X (/ P) Sara Furrer, 5 Jahre alt, welche für Monate befristet angestellt wurde. X (/ P) Jolanda Schnyder, 3 Jahre alt, Tochter des Restaurantinhabers X (/ P) Herbert Schnyder, Jahre alt, Sohn des Restaurantinhabers, der auf Abruf angestellt ist. X (/ P) Seite 6

17 Aufgabe 8: Insolvenzentschädigung Sachverhalt: 6 Über die Grüter Informatik AG wurde am.8.0 der Konkurs eröffnet, der am im Schweizerischen Handelsblatt (SHAB) publiziert wurde. Die Firma hatte im Zeitpunkt des Konkurses nebst der Geschäftsinhaberin noch Angestellte, die ihren Lohn lediglich bis am erhalten haben. Bei den Angestellten handelt es sich um Röbi Grüter, Projektleiter und Ehemann der Geschäftsinhaberin, Monatslohn CHF 9'000.--, und um Anita Kessler, Sekretärin, Monatslohn CHF 5' Fragen: 8. Beide Angestellte wollen Insolvenzentschädigung beantragen. Sie melden sich am.0.0 bei Ihnen und stellen folgende Fragen: 8.. Wo und bis wann muss der Antrag auf Insolvenzentschädigung eingereicht werden? Bei der Öffentlichen ALK, welche am Ort des Konkursamtes zuständig ist (/ P) / Innerhalb von 60 Tagen nach der Publikation im SHAB, somit am 9..0 (8..0 ist ein Sonntag, deshalb am folgenden Werktag (/ P), Art. 38 Abs. 3 / Art. 53 Abs. AVIG 8.. Besteht ein Anspruch auf Insolvenzentschädigung bzw. was muss jetzt noch unternommen bzw. eingereicht werden, um Insolvenzentschädigung zu erhalten? Der mitarbeitende Ehegatte der Geschäftsinhaberin hat keinen Anspruch auf IE / Art. 5 Abs. AVIG ( P). Anita Kessler hat Anspruch auf IE (/ P), sie muss alles unternehmen, um ihren Lohnanspruch zu wahren und sämtliche Unterlagen einreichen, die zur Prüfung des Anspruchs notwendig sind (/ P). / Art. 55 Abs. AVIG Seite 7

18 Aufgabe 8: Insolvenzentschädigung (Fortsetzung) 8..3 Wie hoch wird die Bruttoinsolvenzentschädigung sein? Anita Kessler erhält eine Bruttoentschädigung von CHF 0'00.-- ( volle Monatslöhne, 00% wird entschädigt) ( P) / Art. 5 Abs. AVIG. 8. Auch Simon Tobler, Neffe der Geschäftsinhaberin, stellt einen Antrag auf Insolvenzentschädigung. Er war bis am bei der Grüter Informatik AG angestellt. Er löste das Arbeitsverhältnis auf, weil er seit Dezember 0 nicht den vollständigen Lohn erhalten hatte. Er wurde von Irma Grüter, Geschäftsinhaberin, immer wieder vertröstet. Irma Grüter versicherte ihm auf Anfrage hin mehrmals, dass er den Lohn erhalten werde, sobald die Firma wieder mehr Aufträge erhalte. Die diesbezüglichen Aussichten seien gut. Begründen Sie, weshalb der Anspruch auf Insolvenzentschädigung von Simon Tobler abzulehnen ist. Simon Tobler hat keinen Anspruch auf Insolvenzentschädigung, weil er der Schadenminderungspflicht gemäss Art. 55 AVIG nicht in genügender Weise nachgekommen ist ( P). Er hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht alles unternommen, um seine Lohnforderung gegenüber der Grüter Informatik AG mit tauglichen Mitteln (Betreibung, Klage etc.) durchzusetzen. Seite 8

19 Aufgabe 9: Personenfreizügigkeit 4 Entscheiden Sie über die Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz bei den nachfolgenden Personen, und begründen Sie Ihre Antwort. 9. Manuel Schurter kehrt am nach 5 Jahren zurück in die Schweiz und erhebt ab dem.0.0 Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Er stand die letzten 4 Jahre in Spanien in einem Arbeitsverhältnis als Hotelfachangestellter. Manuel Schurter hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz (/ P). Er hat nach seiner Rückkehr nicht mindestens Tag in der Schweiz als AN gearbeitet, die CH ist daher für die Prüfung und Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung nicht zuständig. Spanien als letzter Beschäftigungsstaat ist zuständig (/ P). 9. Erika Müller, deutsche Staatsangehörige, arbeitete vom bis bei der Münchner Betriebswerke GmbH. Sie kündigte diese Stelle, weil sie in die Schweiz zog und ab eine Stelle bei der Krüger Consulting GmbH in Zürich antreten konnte. Das Arbeitsverhältnis mit Erika Müller wird aufgrund unüberbrückbarer Differenzen mit der Geschäftsleitung während der Probezeit am unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst. Am erhebt Erika Müller bei der Arbeitslosenkasse in Zürich Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Erika Müller hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz, sofern sämtliche Anspruchsvoraussetzungen von Art. 8 AVIG erfüllt sind (/ P). Die Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland kann als Beitragszeit berücksichtigt werden (Totalisierung). (/ P) Seite 9

20 Aufgabe 9: Personenfreizügigkeit (Fortsetzung) 9.3 Tom Harris, Australier, stand vom..00 bis 9..0 in Frankreich in einem Arbeitsverhältnis. Im April 0 zieht er in die Schweiz und kann vom.5.0 bis beim Architekturbüro Schaller arbeiten. Am erhebt Tom Harris Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Tom Harris hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz (/ P). Er kann keine Beitragszeit von mindestens Monaten ausweisen (/ P). Da er weder Schweizer noch Bürger eines EU-/EFTA-Staates ist, kann die AN-Tätigkeit in Frankreich nicht als Beitragszeit berücksichtigt werden bzw. es kann nicht totalisiert werden. ( P) Seite 0

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