SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 205 Arbeitslosenversicherung (ALV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 6 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in Experte/in 2

2 Aufgabe : Organisation 4 Ordnen Sie die folgenden Aufgaben der zuständigen Stelle zu. Die aufgeführten Aufgaben können auch von mehreren Stellen vollzogen werden. 4 Aufgabe ALK RAV Ausgleichsstelle ALV (SECO) Bewilligung der Kurzarbeit Auszahlung des Taggeldes bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitslosigkeit Einheitliche Praxis der Vollzugsorgane sicherstellen Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit Durchführung von Arbeitgeberkontrollen im Zusammenhang von Kurzarbeit- oder Schlechtwetterentschädigung letztinstanzliche Beurteilung der RAV-Verfügungen Prüfen und Bewilligen von Wiedereingliederungsmöglichkeiten Auszahlung bewilligter arbeitsmarktlicher Massnahmen Dritte Lösungsvorschlag Aufgabe ALK RAV Ausgleichsstelle Dritte ALV (SECO) Bewilligung der Kurzarbeit X (/2 Auszahlung des Taggeldes bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitslosigkeit Einheitliche Praxis der Vollzugsorgane sicherstellen Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit Durchführung von Arbeitgeberkontrollen im Zusammenhang von Kurzarbeit- oder Schlechtwetterentschädigung letztinstanzliche Beurteilung der RAV-Verfügungen Prüfen und Bewilligen von Wiedereingliederungsmöglichkeiten Auszahlung bewilligter arbeitsmarktlicher Massnahmen X (/4 X (/4 X (/4 X (/4 X (/4 X (/2 X (/2 X (/4 X (/4 X (/2 X (/4 Seite 2

3 Aufgabe 2: Finanzierung 3 Halten Sie fest, welche Aussagen zutreffen. Kommen Sie zum Schluss, dass eine Aussage nicht zutrifft, halten Sie unter "Korrektur" die korrekte Aussage fest. 3 Aussage Der Träger haftet dem Bund für Schäden, die seine Arbeitslosenkasse absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Das Inkasso der ALV-Prämien übernimmt jeweils die zuständige AHV- Ausgleichskasse. Die Kunz AG hat zu Unrecht Kurzarbeitsentschädigung bezogen. Die Ausgleichsstelle will ein Exempel statuieren und fordert das Dreifache an ausbezahlter Kurzarbeitsentschädigung zurück. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit vor. Die ALV wird ausschliesslich über die Prämien von AG und AN und Vermögenserträge finanziert. Arbeitnehmer ohne beitragspflichte Arbeitgeber können sich nicht versichern, da sie nur die Hälfte der Prämie bezahlen. Zurzeit beträgt der ALV Beitragssatz 2.2 Prozent Aussage Der Träger haftet dem Bund für Schäden, die seine Arbeitslosenkasse absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Das Inkasso der ALV-Prämien übernimmt jeweils die zuständige AHV- Ausgleichskasse. Die Kunz AG hat zu Unrecht Kurzarbeitsentschädigung bezogen. Die Ausgleichsstelle will ein Exempel statuieren und fordert das Dreifache an ausbezahlter Kurzarbeitsentschädigung zurück. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit vor. Die ALV wird ausschliesslich über die Prämien von AG und AN und Vermögenserträge finanziert. Arbeitnehmer ohne beitragspflichte Arbeitgeber können sich nicht versichern, da sie nur die Hälfte der Prämie bezahlen. Zurzeit beträgt der ALV Beitragssatz 2.2 Prozent Trifft zu Trifft zu X (/2 X (/2 Trifft nicht zu Trifft nicht zu X (/4 X (/4 X (/4 X (/4 Korrektur Korrektur Haftung bereits bei Fahrlässigkeit (/4 max. das doppelte (Art. 88 AVIG) (/4 Bund / Kanton finanzieren zusätzlich mit (/4 können sich versichern, zahlen auch Anteil AN /AG (/4 Seite 3

4 Aufgabe 3: Datenschutz 5 3. Das Amt für Migration (= Ausländerbehörde) möchte vom RAV Birmensdorf wissen, ob Fabrizio Della Bona, Italiener mit Aufenthaltsbewilligung B, zum Bezug von Leistungen angemeldet ist. Darf das RAV die Anfrage beantworten? Ja ( 3.2 Das Amt für Migration möchte von der zuständigen Arbeitslosenkasse zudem wissen, wie hoch die monatlichen Leistungen an Fabrizio Della Bona sind. Darf die zuständige Arbeitslosenkasse die Anfrage beantworten? Nennen Sie die gesetzliche(n) Grundlage(n). 2 Ja ( ; Art. 97a Abs. lit. f Ziff. 7 AVIG (. 3.3 Der RAV-Personalberater Karl Moos beantwortet die Anfragen des Journalisten Sepp Koch ausführlich. Er erklärt ihm anhand von verschiedenen SECO-Statistiken, dass die so genannte Altersarbeitslosigkeit in Tat und Wahrheit ein bezogen auf die Anzahl Betroffener geringes Problem sei. Karl Moos schildert ihm den klassischen Verlauf dieser Personengruppe in der Arbeitslosenversicherung. Damit der Beitrag nebst den statistischen Angaben mit konkreten Fällen ergänzt werden kann, nennt Karl Moos dem Journalisten noch die Namen von betroffenen Versicherten. 2 Hat das Gespräch mit dem Journalisten für Karl Moos möglicherweise Konsequenzen? Nennen Sie die gesetzliche(n) Grundlage(n). Ja (; Art. 33 ATSG; Art. 97a Abs. 3 und Abs. 4 AVIG ( Korrekturhinweis: einer dieser Gesetzesartikel muss genannt werden, damit es einen halben Punkt gibt. Seite 4

5 Aufgabe 4: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch 8 Eveline Bühlmann, ledig, 48 Jahre alt, war Fondsmanagerin und Mitglied der Geschäftsleitung der UBS. Sie ein Jahreseinkommen von CHF (inkl. 3. Monatslohn). Aufgrund von Differenzen und Meinungsverschiedenheiten in der Geschäftsleitung wurde das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Am wurde folgende Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet: Das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen per beendet. Die Kündigungsfrist von sechs Monaten wird auf 3 Monate verkürzt. Eveline Bühlmann erhält eine einmalige Abfindung in der Höhe des letzten Jahreseinkommens. Eveline Bühlmann meldete sich per..205 zur Arbeitsvermittlung an und erhob Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab diesem Zeitpunkt. Seit dem..204 arbeitet Eveline Bühlmann jeweils freitags in der Bar einer Freundin. Das Pensum beträgt 20%, das Monatseinkommen inkl. 3. Monatslohn CHF Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen. 4. Ab wann hat Eveline Bühlmann Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Begründen Sie Ihre Antwort und geben Sie die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsartikel an. 4 Anspruch ab ( Vom..205 bis ist der Anspruch abzulehnen, da sie aufgrund der Abgangsentschädigung ( keinen anrechenbaren Arbeitsbzw. Verdienstausfall erleidet ( ; AVIG a Abs. und 2, AVIV 0a und 0c ( Korrekturhinweis: Gesetzes- und Verordnungsartikel müssen genannt sein, damit es den halben Punkt gibt. Abgangsentschädigung per.0.204= CHF (CHF Monatslöhne von je CHF Kündigungsfrist, die nicht eingehalten wurde) Minus Freibetrag von CHF 26'000 = anzurechnende Abgangsentschädigung von CHF CHF : CHF = 3 Monate, in denen Eveline Bühlmann keinen anrechenbarer Arbeits- bzw. Verdienstausfall erleidet. Seite 5

6 Aufgabe 4: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch (Fortsetzung) 4.2 Von wann bis wann dauert die Rahmenfrist für den Leistungsbezug? (/2 4.3 Wie hoch ist der versicherte Verdienst? 0.5 CHF 0'500.- (/2 4.4 Wie hoch ist der Taggeldansatz? % (/2 4.5 Wie hoch ist das Taggeld? 0.5 CHF (CHF 0'500 : 2.7 x 70%) (/2 4.6 Wie hoch ist der Taggeldhöchstanspruch? (/2 4.7 Wie hoch ist die durchschnittliche Arbeitslosenentschädigung im Mai 205? Zeigen Sie den Lösungsweg auf..5 Die durchschnittliche ALE beträgt CHF (/2 CHF CHF 740 (/2 = x 70% (/2 Seite 6

7 Aufgabe 5: Arbeitslosenentschädigung 5 Beat Eiholzer, Jg. 964, verheiratet und Vater von 2 schulpflichtigen Kindern, erhielt von der Arbeitgeberin am die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen per (2 Monate Kündigungsfrist). Am erlitt Beat Eiholzer auf dem Arbeitsweg einen Unfall. Er war deswegen 7 Tage arbeitsunfähig. Am meldete sich Beat Eiholzer zur Arbeitsvermittlung an. Die Arbeitslosenkasse machte ihn am darauf aufmerksam, dass sich das Arbeitsverhältnis infolge der Arbeitsunfähigkeit bis zum verlängert. Sie forderte Beat Eiholzer auf, der Arbeitgeberin seine Arbeitskraft umgehend bis am anzubieten. 5. Beat Eiholzer bot der Arbeitgeberin am seine Arbeitskraft bis Ende März 205 an. Die Arbeitgeberin verzichtete mangels Arbeit auf eine weitere Arbeitsleistung von Beat Eiholzer. 4 Mitte April 205 meldete sich Beat Eiholzer bei Ihnen. Er teilte mit, dass die Arbeitgeberin den Lohn für den März 205 aus finanziellen Gründen nicht bezahlen könne. Er fragte nach, ob er nun für den März 205 Arbeitslosenentschädigung erhalte. Wie lautet Ihre Antwort? Begründen Sie Ihre Antwort. Ja (, die Arbeitslosenkasse zahlt Arbeitslosenentschädigung für den März 205 aus. Es bestehen begründete Zweifel (, ob die Lohnansprüche ( des Versicherten für den März 205 gegenüber seiner Arbeitgeberin erfüllt werden können (. Korrekturhinweis: Art. 29 Abs. AVIG muss nicht genannt werden 5.2 Variante: Beat Eiholzer bietet seine Arbeitskraft nicht an, da seine Arbeitgeberin finanzielle Schwierigkeiten hat. Mit welcher Konsequenz hat Beat Eiholzer seitens der Arbeitslosenkasse zu rechnen? Beat Eiholzer hat mit Einstelltagen / mit einer Sanktion ( wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit zu rechnen. Seite 7

8 Aufgabe 6: Arbeitslosen- / Insolvenzentschädigung 9 Über die Help Consulting GmbH wurde am der Konkurs eröffnet. Sämtlichen Mitarbeitenden wurde an diesem Tag gekündigt. Alle Angestellten erhielten ab Februar 205 keinen Lohn mehr. Auch die Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 204 wurden nicht bezahlt. Die von der Ausgleichskasse verrechneten Verwaltungskosten betragen 2%, der Beitragssatz NBUV beträgt 2% und der Beitragssatz BUV beträgt,5%. Peter Wigger arbeitete seit bei dieser Beratungsfirma. Gemäss Arbeitsvertrag betrug die Kündigungsfrist drei Monate. Er einen Monatslohn von CHF plus 3. Monatslohn. Am meldete sich Peter Wigger zur Arbeitsvermittlung und zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. Gleichzeitig reichte er einen Antrag auf Insolvenzentschädigung ein. 6. Für welchen Zeitraum erhält Peter Wigger Insolvenzentschädigung? ( 6.2 Wie hoch ist die gesamte Brutto-Insolvenzentschädigung an Peter Wigger? CHF ( 6.3 Welchen Betrag hat die Arbeitslosenkasse für die ausbezahlte Insolvenzentschädigung an die AHV-Ausgleichskasse zu überweisen? Zeigen Sie die Berechnung auf. 3 AHV/IV/EO 5.5% = CHF (/2 ALV.% = CHF (/2 Verwaltungskosten: 2% von CHF = CHF 6.25 ( Zahlung insgesamt: 2 x CHF CHF 6.25 = CHF (. 6.4 Ab welchem Zeitpunkt hat Peter Wigger Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Ab ( Seite 8

9 Aufgabe 6: Arbeitslosen- / Insolvenzentschädigung (Fortsetzung) 6.5 Was passiert mit den Forderungen von Peter Wigger gegenüber der Arbeitgeberfirma für die Zeit bis Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, für welche die Arbeitslosenkasse Leistungen ausrichtet? Geben Sie auch die entsprechende(n) Gesetzesbestimmung(en) an. 3 Mit der Zahlung der Leistungen gehen alle Ansprüche (/2 des Versicherten samt dem gesetzlichen Konkursprivileg (/2 im Umfang der ausgerichteten Leistungen (/2 an die Arbeitslosenkasse über (/2. IE: Art. 54 Abs. AVIG (/2 ALE: Art. 29 Abs. 2 AVIG (/2 Seite 9

10 Aufgabe 7: Arbeitsmarktliche Massnahmen 0 Die Boax Maschinen AG schloss ihren Standort Luzern im Frühling 204 und verlegte ihren Sitz nach Thun im Kanton Bern. Die Boax Maschinen AG offerierte ihrem Mitarbeitenden Peter Moser, 56 Jahre alt, Leiter techn. Entwicklungen, eine Stelle am neuen Standort. Aufgrund seines Alters wagte Peter Moser vorerst nicht, das Angebot abzulehnen. Er fürchtete jedoch die finanziellen Folgen: Mit dem Umzug des Unternehmens hätte er einen Arbeitsweg von über vier Stunden und deutlich höhere Auslagen für Weg und Verpflegung gehabt. 7. Annahme: Peter Moser hätte dem Umzug zugestimmt und die Arbeit nahtlos in Thun aufgenommen. Auf welche Leistungen der Arbeitslosenversicherung hätte er Anspruch gehabt? Pendlerkosten (/2 Wochenaufenthalterbeiträge (/2 7.2 Peter Moser lehnte das Angebot der Boax Maschinen AG letztlich ab und meldete sich am zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. Er erfüllte sämtliche Anspruchsvoraussetzungen und die Arbeitslosenkasse eröffnete eine zweijährige Rahmenfrist Leistungsbezug ab dem Im Herbst 204 war Peter Moser nach wie vor arbeitslos. Die Analyse der erhaltenen Absagen zeigte, dass Peter Moser hoch qualifiziert, jedoch nicht mehr auf dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung ist. Erschwerend kommt sein Alter von 56 Jahren hinzu. 5 Beschreiben Sie zwei mögliche Eingliederungsstrategien für Peter Moser anhand zweier konkreter arbeitsmarktlicher Massnahmen. Beschreiben Sie die Massnahmen und begründen Sie die gewählten Strategien. EAZ (/2 ; ALV beteiligt sich an den Lohnkosten während einer gewissen Zeit (, dadurch wird die vp für den AG "attraktiver" (/2 ; dem AN wird eine längere Einarbeitungszeit zugestanden (/2 AZ (/2 ; der vp wird die Möglichkeit geboten, während bis zu sechs Monaten praktische Erfahrungen in einem Betrieb zu sammeln (. Für Peter Moser wäre diese eine Möglichkeit von seiner Spezialisierung etwas weg zu kommen (/2. Den Betrieb kostete diese Massnahme nichts (/2 Korrekturhinweis: hier sind grundsätzlich auch andere AM s oder andere Begründungen zu EAZ/AZ möglich. Seite 0

11 Aufgabe 7: Arbeitsmarktliche Massnahmen (Fortsetzung) 7.3 Das knappe Jahr Arbeitslosigkeit hat Peter Moser sehr zugesetzt. Da er gesundheitlich stark angeschlagen ist und keine Arbeitsbemühungen nachweisen kann, prüft die kantonale Amtsstelle im März 205 seine Vermittlungsfähigkeit. 2 Welche arbeitsmarktliche Massnahme wäre vorliegend geeignet, um die Vermittlungsfähigkeit von Peter Moser zu prüfen? Nennen Sie eine und begründen Sie Ihre Entscheidung. Beschäftigungsprogramm (, Tagesstruktur (/2, Förderung / Erhalt der sozialen Kompetenzen (/2 Korrekturhinweis: grundsätzlich ist hier auch eine andere AM / Begründung möglich. 7.4 Im April 205 stellt der RAV-Personalberater von Peter Moser fest, dass dieser regelmässig nach Alkohol riecht und abwesend wirkt. Kann der RAV-Personalberater Peter Moser in einen Entzug einweisen? Begründen Sie Ihrer Antwort mit der gesetzlichen Grundlage. Ja (/2, Art. 7Abs. 5 AVIG (/2 7.5 Peter Moser unterbreitet seinem RAV-Personalberater einen Umschulungslehrgang zum Informatiker. Er begründet dieses Gesuch u.a. mit allergischen Reaktionen auf verschiedene Materialien im Bereich Maschinenbau. Sein Gesuch wird vom RAV-Personalberater abgelehnt. Wie hat dieser seinen Entscheid begründet? Die Massnahme ist nicht arbeitsmarktlich indiziert (/2. Es sind gesundheitliche Gründe, welche den Stellenantritt verhindern und nicht arbeitsmarktliche Gründe und dürfen deshalb nicht über die ALV finanziert werden (/2. Seite

12 Aufgabe 8: Schlechtwetterentschädigung 7 Das Tiefbaugeschäft Bignello SA mit Sitz in Bellinzona (TI) hatte während 3 Monaten im 204 Schlechtwetterentschädigung bezogen. Nun konnte sie im Februar 205 infolge starker Schneefälle erneut während 0 Tagen keiner Arbeit auf den Baustellen nachgehen. Der Geschäftsführer der Bignello SA beantragte bei der kantonalen Amtsstelle erneut die Ausrichtung von Schlechtwetterentschädigung 8. Bis wann muss die Bignello SA den wetterbedingten Ausfall melden? ( 8.2 Bis wann muss die Bignello SA den Arbeitsausfall bei der zuständigen Arbeitslosenkasse geltend machen? ( 8.3 Wie viele Karenztage muss die Bignello SA mindestens selbst tragen? Zwei Karenztage (. 8.4 Für welche Dauer kann die Arbeitslosenkasse innerhalb von 2 Jahren Schlechtwetterentschädigung ausrichten? maximal sechs Abrechnungsperioden (. Seite 2

13 Aufgabe 8: Schlechtwetterentschädigung (Fortsetzung) 8.5 Welche der nachstehenden Personen der Bignello SA haben Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung? 3 Personen JA NEIN Baggerführer Hans Jost, Temporärmitarbeiter der Manpower AG Lernender Fabio Cavalli Strassenbauer Felipe Sanchez, Spanier, befristete Anstellung bis Ende April 205 Carla Bignello, Ehegattin des Geschäftsinhabers Sekretärin Angela Russo, unbefristete Teilzeitanstellung Polier Fabrizio De Masi, unbefristete Anstellung, Grenzgänger mit Wohnsitz in Italien Personen JA NEIN Baggerführer Hans Jost, Temporärmitarbeiter der Manpower X (/2 AG Lernender Fabio Cavalli X (/2 Strassenbauer Felipe Sanchez, Spanier, befristete Anstellung bis Ende April X (/2 205 Carla Bignello, Ehegattin des Geschäftsinhabers X (/2 Sekretärin Angela Russo, unbefristete Teilzeitanstellung X (/2 Polier Fabrizio De Masi, unbefristete Anstellung, Grenzgänger mit Wohnsitz in Italien X (/2 Seite 3

14 Aufgabe 9: Personenfreizügigkeit 5 9. Lasse Sörensen, ein vielgereister Koch aus Kopenhagen, Dänemark, trat am erstmals in der Schweiz eine Festanstellung im Restaurant Waldhof in Zürich an. Er erhält bereits zehn Tage später die fristlose Kündigung, da er wiederholt die Hygienevorschriften nicht einhielt. Am meldet er sich zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung beim RAV an. Gemäss den unvollständig ausgefüllten Antragsunterlagen kann Lasse Sörensen während der Rahmenfrist Beitragszeit nur die zehn Tage im Restaurant Waldhof, Zürich, als Beitragszeit ausweisen. In der Folge lehnt der zuständige Sachbearbeiter der Arbeitslosenkasse den geltend gemachten Anspruch bereits am ab und legt Ihnen als zuständigen Teamleiter die Verfügung zum Visieren vor..5 Visieren Sie die Verfügung? Begründen Sie Ihren Entscheid. Nein (/2, die Verfügung wird nicht visiert; der Antrag ist unvollständig ausgefüllt, zu prüfen bleibt, ob er eine Beitragszeit aus DK oder sonst einem EU-Staat nachweisen kann (. 9.2 Annahme: Lasse Sörensen erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nicht. Kann die Arbeitslosenversicherung gleichwohl gewisse Leistungen erbringen? Begründen Sie Ihren Entscheid, und nennen Sie allenfalls mögliche Leistungen..5 Ja (/2, AMM / RAV-Dienstleistungen nach Art. 59 d AVIG (. 9.3 Annahme: Lasse Sörensen erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen, welche Abklärungen in Bezug auf den eingangs geschilderten Sachverhalt (Ziff. 9.) wurden mit welchem Resultat gemacht? Es wurde abgeklärt ob Lasse Sörensen evtl. noch Beitragszeiten / Versicherungszeiten aus DK oder einem anderen EU-Staat innerhalb der RF-B ( nachweisen kann, was er offensichtlich konnte. Korrekturhinweis: akzeptiert wird auch, wenn Totalisierung oder Zusammenzählen der Beitragszeit genannt wird. Seite 4

15 Aufgabe 9: Personenfreizügigkeit (Fortsetzung) 9.4 Der Kollege von Lasse Sörensen, Olaf Bengten, ebenfalls Koch aus Dänemark erfüllt sämtliche Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung. Seine Stellensuche bleibt jedoch erfolglos. Nach drei Monaten Arbeitslosigkeit erkundigt er sich beim zuständigen Personalberater, ob es ihm erlaubt sei, seine Stellensuche auf Portugal auszudehnen und dorthin zu reisen. Als ausgewiesener Fischkoch sähe er dort grössere Chancen. Wie beantwortet der Personalberater dieses Anliegen? Leistungsexport (/2, max. 3 Monate (/2. Korrekturhinweis: akzeptiert wird auch 6 Monate Seite 5

16 Aufgabe 0: Leistungen der Arbeitslosenversicherung 4 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen oder nicht. 4 Behauptung Versichert ist jeder Verdienst, der mindestens CHF beträgt. Die Rahmenfrist für die Beitragszeit wird immer um die gesamte Dauer der selbständigen Erwerbstätigkeit verlängert. Taggelder der Kranken- oder Unfallversicherung, die Erwerbsersatz darstellen, werden von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen. Versicherte Personen, die bei der Invalidenversicherung einen Rentenantrag gestellt haben, haben nie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Bei Pfändung des Arbeitgebers muss die versicherte Person ihren Anspruch auf Insolvenzentschädigung innert 60 Tagen nach dem Pfändungsvollzug geltend machen. Die Insolvenzentschädigung deckt für das gleiche Arbeitsverhältnis Lohnforderungen für höchstens die letzten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses. Innerhalb von zwei Jahren wird die Kurzarbeitsentschädigung während höchstens 8 Abrechnungsperioden ausgerichtet. Für die Ermittlung der Entschädigungshöchstdauer nach Art. 35 AVIG werden die Abrechnungsperioden der Kurzarbeitsund Schlechtwetterentschädigung zusammengezählt. Behauptung Versichert ist jeder Verdienst, der mindestens CHF beträgt. Die Rahmenfrist für die Beitragszeit wird immer um die gesamte Dauer der selbständigen Erwerbstätigkeit verlängert. Taggelder der Kranken- oder Unfallversicherung, die Erwerbsersatz darstellen, werden von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen. Versicherte Personen, die bei der Invalidenversicherung einen Rentenantrag gestellt haben, haben nie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Bei Pfändung des Arbeitgebers muss die versicherte Person ihren Anspruch auf Insolvenzentschädigung innert 60 Tagen nach dem Pfändungsvollzug geltend machen. Die Insolvenzentschädigung deckt für das gleiche Arbeitsverhältnis Lohnforderungen für höchstens die letzten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses. Innerhalb von zwei Jahren wird die Kurzarbeitsentschädigung während höchstens 8 Abrechnungsperioden ausgerichtet. Für die Ermittlung der Entschädigungshöchstdauer nach Art. 35 AVIG werden die Abrechnungsperioden der Kurzarbeitsund Schlechtwetterentschädigung zusammengezählt. Trifft zu Trifft zu X (/2 X (/2 X (/2 Trifft nicht zu Trifft nicht zu X (/2 X (/2 X (/2 X (/2 X (/2 Seite 6

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