Erweiterung Materialabbau Lenzhard Stadt Lenzburg

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1 Erweiterung Materialabbau Lenzhard Stadt Lenzburg 21. November 2008 / aktualisiert am 19. August 2010

2 Bauherrschaft Stadtrat der Stadt Lenzburg Rathaus Lenzburg 5600 Lenzburg Projektverfasser Spatteneder Oekologie AG Dominic Meier Schachenallee 29 (Gebäude A) 5000 Aarau Fachbereich Boden TERRE AG Christoph Salm Mitteldorfstrasse Egliswil Fachbereiche Energie, Lärm, Luft Ingenieurbüro Ballmer + Partner AG Christian Kuhn Distelbergstrasse Aarau Fachbereich Grundwasser SC+P Sieber Cassina + Partner AG Dr. Peter Hartmann Jurastrasse Olten Fachbereiche Jagd / Wildtierökologie, Landschaft und Natur Spatteneder Oekologie AG Dr. Irene Salzmann Schachenallee 29 (Gebäude A) 5000 Aarau Fachbereich Wald dipl. Forsting. ETH Andreas Ruef Pfannenstielstrasse Egg Geostatik CSD Ingenieure und Geologen AG Peter Müller Langsägestrasse Kriens Aarau, den 19. August 2010 / interne Projekt-Nummer spatteneder oekologie ag 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung Absicht Standort Grundeigentümer und Bauherrschaft Langfristige Abbauplanung Verfahren Projekt Umweltbereiche Projektbeurteilung Einleitung Situation Betriebliche Situation Standort Parzellenplan Grundeigentümer und Bauherrschaft Bestehende Bewilligungen Bewilligter Kiesabbau Spezialzone Lenzhard Räumliche Situation Übersichtsplan betriebliche Situation Raumplanerische Situation Richtplan Zonenplan Übersichtsplan raumplanerische Situation Bereinigter Übersichtsplan Absicht Vorhaben Bedarfsnachweis / Begründung des Vorhabens Rohstoffversorgungskonzept / Richtplan Aktuelle Situation des Kieswerkes Lenzhard Absichtserklärung der Ortsbürgergemeinde Lenzburg Leistungen zu Gunsten der Allgemeinheit Verfahren Verfahrensablauf UVP-Pflicht...27 spatteneder oekologie ag 3

4 6. Langfristige Abbauplanung Materialabbauperimeter Abbaubereich in der Arbeitszone Abbaubereich im Wald Begründung der Abbaurichtung Interne Erschliessung der Grubensohle Betriebsareal Erschliessung des Betriebsareals im Uhrzeigersinn Werkleitungen in der Kieswerk- und Rodungsstrasse Ökonomischer und ressourcenschonender Abbau Planungsvorhaben Planungsphasen Kubaturen und Zeiträume Planung der Verfahren Planungsphase 1 (aktuelles Verfahren) Planungsphase 2 und Projektbeschrieb Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsplanung Abbau Auffüllung, Rekultivierung Rodung, Aufforstung Ökologische Ersatzmassnahmen Endgestaltung Geotechnische Aspekte der Auffüllung Problemstellung Materialqualität Böschungsgestaltung Materialeinbau Oberflächenschutz der Böschungen Qualitätssicherung Schutzmassnahmen Sicherung des Grubenareals Grundwasserschutz Bodenschutz Diverses Beeinträchtigung bestehender Verbindungen Materialumsatz und Marktbelieferung Relevante Umweltaspekte Systemabgrenzung Umweltverträglichkeit Umweltbereiche Abfälle und Altlasten Abwasser und Entwässerung Boden Einleitung...54 spatteneder oekologie ag 4

5 9.3.2 Grundlagen Perimeterabgrenzung Ausgangszustand Projektauswirkungen Massnahmen zur Verminderung der Auswirkungen Beurteilung Energie Erschütterungen Grundwasser Einleitung Ausgangszustand Projektauswirkungen Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen Weitergehende Massnahmen Beurteilung Jagd / Wildtierökologie Einleitung Grundlagen Ausgangszustand Projektauswirkungen Umweltschutzmassnahmen Beurteilung Kulturgüter Landschaft und Natur Einleitung Grundlagen Ausgangszustand Projektauswirkungen Umweltschutzmassnahmen Beurteilung Landwirtschaft Lärm: Industrie- und Gewerbelärm Einleitung Grundlagen Perimeterabgrenzung...81 Ausgangszustand Projektauswirkungen Ergebnisse und Beurteilung Lärm: Verkehrslärm Einleitung, Grundlagen Erschliessung Perimeterabgrenzung...87 Ausgangszustand Projektauswirkungen...89 Ergebnisse und Beurteilung Luft Einleitung Grundlagen...92 Perimeterabgrenzung Ausgangszustand Projektauswirkungen...93 spatteneder oekologie ag 5

6 Umweltschutzmassnahmen Ergebnisse und Beurteilung Nichtionisierende Strahlen Oberflächengewässer / Fischerei Unfälle und Betriebsstörungen Einleitung...99 Störfalltabelle Beurteilung Wald Einleitung Grundlagen Ausgangszustand Projektauswirkungen Umweltschutzmassnahmen Beurteilung Quellen Grundlagen Verzeichnis der Anhänge spatteneder oekologie ag 6

7 1. Zusammenfassung 1.1 Absicht Bis Ende 2010 sind die abbaubaren bewilligten Kiesreserven aufgebraucht. Das Kieswerk Lenzhard der Ortsbürgergemeinde Lenzburg will auch zukünftig am bestehenden Ort Kies abbauen und veredeln. Um einen betrieblich effizienten Werkbetrieb zu gewährleisten, wird ein Gesamtprojekt über die nächsten 65 Jahre erstellt. Diese langfristige Abbauplanung legt dar, wie der Abbauund Auffüllungsvorgang im Materialabbauperimeter (rote Linie) verlaufen soll. Dieser Materialabbauperimeter beinhaltet sämtliche mögliche Abbauflächen, welche angrenzend an die heutige Kiesgrube liegen. Diese Abbauflächen sind durch heute vorhandene raumplanerischen Aussagen bekannt (Festsetzungen, Zwischenergebnis und Arbeitszone). Nach der bereits erfolgten Richtplananpassung soll in einem zweiten Schritt die Nutzungsplanung mit UVP und Rodungsgesuch erfolgen. Mit der Nutzungsplananpassung soll die nötige Voraussetzung für das Baubewilligungsverfahren zur Erweiterung des aktuellen Kiesabbaus geschaffen werden. Zudem wird mit der Nutzungsplananpassung die Spezialzone Lenzhard bereinigt, indem eine kleine Fläche hinzukommt, welche eine Begradigung der Zonengrenze bezweckt (vgl. Kapitel Übersichtsplan raumplanerische Situation ). 1.2 Standort Die Kiesgrube Lenzhard befindet sich nordwestlich im Stadtgebiet Lenzburg. Das neue Erweiterungsgebiet liegt nördlich, anschliessend an die bestehende Kiesgrube. Niederlenz Lenzhard Autobahn A1 Lenzburg Orthofoto, AGIS, Kanton Aargau, 2001 spatteneder oekologie ag 7

8 1.3 Grundeigentümer und Bauherrschaft Grundeigentümerin der Parzellen Nr. 738, 3033 und 3034 ist die Ortsbürgergemeinde Lenzburg. Sie ist gleichzeitig Betreiberin des Kieswerkes und Gesuchsstellerin des vorliegenden Projektes. Die Kieswerkstrasse und die Rodungsstrasse bis ca. zur Kieswerkeinfahrt (Parzelle Nr. 797) sind ebenfalls im Grundeigentum der Ortsbürgergemeinde. 1.4 Langfristige Abbauplanung Planungsphasen Phase 1 Phase 2 Phase 3 Die langfristige Kiesabbauplanung erstreckt sich über die gesamte Abbau- und Auffüllungsperiode bis der Kies in den Abbauflächen abgebaut und die Endgestaltung der Grube abgeschlossen ist. Das Planungsvorhaben umfasst 3 Planungsphasen Phase 1 Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren für den Kiesabbau in einer Teilfläche der Festsetzung Nr. 151.a (beantragte Materialabbauzone Lenzhard) sowie Teilabbau in der Arbeitszone Phase 2 Richtplanverfahren für die Anpassung des Zwischenergebnisses Nr. 151.b in eine Festsetzung Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren für den Kiesabbau in der Restfläche der Festsetzung Nr. 151.a und im heutigen Zwischenergebnis Phase 3 Baubewilligungsverfahren für den Kiesabbau in der Festsetzung Nr. 67, in der Arbeitszone sowie der Restabbau in der Festsetzung Nr. 151.a (Kieskeil unter der Rodungsstrasse; vgl. Anhang 7.6 bis 7.9 Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsstände und 7.12 Schnitte B und C ) spatteneder oekologie ag 8

9 Kubaturen und Zeiträume Bei einem Grenzabstand von 8 m zum Wald und einer Böschungsneigung von maximal 2:1 kann im Gesamten von einer abbaubaren Kubatur von rund 2.54 Mio. m 3 Kies ausgegangen werden. Das Werk rechnet mit einem jährlichen Kiesabbau von 40'000 bis maximal m 3. Phasen Bau-/Nutzungszone (vor Änderung Nutzungsplan) Menge in m 3 Vorrat Jahre 1 Wald und Arbeitszone (Teilfläche Festsetzung Nr. 151.a und Teilrestabbau Arbeitszone) 2 Wald (Restfläche Festsetzung Nr. 151.a und Zwischenergebnis Nr. 151.b) 3 Arbeitszone und Festsetzung Nr. 67 (Restabbau Arbeitszone) Total 2' Verfahren Verfahrensablauf, UVP-Pflicht Für die Erlangung der Abbaubewilligung wird von der Bauherrschaft ein 2-stufiges paralleles Verfahren angestrebt: Nutzungsplanverfahren UVB Voruntersuchung in Hauptuntersuchungstiefe Rodungsgesuch Baubewilligungsverfahren Baugesuch UVB Hauptuntersuchung Die Ortsbürgergemeinde hat beschlossen, dass die gesamte UVP (Vor- und Hauptuntersuchung) bereits im Verfahren der Änderung Nutzungsplanung erarbeitet werden soll. Dies hat den Vorteil, dass beim Beschluss zur Änderung der Nutzungsplanung die vertieften Untersuchungen bereits vorliegen. Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren Planungsphase 1 Das anstehende Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung kann verfahrenstechnisch nur für die Phase 1 erfolgen. Für das Verständnis des Planungsvorhabens der Phase 1 ist es aber unerlässlich, die längerfristige Abbauplanung über die drei Phasen darzustellen. In den Umweltbereichen in Kapitel 9 werden die Auswirkungen auf die Umwelt nicht nur während der Phase 1 (Abbauetappen 1 bis 4) untersucht und beschrieben, sondern in der gesamten Festsetzung Nr. 151.a (Abbauetappen 1 bis 6). spatteneder oekologie ag 9

10 1.6 Projekt Abbauetappen Der Materialabbauperimeter umfasst 10 Abbauetappen. Der Kiesabbau für die 1. Phase, bzw. den Abbau in der beantragten Materialabbauzone Lenzhard und einem Teilbereich der Arbeitszone, betrifft die Abbauetappen 1 bis 4. Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsstände In den folgenden Abbildungen werden die verschiedenen Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsstände dargestellt: Phase 1: Ende Abbauetappe 4 / Materialabbauzone Lenzhard Phase 2: Ende Abbauetappe 6 / Festsetzung Nr. 151.a Phase 2: Ende Abbauetappe 8 / Zwischenergebnis Nr. 151.b Phase 3: Ende Abbauetappe 10 / Arbeitszone spatteneder oekologie ag 10

11 Endgestaltung Nach dem vollständigen Abbau der Festsetzung Nr. 151.a, dem Zwischenergebnis Nr. 151.b und der Arbeitszone wird die Endgestaltung nach der dannzumal geltenden Bewilligung umgesetzt. Aus heutiger Sicht würde dies folgendermassen aussehen: Die Abbaufläche im Wald wird à Niveau aufgefüllt und aufgeforstet. Um eine Vernässung zu verhindern, wird die Oberfläche der Auffüllung mit einem Dachgefälle von mindestens 2 % gestaltet. Die in der Arbeitszone liegenden Parzellen Nr. 738, 3033, 3034 und 797 sind nach erfolgtem Abbau und Auffüllung wieder der bestehenden Nutzung gemäss Bauzonenplan zuzuführen. Vor dem Abbau bestehende Strassen und Wege sind wiederherzustellen. Eine für die Waldnutzung nicht mehr erforderliche Forststrasse wird aufgehoben. Ökologische Ausgleichsmassnahmen sind umzusetzen (evtl. bereits abgegolten im Rahmen der Umsetzung des bewilligten Bauprojektes Auffüllung und Endgestaltung, Spatteneder Oekologie AG, 2001, vgl. Kapitel Spezialzone Lenzhard ). Die Teil-Endgestaltung der Planungsphase 1 (Abbauetappen 1 bis 4, bzw. Materialabbauzone Lenzhard und Teilfläche Arbeitszone) erfolgt nach dem oben beschriebenen Grundsatz und wird mit dem laufenden Auffüllungs- und Rekultivierungsfortschritt umgesetzt. 1.7 Umweltbereiche Abfälle und Altlasten Die Auffüllung der Grube erfolgt mit unverschmutztem Aushub. Das Auffüllmaterial wird wie bisher nur gegen Lieferschein angenommen und durch den Deponiewart kontrolliert. Regelmässige Deponiekontrollen durch ein externes Fachbüro sind auch zukünftig vorgesehen. Das eingebrachte Deponiematerial wird in der Regel monatlich in der Lage und Höhe eingemessen, so dass der deponierte Aushub auch später rückverfolgt werden kann. Durch diese Massnahmen wird das Deponieren von nicht erlaubten Abfällen in der Auffüllung bzw. Altlasten in der Deponie verhindert. Abwasser und Entwässerung Das Waschen des Kieses und das Behandeln des Waschwassers werden auch zukünftig gleich wie heute erfolgen. Auch in Bezug auf die Abwässer aus den Sozialräumen und der Fahrzeugwäsche ändert sich gegenüber dem Ausgangszustand nichts. Boden Das Abbaugebiet Lenzhard liegt im Wald. Es soll etappenweise gerodet, abgebaut, mit sauberem Aushub wieder aufgefüllt und rekultiviert werden. Die wichtigsten Grundsätze des Bodenschutzes werden auch zukünftig noch ihre Gültigkeit haben und sind bei allen Erdarbeiten einzuhalten. Die Folgen der langen Zwischenlagerung sind nicht genau abschätzbar, die Lager dürfen deshalb nur während trockenen Witterungsverhältnissen angeschüttet werden. Wenn die allgemeinen Bodenschutzvorgaben nach SN unter Aufsicht und Kontrolle der bodenkundlichen Leitung erfolgen und die Massnahme zur Verminderung der Projektauswirkungen im geschilderten Rahmen umgesetzt werden, kann das vorliegende Projekt aus der Sicht des Bodenschutzes als umweltverträglich eingestuft werden. spatteneder oekologie ag 11

12 Grundwasser Für die Erkundung der Untergrundverhältnisse im geplanten Kiesabbau-Erweitungsgebiet wurden zwei neue Bohrungen abgeteuft. Das Grundwasser kann durch Störfälle im jeweiligen Bereich der offenen Grubenfläche gefährdet werden. Vor der Freilegung der Grubensohle und nach erfolgter Rekultivierung ist eine Grundwassergefährdung weitgehend auszuschliessen. Um das Grundwasser zu schützen sind folgende Schutzmassnahmen geplant: Sicherheitsabstand von 20 m zum Grundwasserschutzareal mit einer Böschungsneigung von 1:1, minimale Schutzschicht von 5 m über nutzbarem Grundwassergebiet, möglichst kleine offene Grubensohle während dem Abbau, Auffüllmaterial mit unverschmutztem Aushubmaterial, Massnahmen zur Vermeidung von verbotenen Schuttablagerungen usw. Die Grundwasserqualität wird im Hinblick auf die Beurteilung einer allfälligen Beeinflussung durch den Kiesabbau in regelmässigen Zeitabständen chemisch analysiert. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Massnahmen kann das Projekt in Bezug auf den Umweltbereich Grundwasser gesamthaft betrachtet als umweltverträglich bezeichnet werden. Energie Bei einem überdurchschnittlichen Material-Gesamtausstoss nimmt der Treibstoffausstoss um ca. 20 % zu. Jagd und Wildtierökologie Das im UVB untersuchte Erweiterungsgebiet (Festsetzung Nr. 151.a, bzw. Abbauetappen 1 bis 6) der Kiesgrube Lenzhard betrifft ca. 6.1 ha der rund 300 ha Waldfläche im Länzert. Durch die Rodung und den Kiesabbau wird über längere Zeit einer Reihe von Wildtieren ein Stück Lebensraum entzogen. Die bejagbare Fläche wird verkleinert und die Jagd im Umkreis des Erweiterungsgebietes erschwert. Temporär entstehende Pionierlebensräume im Abbaugebiet sind für Wildtiere zum Teil nutzbar. Verschiedene Massnahmen sollen gewährleisten, dass negative Auswirkungen auf die Wildtiere und Nachteile für das Jagdrevier minimiert werden. Kulturgüter Die Erweiterung des Materialabbaus beeinträchtigt weder ein Denkmalschutzobjekt, noch den Ortsbildschutz und auch keine historischen Verkehrswege. In den Abbauetappen 1 bis 6 sind keine aktenkundigen archäologischen Fundstellen bekannt. Angesichts der grossen Fläche des vorgesehenen Abbaugebietes und der Bewaldung, die bisher nur geringfügige Bodeneingriffe ausgelöst hat, ist nicht auszuschliessen, dass dort bis heute unerkannte Fundstellen liegen. Die Kantonsarchäologie des Kantons Aargaus hat eine archäologische Prospektion und anschliessend eine Sondierung von zwei Hügelchen durchgeführt. Dabei kamen keine archäologischen Funde zum Vorschein, die der beantragten Materialabbauzone entgegenstehen. Die Kantonsarchäologie wird vor jeder Rodung vorgängig informiert. spatteneder oekologie ag 12

13 Landschaft und Natur Das im UVB untersuchte Erweiterungsgebiet (Festsetzung Nr. 151.a, bzw. Abbauetappen 1 bis 6) der Kiesgrube Lenzhard betrifft ca. 6.1 ha der rund 300 ha Waldfläche im Länzert. Durch die Rodung und den Kiesabbau wird die Landschaft für Jahrzehnte verändert und waldgebundenen Tier- und Pflanzenarten ein Stück Lebensraum entzogen. Gleichzeitig entstehen temporär wertvolle Pionierlebensräume. Langfristig sind wieder ähnliche Wald-Lebensräume in gleichwertiger ökologischer Qualität wie heute zu erwarten. Verschiedene Massnahmen sollen gewährleisten, dass negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft minimiert werden. Lärm: Industrie- und Gewerbelärm Die Emissionen beim Kiesabbau nehmen gegenüber heute, bedingt durch kleinere Abstände zum Empfänger E1 um 3 dba, zu. Die Werte liegen aber noch deutlich unter dem Grenzwert. Für die Einhaltung der Grenzwerte sind keine Massnahmen erforderlich. Aus lärmtechnischer Sicht ist das Projekt umweltverträglich, die geforderten Grenzwerte nach LSV sind eingehalten. Lärm: Verkehrslärm Die Emissionen bleiben gegenüber heute in etwa gleich (keine wahrnehmbare Zunahme). Durch die periodische Erneuerung der Fahrzeuge ist tendenziell eher mit einer Abnahme der Lärmemissionen zu rechnen. Gemäss Lärmschutzverordnung handelt es sich demnach bei der Erweiterung des Abbaugebietes um eine unwesentliche Änderung. Die örtliche Verschiebung der Grube führt betreffend der Verkehrsbelastung zu keiner wahrnehmbaren Veränderung oder gar stärkeren Lärmimmissionen. Aus der Sicht der Lärmbeurteilungen unterscheidet sich der Zustand heute nur unwesentlich vom zukünftigen Zustand mit der vorgesehenen Erweiterung. Für die Einhaltung der Grenzwerte sind keine Massnahmen erforderlich. Aus lärmtechnischer Sicht ist das Projekt umweltverträglich, die geforderten Grenzwerte nach LSV sind eingehalten. Luft Die Schadstoffmengen wurden mit den Gesamtmengen in der Gemeinde Lenzburg verglichen. Der Anteil ist sehr gering. Die Berechnungen basieren auf dem Einsatz von Partikelfiltern. Diese Schadstoffmengen werden kaum Einfluss auf die Grenzwerte haben. Bei den Staubemissionen sind die Massnahmen nach der Massnahmenstufe B der Baurichtlinie Luft umzusetzen. Insgesamt ist der Umweltbereich Luft umweltverträglich. Es sind keine weiteren Massnahmen erforderlich. Störfälle Verschiedene Störfallszenarien sind denkbar. Solche mit grösseren Auswirkungen auf die Umwelt sind Verschüttungen von Ölen oder Dieseltreibstoff in den Boden mit der Gefahr einer Grundwasserverschmutzung. Andere Störfälle haben keine relevante Auswirkung auf die Umwelt. Im Kieswerk Lenzhard sind bis heute keine Störfälle vorgekommen. spatteneder oekologie ag 13

14 Wald Von der Erweiterung der Kiesgrube Lenzhard sind insgesamt 6.1 ha Waldfläche betroffen. Der Grossteil der Waldbestände befindet sich im mittleren Alter und weist sehr hohe Holzzuwachsraten auf. Die forstlichen Produktionsverhältnisse mit sehr tiefgründigen, schwach sauren Parabraunerden sind als ausserordentlich gut zu bezeichnen. Die Bestände sind sehr artenreich, die naturkundliche Bedeutung aber nicht übermässig. Die Rodungen sind mit beachtlichen Ertragsverlusten verbunden. Unter Berücksichtigung der forstlichen Massnahmen, insbesondere der sorgfältigen Rekultivierung der ausgezeichneten Waldböden, kann das Projekt als umweltverträglich beurteilt werden. Umweltbereiche nicht tangiert, nicht relevant Folgende Umweltbereiche sind nicht betroffen und können für das vorliegende Projekt als nicht relevant beurteilt werden: Erschütterungen Landwirtschaft Nichtionisierende Strahlen Oberflächengewässer / Fischerei Weitergehende Untersuchungen dieser Umweltbereiche werden nicht vorgenommen. 1.8 Projektbeurteilung Nach der bereits erfolgten Richtplananpassung ist es zeitlich sinnvoll und notwendig, das Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung der Planungsphase 1 im Sinne des Projektes vorzunehmen. Auch wenn momentan von einer grossen im Kanton Aargau bewilligten Abbaukubatur von rund 20 Mio. m 3 Kies ausgegangen werden kann, ist durch die spezifische räumliche und ökonomische Struktur von Förderung und Verbrauch des Kiesmaterials am Standort Lenzhard eine Erweiterung zwingend notwendig. Die Abklärungen zur Umweltverträglichkeit lassen keine übermässigen Auswirkungen auf die Umwelt erkennen. Das Projekt stellt sich aus planerischer Sicht als umweltverträglich dar. spatteneder oekologie ag 14

15 2. Einleitung Um am heutigen Werksplatz auch zukünftig Kies abbauen zu können, wurde das im Rohstoffversorgungskonzept (RVK) Region Aarau als potentieller Abbaustandort ausgeschiedene und im Richtplan vom 17. Dezember 1996 flächenmässig reduziert als Vororientierung ausgewiesene Erweiterungsgebiet Nr. 151 auf Parzelle 738 in eine Festsetzung und in ein Zwischenergebnis überführt. Die Richtplananpassung wurde am 26. Februar 2008 vom Grossen Rat genehmigt. Im Rahmen der Erarbeitung eines es sollen das technische Projekt wie auch die umweltrelevanten Bereiche bearbeitet werden. Dies soll in der Voruntersuchung bereits auf Hauptuntersuchungstiefe geschehen. Damit kann sichergestellt werden, dass bereits im Zeitpunkt der Nutzungsplanung eine ausreichende Informationsgrundlage zur Verfügung steht. Die Behörden der Ortsbürgergemeinde und die zuständigen Organe des Kieswerkes sind gewillt, zusammen mit den kantonalen Fachstellen einen gangbaren Weg zu suchen und zu finden, damit dem Kieswerk Lenzhard, als wichtigem ökonomischem Standbein der Ortsbürgergemeinde und somit der Stadt Lenzburg, auch zukünftig der Zugang zum Rohstoff Kies am heutigen Standort erhalten werden kann. Projektorganisation Erweiterung Kiesabbaugebiet Lenzhard Stadtrat der Stadt Lenzburg Bauherrschaft Kieswerkkommission Arbeitsgruppe J. Salm Spatteneder Oekologie AG Projektverfasser D. Meier Kieswerk Lenzhard C. Obrist M. Sutter Energie, Lärm und Luft C. Kuhn Ballmer + Partner AG Grundwasser Dr. P. Hartmann Sieber Cassina + Partner AG Boden Chr. Salm TERRE AG Wald R. Ruef Forstingenieur Jagd / Wildtierökologie, Landschaft und Natur Dr. I. Salzmann spatteneder oekologie ag 15

16 3. Situation 3.1 Betriebliche Situation Standort Die Kiesgrube Lenzhard befindet sich nordwestlich im Stadtgebiet Lenzburg. Das neue Erweiterungsgebiet liegt nördlich, anschliessend an die bestehende Kiesgrube. Niederlenz Lenzhard Autobahn A1 Lenzburg Orthofoto, AGIS, Kanton Aargau, Parzellenplan Parzelle Nr. 738: Kiesgrube Lenzhard, Lenzharder Wald, Festsetzung Nr. 151.a, Zwischenergebnis Nr. 151.b Parzelle Nr. 3033: Festsetzung Nr. 67 Parz. Nr. 738 Parzelle Nr. 3034: Festsetzung Nr. 67 Parz. Nr Parzelle Nr. 797: Kieswerkstrasse, Rodungsstrasse (Strassenparzellen) Parz. Nr Parz. Nr. 797 spatteneder oekologie ag 16

17 3.1.3 Grundeigentümer und Bauherrschaft Grundeigentümerin der Parzellen Nr. 738, 3033 und 3034 ist die Ortsbürgergemeinde Lenzburg. Sie ist gleichzeitig Betreiberin des Kieswerkes und Gesuchsstellerin des vorliegenden Projektes. Die Kieswerkstrasse und die Rodungsstrasse bis ca. zur Kieswerkeinfahrt (Parzelle Nr. 797) sind ebenfalls im Grundeigentum der Ortsbürgergemeinde Bestehende Bewilligungen Der heutige Materialabbau des Kieswerkes Lenzhard der Ortsbürgergemeinde Lenzburg basiert auf einer Abbaubewilligung des Baudepartements vom Im Zusammenhang mit dem Projekt Schiessanlage Lenzhard wurde am ein Abbau- und Rekultivierungsplan genehmigt (Plan Rekultivierung Nr vom , Ing. Büro Schmidt + Läuchli, Lenzburg). Am 23. Januar 2002 wurde vom Stadtrat Lenzburg die Bewilligung für die Auffüllung und Endgestaltung der Kiesgrube Lenzhard auf Parzelle Nr. 738 erteilt (Bauprojekt Auffüllung und Endgestaltung vom , Spatteneder Oekologie AG) Bewilligter Kiesabbau Bewilligte Abbauetappen in der bestehenden Grube Lenzhard In den zurzeit abbaubaren Etappen 4 und 5 liegen anfangs 2010 noch rund m 3 Kiesmaterial (Abbaubewilligung aus dem Jahre 1990 und zusätzliche Bewilligungen, z.b. Gesuch um zusätzliche Kiesentnahme in der Etappe 5 und Zusatzabbaugesuch um Tieferabbau Etappen 4 und 5 ). Bei aktuellem Kiesbedarf würden die ausgewiesenen Vorräte ohne externen Bezug von Kiesmaterial noch bis knapp Ende 2010 ausreichen. Abbaubewilligung Parz.1092, Niederlenz Für die vom Kieswerk Lenzhard in einer Entfernung von einem Kilometer liegende Parz liegt eine Abbaubewilligung für ca. 70'000 m 3 vor (Baubewilligung vom 26.Juni 2006, Gemeinde Niederlenz; Abbaubewilligung vom 8. Mai 2006, Abteilung für Umwelt, Kanton Aargau; Baugesuch Materialabbau Parzelle GB Nr vom 17. März 2006, Spatteneder Oekologie AG). Der Materialabbau ist bereits abgeschlossen, zurzeit wird aufgefüllt. Bewilligte abbaubare Kiesreserven Das Kieswerk Lenzhard hat in der Grube Lenzhard noch bis Ende 2010 Kies, danach sind die Kiesreserven aufgebraucht. spatteneder oekologie ag 17

18 3.1.6 Spezialzone Lenzhard Vgl. Plan: Anhang 7.13 Auffüllung und Endgestaltung Spezialzone Lenzhard In der Kiesgrube Lenzhard werden die letzten beiden Etappen abgebaut. Die Auffüllung und Endgestaltung der Spezialzone Lenzhard ist in Ausführung und wird ca. im Jahr 2015 abgeschlossen sein (Bauprojekt Auffüllung und Endgestaltung vom , Spatteneder Oekologie AG; Pflegekonzept vom 10. Dezember 2008, Spatteneder Oekologie AG). Nach abgeschlossener Rekultivierung wird die Spezialzone eine Fläche von ca. 6.6 ha aufweisen. Diese Spezialzone dient als Naturschutz- und Schiessplatzgebiet (vgl. Kapitel Übersichtsplan betriebliche Situation und Übersichtsplan raumplanerische Situation ) Räumliche Situation Nach Abbau der letzten beiden Etappen 4 und 5 der aktuellen Bewilligung verfügt das Kieswerk noch über eine Lagerfläche für Wandkies und Kieskomponenten von etwa 1,5 ha (vor Rückbau der Schlamm- und Klärbecken). Dies stellt für ein Werk dieser Grössenordnung ein minimales Platzangebot dar. Auf dem Betriebsareal befindet sich neben der Aufbereitungsanlage und den übrigen Infrastrukturen eines Kieswerkes auch die Betonzentrale der Beton Niederlenz- Lenzburg AG (lokaler Abnehmer). Um kurz- und mittelfristig ein genügend grosses Betriebsareal sicherzustellen, wurden die Schlamm- und Klärbecken aufgehoben. Neu wird das Kieswaschwasser in der Wasseraufbereitungsanlage von Feinteilen getrennt und wie bisher im Kreislauf in den Waschprozess zurückgeführt. Mit der Erweiterung in westlicher und nördlicher Richtung benötigt die Kiesaufbereitungsanlage eine neue Förderbandzuführung westlich der Anlage. Diese Werkbeschickung mit Vorhalde und Förderbänder liegt innerhalb des Grubenbereiches, welcher bereits abgebaut und wieder aufgefüllt wurde (vgl. Kapitel Übersichtsplan betriebliche Situation, grüner Perimeter im Übersichtsplan). Um die Platzsituation zusätzlich zu verbessern, wurden die Parzellen Nr und 3034, die sich ebenfalls im Besitz der Ortsbürgergemeinde befinden, als Depotfläche genutzt. Nach der Auffüllung und Endgestaltung der Spezialzone Lenzhard wird eine weitere Fläche innerhalb der Arbeitszone, angrenzend an die Spezialzone, für den Betrieb nutzbar. Während dem geplanten Abbau der Etappen 1 bis 8, gemäss dem vorliegendem Projekt, verfügt das Kieswerk Lenzhard ein Betriebsareal von 2.6 bis 3.2 ha (inkl. Betriebsanlagen). spatteneder oekologie ag 18

19 3.1.8 Übersichtsplan betriebliche Situation Orthofoto, AGIS, Kanton Aargau, spatteneder oekologie ag 19

20 3.2 Raumplanerische Situation Richtplan Ausschnitt Richtplan-Gesamtkarte, Onlinekarten der Abteilung Raumentwicklung, Kt. Aargau Richtplan-Teilkarte E 4.1 Auschnitt 15, Richtplan des Kt. Aargaus ( ) Richtplanaussagen Nr. 67 Festsetzung bestehend Durch die Richtplananpassung, welche der Grosse Rat am 26. Februar 2008 genehmigt hat, wurde das als Vororientierung ausgewiesene Erweiterungsgebiet Nr. 151 in eine Festsetzung und in ein Zwischenergebnis überführt. Der Richtplan mit der Richtplan- Teilkarte E 4.1 Ausschnitt 15 wurde geändert, die Richtplan-Gesamtkarte bleibt unverändert. Der Perimeter des als Vororientierung ausgewiesenen Erweiterungsgebietes Nr. 151 wurde so angepasst, dass das gesamte Erweiterungsareal ausserhalb des Gebietes mit grosser Grundwassermächtigkeit zu liegen kommt. Im Weiteren wird dieses wie folgt unterteilt: Nr. 151.a Nr. 151.b Kurz- und mittelfristiges Abbaugebiet: Festsetzung Kurz- und mittelfristiges Abbaugebiet mit Abstimmungsbedarf: Zwischenergebnis Der Kiesabbau in der Festsetzung Nr. 151.a ist gemäss Richtplan Kapitel 3.1 Kurz- und mittelfristiges Abbaugebiet Festsetzung an folgende Bedingungen gebunden: Ein Abbau ist ausschliesslich für die Weiterverwendung vor Ort sowie für den lokalen Bedarf zulässig. Die maximale Gesamtabbaumenge beträgt 50'000 m 3 pro Jahr. Der Abbau ist nur durch die Ortsbürger- oder Einwohnergemeinde Lenzburg (Besitzerin, Betreiberin) zulässig. spatteneder oekologie ag 20

21 3.2.2 Zonenplan Gültigkeit der Zonenordnungen Bauordnung / Bauzonenplan vom Nutzungsordnung Kulturland / Kulturlandplan vom , ergänzt am Zonenzugehörigkeit der bestehenden Kiesgrube Entsprechend dem rechtsgültigen Bauzonen- und Kulturlandplan der Stadt Lenzburg ist die bestehende Kiesgrube wie folgt eingezont: Ausschnitt Bauzonenplan, Stadt Lenzburg ( ) Arbeitszone Ar, ES IV, maximale Höhe der Gebäude 20 m (Bauzonenordnung) Ausschnitt Kulturlandplan, Stadt Lenzburg ( ) Spezialzone Lenzhard (Nutzungsordnung Kulturland): Naturschutz- und Schiesszone Zonenzugehörigkeit des Materialabbauperimeters Bewilligter Kiesabbau vom Ist-Zustand gemäss rechtskräftigem Kulturland- und Bauzonenplan Arbeitszone Ar, ES IV Spezialzone Lenzhard Zustand nach Nutzungsplanänderung Arbeitszone Ar, ES IV Spezialzone Lenzhard Festsetzung Nr. 67 Arbeitszone Ar, ES IV Arbeitszone Ar, ES IV Festsetzung Nr. 151.a Wald Materialabbauzone Lenzhard (Art. 9) Restfläche Wald Zwischenergebnis Nr. 151.b Wald Wald spatteneder oekologie ag 21

22 3.2.3 Übersichtsplan raumplanerische Situation Orthofoto, AGIS, Kanton Aargau, spatteneder oekologie ag 22

23 3.3 Bereinigter Übersichtsplan Das Kieswerk Lenzhard weist eine Vielzahl von Perimetern auf. Diese entstanden durch altrechtliche Abbaubewilligungen, aktuelle Abbaubewilligungen mit Etappierungen, bestehende und neue Festsetzungen, die beantragte Materialabbauzone Lenzhard, das Bauprojekt Auffüllung und Endgestaltung der bestehenden Grube, die Spezialzone usw. Um die Verständlichkeit zu verbessern, kann der folgende Übersichtsplan helfen. Die im nachfolgenden Bericht verwendeten Begriffe beziehen sich auf diesen Übersichtsplan. spatteneder oekologie ag 23

24 4. Absicht 4.1 Vorhaben Bis Ende 2010 sind die abbaubaren bewilligten Kiesreserven aufgebraucht. Das Kieswerk Lenzhard der Ortsbürgergemeinde Lenzburg will auch zukünftig am bestehenden Ort Kies abbauen und veredeln. Um einen betrieblich effizienten Werkbetrieb zu gewährleisten, wird ein Gesamtprojekt über die nächsten 65 Jahre erstellt. Diese langfristige Abbauplanung legt dar, wie der Abbauund Auffüllungsvorgang im Materialabbauperimeter (rote Linie) verlaufen soll. Dieser Materialabbauperimeter beinhaltet sämtliche mögliche Abbauflächen, welche angrenzend an die heutige Kiesgrube liegen. Diese Abbauflächen sind durch heute vorhandene raumplanerischen Aussagen bekannt (Festsetzungen, Zwischenergebnis und Arbeitszone). Nach der bereits erfolgten Richtplananpassung soll in einem zweiten Schritt die Nutzungsplanung mit UVP und Rodungsgesuch erfolgen. Mit der Nutzungsplananpassung soll die nötige Voraussetzung für das Baubewilligungsverfahren zur Erweiterung des aktuellen Kiesabbaus geschaffen werden. Zudem wird mit der Nutzungsplananpassung die Spezialzone Lenzhard bereinigt, indem eine kleine Fläche hinzukommt, welche eine Begradigung der Zonengrenze bezweckt (vgl. Kapitel Übersichtsplan raumplanerische Situation ). 4.2 Bedarfsnachweis / Begründung des Vorhabens Aus der Erkenntnis heraus, dass die Erträge aus dem Waldbau zukünftig rückläufig sein könnten, regte der damalige Stadtoberförster bereits Ende der Fünfziger Jahre an, Kies auf dem ortsbürgereigenen Land abzubauen, um damit weiterhin eine gesunde finanzielle Basis für die vielfältigen Aufgaben der Ortsbürgergemeinde sicherzustellen. In der Folge beschloss die Ortsbürgergemeinde, auf ihrem eigenen Land (Rodungsfläche aus der Anbauschlacht / Plan Wahlen) ein Kieswerk zu erstellen und das angrenzende Land als Industriegebiet einzuzonen. Seit 1964 werden in der Kiesgrube der Ortsbürgergemeinde jährlich ca. 40'000 m 3 Kies abgebaut und im Kieswerk veredelt Rohstoffversorgungskonzept / Richtplan Behandlung des Kiesabbaugebietes Lenzhard im Rohstoffversorgungskonzept (RVK) und im Richtplan Mit dem RVK und dem Richtplan gab es im Aargau zum ersten Mal überhaupt eine Grundlage, damit Versorgung und Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Kies gewährleistet werden konnte (RVK und Richtplan als gesetzlicher Auftrag und Grundlagen für die Kiesversorgung). spatteneder oekologie ag 24

25 Dabei ist heute festzustellen, dass die Ortsbürgergemeinde Lenzburg sich bei der Wahrung ihrer Interessen im Rahmen des RVK weder von externen Fachleuten beraten liess, noch im Leitungsgremium der ARGE RVK (Arbeitsgemeinschaft Rohstoffversorgungskonzept) vertreten war. Dies führte denn auch dazu, dass von den ursprünglich sehr grosszügig ausgeschiedenen Gebieten für die kurzfristige (KRS), mittelfristige (MRS) und langfristige (LRS) Rohstoffsicherung schlussendlich nur noch das LRS übrig blieb, das der Kategorie Vororientierung im Richtplan entsprach. Diese Ungleichbehandlung gegenüber den grossen Abbaustellen ist mit der erfolgten Richtplananpassung korrigiert worden. Im folgenden Schritt soll nun der kommunale Nutzungsplan angepasst werden. Grundsatz und Prinzip im RVK waren u.a. auch die dezentrale Kiesversorgung, was bedeutet, dass nicht nur grosse Kiesabbaustellen (mit grossen Kiesabbauunternehmen), sondern auch kleinere lokale Kiesabbaustellen ihre Berechtigung haben sollen Aktuelle Situation des Kieswerkes Lenzhard Das Kieswerk Lenzhard erfüllt seit über 40 Jahren eine Versorgungspflicht gegenüber dem lokalen Gewerbe: Über 2/3 der Produktion werden seit Jahrzehnten ausschliesslich von zwei räumlich in unmittelbarer Nähe des Werkes liegenden Unternehmen (Beton Niederlenz-Lenzburg AG sowie SACAC Schleuderbetonwerk AG) abgenommen, deren Investitonsplanung heute sehr stark von der zukünftigen Versorgungssicherheit abhängt, die das Kieswerk Lenzhard bisher gewährleisten konnte. Das letzte Drittel der Kiesproduktion geht ausschliesslich an Unternehmen für den lokalen Markt. In diesem Sinne ist die Abgeschlossenheit des Marktes des Kieswerkes Lenzhard einzigartig in der aargauischen Kieslandschaft. Daher ist der Bedarf ganz klar gegeben. Mögliche Alternativen zu der beantragten Erweiterung des Abbaugebietes sind alle bis ins Detail geprüft worden und müssen aus logistischen und ökologischen Gründen (z.b. Bezug von Kiesmaterial aus Niederlenz) bzw. aus ökonomischen Gründen (Verschiebung des Werkes) verworfen werden. >>> Im heute bereits abgebauten Gebiet errichtet die Ortsbürgergemeinde zurzeit ein Naturschutzgebiet von mindestens 6 ha Fläche. Sie verzichtet damit auf namhafte Erträge aus der Auffüllung und schafft ein Naturschutzgebiet mit schützenswerten und zum Teil vom Aussterben bedrohten Pflanzen- und Tierarten. Zurzeit plant die Beton Niederlenz-Lenzburg AG ihre mittel- und längerfristigen Investitionen. Die Baubewilligung für den Bau einer neuen Betonmischanlage (Ersatz) wurde im Sommer 2010 erteilt. Darin bildet die Zuverlässigkeit des Kieswerkes Lenzhard als langfristiger Lieferant der Zuschlagstoffe einen wesentlichen Eckpfeiler. Kann die Ortsbürgergemeinde die Gewähr für eine langfristige Lieferung nicht geben, ist der Standort des Betonwerkes in Frage gestellt. Dieselben Überlegungen muss sich die SACAC Schleuderbetonwerk AG machen, die ihren Betrieb, bekanntlich nicht zuletzt wegen der spezifischen Qualität des Kiesmateriales im Lenzhard, nach Lenzburg verlegt hat. Die langfristige quantitative und qualitative Zuverlässigkeit des Kieswerkes Lenzhard als Lieferant für die Beton AG und für die SACAC AG bildet die entscheidende Voraussetzung dazu, dass diese beiden Unternehmen weiterhin entsprechende, auch langfristige Investitionen tätigen. >>> Damit ist zusammenfassend festzustellen, dass der regionale/lokale Bedarf für die Erweiterung des Kiesabbaugebietes Lenzhard gegeben ist. spatteneder oekologie ag 25

26 4.2.3 Absichtserklärung der Ortsbürgergemeinde Lenzburg Die Ortsbürgergemeinde Lenzburg wird auch weiterhin aus dem Kiesabbau Lenzhard und insbesondere während der Dauer der geplanten Erweiterung ausschliesslich den lokalen Markt mit dem lokalen Gewerbe beliefern. Das sind hauptsächlich die beiden lokalen Unternehmen: SACAC Schleuderbetonwerk AG (befindet sich direkt neben dem Kieswerk) Beton Niederlenz-Lenzburg AG (liegt im Betriebsareal des Kieswerkes) Die Ortsbürgergemeinde Lenzburg verzichtet darauf, das bisherige Marktgebiet auszudehnen. Sie verpflichtet sich, das abgebaute und aufbereitete Kiesmaterial ausschliesslich für den lokalen Markt zu nutzen. Der Abbau erfolgt durch die Ortsbürgergemeinde Lenzburg und beträgt pro Jahr maximal 50'000 m 3. >>> Diese Absichtserklärung ist im Richtplan festgehalten (vgl. Kapitel Richtplan ) Leistungen zu Gunsten der Allgemeinheit Leistungen des Kieswerkes Lenzhard zu Gunsten der Ortsbürgergemeinde Lenzburg bzw. der gesamten Bevölkerung von Lenzburg und Umgebung Ohne die Aussicht auf abbaubare Rohstoffreserven müsste mittelfristig das Kieswerk Lenzhard geschlossen werden. Die Ortsbürgergemeinde der Stadt Lenzburg könnte somit ihre bisher zu Gunsten der Allgemeinheit erbrachten Leistungen nicht mehr finanzieren. Es sind dies unter anderen: Engagement im kulturellen Bereich wie Unterstützung von Künstlern (u. a. Malergäste), Organisation von Ausstellungen und Konzerten, Wahrung von Traditionen (z. B. Jugendfest, Chlausklöpfen), Unterstützung des Heimatmuseums, etc. Werterhalt und zur Verfügung Stellung historischer Bauten (für öffentliche Anlässe und Museum). Kostenlose zur Verfügung Stellung von Liegenschaften und Grundstücken zu Gunsten der Einwohnergemeinde. Unterhalt eines sehr grossen Naherholungsgebietes (600 ha Wald) inkl. Einrichtungen wie Aussichtsturm, Vita-Parcours, Waldhütte, Picknick-Plätze, etc. Engagement im Umweltbereich: Schaffung und Unterhalt von Naturschutzobjekten und -flächen im Wald und in der Kiesgrube. Auf diese namhaften Leistungen im Umfang von durchschnittlich Fr. 500'000 pro Jahr müsste inskünftig verzichtet werden oder sie wären von einer anderen öffentlichen Körperschaft zu erbringen, was als eher unwahrscheinlich angesehen werden muss. spatteneder oekologie ag 26

27 5. Verfahren 5.1 Verfahrensablauf Um das Ziel einer Abbaubewilligung zu erreichen, sind folgende Verfahrensschritte notwendig: 1. Schritt: Richtplanverfahren (Anpassung des Richtplans) Festsetzung Nr. 151.a Zwischenergebnis Nr.151.b >>> bereits erfolgt (Richtplananpassung vom Grossen Rat genehmigt am 26. Februar 2008) 2. Schritt: Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren Änderung Kulturlandplan und Nutzungsordnung Kulturland Baubewilligung Nach der erfolgten Richtplananpassung wird für die Erlangung der Abbaubewilligung von der Bauherrschaft ein paralleles Verfahren angestrebt: Nutzungsplanverfahren UVB Voruntersuchung in Hauptuntersuchungstiefe Rodungsgesuch Baubewilligungsverfahren Baugesuch UVB Hauptuntersuchung Die Ortsbürgergemeinde hat beschlossen, dass die gesamte UVP (Vor- und Hauptuntersuchung) bereits im Verfahren der Änderung Nutzungsplanung erarbeitet werden soll. Dies hat den Vorteil, dass beim Beschluss zur Änderung der Nutzungsplanung die vertieften Untersuchungen bereits vorliegen. 5.2 UVP-Pflicht Gemäss Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober 1988 (Stand 28. März 2000) entspricht das Vorhaben dem Anlagentyp 80.3 (Kies- und Sandgruben, Steinbrüche und andere nicht der Energiegewinnung dienende Materialentnahmen aus dem Boden mit einem abbaubaren Gesamtvolumen von mehr als m 3 ). Die geplante Abbaumenge überschreitet diesen Schwellenwert. Das Vorhaben ist daher UVP-pflichtig, dies umso mehr, als eine Rekultivierungsplanung über das geplante Erweiterungsgebiet der Festsetzung Nr. 151.a erstellt werden muss. Die UVP ist kein eigenständiges Verfahren, sondern ist integrierter Bestandteil eines Leitverfahrens (Baubewilligungs-, Planungs- oder Konzessionsverfahren). Gemäss Anhang UVPV wird beim Anlagetyp Nr das massgebende Verfahren durch das kantonale Recht bestimmt. Das Leitverfahren für die Voruntersuchung ist im vorliegenden Fall das Nutzungsplanverfahren. Die Hauptuntersuchung wird an das Baugesuchsverfahren gekoppelt. spatteneder oekologie ag 27

28 6. Langfristige Abbauplanung 6.1 Materialabbauperimeter Die langfristige Kiesabbauplanung erstreckt sich über die gesamte Abbau- und Auffüllungsperiode, bis der Kies in den Abbauflächen abgebaut (Materialabbauzone, Festsetzungen, Zwischenergebnis und Arbeitszone; vgl. Kapitel 4.1 Vorhaben ) und die Endgestaltung der Grube abgeschlossen ist. Die nachfolgend dargestellte räumliche und raumplanerischen Flächenaufteilung innerhalb des Materialabbauperimeters sowie die Begründung der Abbaurichtung im nachfolgenden Kapitel 6.2 machen deutlich, weshalb ein Abbau der Kiesvorkommen unter dem heutigen Werk erst nach einer Materialentnahme in den Erweiterungsflächen der Festsetzung Nr. 151.a und des Zwischenergebnisses Nr. 151.b technisch und betrieblich machbar ist. spatteneder oekologie ag 28

29 6.1.1 Abbaubereich in der Arbeitszone Werkareal (Arbeitszone) Der Restkiesabbau im Bereich unter dem Werkareal (Kiesaufbereitungsanlage, Betonwerk, Komponentenlagerplatz usw.) liegt innerhalb eines altrechtlichen Bewilligungs- Perimeters aus dem Jahr Nach neuem Recht benötigt dieser Restabbau ein Baubewilligungsverfahren mit UVP. Die Fläche des Restkiesabbaus liegt in der Arbeitszone. Eine Materialentnahme würde nach dem Grundsatz Abbau vor Bau erfolgen. Diese Art der Kiesentnahme vor einer Überbauung ist gemäss heutiger Usanz möglich und sogar wünschenswert. Festsetzung Nr. 67 (Arbeitszone) Die zwischen der Kieswerk- und Rodungsstrasse nördlich der SACAC Schleuderbetonwerk AG liegende Fläche (Parzellen Nr und 3034) ist im Richtplan unter der Nr. 67 als Abbaustandort mit Festsetzung ausgewiesen. Diese Festsetzung liegt in der Arbeitszone und wird mit dem altrechtlichen Bewilligungsperimeter aus dem Jahre 1964 im Abbaubereich in der Arbeitszone zusammengefasst Abbaubereich im Wald Festsetzung Nr. 151.a und Zwischenergebnis Nr. 151.b (Wald) Aus den Schlussfolgerungen des nachfolgenden Kapitels 6.2 Begründung der Abbaurichtung wurde eine Richtplananpassung beantragt, welche das im Richtplan als Vororientierung ausgewiesene Erweiterungsgebiet Nr. 151 wie folgt angepasst und differenziert hat (vgl. Kapitel Richtplan): Festsetzung Nr. 151.a Zwischenergebnis Nr. 151.b Mit dieser Richtplananpassung besteht nun die Voraussetzung, eine langfristige Abbauplanung auszuarbeiten, welche folgende Ziele erfüllt: Abbaubedürfnisse und Leistungen zu Gunsten der Allgemeinheit gemäss Kapitel 4. Absicht, insbesondere auch das Kapitel 4.2 Bedarfsnachweis / Begründung des Vorhabens Ressourcenschonender Abbau In Bezug auf die grosse Abbauhöhe schnellstmöglichste Auffüllung und Aufforstung der Rodungsflächen spatteneder oekologie ag 29

30 6.2 Begründung der Abbaurichtung Im Folgenden wird erläutert, weshalb die gewählte Abbaurichtung von West nach Ost aus technischen und betrieblichen Gründen zwingend ist Interne Erschliessung der Grubensohle Die Zufahrtspiste zur Grubensohle für die Abbauetappen 1 bis 6 und später zu den Etappen 7 und 8 führt während der gesamten Abbaudauer durch die Festsetzung Nr. 151.a (Etappennummern gemäss Kapitel Abbau ). Die Zufahrt muss für Radlader und Lastwagen (ohne Schlepper) gewährleistet sein, demzufolge darf die Neigung der Piste 20 % nicht überschreiten. Um die voraussichtliche Höhendifferenz von ca. 34 m vom Betriebsareal ( müm.) zur Grubensohle ( müm.) überwinden zu können, weist die Zufahrtspiste unter diesen Vorbedingungen im Endausbau eine Länge von etwa 170 m auf. spatteneder oekologie ag 30

31 Die Grubenzufahrtspiste verbleibt während dem gesamten Kiesabbau der Festsetzung Nr. 151.a, dem Zwischenergebnis 151.b, der Festsetzung Nr. 67 und einem Teilbereich der Arbeitszone am selben Ort (Etappen 1 bis 9). Erst während dem Abbau im heutigen Betriebsareal (Restabbau in der Arbeitszone, Etappe 10) kann die Zufahrtspiste verlegt werden. Infolgedessen können die Etappen 1 bis 6 bis zum Endabbau nur teilweise aufgefüllt, rekultiviert und aufgeforstet werden. Eine Zufahrt von einer derartigen Länge mit einem dafür notwendigen Korridor ist nur aus westlicher Richtung her möglich. Die Auffüllung wird voraussichtlich über Pisten auf Bermen der Böschungsfront der Auffüllung vorgenommen. Diese Bermen gewährleisten zugleich die Stabilität der Auffüllung (vgl. Kapitel 7.2 Geotechnische Aspekte der Auffüllung ). Der Kieskeil unter der zentralen Grubenzufahrtspiste wird nicht abgebaut, um den Zeitraum der Wiederaufforstung möglichst gering zu halten (vgl. Plan: Anhang 7.12 Schnitte B und C). Mit Ausnahme der Grubenzufahrtspiste werden die internen Erschliessungspisten der Etappen mit dem Abbau bzw. mit der Auffüllung fortlaufend gestaltet bzw. verschoben (vgl. Plan: Anhang 7.4 Erschliessungsplan). spatteneder oekologie ag 31

32 6.2.2 Betriebsareal Durch die im Projekt dargestellte Abbaurichtung können verschiedene Betriebsanlagen/-einrichtungen und Lagerflächen noch über eine lange Zeit an ihren jetzigen Standorten genutzt werden. Grundsätzlich wäre dies bis zum Beginn des Abbaus in der Arbeitszone (Etappe 9) möglich, also noch rund 40 bis 47 Jahre. Die erwähnten Anlagen und Einrichtungen umfassen (vgl. Kapitel Räumliche Situation ): Kiesaufbereitungsanlage (bestehend, 2003 Totalsanierung für die nächsten 20 bis 30 Jahre, die effektive Lebensdauer kann bei Bedarf mit dem dafür notwendigen Gebäudeunterhalt verlängert werden) Betonwerk/-zentrale der Beton Niederlenz-Lenzburg AG (bestehend, Baubewilligung für den Bau einer neuen Betonmischanlage (Ersatz) wurde im Sommer 2010 erteilt) Betonabwasserreinigungsanlage und LW-Waschplatz der Beton Niederlenz- Lenzburg AG Komponentenlagerplätze Förderbänder (wurden erneuert) Wasseraufbereitungsanlage (für Abwasser aus der Kiesproduktion) Nur mit der vorliegenden langfristigen Abbauplanung kann die für den Kiesbetrieb benötigte Betriebsfläche auf einen langen Zeithorizont sichergestellt werden (vgl. Plan: Anhang 7.6 Abbau- Auffüllungs- und Rekultivierungstand Ende Etappe 4 ). Das Stilllegen, bzw. der Rückbau oder allenfalls ein Verlegen der Betriebsanlagen/-einrichtungen wird mit diesem Abbaukonzept erst in der Etappe 10 unumgehbar (nach ca. 50 Jahren). Im Gegensatz dazu müsste bei einem Abbau auf breiter Front (Wald und Arbeitszone) von West nach Ost bereits in ca. 10, aller spätestens 15 Jahren ein neuer Standort für die Betriebsanlagen und in den Folgejahren auch für die Betriebsflächen vorhanden sein und dies ausserhalb des Materialabbauperimeters Erschliessung des Betriebsareals im Uhrzeigersinn Es lässt sich unter Berücksichtigung aller räumlichen Verhältnisse feststellen, dass nur ein Abbau im Uhrzeigersinn (von West nach Ost) eine vernünftige Werkerschliessung und Grubenzufahrt erlaubt. Eine Abbaurichtung von der heute aktuell bewilligten Etappe 5 her durch die Arbeitszone in das Abbaugebiet (im Gegenuhrzeigersinn) würde die bestehende Werkerschliessung über die Rodungsstrasse abschneiden. Dasselbe gilt auch für eine Erschliessung via Kieswerkstrasse (vgl. Kapitel Übersichtsplan betriebliche Situation ) Werkleitungen in der Kieswerk- und Rodungsstrasse Bei einem Abbauvorgang ausgehend vom bisherigen Kiesabbaugebiet (aus der heute aktuellen Etappe 5) müsste die Kieswerkstrasse umgelegt werden, was mit unverhältnismässigen finanziellen Aufwendungen verbunden wäre, sind in dieser Strasse doch verschiedene wichtige Leitungen neueren Datums eingelegt: spatteneder oekologie ag 32

33 Kanalisation in der Rodungs- und Kieswerkstrasse (bestehend) Wasserversorgung in der Kieswerkstrasse (bestehend) Starkstromleitung und Trafostation in/an der Kieswerkstrasse (bestehend) Ökonomischer und ressourcenschonender Abbau Die Kieswerkstrasse trennt heute zwei Parzellen vom übrigen Werkgelände ab, welche im Richtplan unter der Nr. 67 als Abbaustandort mit Festsetzung ausgewiesen sind. Diese Festsetzungsfläche könnte aus räumlichen und technischen Gründen nur um den Preis grosser Materialverluste für sich alleine abgebaut werden. Bei einem Abbau ohne Strassenumlegung könnten auf Grund der kleinen Fläche von lediglich m 2 (Böschungen, Grenzabstände) nur etwa 20'000 m 3 der möglichen m 3 abgebaut werden. Durch einen Abbau im Sinne des vorliegenden Projektes könnte dagegen die gesamte Kiesmenge abgebaut werden. 6.3 Planungsvorhaben Planungsphasen Phase 1 Phase 2 Phase 3 Wie bereits erwähnt, erstreckt sich die langfristige Kiesabbauplanung über die gesamte Abbau- und Auffüllungsperiode bis der Kies in den Abbauflächen abgebaut und die Endgestaltung der Grube abgeschlossen ist. Das Planungsvorhaben umfasst 3 Planungsphasen: spatteneder oekologie ag 33

34 Phase 1 Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren für den Kiesabbau in einer Teilfläche der Festsetzung Nr. 151.a (beantragte Materialabbauzone Lenzhard) sowie Teilabbau in der Arbeitszone Phase 2 Richtplanverfahren für die Anpassung des Zwischenergebnisses Nr. 151.b in eine Festsetzung Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren für den Kiesabbau in der Restfläche der Festsetzung Nr. 151.a und im heutigen Zwischenergebnis Phase 3 Baubewilligungsverfahren für den Kiesabbau in der Festsetzung Nr. 67, in der Arbeitszone sowie der Restabbau in der Festsetzung Nr. 151.a (Kieskeil unter der Rodungsstrasse; vgl. Anhang 7.6 bis 7.9 Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsstände und 7.12 Schnitte B und C ) Kubaturen und Zeiträume Die voraussichtliche Abbauhöhe inkl. Boden beträgt zwischen 40 m (östlicher Teil des Materialabbauperimeters / Zwischenergebnis Nr. 151.b) und 35 m (nordwestlicher Teil des Materialabbauperimeters / Festsetzung Nr. 151.a), bzw. 33 m (südwestlicher Teil des Materialabbauperimeters / Festsetzung Nr. 151.a). Bei einem Grenzabstand von 8 m zum Wald und einer Böschungsneigung von maximal 2:1 kann im Gesamten von einer abbaubaren Kubatur von rund 2.54 Mio. m 3 Kies ausgegangen werden (exkl. Bodenabtrag). Das Werk rechnet mit einem jährlichen Kiesabbau von 40'000 bis maximal m 3. Phasen Bau-/Nutzungszone Parz.-Nr. Menge in m 3 Vorrat Jahre 1 Wald, Arbeitszone: Teilfläche Festsetzung Nr. 151.a (Wald, bzw. beantragte Materialabbauzone) Arbeitszone (Teilrestabbau Abbau- Perimeter vom 28. April 1964 bzw. Abbau vor Bau) 2 Wald: Restfläche Festsetzung Nr. 151.a (Wald) Zwischenergebnis Nr. 151.b (Wald) Arbeitszone*: Festsetzung Nr. 67 (Arbeitszone) Arbeitszone (Restabbau Abbau- Perimeter vom 28. April 1964 bzw. Abbau vor Bau, heutiges Werkareal) Restabbau Arbeitszone und Festsetzung Nr. 151.a (Kieskeil unter der Rodungsstrasse) Total 2' * Kiesabbau erst nach Abbruch und Verlegung Kies- und Betonwerk möglich spatteneder oekologie ag 34

35 6.4 Planung der Verfahren Planungsphase 1 (aktuelles Verfahren) Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren Das anstehende Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung kann verfahrenstechnisch nur für die Phase 1 erfolgen. Für das Verständnis des Planungsvorhabens der Phase 1 ist es aber unerlässlich, die längerfristige Abbauplanung über die drei Phasen darzustellen. In den Umweltbereichen im Kapitel 9 werden die Auswirkungen auf die Umwelt nicht nur während der Phase 1 (Abbauetappen 1 bis 4) untersucht und beschrieben, sondern in der gesamten Festsetzung Nr. 151.a (Abbauetappen 1 bis 6). Abbau- und Rodungsbewilligung Für den Materialabbau in der Phase 1 wird eine Abbaubewilligung für die Abbauetappen 1 bis 4 beantragt. Diese umfasst einen Zeithorizont von ca. 21 Jahren. Die Abbauflächen liegen, mit Ausnahme einer kleinen Fläche in der Arbeitszone, im Wald. Für die Abbauflächen wird eine generelle Rodungsbewilligung für die Rodungsetappen A bis D beantragt. Etappenfreigabe Bei einer Abbauböschungsneigung von 2:1 und einer Abbauhöhe von bis zu 40 m Höhe beträgt im Zeitpunkt, wenn die Böschungskrone des Kiesabbaus auf der Etappengrenze liegt, der Restkies einer Etappe 80'000 m 3 (entspricht einer Abbaudauer von ca. 1 ¾ Jahren). Dieser Restkies kann erst mit einer Abbaustufe der nächsten Etappe abgebaut werden. Um die Voraussetzung für den Abbau der nächsten Etappe zu schaffen, muss vorgängig die entsprechende Fläche gerodet und der Boden abgetragen werden. Um einen fortlaufenden Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungs-/Wiederaufforstungsvorgang sicherzustellen, müssen die Schlagbewilligung und die Etappenfreigabe der nächsten Rodungs- bzw. Abbauetappe spätestens 2 Jahre vor Inangriffnahme vorliegen (vgl. Anhang 7.11 Schemaschnitt A ) Planungsphase 2 und 3 Die langfristige Abbauplanung richtet sich nach den heute vorhandenen raumplanerischen Aussagen (Festsetzungen, Zwischenergebnis und Arbeitszone). Verändern sich diese Aussagen bis zu Beginn der Abbauetappe 3 wesentlich, kann die Situation dannzumal neu beurteilt und falls sinnvoll die langfristige Abbauplanung dementsprechend angepasst werden. Ohne Veränderungen sehen die weiteren Planungsschritte wie folgt aus: Richtplan- und Nutzungsplanverfahren Planungsphase 2 Die Richtplananpassung des Zwischenergebnisses Nr. 151.b in eine Festsetzung sowie das nachfolgende Nutzungsplanverfahren für den Kiesabbau kann erst zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen werden. Der Zeitpunkt für den Beginn des Richtplanverfahrens sollte zu Beginn des Abbaus in der Abbauetappe 3 terminiert werden. Das Nutzungsplanverfahren erfolgt dannzumal über die Planungsphase 2 (Abbauetappen 5 bis 8, bzw. Rodungsetappen E bis H). spatteneder oekologie ag 35

36 Baubewilligungsverfahren Planungsphase 2 In einem ersten Schritt muss die Richtplananpassung des Zwischenergebnisses Nr. 151.b in eine Festsetzung erfolgen. In einem zweiten Schritt wird der Nutzungsplan angepasst, in dem die Restfläche der Festsetzung Nr. 151.a und das im Richtplan festgesetzte Zwischenergebnisses Nr. 151.b in eine Materialabbauzone eingezont wird. Erst nach dem Richtplan- und Nutzungsplanverfahren kann das Baubewilligungsverfahren der Phase 2, der Abbauetappen 5 bis 8, vorgenommen werden. Baubewilligungsverfahren Planungsphase 3 Das Baubewilligungsverfahren der Phase 3 (Abbauetappen 9 und 10, beide in der Arbeitszone) wird während dem Abbau der Etappe 8 in Angriff genommen. spatteneder oekologie ag 36

37 7. Projektbeschrieb Um die gesamte Abbauplanung auf einer Zeitachse darzustellen, wird als Start der Zeitachse das Jahr genommen, in welchem die erste Rodung stattfindet. 7.1 Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsplanung Abbau Vgl. Plan: Anhang 7.3 Abbauetappen, Anhang 7.11 Schemaschnitt A, Anhang 7.12 Schnitte B und C Der Kiesabbau für die 1. Phase, bzw. der Abbau in der beantragten Materialabbauzone Lenzhard und einem Teilbereich der Arbeitszone betrifft die Abbauetappen 1 bis 4. Der Materialabbau erfolgt auf einem 10 bis 20 m breiten, parallel zur Etappengrenze verlaufenden Stufe. Der Kies wird innerhalb einer Stufe von oben bis zur Grubensohle schichtweise mit dem Raupentrax, Radlader abgebaut. Die Abbauwand hat eine Neigung von 2:1. Der seitlich über die Wand geschüttete Kies wird am Wandfuss mit dem Radlader aufgeladen und zur Aufgabestation geführt. Über das Förderband gelangt dann das Kiesmaterial auf ein Tagesdepot westlich der Kiesaufbereitungsanlage innerhalb der Arbeitszone. Vom Tagesdepot wird der Kies über ein Förderband der Aufbereitungsanlage zugeführt. Im Gegensatz zu einem Abbau in 5 bis 6 Stufen mit senkrechten Abbauwänden weist der schichtweise Stufenabbau markante Vorteile auf (vgl. Plan: Anhang 7.12 Schnitte B und C, Auszug Schemaschnitt A): Kleiner Abbaubereich ermöglicht eine rasche nachfolgende Auffüllung, Rekultivierung und Aufforstung Gute Durchmischung der oft unterschiedlich strukturierten Kiesschichten Sinnvolle Etappierung trotz hoher Abbauhöhe möglich Kleiner Bedarf an Manövrierfläche für die Baumaschinen Berechnungsbasis: Abbauhöhe (inkl. Boden): Böschungsneigung der Abbauwand: Abstand zum Wald: Abbaukubatur (exkl. Boden): Jährlicher Abbau (Durchschnitt): 33 bis 40 m max. 2:1 (1:1 entlang Grundwasserschutzareal) 8 m 2.54 Mio. m 3 45'000 m 3 /Jahr spatteneder oekologie ag 37

38 Abbauetappen (durchschnittlich 45'000 m 3 /Jahr) Menge in m 3 (fest) Menge in m 3 pro Jahr Vorrat Jahre Jahr* Phase 1 (Fläche = ca m 2 ) Etappe Etappe Etappe Etappe Zwischentotal Phase Phase 2 (Fläche = ca m 2 ) Etappe Etappe Parzelle Nr. 738 / Etappe Parzelle Nr. 738 / Etappe Zwischentotal Phase 1 und 2 1' Phase 3 Etappe 9 (Werkareal) Etappe 10 (Werkareal) Total (Materialabbauperimeter) 2' * im Jahr X nach der ersten Rodung (Rodungsetappe A) Auffüllung, Rekultivierung Vgl. Plan: Anhang 7.6 bis 7.9 Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsstände, Anhang 7.10 Endgestaltung, Anhang 7.11 Schemaschnitt A, Anhang 7.12 Schnitte B und C Um ein Defizit für die Ersatzaufforstung möglichst gering zu halten, wird die Kiesgrube fortlaufend parallel zum Kiesabbau mit Aushub à Niveau aufgefüllt und anschliessend rekultiviert bzw. aufgeforstet (vgl. Kapitel Rodung, Aufforstung ). Zwischen den Böschungsfüssen des Kiesabbaus und der Auffüllung wird eine offene Grubensohle von minimal 10 bis maximal 30 Metern gehalten. Dieser Bereich ist als Manövrierbereich notwendig und verhindert zudem, dass sich Kies- und Aushubmaterial vermischen. Eine Auffüllböschung von knapp 40 m Höhe benötigt bei einer Neigung von 2:3 eine Böschungstiefe von 60 m. Damit die Geostatik der Böschung gewährleistet ist, werden 2 Bermen à 5 m Breite erstellt (vgl. Kapitel 7.2 Geotechnische Aspekte der Auffüllung ). Mit einer weiteren Berme zwischen Auffüllkrone und Bodenauftrag entsteht eine gesamte Böschungstiefe zwischen Grubensohle und fertig rekultivierter Fläche von bis zu 75 m. Der Abstand zwischen der Abbaukrone und der Auffüllkrone beträgt 120 bis 150 m und umfasst demzufolge räumlich 2 bis 3 Etappen (vgl. Anhang 7.11 Schemaschnitt A ). Auf Grund der grossen Abbaumächtigkeit und der dadurch notwendigen Länge der Grubenzufahrtspiste können die Abbauetappen 1 bis 6 bzw. Rodungsetappen A bis F bis zum Ende des Kiesabbaus nicht vollständig aufgefüllt und aufgeforstet werden, da die Grubenzufahrtspiste während einer langen Abbauzeit bestehen bleiben muss (vgl. Kapitel Interne Erschliessung der Grubensohle ). Sollte ein Materialabbau in der Restfläche der Festsetzung Nr. 151.a (Abbauetappen 5 und 6), im Zwischenergebnis 151.b (Abbauetappen 7 und 8) und in der Arbeitszone (Abbauetappen 9 und 10) nicht zustande kommen, so würde der Grubenzufahrtskorridor nach Abbau der Etappe 4 bis zur Etappe 1 zurück wieder ganz aufgefüllt und aufgeforstet. spatteneder oekologie ag 38

39 Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsstände In den folgenden Abbildungen werden die verschiedenen Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsstände dargestellt: Phase 1: Ende Abbauetappe 4 / Materialabbauzone Lenzhard (im 22. Jahr nach der ersten Rodung) Phase 2: Ende Abbauetappe 6 / Festsetzung Nr. 151.a (im 34. Jahr nach der ersten Rodung) Phase 2: Ende Abbauetappe 8 / Zwischenergebnis Nr. 151.b (im 42. Jahr nach der ersten Rodung) Phase 3: Ende Abbauetappe 10 / Arbeitszone (im 57. Jahr nach der ersten Rodung) Auffüllstand (vgl. Pläne zu den Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsständen) Menge in m 3 (fest) Menge in m 3 pro Jahr Auffüll- Jahre Jahr* von/bis Phase 1 / Abbau-Ende Etappe bis 22 Phase 2 / Abbau-Ende Etappe bis 34 Phase 2 / Abbau-Ende Etappe bis 42 Phase 3 / Abbau-Ende Etappe bis 57 Phase 3 / Endgestaltung bis 64 Total (Materialabbauperimeter) 2' * im Jahr X nach der ersten Rodung (Rodungsetappe A) spatteneder oekologie ag 39

40 Wiederverwendung Ober- und Unterboden / Materialmanagement Für die praktische Ausführung der Arbeiten sind zahlreiche Arbeitsrichtlinien und Vorgaben vorhanden, die den bodenschonenden Umgang gemäss VBBo (Verordnung über Belastungen des Bodens) beschreiben. Im Umweltbereich Kapitel 9.3 Boden wird nachgewiesen, wie dieses Materialmanagement gemäss Bodenschutzbestimmungen umzusetzen ist Rodung, Aufforstung Vgl. Plan: Anhang 7.5 Rodungsetappen, Anhang 7.11 Schemaschnitt A, Anhang 7.12 Schnitte B und C Vgl. Rodungsgesuch und Pläne: Rodung und Ersatzaufforstung (Plannummern und 12) Planungsphase 1 (Gegenstand des vorliegenden Nutzungsplanverfahren) Die Materialabbauzone Lenzhard umfasst die Rodungsetappen A bis D (Planungsphase 1). Die Fläche der Materialabbauzone beträgt 4,3 ha (Zahl gerundet). Diese Rodungsfläche entspricht der Fläche im Rodungsgesuch, welches mit dem UVB als Beilage zum Nutzungsplanverfahren eingereicht wird. Planungsphase 1 und 2 Damit der Abbau-, Auffüllungs-, Rekultivierungs- und insbesondere der Aufforstungsvorgang sowie -zeitraum dargestellt werden kann, ist es unumgänglich, sämtliche Abbauflächen der längerfristigen Abbauplanung in den Darstellungen und Erläuterungen miteinzubeziehen. Die Abbaufläche im Wald der Planungsphasen 1 und 2 (Rodungsetappen A bis H) beträgt in der Festsetzung Nr. 151.a 5.9 ha und im Zwischenergebnis Nr. 151.b 1,6 ha. Gesamthaft sind es 7,5 ha (Zahlen gerundet). Die effektive Abbaufläche ist infolge des einzuhaltenden Waldabstandes entsprechend kleiner. Der Grenzabstand zum Wald beträgt generell 8 m inkl. evtl. Forststrassen. Die Rodungsfläche soll etappenweise beansprucht werden (Abbauetappen von ca bis 1.35 ha), was einem jeweiligen Abbauhorizont von durchschnittlich etwa 5 Jahren entspricht. Die Rodungsetappen A bis H sind gegenüber den Abbauetappen 1 bis 7 um ca. 8 m in Abbaurichtung verschoben, so dass die Abbauetappe bis an ihre Etappengrenze mit einem Waldabstand von 8 m abgebaut werden kann. Demzufolge umfasst die gesamte Rodungsfläche für den Abbau in der Materialabbauzone (Rodungsetappen A bis D) 4,3 ha. In der folgenden Tabelle ist dargestellt, welche Rodungsetappe im Jahr X nach der ersten Rodung gerodet bzw. wiederaufgeforstet wird. Zusätzlich wird die Zeitdauer zwischen der Rodung und Aufforstung der jeweiligen Rodungsetappe angegeben: spatteneder oekologie ag 40

41 Etappe Rodung Aufforstung Fläche in m 2 Jahr* In einem 1. Schritt In einem 2. Schritt In einem 3. Schritt Fläche Jahr* Zeit** Fläche Jahr* Zeit** Fläche Jahr* Zeit** in m 2 in m 2 in m 2 A B C D E F G H * im Jahr X nach der ersten Rodung (Rodungsetappe A) ** Dauer in Jahren zwischen Rodung und Aufforstung Rodungsetappen innerhalb Materialabbauzone Lenzhard Rodungsflächen welche innerhalb von 20 Jahren wiederaufgeforstet werden Rodungsflächen welche innerhalb von 20 bis 30 Jahren wiederaufgeforstet werden Rodungsflächen welche später als innerhalb von 30 Jahren wiederaufgeforstet werden Wiederaufforstung Wird jede Rodungsetappe für sich alleine untersucht in welcher Zeit ab Rodung eine bestimmte Fläche wiederaufgeforstet ist sind während dem Planungsvorhaben (Phase 1 bis 3) bis zum Zeitpunkt der Endgestaltung der wiederaufgefüllten Grube im 64. Jahr nach der ersten Rodung folgende Wiederaufforstungszeiträume zu erwarten: Wiederaufforstung innerhalb von 20 Jahren: m % Wiederaufforstung innerhalb von 20 bis 30 Jahren: 5'594 m % Wiederaufforstung später als nach 30 Jahren: 12'808 m % Auch die gerodeten Flächen, welche nicht innerhalb von 30 Jahren wiederaufgeforstet werden können, sind es spätestens zum Zeitpunkt der Endgestaltung im 64. Jahr nach der ersten Rodung. Auf Grund der grossen Abbaumächtigkeit und der dadurch notwendigen Länge der Erschliessungspiste/-korridor (ca. 170 m) können Teile der Grube über einen längeren Zeitraum nicht aufgefüllt, rekultiviert und aufgeforstet werden. Nachfolgend werden jeweils zu den Abbau-Enden der drei Phasen die noch zu leistenden Aufforstungsflächen in einer Bilanz dargestellt. Bilanz Abbau-Ende Phase 1 (Materialabbauzone Lenzhard) Bis ans Ende der Abbauetappe 4 (Rodungsetappe D), bzw. Abbau-Ende der Materialabbauzone, im 22. Jahr zeigt sich folgende Bilanz (vgl. Plan Anhang 7.6 Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsstand Ende Etappe 4 ): Gesamte Rodungsfläche (Rodungsetappen A bis D) m 2 Aufgeforstete Fläche (Rodungsetappen A bis D) m 2 Defizit m 2 spatteneder oekologie ag 41

42 Bilanz Abbau-Ende Phase 2 Bis ans Ende der Abbauetappe 8 (Rodungsetappe H), bzw. Abbau-Ende des Zwischenergebnisses Nr. 151.b, im 42. Jahr nach der ersten Rodung zeigt sich folgende Bilanz (vgl. Plan Anhang 7.8 Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsstand Ende Etappe 8 ): Gesamte Rodungsfläche (Rodungsetappen A bis H) 74'253 m 2 Aufgeforstete Fläche (Rodungsetappen A bis H) 46'838 m 2 Defizit m 2 Bilanz Abbau-Ende Phase 3 Bis ans Ende der Abbauetappe 10, bzw. Abbau-Ende im Materialabbauperimeter (Arbeitszone), im 57. Jahr nach der ersten Rodung zeigt sich folgende Bilanz (vgl. Plan Anhang 7.9 Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsstand Ende Etappe 10 ): Gesamte Rodungsfläche (Rodungsetappen A bis H) m 2 Aufgeforstete Fläche (Rodungsetappen A bis H) m 2 Defizit m 2 Verzicht auf externe Ersatzaufforstung Die Abteilung Wald ist nicht daran interessiert, dass grössere landwirtschaftliche Flächen aufgeforstet werden. Im vorliegenden Fall hat die Ortsbürgergemeinde Lenzburg ausdrücklich die Absicht, dass die Rodungsfläche auch nach längerer Zeit an Ort und Stelle aufgeforstet wird. Dies garantiert sie mit der vorliegenden detaillierten Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsplanung und ist auch bereit, sofern zwingend erforderlich, die Aufforstungspflicht im Grundbuch festzuhalten und eine entsprechende Sicherheit zu leisten. Daher ist die Abteilung Wald bereit, auf externe Aufforstungen zu verzichten (Vorschlag der Abteilung Wald zum Rodungs- und Aufforstungskonzept gemäss Aktennotiz Kiesabbau Lenzhard, Besprechung 8. Oktober 2008, Abteilung Wald, Kanton Aargau) Ökologische Ersatzmassnahmen Im Endgestaltungsprojekt für den heute noch aktiven Grubenteil sind als freiwillige Leistung der Ortsbürgergemeinde Lenzburg naturnahe Flächen im Umfang von ca. 6,6 ha geplant und teilweise bereits umgesetzt (vgl. Kapitel Spezialzone Lenzhard ). Sie werden Kies- und Ruderalflächen, Gewässer und Gebüsch enthalten. Ca. 0.6 ha davon werden gleichzeitig auch von den Schützen benutzt. Die Fläche ist in Art. 17 der Nutzungsordnung Kulturland als Spezialzone Lenzhard ausgewiesen und dient als Naturschutz- und Schiessplatzgebiet. spatteneder oekologie ag 42

43 7.1.5 Endgestaltung Vgl. Plan: Anhang 7.10 Endgestaltung Nach dem vollständigen Abbau der Festsetzung Nr. 151.a, dem Zwischenergebnis Nr. 151.b und der Arbeitszone (entspricht den heute vorhandenen raumplanerischen Aussagen, vgl. Kapitel 4.1 Vorhaben ) wird die Endgestaltung nach der dannzumal geltenden Bewilligung umgesetzt. Aus heutiger Sicht würde dies folgendermassen aussehen: Die Abbaufläche im Wald wird à Niveau aufgefüllt und aufgeforstet. Um eine Vernässung zu verhindern, wird die Oberfläche der Auffüllung mit einem Dachgefälle von mindestens 2 % gestaltet. Die in der Arbeitszone liegenden Parzellen Nr. 738, 3033, 3034 und 797 sind nach erfolgtem Abbau und Auffüllung wieder der bestehenden Nutzung gemäss Bauzonenplan zuzuführen. Vor dem Abbau bestehende Strassen und Wege sind wiederherzustellen. Eine für die Waldnutzung nicht mehr erforderliche Forststrasse wird aufgehoben. Ökologische Ausgleichsmassnahmen sind umzusetzen (evtl. bereits abgegolten im Rahmen der Umsetzung des bewilligten Bauprojektes Auffüllung und Endgestaltung, Spatteneder Oekologie AG, 2001, vgl. Kapitel Spezialzone Lenzhard ). Situation nach Endgestaltung Die Teil-Endgestaltung der Planungsphase 1 (Abbauetappen 1 bis 4, bzw. Materialabbauzone Lenzhard und Teilfläche Arbeitszone) erfolgt nach dem oben beschriebenen Grundsatz und wird mit dem laufenden Auffüllungs- und Rekultivierungsfortschritt umgesetzt (vgl. Plan: Anhang 7.6 Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsstand Ende Etappe 4 ). spatteneder oekologie ag 43

44 7.2 Geotechnische Aspekte der Auffüllung Problemstellung Die Auffüllung ist bis 40 m hoch. Um die Auffüllung, Rekultivierung und Aufforstung in möglichst rascher Nachfolge zum Abbau voranzutreiben, wurde die vorhergehend beschriebene Abbau-, Auffüllungs- und Rekultivierungsplanung gewählt. Neben diesen betrieblichen Überlegungen müssen auch sicherheitstechnische und geotechnische Aspekte zum Aufbau der Böschungen beachtet werden. Gegen Osten wird parallel zum Abbau die Auffüllung in ca. 10 bis 20 m breiten Streifen aufgebaut. Der Aufbau ab Grubensohle bis zur geplanten Auffüllhöhe benötigt eine Zeitdauer von ca. einem Jahr bei 10 m Breite, bzw. von ca. 2 Jahren bei 20 m Breite. Gegen Süden bleibt die Auffüllungsböschung über sehr lange Zeit stehen. Entlang dieser Südböschung führt die zentrale Zufahrtspiste zur Grubensohle (beispielsweise bleibt die Böschung an der Etappengrenze 5 und 6 während ca. 20 Jahren unverändert). Mit dem Aufbau der Böschungen muss sicher gestellt werden, dass: kein Geländebruch eintritt und nicht störende oder schwächende Erosionsschäden eintreten. Nachfolgend werden die Aspekte der Böschungsgestaltung und der Standsicherheit der Böschungen mit den dazu gehörenden Massnahmen beschrieben Materialqualität Eingebaut wird unverschmutzter Aushub unterschiedlicher Herkunft. Damit ist eine gewisse Heterogenität der angelieferten Stoffe vorgegeben. Grundsätzlich handelt es sich um normale Aushubmaterialien von Hoch- und Tiefbauten. Die Zusammensetzung solcher Aushubmaterialien wird durch das Einzugs-, respektive Anliefergebiet mitbeeinflusst. Aufgrund der geologischen Verhältnisse sind überwiegend feinkörnige Lockergesteine, teilweise aber auch verlehmte Kiese und weiche Molasseaushübe im Anlieferspektrum zu erwarten. Weil Aushübe heute mit Geräten grosser Leistung ausgeführt werden und auf den Baustellen wenig Material zwischengelagert wird, sind die Anlieferungen im Schnitt eher trockener als früher, d.h. überwiegend erdfeucht bis feucht. Untergeordnet fallen aber immer auch vernässte Materialien an, welche auf Deponien einzulagern sind. Als Grundlage für die Festlegung der Böschungsgestaltung wurde von folgenden Erfahrungswerten für die Baugrundwerte ausgegangen: Material kohäsiv nicht kohäsiv 1) Raumgewicht γ k [kn/m 3 ] 19 Innerer Reibungswinkel ϕ k [ ] Kohäsion c k [kn/m 2 ] 5 0 1) Eine schwache Kohäsion (Bindigkeit), welche Böschungen mit einer Neigung von 2:3 erlaubt, wird erfahrungsgemäss im Aufbau allerdings fast immer erzielt. Die Wertekonstellation ϕ k = 31 und c k = 0 gilt entsprechend als Bemessungsansatz für die grossräumige Stabilität, nicht aber für den Nachweis einzelner Böschungsabschnitte. spatteneder oekologie ag 44

45 7.2.3 Böschungsgestaltung Die in Richtung Süden und mit der Ergänzung der Auffüllung in Richtung Ost sukzessive aufzubauenden Böschungen weisen eine Höhe von ca. 40 m auf. Abgestimmt auf die Eigenschaften des einzubauenden Aushubmaterials und die Anforderungen an die Standfestigkeit der Böschungen sowie die Stabilität des Auffüllkörpers werden die Böschungen mit einer Neigung von 2:3 und zwei in jeweils ca. gleichem Abstand eingeschalteten Bermen von 5 m Breite aufgebaut Materialeinbau Im Hinblick auf die Stabilität der Auffüllung und möglichst geringe Erosionserscheinungen wird ein konventioneller lagenweiser Einbau gewählt. Massnahmen Entwässerung Für die Gewährleistung der Entwässerung werden folgende Massnahmen ergriffen: Der Einbau erfolgt lagenweise mit dem Einbaugerät (Lagen von ca. 1 m Stärke) mit leicht nach aussen oder gegen die Kieswand geneigter Oberfläche (Oberflächenentwässerung). Tümpelbildungen auf den Einbauflächen oder auf Bermen sollen vermieden werden. Vernässtes Material wird abgewiesen. Im Grundsatz wird im vertikalen Aufbau alle 5 m ein Drainagenetz eingebaut. Die Fläche wird mit einem gleichmässig nach aussen geneigten Gefälle von ca. 4 % planiert. In einem Rasterabstand von maximal 10 m werden Kiesrigolen mit Filtergewebe eingebaut (vgl. nachfolgende Abbildung). spatteneder oekologie ag 45

46 4 % Hauptstrang Nebenstränge 10 m Auffüll-Böschung Entwässerungs-Massnahmen: Aufsicht Drainagenetz Einbaumethode Der Einbau wird mit folgender Charakteristik vorgenommen: Der Einbau erfolgt lagenweise und wird mit einem Einbaugerät verdichtet. Die Einbaumethodik wird an das Material angepasst: lehmige Materialien (potentielle Stauschichten) und Materialien mit geringer Scherfestigkeit (mengenmässig ohnehin beschränkt) werden nicht grossflächig schichtweise sondern den Gegebenheiten entsprechend differenziert eingebaut. Verlehmte Schichten werden vor der Überschüttung aufgerissen (potentielle Gleitschichten, Stauschichten). Besser tragfähiges Material wird schwergewichtig auf den äussersten 15 m eingebaut. Der Einlagerungsverkehr wird für die Verdichtung des eingebauten Materials mitgenutzt: Zirkulation vor allem über den äusseren Bereich, schichtweise. Der Einbau erfolgt in Lagen von maximal 1 m vom Grubenrand in Richtung Böschung (siehe Massnahmen Entwässerung). Im Zweifelsfall und bei grösseren Chargen wird ein Geotechniker zur Beurteilung und Abklärung der Verträglichkeit beigezogen Oberflächenschutz der Böschungen Die Böschungen der Auffüllung müssen vor Erosion geschützt werden, insbesondere diejenigen, welche über einen langen Zeitraum stehen bleiben (vgl. Kapitel Problemstellung ). Grundsätzlich sollten aus ökologischen Überlegungen möglichst viele Flächen als Pionierflächen der Sukzession überlassen werden. Es ist situativ abzuklären, an welchen Stellen aus Grund des Erosionsschutzes folgende Massnahmen ergriffen werden müssen: Abführung des Oberflächenwassers mit Hilfe der Bermen, konzentrierte Entwässerungsstellen vermeiden (z.b. keine Trichtergefällspunkte an den Böschungskronen) Keine konzentrierten Oberflächenwasserabflüsse auf Einbauebene Bei Problemstellen mit Wasseraustritten zusätzliche Schutzmassnahmen erstellen wie Blocksätze, ingenieurbiologische Baumassnahmen und/oder Ableitungen Evtl. Begrünung (z.b. Spritzsaat) oder Bepflanzung (z.b. Weiden) spatteneder oekologie ag 46

47 7.2.6 Qualitätssicherung Die festgelegte Geometrie der Böschungsgestaltung gemäss Kapitel basiert auf den voraussichtlichen Eigenschaften des eingebauten Materials gemäss Kapitel Letztere müssen im Rahmen der Qualitätssicherung eingehalten werden. Ist dies z.b. infolge abweichendem Materialangebot nicht möglich und es fällt weniger tragfähiges Material an, so muss die Geometrie entsprechend angepasst werden. Die Kontrolle der eingebauten Materialien könnte wie folgt stattfinden: Pro Einlagerungsabschnitt à 5 m Höhe (z.b. parallel mit Erstellung der Drainagen) werden Baggersondagen im eingelagerten Material ausgeführt. Der Aufbau und die Analyse hinsichtlich der Tragfähigkeit werden untersucht (Kornverteilung, Wassergehalt, W opt, evtl. Scherversuche). Pro 2000 m 2 und Lage à 5 m wird ca. 1 Sondage vorgenommen. Regelmässig finden Kontrollbegehungen durch einen Geotechnik-Fachspezialisten statt. 7.3 Schutzmassnahmen Sicherung des Grubenareals Die Abbau-Böschungsneigung gegenüber dem Wald beträgt 2:1. Die Böschung der Auffüllung wird mit einer Neigung von 2:3 erstellt. Entlang der Abbau-Böschungskrone wird die Grube innerhalb des Waldabstandes mit einem Erdwall von einem Meter Höhe abgegrenzt. Die Grube wird zusätzlich mit einem 1 m hohen Drahtzaun als Absturzsicherung abgesperrt und damit der Zutritt für Unbefugte erschwert. Die Zufahrt ins Betriebsareal ist ausserhalb der Arbeitszeiten zugesperrt. An den Grubenrändern und bei den Zufahrten werden entsprechende Verbotstafeln angebracht (gemäss FSKB-Vorlagen) Grundwasserschutz Um das Grundwasser noch besser zu schützen, wurde der geplante Abbauperimeter gegenüber dem ehemals bestehenden Richtplaneintrag (Vororientierung Nr. 151) so angepasst, dass er ausserhalb des Gebietes mit grosser Grundwassermächtigkeit zu liegen kommt. Mit einem Abstand von 20 m zur westlichen Abbaugrenze entsteht eine zusätzliche Pufferzone zwischen dem Grubenrand und Grundwasserschutzareal Länzert sowie dem Gebiet grosser Grundwassermächtigkeit (gemäss Aktennotiz vom 1. März 2007, BVUGK , Besprechung betreffend Anpassung Richtplan Lenzburg; Kiesabbaugebiet Lenzhard, Abteilung Raumentwicklung / BVU, Kanton Aargau). Die Böschungsneigung entlang dem Grundwasserschutzareal beträgt 1:1. Im und randlich zum nutzbaren Grundwassergebiet (Mächtigkeit > 2 m) wird eine minimale Schutzschicht von 5 m zum massgebenden Hochwasserstand eingehalten. Ausserhalb des nutzbaren Grundwassergebiets beträgt diese mindestens 2 m. Die Auffüllung der Grube erfolgt mit unverschmutztem Aushub. Das Auffüllmaterial wird wie bisher nur gegen Lieferschein angenommen und durch den Deponiewart kontrolliert. Regelmässige Deponiekontrollen durch ein externes Fachbüro sind auch zukünftig vorgesehen. spatteneder oekologie ag 47

48 7.3.3 Bodenschutz Abtrag, Wiederauffüllung und Rekultivierung erfolgen auf Grund der Richtlinien des FSKB. Es ist vorzusehen, für die Rekultivierungsphase eine bodenkundliche Fachperson beizuziehen. Das Bodenmanagement und die Bodenschutzmassnahmen sind im Kap. 9.3 Boden eingehend beschrieben. 7.4 Diverses Beeinträchtigung bestehender Verbindungen Die Rodungsstrasse (A), die als Forsterschliessungsstrasse in den Lenzhard-Wald führt und auch als Spazierweg für die Naherholung rege benutzt wird, wird durch die Kiesabbau-Erweiterung in den Wald (Festsetzung Nr. 151.a und Zwischenergebnis Nr. 151.b) während eines Zeitraums von ca. 65 Jahren unterbrochen. Die Fussgänger werden über die bestehenden Forststrassen (B) nördlich entlang der Kiesgrube umgeleitet. Mit den bereits bestehenden Forststrassen ist die Erschliessung für die Waldnutzung auch während des Abbaus in den Wald gegeben. Während Planungsphase 1 (ab Abbau Etappe 1) Während Planungsphase 2 und 3 (ab Abbau Etappe 7, bzw. Zwischenergebnis Nr. 151.b) A B A B Ausschnitt Landeskarte Nr Aarau, Bundesamt für Landestopografie, 1994 Weder die bestehende noch die erweiterte Kiesgrube behindern einen Wanderweg. spatteneder oekologie ag 48

49 7.4.2 Materialumsatz und Marktbelieferung Das Kieswerk Lenzhard bereitet den abgebauten Kies im eigenen Kieswerk zu Komponenten auf. Durch Gelegenheitskäufe werden zusätzlich Baustellenaushube mit verwertbarem Kies aus der Region Lenzburg angenommen und aufbereitet. Im Weiteren werden bei Bedarf fehlende Komponenten zugekauft. Insbesondere durch die Gelegenheitskäufe werden die Schwankungen des lokalen Marktes ausgeglichen. Die Belieferung des Marktes teilt sich grob in drei Bereiche auf. Bei der folgenden Übersichtstabelle werden Durchschnittszahlen in Ausmass fest verwendet. Die Jahre 2008 und insbesondere 2009 können nicht als Vergleich hinzugezogen werden, da in diesen Jahren eine ausserordentliche Bautätigkeit in der Region Lenzburg stattfand. Abbaumenge* Zulieferung** Gesamtausstoss pro Jahr pro Jahr pro Jahr Beton AG 45 % Marktbelieferung pro Jahr SACAC AG 20% Lokaler Markt 35 % Heute*** 40'000 m 3 10'000 m 3 50'000 m 3 22'500 m m m 3 Zukünftig 45'000 m 3 7'000 m 3 52'000 m 3 23'400 m m m 3 Zukünftig **** 50'000 m 3 10'000 m 3 60'000 m 3 27'000 m m m 3 * Materialabbau in der Kiesgrube Lenzhard ** Zulieferung von Baustellenaushube mit verwertbarem Kies aus der Region Lenzburg, zugeführte fehlende Komponenten usw. *** Durchschnittswerte in den Jahren vor 2008 **** maximale Gesamtabbaumenge in der Festsetzung Nr. 151.a gemäss Richtplan (vgl. Kapitel Richtplan ), die jährlichen Schwankungen des lokalen Marktes werden durch Zulieferung aufgefangen Die Belieferung der Beton Niederlenz-Lenzburg AG erfolgt mit einem Förderband von der Kiesaufbereitungsanlage direkt in die Betonzentrale. Die SACAC Schleuderbeton AG wird mit Lastwagen beliefert. Die Fahrdistanz beträgt 300 m zwischen dem Auflad beim Kieswerk und dem Ablad im SACAC-Areal. Die Unternehmer des lokalen Marktes holen die Kies-/Sandlieferungen mit eigenen Lastwagen oder Lieferwagen ab. spatteneder oekologie ag 49

50 8. Relevante Umweltaspekte 8.1 Systemabgrenzung Räumliche Systemabgrenzung Mit dem Nutzungsplanverfahren soll die Waldfläche der Rodungsetappen A bis D in die Materialabbauzone Lenzhard eingezont werden. Der Materialabbauperimeter der Planungsphase 1 umfasst die Abbauetappen 1 bis 4. Dieser Perimeter betrifft vorwiegend die Materialabbauzone Lenzhard (Teilfläche der Festsetzung Nr. 151.a) sowie eine Teilfläche der Arbeitszone. Für die Abklärung der Auswirkungen auf die Umweltbereiche werden zusätzlich die Abbautappen 5 und 6 miteinbezogen, so dass die Umweltverträglichkeit über die gesamte Fläche der Festsetzung Nr. 151.a untersucht wird. Festsetzung Nr. 151.a Materialabbauzone Spezialzone Arbeitszone Planungsphase 1 (Abbauetappen 1 bis 4, Rodungsetappen A bis D) Die Abklärung der Auswirkungen auf die Umweltbereiche für den bestehenden Kiesabbau und die geplante Kiesabbauerweiterung umfassen räumlich: das Kiesgrubenareal mit den Abbauetappen 1 bis 6 bzw. Rodungsetappen A bis F seine unmittelbare Umgebung die Zufahrtswege (Rodungsstrasse, Lenzhardstrasse, Fabrikstrasse, Hardstrasse, Ringstrasse Nord) auf denen die Transporte zum Betrieb stattfinden Die räumliche Systemabgrenzung kann aber auch einen überregionalen Aspekt annehmen. Begriffserläuterung: Die Abbauetappen 1 bis 6, bzw. Rodungsetappen A bis F werden im anschliessenden Kapitel 9. Umweltbereiche als Erweiterungsgebiet bezeichnet. spatteneder oekologie ag 50

51 Zeitliche Systemabgrenzung Die zeitliche Systemabgrenzung bezieht sich auf die räumliche Systemabgrenzung und unterteilt sich in folgende 3 Phasen: Situation im Ausgangszustand: 2009/10 und Durchschnittswerte vor 2008 Situation während des Abbaus und der Auffüllung (Abbauetappen 1 bis 6): 2011 bis 2045 Situation nach der Rekultivierung: ca Die Situation des Abbaus und der Auffüllung zwischen 2045 bis nach der Rekultivierung 2075 (Zwischenergebnis Nr. 151.b und Planungsphase 3) ist aus verfahrenstechnischen Gründen nicht Gegenstand der nachfolgenden Umweltuntersuchung. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Situation während dem Abbau und der Auffüllung zwischen 2011 und 2045 sowie der Situation zwischen 2045 und 2074 kaum unterscheiden. 8.2 Umweltverträglichkeit Relevanzmatrix Zeitliche Systemabgrenzung Umweltbereiche Abfälle und Altlasten Abwasser und Entwässerung Boden Energie Erschütterungen Grundwasser Jagd / Wildtierökologie Kulturgüter Landschaft und Natur Landwirtschaft Lärm: Industrie- und Gewerbelärm Lärm: Verkehrslärm Luft Nichtionisierende Strahlen Oberflächengewässer / Fischerei Unfälle und Betriebsstörungen Wald Ausgangszustand Während Abbau und Auffüllung (Abbauetappen 1 bis 6) Nach Rekultivierung Legende: Umweltbereich nicht relevant Umweltbereich relevant, Umweltbereich wird im Kapitel 9. Umweltbereiche detailliert beschrieben Fazit: Die Abklärungen zur Umweltverträglichkeit lassen keine übermässigen Auswirkungen auf die Umwelt erkennen. Das Projekt stellt sich aus planerischer Sicht als umweltverträglich dar. spatteneder oekologie ag 51

52 9. Umweltbereiche 9.1 Abfälle und Altlasten Die Auffüllung der Grube erfolgt mit unverschmutztem Aushub. Das Auffüllmaterial wird wie bisher nur gegen Lieferschein angenommen und durch den Deponiewart kontrolliert. Regelmässige Deponiekontrollen durch ein externes Fachbüro sind auch zukünftig vorgesehen. Das eingebrachte Deponiematerial wird in der Regel monatlich in der Lage und Höhe eingemessen, so dass der deponierte Aushub auch später rückverfolgt werden kann. Durch diese Massnahmen wird das Deponieren von nicht erlaubten Abfällen in der Auffüllung bzw. Altlasten in der Deponie verhindert. Werden die oben beschriebenen Massnahmen umgesetzt, ist das Vorhaben aus Sicht des Umweltbereichs Abfälle und Altlasten umweltverträglich. spatteneder oekologie ag 52

53 9.2 Abwasser und Entwässerung Abwasser entsteht in folgenden Bereichen: Kieswaschanlage (Bestandteil der Kiesaufbereitungsanlage) Wasseraufbereitungsanlage (für Abwasser aus der Kiesproduktion) Fahrzeugreinigung Abwasser aus den Sozialräumen Ausgangszustand Der abgebaute Kies wird in der Kieswaschanlage gereinigt und von anhaftenden Feinteilen befreit. Das Waschwasser wird in der Wasseraufbereitungsanlage von den Feinteilen getrennt und im Kreislauf in den Waschprozess zurückgeführt. Weder das mit Feinteilen durchsetzte Waschwasser noch das in der Wasseraufbereitungsanlage aufbereitete Wasser enthält umweltgefährdende Stoffe. Wasserverluste beim Reinigungsprozess sowie bei der Waschwasseraufbereitung werden durch Zufuhr von Frischwasser ergänzt. Waschwasser wird nicht nach aussen abgegeben. Das Dachwasser der Kiesaufbereitungsanlage wird gefasst und als Waschwasser der Kieswaschanlage zugeführt. Fahrzeuge werden wie bisher nur auf einem dafür geeigneten Platz gereinigt. Das Abwasser gelangt in eine spezielle Betonabwasserreinigungsanlage und wird danach in die Kanalisation geleitet. Abwasser aus den Sozialräumen wird wie bisher via Kanalisation an die Kläranlage abgegeben. Projektauswirkungen Das Waschen des Kieses und das Behandeln des Waschwassers werden auch zukünftig gleich wie heute erfolgen. Auch im Bezug auf die Abwässer aus den Sozialräumen und der Fahrzeugwäsche ändert sich gegenüber dem Ausgangszustand nichts. Beurteilung Werden die Abwässer gleich behandelt wie im Ausgangszustand, ist das Vorhaben aus der Sicht des Umweltbereiches Abwasser und Entwässerung umweltverträglich. spatteneder oekologie ag 53

54 9.3 Boden Der Umweltbereich Boden befasst sich mit dem stark belebten, durchwurzelten und humushaltigen Oberboden und dem darunter liegenden, weniger belebten und vorwiegend aus verwittertem mineralischem Ausgangsmaterial bestehenden Unterboden. Das nebenstehende Schema stammt aus der Aushubrichtlinie des BUWAL (1999) und zeigt die Unterscheidung zwischen Bodenaushub, bestehend aus dem humushaltigen Oberboden (A-Horizont) und dem verwitterten mineralischen Unterboden (B-Horizont) Darunter liegt der unverwitterte Untergrund (C-Horizont), im vorliegenden Falle also der Kies. Im Gegensatz zu Feldkulturen können im Wald einzelne feinere Wurzeln der Bäume in den unverwitterten Untergrund reichen Einleitung Abbaustellen wie Kiesgruben, Steinbrüche und Tongruben unterscheiden sich von den übrigen tiefbaulichen Eingriffen vor allem darin, dass sie über lange Zeiträume geplant und durchgeführt werden, und dass sich der zeitliche Ablauf bestenfalls über eine erste, relativ kurze Zeitspanne zuverlässig festlegen lässt, da das Abbautempo vom Markt bestimmt, und zusammen mit dem Angebot an Aushubmaterial zur Wiederauffüllung weitgehend vom Gang der regionalen Bautätigkeit abhängt. Die Zeitspanne vom Abtragen des Bodens (Freilegen einer Abbautranche) bis zu seinem definitiven Wiederanlegen erfordert, dass Ober- und Unterbodenmaterial oft über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, zwischengelagert werden muss. Die Direktumlagerung des Bodens einer Abbauetappe auf einen entsprechenden, fertig aufgefüllten Abschnitt ist im vorliegenden Falle, bedingt durch die grosse Abbaumächtigkeit bis zu 40 Metern (inkl. Bodenaufbau), leider erst zu einem späten Zeitpunkt möglich. Bisherige Erfahrungen mit Waldrekultivierungen zeigen, dass Waldboden in der Erhaltung seiner natürlichen Fruchtbarkeit und seiner deutlich komplexeren Biologie anspruchsvoll ist. Eine wirksame Konservierung dieser Eigenschaften über mehrere Jahre verlangt deshalb einen sorgfältigen Umgang. Aufgrund des Wurzelanteils ist die Trennung von Ober- und Unterboden erschwert Grundlagen Die Bearbeitung des Berichtes stützt sich auf folgende Gesetze, Verordnungen und Normen: Umweltschutzgesetz (USG Art 33-35) Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) VSS Normen Erdbau SN a, SN und SN ( ) Wegleitung Verwertung von ausgehobenem Boden (BUWAL 2001) FSK-Rekultivierungsrichtlinie (2001) spatteneder oekologie ag 54

55 9.3.3 Perimeterabgrenzung Der Untersuchungsperimeter umfasst die Waldflächen in der Festsetzung 151.a. Die Fläche der Festsetzung Nr. 151.a liegt in den Abbauetappen 1 bis Ausgangszustand Der Ausgangszustand des Bodens wurde parallel zur Erfassung des Waldbestandes durchgeführt. Im Gegensatz zum offenen Feld ist die Luftbildauswertung für die Bodenkartierung im Waldgebiet nicht möglich, da das Feinrelief infolge des Waldbestandes stereoskopisch nicht erfassbar ist. Die Kartierung erfolgte konventionell, d.h. einerseits mit dem Bohrstock, anderseits durch das Öffnen von 3 Bodenprofilen (siehe Situationsplan im Kapitel Perimeterabgrenzung ). Das ganze Abbaugebiet wurde mit dem Bohrstock über 2 Transsekte in west-östlicher Richtung erkundet. Die mit dem Handbohrer erreichbare Tiefe (90 cm) wies einen durchlässigen, tiefgründigen, skelettarmen bis skelettfreien Boden (schwach saure Braunerde über Schotter) aus. Der Kies (Ausgangsmaterial, Horizont C) konnte mit dem Bohrstock nirgends einwandfrei festgestellt werden. In der nord-östlichen Ausdehnung des Abbauperimeters waren teilweise bis über 1 Meter mächtige Lösseinlagerungen, d.h. feinsandig-siltiges Material aeolischer Herkunft, festzustellen. Zur besseren Übersicht sind die Profilblätter nachstehend verkleinert eingefügt. Auffällig sind bei allen Profilen die mächtige, gut abgesetzte Humusauflage, die typische, gut erkennbare Färbung der einzelnen Horizonte und die Durchwurzelung (biologische Erschliessung) der vollen Profiltiefe. Dieser Boden bildet beste Standortbedingungen, was auch der hohe Bestandeszuwachs bestätigt. Profil 1: Parabraunerde, tiefgründig (Anhang 4.1: Lenzhard Profil 1) Dieses Profil weist einen weitgehend steinfreien Oberboden sowie eine farblich deutlich abgesetzte, ebenfalls steinfreie Schicht von weiteren 30 cm im Unterboden auf. Darunter folgt der etwas tonigere Einwaschungshorizont, welcher über einen teilweise verwitterten B/C auf sauberen Kies führt. Viele Wurzeln dringen tief in die saubere Kiesschicht hinein vor. Die Tätigkeit der Regenwürmer reicht bis in eine Tiefe von 140 cm, die Humustapeten in den Wurmgängen sind sehr ausgeprägt und bilden einen starken Kontrast zur hellen Bodenfarbe. spatteneder oekologie ag 55

56 Bodenprofil 1, Terre AG, Egliswil Profil 2: sehr tiefgründige Parabraunerde aus Löss (Anhang 4.2: Lenzhard Profil 2) Dieser Boden ist bis 1 m Tiefe ebenfalls praktisch steinfrei. Ab 50 cm Tiefe wechselt die hellgelbe Farbe zu leichter Marmorierung, der Boden ist hier deutlich dichter gelagert und feuchter (Bcn). Bodenprofil 2, Terre AG, Egliswil spatteneder oekologie ag 56

57 Der Einwaschungshorizont weist einen fühlbar höheren Tongehalt auf (Bit) und wird von tonig verkittetem Kies (B/C) gefolgt. Der saubere nutzbare Kies steht erst ab einer Tiefe von ca. 160 cm an. Auch dieser Boden ist auf seiner vollen Tiefe durchwurzelt und erreicht aufgrund des geringen Skelettanteils eine hohe pflanzennutzbare Gründigkeit. Auffällig bei diesem Profil ist wiederum die starke Wurmtätigkeit. Die Verlagerung von organischem Material in grössere Tiefen ist auch hier entlang der ausgekleideten Wurmgänge gut sichtbar. Profil 3: sehr tiefgründige Parabraunerde aus Löss (Anhang 4.3: Lenzhard Profil 3) Der Boden von Profil 3 ist im Aufbau sehr ähnlich wie das zu Profil 2. Ebenfalls mit einer ca. 60 cm mächtigen Lösschicht überdeckt, präsentiert sich dieser Boden aber deutlich trockener. Die Durchwurzelung reicht zwar nicht auf die volle verwitterte und deshalb erschliessbare Tiefe. Der Grund ist jedoch mehr im Fichtenbestand (Flachwurzler) als im Boden selber zu suchen. Sehr auffällig ist auch hier die starke Wurmtätigkeit, welche dazu geführt hat, dass der Unterboden bis in 60 cm Tiefe den erstaunlich hohen Humusgehalt von 2 % aufweist. Bodenprofil 3, Terre AG, Egliswil Projektauswirkungen Um Kies ab Wand abbauen zu können, muss der darüberliegende Boden vorerst entfernt werden. Dies stellt einen schwerwiegenden Eingriff dar, denn ein Boden kann in seinem gewachsenen Aufbau und in seiner natürlichen Fruchtbarkeit nicht wiederhergestellt werden. spatteneder oekologie ag 57

58 Wenn Boden unmittelbar nach dem Abtragen andernorts, z.b. auf einen fertig wiederaufgefüllte Abbaufläche wiederaufgebaut werden kann (sogenannte Direktumlagerung) so wird zumindest seine biologische Aktivität erhalten, was eine schnellere Restrukturierung und Konsolidierung der wichtigsten Bodeneigenschaften ermöglicht. Ist im Ausgangszustand wenig Boden, z.b. ein flachgründiger Rohboden vorhanden, kann mit einer sachgerechten Rekultivierung und der Zufuhr andernorts überschüssigen Bodenaushubes ein Boden bezüglich seiner potentiellen Fruchtbarkeit bzw. Produktivität sogar verbessert werden. Beim vorliegenden Boden, der tiefgründig und von hoher natürlicher Fruchtbarkeit ist, wird es deutlich schwieriger und aufwändiger, diesen Zustand nur annähernd wiederherzustellen. Insbesondere die feine Abstimmung der einzelnen Horizonte und ihr komplexes Zusammenwirken können nicht künstlich hergestellt werden. Bei Waldboden wird die Trennung zwischen Ober- und Unterboden erschwert, weil mit dem Entfernen der Wurzelstöcke der Übergang des humusreichen, dunklen Oberbodens zum meist helleren, mineralischen Unterboden verwischt wird und schlechter erkennbar wird. Im Kulturland ist die Trennung von Ober- und Unterboden einfacher, weil hier, vor allem im Ackerbaugebiet, diese Unterteilung über Jahrzehnte mit dem Pflug erfolgt ist und keine Wurzeln entfernt werden müssen. Weil der Bodenaushub hier nicht von Anfang an direkt wieder angelegt werden kann, müsste er als Ober- und Unterboden getrennt abgetragen und zwischengelagert werden, was je nach Wurzelanteil schwierig sein kann und deutlich mehr als das doppelte an Zwischenlagerfläche erfordern würde. Deshalb wurde mit der Fachstelle Bodenschutz vereinbart, Ober- und Unterboden der ersten 2 Etappen gemeinsam auf reduzierter Tiefe abzutragen und zwischenzulagern. Dank dieser Massnahme wird die direkte Umlagerung trotz der hohen Abbauwände und der dadurch stark zurückgesetzten Auffüllung auf rekultivierbare Endhöhe bereits in einem vorgezogenen Zeitpunkt eingeleitet. (Siehe untenstehende Tabelle) Materialbilanz Rodungsetappe Waldbodenabtrag Fläche Höhe Volumen Zwischen- Depot I und II A m m m 3 * m 3 Umlagerung / Rekultivierung Direktumlagerung B 9'246 m m 5'547 m 3 * m m 3 C 8'361 m m 8'361 m 3 8'361 m 3 D 8'641 m m 8'641 m 3 8'641 m 3 E 8'861 m m 8'861 m 3 8'861 m 3 F 9'066 m m 9'066 m 3 9'066 m 3 Total Waldbodenabtrag ** 45'782 m 3 * Das Volumen der beiden Zwischendepots beträgt maximal 9'900 m 3. ** Der Boden, welcher im Waldabstand liegt, wird nicht abgetragen und wurde der Einfachheit halber nicht vom Volumen abgezogen. Ein Teil des Bodens wird für den Schutzwall entlang der Böschungskrone verwendet. spatteneder oekologie ag 58

59 Mit der Materialbilanz sollen die jeweils nach Abbau- und Rekultivierungsfortschritt anfallenden bzw. benötigten Mengen (Gesamtmenge des unter Projektauswirkungen subsumiert betroffenen Bodens) tabellarisch dargestellt werden. Die Optimierung der Direktumlagerung (unter folgendem Kapitel beschrieben) erfolgt nach dem tatsächlich vorhandenen Boden und unter Anweisung und Kontrolle der bodenkundlichen Baubegleitung Massnahmen zur Verminderung der Auswirkungen Der Waldboden der Abbauetappen 1 und 2 wird mehrheitlich an Depot gelegt. Die Dauer der Zwischenlagerung des Waldbodens der Abbauetappen 1 und 2 auf den beiden Bodendepots kann bis zu 18 Jahren betragen. Gegen Ende der Abbauetappe 2 ist eine Direktumlagerung von Waldboden möglich. Ab der Abbauetappe 3 wird der abgedeckte Waldboden direkt wiederangelegt. Um den Bodenschutz zu optimieren, können die Bedingungen in Form eines Pflichtenheftes umschrieben werden. Wenn bei einem Projekt dieser Laufdauer die formulierten Auflagen durch verfahrenstechnische Verbesserungen oder veränderte Umstände zugunsten eines noch besseren Bodenschutzes überholt sind, soll einer Anpassung nichts im Wege stehen. Die allgemein gültigen Grundsätze, darunter vor allem die Kontrolle der Befahrbarkeit, bzw. Bearbeitbarkeit von Boden, dh. eine genügende Abtrocknung, sind jedoch in allen Phasen einzuhalten. Initialer Bodenabtrag und Zwischenlagerung (Abbauetappen 1 und 2) Die qualitativen Auswirkungen auf den Boden werden dadurch gemindert, dass in der Startphase lediglich eine Gesamtmächtigkeit von 60 cm Boden (Ober- und Unterboden) zusammen abgetragen und zwischengelagert werden (Vereinbarung vom 13. August 2008 mit der zuständigen Bodenschutzfachstelle). Zur nebenstehenden Abbildung: Auf den für Bodendepot 1 und 2 vorgesehenen Flächen lässt sich mit der angepassten maximalen Schütthöhe von 3 m*) der aus den Abbauetappen 1 und 2 anfallende Bodenaushub so zwischenlagern. Ein Abtransport von Waldboden für einen externen Verwendungszweck oder Lagerung ausserhalb der Kiesgrube Lenzhard kann dadurch vermieden werden. *) Die Verdichtungsempfindlichkeit des anfallenden Oberbodengemisches wird aufgrund seiner Textur (lehmreicher Sand mit Tongehalt von 10 bis 12 % und einem Anteil org. Substanz von 3 %) als eher gering beurteilt. spatteneder oekologie ag 59

60 Pflegliches Anlegen der Zwischenlager Zwischenlager sind mit dem Bagger mit einem Maschinenkennwert von 15 cbar lose aufzuschichten. Der anzulegende Boden darf grundsätzlich nicht mit Fahrzeugen und Baumaschinen befahren werden. Zulässig ist ein Abziehen der Oberfläche mit einem leichten Moordozer (Einsatzgrenze bzw. Maschinenkennwert 6 bis 8 cbar). Zwischenlager dürfen keinesfalls mit Rad- oder Kettenlader (Trax) aufgeschichtet werden, weil infolge der geringen Ausladung dieser Maschinen der Depotfuss immer befahren und verdichtet wird. Fördern der biologischen Aktivität im Zwischenlager. Während der Zwischenlagerung soll der Boden begrünt werden. Die labile Bodenstruktur der Bepflanzung wird mit den Wurzeln stabilisiert und biologisch auch in der Tiefe aktiv gehalten. Dazu genügt hier das Ansäen einer Wiese nicht und eine vollflächige Brombeerkultur würde bei der Verwendung des Bodens zur Wiederaufforstung Probleme bereiten. Aus bodenschützerischer Sicht verbleibt als vertretbare Lösung die zwischenzeitliche Pflanzung beispielsweise mit Erlen, welche ein feines Wurzelwerk bilden und Stickstoff binden. Statt der jährlich mindestens zweimal anfallenden Pflegemahd und Abfuhr des Schnittgutes einer Luzerne-Kleegraswiese (Beweiden wäre nicht zulässig) müssten diese Erlen vor Erreichen der kritischen Holzstärke einmal auf den Stock gesetzt werden, damit die Bodendepots sich nicht als Wald entwickeln können. Unter den beschriebenen Voraussetzungen können die Bodenzwischenlager auf 3 m geschüttet und damit die Schütthöhe nach FSK-Rekultivierungsrichtlinien (für reinen Oberboden) leicht überschreiten. Dadurch entsteht ein Bodendepotvolumen, in welchem der Waldboden aus den Abbauetappen 1 und 2 innerhalb des Werkareals zwischengelagert werden kann. Ein Abtransport von Waldboden kann dadurch vermieden werden. Damit werden auch zusätzliche Transporte sowie Luft- und Lärmbelastung eingespart. Optimieren der Menge bei Direktumlagerung Im nordöstlichen Teil (Profile 2 und 3) sind die Böden sehr tiefgründig. Für die Rekultivierung wird dabei aufgrund der Kartierergebnisse eine minimal anzustrebende Mächtigkeit von 30 cm für den Oberboden und 100 cm für den Unterboden veranschlagt. Damit die rekultivierte Fläche die abzutragende und direkt umzulagernde Fläche leicht übertrifft, dürfen die Schütthöhen nach oben korrigiert, d.h. auch im ursprünglich etwas weniger gründigen Bereich auf die maximal beobachteten Masse von 140 cm Unterboden und 40 cm Oberboden (bzw. 60 cm Gemisch) erhöht werden. Bodenschonende Rodungen und Räumarbeiten Das Einhalten genügender Bodenkennwerte gilt für alle Fahrzeuge und Maschinen. Die in der Forstwirtschaft eingesetzten Radfahrzeuge sind erst dann unproblematisch, wenn dabei grossvolumige Niederdruckreifen (0.8 bar beladen) eingesetzt werden, die praktisch keine Schadverdichtungen mehr auslösen. Zum Vergleich: ein LW und die im Tiefbau eingesetzten Radfahrzeuge (Radlader, Pneubagger, Raddumper aber auch etliche landw. Maschinen vor allem Anhänger) haben ein zu hohes Gesamtgewicht und sind mit ungenügender Bereifung ausgerüstet. Sie arbeiten deshalb meistens mit wesentlich höheren Betriebsdrücken und dürften Boden deshalb niemals befahren. spatteneder oekologie ag 60

61 Bodenschonendes Direktumlagern (nach FSK-Rekultivierungsrichtlinie) Bei der Direktumlagerung soll, mit Ausnahme des Baggers mit Maschinenkennwert 15 cbar für die Wurzelentfernung und den Oberbodenabtrag, keine Maschine auf dem Boden stehend oder fahrend eingesetzt werden. Aller Bodenaushub wird also über die tragfähige Rohplanie angeführt und mit dem Bagger streifenweise als Waldboden angelegt. Im vorliegenden Projekt soll der für den Baufortschritt nötige Boden des Bodendepots bloss auf die neue Endhöhe abgetragen werden und direkt mitrekultiviert werden. Bei sehr trockenen Verhältnissen (Saugspannungen 25 cbar) kann die rekultivierte Fläche mit dem leichten Moordozer (Maschinenkennwert 6 bis 8 cbar) für die nachfolgende Aufforstung durch einmaliges Spur an Spur arbeiten angepasst und somit auch oberflächlich leicht gepackert werden, was punktuelle Senkungen und Wurzelabrisse vermeiden hilft Beurteilung Wenn die allgemeinen Bodenschutzvorgaben nach SN unter Aufsicht und Kontrolle der bodenkundlichen Baubegleitung erfolgen und die Massnahmen zur Verminderung der Projektauswirkungen im geschilderten Rahmen umgesetzt werden, kann das vorliegende Projekt aus der Sicht des Bodenschutzes als umweltverträglich eingestuft werden. spatteneder oekologie ag 61

62 9.4 Energie Beurteilt werden die folgenden Baumaschinen, die im Kieswerk Lenzhard im Einsatz stehen (vgl. Anhang 1 Maschinenliste nach BauRLL): 1 Radlader Cat 962G / 7BW698 1 Radlader Volvo 180F / VCEL 180FP Dozer Liebherr PR 734 LGP / Ausgangszustand Der Energieverbrauch und der CO 2 -Ausstoss setzen sich aktuell wie folgt zusammen: Maschine Radlader Cat 962G / 7BW698 Radlader Volvo 180F / VCEL 180FP Dozer Liebherr PR 734 LGP / Betriebsstunden (pro Jahr) Treibstoffverbrauch (Diesel) CO 2 -Ausstoss (3.12 t CO 2 pro Tonne Dieseltreibstoff) 900 h 8'000 l 21.5 t 1'200 h 24'000 l 64.4 t 600 h 14'000 l 37.6 t Total 46'000 l t Projektauswirkungen Zukünftig ist mit einem um 20 % erhöhten Bedarf zu rechnen (vgl. Kapitel Industrie- und Gewerbelärm Projektauswirkungen und Kapitel Verkehrslärm Projektauswirkungen ). Somit ergeben sich ein Treibstoffverbrauch von l Diesel und ein CO 2 -Ausstoss von t pro Jahr. Beurteilung Das Vorhaben ist aus der Sicht des Umweltbereiches Energie umweltverträglich. spatteneder oekologie ag 62

63 9.5 Erschütterungen Durch die Erweiterung des Materialabbaus und den Betrieb der Kiesaufbereitung sind keine Erschütterungen zu erwarten. Der Umweltbereich Erschütterungen kann aus obigen Erläuterungen als nicht relevant beurteilt werden. spatteneder oekologie ag 63

64 9.6 Grundwasser Einleitung Die hydrogeologischen Untersuchungen zum Umweltbereich Grundwasser werden detailliert in einem separaten Bericht beschrieben: Umweltbereich Grundwasser Hydrogeologische Untersuchungen (21. November 2008): Erweiterung Materialabbau Lenzhard, Lenzburg, Umweltbereich Grundwasser Hydrogeologische Untersuchungen. Dr. Peter Hartmann, SC+P Sieber Cassina + Partner AG, Olten Ausgangszustand Für die Erkundung der Untergrundverhältnisse im geplanten Kiesabbau-Erweitungsgebiet wurden zwei neue Bohrungen abgeteuft. Die Sondierergebnisse können folgendermassen zusammengefasst werden: Unter geringmächtigen, feinkörnigen Oberflächenschichten steht eine rund 40 bis 45 m mächtige Abfolge aus sandig-kiesigen Niederterrassen-Schotter an. Der Schotter besteht überwiegend aus sauberem, z.t. leicht siltigem Kies mit reichlich bis viel Sand. Die Schotteruntergrenze wird durch eine mächtige Abfolge von feinkörnigen Seeablagerungen aus tonigem Silt gebildet und liegt am westlichen Rand des Abbaugebietes ungefähr auf einer Kote von rund 345 m ü.m. Bis zum östlichen Rand steigt diese dann leicht geneigt bis auf rund 355 bis 358 m ü.m. an. Bereits rund 250 m östlich des Abbaugebietes in Richtung Niederlenz liegt die Staueroberfläche auf einer Kote von rund 380 m ü.m., d.h. ausserhalb des vorgesehenen Erweiterungsgebietes verläuft sie deutlich steiler als innerhalb des Gebietes. Entsprechend beträgt die Kiesmächtigkeit im südöstlichen Bereich rund 40 m und nimmt in nordwestlicher Richtung kontinuierlich bis auf rund 45 m zu. Die Niederterrassen-Schotter sind gut wasserdurchlässig und bilden den Grundwasserleiter für den ergiebigen und intensiv genutzten Grundwasserstrom. Die unter dem Schotter liegenden feinkörnigen Seeablagerungen wirken als Grundwasserstauer. Durch die nach Nordwesten einfallende Staueroberfläche nimmt die Grundwassermächtigkeit ebenfalls in diese Richtung sukzessive zu, und zwar innerhalb des geplanten Abbaugebietes von Südosten, wo das Grundwasser nur noch wenig über den Stillwasserablagerungen liegt, nach Nordwesten bis auf rund 6 m. Der Grundwasserspiegel liegt rund 40 bis 45 m unter der Terrainoberfläche und strömt im Abbaugebiet mit einem flachen Gefälle von rund 2 in nordöstliche Richtung ab. Gestützt auf die beiden neuen Bohrungen können für das geplante Abbaugebiet durchwegs günstige bzw. gleich bleibend gute Abbauverhältnisse wie im heute betriebenen Abbaugebiet prognostiziert werden. Einerseits entspricht die Kiesqualität den bisherigen Erfahrungen und weist eine erstklassige Qualität mit einem geringen Feinanteil auf (Wandkies I gemäss SN 670'120). Andererseits bleibt auch die Mächtigkeit des Kiesvorkommens weitgehend konstant. spatteneder oekologie ag 64

65 9.6.3 Projektauswirkungen Das Grundwasser kann durch Störfälle im jeweiligen Bereich der offenen Grubenfläche gefährdet werden. Vor der Freilegung der Grubensohle und nach erfolgter Rekultivierung ist eine Grundwassergefährdung weitgehend auszuschliessen Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen Es sind folgende Schutzmassnahmen geplant (vgl. Kapitel Projektbeschrieb Schutzmassnahmen Grundwasserschutz): Angesichts der hohen Bedeutung des Grundwassergebietes sollte im ganzen Abbaugebiet eine minimale Schutzschicht von 5 m eingehalten werden. Dies trifft insbesondere für das nutzbare Grundwassergebiet (Mächtigkeit > 2 m) bzw. das westliche Teilgebiet zu. Im Grundwasser-Randgebiet kann von der obigen Regelung abgewichen werden, indem hier eine kontinuierlich nach Osten einfallende Abbaukote vorgesehen wird, welche sukzessive von 5 m im Nordwesten bis auf 2 m im Südosten abnimmt. Zum Grundwasserschutzareal wird ein Sicherheitsabstand von 20 m eingehalten. Innerhalb diesem Bereich wird kein Kies abgebaut. Die Böschungsneigung entlang diesem Sicherheitsabstand beträgt 1:1. Der Abstand von 20 m wird auch gegenüber dem Gebiet grosser Grundwassermächtigkeit eingehalten (gemäss Aktennotiz vom 1. März 2007, BVUGK , Besprechung betreffend Anpassung Richtplan Lenzburg; Kiesabbaugebiet Lenzhard, Abteilung Raumentwicklung / BVU, Kanton Aargau). Die offene Fläche wird während des Abbaus möglichst klein gehalten (der Abbau des Kieses erfolgt in Etappen). Als Auffüllmaterial wird nur unverschmutztes Aushubmaterial gemäss Aushubrichtlinie des BUWALs (1999) verwendet. Die Auffüllungen erfolgen so schnell wie technisch möglich. Es werden Massnahmen zur Vermeidung verbotener Schuttablagerungen getroffen. Insbesondere wird das Areal umzäunt und nachts geschlossen gehalten. Die Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten ist in der Kiesgrube verboten. Es werden nur einwandfrei gewartete Maschinen und Fahrzeuge eingesetzt Weitergehende Massnahmen Zur Erfassung der jahreszeitlichen Grundwasserspiegelschwankungen und zur Überprüfung der prognostizierten Hochwasserstände sind die bestehenden Messstellen regelmässig (14-täglich) zu messen. Die Grundwasserqualität ist im Hinblick auf die Beurteilung einer allfälligen Beeinflussung durch den Kiesabbau ebenfalls in regelmässigen Zeitabständen (halbjährlich) chemisch zu analysieren. Diese Massnahmen werden bereits zum heutigen Zeitpunkt an verschiedenen Messpunkten rund um das Kieswerk durchgeführt Beurteilung Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Massnahmen kann das Projekt in Bezug auf den Umweltbereich Grundwasser gesamthaft betrachtet als umweltverträglich bezeichnet werden. spatteneder oekologie ag 65

66 9.7 Jagd / Wildtierökologie Einleitung Das Erweiterungsgebiet des Kieswerks Lenzhard betrifft ein Waldstück, das unter anderem von jagdbaren und geschützten Wildtieren genutzt wird. Rodung und Abbau entziehen oder verändern auf längere Zeit einen Teil des Lebensraums dieser Wildtiere. Die Auswirkungen auf ihre räumliche Verteilung und ihr Verhalten betreffen auch die Jagd im Revier 136. Der betrachtete Perimeter umfasst die Erweiterungsfläche mit den Abbauetappen 1 bis 6 (Festsetzung Nr. 151.a), die aktuelle Kiesgrube, die angrenzenden Waldteile und in einem groben Überblick den gesamten Wald im Länzert. Im Projekt sind die Bedürfnisse der Wildtiere zu berücksichtigen und der jagdliche Aspekt einzubeziehen Grundlagen Folgende Grundlagen wurden berücksichtigt: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni Bundesverordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 29. Februar 1988, Stand am 1. Juli BUWAL 2001: Korridore für Wildtiere in der Schweiz. BUWAL 1994, 2002: Rote Liste der gefährdeten Tierarten in der Schweiz. creato 2001: Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP) Regionalplanungsverband Lenzburg und Umgebung. Kanton Aargau: Gesetz über Wildschutz, Vogelschutz und Jagd (Jagdgesetz) vom 25. Februar Kanton Aargau: Jagdverordnung vom 28. August Spatteneder Oekologie AG 2001: Kiesgrube Lenzhard, Lebensräume/Flora/Fauna (Bericht mit Inventar). Spatteneder Oekologie AG 2001: Kieswerk Lenzhard, Auffüllung und Endgestaltung, Bericht und Plangrundlagen. Spatteneder Oekologie AG: Pflegekonzept Spezialzone Lenzhard vom 10. Dezember Stadt Lenzburg: Bewilligung Auffüllung und Endgestaltung Kiesgrube Lenzhard vom Ausserdem fanden durch die Autorin drei Begehungen im Erweiterungsgebiet statt. spatteneder oekologie ag 66

67 9.7.3 Ausgangszustand Grossräumige Situation Das Erweiterungsgebiet im Wald beträgt rund 6,1 ha (Festsetzung Nr.151.a). Der Wald im Länzert, in dem sie liegt, umfasst gesamthaft eine Fläche von gut 300 ha (grob geschätzt). Im ganzen Wald liegt kein Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung vor. Ein im LEP-Plan eingezeichneter regionaler Wildtierkorridor quert die Autobahn und eine angrenzende einspurige Bahnlinie rund 500 m südlich der Kiesgrube. Er ist durch diese Verkehrsträger sehr beeinträchtigt bis unterbrochen. Die Wandermöglichkeiten im Länzert-Wald sind allgemein eingeschränkt, weil ausserdem eine Durchgangsstrasse (Aaretalstrasse) und eine stark befahrene zweispurige Bahnlinie durch den Wald führen. Auch die heutige Kiesgrube und angrenzende Flächen der Industriezone, die in einem Waldeinschnitt liegen, beeinflussen die Mobilität der Wildtiere. Diese Waldlücke ist im zweiten Weltkrieg durch Rodung für die Anbauschlacht (Plan Wahlen) entstanden. Erweiterungsgebiet (Festsetzung Nr.151.a, bzw. Abbauetappen 1 bis 6) Beim Wald im Erweiterungsgebiet handelt es sich zur Hauptsache um Laubmischwald mit einer gut ausgebildeten, artenreichen Kraut- und Strauchschicht. Vereinzelt sind kleine Nadelwaldflächen eingestreut. Der Waldrand ist nicht gestuft und ein Krautsaum nur minimal vorhanden (vgl. auch Kapitel 9.17 Wald sowie Kapitel 9.9 Landschaft und Natur ). Artenspektrum Gemäss Information durch den Präsidenten der Jagdgesellschaft Lenzhard (Hans Minder) ist im Erweiterungsgebiet und in dessen Umkreis das Vorkommen folgender Wildtiere bekannt: Reh, Fuchs, Dachs, Steinmarder, Iltis, Eichhörnchen sowie als Wechselwild das Wildschwein und sporadisch die Gämse. Abgesehen von Iltis, Eichhörnchen und Gämse sind die Tiere jagdbar. Der Iltis steht als gefährdete Art auf der Roten Liste. Die heutige Kiesgrube stellt für ihn einen attraktiven Teil des Lebensraums dar. Während der Brutsaison 2005 wurden in einem Grobinventar im Erweiterungsgebiet rund 15 Vogelarten erfasst. Es befinden sich keine Rote-Liste-Arten darunter. Die festgestellten Vogelarten sind mit Ausnahme von Eichelhäher und Ringeltaube nach Jagdgesetz geschützt. Aufenthaltsorte, Wildwechsel Nahe beim westlichen Rand des Erweiterungsgebiets (Abbauetappe 1) ist ein Hochsitz platziert. Er hat sich laut H. Minder bewährt, um einen wesentlichen Teil der auf Grund der kantonalen Jagdverordnung von der Bezirksjagdkommission vorgeschriebenen Rehabschüsse auszuführen. Verschiedene Wildtiere nutzen die aktuelle Kiesgrube. Da sie nicht rundherum abschliessend eingezäunt ist, können sich die Tiere durchs Areal bewegen, was sich unter anderem anhand von Spuren feststellen lässt. Eigene Beobachtungen weisen auf regelmässige Besuche von Fuchs, Reh und Marder (vermutlich Steinmarder) hin wurde mehrmals ein Reh festgestellt, das sich tagsüber in einem Kleingehölz aufhielt. An Tümpeln im Grubenareal sind häufig frische Trittsiegel sichtbar. Die Pionier- und Ruderalflora in der Grube bildet ein vielfältiges und qualitativ gutes Nahrungsangebot für Pflanzenfresser. spatteneder oekologie ag 67

68 Gemäss Information von H. Minder queren Rehe öfters die Bahnlinie, um zwischen einer südlich gelegenen Lotharfläche und dem nördlichen Bereich mit der Kiesgrube zu wechseln. Der gleiche Übergang wird auch gelegentlich von Wildschweinen benützt Projektauswirkungen Rodung und Abbau Die Rodung und der Abbau erfolgen für die Materialabbauzone Lenzhard (Teilfläche der Festsetzung 151.a) in 4 Etappen, innerhalb von schätzungsweise 22 Jahren. Die ersten beiden Etappen sind die grössten und umfassen Rodungsflächen von rund 1.35 bzw ha, die restlichen zwei variieren zwischen 0.84 und 0.86 ha. Die Bodendepots der ersten beiden Abbauetappen werden an deren Rand zum Wald gelagert. Für die aus Bodenschutzgründen nötige Begrünung der Walderdedepots ist eine Bepflanzung mit Erlen vorgeschlagen worden (vgl. Kap. 9.3 Boden). Als Nahrung für Wildtiere hat die Erle praktisch keine Bedeutung. Sie wird höchstens schwach verbissen, jedoch oft zum Fegen des Geweihs benützt. Die Krautschicht, die sich zwischen den Bäumchen entwickeln wird, kann hingegen als Nahrungsquelle dienen. Sobald das Erlengebüsch dicht ist, bietet es Deckung. Sechs Jahre nach Abbau-Beginn von Abbauetappe 1 wird mit der Auffüllung begonnen. Am Ende der 4. Abbauetappe sind grosse Teile der Etappen 1 und 2 wieder aufgeforstet (Abbauetappen, Rodung und Aufforstung vgl. Kapitel 7. Projektbeschrieb und Pläne im Anhang). Der Lebensraum im Wald wird infolge der Rodung und des Abbaus verkleinert. Je nach Tierart können ganze Habitate oder Teile davon betroffen sein. Es kommt zum Verlust von Nahrung, Deckung und Aufzuchtplätzen. Durch Abwanderung erhöht sich die Populationsdichte in benachbarten Gebieten vorübergehend, was Stresszunahme und Unruhe durch soziale Umstrukturierungen bedeutet. Dies kann vor allem beim Reh auch zu vermehrten Wildschäden, hauptsächlich Schlagschäden, führen. Die Mobilität der Wildtiere wird durch abgezäunte Bereiche des Erweiterungsgebietes eingeschränkt. Es ist jedoch kein Wildtierkorridor betroffen. Abgesehen vom Verlust an Jagdrevierfläche muss sich die Jägerschaft mit einer veränderten, anfangs instabilen Wildtier-Situation in der Umgebung des gerodeten Waldes vertraut machen (andere Wechsel und Einstände). Auffüllung, Rekultivierung und Wiederaufforstung Das abgebaute Gelände wird nach und nach vollständig aufgefüllt und aufgeforstet. Mit aufkommender Vegetation in aufgefüllten oder ruhenden Flächen besteht in der Grube wieder ein Nahrungs- und z.t. Deckungsangebot für Wildtiere. Nach der Auffüllung und Aufforstung der einzelnen Etappen werden zuerst Tierarten profitieren, welche frühe Waldstadien nutzen oder benötigen, wie beispielsweise die Goldammer unter den Singvögeln. Mit zunehmendem Alter des Waldes wird sich das Artenspektrum dem heutigen Zustand nähern. spatteneder oekologie ag 68

69 9.7.5 Umweltschutzmassnahmen Um die Lebensraumqualität der Wildtiere und die Jagd möglichst wenig zu beeinträchtigen, sind verschiedene Massnahmen nötig. Rodung Die Rodung muss ausserhalb der Zeit stattfinden, die für die Aufzucht der Jungen wichtig ist. Der beste Zeitpunkt liegt zwischen Oktober und Dezember. Die vorhandenen Vogel-Nistkästen sollen am Ende der letzten Brutsaison vor der Rodung kontrolliert und entfernt oder versetzt werden. Umzäunung Zäune sind aufs Nötigste zu beschränken. Es ist wichtig, dass das Grubenareal für Wildtiere zugänglich ist. Ausser an für Menschen gefährlichen Stellen (oberhalb von Steilwänden) sollten Zäune auch für grössere Säugetiere passierbar sein. Dies ist möglich, wenn der unterste Draht (oder der untere Rand eines Maschenzauns) 30 bis 50 cm über dem Boden liegt. Kein Diagonalgitter verwenden. Zäune müssen stets in gutem Zustand sein, d.h. nicht beschädigt und gut gespannt. Sie sollen keine Einbuchtungen aufweisen. Bei den vorgesehenen Bodendepots am Aussenrand der Etappen 1 und 2 wird der Zaun oben an der Innenböschung aufgestellt, so dass Tiere ungehindert einen grossen Teil der Depots nutzen können. Die Zufahrtsstrasse wird mit dem Fortschreiten des Abbaus eine auf drei Seiten eingezäunte Sackgasse bilden. Sobald dies eintritt, wird ein äusseres Tor angebracht, das nach Arbeitsschluss geschlossen ist. Damit lässt sich verhindern, dass flüchtende Wildtiere in die Sackgasse geraten. Nicht mehr notwendige Zäune werden rasch entfernt, Aufforstungsflächen nicht eingezäunt sondern empfindliche Baumarten mit Einzelbaumschutz versehen. Förderband Die Bandanlage darf kein Hindernis für grössere Tiere bilden und wird deshalb wo möglich eine freie Höhe von mind. 1.5 m gegenüber dem Terrain aufweisen. Aufforstung, Waldrandgestaltung, Erschliessung Eine Aufforstung mit einer Vielfalt an standortgerechten, einheimischen Baumarten ist aus wildtierökologischer Sicht vorteilhaft. In der Endgestaltung ist ein stufiger Aufbau des Waldrands wünschenswert. Davon können Säuger und viele Vogelarten profitieren (günstige Lebensräume mit Verstecken, Aufzucht- und Brutplätzen). Bei der Wiederherstellung des abgebauten Geländes wird eine Verkleinerung des Wegnetzes angestrebt, was durch die vorgesehene Aufhebung einer Forststrasse geschieht. (vgl. Kap Endgestaltung ). spatteneder oekologie ag 69

70 Endgestaltung im heutigen Abbaugebiet (Spezialzone Lenzhard) Vgl. Plan: Anhang 7.13 Auffüllung und Endgestaltung Spezialzone Lenzhard Die Spezialzone Lenzhard im Endgestaltungsprojekt für den heute noch aktiven Grubenteil umfasst eine Fläche von 6.6 ha. Sie ist im Kulturlandplan als Naturschutz- und Schiessplatzgebiet ausgewiesen. Als freiwillige Leistung der Ortsbürger werden hier naturnahe Bereiche mit Kies- und Ruderalflächen, Gewässern, Kleinstrukturen und Gehölzen erstellt. 1.1 ha sind bereits fertig gestaltet, in den nächsten zwei Jahren kommen weitere Flächen hinzu. Die von den Schützen benutzte Fläche beträgt ca. 0.6 ha und ist zum Teil auch als naturnah zu bezeichnen. Der Abschluss der ganzen Endgestaltung ist für das Jahr 2015 geplant (vgl. Kap Spezialzone Lenzhard ). Über das Naturschutz- und Schiess-Areal wurde ein Pflegekonzept erstellt (Spezialzone Lenzhard Pflegekonzept vom 10. Dezember 2008, Spatteneder Oekologie AG). Gemäss diesem Projekt führt das Werk die jährlich anfallenden Unterhaltsarbeiten aus. Die umfangreichen naturnahen Flächen eignen sich auch für Wildtiere. Sie können dort Nahrung, Wasserstellen, Deckung und je nach Tierart Aufzuchtplätze finden Beurteilung Durch die Rodung und den Kiesabbau wird über längere Zeit einer Reihe von Wildtieren ein Stück Wald-Lebensraum entzogen und die bejagbare Fläche im Revier 136 verkleinert. Temporär entstehende Pionierlebensräume im Abbaugebiet sind für Wildtiere zum Teil nutzbar. Werden die unter Kapitel aufgeführten Massnahmen umgesetzt und dadurch die negativen Auswirkungen verringert, so beurteilen wir das Projekt bezüglich Jagd und Wildtiere als umweltverträglich. Langfristig ist kein Qualitätsverlust zu erwarten. spatteneder oekologie ag 70

71 9.8 Kulturgüter Die Erweiterung des Materialabbaus beeinträchtigt weder ein Denkmalschutzobjekt, noch den Ortsbildschutz und auch keine historischen Verkehrswege. Archäologie In den Abbauetappen 1 bis 6 sind keine aktenkundigen archäologischen Fundstellen bekannt. Gemäss Stellungnahme des Kantons (Departement Bau, Verkehr und Umwelt, BVURO vom ) wird der Umweltbereich Archäologie als relevant angesehen. Angesichts der grossen Fläche des vorgesehenen Abbaugebietes und der Bewaldung, die bisher nur geringfügige Bodeneingriffe ausgelöst hat, ist nicht auszuschliessen, dass dort bis heute unerkannte Fundstellen liegen. Im April 2010 wurden durch die Kantonsarchäologie des Kantons Aargaus eine archäologische Prospektion und anschliessend eine Sondierung von zwei Hügelchen durchgeführt. Dabei kamen keine archäologischen Funde zum Vorschein, die der beantragten Materialabbauzone entgegenstehen (Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Fachliche Stellungnahme und Besprechungsgrundlage vom 14. Juni 2010, Archäologie, BVURO ). Die Berichte Archäologische Prospektion vom 30. April 2010 und Archäologische Sondierung vom 27. Mai 2010 sind im Anhang 5 beigelegt. Die Kantonsarchäologie wird vor jeder Rodung vorgängig informiert. Zwischen der Rodung im Winter und dem Bodenabtrag vergehen rund 3 Monate, so dass der Kantonsarchäologie genügend Zeit bleibt, eine Prospektion und je nach Resultat weitere Massnahmen durchzuführen. Die Rodungen erfolgen in Etappen von 0.83 bis 1.35 ha (vgl. Kapitel Rodung, Aufforstung und Anhang 7.5 Rodungsetappen). spatteneder oekologie ag 71

72 9.9 Landschaft und Natur Einleitung Das Erweiterungsgebiet des Kieswerks Lenzhard liegt (mit Ausnahme eines kleinen Teilstücks Arbeitszone) ausschliesslich im Wald. Wald ist grundsätzlich ein prägendes und wertvolles Landschaftselement. Durch die vorgesehene Rodung mit nachfolgendem Kiesabbau wird das Landschaftsbild während mehreren Jahrzehnten verändert, die Erholungsfunktion beeinträchtigt sowie der Lebensraum von Wald bewohnenden Pflanzen und Tieren verkleinert. Der untersuchte Perimeter umfasst die Erweiterungsfläche mit den Abbauetappen 1 bis 6 (Festsetzung Nr. 151.a), die aktuelle Kiesgrube und die angrenzenden Waldteile im näheren Umkreis. Im Projekt sollen die Ansprüche von Wald und Kiesgruben bewohnenden Arten sowie der Landschaftsaspekt einbezogen werden Grundlagen Folgende Grundlagen wurden berücksichtigt: Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG), Stand am 1. Januar Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991 (NHV), Stand am 1. Januar Dekret über den Natur- und Landschaftsschutz vom 26. Februar 1985, Stand 1. Januar Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume vom 17. September 1990 (Naturschutzverordnung Kt. Aargau). BUWAL 2001: Korridore für Wildtiere in der Schweiz. BUWAL 2002: Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen. BUWAL 1994: Rote Liste der gefährdeten Tierarten in der Schweiz. BUWAL /BAFU: ab 2001 aktualisierte Rote Liste-Ausgaben für diverse Tiergruppen creato 2001: Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP) Regionalplanungsverband Lenzburg und Umgebung. Keller H. und J. Hartmann 1986: Ausgestorbene, gefährdete und seltene Farn- und Blütenpflanzen im Kanton Aargau: Rote Liste Aargau; Aargauische Naturforschende Gesellschaft, Mitteilungen XXXI. Spatteneder Oekologie AG 2001: Kiesgrube Lenzhard, Lebensräume/Flora/Fauna. Spatteneder Oekologie AG 2001: Kieswerk Lenzhard, Auffüllung und Endgestaltung, Bericht und Plangrundlagen. Spatteneder Oekologie AG: Berichte Ökologische Begleitplanung 1999, Spatteneder Oekologie AG: Jahresberichte Kieswerk Lenzhard Spatteneder Oekologie AG: Pflegekonzept Spezialzone Lenzhard vom 10. Dezember Stadt Lenzburg: Bewilligung Auffüllung und Endgestaltung Kiesgrube Lenzhard vom Ausserdem wurden durch die Autorin drei Begehungen und Vegetationsaufnahmen im Erweiterungsgebiet durchgeführt. spatteneder oekologie ag 72

73 9.9.3 Ausgangszustand Grossräumige Situation Das heutige Kieswerkareal mit dem geplanten Erweiterungsgebiet befindet sich nordwestlich von Lenzburg. Das aktuelle Kiesgrubengelände und angrenzende Teile der Arbeitszone liegen in einem Waldeinschnitt, der im zweiten Weltkrieg durch Rodung für die Anbauschlacht (Plan Wahlen) entstanden ist. Der Wald im Länzert, der sich von hier nach Norden (Wildegg) und nach Westen (Rupperswil) erstreckt, umfasst insgesamt grob geschätzt eine Fläche von gut 300 ha. Nebst Waldstrassen und -wegen durchqueren ihn eine Durchgangsstrasse (Aaretalstrasse), die Autobahn A1, eine einspurige und eine zweispurige Bahnlinie. Diese bilden einerseits mehr oder weniger starke Barrieren für wandernde Tiere, andererseits können sie in ihrer Längsrichtung für gewisse Arten auch Vernetzungsfunktionen ausüben. Im LEP Lenzburg und Umgebung werden Trockenbiotopvernetzungen längs der Autobahn sowie der Bahnlinie, die den Südrand des Abbaugebiets Lenzhard begrenzt, aufgezeigt. Ein im LEP-Plan eingezeichneter regionaler Wildtierkorridor quert die Autobahn und die angrenzende einspurige Bahnlinie rund 500 m südlich der Kiesgrube. Er ist durch diese Verkehrsträger stark beeinträchtigt bis unterbrochen. Die Grube Lenzhard ist im LEP-Plan mit verschiedenen Amphibienlaichplätzen im Wald und in den angrenzenden Gebieten vernetzt dargestellt. Kiesgruben werden im LEP- Bericht der Region Lenzburg und Umgebung allgemein als bedeutendster Naturwert bezeichnet. Diese Einstufung kann für die Grube Lenzhard bestätigt werden, da das heutige Abbaugebiet gemäss verschiedenen Inventaren eine grosse Artenvielfalt aufweist und sehr viele geschützte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste beherbergt. Blick zum Südrand der heutigen Grube (Begrenzung durch Bahnlinie), mit ganz und teilweise aufgefüllten Flächen. spatteneder oekologie ag 73

74 Erweiterungsgebiet (Abbauetappen 1 bis 6) Das im vorliegenden Kapitel behandelte Erweiterungsgebiet (Festsetzung Nr.151.a, Abbauetappen 1 bis 6) betrifft ein ca. 6.1 ha grosses, ebenes Teilstück des oben beschriebenen Waldes im Länzert. Es liegt weitgehend nördlich des heutigen Werks und grenzt an den aktuellen Perimeter. Beim Wald im geplanten Abbaugebiet handelt es sich zur Hauptsache um Laubmischwald mit einer gut ausgebildeten, artenreichen Kraut- und Strauchschicht. Vereinzelt sind kleine Nadelwaldflächen eingestreut. Am Waldrand längs der bestehenden Zufahrtsstrasse (Rodungsstrasse) stehen mehrere Stiel-Eichen und Buchen (Stammdurchmesser ca cm). Der Waldrand ist nicht gestuft und ein Krautsaum nur minimal vorhanden (vgl. auch Kapitel 9.17 Wald ). Waldrand im zukünftigen Abbaugebiet, links bestehende Grubeneinfahrt. Nördlicher Rand des Erweiterungsgebiets (rechts des Weges Wald im Perimeter). spatteneder oekologie ag 74

75 Stelle mit Fichten. Im Erweiterungsgebiet liegen keine Schutzgebiete oder -objekte. Unter den gut 50 registrierten Pflanzen der Krautschicht befinden sich keine geschützten oder gemäss Roter Liste Schweiz gefährdeten Arten. Eine Art (Stellaria nemorum: Hain-Sternmiere) ist in dieser Liste für die Region Mittelland Ost als potenziell gefährdet aufgeführt, in der Roten Liste Aargau als gefährdet. Sie ist im Aargauer Mittelland verbreitet, aber nicht häufig. Ob sie auch im Wald anschliessend an den Projektperimeter wächst, wurde nicht überprüft. Das Vorhandensein mehrerer geschützter und gefährdeter Tierarten ist anzunehmen, da der Wald unter anderem als Landlebensraum von (geschützten) Amphibien dient, die in der Kiesgrube oder in einem nahe gelegenen Waldweiher laichen. Möglich sind auch Quartiere von Fledermäusen und Schläfern (Siebenschläfer, Haselmaus) in Baumhöhlen oder Nistkästen. [Vögel und grössere Säugetiere vgl. Kapitel 9.7 Jagd / Wildtierökologie] Ausserdem wurden im Mai 2005 knapp ausserhalb der Perimetergrenze Rote Waldameisen (Formica rufa, bundesgesetzlich geschützt) festgestellt, die sich anscheinend auf dem Umzug befanden. Im August war dort das verlassene Nest zu finden. Ein bewohnter Waldameisenhaufen lag ausserhalb des Erweiterungsgebiets, etwa 200 m vom alten Standort entfernt. Die unmittelbar an den Perimeter grenzenden Waldflächen sind mit denjenigen innerhalb vergleichbar. spatteneder oekologie ag 75

76 Vielfältige Krautschicht Projektauswirkungen Rodung und Abbau Die Rodung und der Abbau bedeuten einen beträchtlichen Eingriff mit negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Allerdings finden sie an einem aus Wohnquartieren nicht einsehbaren Ort statt, weil das Gebiet an Arbeitszone und Wald grenzt. Von der angrenzenden Bahnstrecke her wird der neue Eingriff in die Landschaft kaum wahrgenommen. Es entsteht keine Waldlücke am Horizont. Die Einsehbarkeit des Abbauareals im Erweiterungsgebiet wird durch das Werkareal, welches auf dem Niveau der Rodungsstrasse liegt, weitgehend verhindert. Selbst in der Abbauphase 3 ist ein Einblick durch die Auffüllung des aktuellen Kiesabbaus und die dann darüber liegende Kieswerkzufahrt nicht gegeben. Für Bahnpassagiere ist die Sichtbarkeit des betroffenen Gebiets auf weniger als 15 Sekunden beschränkt. Die Erholungsfunktion des gerodeten Waldstücks geht verloren. Von Spaziergängern benutzte Wege sind betroffen, jedoch keine Wanderwege. Es kommt am Standort über Jahrzehnte zu einem Lebensraumverlust für Arten, die an ältere Waldstadien gebunden sind (Abbauetappen, Rodung und Aufforstung vgl. Kapitel 7. Projektbeschrieb ). Der jeweils gerodete Flächenanteil des Erweiterungsgebietes beträgt im Maximum etwas weniger als 1 % des ganzen Waldes im Länzert. Allfällig betroffene Amphibien (alle Arten geschützt) werden als Landlebensraum die angrenzenden Waldteile oder die Grube bewohnen. Das Kiesgrubengelände kann mindestens zum Teil auch von Waldtieren genutzt werden, sofern es zugänglich ist (genauere Situation betreffend Wildtiere vgl. Kapitel 9.7 Jagd / Wildtierökologie ). spatteneder oekologie ag 76

77 Abbauetappen 1 bis 6 (Festsetzung Nr. 151.a) Zwischenergebnis Ansicht von Süden. Wald im Erweiterungsgebiet, von links nach rechts Abbauetappen 1-6 und Zwischenergebnis. Nach der Rodung wird am Horizont der dahinter liegende, überall anschliessende Wald sichtbar. Durch den Abbau entstehen Pionierlebensräume. Die bereits heute in der Kiesgrube lebenden spezialisierten Pflanzen- und Tierarten werden sie besiedeln. Darunter befinden sich einige geschützte und gefährdete Arten der Roten Liste, z.b. (vgl. Bestandesaufnahme 2001 Kieswerk Lenzhard, Lebensräume/Flora/Fauna und Berichte 2005 bis 2009 Kieswerk Lenzhard, Ökologische Begleitplanung ): Blauflügelige Sandschrecke Geburtshelferkröte Zauneidechse Rosmarin-Weidenröschen spatteneder oekologie ag 77

78 Auffüllung, Rekultivierung und Wiederaufforstung Das abgebaute Gelände wird nach und nach vollständig aufgefüllt und aufgeforstet. Solange aufgefüllt wird, haben Pionierflora und fauna eine Chance. In fertig aufgeforsteten Flächen setzt rasch die Sukzession ein. Nach einer Übergangsphase nehmen Waldarten zu. Zuerst profitieren Arten, welche frühe Waldstadien nutzen oder benötigen, wie beispielsweise die Goldammer unter den Singvögeln. Mit zunehmendem Alter des Waldes wird sich das Artenspektrum dem heutigen Zustand nähern. Ein ähnlicher Waldtyp wie heute ist frühestens 50 Jahre nach Aufforstung zu erwarten Umweltschutzmassnahmen Vgl. auch Kapitel 9.7 Jagd / Wildtierökologie Rodungszeitpunkt Die Rodung muss ausserhalb der Fortpflanzungsperiode der Wildtiere und Vögel durchgeführt werden, bevorzugt zwischen Oktober und Dezember. Die vorhandenen Nistkästen sollen kontrolliert und nach der letzten Brutsaison der Vögel vor Rodungsbeginn entfernt oder versetzt werden. Wanderbiotope Während der Abbauzeit sind Pionierarten durch Errichten von Wanderbiotopen an ungenutzten Stellen zu fördern. Die bereits heute stattfindende ökologische Begleitplanung muss das neue Abbaugebiet einbeziehen und bildet ein geeignetes Instrument, um die jeweils nötigen Massnahmen im Detail festzulegen und die Qualität der Durchführung zu sichern. Umzäunung Zäune werden aufs Nötigste beschränkt und an ungefährlichen Stellen wildtierdurchgängig gestaltet. Wiederaufforstung Aus Sicht des Landschafts- und Naturschutzes ist die vorgesehene Wiederaufforstung so auszuführen, dass ein standortgerechter, strukturreicher Wald mit einheimischen Arten entsteht. Waldränder mit den Expositionen Südost bis Südwest, die am Ende wieder zur Verfügung stehen, sind von der Lage her ökologisch wertvoll, was durch stufigen Aufbau noch gesteigert werden kann. Gestufte Waldränder bewirken auch landschaftsästhetische Aufwertungen. Ökologischer Ausgleich Vgl. Plan: Anhang 7.13 Auffüllung und Endgestaltung Spezialzone Lenzhard Die Spezialzone Lenzhard im Endgestaltungsprojekt für den heute noch aktiven Grubenteil umfasst eine Fläche von 6.6 ha. Sie ist im Kulturlandplan als Naturschutz- und Schiessplatzgebiet ausgewiesen. Als freiwillige Leistung der Ortsbürger werden hier naturnahe Bereiche mit Kies- und Ruderalflächen, Gewässern, Kleinstrukturen und Gehölzen erstellt. 1.1 ha sind bereits fertig gestaltet und werden auch schon von gefährdeten spatteneder oekologie ag 78

79 und geschützten Tierarten bewohnt. In den nächsten zwei Jahren kommen weitere Flächen hinzu. Die von den Schützen benutzte Fläche beträgt ca. 0.6 ha und ist zum Teil auch als naturnah zu bezeichnen. Der Abschluss der ganzen Endgestaltung ist für das Jahr 2015 geplant (vgl. Kap Spezialzone Lenzhard ). Über das Naturschutz- und Schiess-Areal wurde ein Pflegekonzept erstellt (Spezialzone Lenzhard Pflegekonzept vom 10. Dezember 2008, Spatteneder Oekologie AG). Gemäss diesem Projekt führt das Werk die jährlich anfallenden Unterhaltsarbeiten aus. Auf Grund dieser grosszügigen Lösung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes lässt sich unseres Erachtens eine Forderung weiterer ökologischer Ausgleichsflächen kaum begründen. Die Spezialzone Lenzhard ist grösser als die gemäss BauG 40.a geforderten 15 % nicht nur in Bezug auf die Planungsphase 1 sondern auch auf die aktuelle Kiesgrube und die zusätzlichen Flächen des gesamten Materialabbauperimeters. Aktuelle Kiesgrube: abgebaute und bewilligte Abbauflächen im Abbau-Perimeter 1994 Materialabbauperimeter der langfristigen Abbauplanung: Festsetzung Nr. 151.a, Zwischenergebnis Nr. 151.b, Festsetzung Nr. 67, Arbeitszone im Abbauperimeter 1964 ohne abgebaute und bewilligte Abbauflächen Fläche in m 2 Spezialzone Lenzhard* Anteil in % 73'660 m 2 81,5 % 98'150 m % Planungsphase 1 46'880 m % Beantragte Materialabbauzone Lenzhard 42'700 m % Aktuelle Kiesgrube und Materialabbauperimeter der langfristigen Abbauplanung * ohne Schiessnutzung mind. 60'000 m 2 171'810 m % Gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) Abbaugebiete mit grossflächigen offenen Böden und dem Umschlag und Transport von Bodenmaterial spielen eine bedeutende Rolle in der Vermehrung und Ausbreitung von problematischen Pflanzenarten. Zur Bewahrung der Vielfalt braucht es auch eine gezielte Reduktion invasiver Neophyten. Im Lenzhard betrifft dies hauptsächlich Nordamerikanische Goldruten und den Sommerflieder (Buddleja). Diese Arten werden seit Bestehen des Pflegekonzeptes vom 10. Dezember 2008 gezielt reduziert, so dass deren Bestand und Verbreitung bis heute massiv zurückgegangen sind. Die gleichen Pflegemassnahmen werden auch im zukünftigen Erweiterungsgebiet durchgeführt Beurteilung Durch die Rodung und den Kiesabbau wird die Landschaft für Jahrzehnte verändert und waldgebundenen Tier- und Pflanzenarten ein Stück Lebensraum entzogen. Gleichzeitig entstehen temporär wertvolle Pionierlebensräume. Langfristig sind wieder ähnliche Wald-Lebensräume in gleichwertiger ökologischer Qualität wie heute zu erwarten. Wenn die in Kapitel beschriebenen Massnahmen ausgeführt werden, so erachten wir das Projekt aus der Sicht des Landschafts- und Naturschutzes als umweltverträglich. spatteneder oekologie ag 79

80 9.10 Landwirtschaft Die Abbauetappen 1 bis 6 liegen entweder im Wald oder in der Arbeitszone. Eine landwirtschaftliche Nutzung liegt im gesamten Materialabbauperimeter nicht vor. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind nicht betroffen. Der Umweltbereich Landwirtschaft kann aus obigen Erläuterungen als nicht relevant beurteilt werden. spatteneder oekologie ag 80

81 9.11 Lärm: Industrie- und Gewerbelärm Einleitung Die Betriebsgebäude des Kieswerks Lenzhard befinden sich in einer Arbeitszone mit ES IV. Das Erweiterungsgebiet, bestehend aus den Abbauetappen 1 bis 6, belegt sowohl Flächen im Wald wie auch in der Arbeitszone. Die Zufahrtsstrassen befinden sich in den Zonen Gewerbe mit ES IV, Wohn- und Gewerbezonen mit ES III (zum Teil mit Lärmvorbelastung). An der Ringstrasse West befindet sich eine Zone für öffentliche Bauten mit ES II. Die vorgesehene Erweiterung beinhaltet jedoch keine grösseren baulichen oder betrieblichen Veränderungen im Kieswerk. Beim Kieswerk Lenzhard handelt es sich um eine bestehende ortsfeste Anlage (LSV Art. 2). Die vorgesehene Erweiterung, respektive die örtliche Verlagerung des Abbaugebietes, ist eine bewilligungspflichtige Veränderung einer bestehenden Anlage. Die Lärmschutzverordnung unterscheidet grundsätzlich drei Fälle bei Änderungen bestehender ortsfester Anlagen (LSV Art.8): Übergewichtige Erweiterung, vollständige Zweckänderung Es gelten die Vorschriften für neue Anlagen (LSV Art.7). Unwesentliche Änderung Die Veränderung der Anlage führt zu keinen wahrnehmbar stärkeren Lärmimmissionen. Wesentliche Änderung Die Anlage selbst oder die Mehrbeanspruchung bestehender Verkehrsanlagen erzeugen wahrnehmbar stärkere Lärmimmissionen Grundlagen Für den Umweltbereich Lärm sind folgende Gesetze, Verordnungen und Grundlagen massgebend oder für die Berechnungen herangezogen worden: Bund: Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 (Stand am 1. Juli 2008), Anhang 6 (Industrie- und Gewerbelärm). Da lediglich am Tag gearbeitet wird, entfällt die Betrachtung in der Nacht Perimeterabgrenzung Als Perimeter wurde das Betriebsareal gewählt, da der massgebende Empfänger innerhalb des Areals liegt. Die Berechnungen wurden für diesen massgebenden Empfänger E1 im Bürogebäude durchgeführt. spatteneder oekologie ag 81

82 An der Rodungsstrasse gibt es keine lärmempfindlichen Räume (vgl. Ortsplan im Kap Erschliessung ). Kiesabbau Etappe 1 bis 6 Empfänger E1 Förderbänder Betonzentrale der Beton AG Kieswerk Lenzhard LW-Fahrten Kieswerk SACAC AG SACAC AG Schiessanlage SBB-Bahnlinie Autobahn N1 Orthofoto, AGIS, Kanton Aargau, Ausgangszustand Lärmquellen in unmittelbarer Nähe In unmittelbarer Nähe sind folgende Lärmquellen: SBB-Bahnlinie Lenzburg Rupperswil Aarau (südlich tangierend) Regionale Schiessanlage (Spezialzone Lenzhard) Autobahn N1 (in ca. 500 m Entfernung) Kiesabbau Für den Kiesabbau, die Auffüllung und das Beladen von Fahrzeugen usw. werden zwei Radlader und ein Dozer eingesetzt (Anhang 1 Maschinenliste nach BauRLL ). In der folgenden Tabelle sind die betriebseigenen Baumaschinen aufgelistet, zusätzlich sind die Verwendungsarten und Einsatzzeiten angeführt (Angaben von der Werkleitung): spatteneder oekologie ag 82

83 Maschinen-Typ Verwendung Einsatzzeit 1 Cat 962G / 7BW698 (Radlader) Kiesabbau Beladen von Fahrzeugen 1 Volvo 180F / VCEL 180FP (Radlader) 1 Liebherr PR 734 LGP / (Dozer) Kiesabbau Beladen von Fahrzeugen Kiesabbau Verteilung Deponiematerial ca. 900 Std/Jahr ca Std/Jahr ca. 600 Std/Jahr Die innerbetriebliche Logistik erfolgt sowohl aus Kosten- wie auch aus Umweltschutzgründen mehrheitlich mit Förderbändern, insbesondere der Transport vom Abbau an der Kieswand zum Werk. Es wird darauf geachtet, dass sich die Aufgabestelle der Bänder nahe der Abbaustelle an der Kieswand befindet. Dadurch können Fahrdistanzen der Radlader klein gehalten werden. Die Kiesaufbereitung (brechen, waschen, klassieren) erfolgt in einem geschlossenen, massiv gebauten, bereits bestehenden Gebäude. Lärm dringt kaum nach aussen. Dokumentierte Lärmbelästigungen, verursacht durch das Kieswerk oder durch den Kiesabbau, sind nicht bekannt. Durch die abgedeckten Förderbänder verursachte Lärmemissionen können als sehr gering eingestuft werden. Materialtransport vom Kieswerk zur Beton AG 45 % des jährlichen Kiesausstosses (22'500 m 3 ) wird der Beton Niederlenz-Lenzburg AG geliefert. Die neben dem Kieswerk stehende Betonzentrale der Beton AG wird direkt über ein Förderband beliefert (vgl Abbildung im Kapitel Perimeterabgrenzung ). Materialtransport vom Kieswerk zur SACAC AG 20 % des jährlichen Kiesausstosses wird an die nahe liegende SACAC Schleuderbetonwerk AG geliefert (vgl Abbildung im Kapitel Perimeterabgrenzung ). Art der Fahrten Menge Fahrten pro Jahr in m 3 beladen inkl. Leerfahrten Verkauf an SACAC Schleuderbetonwerk AG Die Transportdistanz zwischen Auflad im Kieswerk und Ablad in der SACAC AG beträgt ca. 300 m. Rund die Hälfte der Fahrstrecke führt über eine öffentliche Strasse aber innerhalb des Areals (Rodungsstrasse). Auf ein Jahr gerechnet sind dies 500 Fahrkilometer inklusiv der Rück- bzw. Leerfahrten. Auf Grund der kurzen Fahrdistanz und der örtlichen Lage des benutzten öffentlichen Strassenabschnittes wird der Materialtransport vom Kieswerk zur SACAC AG als Gewerbelärm untersucht. spatteneder oekologie ag 83

84 Projektauswirkungen Abbau, Auffüllung, innerbetrieblicher Transport, Kiesaufbereitung Der durchschnittlich jährliche Material-Gesamtausstoss inkl. Zulieferungen von 50'000 m 3 wird um ca. 2'000 m 3 grösser (vgl. Kapitel Materialumsatz und Marktbelieferung ). Die Projektauswirkungen werden aber auf die gemäss Richtplan in der Festsetzung Nr. 151.a maximal zulässige Abbaumenge von 50'000 m 3 pro Jahr untersucht. Es soll nicht ein durchschnittlicher Gesamtausstoss untersucht werden sondern ein überdurchschnittlicher (Zunahme von ca. 20 %). Der Gesamtausstoss inkl. Zulieferungen beträgt dabei schätzungsweise 60'000 m 3 (Ausmass fest). Für den Kiesabbau, die Auffüllung und das Beladen von Fahrzeugen usw. werden die gleichen Maschinen eingesetzt wie bisher. Die innerbetriebliche Logistik, der Transport vom Abbau an der Kieswand zum Werk, erfolgt weiterhin mit Förderbändern. Die Kiesaufbereitung erfolgt im bereits bestehenden Gebäude. Durch die Verschiebung des Abbaugebietes ist eine Zunahme der Lärmimmissionsstärke zu erwarten. Da der Erweiterungsperimeter hinter dem auf Niveau befindlichen Betriebsareal liegt, werden Lärmimmissionen auf die Umgebung noch besser abgeschirmt als bisher. Waldbodenabtrag, Rekultivierung In den Betriebsstunden der Baumaschinen ist auch der Zeitaufwand für den Abtrag des Waldbodens und die Rekultivierung eingerechnet. Für diese Arbeiten werden keine öffentlichen Strassen befahren. Nach der Rodung der Rodungsetappe A wird auf einer Fläche von ca. 9'000 m 2 5'400 m 3 Waldboden abgetragen und in einer Transportdistanz von 10 bis maximal 60 m an Depot gelegt. Materialtransport vom Kieswerk zur Beton AG und zur SACAC AG Die Materialtransporte vom Kieswerk zur Beton Niederlenz-Lenzburg AG und SACAC Schleuderbetonwerk AG nehmen um ca. 20 % zu. Die Transportarten zu den erwähnten Werkanlagen bleiben gleich wie heute. Die Beton AG wird weiterhin mit dem Förderband beliefert. Bei der SACAC AG bedeutet dies eine Zunahme von 100 LW-Fahrten inkl. Leerfahrten pro Jahr, bzw. eine Zunahme von 30 km. Beurteilung Gewerbelärm: Die Berechnungen zeigen, dass bei der Beurteilung A beim Empfänger E1 mit 67 dba (heute 64 dba) der Grenzwert eingehalten werden kann (Berechnungen: Anhang 3.1 und 3.2 Umweltbereich Lärm ). spatteneder oekologie ag 84

85 Ergebnisse und Beurteilung Beim Betriebslärm des Kieswerkes nehmen die Lärmimmissionen zu. Mehrbelastungen, bedingt durch den Waldbodenabtrag und die Rekultivierung, sind temporär und finden nur über eine kurze Zeitspanne statt. Durch den Kiestransport mittels Bändern haben auch grössere Distanzen vom Abbaugebiet (Kieswand) zum Werk (Aufbereitung) keine Auswirkungen auf die Anzahl Fahrzeugbewegungen innerhalb des Kieswerkareals. Somit werden auch innerbetrieblich nicht mehr Fahrzeugbewegungen erfolgen als bisher. Die Emissionen beim Kiesabbau nehmen gegenüber heute, bedingt durch kleinere Abstände zum Empfänger E1 um 3 dba, zu. Die Werte liegen aber noch deutlich unter dem Grenzwert. Durch die periodische Erneuerung der Baumaschinen darf eher mit einer Abnahme der Lärmemissionen gerechnet werden. Gemäss Lärmschutzverordnung handelt es sich demnach bei der Erweiterung des Abbaugebietes um eine wesentliche Änderung. Die örtliche Verschiebung der Grube führt zu wahrnehmbaren stärkeren Lärmimmissionen. Für die Einhaltung der Grenzwerte sind keine Massnahmen erforderlich. Aus lärmtechnischer Sicht ist das Projekt umweltverträglich, die geforderten Grenzwerte nach LSV sind eingehalten. Das Vorhaben ist aus Sicht des Umweltbereiches Lärm: Industrie- und Gewerbelärm umweltverträglich. spatteneder oekologie ag 85

86 9.12 Lärm: Verkehrslärm Einleitung, Grundlagen Die Einleitung und die Grundlagen entsprechen dem Umweltbereich Lärm: Industrieund Gewerbelärm. Bei der Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 (Stand am 1. Juli 2008) gilt jedoch der Anhang 3 (Strassenverkehrslärm). In diesem Umweltbereich wird der Strassenlärm untersucht. Der Immissionsgrenzwert liegt beim IGW 70 dba für ES IV, 65 dba für ES III bzw. 60 dba für ES II. Da lediglich am Tag gearbeitet wird, entfällt die Betrachtung in der Nacht Erschliessung Die Verkehrserschliessung für das Kieswerk Lenzhard erfolgt heute wie auch zukünftig über die Rodungsstrasse, dann über die Industriestrasse bis zum Kreisel. Dort zweigt ein Teil der Fahrzeuge in Richtung Fabrikstrasse ab. Die grössere Anzahl Fahrten erfolgt über die Lenzhardstrasse bis zur Kreuzung Ringstrasse Nord. Dort teilt sich der Verkehr in zwei Richtungen auf. Die Strassen sind gut ausgebaut und für den Schwerverkehr geeignet (Strassenbreite, Radien usw.). Beton Niederlenz- Lenzburg AG SACAC AG Kieswerkareal Lenzhard N Ausschnitt Ortsplan von Lenzburg, Niederlenz, Staufen und Möriken-Wildegg, Ausgabe spatteneder oekologie ag 86

87 Die Erschliessung des Kieswerkes erfolgt bis ans Ende des Abbaus im Wald (Festsetzung Nr. 151.a / Etappe 6 und Zwischenergebnis 151.b / Etappe 8) wie bisher über die Rodungsstrasse. Vor Beginn der Etappe 9 (Festsetzung Nr. 67) müssen die Werkleitungen im Bereich der SACAC Schleuderbetonwerk AG im Rahmen der Erstellung einer neuen Erschliessungsstrasse umgelegt werden. Dann werden auch die aktuell bestehenden Leitungen und die Kanalisation ein Alter bzw. einen Zustand aufweisen, die ein Umlegen bzw. eine Neuanlage rechtfertigen Perimeterabgrenzung Die Berechnungen wurden für den massgebenden Empfänger E2 an der Lenzhardstrasse und allgemeiner Art an der Ringstrasse West durchgeführt. An der Rodungsstrasse gibt es keine lärmempfindlichen Räume. Betonzentrale der Beton AG Kieswerk Lenzhard SACAC AG LW-Fahrten Schiessanlage SBB-Bahnlinie Autobahn N1 Empfänger E2 Orthofoto, AGIS, Kanton Aargau, Ausgangszustand Lärmquellen in unmittelbarer Nähe In unmittelbarer Nähe sind folgende Lärmquellen: SBB-Bahnlinie Lenzburg Rupperswil Aarau (südlich tangierend) Regionale Schiessanlage (Spezialzone Lenzhard) Autobahn N1 (in ca. 500 m Entfernung) spatteneder oekologie ag 87

88 Verkehrsbelastung im übergeordneten Verkehrsnetz Die Verkehrszahlen in den Quartieren fehlen weitgehend. Bekannt ist die Belastung der Ringstrasse West aus Verkehrszählungen beim Kreisel Landis (Knoten Aarauerstrasse/Ringstrasse West). Dort beträgt der durchschnittliche tägliche Verkehr DTV 8'500 Fahrzeuge pro Tag bei einem Anteil lauter Fahrzeuge von 6 % (Lastwagen/LW, Motorräder, Traktoren usw.). Aus den vorhandenen Parkplätzen, den bekannten Transporten des Kieswerks und den hochgerechneten Transporten von Betonwerk und SACAC AG wurde der Verkehr auf der Lenzhardstrasse abgeschätzt. Er betrifft dort ca Fahrzeuge pro Tag bei einem Anteil lauter Fahrzeuge von 7 %. Materialtransport vom Kieswerk zur Beton AG und zur SACAC AG Zwei Drittel des jährlichen Materialausstosses wird an die Beton Niederlenz-Lenzburg AG und SACAC Schleuderbetonwerk AG geliefert. Diese Materialtransporte werden im Umweltbereich Lärm: Industrie- und Gewerbelärm untersucht. Materialtransporte über öffentliche Strassen Ein Drittel des jährlichen Kiesausstosses wird an den lokalen Markt abgegeben. Um die eigenen zur Neige gehenden Kiesreserven zu strecken, bzw. zu kompensieren, wird zurzeit Wandkies zugeführt. Dieser extern zugeführte Wandkies kommt einerseits von der eigenen Materialabbaustelle der Parzelle 1092 (vgl. Kapitel Bewilligter Kiesabbau ) und andererseits von Baustellenaushube mit verwertbarem Kies aus der Region Lenzburg. Aus folgenden Gründen wird der Materialabbau der Parz im Ausgangszustand nicht berücksichtigt: Abbau abgeschlossen, zeitlich befristeter Abbau (2007 bis 2009) und kurze Transportdistanz zum Kieswerk Lenzhard. Aushubmaterial wird für die Erstellung der Endgestaltung und Rekultivierung der Spezialzone Lenzhard zugeführt. Nachfolgend wird die Ausgangssituation im Zusammenhang mit den LW- Fahrzeugbewegungen über das öffentliche Strassennetz zum und vom bestehenden Kieswerk aufgezeigt (vgl Abbildung im Kapitel Perimeterabgrenzung ): Art der Fahrten Menge Fahrten pro Jahr Zulieferung (Baustellenaushube, Komponenten usw.)* in m 3 beladen inkl. Leerfahrten Verkauf an den lokalen Markt** 17' Anlieferung von Aushub (Auffüllung)*** Total Durch Kieswerk verursachte LW-Fahrzeugbewegungen Rodungs- /Industriestrasse je Tag (bei 365 Tagen, d = Tag) ca /d * Zulieferung von Baustellenaushube mit verwertbarem Kies aus der Region Lenzburg, zugeführte fehlende Komponenten usw. ** Durchschnittswerte in den Jahren vor 2008 (vgl. Kap Materialumsatz und Marktbelieferung ) *** Durchschnittswerte für die Auffüllung und Endgestaltung Spezialzone Lenzhard (2002 bis 2008) Die Kleinmengen-Materialtransporte mit Lieferwagen und Dumper sind in die Materialtransporte mit LW eingerechnet. spatteneder oekologie ag 88

89 Die durch das Kieswerk verursachten Verkehrsbewegungen pro Tag (nur werktags zu den üblichen Betriebszeiten) am Knoten Fabrikstrasse/Industriestrasse sind mit ca. 35 Fahrten oder ca. 3 % des gesamten Verkehrsaufkommens als gering einzustufen Projektauswirkungen Der durchschnittlich jährliche Material-Gesamtausstoss inkl. Zulieferungen von 50'000 m 3 wird um ca. 2'000 m 3 grösser (vgl. Kapitel Materialumsatz und Marktbelieferung ). Die Projektauswirkungen werden aber auf die gemäss Richtplan in der Festsetzung Nr. 151.a maximal zulässige Abbaumenge von 50'000 m 3 pro Jahr untersucht. Es soll nicht ein durchschnittlicher Gesamtausstoss untersucht werden sondern ein überdurchschnittlicher (Zunahme von ca. 20 %). Der Gesamtausstoss inkl. Zulieferungen beträgt dabei schätzungsweise 60'000 m 3 (Ausmass fest). Materialtransport vom Kieswerk zur Beton AG und zur SACAC AG Die Projektauswirkungen dieser Materialtransporte werden im Umweltbereich Lärm: Industrie- und Gewerbelärm untersucht. Materialtransporte über öffentliche Strassen Der Materialausstoss an den lokalen Markt wird um ca. 20 % zunehmen. Andererseits wird zukünftig in durchschnittlichen Jahren weniger externer Wandkies benötigt. Bis ca wird Aushubmaterial für die Erstellung der Endgestaltung und Rekultivierung der Spezialzone Lenzhard zugeführt. Ca. 6 Jahre nach Beginn der Abbauetappe 1 wird für die Auffüllung der neuen abgebauten Etappen Aushubmaterial zugeführt. Zu Beginn werden das kleine Mengen sein, die jährliche Einbaukubatur wird sich aber im Laufe der Etappen 1 bis 6 laufend erhöhen. Als Berechnungsgrundlage im Erweiterungsgebiet wird das eingebaute Auffüllvolumen im Zeitpunkt nach dem Abbau der Etappe 6 auf die Anzahl Auffülljahre (28) aufgeteilt (ca. 1'000'000 m 3 Aushub geteilt durch 28 Jahre ergibt 35'700 m 3 pro Jahr; vgl. Kapitel Auffüllung, Rekultivierung ). Als Berechnungsgrundlage für den Vergleich zwischen dem Ausgangszustand und dem Zustand während dem Abbau und der Auffüllung in den Etappen 1 bis 6 wird die durchschnittliche Menge an Aushub für die Fertigstellung der Auffüllung und Endgestaltung Spezialzone Lenzhard genommen (die durchschnittliche Menge entspricht dem Ausgangszustand). In diesen ersten 5 Jahren wird jährlich mehr Aushub für die Auffüllung der Spezialzone angeliefert als anschliessend für die Auffüllung im Erweiterungsgebiet. Der Waldboden wird innerhalb des Materialabbauperimeters an Depot gelegt bzw. direkt umgelagert. Die Abdeckung wird in die Auffüllung der alten Grube (Spezialzone Lenzhard) oder in die Auffüllung der neuen Etappen eingebaut. Als Abdeckung wird die Schicht bezeichnet, welche zwischen Boden und abbaubarem Kies liegt. Für die Umlagerung von Waldboden und Abdeckung erfolgen keine Materialtransporte über öffentliche Strassen. Sie sind dementsprechend Gegenstand des Umweltbereiches Lärm: Industrie- und Gewerbelärm. Nachfolgend wird die Situation während dem Abbau und der Auffüllung der Etappen 1 bis 6 im Zusammenhang mit den LW-Fahrzeugbewegungen über das öffentliche Strassennetz zum und vom bestehenden Kieswerk aufgezeigt (vgl Abbildung im Kapitel Perimeterabgrenzung ): spatteneder oekologie ag 89

90 Art der Fahrten Menge Fahrten pro Jahr Zulieferung (Baustellenaushube, Komponenten usw.)* in m 3 beladen inkl. Leerfahrten Verkauf an den lokalen Markt** 21' Anlieferung von Aushub (Auffüllung)*** Total Durch Kieswerk verursachte LW-Fahrzeugbewegungen Rodungs- /Industriestrasse je Tag (bei 365 Tagen, d = Tag) ca /d * Zulieferung von Baustellenaushube mit verwertbarem Kies aus der Region Lenzburg, zugeführte fehlende Komponenten usw. ** Durchschnittswerte in den Jahren vor 2008 (vgl. Kap Materialumsatz und Marktbelieferung ) *** Durchschnittswerte für die Fertigstellung der Auffüllung und Endgestaltung Spezialzone Lenzhard Die Kleinmengen-Materialtransporte mit Lieferwagen und Dumper sind in die Materialtransporte mit LW eingerechnet. Die durch das Kieswerk verursachten Verkehrsbewegungen pro Tag (werktags zu den üblichen Betriebszeiten) am Knoten Fabrikstrasse/Industriestrasse sind mit ca. 37 Fahrten als gering einzustufen. Gegenüber dem Ausgangszustand nehmen die Fahrzeugbewegungen um 2 LW-Fahrten pro Tag zu. Ca. 6 Jahre nach Beginn der Abbauetappe 1 werden die LW-Fahrten nochmals abnehmen, weil dannzumal weniger Aushub für die Auffüllung zugeführt werden kann (durchschnittlich 35'700 m 3 pro Jahr, Reduktion um 14'300 m 3 pro Jahr, welches einer Abnahme von 2'384 LW-Fahrten pro Jahr, bzw. 6.5 LW-Fahrten pro Tag entspricht). Beim Empfänger E2 an der Lenzhardstrasse ist der Grenzwert mit 54 dba deutlich eingehalten. Die Betrachtungen an der Ringstrasse zeigen, dass im Abstand von 9 m (Grenzwert im Grenzabstand/Baulinienabstand) mit 66 dba der Grenzwert bereits heute überschritten ist. Da der durch das Kieswerk verursachte Verkehr in Zukunft von 35 auf 37 LW-Fahrten pro Tag zunehmen wird, werden die beurteilten Empfänger keine wahrnehmbare Zunahme (< 1 dba) erfahren (Berechnungen: Anhang 3.3, 3.4 und 3.5 Lärm ) Ergebnisse und Beurteilung Beim Verkehrslärm des Kieswerkes sind keine wahrnehmbaren stärkeren Lärmimmissionen zu erwarten. Die Anlieferung von Deponiematerial erfolgt mit Lastwagen. Optimierungen bei den An- und Abtransporten (Gegenfuhren) werden wenn immer möglich angestrebt, um Leerfahrten zu vermeiden. Ca. 20 % der LW-Fahrten werden mit Gegenfuhren organisiert, dies wurde in den Berechnungen nicht berücksichtigt. Die effektive Anzahl an LW-Fahrten ist dementsprechend tiefer als dargestellt. Zusätzlich wurde der Zustand während der Auffüllung und Endgestaltung der Spezialzone Lenzhard und nicht der Zustand während der Auffüllung im Erweiterungsgebiet berechnet. Dementsprechend sind in ca. 6 Jahren weniger LW-Fahrten pro Tag zu erwarten. Die zukünftige Situation betreffend Materialumsatz wurde ausserdem nicht nach einem durchschnittlichen Jahr berechnet sondern nach einem überdurchschnittlichen. spatteneder oekologie ag 90

91 Die Emissionen bleiben gegenüber heute in etwa gleich (keine wahrnehmbare Zunahme). Durch die periodische Erneuerung der Fahrzeuge ist tendenziell eher mit einer Abnahme der Lärmemissionen zu rechnen. Gemäss Lärmschutzverordnung handelt es sich demnach bei der Erweiterung des Abbaugebietes um eine unwesentliche Änderung. Die örtliche Verschiebung der Grube führt betreffend der Verkehrsbelastung zu keiner wahrnehmbaren Veränderung oder gar stärkeren Lärmimmissionen. Aus der Sicht der Lärmbeurteilungen unterscheidet sich der Zustand heute nur unwesentlich vom zukünftigen Zustand mit der vorgesehenen Erweiterung. Für die Einhaltung der Grenzwerte sind keine Massnahmen erforderlich. Aus lärmtechnischer Sicht ist das Projekt umweltverträglich, die geforderten Grenzwerte nach LSV sind eingehalten. Das Vorhaben ist aus Sicht des Umweltbereiches Lärm: Verkehrslärm umweltverträglich. spatteneder oekologie ag 91

92 9.13 Luft Einleitung Auf dem Areal des Kieswerks Lenzhard stehen verschiedene Maschinen im Einsatz. Für den Kiesabbau sind zwei Radlader vorhanden, die das Material innerhalb des Areals verschieben (von der Abbauwand zur Förderbandaufgabestation sowie für das Beladen von Fahrzeugen). Da diese Maschinen bereits heute im Betrieb verwendet werden, handelt es sich nicht um zusätzliche Einsätze dieser Maschinen. Für das Verstossen und Verdichten von Auffüllmaterial wird ein Dozer eingesetzt. Zudem entstehen Luftschadstoff-Emissionen durch die Zu- und Abtransporte von Kies Grundlagen Für den Umweltbereich Luft sind folgende Gesetze, Verordnungen und Grundlagen massgebend oder für die Berechnungen herangezogen worden: Bund: Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG) Luftreinhalteverordnung vom 16. Dezember 1985 [LRV] (Stand am 1. Juli 2008) Luftschadstoffemission des Strassenverkehrs , BUWAL Schriftenreihe Umwelt Nr. 255 und zugehöriger Nachtrag Handbuch der Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs, Version 2.1, BUWAL 2004 Handbuch Offroad-Datenbank, BUWAL 2004, Version 1.4 Luftreinhaltung auf Baustellen, Baurichtlinie Luft, BUWAL 2002 Kanton: Luftbelastung in der Zentralschweiz und im Kanton Aargau, Jahresberichte 2000 bis 2007 Im Anhang 7 der LRV sind die Immissionsgrenzwerte für die wichtigsten Luftschadstoffe festgelegt. Für die Beurteilung der Auswirkungen der Lastwagentransporte werden vor allem das Stickstoffoxid NO x, PM10 und VOC (HC) herangezogen. Der NO x -Anteil lässt einen Rückschluss auf NO 2 zu, das als Leitsubstanz für die Beurteilung der Verkehrsimmissionen verwendet wird. Resultate von Luftmessungen im engeren Umkreis des Kieswerkes Lenzhard sind nicht vorhanden. Als Vergleichsstation wird die Messstation Bärenmatte in Suhr herangezogen Perimeterabgrenzung Als Untersuchungsperimeter wurden die Gemeindegebiete von Lenzburg und Niederlenz festgelegt Ausgangszustand Die Gesamtemissionen im Perimeter sind gemäss aktuellem kantonalem Emissionskataster (letzte Aktualisierung 2000) die folgenden: spatteneder oekologie ag 92

93 Emissions-Quelle NOx kg/a VOC kg/a PM10 kg/a Personen- und Güterverkehr Übrige Emissionen Industrie, Gewerbe, Haushalte und Landwirtschaft Total Quelle: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Luft und Lärm, Stand 2000 Luftbelastung durch Fahrzeugverkehr Verkehrsbelastungen durch den Fahrzeugverkehr sind im Kapitel 9.12 Lärm: Verkehrslärm beschrieben. Luftbelastung durch innerbetrieblichen Verkehr Der innerbetriebliche Transport von Kies erfolgt hauptsächlich mit Förderbändern, insbesondere auch der Transport von Wandkies zum Werk. Materialtransporte zur Auffüllung der Grube erfolgen mit LW. Für den Abbau, die Auffüllung und das Beladen von Fahrzeugen usw. werden zwei Radlader und ein Dozer eingesetzt (Maschinen-Typ, Verwendungsart und Einsatzzeit pro Jahr: Kapitel Ausgangszustand (Lärm: Industrie- und Gewerbelärm) sowie Anhang 1 Maschinenliste nach BauRLL ). Der Treibstoffverbrauch für die im Betrieb eingesetzten Baumaschinen beträgt ca. 46'000 Liter Diesel. Staubemissionen Trockene Witterung und starker Wind können beim Abladen, Aufladen und Beschicken der Aufgabestation zu Staubverfrachtungen führen. Die Brecheranlage befindet sich innerhalb des Kieswerkes und ist mit einer Lüftung und einer Entstaubungsanlage ausgerüstet. Belästigungen im Zusammenhang mit Staubimmissionen sind nicht bekannt Projektauswirkungen Allgemein Nach der Eröffnung des neuen Abbauperimeters nehmen die Fahrzeugbewegungen um 2 Fahrten pro Tag zu. Der durchschnittlich jährliche Material-Gesamtausstoss inkl. Zulieferungen von 50'000 m 3 wird um ca. 2'000 m 3 grösser (vgl. Kapitel Materialumsatz und Marktbelieferung ). Die Projektauswirkungen werden aber auf die gemäss Richtplan in der Festsetzung Nr. 151.a maximal zulässige Abbaumenge von 50'000 m 3 pro Jahr untersucht. Es soll nicht ein durchschnittlicher Gesamtausstoss untersucht werden sondern ein überdurchschnittlicher (Zunahme von ca. 20 %). Der Gesamtausstoss inkl. Zulieferungen beträgt dabei schätzungsweise 60'000 m 3 (Ausmass fest). Die Maschinenstunden bzw. der Dieselverbrauch wird also proportional um diese 20 % zunehmen. Dies ergibt einen zukünftigen Dieselverbrauch von ca. 55'200 l pro Jahr. spatteneder oekologie ag 93

94 Luftschadstoffemissionen Die Berechnungen der Schadstoffbelastungen erfolgten für den Verkehr von Lastwagen (LW) und Personenwagen (PW) anhand des Handbuchs Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs und für die Baumaschinen mit der Offroad-Datenbank. Die Projektauswirkungen wurden für das Jahr 2015 berechnet (Berechnungen der Schadstoffbelastungen: Anhang 2 Luft ). Durch den Betrieb entstehen Belastungen durch Luftschadstoffe. Der so verursachte NO x -Ausstoss beträgt gegenüber den Gesamtemissionen 1.9 %, beim VOC sind es 0.16 % und beim PM %. NO 2 ist ein guter Indikator für die Luftqualität. Seit gut 10 Jahren stagniert der Wert und liegt 1 bis 4 % über dem Grenzwert von 30 µg/m 3, 2009 lag der Wert bei 34 µg/m 3 (Messstation Suhr). Der Betrieb des Kieswerks Lenzhard hat einen sehr geringen Einfluss auf diesen Grenzwert und wird zu einer nicht messbaren Erhöhung des NO 2 -Wertes führen. Beim Feinstaub PM10 liegt der Wert im Jahr 2009 (Messstation Suhr) mit 22 µg/m 3 über dem Grenzwert von 20 µg/m 3. Die Zunahme von 0.07 % wird keinen Einfluss haben auf den Jahresmittelwert. Der Anteil PM10 reduziert sich mit dem Einsatz vom Partikelfiltern deutlich von 82 kg/a auf 29 kg/a. Staubemissionen Wie bisher kann es bei trockener Witterung beim Abladen, Aufladen und Beschicken der Aufgabestation und durch starken Wind zu Staubverfrachtungen kommen. Die Staubemissionen werden nach der Baurichtlinie Luft, Kapitel Materialaufbereitung und Umschlag, beurteilt. Nach Tabelle 4.2 der oben erwähnten Richtlinie wird der Kiesabbau in die Massnahmenstufe B eingeteilt (Basismassnahmen und spezifische Massnahmen). Tabelle 4.1 Tabelle Umweltschutzmassnahmen Luftschadstoffemissionen Grundsätzlich werden, wenn immer möglich, Gegenfuhren angestrebt, um Leerfahrten zu vermeiden. Damit können Treibstoff und damit auch Kosten eingespart und die Emissionen von Luftschadstoffen reduziert werden. spatteneder oekologie ag 94

95 Eine maximal mögliche Reduktion von Luftschadstoffen wird durch folgende Massnahmen erreicht: Partikelfilter: Die effizienteste Möglichkeit zur Reduktion des Partikelausstosses bietet der Einsatz von Partikelfiltern gemäss VERT-Filterliste. Alle dieselbetriebenen Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 30 kw müssen mit einem Partikelfilter ausgerüstet und betrieben werden. Treibstoffe: Einsatz von Treibstoffen mit reduziertem Schwefel- und Aromatengehalt Unterhalt: Permanenter Unterhalt und optimierte Motoreneinstellung Da die Schadstoffemissionen einen geringen Einfluss auf die Jahresmittelwerte haben, sind keine weiteren Massnahmen zu treffen. Staubemissionen Nachfolgend sind die empfohlenen Massnahmen der Baurichtlinie Luft (Kapitel Materialaufbereitung und Umschlag) den Massnahmen des Kieswerks Lenzhard gegenübergestellt: Massnahmen gem. Baurichtlinie Luft Kap. Materialaufbereitung und Umschlag Staubbindung durch Feuchthalten des Materials (z.b. durch gesteuerte Wasserbedüsung) Einsatz von Zerkleinerungsmaschinen, welche möglichst wenig Materialabrieb erzeugen. Umschlagverfahren mit geringen Abwurfhöhen, kleinen Austrittsgeschwindigkeiten und geschlossenen Auffangbehältern verwenden. Zur Staubminderung sind Förderbänder im Freien auf dem Streckenbereich abzudecken. Alle Übergabestellen sind zu kapseln. Zutrimmarbeiten, d.h. das Zusammenschieben von Schüttgütern auf Umschlagplätzen minimal halten, resp. Zutrimmplätze vor Wind schützen. Massnahmen des Kieswerkes Lenzhard Zur Verhinderung von Staubentwicklung/- verfrachtungen werden die Zufahrtsstrasse und andere Flächen bei entsprechenden Verhältnissen bewässert. Die Kiesaufbereitungsanlage ist eingehaust. Die Aufgabestation wird so erstellt und beschickt, dass die Staubentwicklung und -verfrachtung minimal gehalten wird. Die Förderbänder sind und werden auch zukünftig als überdachte Anlagen konstruiert. Der Kies wird direkt vom Wandfuss auf der Grubensohle mit einem Radlader aufgeladen und in die naheliegende Aufgabestation transportiert bzw. abgeschickt. Durch die hohen Abbauwände ist dieser Arbeitsvorgang windgeschützt. spatteneder oekologie ag 95

96 Ergebnisse und Beurteilung Die Berechnungen basieren auf realistischen Annahmen, eher an der oberen Grenze. Die effektive Schadstoffbelastung wird daher eher unter den berechneten Werten liegen. Durch die vorgesehene Erweiterung des Kiesabbaus werden, wie vorgängig dargestellt, keine erhöhten negativen Auswirkungen auf die Luftqualität gegenüber heute verursacht. Werden die Umweltschutzmassnahmen umgesetzt, ist das Vorhaben aus der Sicht des Umweltbereichs Luft umweltverträglich. spatteneder oekologie ag 96

97 9.14 Nichtionisierende Strahlen Durch den Materialabbau und den Betrieb der Kiesaufbereitung werden keine nichtionisierende elektromagnetische Strahlen (NIS) verursacht (NIS-Strahlen werden auch als Elekrosmog bezeichnet). Der Umweltbereich NIS kann aus obigen Erläuterungen als nicht relevant beurteilt werden. spatteneder oekologie ag 97

98 9.15 Oberflächengewässer / Fischerei In den Abbauetappen 1 bis 6 sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Der Umweltbereich Oberflächengewässer / Fischerei kann aus obigen Erläuterungen als nicht relevant beurteilt werden. spatteneder oekologie ag 98

99 9.16 Unfälle und Betriebsstörungen Einleitung Störfälle sind Ereignisse, die bei einem Eintritt die Umwelt gefährden können. Ihnen soll durch periodische Wartungsarbeiten und Kontrollen sowie entsprechendes Vorgehen beim Kiesabbau vorbeugend begegnet werden. Insbesondere können durch die Befolgung der entsprechenden internen Vorschriften (Betriebshandbuch) solche Ereignisse vermieden werden. Störfälle sind bis dato im Kieswerk nicht aufgetreten. In der nachfolgenden Tabelle sind denkbare Störfälle mit ihren möglichen Auswirkungen auf die Umwelt sowie den zu treffenden Massnahmen beschrieben Störfalltabelle Störfall Auswirkung Massnahme Leckage am Treibstofftank bei Fahrzeugen. Auslaufen von Diesel. Allenfalls Versickern von Diesel im Boden. Regelmässige Kontrolle und Wartung der Fahrzeuge. Betanken der Fahrzeuge nur in der Garage. Alarmieren der zuständigen Stellen, Ausbaggern von kontaminiertem Boden und anschliessende Bodensanierung. Durchführen von Messungen, insbesondere von Grundwasser, inkl. Nachkontrollen. Leckage bei Fahrzeugen. Auslaufen Motoröl / Getriebeöl. Allenfalls Versickern von Öl im Boden. Regelmässige Kontrolle und Wartung der Fahrzeuge. Ölwechsel nur in der Garage. Alarmieren der zuständigen Stellen, Ausbaggern von kontaminiertem Boden und anschliessende Bodensanierung. Grosser Einbruch einer Kieswand. Je nach Wetter Staubentwicklung. Erschütterungen. Durchführen von Messungen, insbesondere von Grundwasser, inkl. Nachkontrollen. Minimieren der Einbruchsmöglichkeit durch entsprechenden Abbau. Bei grösseren Ereignissen bauliche Massnahmen nach Absprache mit involvierten Amtsstellen. spatteneder oekologie ag 99

100 Störfall Auswirkung Massnahme Ungeordnete Ablagerungen von Abfall durch Dritte. Leitungsbruch bei Waschwasserleitung. Unbeabsichtigter Eingriff in den Grundwasserbereich. Brand. Je nach Abfallart Gefährdung des Grundwassers. Verunreinigungen. Austritt und Verlust von Waschwasser. Keine direkten Auswirkungen auf die Umwelt. Verunreinigung des Grundwassers ist möglich. Nur im Ölmagazin möglich. Kaum Auswirkungen. Umzäunung des Areals. Regelmässige Kontrollen. Deponiegut muss entfernt und entsorgt werden. Bei flüssigen Stoffen entsprechende Massnahmen wie Bestimmung der Stoffe, allenfalls Boden ausbaggern u.a. Beheben des Schadens. Regelmässige Kontrollen der Sohlentiefe der Grube und Vergleichen mit dem Grundwasserhöchstspiegel. Nach Eintritt des Ereignisses Abdecken der entsprechenden Stelle. Information an die zuständigen Stellen. Allenfalls Durchführen von Messungen. Löschen. Es werden nur kleine Ölmengen von 200 bis 300 Liter gelagert Beurteilung In den vergangenen Jahren hat sich im Kieswerk Lenzhard kein Störfall ereignet. Insbesondere auch keiner der eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Umwelt hätte haben können. Störfälle können nicht ausgeschlossen werden. Auf Grund der laufend durchgeführten Wartungsarbeiten und der Arbeitsweise auf der Anlage (Betanken von Fahrzeugen, Ölwechsel, Reparaturen, Vorgehen beim Abbau) kann das Risiko eines Störfalls massiv eingeschränkt werden. Die Mitarbeiter werden im Übrigen entsprechend geschult. Ebenfalls ist ihnen bekannt, was bei einem allfälligen Störfall zu tun ist. Werden die vorgesehenen Massnahmen bei einem Störfall ergriffen bzw. als vorbeugende Massnahmen umgesetzt, ist das Vorhaben aus der Sicht des Umweltbereichs Unfälle und Betriebsstörungen umweltverträglich. spatteneder oekologie ag 100

101 9.17 Wald Einleitung Das Erweiterungsgebiet des Kieswerkes Lenzhard für die nächste Abbauphase liegt mit Ausnahme einer kleinen Fläche der Arbeitszone vollumfänglich im Wald. Für eine weiterführende Kiesgewinnung ist demzufolge eine Rodungsbewilligung erforderlich. Die betreffende Parzelle Nr. 738 gehört der Ortsbürgergemeinde Lenzburg und wird durch das Stadtforstamt Lenzburg betreut. Der untersuchte Perimeter umfasst die Rodungsetappen A bis F und hat eine Fläche von ca. 6.1 ha. Betroffen ist vor allem die Abteilung 2, daneben werden aber auch die Abteilungen 1, 3 und 5 tangiert (vgl. Abbildung Bestandeskarte auf der folgenden Seite, bzw. Anhang 5: Bestandeskarte 2003). Die Abteilung 1 ist nur randlich betroffen (8 m östlich entlang der Begrenzung Festsetzung und Zwischenergebnis) Grundlagen Für die Zustandserfassung dienten unter anderem folgende Grundlagen: Vegetationskundliche Kartierungen 1:5 000; Burger+Stocker Forstingenieure ETH, Stadtforstamt Lenzburg. Bestandeskarte :5'000, Revierteil, Lenzhard; Burger+Stocker Forstingenieure ETH, Stadtforstamt Lenzburg (Anhang 5: Bestandeskarte 2003). Ertragskundliche Grundlagen aus dem aktuellen Betriebsplan; Stadtforstamt Lenzburg. Eigene Begehung Sommer Ausgangszustand Bestandesbeschreibung Die Bestandeskarte ist wohl mit dem Jahr 2003 datiert, effektiv werden aber noch die Verhältnisse von 1995 dargestellt. Generell dürften heute alle Bestände um eine Entwicklungsstufe höher resp. älter eingeteilt werden. Der folgende Beschrieb richtet sich nach dem im Wald aktuell aufgenommenen Zustand. Die Entwicklungsstufen werden im Forstbetrieb Lenzburg wie folgt definiert: Jungwuchs d dom < 10 cm Dickung d dom < 10 cm Schwaches Stangenholz d dom cm Starkes Stangenholz d dom cm Schwaches Baumholz d dom cm Mittleres Baumholz d dom cm Starkes Baumholz d dom > 50 cm spatteneder oekologie ag 101

102 Bestandeskarte Bestandeskarte 2003: Burger+Stocker Forstingenieure ETH. Abteilung 1: Die Abteilung 1 besteht hauptsächlich aus Mischbeständen mittleren Alters (schwaches und mittleres Baumholz). Dominierend sind Nadelhölzer. Schlagfläche, Blösse mit typischer Pionierflora (Vogelbeere, Birke, Holunder, Sommerflieder, Kanad. Goldrute) der Abteilung 1 spatteneder oekologie ag 102

103 Da die Bestände etwas aufgelichtet sind, befindet sich in der Strauchschicht reichlich Verjüngung. In der Krautschicht ist die Brombeere aufgrund der Lichtverhältnisse sehr präsent. Ansonsten ist die Krautschicht ähnlich wie in Abteilung 2 ausgebildet, wegen der starken Dominanz der Brombeere aber eher etwas artenärmer. Innerhalb des Perimeters in Abteilung 1 ist auch eine kleinere Schlagfläche vorhanden (evtl. aufgrund von Schneedruck oder Windbruch entstanden). Diese Blösse beginnt sich nun langsam durch natürliche Ansamung wieder zu bewalden. Die Abteilung 1 liegt im Zwischenergebnis Nr. 151.b. Diese Abteilung liegt in einer Entfernung von ca. 100 m zum aktuellen Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren. Abteilung 2: In der Abteilung 2 kann die Vielzahl der Bestände, resp. knapp mehr als die Hälfte der Fläche, der Entwicklungsstufe starkes Stangenholz und schwaches Baumholz zugeordnet werden, es handelt sich also um relativ jungen Wald. Das Nadelholz ist hier dominant. Neben Fichte als wichtigste Nadelholzart wurden auch Föhre, Lärche und als schnellwachsende Art die Douglasie angepflanzt. Auch unter den Laubhölzern kommen in dieser Altersgruppe verschiedene Arten vor. Neben einem reinen Ahornbestand sind den Nadelholzbeständen z.t. noch Linde, Hagebuche, Buche, Kirsche, Ulme oder Aspe beigemischt. Der Rest der Fläche in der Abteilung 2 kann dem mittleren und starken Baumholz zugeordnet werden. Hier handelt es sich um artenreiche Mischbestände mit dominanter Buche, Weisstanne und Fichte. Neben diesen Baumarten finden sich etwa auch Esche, Aspe, Linde, Strobe und Roteiche. Im Vordergrund Mischbestand (mittleres Baumholz), im Hintergrund Fichten-Lärchen- Douglasien-Stangenholz der Abteilung 2 In der Strauchschicht sind der Schwarze Holunder, die Rote Heckenkirsche, der Liguster, aber auch Weissdorn und Stechpalme vertreten. spatteneder oekologie ag 103

104 Die Krautschicht ist gekennzeichnet durch eine recht grosse Artenvielfalt; neben mittleren Arten (Goldnessel, Waldmeister, Buschwindröschen, Klettenlabkraut, Einbeere, Salomonssiegel, Erdbeere) sind auch Basenzeiger (Lungenkraut, Bingelkraut), Feuchtezeiger (Wald-Ziest, Hexenkraut, Hain-Sternmiere, Wasserdost, grosses und kleines Springkraut) sowie Säurezeiger (Seegras, Moose) vorhanden. Unter den Farnen finden sich der Echte Wurmfarn, der Frauenfarn sowie der Adlerfarn. Abteilung 3: Der innerhalb des Perimeters liegende Teil der Abteilung 3 ist durch ganz unterschiedliche Entwicklungsstufen gekennzeichnet (vom schwachen Stangenholz bis zum starken Baumholz). In den jüngeren Partien ist die Fichte die häufigste Baumart. Buche, Esche, Föhre, Eiche und Hagebuche vervollständigen die Baumartenpalette. Der kleine Altholzbestand besteht aus mächtigen Fichten, Buchen und Weisstannen. Die Strauchschicht setzt sich aus Schwarzem Holunder, Roter Heckenkirsche, Hasel und Stechpalme zusammen. Die Krautschicht ist vergleichbar mit Abteilung 2. Altholzbestand aus Buche, Fichte und Tanne der Abteilung 3 (links der Strasse) Abteilung 5: In Abteilung 5 ist nur noch ein Bestand erhalten geblieben. Hierbei handelt es sich um ein mittleres Baumholz bestehend aus Lärchen mit Lindenund Hagebuchen-Nebenbestand. In dieser Zusammensetzung kann der Bestand sicherlich als etwas Besonderes bezeichnet werden. Strauch und Krautschicht sind vergleichbar mit den Abteilungen 2 und 3. spatteneder oekologie ag 104

105 Lärchenbestand der Abteilung 5 Generell machen die Waldungen einen gutwüchsigen Eindruck. Die Bestände sind gepflegt, d.h. durchforstet, und die Auslesebäume in der Regel herausgearbeitet und erkennbar. Waldfunktionen Unter Waldfunktionen versteht man die vielfältigen Aufgaben, die der Wald im Interesse der Menschen, Tiere und Pflanzen als Teil unserer Umwelt erfüllt. Grundsätzlich werden drei Hauptbereiche unterschieden: Schutzfunktion (Schutz vor Naturgefahren) Nutzfunktion (Holzproduktion) und Wohlfahrtsfunktion (Natur- und Landschaftsschutz, Erholung, ökologische Leistungen). Die zu beurteilende Waldparzelle hat vorrangig Nutzfunktion. Schutzfunktion kann nicht attestiert werden und die Wohlfahrtsfunktion ist untergeordnet. Waldungen mit erhöhter Wohlfahrtsfunktion resp. Erholungsfunktion befinden sich in den angrenzenden Abteilungen 6 und 7, wo sich auch ein kleiner Weiher befindet. Beurteilung der Standortverhältnisse gemäss natürlicher Vegetation Die Vegetationskarte zeigt nicht die gegenwärtige, sondern die potentielle natürliche Vegetation, d.h. diejenige Pflanzengemeinschaft, die von Natur aus, ohne jegliches Einwirken des Menschen, hier vorkommen würde. Pflanzensoziologisch handelt es sich in allen Abteilungen hauptsächlich um den typischen Waldmeister-Buchenwald (Galio odorati-fagetum typicum). Zu einem kleinen Teil ist auch der typische Waldmeister-Buchenwald mit Wald-Ziest vertreten (Galio odorati- Fagetum typicum mit Stachys sylvatica). Die beiden Gesellschaften sind im mittleren Bereich des Ökogrammes angesiedelt, wobei die Stachys-Variante die feuchtere Ausprägung des Waldmeister-Buchenwaldes darstellt. spatteneder oekologie ag 105

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