Stadt Hückelhoven Zahlungsabwicklung ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG. Zahlungsabwicklung der Stadt Hückelhoven im Jahr 2015.

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1 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Zahlungsabwicklung der Stadt Hückelhoven im Jahr 2015 Seite 1 von 20

2 INHALTSVERZEICHNIS Zur überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung 3 Grundlagen 3 Inhalte, Ziele und Methodik 3 Prüfungsablauf 4 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Hückelhoven 5 Tagesabschluss 5 Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung 5 Ordnungsmäßigkeit 6 Organisation/Prozesse/Informationstechnik 6 Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 8 Kennzahlenvergleich 9 Zahlungsabwicklung im engeren Sinne (i.e.s.) 9 Gesamtbetrachtung Zahlungsabwicklung i.e.s. 10 Vollstreckung 10 Gesamtbetrachtung Vollstreckung 14 Seite 2 von 20

3 Zur überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung Grundlagen Auftrag der GPA NRW ist es, die Kommunen des Landes NRW mit Blick auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen. Schwerpunkt der Prüfung sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). In der aktuellen überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung werden die mittleren kreisangehörigen Kommunen verglichen. Die Anzahl der Vergleichskommunen wird im Verlauf der Prüfung dieses Segments mit der Zahl der geprüften Städte wachsen. Aktuelle Datenbasis für die interkommunalen Kennzahlenvergleiche in diesem Bericht sind die Werte aus 17 Kommunen 1. Inhalte, Ziele und Methodik Die Prüfung der Zahlungsabwicklung umfasst eine Bestandsaufnahme mit dem Abgleich der Finanzmittelkonten und der Bankkonten, die Ermittlung eines Erfüllungsgrades in verschiedenen Teilbereichen der Zahlungsabwicklung und Vollstreckung und Kennzahlenvergleiche auf der Basis des Vergleichsjahres Ziel der Prüfung ist, auf Steuerungs- und Optimierungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Analyse der leistungsbezogenen Kennzahlen dient als Orientierung im Hinblick auf eine angemessene Stellenausstattung. Bei den Leistungskennzahlen werden neben dem Minimal-, Mittel- und Maximalwert auch drei Quartile dargestellt. Quartile werden auch Viertelwerte genannt. Sie teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Das erste Quartil teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber liegen. Das zweite Quartil (entspricht dem Median) liegt in der Mitte der statistischen Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Das dritte Quartil teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber liegen. Grundsätzlich verwendet die GPA NRW im Bericht geschlechtsneutrale Begriffe. Gerade in der Kennzahlendefinition ist dies jedoch nicht immer möglich. Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. 1 Stichtag 22. Juni 2015 Seite 3 von 20

4 Ergebnisse von Analysen werden im Bericht als Feststellung bezeichnet. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen, sind Beanstandungen im Sinne des 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu wird eine gesonderte Stellungnahme angefordert. Dies wird im Bericht mit einem Zusatz gekennzeichnet. In der Stadt Hückelhoven hat die GPA NRW keine Feststellung getroffen, die eine Stellungnahme erforderlich macht. Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale werden im Bericht als ausgewiesen. Prüfungsablauf Die Prüfung in Hückelhoven erfolgte vom 10. Juni 2015 bis 29. Juni 2015 durch Johannes Schwarz. Das Prüfungsergebnis ist mit dem Kämmerer, dem Verantwortlichen für die Finanzbuchhaltung und dem Verantwortlichen für die Zahlungsabwicklung am 29. Juni 2015 erörtert worden. Der Entwurf des Prüfberichts wurde übersandt. Auf das weitere Verfahren nach 105 Abs. 5 GO NRW weisen wir hin. Seite 4 von 20

5 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Hückelhoven Tagesabschluss Die GPA NRW hat die Finanzmittelkonten mit den Bankkonten analog 30 Abs. 4 GemHVO NRW abgeglichen. Hierzu wurden die Salden der jeweils letzten Kontoauszüge der Kreditinstitute erfasst, bei denen die Stadt Hückelhoven Geschäftskonten unterhält. Der ermittelte Istbestand wurde der Fortschreibung nach dem Tagesabschluss vom Vortag gegenübergestellt. Die einzelnen Positionen sind der Anlage 1 dieses Berichtes zu entnehmen. Feststellung Der Abgleich zwischen Ist- und Sollbestand ergab keinen Unterschiedsbetrag. Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung Die GPA NRW analysiert die Organisation und Steuerung anhand des Erfüllungsgrades Zahlungsabwicklung. Diese Kennzahl zeigt, in welchem Umfang und welcher Ausprägung die aktuelle Situation der Stadt Hückelhoven einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung und effizienten Steuerung entspricht. Der Erfüllungsgrad beruht auf einer Nutzwertanalyse. Hierzu stellt die GPA NRW einheitliche Fragen zu den Themenfeldern Ordnungsmäßigkeit, Organisation/Prozesse/Informationstechnik und finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling. Die GPA NRW ordnet die Antworten auf einer Skala von 0 bis 3 2 ein. Danach gewichtet sie diese Bewertung entsprechend ihrer Bedeutung für die einzelnen Themenfelder. Hieraus ergeben sich Punkte, deren Summe ins Verhältnis gesetzt wird zur maximal erreichbaren Punktzahl. Die in Prozenten ausgedrückte Verhältniszahl ist der Erfüllungsgrad. Der Erfüllungsgrad ist am Ende des Berichtes vollständig abgebildet. Die Stadt Hückelhoven erreicht insgesamt einen Erfüllungsgrad von 74 Prozent bei einem Mittelwert von 70 Prozent. Folgende Punkte aus dem Erfüllungsgrad bieten Handlungs- bzw. Optimierungsmöglichkeiten: 2 nicht erfüllt = 0; ansatzweise erfüllt = 1; überwiegend erfüllt = 2; vollständig erfüllt = 3 Seite 5 von 20

6 Ordnungsmäßigkeit Der Erfüllungsgrad von 89 Prozent bei der Ordnungsmäßigkeit gibt Aufschluss darüber, dass kaum Regelungslücken bestehen. Die im Folgenden aufgezeigten Ergänzungen sollten entweder in die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Hückelhoven vom 01. Juli 2013 aufgenommen oder gesondert geregelt werden. Dann reicht ein Hinweis in der Dienstanweisung aus. In 14 der DA Fibu ist eine Regelung zu der Behandlung von Kleinbeträgen getroffen worden. Zur Vervollständigung sollten auch Mahnung und Vollstreckung berücksichtigt werden. Die Stadt Hückelhoven sollte alle Kleinbetragsregelungen zentral schriftlich definieren, um sicherzustellen, dass gleichartige Fälle in gleicher Weise bearbeitet werden. Nach 18 DA Fibu hat der Kämmerer mindestens einmal jährlich die Zahlungsabwicklung unvermutet zu prüfen. Da ein Rechnungsprüfungsamt (RPA) eingerichtet ist, liegt die Zuständigkeit für die Prüfung allerdings nach 103 Abs. 1 Ziffer 5 GO NRW beim RPA. Die Regelung über die Durchführung der örtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung sollte korrigiert werden. Aufrechnungen werden bei der Stadt Hückelhoven in der Praxis eingesetzt und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Kunden erklärt. Dazu gibt es gesonderte Anschreiben. Der Vollständigkeit halber sollte das Instrument der Aufrechnung mit in die Dienstanweisung aufgenommen werden, insbesondere Voraussetzungen, interne Arbeitsschritte und Zuständigkeiten. Organisation/Prozesse/Informationstechnik In diesem Teilbereich liegt die Stadt Hückelhoven mit dem Erfüllungsgrad von 71 Prozent in der Nähe des derzeitigen Maximums von 74 Prozent. Zum Prüfungszeitpunkt existieren 93 unklare Ein- und 4 unklare Auszahlungen. Bei den Auszahlungen handelt es sich vor allem um Telefongebühren, die noch zuzuordnen sind. Bei den Einzahlungen ist die Mehrzahl mit 79 aus Mai und Juni des Jahres. Bei neun der UZE besteht noch ein erhöhter Prüfbedarf im zuständigen Fachbereich, so dass die Zuordnung eigentlich klar ist. Trotzdem besteht durch diese Praxis auch für die Zahlungsabwicklung ein erhöhter Aufwand. Um zu verdeutlichen, wie die Zahl der UZE für die Stadt Hückelhoven einzuordnen ist, wurden die UZE den Einzahlungen gegenübergestellt. Seite 6 von 20

7 Ungeklärte Zahlungseingänge je Einzahlungen Hückelhoven Minimum Maximum Mittelwert 21,4 6,5 236,5 51,1 Der Wert für Hückelhoven ist niedrig und somit positiv, lediglich das Alter verschiedener UZE beeinflusst den Erfüllungsgrad ungünstig. Mahnsperren werden auf schriftlichen Antrag per Mail des Fachbereichs durch die Zahlungsabwicklung gesetzt. Die Angabe der Dauer erfolgt ebenfalls durch den Fachbereich. Die Stadt Hückelhoven sollte die bestehenden Regelungen zu Mahnsperren schriftlich fixieren. Darin sollten auch die Höchstdauer der Mahnsperren und das weitere Verfahren geregelt sein. Das Mahnwesen ist konsequent, alle zwei Wochen werden Mahnungen über die regioit versendet. Die Stadt Hückelhoven hat 2014 für ihre eigenen Forderungen Mahnungen versendet. Das entspricht einer Quote von Mahnungen je Einwohner. Im interkommunalen Vergleich positioniert sich die Stadt Hückelhoven damit noch oberhalb des dritten Quartils mit Mahnungen. Für die weitere Bearbeitung ist wichtig, wie hoch die Erfolgsquote, d. h. der Anteil der aufgrund der Mahnung erfolgten Einzahlungen ist: Die Mahnungen haben in der Stadt Hückelhoven eine Erfolgsquote von 61,9 Prozent. Damit liegt Hückelhoven positiv oberhalb des Mittelwertes von 58,6 Prozent. 15 Tage nach der Mahnung erfolgt eine Vollstreckungsankündigung mit weiterer Frist von acht Tagen. Durch die Vollstreckungsankündigung kann die Erfolgsquote vor Abgabe an die Vollstreckung auf 72,1 Prozent erhöht werden. Nach einer weiteren Woche wird die nicht bezahlte Forderung an die Vollstreckung weitergeleitet. Der Erstzugriff erfolgt dann durch den Außendienst. Erst wenn dieser keinen Erfolg hat, wird der Innendienst einbezogen. Die Stadt Hückelhoven sollte die Möglichkeit prüfen, zunächst aus dem Innendienst heraus Maßnahmen wie Konto- oder Lohnpfändung durchzuführen, bevor der Vollziehungs- Außendienst eingeschaltet wird. Für eine einheitliche Vorgehensweise kann es sinnvoll sein, unter anderem folgende Punkte schriftlich zu fixieren: Reihenfolge und Priorität der Vollstreckungsfälle, Beschaffen von Informationen, welche Maßnahmen des Vollstreckungs-Innendienstes Vorrang haben, nach welchen Kriterien und Verfahren Vollstreckungs- Instrumente wie z. B. die Vermögensauskunft und die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis eingesetzt werden und Seite 7 von 20

8 wann eine Abgabe an den Vollstreckungs-Außendienst erfolgt. Die Stadt Hückelhoven sollte Regelungen zur wirtschaftlichen Betreibung von Vollstreckungsforderungen schriftlich dokumentieren. Das kann zu einer Verlagerung von Stellenanteilen aus dem Außen- in den Innendienst führen, um die Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört die Selbstabnahme der Vermögensauskunft. Damit wird aktuell noch der Gerichtsvollzieher beauftragt. Es sollte angestrebt werden, die eigenen Kräfte dafür einzusetzen. Der Vorteil liegt vor allem darin, dass Rückfragen und Nacharbeiten an der durch Dritte abgenommene Vermögensauskunft entfallen. Vor allem aber wird bislang darauf verzichtet, einen Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerverzeichnis eintragen zu lassen. Damit verzichtet die Stadt Hückelhoven auf einen Teil ihrer rechtlichen Möglichkeiten, um ihre fälligen Forderungen durchsetzen zu können. Die Stadt Hückelhoven sollte die Möglichkeit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nutzen. Entsprechend 31 Abs. 3 GemHVO NRW können Beschäftigte, denen die Abwicklung von Zahlungen obliegt, mit der Stundung, Niederschlagung und dem Erlass von städtischen Ansprüchen beauftragt werden. Nach Angaben der Stadt Hückelhoven besteht kein Anlass, die Verfahrensabläufe für die Stadt zu ändern. Die zentrale Niederschlagungsliste ist der Geschäftsbuchführung zugeordnet. In 25 Abs. 5 DA Fibu ist die allgemeine Zuständigkeit der Zahlungsabwicklung für Insolvenzverfahren geregelt, weitergehende Regelungen sind bislang nicht getroffen. Für die Bearbeitung von Insolvenzverfahren sollte die Stadt Hückelhoven Zuständigkeiten, Bearbeitungsstandards und eine Wertgrenze für die Beteiligung an Insolvenzverfahren schriftlich definieren. Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling Hier erhält die Stadt Hückelhoven noch keine Punkte, wie auch 25 Prozent der Vergleichskommunen. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sollten auch entsprechend 12 GemHVO NRW produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen) bestimmt werden. Sie sind Voraussetzung, um ein Berichtswesen für das Forderungsmanagement aufzubauen. Damit kann u. a. der Erfolg und die Wirtschaftlichkeit der Vollstreckung überprüft werden. Handlungserfordernisse und Steuerungsmöglichkeiten werden erkennbar. Seite 8 von 20

9 Für den Aufbau eines Controllings als Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen ist die Fortschreibung der in dieser Prüfung erhobenen Kennzahlen denkbar. Kennzahlenvergleich Der Kennzahlenvergleich stellt den Ressourceneinsatz und das daraus resultierende Leistungsniveau für das jeweilige Handlungsfeld dar. Die GPA NRW ermittelt den Ressourceneinsatz anhand der Personal- und Sachaufwendungen. Dabei verwendet sie die KGSt -Durchschnittswerte 3. Zahlungsabwicklung im engeren Sinne (i.e.s.) Zur Zahlungsabwicklung gehören die Annahme von Einzahlungen, die Leistung von Auszahlungen und die Verwaltung der Finanzmittel. Jeder Zahlungsvorgang ist zu erfassen und zu dokumentieren. Außerdem ist die Zahlungsabwicklung für die Verwaltung der Bargeld- und Bankbestände der Kommune sowie für das Mahnwesen zuständig. Stellenvergleich Zahlungsabwicklung i.e.s. je Einwohner In den Stellenvergleich für die Zahlungsabwicklung i. e. S. sind insgesamt 3,07 Vollzeit-Stellen eingeflossen. Darin enthalten ist ein Overheadanteil von 0,07-Stellen. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich für das Jahr 2014 ein Wert von 0,79 Vollzeit-Stellen je Einwohner. Damit liegt die Stadt Hückelhoven nur neun Prozent über dem ersten Quartil mit 0,76 Stellen. Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Beschäftigten in der Zahlungsabwicklung nehmen die Buchung der Einzahlungen sowie die Verarbeitung der Kontoauszüge ein. Aus der Anzahl der angenommenen und gebuchten Einzahlungen auf den Bankkonten ( in 2014) sowie der durchschnittlich für die Sachbearbeitung zur Verfügung stehenden Stellenanteile (3,0 in 2014) ergibt sich ein Wert von Einzahlungen je Vollzeit-Stelle. Im interkommunalen Vergleich positioniert sich die Zahlungsabwicklung der Stadt Hückelhoven wie folgt: 3 Gutachten Kosten eines Arbeitsplatzes 2014/15 (KGSt -Materialien 19/2014) Seite 9 von 20

10 Zahl der Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsabwicklung i. e. S Hückelhoven Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Stadt Hückelhoven überschreitet den Mittelwert leicht und bildet aktuell den Median. Mit verantwortlich dafür ist ein guter automatisierter Datenabgleich der Zahlungseingänge. Nach Angaben der Stadt Hückelhoven liegt die Erfolgsquote bei 70 Prozent. Auch dieser Wert bildet aktuell den Median. Aus dem Personaleinsatz und der Zahl der Einzahlungen resultieren Aufwendungen je Einzahlung von 4,20 Euro. Damit positioniert sich Hückelhoven wie folgt: Aufwendungen je Einzahlung 2014 Hückelhoven Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 4,20 3,32 13,25 5,49 4,07 4,71 5,75 15 Die Stadt Hückelhoven liegt mit ihrem Wert nur drei Prozent über dem ersten Quartil und damit positiv. Gesamtbetrachtung Zahlungsabwicklung i.e.s. Die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen lauten zusammengefasst: UZE/UZA niedrig, Mahnquote hoch, Erfolgsquote Mahnungen über Mittelwert, niedrige personelle Besetzung, leicht überdurchschnittliche Leistungskennzahl, Aufwendungen je Einzahlung positiv niedrig. Vollstreckung Die Vollstreckung ist ein weitgehend standardisiertes Massenverfahren, bei dem eine hohe Anzahl an Vollstreckungsaufträgen effektiv zu bearbeiten ist. Viele Kommunen verwenden eine Vollstreckungssoftware. Die Stadt Hückelhoven setzte bis Ende 2013 ein Vollstreckungsverfah- Seite 10 von 20

11 ren ein. Seit sie Anfang 2014 das Finanzprogramm gewechselt hat, nutzt sie auch das dort integrierte Vollstreckungsmodul. Stellenvergleich Vollstreckung je Einwohner Die Aufgaben der Vollstreckung in Hückelhoven werden mit 3,93 Stellen durchgeführt. Darin enthalten ist ein Overheadanteil von 0,07 Stellen. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich für das Jahr 2014 ein Wert von 1,02 Vollzeit-Stellen je Einwohner. Damit liegt die Stadt Hückelhoven zwei Prozent über dem interkommunalen Mittelwert. Folgende Zahlen aus der Vollstreckung konnten von der Zahlungsabwicklung der Stadt Hückelhoven ermittelt werden: Übersicht über die Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) im Zeitverlauf Am 01.Januar bestehende eigene Vf * Am 01. Januar bestehende Vf von Dritten * Im Jahresverlauf entstandene eigene Vf * Im Jahresverlauf erhaltene neue Vf von Dritten * Im Jahresverlauf abgewickelte eigene Vf * Im Jahresverlauf abgewickelte Vf für Dritte * Im Rahmen der Amtshilfe abgegebene eigene Vf * 582 Vf= Vollstreckungsforderungen *aufgrund des Programmwechsels nicht lieferbar Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund eines Updates im Finanzprogramm bzw. Vollstreckungsmodul im November 2014 keine Vollstreckung möglich war. Somit ist davon auszugehen, dass die entstandenen eigenen Forderungen zukünftig höher ausfallen werden. Darauf wird nachfolgend nochmals eingegangen. Deckungsgrad Vollstreckung Der Deckungsgrad Vollstreckung zeigt, wie weit die Personal- und Sachaufwendungen der Kommune für die Vollstreckung von den Einzahlungen aus den Nebenforderungen gedeckt werden In Hückelhoven stehen 2014 dem Ressourceneinsatz (Personal- und Sachaufwendungen, Vollstreckungsvergütung reduziert um Kostenbeiträge von Dritten) von Euro Einzahlungen aus Nebenforderungen in Höhe von Euro gegenüber. Der Deckungsgrad Vollstreckung beträgt 58,5 Prozent. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich für Hückelhoven folgende Positionierung: Seite 11 von 20

12 Deckungsgrad Vollstreckung 2014 Mit dem Deckungsgrad in der Vollstreckung von 58,5 Prozent liegt die Stadt Hückelhoven zehn Prozent über dem Mittelwert. Um einen positiveren Wert zu erzielen, müssen einerseits die Forderungen konsequent verfolgt werden und zudem nicht auf Nebenforderungen verzichtet werden. Die Höhe der Säumniszuschläge lässt allerdings darauf schließen, dass sie nicht immer oder nicht immer in voller Höhe vereinnahmt werden. Der Anteil der Säumniszuschläge an den gesamten realisierten Nebenforderungen beträgt in Hückelhoven lediglich 12,9 Prozent, während der interkommunale Mittelwert 24,4 Prozent beträgt. Da in Hückelhoven das Vollstreckungsmodul die Säumniszuschläge nicht selbstständig weiterberechnet, sind die Säumniszuschläge im Rahmen der Vollstreckung tagesgenau manuell zu errechnen. Andererseits kann die zügige Erledigung der Forderungen dazu führen, dass die Säumniszuschläge nur einen kleinen Anteil an dem Aufkommen an Nebenforderungen haben. Rückschlüsse darauf ergeben sich aus den folgenden Leistungskennzahlen. Auch die Einzahlungen je Vollzeit-Stelle liefern einen Hinweis darauf, ob bei der Realisierung der Nebenforderungen Verbesserungsbedarf besteht. Realisierte Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 2014 Hückelhoven Minimum Maximum Mittelwert Hückelhoven positioniert sich elf Prozent oberhalb des Mittelwertes und damit positiv. Eigene Forderungen/Amtshilfeersuchen Die Stadt Hückelhoven hat im Jahr ,5 Prozent ihrer eigenen Forderungen im Rahmen der Amtshilfe an andere Kommunen zur Vollstreckung abgegeben. Der Mittelwert liegt bei 23,1 Prozent. Der positive Wert für Hückelhoven kann aber noch gesteigert werden, denn durch die Reform der Sachaufklärung bestehen nun bessere Möglichkeiten, die Vollstreckung aus dem Innendienst heraus gegenüber Schuldnern anzuwenden, die ihren Wohnsitz nicht in Hückelhoven haben. Damit ist Hückelhoven nicht mehr so abhängig von der Bearbeitungsweise der jeweils ersuchten Kommune. Im Rahmen der Umsetzung der Reform der Sachaufklärung sollten auch vor Abgabe eigener Forderungen an andere Kommunen eigene Maßnahmen geprüft werden. Seite 12 von 20

13 Das betrifft vor allem Vollstreckungsankündigungen mit Verweis auf die rechtlichen neuen Möglichkeiten. Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Der Deckungsgrad Vollstreckung ist wesentlich abhängig von der Anzahl der erledigten bzw. bestehenden Vollstreckungsforderungen und somit von der Leistungsebene. Folgende Kennzahlen ergeben sich dabei für die Stadt Hückelhoven: Personalkennzahlen Vollstreckung (Innen- und Außendienst) im Zeitverlauf Kennzahl Zum 01. Januar bestehende Vf je Vollzeit-Stelle * Entstandene neue Vf je Vollzeit-Stelle * Abgewickelte Vf je Vollzeit-Stelle * Vf= Vollstreckungsforderungen *nicht ermittelbar Da im November 2014 keine Vollstreckungen erstellt werden konnten, ist davon auszugehen, dass die entstandenen neuen Vollstreckungsforderungen zukünftig höher ausfallen werden. So konnten aber zumindest die bestehenden Forderungen leicht reduziert werden. Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 2014 Hückelhoven Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Zahl der abgewickelten Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle überschreitet den Mittelwert um zwölf Prozent. Die Aufwendungen je abgewickelter Vollstreckungsforderung liegen in Hückelhoven für das Jahr 2014 bei 49,46 Euro. Das bedeutet folgende Einordnung: Seite 13 von 20

14 Aufwendungen je abgewickelte Vollstreckungsforderung 2014 Hückelhoven Minimum Maximum Mittelwert 49,46 30,18 111,97 67,21 Die Aufwendungen liegen nur leicht über dem ersten Quartil mit 45,39 Euro. Da in Hückelhoven noch in erheblichem Maß Außendiensttätigkeiten wahrgenommen werden, ist dieser Wert besonders positiv einzuschätzen. Eine bedarfsgerechte Stellenausstattung in der Vollstreckung hängt weiterhin ab von den zum Jahresbeginn bestehenden und im Verlauf des Jahres entstandenen, d. h. neuen Vollstreckungsforderungen. Entstandene Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 2014 Hückelhoven Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Hückelhoven bildet mit den neu entstandenen Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle derzeit den Median. Wie bereits erwähnt, ist davon auszugehen, dass diese Zahl zukünftig höher liegen wird. Zum 01. Januar 2015 bestehende Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Hückelhoven Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Bei den bestehenden Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle liegt der Wert für Hückelhoven derzeit neun Prozent oberhalb des dritten Quartils. Dieser Wert konnte zwar gegenüber dem Wert zum 01. Januar 2014 um 7,5 Prozent abgebaut werden, trotzdem ist die Höhe der bestehenden Forderungen Anlass, diese besonders zu beobachten. Der Wert ist so hoch, dass die Beschäftigten in der Vollstreckung der Stadt Hückelhoven rechnerisch ein ganzes Jahr ohne neue Vollstreckungsforderungen belastet wären. Da aber die neuen Forderungen zukünftig wieder anwachsen werden, sollte zumindest eine befristete Erhöhung des Personals in der Vollstreckung erfolgen, um mögliche Verluste durch Verjährung zu vermeiden. Die Stadt Hückelhoven sollte zur Vermeidung von möglichen Forderungsausfällen durch Verjährung zumindest befristet die Vollstreckung personell verstärken. Gesamtbetrachtung Vollstreckung Die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen lauten zusammengefasst: neues Vollstreckungsmodul seit 2014, im November 2014 kein Vollstreckungslauf, Seite 14 von 20

15 Deckungsgrad Vollstreckung über Mittelwert, Nebenforderungen ebenfalls über Mittelwert, Personalquote auf Höhe Mittelwert, Leistungskennzahl über Mittelwert, Anteil Amtshilfeersuchen an fremde Kommunen unter dem Mittelwert, eigene Möglichkeiten mehr berücksichtigen, Aufwendungen je abgewickelte Vollstreckungsforderung positiv niedrig, neu entstandene Vollstreckungsforderungen je Stelle Median, bestehende oberhalb drittes Quartil, befristete personelle Verstärkung prüfen. Herne, den 21. September 2015 gez. Dagmar Klossow Abteilungsleitung gez. Johannes Schwarz Projektleitung Seite 15 von 20

16 Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung Frage Erfüllungsgrad erreichte Punkte Bewertung / Skalierung Gewichtung Optimalwert Dokumentation des Interviews Ordnungsmäßigkeit 1 Es besteht eine Dienstanweisung gem. 31 GemHVO NRW. überwiegend erfüllt ja, vom Die Finanzmittelkonten werden an jedem Buchungstag mit den Bankkonten abgeglichen ( 30 Abs. 4 GemHVO NRW). vollständig erfüllt ja, 10 Abs. 2 b DA Fibu 3 Für die Verwaltung der Zahlungsmittel ist eine Liquiditätsplanung aufgebaut ( 31 Abs. 2 Ziff. 1.5 und Ziff GemHVO NRW). vollständig erfüllt Nach 10 Abs. 2 c DA Fibu ist der Verantwortliche für die Fibu zuständig 4 Sie haben aktuelle schriftliche Bestimmungen gem. 31 Abs. 2 Nr. 1.7 GemHVO NRW (Ausführung von 23 Abs. 5 - Absehen von Vollstreckung von Ansprüchen in geringer Höhe - "Kleinbetragsregelung"). ansatzweise erfüllt ja, 14 DA Fibu bis x Euro wird auf weitere Maßnahmen verzichtet 5 6 Es gibt aktuelle schriftliche Regelungen zur Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen ( 31 Abs. 2 Nr. 1.8 GemHVO NRW). Ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit Festlegung einer zentralen Stelle besteht ( 31 Abs. 2 Nr. 1.9 GemHVO NRW). vollständig erfüllt ja, 25 DA Fibu vollständig erfüllt ja, 10 Abs. 1 und Abs. 2 e DA Fibu 7 Für den Prozess der Neuanlage, Änderung, Löschung und Prüfung von Benutzerberechtigungen in der Finanzsoftware existiert ein Konzept ( 31 Abs. 2 Nr. 2.2 GemHVO NRW). vollständig erfüllt ja, 21 DA Fibu über Verantwortlicher Fibu an regio IT 8 Der Umgang mit Bar- und Zahlungsmitteln ist für die gesamte Verwaltung verbindlich schriftlich geregelt ( 31 Abs. 2 Nr. 3.3 und 3.4 GemHVO NRW). vollständig erfüllt ja, Ziffer AGA vom und 15 Abs. 2 DA Fibu 9 Die Handkassen werden ordnungsgemäß geführt ( 31 Abs.2 Nr. 3.3 GemHVO NRW). vollständig erfüllt ja, 12 Abs. 3 DA Fibu mit Verweis auf spezielle DA für verschiedene Bereiche Seite 16 von 20

17 Frage Erfüllungsgrad erreichte Punkte Bewertung / Skalierung Gewichtung Optimalwert Dokumentation des Interviews Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Verwaltung von durchlaufenden Geldern und fremden Finanzmitteln getroffen ( 31 Abs. 2 Nr. 3.7 GemHVO NRW). Es ist sichergestellt, dass die Beschäftigten der Buchführung und Zahlungsabwicklung nur ausnahmsweise die Befugnis zur Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit haben ( 30 Abs. 3 Satz 2 GemHVO NRW). vollständig erfüllt ja, 16 DA Fibu vollständig erfüllt ja, Auflistung liegt vor 12 Es bestehen aktuelle schriftliche Regelungen zur Prüfung der Zahlungsabwicklung ( 30 Abs. 5 GemHVO NRW). überwiegend erfüllt ja, aber lt. 18 DA Fibu ist der Kämmerer zuständig Sie gehen sorgfältig mit sensiblen Sachmitteln (Verwahrung von Wertgegenständen) und Siegel(stempel) um ( 58 GemHVO NRW). Es bestehen aktuelle schriftliche Bestimmungen in Ausführung von 58 GemHVO NRW (Archivierung, Aufbewahrungspflichten - Workflow). vollständig erfüllt ja, 17 DA Fibu vollständig erfüllt DA Fibu 15 Sie haben aktuelle Verfahrensregelungen zur Aufrechnung von Forderungen (Aufrechnung i.s. von 387 ff. BGB) überwiegend erfüllt Aufrechnungen erfolgen, keine schriftliche Regelung Punktzahl Ordnungsmäßigkeit Erfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit in Prozent 89 Organisation/Prozesse/Informationstechnik 16 Der Zahlungseingangsprozess ist automatisiert (d.h. der Grad an manuellen Buchungen der Einzahlungen ist gering). vollständig erfüllt ja, MT 940 im Einsatz, 70 Prozent autom. Zuordnung, bei Knöllchen durch QR-Code sogar 95 Prozent 17 Sie sorgen aktiv dafür, dass die Zahl der ungeklärten Einzahlungen (bzw. Zahlung vor Rechnung, offenen Posten bei Einzahlungen, Klärungsliste) und ungeklärte Abbuchungen (z.b. Lastschriften) minimiert wird. überwiegend erfüllt in einzelnen Bereichen entstehen durch hohen Prüfaufwand Verzögerungen Seite 17 von 20

18 Frage Erfüllungsgrad erreichte Punkte Bewertung / Skalierung Gewichtung Optimalwert Dokumentation des Interviews 18 Sie verfügen über ein konsequentes Mahnwesen für fällige Forderungen. vollständig erfüllt alle zwei Wochen werden Mahnungen über die regioit versendet 19 Sie verfügen über schriftliche Regelungen zum Umgang mit Mahnsperren. überwiegend erfüllt Auf Anforderung Fachamt per Mail mit Frist, bisher nicht schriftlich geregelt 20 Es bestehen für die wirtschaftliche Beitreibung von Vollstreckungsforderungen Regelungen zur Bearbeitung (Bearbeitungsreihenfolge, Informationsbeschaffung, Prioritäten usw.). überwiegend erfüllt Tage nach der Mahnung erfolgt eine Vollstreckungsankündigung mit weiterer Frist von acht Tagen, dann nach einer Woche an Vollstreckung, dann Außendienst vor Innendienst 21 Sie nutzen die Möglichkeit der Teilzahlungsvereinbarung nach 5 Abs. 2 VwVG NRW. vollständig erfüllt ja 22 Sie nutzen die Möglichkeit, die Abnahme der Vermögensauskunft nach 5a Abs. 2 VwVG NRW i. V. m. 284 AO selbst vorzunehmen. überwiegend erfüllt nein, aber Abgabe an Gerichtsvollzieher 23 Sie ordnen die Eintragung des Vollstreckungsschuldners in das Schuldnerverzeichnis nach 5a VwVG NRW i. V. m. 284 Abs. 9 AO an. nicht erfüllt nein, bisher nicht 24 Sie haben die Niederschlagung, die Stundung und den Erlass von städtischen Ansprüchen bei den Beschäftigten, denen die Abwicklung der Zahlungen obliegt, zentralisiert ( 31 Abs. 3 GemHVO NRW). ansatzweise erfüllt In der Geschäftsbuchführung wird die zentrale Niederschlagungsliste geführt, weitergehende Regelungen nicht erforderlich 25 Sie haben die Aussetzung der Vollziehung in einer Dienstanweisung geregelt. vollständig erfüllt ja, 25 Abs. 6 DA Fibu 26 Sie haben schriftliche Regelungen zum Umgang mit Insolvenzverfahren getroffen. überwiegend erfüllt ja, 25 Abs. 5 DA Fibu, keine Wertgrenze für Eintragungen Seite 18 von 20

19 Frage Erfüllungsgrad erreichte Punkte Bewertung / Skalierung Gewichtung Optimalwert Dokumentation des Interviews 27 Sie haben schriftliche Regelungen zur Forderungsbewertung getroffen. vollständig erfüllt ja, 10 Abs. 2 d DA Fibu 4. Spiegelstrich, Verantwortlicher für die Fibu Punktzahl Organisation/Prozesse/Informationstechnik Erfüllungsgrad Organisation/Prozesse/Informationstechnik 71 Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling Es werden Zielwerte/Qualitätsstandards in Hinsicht auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung definiert und deren Einhaltung bedarfsorientiert überprüft. Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen) dienen der Leitung als Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen. nicht erfüllt bisher nicht nicht erfüllt bisher nicht Punktzahl Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 0 12 Erfüllungsgrad Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 0 Gesamtauswertung Punktzahl gesamt Erfüllungsgrad gesamt 74 Seite 19 von 20

20 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, Herne Postfach , Herne t / f / e info@gpa.nrw.de i Seite 20 von 20

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