Kompass Partnerschaftlichkeit

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1 Kompass Partnerschaftlichkeit hat viele Facetten Alles zu Väterkarenz, Papamonat und Elternteilzeit Bild: Fotolia Ihr Personalmanagement Leitfaden

2 Vorwort Familienfreundlichkeit in Unternehmen ist längst nicht mehr nur eine Frage von sozialem Engagement, sondern von elementarer Bedeutung für den Wirtschafts-, Lebens- und Zukunftsstandort Oberösterreich. Viele Betriebe haben die Vorteile einer familienfreundlichen Personalpolitik längst erkannt und ergreifen Maßnahmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berufliche Karrieren unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation ermöglichen. Diese stärken uns auch als Gesellschaft. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist vor allem für Frauen noch immer eine große Herausforderung. Die steigende Zahl an Väterkarenzen ist positiv und bestätigt unsere vielseitigen Bemühungen, hier weiter Bewusstseinsbildung zu leisten und Männer bei der Entscheidung zu unterstützen. Eine verlässliche Kinderbetreuung ist für Eltern das Um und Auf. Wenn Eltern ihre Kinder nicht gut aufgehoben wissen, erzeugt das enormen Stress, der sich negativ auf die Leistungsfähigkeit und Motivation auswirkt. Die tägliche Herausforderung, Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bringen, soll von allen Seiten bestmöglich begleitet werden. Als Landeshauptmann freut es mich besonders, KOMPASS als Initiative für oberösterreichische Unternehmen unterstützen zu können! Es ist eine positive gesellschaftliche Entwicklung, dass mehr Männer sich partnerschaftlich bei der Betreuung von Kindern einbringen. Seit einigen Jahren gibt es in Österreich für Väter die Möglichkeit, sich nach der Geburt ihrer Kinder karenzieren zu lassen. Noch ist das Thema Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben wesentlich stärker an die Rolle der Mutter geknüpft. Immer mehr Familien entscheiden sich aber aus unterschiedlichen Gründen für eine partnerschaftliche Aufteilung einer beruflichen Auszeit. Unternehmen können mit einem aktiven Karenzmanagement für beide Geschlechter wesentlich dazu beitragen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei zu unterstützen. Die Etablierung eines partnerschaftlichen Modells, in dem sich Frauen und Männer Familien- und Erwerbsarbeit teilen, bringt Unternehmen viele Vorteile. So trägt beispielsweise die Steigerung der Attraktivität für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer zum betrieblichen Erfolg bei. Ich möchte diese Entwicklung nach Kräften unterstützen und freue mich, dass wir mit dieser Broschüre den Faden auch für Ihre betriebliche Personalarbeit aufnehmen und mit Informationen und Tipps unterstützen. Gutes Gelingen und danke für Ihren Beitrag zur Unterstützung berufstätiger Eltern! Inhalt Warum wir Väter fördern sollen, wenn wir Frauen fördern wollen. 3 Was das für Unternehmen bedeutet 3 Die Papas in Karenz alles rund um die Väterkarenz 4 Väterkarenz Fakten und Infos 4 Modelle KBG 4 Familienzeit ( Papamonat ) 6 Familienzeit Fakten und wichtige Infos 6 Good Practice: Die Familienzeit in der REWE Group 6 Papamonat im öffentlichen Dienst und in Kollektivverträgen 6 Freiwillige Papawochen und Papamonate 7 Good Practice: die Papawochen beim ÖAMTC und der Wiener Städtischen Versicherung 7 Ihr Mag. Thomas Stelzer Landeshauptmann Ihre Mag. a Christine Haberlander Landesrätin 2

3 Warum wir Väter fördern sollen, wenn wir Frauen fördern wollen Es hört sich auf den ersten Blick paradox an, aber es gibt einige gute Argumente, dass Frauenförderung bei der Väterförderung beginnt. Wer die Chancen von Frauen erhöhen will, der soll Männer in ihrer Elternrolle bzw. Partnerschaftsrolle fördern. Dass dies Sinn macht, zeigt das Beispiel Island. Zwar sind Ländervergleiche zu familienpolitischen Themen generell mit Vorsicht zu genießen hängen doch Familienpolitik und die entsprechenden Systeme in einem Land vor allem mit der dort vorherrschenden Familienideologie zusammen -, jedoch ein Blick auf Island lohnt sich, um die Folgen einer gleicheren Verteilung sichtbar zu machen. Islands Karenzmodell sieht eine verpflichtende Beteiligung der Väter an der Karenz vor. Seit 2016 können Eltern maximal 12 Monate in Karenz gehen, was im internationalen Vergleich einer mittleren Dauer entspricht. Dabei muss diese aber aufgeteilt werden: 5 Monate sie, 5 Monate er und die verbleibenden 2 Monate können gewählt werden. Die Bezahlung analog zu unserem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beträgt 80% des Einkommens, min. 820 Euro, max Euro bei Vollzeiterwerbstätigen. Fast alle Männer in Island gehen in Karenz. Viel interessanter ist aber die Folgewirkung auf die Geschlechtergerechtigkeit: Im Global Gender Gap Report des World Economic Forums aus 2014 liegt Island mit einem Indexwert von 0,8594 an der Spitze der Länder mit den wenigsten Gehaltsunterschieden zwischen Frauen und Männern. Dazu kommt, dass die Erwerbsquote der Frauen in Island mit über 80% um mehr als 10 Prozentpunkte über Österreich liegt. In einem System, in dem beide Elternteile in Karenz gehen, macht es schlichtweg keinen Sinn, einen Mann einer Frau vorzuziehen. Was das für Unternehmen bedeutet Umgelegt auf eine Volkswirtschaft bedeutet das, dass Modelle mit gleicherer Beteiligung zahlreiche wünschenswerte Effekte mit sich bringen. Aber auch Unternehmen können durch eine stärkere Beteiligung von Vätern Vorteile ziehen. Zum Einen zeigen Befragungen, dass es scheinbar eine hohe Zahl von Vätern gibt, die gerne in Karenz gehen würden, dies aber aus Angst vor beruflichen Nachteilen nicht wagen. Eine Angst, die sich in der Praxis übrigens nicht bestätigt. Eine Untersuchung von Joanneum Research aus dem Jahr 2014 zeigt, dass Väter, die in Karenz waren, zwei Jahre danach mehr verdienen als Väter ohne Karenzunterbrechung. Zum Anderen aber zeigt das Wiedereinstiegsmonitoring der Arbeiterkammer, das die L&R Sozialforschung durchführt, dass 77% der Frauen, deren Partner ebenfalls in Karenz war, zum Ende der Karenz wieder in den Job einsteigen. Bei jenen Frauen mit alleinigem Kindergeldbezug waren es nur 56%. Wer also qualifizierte Damen und Herren nicht verlieren will, der sollte sich um aktives Karenzmanagement für Mütter UND Väter bemühen. Dazu kommt zudem auch, dass Väter ihre Karenz erst drei Monate vor Antritt melden müssen. In Unternehmen, in denen eine geplante Väterkarenz angstfrei angesprochen werden kann, melden die Herren diese meist weit früher, was die Planung erheblich erleichtert. Bild: Fotolia

4 Die Papas in Karenz alles rund um die Väterkarenz 4 Nicht nur die Mamas, auch die Papas, dürfen in Österreich in Karenz gehen. Und das tun sie auch fleißig. Gemessen am Kinderbetreuungsgeldbezug beteiligen sich österreichweit bereits über 18% der Väter, indem sie Väterkarenz in Anspruch nehmen. Allerdings haben das Kinderbetreuungsgeld und die Väterkarenz anders als viele vermuten nichts miteinander zu tun. Viel mehr stehen Männern die gleichen Möglichkeiten zur Elternkarenz zur Verfügung wie Frauen. Väterkarenz Fakten und Infos Unselbständig erwerbstätige Männer, die Vater werden, können gleichermaßen wie Mütter Elternkarenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes beanspruchen. Hierbei macht das Väterkarenzgesetz (VKG) keinen Unterschied zum Mutterschutzgesetz (MSchG), es ist vielfach sogar wortgleich. Die Karenz kann frühestens nach der Schutzfrist der Mutter beginnen und muss mindestens 2 Monate betragen, kann aber auch bis zum 2. Geburtstag des Kindes reichen. Generell kann die Karenz zwischen beiden Elternteilen zwei Mal geteilt werden (also beispielsweise zuerst die Mutter, dann der Vater oder aber Mutter-Vater-Mutter, oder umgekehrt) Eine gleichzeitige Elternkarenz von Mutter und Vater ist an sich nicht erlaubt, mit Ausnahme eines Monats, in dem sich beide Elternteile überschneiden können. Allerdings endet die Karenz dann bereits nach dem 23. Lebensmonat des Kindes. Bekanntgegeben werden muss eine beabsichtigte Karenz von Vätern spätestens drei Monate vor Antritt bzw. bis 8 Wochen nach der Geburt, wenn diese gleich im Anschluss an die Schutzfrist der Mutter in Anspruch genommen wird. Achtung Verwechslungsgefahr! Kinderbetreuungsgeld und Väterkarenz In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Väter, die Väterkarenz in Anspruch genommen haben, laufend Bezugsdauer Höhe Zuverdienstgrenze Tage bzw. bei Teilung Tage ab Geburt (der jeweils andere Elternteil muss also in der kürzesten Variante mindestens 91 Tage selbst in Karenz sein) Je nach gewählter Dauer 14,53 EUR bis max. 33,88 EUR pro Tag 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, mindestens aber EUR jährlich. gestiegen. Besonders beliebt war dabei die 2-monatige Väterkarenz nach dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldmodell Österreichweit haben zuletzt (Stand ) 30,63% der Väter eine Väterkarenz mit Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldmodells in Anspruch genommen. In Oberösterreich lag der Wert sogar bei 32,84%. Allerdings haben das Kinderbetreuungsgeld und die Elternkarenz an sich nichts miteinander zu tun. Die Elternkarenz ist der rechtliche Anspruch, bis zum zweiten Geburtstag des Kindes karenziert zu werden. Diese steht wie oben beschrieben sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen zu. Modelle ab KBG Pauschalmodell einkommensabhängiges KBG Alle Angaben und Beträge vorbehaltlich jeglicher Änderungen durch die verantwortlichen Stellen. längstens bis zum 365. Tag nach Geburt, bei Teilung bis zum 426. Tag nach Geburt, wobei ein Elternteil maximal 365 Tage einkommensabhängiges KBG beziehen kann 80% der Letzteinkünfte, max. 66 EUR täglich (= ca EUR monatlich) max EUR jährlich (ab 2017)

5 Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Form der finanziellen Unterstützung und wird seit wahlweise als einkommensabhängige Variante ( 12+2 eakbg ) und als Pauschalmodell mit variabler Bezugsdauer zwischen 365 und 851 Tagen bzw. bei Teilung der Karenz zwischen Tagen. Der Bezug des Kinderbetreuungsgelds kann zwei Mal zwischen den Elternteilen wechseln, wobei jeder Teil mindestens 61 Tage betragen muss. Ein gleichzeitiger Bezug ist nur für einen Monat, in denen beide Karenz beanspruchen möglich. Wichtig für Eltern ist zu wissen, dass es sich bei der Elternkarenz um einen rechtlichen Anspruch und eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in handelt. Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Geldleistung aus öffentlichen Mitteln, die davon unabhängig ist. Es ist also auch beispielsweise möglich, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld zu beziehen und trotzdem bis zum 2. Geburtstag des Kindes in Elternkarenz zu sein. Für die Zeiten ohne Kinderbetreuungsgeldbezug ist jedoch selbst für eine entsprechende Versicherung zu sorgen (etwa über Mitversicherung beim/ bei der Partner/in oder Selbstversicherung). Umgekehrt unterliegt das Dazuverdienen während dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld klaren Höchstgrenzen. Aber natürlich muss auch beachtet werden, dass nicht alle Arbeitgeber eine Beschäftigung in einem anderen Unternehmen (während oder außerhalb der Elternkarenz) gestatten. Tipp Das BMFJ stellt auf seiner Homepage einen Kinderbetreuungsgeldrechner zur Verfügung, mit dem Sie selbst die möglichen Modelle im Vergleich berechnen können. Diesen finden Sie unter: Rechner/index.html#willkommen Auch ist die Aufteilung etwa beim einkommensanhängigen Kinderbetreuungsgeld nicht zwingend immer im Ausmaß 12+2 Monate vorzunehmen. Auch 11+3, 10+4, 9+5, 8+6 oder 7+7 Monate sind möglich! Partnerschaftsbonus Eltern, die sich die Karenz (und damit den Kinderbetreuungsgeldbezug) 50:50 oder zumindest 60:40 teilen, erhalten übrigens 500 EUR pro Person, also EUR gesamt, als Partnerschaftsbonus zum Kinderbetreuungsgeld dazu! Bild: Fotolia

6 Familienzeit ( Papamonat ) Seit gibt es in Österreich das Modell der Familienzeit. Diese ist im Familienzeitbonusgesetz (FamZeitBG) geregelt und ermöglicht den frischgebackenen Vätern in den ersten 91 Tagen nach Geburt wahlweise 28, 29, 30 oder 31 Tage zu Hause zu bleiben. Familienzeit Fakten und wichtige Infos: Die Familienzeit kann wahlweise 28, 29, 30 oder 31 Tage (in einem Stück) dauern und innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt in Anspruch genommen werden (für Kinder, die nach dem zur Welt kommen). Voraussetzung für die Familienzeit ist, dass der Vater mit dem Kind in einem Haushalt lebt (gilt für leibliche Kinder, sowie für Adoptiv- und Pflegekinder) sowie dass in den 182 Tagen vor Inanspruchnahme volle Pensions- und Krankenversicherung bestanden hat und keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wurden. Voraussetzung für die Familienzeit ist ferner die Zustimmung des Arbeitgebers, es besteht kein Rechtsanspruch. Erster Tag der möglichen Inanspruchnahme ist der Tag der Geburt. Bzw. bei Adoptiv- oder Pflegekindern jener Tag, an dem das Kind in Pflege genommen wird. Für die Dauer der Inanspruchnahme besteht kein gesonderter Kündigungsschutz. Es ist aber wohl ein Motivkündigungsschutz abzuleiten. Während der Inanspruchnahme sind die Väter teilversichert (Pensions- und Krankenversichert). Sie erhalten aber kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern rund 700 Euro (22,60 Euro täglich) aus dem Kinderbetreuungsgeld-Topf. Eine entsprechende Meldung muss bei der Sozialversicherung bis 91 Tage nach Geburt erfolgen (auch rückwirkend möglich). Dienstnehmer, die diese Option in Anspruch nehmen, müssen entsprechend ab- und wieder angemeldet werden. Im Zeitraum bis wurde die Familienzeit etwas über Mal in Österreich in Anspruch genommen. Für die Inanspruchnahme und Meldung an das BMFJ steht ein bundeseinheitliches Good Practice: Die Familienzeit in der REWE Group Kritisch wird vielfach gesehen, dass auf Familienzeit kein Anspruch besteht. Dies kann leicht dazu führen, dass sich Väter nicht trauen, ihren Arbeitgeber danach zu fragen oder aber willkürliche Genehmigungen erfolgen, die wiederrum vor einem Gleichbehandlungsgesichtspunkt problematisch sind. Die REWE Group mit ihren Beschäftigten in den Handelsfirmen BILLA, BIPA, MER- KUR, PENNY und ADEG hat dafür Sorge getragen und eine umfangreiche Absichtserklärung mit dem Betriebsrat erarbeitet. Darin steht, dass alle Anträge auf Familienzeit positiv erledigt werden, wie diese zu melden sind und dass das Unternehmen für diese Zeit einen freiwilligen Kündigungsschutz gewährt. Antragformular zur Verfügung. Alle Informationen und das Formular sind hier zur finden: Papamonat im öffentlichen Dienst und in Kollektivverträgen Zu unterscheiden von der Familienzeit sind Papamonate, die im öffentlichen Dienst und in einigen Kollektivverträgen schon länger existieren. Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst: Bundesbedienstete und Bedienstete einiger Bundesländer 6

7 (derzeit Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Wien und Vorarlberg) können für maximal 4 Wochen unbezahlt während des Mutterschutzes (also innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt) einen Papamonat in Anspruch nehmen. Bild: Fotolia Väterfrühkarenz im Kollektivvertrag: In manchen Branchen räumt der Kollektivvertrag die Möglichkeit eines Papamonats ein. Die Bedingungen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Teilweise gibt es in der Privatwirtschaft auch bezahlte Papamonate. Freiwillige Papawochen und Papamonate Etliche Betriebe gewähren ihren Beschäftigten über das gesetzliche Ausmaß hinausgehende freiwillige, teils bezahlte, teils unbezahlte, Papawochen oder Monate. Bei diesen Angeboten handelt es sich je nach Modell um einen unbezahlten Urlaub (=Karenzierung) oder eben um zusätzlichen Sonderurlaub. Damit setzen die Unternehmen ein deutliches Zeichen, dass ihnen die Väterförderung wichtig ist und setzen zudem einen neuen Maßstab in der eigenen Arbeitgeberattraktivität. Tipp Detaillierte Informationen zu Väterkarenz & Karenzmanagement für Väter finden Sie auf Bild: Fotolia Good Practice: die Papawochen beim ÖAMTC und der Wiener Städtischen Versicherung Der ÖAMTC als technischer Betrieb naturgemäß ein männerlastiges Unternehmen - ermöglicht bereits seit mehreren Jahren seinen Mitarbeitern, die Väter werden, entweder zwei Wochen bezahlten Sonderurlaub oder wahlweise stattdessen vier Wochen Reduktion der Arbeitszeit auf die Hälfte. Das Angebot wird rege angenommen, zumal das Unternehmen auch einen Rechtsanspruch daran geknüpft hat. Beispielsweise bietet auch die Wiener Städtische Versicherung Jungvätern eine zusätzliche Woche Urlaub, um sie in der ersten Zeit zu unterstützen. 7

8 KOMPASS Kompetenzzentrum für Karenz und Karriere Werkzeuge und Angebote für Ihr Unternehmen Verwendete Literatur und Links: Rieder/Mertinz/Wenzl Familienfreundlichkeit im Betrieb, MANZ, 2014 Karenzmodell Island: hungsweise/detail/?tx_ttnews%5btt_news%5d=2585&chash= b510b352aed63e854f58dade0 Global Gender Gap Report des World Economic Forums: de.wikipedia.org/wiki/global_gender_gap_report Erwerbstätigenquoten nach Euro-Ländern: eurostat/tgm/refreshtableaction.do?tab=table&plugin=1&pcode=t 2020_10&language=de Joanneum Research: Väterkarenz Auswirkungen auf die Karrieren von Männern, 2014: Arbeiterkammer: Wiedereinstiegsmonitoring 2015: arbeiterkammer.at/pdf/wiedereinstiegsmonitoring_2015.pdf Väterkarenzgesetz: wxe?abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer= Kinderbetreuungsgeldrechner des BMFJ: dam/bmfj/kbg-rechner/index.html#willkommen Informationen zum Kinderbetreuungsgeld: familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab /daten-und-fakten.html Statistik Väterbeteiligung (Stand ): gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeldbis /statistik-vaeterbeteiligung--auswertung.html Informationen zum Familienzeitbonus: familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienzeitbonus.html Rieder Internationaler Weltfrauentag 2016: warum wir die Väter fördern sollten, wenn wir Frauen fördern wollen: hrweb.at/2016/03/internationaler-frauentag-2016-weltfrauentag-2016/ Informationen zur Väterkarenz und Väterfrühkarenz: help.gv.at/portal.node/hlpd/public/content/359/seite html Impressum Medieninhaber / Verleger und Herausgeber Business Upper Austria OÖ Wirtschaftsagentur GmbH FN 89326m, KOMPASS Kompetenzzentrum für Karenz und Karriere Netzwerk Humanressourcen Redaktionsadresse Hafenstraße 47 51, 4020 Linz, Telefon +43 (0) , Fax +43 (0) info@kompass-ooe.at Web at Für den Inhalt verantwortlich DI (FH) Werner Pamminger, MBA Projektleitung KOMPASS Mag. a Romana Steinmetz, Netzwerk Humanressourcen Texte Mag. (FH) Peter Rieder Grafische Umsetzung Knut Dirnberger Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr, eine Haftung ist ausgeschlossen. Kontakt Mag. a Romana Steinmetz Projektleitung romana.steinmetz@biz-up.at Irene Scheiblehner Projektkoordination Fax 5190 irene.scheiblehner@biz-up.at info@kompass-ooe.at Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! Wir konzentrieren uns auf: Frauen im Arbeitsleben Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Karenz-, Pflege- und Auszeitenmanagement Betriebliche Kinderbetreuung Information und Projektinitiierung für einzelne und überbetriebliche Maßnahmen Wiedereinstiegs-, Laufbahn- und Karriereplanung Teilzeit/Vollzeit, Arbeitszeitflexibilisierung Führungskultur und Sensibilisierung der Führungskräfte weibliche/männliche Führungsrolle, Partnerschaftlichkeit KOMPASS Kompetenzzentrum für Karenz und Karriere wird im Auftrag des Frauenreferates OÖ und Landesrätin Mag. a Christine Haberlander in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Oberösterreich umgesetzt. 8

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