KANTON AARGAU GEMEINDE NIEDERLENZ ÄNDERUNG KULTURLANDPLAN TEILÄNDERUNG KIESABBAUZONE HERRENGASSE PLANUNGSBERICHT NACH ART. 47 RPV ÖFFENTLICHE AUFLAGE
|
|
- Fabian Geisler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GEMEINDE NIEDERLENZ KANTON AARGAU ÄNDERUNG KULTURLANDPLAN TEILÄNDERUNG KIESABBAUZONE HERRENGASSE PLANUNGSBERICHT NACH ART. 47 RPV ÖFFENTLICHE AUFLAGE Aarau, den 28. August 2018 AG CSD INGENIEURE AG Schachenallee 29A CH-5000 Aarau t f e aarau@csd.ch
2
3 INHALTSVERZEICHNIS 1. PLANUNGSGEGENSTAND UND ZIELE Planungsgegenstand Ziele 2 2. AUSGANGSLAGE UND RAHMENBEDINGUNGEN Ausgangslage Grundlagen Planung auf Bundesebene Kantonale Planung Kantonaler Richtplan Kantonale Nutzungspläne Regionale Planung Kommunale Entwicklungsziele 5 3. ZENTRALE SACHTHEMEN Planungsinhalt Erweiterung Kiesabbauzone Wald Schutzobjekt Hecke 8 4. INTERESSENABWÄGUNG UND PLANBESTÄNDIGKEIT Interessenabwägung Planbeständigkeit 9 5. PLANUNGSABLAUF UND BETEILIGTE Bisherige Planungsschritte Weitere Planungsschritte Beteiligte 10 BEILAGEN Dossier UVB der CSD Ingenieure AG vom Unterlagenergänzungen: Skizze 50-kv Leitung Wildegg - Boniswil Sicherungsmasten Nr. 9, Axpo Power AG vom (Anhang A1 zu Umweltverträglichkeitsbericht CSD) AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV
4 Pläne Plan- Nummer Index Titel Massstab Datum Format AG b Endgestaltung und Ökologischer Ausgleich 1: Din A2 AG a Profile div x 59 cm AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV
5 1. Planungsgegenstand und Ziele 1.1 Planungsgegenstand Die Ortsbürgergemeinde und die zuständigen Organe des Kieswerkes beabsichtigen, das Abbaugebiet Neumatte nach dem Kiesabbau um das Gebiet Herrengasse zu erweitern (siehe Abbildung auf Seite 3), denn voraussichtlich bis Mitte 2020 werden die Kiesreserven im Gebiet Neumatte abgebaut sein. Der Abbau- und Auffüllbetrieb in der vorgesehenen Erweiterung dauert ca. von 2020 bis ins Jahr Die Festsetzung der Fläche für die geplante Erweiterung als kurz- und mittelfristiges Abbaugebiet im kantonalen Richtplan (Herrengasse) ist bereits erfolgt, damit ist auch die raumplanerische Voraussetzung für ein Nutzungsplanverfahren gegeben. Die Kiesabbauzone umfasst neben den Abbaustellen auch das Kieswerk. Seit 2009 wurde im Werkareal über die mit der gültigen Rodungsbewilligung festgelegten Waldgrenzen hinaus gerodet. Zudem wurde festgestellt, dass nicht alle Ersatzaufforstungen aus einem abgeschlossenen Rodungsgeschäft geleistet wurden. Die offenen Pendenzen sind mit einer nachträglich zu erteilenden Rodungsbewilligung aufzuarbeiten, damit der rechtmässige Zustand wieder hergestellt wird. Eine vorgesehene Ersatzaufforstung tangiert das Schutzobjekt Hecke Neumattenweg. Geschützte Hecken dürfen nicht direkt an Waldareal angrenzen. Der betroffene Bereich der Hecke wird an die Herrengasse verlegt. Die Vorlage bedingt einer Teilrevision der allgemeinen Nutzungsplanung der Gemeinde Niederlenz. Die einzelnen Planungsinstrumente werden nur in einem ausgewählten Teilbereich angepasst, während die gesamten übrigen Festlegungen in Kraft bleiben. Formell handelt es sich somit um eine Teilrevision zugunsten des geplanten Materialabbaus, indem temporär eine Kiesabbauzone ausgeschieden werden soll, welche nach Abschluss der Rekultivierung wieder in die Landwirtschaftszone zurückzuführen ist. Folgende Bestandteile sind von der Teilrevision betroffen: Änderungsplan 1:2'500 Bauzonen- und Kulturlandplan vom 01. Februar 2013 Die Bau-und Nutzungsordnung bleibt unverändert. Kiesabbaustellen unterstehen gemäss Art. 9 des Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) sowie Ziffer 80.3 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) der UVP-Pflicht, wenn das Gesamtvolumen m 3 übersteigt. Änderungen bestehender UVP-pflichtiger Anlagen unterliegen ebenfalls der UVP-Pflicht, wenn es sich um wesentliche Änderungen im Sinne der UVPV handelt und über die Änderungen im gleichen Verfahren entschieden wird, wie bei einem Neubau der Anlage (Art. 2 Abs.1 UVPV). Gemäss Bericht zur UVB-Voruntersuchung der CSD Ingenieure AG vom (siehe Beilage) beträgt das gesamte Abbauvolumen etwa m3. Damit ist das geplante Vorhaben UVP-pflichtig. Für die Erweiterung der Kiesabbauzone Neumatte ist daher ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) verfasst worden. Dieser ist mit den Änderungen der allgemeinen Nutzungsplanung zu beurteilen und öffentlich aufzulegen. Der vorliegende Planungsbericht ist gemäss Art. 47 der Eidg. Raumplanungsverordnung (RPV) ebenfalls Bestandteil der Vorlage, er dient jedoch der Erläuterung des Vorhabens und ist daher nicht beschlussoder genehmigungspflichtig. AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV 1
6 1.2 Ziele Mit der Erweiterung kann das Kies- und Sandwerk als wichtiges Standbein der Ortsbürgergemeinde und somit der Gemeinde Niederlenz weiterhin am heutigen Standort erhalten werden und auch zukünftig einen Beitrag für die Rohstoffversorgung leisten. Der Bedarf an Rohstoffen und Auffüllvolumen für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial ist im UVB ausgewiesen. Mit der Anpassung der Nutzungsplanung werden die nötigen raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen. Mit einer Waldflächenbereinigung sollen fehlende Flächen in der Nähe mittels Ersatzaufforstungen ausgeglichen werden. Flächengleiche Verlegung eines Teils der geschützten Hecke Neumattenweg. 2. Ausgangslage und Rahmenbedingungen 2.1 Ausgangslage Die bestehende Kiesabbauzone umfasst den Betriebsstandort des Kies- und Sandwerks nordwestlich vom Dorf Niederlenz, sowie die derzeit betriebenen Kiesabbaugebiete Neumatte (in Auffüllung) und Neumatte Parzelle 1045 (im Abbau). Die Kiesreserven werden voraussichtlich im Jahr 2020 abgebaut sein. Die verkehrstechnische Lage ist günstig und die geologische Beschaffenheit bietet gute Bedingungen für einen nachhaltigen und umweltverträglichen Kiesabbau. Das Erweiterungsgebiet liegt am Rande eines Grundwasservorkommens in der Talsohle. Die geplante Kiesabbaustelle Herrengasse schafft ein Abbau- und Auffüllungsvolumen von rund 700'000 m 3. Der Abbau erstreckt sich voraussichtlich über sieben Jahre ( ). Weitere Angaben zum Kiesabbaubetrieb und zur anschliessenden Wiederauffüllung und Rekultivierung sind dem beigelegten Umweltverträglichkeitsbericht zu entnehmen. Um eine lückenlose Versorgung mit Rohstoffen für die Bauindustrie sowie Auffüllvolumen sicherzustellen, ist eine Erweiterung der bestehenden Kiesabbauzone zum aktuellen Zeitpunkt einzuleiten. Dies, weil das geplante Vorhaben nach Ausscheidung der Kiesabbauzone auch noch einer Bau- und Abbaubewilligung sowie einer Freigabe der ersten Abbauetappe durch die zuständige Fachstelle des Kantons Aargau (Abteilung für Umwelt) bedarf und somit genügend Zeit für das Einholen dieser Bewilligungen mit den entsprechenden Verfahren (kantonale Prüfungen, öffentliche Mitwirkung, usw.) einzuplanen ist. Die vorgesehene Erweiterung schliesst westlich an das bestehende Kiesabbaugebiet an (siehe Abbildung auf Seite 3). Gemäss Bauzonenund Kulturlandplan der Gemeinde Niederlenz vom befindet sich die beantragte Erweiterungsfläche ausschliesslich in der Landwirtschaftszone. 2 AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV
7 Wildegg Zufahrt Kieswerkareal Kies- und Sandwerk Bestehende Kiesabbauzone Beantragte Kiesabbauzone Abbaugebiet Neumatte Abbaugebiet Neumatte 1045 Herrengasse Niederlenz Orientierung Orthofoto 2016, Aargauisches Geographisches Informationssystem AGIS AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV 3
8 2.2 Grundlagen Für das geplante Vorhaben wurden die Rechtsgrundlagen von Bund und Kanton berücksichtigt. Eine umfassende Auflistung kann dem beiliegenden UVB entnommen werden. An dieser Stelle sind nur die Planungsinstrumente aufgeführt, welche mit dem Vorhaben in direktem (räumlichen) Bezug stehen. Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Niederlenz, Beschluss der Gemeindeversammlung vom 1. Februar 2013 Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Niederlenz, Beschluss der Gemeindeversammlung vom 01. März 2013 Kantonaler Richtplan vom , inkl. Richtplantext Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP) Regionalplanungsverband Lenzburg und Umgebung, creato Planung auf Bundesebene Die Einhaltung der Bundesgesetze, insbesondere des Raumplanungsgesetzes, ist durch die Berücksichtigung der entsprechenden Grundsätze in der kantonalen Gesetzgebung gewährleistet. Die Berücksichtigung der massgeblichen Umweltschutzgesetzgebung für derartige Zonen bzw. Anlagen sind im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB, siehe Beilage) behandelt. Durch das Vorhaben sind Fruchtfolgeflächen (FFF) betroffen. Der Umgang mit FFF ist im Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes (Februar 1992) geregelt, wobei die Umsetzung den Kantonen übertragen ist. Die konkreten Auswirkungen sind daher im folgenden Kapitel beschrieben. Weitere Konflikte mit Sachplänen oder konkreten Projekten des Bundes sind nicht vorhanden. 2.4 Kantonale Planung Kantonaler Richtplan Die Übereinstimmung mit den Richtplanvorgaben ist in folgenden Punkten zu überprüfen: Materialabbaugebiete: Die Bedingungen für das Festlegen einer Materialabbauzone gemäss Richtplankapitel V 2.1, Beschluss 3.1 sind im vorliegenden Fall gegeben: Das Gebiet Herrengasse ist im kantonalen Richtplan als Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung festgesetzt, der Rohstoffbedarf ist nachgewiesen (siehe UVB, Bedarfsnachweis), die abbaubare Kiesmächtigkeit beträgt mit rund 30 m deutlich mehr als 6 m und der Abbau erfolgt weiterhin nur an einer Stelle innerhalb der betroffenen Geländekammer. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Perimeters erfolgt im Rahmen der Nutzungsplanung (Richtplankapitel V 2.1). Online Karte Materialabbau Richtplan, Aargauisches Geographisches Informationssystem AGIS, Zeitstand: AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV
9 Fruchtfolgeflächen: Die geplante Kiesabbauzone Herrengasse tangiert Landwirtschaftsflächen, die als Fruchtfolgeflächen (FFF) bezeichnet sind. Gemäss Richtplanbeschluss L 1.1 ist der kantonale Richtplan zu überprüfen und allenfalls anzupassen, wenn eine Planung oder ein Vorhaben die FFF um mehr als 3 ha dauernd reduziert. Dies trifft für die Erweiterung der Kiesabbauzone im Gebiet Herrengasse (Anteil FFF: 3.4 ha) nicht zu: Es handelt sich zwar um eine längerfristige, aber nicht dauernde Reduktion der Fruchtfolgeflächen. Nach der Auffüllung und Rekultivierung wird dieses Areal wieder in die Landwirtschaftszone rückgeführt und der landwirtschaftlichen Nutzung als Fruchtfolgeflächen der ersten Güteklasse (FFF1) zur Verfügung stehen. Eine Richtplananpassung ist somit nicht erforderlich. Im geplanten Vorhaben soll ein Teil des gesetzlich vorgegebenen, ökologischen Ausgleichs (15 % in Anlehnung an 40a des kantonalen Planungs- und Baugesetzes) während der Betriebsphase geleistet werden. Die restliche Fläche (8 % des Projektperimeters) soll ausserhalb von Fruchtfolgeflächen geleistet werden. So wird sichergestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben längerfristig keine FFF verloren gehen. Die Vorlage betrifft keine weiteren Richtplaninhalte. Die im Richtplan als Zwischenergebnis ausgeschiedene SBB-Neubaustrecke Chestenberg liegt ausserhalb des hier vorgestellten Vorhabens Kantonale Nutzungspläne Es sind keine kantonalen Nutzungspläne, -zonen oder Schutzgebiete von der Vorlage betroffen. 2.5 Regionale Planung Für den Perimeter des Regionalverbandes Lenzburg-Seetal besteht ein Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP). Dieses legt über die Gemeindegrenzen hinweg die wichtigsten Ziele und Elemente zur Aufwertung und Vernetzung im Bereich Natur und Landschaft fest. Es bildet damit eine wesentliche Grundlage für alle weiter führenden Planungsüberlegungen zu den lokalen und regionalen Naturräumen. Die geplante Erweiterung der Kiesabbauzone steht nicht im Wiederspruch zu den Entwicklungszielen im LEP. Durch das Anlegen der ökologischen Ausgleichsflächen während der Betriebsphase wie im Endzustand, wird die Vernetzung von Amphibien verbessert. Somit leistet das Vorhaben längerfristig einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele des LEP. Eine Verlängerung des Förderbandes, von der bestehenden Aufgabenstelle in die beantragte Abbaustelle Herrengasse, ist nicht vorgesehen. Die Transportdistanzen bleiben gleich lang wie bei der bestehenden Abbaustelle Erweiterung Neumatte. Im Hinblick auf spätere, mögliche Erweiterungen der Abbauzone wird der Einsatz eines Förderbandes dannzumal vertieft geprüft. Der geplante Fuss-und Wanderweg von regionaler Bedeutung führt über den Neumattenweg, der am Rand des jetzigen Abbaugebiets Neumatte liegt. Abbaugebiete müssen aus Sicherheitsgründen immer eingezäunt werden. Mit der aktuellen Abbaustelle sowie der Erweiterung Herrengasse ergeben sich keine Konflikte. 2.6 Kommunale Entwicklungsziele Es besteht kein Zusammenhang zu weiteren kommunalen Planungen. Das Vorhaben wirkt sich nicht auf die Kapazität von Bauzonen aus. AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV 5
10 3. Zentrale Sachthemen Die Vorlage erfordert für das Abbauvorhaben einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB). In diesem Bericht sind die zentralen Sachthemen ausführlich erläutert. Dieser Bericht ist zusammen mit der Änderung der Nutzungsplanung öffentlich aufzulegen. Im vorliegenden Planungsbericht wird deshalb darauf verzichtet, die gleichen Themen nochmals zu erläutern. Die nachfolgende Tabelle schafft eine Übersicht über die wesentlichen Kapitel, Stichworte und Seitenzahlen des UVB der CSD Ingenieure AG, Aarau, vom 27. April 2017 Kapitel Inhalt / Stichworte 1. Einleitung Allgemeine Informationen zum bisherigen Betrieb und zum geplanten Abbauvorhaben, Grundlagen 4. Vorhaben Genauer Beschrieb des Vorhabens und Teilaspekten des Betriebs wie Abbau, Erschliessung, Auffüllung, Rekultivierung, Endgestaltung, Ökologischer Ausgleich und mehr. 5. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Beschrieb der relevanten Umweltaspekte, namentlich Abwasser und Entwässerung, Boden, Energie, Grundwasser, Jagd/Wildtierökologie, Kulturgüter, Landschaft und Natur, Landwirtschaft, Bau-,Betriebs- und Verkehrslärm, Luft, Betriebsstörungen In der Endgestaltung wird die ursprüngliche, vom Gletscher als Niederterrasse geformte Topografie, wiederhergestellt. Die Oberflächenentwässerung wird dahin optimiert, dass für die landwirtschaftliche Nutzung keine nachteiligen Vernässungen entstehen. Die Höhenkurven werden dazu geringfügig verändert, dies hat auf den Charakter des Landschaftsbildes keine Auswirkungen und steht im Einklang mit dem Ausgangszustand. Im Bereich der beiden Freileitungsmasten im neuen Abbaugebiet Herrengasse besteht die Möglichkeit, einen Teil des ökologischen Ausgleich auszuscheiden. An dieser Stelle könnte ein wichtiger Trittstein geschaffen werden. Grundsätzlich sind genügend Flächen für den ökologischen Ausgleich bereitgestellt. Die Detailplanung des ökologischen Ausgleich wird im Baugesuchsverfahren ausgearbeitet. Dannzumal wird diese Möglichkeit mit den Abteilungen Landwirtschaft und Wald, sowie Landschaft und Gewässer geprüft und bereinigt. 3.1 Planungsinhalt Erweiterung Kiesabbauzone Im Kulturlandplan wird die bestehende Kiesabbauzone Neumatte um das Gebiet Herrengasse vergrössert. Der beiliegende Änderungsplan zeigt einen Ausschnitt des rechtsgültigen Bauzonen- und Kulturlandplan und den Bereich, in dem die Änderung vorgesehen ist. Dem gegenübergestellt ist die geplante Anpassung. Die temporäre Vergrösserung um 3.4 ha erfolgt zu Lasten der Landwirtschaftszone. Es sind keine weiteren Rückzonungen von der Teilrevision betroffen, da im Gebiet Neumatte aktuell keine fertig rekultivierten Flächen zur Verfügung stehen, welche in die Landwirtschaftszone zurückgeführt werden könnten Wald Die Kiesabbauzone umfasst neben den Abbaustellen auch das Kieswerk. Seit 2009 wurde im Werkareal über die mit der gültigen Rodungsbewilligung festgelegten Waldgrenzen hinaus gerodet. 6 AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV
11 Für einen ökonomischen Betriebsablauf des Kies- und Betonwerkes werden zu den Gebäuden und Infrastrukturanlagen zusätzliche Manövrier- sowie Lagerflächen benötigt. Die bisherige Fläche im Werkareal reichte nicht aus, darum wird mehr Waldareal beansprucht. Im Bereich der bestehenden Absetzbecken sind ebenfalls Waldflächen tangiert und im Abbaugebiet sind nicht alle Ersatzaufforstungen aus früheren Rodungsgeschäften geleistet worden. Die fehlende Waldfläche muss nachträglich wiederhergestellt werden. Dazu wird ein Rodungsgesuch eingereicht und mit dieser Nutzungsplanrevision koordiniert aufgelegt. Das Rodungsgeschäft wurde mit der Kieswerkleitung, Vertretern der Ortsbürgergemeinde sowie Einwohnergemeinde Niederlenz und CSD Ingenieure AG in Absprache mit dem Kreisforstamt koordiniert und vorbereitet. Dabei wurden die beantragten Waldgrenzen im Gelände verpflockt und die noch nicht ausgeführten Ersatzaufforstungen ermittelt. Zusammenfassung der Rodungsbilanz: Bezeichnung Fläche Definitive Rodungsfläche 3'092 m 2 Temporäre Rodungsfläche m 2 Gesamte betroffene Waldfläche m 2 Für jede Rodung ist in derselben Gegend mit standortgerechten Arten Realersatz zu leisten. Somit sind m 2 in der Nähe und zeitnah aufzuforsten. Die genaue Aufteilung der Teilflächen und die Flächenbilanz sowie die betroffenen Parzellen und Fristen sind im Rodungsgesuch ausgewiesen. Die rechtkräftigen Waldgrenzen im und direkt angrenzend ans Baugebiet sind von diesem Rodungsvorhaben nicht betroffen. Somit wird der Waldgrenzenplan nicht verändert. Mit der Waldflächenbereinigung ergeben sich definitive Rodungsflächen und Ersatzaufforstungsstandorte, deren Flächen einer Zone zuzuordnen sind. Die Umzonung und die Zonenabgrenzung ist im Kulturlandplan (siehe AG Nr. 1a) ersichtlich. Daraus ergibt sich folgende Flächenveränderung: Zone Erweiterungen Reduktionen Bilanz Kiesabbauzone m m m 2 Wald *3 092 m m 2 0 m 2 Aufforstungszone m m 2 Grünzone m m 2 *Neu dem Wald zugewiesene Flächen = m 2 von der Kiesabbauzone, m 2 von der Aufforstungszone sowie 225 m 2 von der Grünzone ergibt total m 2. Mit dem Abtausch der Flächen zwischen der Kiesabbauzone und dem Waldareal müssen vor allem in der Aufforstungszone (BNO 15a) sowie ein kleiner Teil in der Grünzone (BNO 13) Aufforstungsflächen geschaffen werden. In der Aufforstungszone, die im ehemaligen Bahntrassee liegt, wurde bereits die ökologische Ausgleichsfläche des Kiesabbaus um die Erweiterung Neumatte Parz hergerichtet. Diese wird mit entsprechenden Massnahmen als Trockenbiotop gepflegt. Südlich angrenzend dieser Ökofläche soll der Realersatz in der Schotterfläche sowie der Böschung zum Neumattenweg und dem Streifen in der Grünzone, das mit einer geschützten Hecke überlagert ist, zu liegen kommen. Sinnvollerweise soll die Schotterfläche der natürlichen AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV 7
12 Sukzession überlassen werden, sodass die Vernetzung des Trockenverbunds (LEP-Objekt Nr ) erhalten bleibt. Der Endzustand des ehemaligen Schlammweihers im Werkareal sowie der teilweise Rückbau des oberen aktiven Schlammweihers werden im Baugesuch für die Anpassung der Endgestaltung Neumatte abgehandelt. Diese Flächen werden mit Waldboden ergänzt und -bäumen bepflanzt Schutzobjekt Hecke Entlang dem Neumattenweg ist im Unterdorf eine kommunale geschützte Hecke (BNO 19) eingetragen. Mit der Ausscheidung von geeigneten Flächen für die Ersatzaufforstungen ist ein Heckenabschnitt auf der Parzelle 667 betroffen. Der Waldrand würde bündig an die geschützte Hecke einwachsen und den Charakter einer freistehenden Hecke beinträchtigen. Somit ist das Schutzziel einer freistehenden Hecke mit beidseitigen Krautsaum nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund wird der betroffene Heckenabschnitt von 45 m an einen anderen Standort verlegt. Der Ersatz wird entlang der Herrengasse auf den Parzellen 1040 und 1041 geleistet. Die Verschiebung wurde mit der Landschaftskommission abgestimmt. Die Hecke soll gemäss der Direktzahlungsverordnung in der Qualitätsstufe 2 ausgeführt werden und einen allseitigen, vorgelagerten Krautsaum von mindestens 3 m aufweisen. Damit ist die Voraussetzung für spätere Pflegeverträge und -vereinbarungen gewährleistet. Die Planung und Ausführung der Hecke soll zeitnah und innerhalb der Ersatzaufforstungsfrist bis Ende 2021 erfolgen. Die Detailplanung des Ersatzstandorts betreffend der geschützten Hecke wird, mit dem Baugesuch zur Anpassung der Endgestaltung Neumatte, eingereicht. Auszug aus dem Bauzonen/Kulturlandplan Niederlenz 4. Interessenabwägung und Planbeständigkeit 4.1 Interessenabwägung Alle raumwirksamen Tätigkeiten sind gemäss der Eidgenössischen Raumplanungsverordnung, Art. 2 und 3, aufeinander abzustimmen und die jeweiligen Interessen gegeneinander abzuwägen. 8 AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV
13 Die Erweiterung der Kiesabbauzone wird mit dem Bedarf nach zusätzlichen Rohstoffen (Kies und Sand) ab Mitte 2020 begründet, welcher im UVB ausgewiesen ist. Zudem besteht auch an der Wiederauffüllung der Grube mit unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial ein kantonales Interesse. Ein Interessenkonflikt besteht darin, dass die Erweiterung der Kiesabbauzone zu Lasten von Landwirtschaftsland erfolgt. Die betroffenen Flächen sind den Fruchtfolgeflächen mit sehr guter oder guter Eignung (FFF1) zugeordnet. Das Abbaugebiet wird aufgefüllt und so rekultiviert, dass die Fläche vollumfänglich wiederum der Landwirtschaft als Fruchtfolgeflächen zur Verfügung steht (siehe UVB Kapitel 5.10, Landwirtschaft). Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Erweiterung einer bestehenden Anlage. Das heisst, dass alle für den Kiesabbau und die Weiterverarbeitung (Kies- und Betonwerk) benötigten Infrastrukturanlagen bereits vorhanden sind. Die Gesamtbelastung für die Umwelt und die Gesellschaft ist somit wesentlich geringer als bei einer neuen Anlage. Der nahegelegenen Einfamilienhauszone E2 wird durch das Errichten von Erdwällen zum Lärm-, Sicht- und Staubschutz in geeigneter Weise Rechnung getragen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren erachtet der Gemeinderat die Erweiterung der Kiesabbauzone im Gebiet Herrengasse als vertretbar und sinnvoll. 4.2 Planbeständigkeit Der rechtskräftige Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Niederlenz datiert aus dem Jahr Gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) gilt ein Zeitraum von 15 Jahren als angemessener Revisionsrhythmus für dieses Planungsinstrument. Dieser Zeitraum ist noch nicht erreicht. Anlass für eine Planungsänderung sind gemäss Art. 21 RPG in erster Linie erheblich geänderte Verhältnisse. Für die vorgesehene Anpassung liegen folgende, erheblich geänderte Verhältnisse vor: Die Einzonung der Parzelle 1045 in eine Kiesabbauzone erfolgte unter der Annahme der damals üblichen durchschnittlichen jährlichen Kiesabbaumenge von rund m 3. Betriebliche Änderungen wie die verstärkte Zusammenarbeit der beiden Werkstandorte in Niederlenz und Lenzburg, und insbesondere die wesentlich erhöhte Nachfrage nach Rohstoffen, bewirkte eine Erhöhung um das Dreifache, wodurch sich die tatsächliche Betriebsdauer gegenüber der damaligen Projektierung erheblich verkürzte. Die Reserven am Standort werden etwa im Jahr 2020 erschöpft sein, anstatt wie damals vorgesehen im Jahr Dass das nun geplante Vorhaben nach dem Abbau in der Parzelle 1045 folgen würde, war zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannt und in der langfristigen Planung vorgesehen. Bis zum Erhalt einer Abbaubewilligung sind weitere Planungsschritte erforderlich. Die Schaffung der entsprechenden raumplanerischen Rahmenbedingungen ist eine Grundvoraussetzung für die weitere Projektierung. Um die nahtlose Versorgung mit Rohstoffen zu gewähren, muss die Erweiterung der Kiesabbauzone zum heutigen Zeitpunkt in die Wege geleitet werden. Mit der Waldflächenbereinigung werden durch den Kieswerkbetrieb die beanspruchten Flächen wieder legitimiert. Mit der Verlegung der betroffenen geschützten Hecke kann ein gleichwertiger Ersatz geschaffen werden. Unter diesen Umständen ist die vorliegende Revision gerechtfertigt und die Anforderungen an die Planbeständigkeit und die Rechtssicherheit sind eingehalten. AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV 9
14 5. Planungsablauf und Beteiligte 5.1 Bisherige Planungsschritte Bereits vor der letzten Teilrevision 2011/2012 der allgemeinen Nutzungsplanung wurde die Bevölkerung ein erstes Mal über das Vorhaben orientiert, im Gebiet Herrengasse Kies- und Sand abzubauen. Nach der Vorprüfung durch die Abteilung Raumentwicklung (ARE) und der Abteilung für Umwelt (AfU) des Kantons Aargau wurde das Vorhaben sistiert, da durch eine unerwartete Änderung der Rahmenbedingungen der Abbauvorgang in der Parzelle 1045 vorgezogen werden konnte. Diese Variante wurde aus betrieblichen Gründen klar bevorzugt. Es folgte die Teilrevision 2011/2012 der allgemeinen Nutzungsplanung mit der Erweiterung der dazumal bestehenden Kiesabbauzone um die Parzelle Seitens ARE und AfU wurde festgehalten, dass auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen eine erneute Vorprüfung für die Erweiterung der Kiesabbauzone um das Gebiet Herrengasse durchgeführt werden soll. Anlässlich der Startsitzung zum Vorhaben am 11. November 2016 mit Vertretern der Kieswerkkommission und des Gemeinderates, wurde die vorgesehene Änderung der Nutzungszone beschlossen und die entsprechenden Planungsarbeiten in Auftrag gegeben. Die Mitwirkungsauflage zum Vorhaben wurde vom 26. Juni bis 25. Juli 2017 durchgeführt. Eine öffentliche Infoveranstaltung fand am 27. Juni 2017 statt. Die Unterlagen wurden zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Unterdessen wurde das Vorhaben von der Abteilung Raumentwicklung und anderen betroffenen Fachstellen vorgeprüft. Die fachliche Stellungnahme vom 29. Januar 2018 kam zum Schluss, dass die Vorlage in einzelnen Punkten zu ergänzen sind. Zudem ist ein Rodungsgesuch einzureichen, welches koordiniert mit dem vorliegenden Antrag zur Teiländerung des Kulturlandplans erfolgt. 5.2 Weitere Planungsschritte Mit dem vorliegendem Dossier werden die Unterlagenergänzungen zur Bereinigung eingereicht. Nach dem abschliessenden Vorprüfungsbericht durch den Kanton kann die öffentliche Auflage (30 Tage, Möglichkeit zu Einsprachen) durchgeführt werden. Es folgt der Beschluss durch die Gemeindeversammlung, woraufhin die Nutzungsplanänderung publiziert wird. Anschliessend wird die Änderung vom Regierungsrat genehmigt. Gegen Beschlüsse kann Beschwerde erhoben werden. Ist der Nutzungsplan rechtskräftig, so wird das Vorhaben im Baubewilligungsverfahren weiter präzisiert, so dass die notwendige Kiesabbaubewilligung ausgestellt werden kann. 5.3 Beteiligte Auftraggeberin und Antragstellerin der Anpassung der Nutzungsplanung ist die Ortsbürgergemeinde vertreten durch den Gemeinderat von Niederlenz. Im Rahmen der Planung des zukünftigen Abbaubetriebs hat sie deshalb die CSD Ingenieure AG beauftragt, den Umweltverträglichkeitsbericht und die vorliegende Teilrevision zu erarbeiten. 10 AG August 2018 Änderung Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV
15
ÄNDERUNG BAUZONEN- UND KULTURLANDPLAN
GEMEINDE NIEDERLENZ KANTON AARGAU ÄNDERUNG BAUZONEN- UND KULTURLANDPLAN TEILÄNDERUNG KIESABBAUZONE Aarau, den 27. April 2017 AG08639.610 CSD INGENIEURE AG Schachenallee 29A CH-5000 Aarau t +41 62 834 44
MehrPlanungsbericht. Gemeinde Niederlenz. Kanton Aargau
Gemeinde Niederlenz Kanton Aargau Planungsbericht gemäss Art 47 RPV zur Teilrevision 2011/2012, Teil 2, der Allgemeinen Nutzungsplanung Bauzonen- und Kulturlandplan Bau- und Nutzungsordnung Öffentliche
MehrErschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse
Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche
MehrPlanungs- und Mitwirkungsbericht
Kanton Graubünden Gemeinde Zernez Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Nutzungsplanung Lavin, Parzellen Nr. 3253 und 3251 Mitwirkungsauflage Impressum Auftraggeber Gemeinde Zernez, 7530 Zernez
MehrRichtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Uri Anpassung Staudammerhöhung Göscheneralpsee Prüfungsbericht 19. Oktober
MehrDer Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat
11/36 Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat Nutzungsplanung; Teilrevision Bauzonenplan und Nutzungsordnung Kulturland (ergänzt am 22. Mai 1997) sowie Änderung Kulturlandplan vom 3. März
MehrFricktal Regio Planungsverband
Fricktal Regio Planungsverband Gemeinderat Zeiningen 4314 Zeiningen Laufenburg, 12. März 2011 Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Zeiningen Stellungnahme aus regionaler Sicht
MehrB e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain
EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain Modelldarstellung des Bauvorhabens 1.
MehrRichtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan Bernhard Fischer Abteilung Raumentwicklung 24.02.2015 Richtplan Grundzüge (RPG) Art. 8 Mindestinhalt
MehrTeilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr.
Gemeinderat BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS 28. März 2012 Nr. 263/2011 Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) G:\01_Baudepartement\Einwohnerrat\B+A\2012\Teilrevision
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse (ehemals integriert in die Vorlage Hotel Vetter) Antrag
MehrKANTON AARGAU D = o/oo SBR o/oo D = A1 = D =
B 400 30 o/oo KANTON AARGAU (-500) 1252 D = 42574 142 o/oo 1253 D = 42618 E1 = 42389 A1 = 42387 08 o/oo 1254 D = 42586 E1 = 42397 A1 = 42395 1242 D = 42558 A1 = 42419 1161 D = 42616 E1 = 42418 A1 = 42416
MehrINFORMATION ZUR VERNEHMLASSUNG UND ANHÖRUNG/MITWIRKUNG
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Raumentwicklung 12. März 2018 INFORMATION ZUR VERNEHMLASSUNG UND ANHÖRUNG/MITWIRKUNG Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans: Festsetzung
MehrFlexibilisierung der Waldflächenpolitik
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Wald Flexibilisierung der Waldflächenpolitik Inhalt Anpassung WaG Anpassung WaV Vollzugshilfe
MehrDepartement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst. Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung
Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung Urteil des Bundesgerichts vom 3. April 2017 Kantonales Radwegprojekt: Itaslen-Dussnang (Bichelsee-Balterswil und Fischingen) Projekt hätte Verlust
MehrErläuterungen zu den Anhängen I-V 1 )
Erläuterungen zu den Anhängen I-V ) 7.5 Die folgenden Schemas zeigen den Ablauf der hauptsächlichen Leitverfahren auf. Dabei geben sie Aufschluss über die Abstimmung von kommunalen und kantonalen Bewilligungsverfahren
MehrAuswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013
Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Abbau- und Materialablagerungsstandort Valmischein
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Abbau- und Materialablagerungsstandort Valmischein Antrag des Gemeindevorstandes an die
MehrStand der Richtplanung SG
Stand der Richtplanung SG Seite 1 Gesamtüberarbeitung Richtplan Mitwirkung Gemeinden und Regionen Kantonale Foren Gemeindegespräche; Oktober bis Dezember 2014 Regionalforen; Januar und Februar 2015 Koordinationsblatt
MehrDepartement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald Kreisforstamt 3, Lenzburg-Freiamt Erwin Jansen, dipl. Forsting. ETH Kreisförster Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Telefon 062 835 28 72 Direkt 062 835
MehrSchutz des Kulturlandes
Beat Röösli Raumplanungspolitik Schutz des Kulturlandes SGAR Tagung Uni Luzern 12.09.2014 Inhalt Verfassungsauftrag Veränderung der Bodennutzung Sachplan FFF RPG Revision 1 und 2 Richtplananpassungen Fazit
MehrINFORMATION ZUR VERNEHMLASSUNG UND ANHÖRUNG/MITWIRKUNG
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Raumentwicklung 24. Februar 2015 INFORMATION ZUR VERNEHMLASSUNG UND ANHÖRUNG/MITWIRKUNG Anpassung des Richtplans: Aufnahme des Materialabbaugebiets von kantonaler
MehrÖffentliche Auflage vom 23. Januar bis 21. Februar 2017 Teilrevision der Ortsplanung Beromünster, Ortsteil Gunzwil (Erweiterung Deponiezone Saffental)
An alle Haushaltungen der Gemeinde Beromünster An alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Öffentliche Auflage vom 23. Januar bis 21. Februar 2017 Teilrevision der Ortsplanung Beromünster,
MehrAusführungsbestimmungen über die Rodung
Ausführungsbestimmungen über die Rodung vom 8. März 07 (Stand. Mai 07) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung der Artikel 7 und 9 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom.
MehrMerkblätter zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Ablauf und Beteiligte bei einer UVP
M-UVP-1 Ablauf und Beteiligte bei einer UVP Inhaltsverzeichnis 1. Was ist die UVP? 2. Rechtsgrundlagen 3. Der Ablauf einer UVP 4. Die Rolle der Beteiligten 4.1 Die Rolle des Gesuchstellers 4.2 Die Rolle
MehrGemeindeseminar Umgang mit Bodenaushub Verzeichnis Aufwertung Fruchtfolgeflächen
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Gemeindeseminar Umgang mit Bodenaushub Verzeichnis Aufwertung Fruchtfolgeflächen 16. / 30. März 2016, Dominik Mösch Inhaltsverzeichnis > Ziele > Grundlagen > Exkurs
MehrEinladung zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 29. März Uhr in der Mehrzweckhalle, Andeer
GEMEINDE ANDEER Einladung zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 29. März 2017 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle, Andeer Werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger An der kommenden Gemeindeversammlung haben Sie
MehrGestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)
80.50 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) Vom 7. Juli 009 (Stand 8. Dezember 05) Gestützt auf Art. 45 Abs. und Art. 8 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen
MehrFestsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht
Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Riehen, 2. April 2014 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung... 3
MehrDer Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat
08/75 Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat Nutzungsplanung; Einzonung Arbeitszone "Hornerfeld": Änderung des Bauzonenplans und der Bauordnung vom 22. Mai 1997 sowie Änderung des Kulturlandplans
MehrAgrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Agrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte Landammann Stephan Attiger Vorsteher Departement Bau, Verkehr und
MehrSiedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG
Siedlungsgebiet BESCHREIBUNG Ausgangslage Art. 8a RPG verlangt die Festlegung des Siedlungsgebiets im Richtplan. Es muss aufgezeigt werden wie gross die Siedlungsfläche insgesamt sein soll, wie sie im
MehrWann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt
Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Einleitung Nutzungsplanung und Erschliessungsplanung gehören seit jeher eng zusammen. Mit der Revision des Baugesetzes
MehrAbgrenzung von Wald und Bauzonen
Departement für Bau und Umwelt Richtlinie Nr. 3 / März 2009 Abgrenzung von und n Ausgangslage Nach dem Forstpolizeigesetz von 1902 galt der sogenannte dynamische begriff noch uneingeschränkt: Einwachsende
MehrPlanungsbericht. Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone. Einwohnergemeinde Arboldswil. Mutation Hinderdorf. Stand: Beschluss EGV
Einwohnergemeinde Arboldswil Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone Mutation Hinderdorf Stand: Beschluss EGV Projekt: 11.05.0739 16. November 2017 Erstellt: vme, Geprüft: ppf, Freigabe:
MehrUmgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer 1. Mai 016 MERKBLATT Umgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren Die Kantone legen den Raumbedarf der Gewässer
MehrDas Fruchtfolgeflächenkonzept (FFF) der Schweiz
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Das Fruchtfolgeflächenkonzept (FFF) der Schweiz Jahrestagung 2018 Europäisches Bodenbündnis LESA 20. Juni 2018 Ueli Strauss Gallmann, Kantonsplaner und Leiter
MehrBotschaft Urnenabstimmung vom 10. Juni 2018
Botschaft Urnenabstimmung vom 10. Juni 2018 Gemäss Art. 39 der Gemeindeordnung legt der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Einwohnergemeinde Rubigen folgende Vorlage zur Abstimmung vor:
MehrZonenplanänderung Modular
18. Dezember 2012 Auflage Zonenplanänderung Modular Inhaltsverzeichnis 1! Ausgangslage 3! 1.1! Situation 3! 1.2! Planungsrechtliche Grundlagen 4! 2! Erläuterungen 5! 2.1! Rechtliches 5! 2.2! Zonenplanänderung
MehrWinter Traktanden 2018 Einwohnergemeindeversammlung
die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau Winter Traktanden 2018 Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 23. November 2018, 20.00 Uhr im Gemeindesaal der Gemeindebaute Rössligasse Traktanden Orientierungen
MehrTeilzonenplan Riesern
22. Dezember 2017 Teilzonenplan Riesern Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Sachverhalt 3 1.2 Planungsrechtliche Ausgangslage 4 2 Erläuterungen 6 2.1 Zonenplanänderung 6 3 Vorprüfung 9 4 Nachweise
MehrDeponie Gummersloch. Nr.: I Beschrieb. Zielsetzung. Planungsinhalte
Nr.: I1-05-01 Bereich: Köniz Themengruppe: Weitere Stand: 23. Oktober 2013 Gegenstand: Deponie Gummersloch Beschrieb Voraussichtlich bis ins Jahr 2015 erfolgt im Rahmen der bestehenden Betriebsbewilligung
MehrHintergrundinfos Phase Mitwirkung Anpassung Kulturlandplan / BNO Materialabbaugebiet Hard-Härdli in Klingnau
Informationsveranstaltung Koblenz vom 26.11.2018 Hintergrundinfos Phase Mitwirkung Anpassung Kulturlandplan / BNO Materialabbaugebiet Hard-Härdli in Klingnau BIRCHMEIER GRUPPE Gewerbestrasse 21 5312 Dö1ngen
MehrAngebot an Arbeitszonen Beilage zum Planungsbericht
Gemeinde Lenzburg Kanton Aargau Änderung Bauzonen-/Kulturlandplan und Bauordnung Einzonung Hornerfeld Angebot an Arbeitszonen Beilage zum Planungsbericht Unüberbaute Industrieareale (blau) in Lenzburg,
MehrEinladung zur Mitwirkung Kiesgrube Challnechwald
Einladung zur Mitwirkung Kiesgrube Challnechwald 20. April 22. Mai 2015 Öffentliche Informationsveranstaltung Mittwoch, 29. April 2015, 19.30 Uhr Mehrzweckhalle Kallnach Einbezug der Bevölkerung Die öffentliche
MehrTeilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland
Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,
MehrRevision Waldabstandslinien
Gemeinde Fehraltorf / Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf Revision Waldabstandslinien Stand: Antrag an Gemeindeversammlung Effretikon, 30. April 2014 Zelgli Halden Impressum Auftraggeber Auftragnehmer
MehrDeponie- und Abbaustandort Gerstenegg, Guttannen
- Deponie- und Abbaustandort Gerstenegg, Guttannen Erläuterungsbericht Änderung des regionalen Richtplans Abbau, Deponie, Transport (ADT) Oberland-Ost Interlaken, 28.02.2018 Regionalkonferenz Oberland-Ost
MehrRaumplanungsrechtliche Anforderungen an die Standortwahl von Energieunternehmen. Peter Hettich
Raumplanungsrechtliche Anforderungen an die Standortwahl von Energieunternehmen Peter Hettich Prämisse «Eine Lockerung des Umweltschutz- und Gewässerschutzrechts wird damit [mit der Energiestrategie] jedoch
MehrRichtplananpassung Siedlungsgebiet
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplananpassung Siedlungsgebiet aargausüd impuls Abgeordnetenversammlung vom 26. Juni 2014 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Strategie Kanton Aargau 3. Eckpfeiler Richtplankapitel
MehrDEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. Abteilung für Umwelt. Boden und Wasser. 17. März Rohstoffstatistik Kanton Aargau
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung für Umwelt Boden und Wasser 17. März 2015 Rohstoffstatistik 2014 Kanton Aargau Inhalt 1. Kiesabbau und Auffüllung... 2 2. Kumulierte Abbau- und Auffüllmengen...
MehrSchutz der Landwirtschaftsfläche in der Schweiz
Schutz der Landwirtschaftsfläche in der Schweiz 4. Nationale Ackerbautagung 23. Januar 2017 Referat von Pierre-Alain Rumley, Geograf, Städteplaner 1. Ziele und Grundsätze der Raumordnung (materieller Gehalt
MehrAnlass 1 «Verfahren und Prozesssicherheit» 23. Januar 2018
Anlass 1 «Verfahren und Prozesssicherheit» 23. Januar 2018 ZIELE Veranstaltungsreihe - Aufklärung der Bevölkerung Faktenbasierte, transparente Kommunikation Heute: Aufzeigen, wie das Verfahren abläuft
MehrMerkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung Kanton Bern
Amt für Gemeinden und Raumordnung beco Berner Wirtschaft Dezember 2016 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern Merkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung
MehrÜberbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG
Einwohnergemeinde Unterseen Überbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG Erläuterungsbericht 02. Juli 2013 AUFLAGE Die Änderung der UeO
MehrInformationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016
Informationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016 1 Inhalt 1. Ortsplanungsrevision 1992 2. Revision KRIP 2016 3. Konsequenzen der Umsetzung des KRIP für Biel-Benken 4. Getroffene
MehrAnforderungen an den UVB
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Wald Anforderungen an den UVB Fokus Wald Übersicht 1) Ziele 2) Gesetzliche Grundlagen
MehrDie Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Die Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht Ueli Strauss-Gallmann Direktor Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
MehrRichtplan Kanton Zug. Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr, NEAT-Linienführung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Zug Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur
MehrDer Raumplanungsbericht
Amt für Raumplanung Der Raumplanungsbericht Eine Arbeitshilfe zur Erstellung des Raumplanungsberichtes, mit Checklisten Der Raumplanungsbericht Eine Arbeitshilfe Wieso ein Raumplanungsbericht? Jeder Nutzungsplan,
MehrGesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018
15. Oktober 2018 Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018 Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Bannwil Über den Stand der Arbeiten
MehrUMSETZUNG DER GEWÄSSERRÄUME (WBG) IN DER ORTSPLANUNG WALKRINGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT
UMSETZUNG DER GEWÄSSERRÄUME (WBG) IN DER ORTSPLANUNG WALKRINGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT Gemeinde Walkringen I Kanton Bern Mitwirkungsexemplar vom 20. September 2018 Auftraggeberin Gemeinde Walkringen Unterdorfstrasse
MehrTeilzonenplan Feld-West Planungsbericht
Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht 1. Februar 2013 St.Gallen Herisau Kasernenstrasse 39 9102 Herisau T +41(0)71 353 00 80 herisau@err.ch schänis_tzp_feld_pb.docx Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht
Mehr5. Raumplanungsaufgaben auf Bundesebene
5. Raumplanungsaufgaben auf Bundesebene Rolf Sonderegger Fischbach, LU, https://bit.ly/2q7e26x Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 1 Übersicht der Raumplanungssystematik in der Schweiz Bund Erarbeitung
MehrBewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen
Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen Martin Müller, Abteilung Energie Kanton TG Energiefachstelle Kanton SH Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis
MehrDie Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes
Die Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes UTA Comunova AG Martin Hitz, Geschäftsleiter / Partner Seite 2 Seite 3 UTA Gruppe - Anlass 1 Bevölkerungsentwicklung im Kanton Aargau 700000 600000 500000 2008-2025:
MehrRegionaler Teilrichtplan Detailhandel
LuzernPlus Regionaler Teilrichtplan Detailhandel Öffentliche Auflage 11.10.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Erläuterungen... 3 1.1 Ausgangslage... 3 1.2 Verbindlichkeit... 3 1.3 Bestandteile des Richtplans...
MehrJuni Baudirektion Amt für Raumplanung. Kantonalplanung und Grundlagen
Baudirektion Amt für Raumplanung Kantonalplanung und Grundlagen Synopse zum Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung 16/2 des Richtplans vom 1. Juni 2017: Siedlungsbegrenzungslinie, Naturschutzgebiete
MehrAusführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung (Zuständigkeiten, Verfahren und Gestaltungsvorschriften für Solaranlagen)
Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung (Zuständigkeiten, Verfahren und Gestaltungsvorschriften für Solaranlagen) vom. März 06 (Stand. April 06) 70.3 Der Regierungsrat des Kantons
MehrGemeinde Gontenschwil; Anpassung des Richtplans Information zur Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung 23. Dezember 2011 Gemeinde Gontenschwil; Anpassung des Richtplans Information zur Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung Vernehmlassung und
Mehr47/09 Bericht und Antrag
Gemeinderat 47/09 Bericht und Antrag betreffend Teilabänderung des Zonenplans der Gemeinde EMMEN Erweiterung der Deponiezone; Umteilung einer Fläche von ca. 10.5 ha im Gebiet Büel von der Landwirtschaftszone
Mehrüber den Tarif der Gebühren und Verfahrenskosten im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens
70.6 Verordnung vom 0. Juni 05 über den Tarif der Gebühren und Verfahrenskosten im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom. Juni 979
MehrErweiterung Materialabbau Lenzhard Stadt Lenzburg
Erweiterung Materialabbau Lenzhard Stadt Lenzburg 21. November 2008 / aktualisiert am 19. August 2010 Bauherrschaft Stadtrat der Stadt Lenzburg Rathaus Lenzburg 5600 Lenzburg Projektverfasser Spatteneder
MehrVerordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung
Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung 7.5 RRB vom 8. September 99 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 4 Absatz 5 des Planungs- und Baugesetzes vom. Dezember
MehrDas Projekt "Chance Nord Kreuzlingen" wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und im Herbst 2009 in Betrieb genommen.
Stadtrat Sperrfrist für alle Medien eröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Zonenplanänderung Bahnhofstrasse Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
MehrÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB)
Stadt Zürich Geomatik + Vermessung Weberstrasse 5 8004 Zürich Tel. 044 412 42 56 Fax 044 270 90 46 www.stadt-zuerich.ch/geoz geodaten@zuerich.ch ÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB) Geomatik
MehrVerfahren. Zum Begriff Umweltverträglichkeitsprüfung. UVP-Pflicht
Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (UVP UVP-Merkblatt Merkblatt für die Gemeinde Das vorliegende Merkblatt richtet sich an die Gemeinden im Kanton Zürich, die
MehrVerordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz
MehrMerkblatt zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Mai Das Thema Energienutzung im UVP-Verfahren
Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Mai 2016 M-UVP-15 Energie in der UVP Inhaltsverzeichnis 1 Das Thema Energienutzung im UVP-Verfahren 2 An wen richtet sich dieses Merkblatt? 3 Was muss
MehrBau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung
Gemeinde Eptingen Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung Mutation Dorfweg Beschluss EGV Projekt: 029.05.0756 16. Mai 2018 Erstellt: vme, Geprüft: dst, Freigabe:
MehrBundesgesetz über die Raumplanung
Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) Änderung vom 15. Juni 2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20.
MehrKriterienkatalog 2016
Kanton St.Gallen Amt für Umwelt und Energie Kriterienkatalog 2016 Evaluation von neuen Deponiestandorten zur Aufnahme in den Richtplan Impressum Herausgeber Amt für Umwelt und Energie (AFU) Lämmlisbrunnenstrasse
MehrMerkblätter zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Die UVP im Rahmen von Baubewilligungsverfahren
M-UVP-7 Die UVP im Rahmen von Baubewilligungsverfahren Inhaltsverzeichnis 1. Koordinationsgesetz (KoG) und UVP 2. Aufgaben der Leitbehörde 3. Aufgaben des Amtes für Umweltkoordination und Energie (AUE)
MehrTeiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich Jägerstein
Information und Mitwirkung der Bevölkerung Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich Jägerstein Ausgangslage Im Bereich "Jägerstein" besteht eine Grünzone mit Landschaftsschutz
MehrTeilrevision Lärmempfindlichkeitsstufenplan
Teilrevision Lärmempfindlichkeitsstufenplan Planungsbericht Stand Inkraftsetzung Riehen, August 2018 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Ausgangslage...3 2. Gesetzliche Grundlagen...4
MehrMutation "Im Link" Bau- und Strassenlinienplan "Steinweg, Im Link, Im Hintenaus" Gemeinde Münchenstein. Planungsbericht gemäss Art.
Gemeinde Münchenstein Kanton Basel-Landschaft Bau- und Strassenlinienplan "Steinweg, Im Link, Im Hintenaus" Mutation "Im Link" Beschlussfassung EGV 20. Januar 2016 Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zu
MehrRechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen
Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen «Hirtenunterkünfte auf Schafalpen» Agridea Informationstag zum Unterkunftsprogramm «SchafAlp» 29. August 2018 Marcus
MehrANPASSUNGEN, FORTSCHREIBUNGEN UND REDAKTIONELLE TEXTBEREINIGUNGEN 2000
BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN RICHTPLANUNG KANTON SOLOTHURN ANPASSUNGEN, FORTSCHREIBUNGEN UND REDAKTIONELLE TEXTBEREINIGUNGEN AM RICHTPLAN (STAND 26. JANUAR ) Solothurn, im November
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Hotel Vetter
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Hotel Vetter Antrag des Gemeindevorstandes an die Mitglieder des Gemeindeparlaments Werte
MehrBrennholz- und Schnitzellager im Wald
Departement für Bau und Umwelt Richtlinie Nr. 4 / November 2009 Brennholz- und Schnitzellager im Wald Ausgangslage Diese Richtlinie setzt sich unter anderem mit der Frage auseinander, in welchen Fällen
MehrFelicitas Agrarpolitik Siebert, an Abteilungsleiterin Abteilung Raumplanung für Baubewilligungen
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Felicitas Agrarpolitik Siebert, an Abteilungsleiterin der Liebegg Abteilung Raumplanung für Baubewilligungen - Wo liegen die Grenzen für innovative Betriebe? 11. Januar
MehrHerzlich willkommen. zum Unternehmerfrühstück
Herzlich willkommen zum Unternehmerfrühstück Agenda Begrüssung Carina Brüngger, Gemeinderätin Finanzen und Volkswirtschaft Vortrag zur Andreas Hürlimann, Gemeinderat Bau und Umwelt Gemeinde Steinhausen
MehrAmt für Umwelt. Thurgau. Interessenabwägungen. bei Wasserbauprojekten
Interessenabwägungen bei Wasserbauprojekten Interessenabwägungen bei Wasserbauprojekten 1. Ausgangslage 2. Konsequenzen aus Bundesgerichtsurteil Umgang mit FFF im Gewässerraum Umgang mit FFF bei Wasserbauprojekten
MehrDem Genehmigungsantrag lagen folgende für die Prüfung relevanten Dokumente bei:
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung
MehrLärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO)
Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) 8.6 RRB vom. Dezember 987 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober
MehrTEILZONENPLAN GASSHOF / STÄRNMATT
15. Dezember 2017 TEILZONENPLAN GASSHOF / STÄRNMATT RAUMPLANUNGSBERICHT IMPRESSUM Auftrag: Auftraggeberin: Auftragnehmerin: Projektleiter: Dateiname Teilzonenplan Gasshof / Stärnmatt, Gemeinde Wauwil Gemeinde
MehrUmweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Atelier UVP-Workshop 2007, 7. November 2007, Bern
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Atelier UVP-Workshop 2007, 7. November 2007, Bern Inhalt des Referates 1. Sinn und Zweck der UVP 2. Ablauf einer UVP 3. UVP-pflichtige Anlagen 4. Einbettung der UVP
MehrEnergie und Raumentwicklung. Herausforderungen in der Schweiz
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Energie und Raumentwicklung Herausforderungen in der Schweiz DACH+, Konstanz 24.01.2013
MehrStandortabklärung von Bauten
Standortabklärung von Bauten Grangeneuve, den 5. November 2018 Richard R. Hollenweger, Amt für Raumentwicklung Kanton Waadt 1 Kriterien für Neubauten in der Landwirtschaftszone Gesetzliche Grundlagen 1
MehrGemeinde Würenlos; Anpassung des Richtplans Information zur Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung Aarau, 3. Dezember 2012 Gemeinde Würenlos; Anpassung des Richtplans Information zur Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung Vernehmlassung und
Mehr