Eingliederungsbericht Odenwaldkreis. gemäß der Verwaltungsvereinbarung. über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen

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1 odenwaldkreis* *sagenhaf t und zukunf tsof f en! Eingliederungsbericht 2007 Odenwaldkreis gemäß der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers

2 Kurzporträt des kommunalen Trägers Der zugelassene kommunale Träger Odenwaldkreis liegt in Südhessen mit einer Fläche von 623,97 Quadratkilometern und grenzt an die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Zum wies der Odenwaldkreis eine Einwohnerzahl von Personen auf. Dem Odenwaldkreis gehören die vier Städte Bad König, Beerfelden, Breuberg, Erbach und Michelstadt sowie die kreisangehörigen Gemeinden Brensbach, Brombachtal, Fränkisch-Crumbach, Hesseneck, Höchst, Lützelbach, Mossautal, Reichelsheim, Rothenberg und Sensbachtal an. Eine entsprechende Landkarte ist als Anlage I beigefügt. Statistisches Zahlenmaterial über die vom Kommunalen Job Center des Odenwaldkreises betreuten Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ist ebenfalls als Anlage Il beigefügt. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie Im Rahmen der Wahrnehmung der Option nach 6 Sozialgesetzbuch II (SGB II) hat sich der Odenwaldkreis bereits bei Beantragung der Zulassung als kommunaler Träger nach dem SGB II entschlossen, die Leistungsgewährung und die Vermittlung von Arbeit suchenden Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, aus einer Hand zu gewähren. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde hier ein Fallschlüssel von 1:75 festgelegt. Da ein Großteil der Mitarbeiter mit Verwaltungsausbildung bereits im Jahr 2006 zum Vermittlungscoach fortgebildet wurde, wurden in 2007 lediglich die Mitarbeiter zum Vermittlungscoach ausgebildet, die diese Ausbildung noch nicht absolviert hatten. Ferner werden die Mitarbeiter ohne ausreichende Verwaltungsausbildung derzeit zum Verwaltungsfachwirt bzw. Verwaltungsfachwirtin ausgebildet. Anspruchsberechtigte, denen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zustehen, werden - je nach Wohnort - organisatorisch einem der drei gebildeten Regionalteams zugeordnet. Ein entsprechendes Organigramm ist diesem Bericht als Anlage III beigefügt. Die Zuordnung zum jeweiligen Fallmanager erfolgt sodann nach dem Alphabet. Jedem Regionalteam steht ein Jugendberufshelfer zur Verfügung, der aufgrund der sozialpädagogischen Ausbildung ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit der unter 25-jährigen Personen im jeweiligen Regionalteam zuständig ist. Weiterhin wird ein Sozialpädagoge mit der Vermittlung von Personen über 55 Jahren für die drei Regionalteams insgesamt beschäftigt. Nachdem die Jahre 2005 bis 2006 als Aufbaujahre bezeichnet werden konnten, bot das Haushaltsjahr 2007 erstmals die Gelegenheit, ausgestattet mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen, die Aufgabenwahrnehmung als zugelassener kommunaler Träger in umfassender Art und Weise zu gewährleisten.

3 Die Vermittlung in Arbeit gestaltet sich im Odenwaldkreis als schwierig, da mittelständische und größere Betriebe selbst Arbeitsplätze abbauen und das Klientel im SGB II mit (oft multiplen) Vermittlungshemmnissen für die freien Arbeitsplätze nur schwerlich zu vermitteln ist. Als problematisch gestaltet sich ferner die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, da es sich beim Odenwaldkreis um einen Flächenlandkreis handelt, dessen kleinere Ortsteile nicht oder nur sporadisch mit öffentlichen Verkehrsmitten zu erreichen sind. Insbesondere für Personen ohne Führerschein und KFZ ist eine Vermittlung in Arbeit fast ausgeschlossen. Im Rahmen der bisherigen Arbeit haben sich folgende Zielgruppen herausgebildet: Personen unter 25 Jahren Personen über 55 Jahren allein erziehende Personen sowie alle arbeitslose Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen Folgende Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen stehen allen Leistungs-Bezieherinnen und Leistungsbeziehern nach dem SGB II zur Verfügung: Alphabetisierungskurse In diesem Bereich werden Teilnehmern, deren Muttersprache Deutsch ist und in der lateinischen Schrift nicht oder nicht ausreichend alphabetisiert sind, Sprachförderung zur Verbesserung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt erteilt. Außerdem werden Teilnehmern, deren Muttersprache Deutsch ist, und in der lateinischen Schrift alphabetisiert worden sind, denen jedoch die schriftlichen und leseverständlichen Kompetenzen fehlen, unterrichtet. Aufgrund der Fördermittel des Bundesministeriums für Migration und Flücht-linge werden nunmehr ebenfalls Fördermöglichkeiten im Rahmen der Integrationskursverordnung (= Deutschkurse und Alphabetisierungskurse) für Personen mit Migrationshintergrund belegt. Zusatz-Jobs Im Bereich der Zusatz Jobs werden zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten durch Leistungsempfänger nach dem SGB ll wahrgenommen. Interessierte Institutionen melden dem Kommunalen Job Center zu besetzende Zusatz-Jobs unter Angabe der Tätigkeitsbereiche und der Anzahl der einzustellenden Mitarbeiter. Nach Prüfung des Kommunalen Job-Centers werden die entsprechenden Stellen freigegeben und der Beschäftigungsgesellschaft des Odenwaldkreises gemeldet. Von dort werden in Frage kommende Personen den entsprechenden Einsatzstellen zugewiesen. Krankmeldungen und besondere Vorkommnisse werden von der Beschäftigungsgesellschaft an das Kommunale Job-Center rückgemeldet. Seite 2

4 Ferner berichtet die Beschäftigungsgesellschaft bei allen Änderungen in den Einsatzbereichen die Mitarbeiter des Kommunalen Job-Centers und führt Statistik über freie und besetzte Plätze in diesem Bereich. Die Beschäftigung nach 16 Abs. 3 SGB Il wird in folgenden Bereichen durchgeführt: - Seniorenbetreuung - Hausmeisterdienste - Hauswirtschaftliche Dienste - Hilfe in Verwaltungen - Zusätzliche Betreuung in Kindergärten - Unterstützung in regionalen Kunst- und Kultureinrichtungen - Besucherlenkung - Schulische Hilfen Im Berichtsjahr 2007 waren monatlich durchschnittlich 121 Zusatz-Jobs durch Leistungsempfänger des kommunalen Job-Centers bei der Beschäftigungsgesellschaft besetzt. Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante konnten aufgrund der finanziellen zugewiesenen Mittel in 2007 nicht durchgeführt werden. Bei einem anderen Träger wurden Zusatz-Jobs in der Mehraufwandsvariante in den Bereichen Möbellager und Modetruhe finanziert. Es handelt sich hierbei um ein Möbellager, welches bei Umzügen sowie bei Wohnungsauflösungen seitens des Kommunalen Job-Centers sowie von Privatpersonen beauftragt werden kann. Die Möbel aus den Wohnungsauflösungen werden in einem Geschäft des Trägers - eventuell auch nach Aufbereitung - wieder verkauft. Im Bereich der Modetruhe handelt es sich um ein Secondhand-Geschäft, welches preisgünstige Kleidung frei verkäuflich anbietet. Insgesamt beschäftigte der Träger in 2007 durchschnittlich monatlich 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. IT-Kompetenz Center Im Rahmen des Projektes IT Kompetenz- und Trainingscenter: Schulvernetzung werden Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II mit einem Stundenumfang von 30 Std. pro Woche in den Schulen des Odenwaldkreises zur Verfügung gestellt. Inhalt der Zusatzjobs ist die Realisierung von IT-Projekten in Schulen, Hochschulen und gemeinnützigen Einrichtungen. Der beauftragte Träger stellt sicher, dass es sich bei den Projekten um im öffentlichen Interesse liegende und zusätzliche Arbeiten handelt. Insgesamt waren in diesem Projekt 10 Personen beschäftigt. Integrationsfachdienst Zur Betreuung von behinderten Personen bzw. gleichgestellten Personen wurde mit dem Integrationsfachdienst des Diakonischen Werkes eine Verein-barung geschlossen, wonach folgende Tätigkeiten durch den erfahrenen Träger übernommen werden: Seite 3

5 - Präventive Beratung / Kontaktaufnahme - Erstgespräch / Kontaktaufnahme, Information über den IFD, Zuständigkeitsklärung - Situationsanalyse (Berufs- und Sozialanamnese) - Zielvereinbarung (Inhalte und Zeitablauf der Begleitung) - Vorbereitung der Arbeitsaufnahme (Hilfe bei Bewerbungen, Entwicklung einer Akquisestrategie, Training von Kompetenzen zur Arbeitsaufnahme) - Stellensuche und Kontaktaufnahme zu Betrieben - Arbeitserprobung (Erschließen, Begleiten und Auswerten von Praktika oder Probebeschäftigung) - Vermittlungsanbahnung und Vermittlung (Einarbeitung, Abklärung von Förderung, behinderungsgerechter individueller Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsbedingungen, Beratungskontakt zur Förderung der Beschäftigung, intensive und regelmäßige Begleitung mit durchschnittlich 4 Präsenzterminen im Monat, präventives Erkennen von Leistungs- oder Kommunikationsproblemen, Ermittlung von Nachqualifizierungsbedarf bei berufsfachlichen Defiziten Trotz der Einschaltung des Integrationsfachdienstes gestaltet sich die Vermittlung von Personen mit Behinderung als sehr schwierig. In 2007 konnten hier lediglich 2 Personen in Arbeit vermittelt werden. Dies lag zum einen an den multiplen Vermittlungshemmnissen der Klienten sowie an den wenigen Arbeitsplätzen, die seitens der Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt werden. Qualifizierende Beschäftigung Im Bereich der Qualifizierenden Beschäftigung werden Personen im Rahmen von auf 6 Monate befristeten Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 SGB II in den Einsatzgebieten: - Schulreinigung - Bügelstube - Hauswirtschaft - Recycling - Fahrdienst - Metallbereich - Interne Dienste - Schneiderei qualifiziert. Die durchschnittlich monatlich 119 besetzten Plätze bieten ferner die Möglichkeit, beim Beschäftigungsträger weitere Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen beschäftigungsbegleitend zu besuchen. Dies sind im einzelnen: Deutschkurse Trainingskurse Seite 4

6 Bewerbungstraining PC-Kurse / X-pert Computerpass Gabelstaplerführerschein Diese Maßnahmen können ferner ebenfalls auch von Personen besucht werden, die nicht in der Qualifizierenden Beschäftigung eingesetzt sind, sondern nur einzelne Bausteine für die Vermittlung in Arbeit benötigen. Im Rahmen der Maßnahme sollen möglichst auch Praktika in der freien Wirtschaft absolviert werden, um die Vermittlungschancen der Teilnehmer entsprechend zu erhöhen und den Teilnehmern auch die Möglichkeit praxisnaher Beschäftigung zu geben. Praktika Im Bereich der Arbeitsvermittlung hat sich herausgestellt, dass es sehr wichtig ist, den eventuell künftigen Arbeitgebern eine Möglichkeit der Erprobung des künftigen Arbeitnehmers zu ermöglichen. Zum einen kann in einem Praktikum festgestellt werden, ob die betreffende Person die erforderlichen Kenntnisse besitzt, um im betreffenden Betrieb zu arbeiten. Ferner kann der Arbeitgeber seinerseits prüfen, ob die betreffenden Person in bezug auf die sog. Soft Skills in das jeweilige Unternehmen passt. Im Bereich der vermittlungsorientierten Beschäftigungsmaßnahmen können wir interessierten und geeigneten Personen folgende Maßnahmen anbieten: Ausbildung zur/zum examinierten Altenpfleger/in (In Zusammenarbeit mit der Altenpflegeschule des Odenwaldkreises und im Odenwaldkreis ansässigen Altenpflegeeinrichtungen werden geeignete Personen zur/zum Altenpfleger/in ausgebildet) Ausbildung Eisenbahnfahrzeugführer/in (Mit der Betreiberin der Odenwaldbahn VIAS werden je nach Bedarf auch in Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Bundesagentur für Arbeit Eisenbahnfahrzeugführer/innen ausgebildet) Vermittlungsscheck (Förderung von privaten Arbeitsvermittlern bei der Stellensuche für SGB II Bezieher/innen) Stellenakquise und Bewerberpool (In diesem Bereich wurde in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Odenwaldkreises eine Stelle des Fördermittellotsen bei der Wirtschaftsförderung des Odenwaldkreises geschaffen. Die von der Wirtschaftsförderung betreuten Unternehmen erhalten den kostenlosen Service der Personalvermittlung aus dem vom Kommunalen Job-Center geschaffenen Bewerberpool. In förderungsfähigen Fällen werden seitens des Fördermittellotsen Informationen bezüglich eventuell zu gewährender Fördermöglichkeiten ausgesprochen. Die letztendliche Entscheidung bezüglich eventuell zu gewährender Fördermittel trifft aber der Fallmanager im Kommunalen Job-Center. Ferner akquiriert der Fördermittellotse geeignete Stellen für das Kommunale Job-Center und meldet diese nach einem abgestimmten Verfahren an den Arbeitgeberservice des Job-Centers. Der Fördermittellotse schlägt in Absprache mit dem Seite 5

7 Fallmanager des Job-Centers in Frage kommende Personen aus dem Bewerberpool für eine ermittelte Stelle vor. Außerdem können seitens der Fallmanager noch weitere Personen, die nicht im Bewerberpool sind, für eine freie Arbeitsstelle der Wirtschaftsförderung gemeldet werden. Lohnkostenzuschuss (Mit dem Lohnkostenzuschuss fördert das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises neu abgeschlossene Arbeitsverträge mit Leistungsempfängern des SGB Il von einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten bei einer monatlichen maximalen Förderhöhe von 500,00 /Monat gemäß denen im Odenwaldkreis erstellen Richtlinien. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Förderhöhe entsprechend prozentual. Sollte das Arbeitsverhältnis verlängert werden, kann auch eine Verlängerung der Förderung ausgesprochen werden. Insgesamt wurden in Vermittlungen per Lohnkostenschuss getätigt. Die Personen, wurden überwiegend in folgende Bereiche vermittelt: - Sozialer Bereich (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Arztpraxen) - Dienstleistungsbereich (Kurierfahrdienste, Hausmeisterdienste, Servicepersonal, Verwaltung/Büro, Verkauf, Gastronomie) - Industrie- und Handwerksbereich (Mechanik, Produktion, Lager- und Logistikbereich) Existenzgründungsförderung und Existenzgründungsberatung (Durch die Schulung zum Vermittlungscoach haben die Fallmanager des Kommunalen Job-Centers Kenntnisse im Bereich der Existenzgründung und Existenzgründungsberatung erlangt und können die Klienten über Existenzgründungen informieren. Sollten spezielle Beratungen erforderlich sein, so steht hierfür die Wirtschaftsförderung des Odenwaldkreises zur Verfügung, die im Bedarfsfall auch an entsprechende Fachberatungsfirmen vermitteln kann. Ende 2007 wurden seitens des Kommunalen Job-Centers die ersten Schritte im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung getätigt. In Zusammenarbeit mit der Beschäftigungsgesellschaft des Odenwaldkreises wurde sodann die Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung InA in Arbeit gegründet. Die Personen werden bei verschiedenen Arbeitgebern im Odenwaldkreis analog einer Zeitarbeitsfirma - beschäftigt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten in organisatorischer und personeller Hinsicht sind wir der Ansicht, mit der InA einen weiteren Schritt zum Ausbau der Beschäftigungsmöglichkeiten im Odenwaldkreis geschaffen zu haben. Für den Bereich der unter 25 jährigen Personen haben wir neben den o.g. Maßnahmen folgende, speziell für den Personenkreis der Jugendliche zugeschnittenen Fördermöglichkeiten: Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses. Da seitens der Arbeitsagentur keine ausreichende Platzzahl in berufsvorbereitenden Maßnahmen für die Optionskommune Odenwaldkreis bereitgestellt wurde, und die Jugendlichen Seite 6

8 ohne einen Hauptschulabschluss keinerlei Möglichkeiten haben, eine Ausbildung zu absolvieren, wurde in 2007 eine Maßnahme zum Erwerb des Hauptschulabschlusses abgeschlossen. Von den 14 Jugendlichen haben 12 Jugendliche den Hauptschulabschluss erreicht. Von diesen 12 Jugendlichen konnten insgesamt 10 Personen seitens des Trägers in Ausbildung vermittelt werden. Ohne den Erwerb des Hauptschulabschlusses und die intensive Betreuung durch den Träger wäre es nicht möglich gewesen, die Jugendlichen in Ausbildung und vor allem aus dem zumindest teilweisen Bezug von Arbeitslosengeld Il zu bringen. Soziales Jump Programm (Im Bereich von Hauswirtschaft, Sozial- und Altenpflege, Haustechnik, Gartenbau sowie im Bürobereich werden speziell für Jugendliche Arbeitsgelegenheiten mit Praktikumsanteil angeboten, um somit die Vermittlung in Arbeit bzw. Ausbildung zu ermöglichen). Keilvelterhof (Auf dem Museumsbauernhof lernen bis zu 12 Jugendliche die Berufsbilder im Bereich Hauswirtschaft, Gastronomie, Gärtnerei, Landwirtschaft sowie Maurer, Schreiner, Maler und Lackierer kennen. Durch die sehr guten Kontakte der Wirtschaftsförderung zu örtlichen Arbeitgebern werden Praktika akquiriert, um die Jugendlichen in Ausbildung bzw. Arbeit zu vermitteln.) Motivation & Orientierung BiB-Factory (Mit Bewerbungstraining, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Coaching und ebenfalls mit betrieblichem Praktikum wird seitens des Trägers versucht, Jugendliche in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln) Coaching & Praxis (Realistische Einschätzung der persönlichen und beruflichen Qualifikationen sowie Orientierung auf dem Arbeitsmarkt durch den beauftragten Bildungsträger. Dann werden zusammen mit den Jugendlichen neue Perspektiven und Arbeitsfelder erarbeitet und aussagefähige Bewerbungsunterlagen erstellt. Außerdem wird die Eigeninitiative bezüglich der Suche nach dem Ausbildungsplatz angesprochen. Außerdem werden mit aktueller Software Bewerbungsunterlagen für die Jugend-lichen am PC erstellt. Gemeinsam mit dem Bildungsträger wird ein Einglie-derungsplan erarbeitet). Mädchen-Medien-Zukunft (In einem örtlichen Internetcafe lernen Mädchen, mit neuen Medien umzugehen und sich anhand dieser neue Medien über Berufsbilder und Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Vorrangiges Ziel ist auch hier die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit). Teilzeitausbildung für allein Erziehende (Im Rahmen der Teilzeitausbildung werden Zuschüsse an den jeweiligen Bildungsträger aus dem Eingliederungsbudget des Bundes gezahlt, um auch allein erziehenden Personen die Möglichkeit zum Erwerb einer Ausbildung zu geben. Die Ausbildungen werden in der Regel im Büro- und Verwaltungsbereich sowie im sozialen Bereich durchgeführt. Im Ausbildungsjahr 2007 konnte leider nur eine junge Frau in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden). Ausbildungskostenzuschuss (Sollten Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen abgeschlossen werden, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, zahlt der Odenwaldkreis als kommunal zugelassener Träger je Ausbildungsmonat einen Zuschuss in Höhe von 250,00 /Monat an den Seite 7

9 Arbeitgeber. In 2007 konnten so 30 Jugendliche in Ausbildung vermittelt werden). Aktionsprogramm Starkenburg Aktiv (Im Bereich der südhessischen SGB II Träger - ARGE Darmstadt, ARGE Groß Gerau, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Bergstraße und Odenwaldkreis - wurde eine Kombination von überbetrieblicher Ausbildung und regulärer Ausbildung initiiert. Im Rahmen dieses Programmes werden die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung für das erste Ausbildungsjahr beim Bildungsträger finanziert. Bei Abschluss des Ausbildungsvertrages muss der jeweilige Bildungsträger bereits einen Arbeitgeber für die weiteren Ausbildungsjahre akquiriert haben, der den Jugendlichen dann in den weiteren Ausbildungsabschnitten begleitet. Eine weitere Förderung durch das Kommunale Job-Center an den Arbeitgeber findet nach dem ersten Ausbildungsjahr nicht mehr statt. In 2007 konnte ein Jugendlicher vermittelt werden). Überbetriebliche Ausbildung (Mit verschiedenen Bildungsträgern werden Jugendliche in den Bereichen Metall, Hauswirtschaft, Maler/Lackierer, Änderungsschneiderei, Büro/Verwaltung ausgebildet. Im Ausbildungsjahr 2007 wurde in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium Hessen das Programm Ausbildung statt ALG Il AstA 2007 durchgeführt, welches dazu geführt hat, dass drei junge Menschen in den Berufsbildern Modeschneider, Metallbauer und Hauswirtschaft ausgebildet werden. Im Bereich der allein erziehenden Personen haben wir folgende Fördermöglichkeiten entwickelt: alle Maßnahmen für den Gesamtpersonenkreis SGB II Tiefenprofiling (Mit einem frauenspezifischen Bildungsträger werden die Problematiken der verschiedenen Frauen aufgearbeitet und Möglichkeiten aufgezeigt, um sie wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern). Zurück in den Beruf (Hierbei handelt es sich um Orientierungskurse für allein erziehende Frauen, mit folgenden Inhalten: - berufsbezogene Situationsanalyse, Kompetenzbilanz, Stärken- Schwächen-Profil, Coaching in bezug auf eine berufsbezogene Zukunftsplanung, Arbeit je nach individueller Lebenssituation an der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie an der Beseitigung individueller Eingliederungshemmnisse - Bewerbungstraining, Theorie und Praxis, Information rund um Berufe und den Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, Ausbildung, Umschulung, Anerkennung von Schulabschlüssen, Arbeitsrecht - EDV-Einführungskurs und Anleitung zur Jobsuche im Internet - Praktikum Regio-Maßnahme (Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 SGB II in den Einsatzbereichen: Pflege, Hauswirtschaft, Kinderbetreuung, Gartenbau, Bürobe- Seite 8

10 reich und Tourismusförderung mit sozialpädagogischer Betreuung und dem Ziel der Vermittlung in Arbeit) Wiedereinsteigerinnen im Bereich Büro (Umschulung in einer Übungsfirma im Bereich Büro und Verwaltung) Teilzeitausbildung für allein Erziehende (siehe oben) Tagespflege Für die über 55-jährigen Personen kann das Kommunale Job-Center folgende Eingliederungsmaßnahmen anbieten: alle Maßnahmen für den Gesamtpersonenkreis SGB II Zusatzjobs für Ältere (Sonderprogramm des Bundes) Durch die Schulungen im Bereich des Vermittlungscoachings wurde seitens des Kommunalen Job-Centers das Projekt CIO Coaching im Odenwaldkreis initiiert. Im Rahmen dieses Projektes betreuen die Fallmanager wohnortnah homogen zusammengestellte Gruppen bis zu 15 Personen, die im Leistungsbezug des SGB Il stehen. Für das Projekt CIO wurden eigene Räume mit erforderlichen Materialien wie Internetanschluss, PC, Drucker etc. eingerichtet. Ziel der Gruppenarbeit ist neben einer intensiven Betreuung der Teilnehmer die Förderung der Eigeninitiative und Nutzung von Synergieeffekten innerhalb der Gruppe. Ferner werden Visionen einer künftigen Beschäftigung entwickelt und Wege untereinander besprochen, wie diese Visionen in handhabbare Aufgabenblöcke aufgeteilt werden können, um letztlich den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Dieses Projekt wurde in 2007 von allen Regionalteams mit insgesamt 72 Personen durchgeführt und führte zu folgenden Ergebnissen: 36,1 % der Teilnehmer wurden in Arbeit/Existenzgründung bzw. vermittelt 36,1 % der Teilnehmer wurden in Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Praktika vermittelt 9,7 % der Teilnehmer schieden aufgrund von Umzügen aus dem Programm CIO aus Im Bereich der Förderung von REHA-Maßnahmen konnten im Haushaltsjahr Fälle gefördert werden; in diesen Fällen steht der zuständige Regionalteamleiter als spezialisierter Sachbearbeiter zur Verfügung. Ferner findet ein reger Austausch auf Arbeitsebene mit der in Darmstadt ansässigen Agentur für Arbeit statt. Neben den vom Bund zur Verfügung gestellten Eingliederungsbudget werden seitens des Odenwaldkreises folgende kommunalen flankierenden Eingliederungsmaßnahmen nach den Bestimmungen des 16 Abs. 2 Ziffer 1 4 SGB II bereitgestellt: Seite 9

11 Kinderbetreuung Schuldnerberatung Psychosoziale Betreuung Suchtberatung Mit dem Jugendamt und dem dortigen Kooperationspartner wurde ein Verfahrensablauf vereinbart, um Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und einen Bedarf an einer Kindertagespflegestelle haben, miteinander in Kontakt zu bringen. Die jeweiligen Kosten werden dann aus dem kommunalen Haushalt des Odenwaldkreises finanziert. In 2007 haben 31 allein erziehende Personen diese Leistung in Anspruch genommen und konnten somit zumindest teilweise frei von Leistungen nach dem SGB Il werden. Im Bereich der Schuldnerberatung werden nach bestimmten Zuweisungsverfahren Personen mit Bedarf an dieser Leistung an den zuständigen Träger überwiesen. Je nach Hilfebedarf und Anzahl der Gläubiger werden nach vereinbarten Stundensätzen die Kosten seitens des Odenwaldkreises übernommen. In 2007 wurden insgesamt fast ,00 für diese Leistung verausgabt. Im Bereich der psychosozialen Betreuung werden größtenteils die Kosten für die Betreuung von Frauen im Erbacher Frauenhaus übernommen. Die Suchtberatung wird im Odenwaldkreis durch zwei anerkannte Träger durchgeführt. Ergänzend besteht noch die Möglichkeit, eine Suchtberatung innerhalb der Kreisverwaltung beim Gesundheitsamt wahrzunehmen. Die Fallmanager des Kommunalen Job-Centers arbeiten hier bei Bedarf eng mit den Trägern zusammen und wurden von diesen auch im Rahmen von Schulungsangeboten für die besondere Problematik des betroffenen Personenkreises sensibilisiert. Bewertung der Ergebnisse durch den Träger Wie bereits ausgeführt, sind wir der Ansicht, dass nach den anfänglichen Schwierigkeiten mit der Personalbesetzung und der Datenpflege nunmehr alle Grundlagen geschaffen sind, um die Aufgaben des SGB II aus leistungsrechtlicher und vermittlungstechnischer Sicht erfolgreich wahrnehmen zu können. Die Kenntnisse im vermittlungstechnischen Bereich zahlen sich nunmehr aus, da die vorhandenen Eingliederungsleistungen in vollem Umfang durch die Fallmanager nachgefragt werden. Ferner macht sich bemerkbar, dass der Trend von Gruppenmaßnahmen hin zu spezifischen Einzelmaßnahmen geht. Auch ist festzustellen, dass kleinere Bedarfsgemeinschaften mit eins bis zwei Personen mit wenigen bis keinen Vermittlungshemmnissen aus dem Hilfebezug des SGB II ausgeschieden sind und nunmehr größere Bedarfsgemeinschaften mit vielen Vermittlungshemmnissen im Leistungsbezug stehen. Hier gestaltet sich die Vermittlung in Arbeit um einiges schwieriger, da multiple Probleme durch den Fall- Seite 10

12 manager aufgearbeitet werden müssen wie z.b. Schuldnerberatung, Drogenprobleme, Sprachschwierigkeiten etc. Um die umfangreichen Aufgaben des SGB Il erfolgreich umsetzen zu können, ist es erforderlich, dass zum einen die personellen Ressourcen für die Erledigung des gesetzlichen Auftrages sowie die finanziellen Ressourcen für die Eingliederung in Arbeit in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Nicht hinnehmbar ist es, dass die kommunalen Träger der Grundsicherung nach dem SGB Il im unklaren über die zur Verfügung stehenden Finanzmittel der kommenden Jahre gelassen werden Erbach, im März 2008 Kreisausschuss Odenwaldkreis Anlagen Seite 11

13 Anlage I zum Eingliederungsbericht 2007 Odenwaldkreis Seite 12

14 Anlage ll zum Eingliederungsbericht 2007 Odenwaldkreis Sozialstatistik Odenwaldkreis zum Stichtag Stadt/Gemeinde Bedarfsgemeinschaften Personen in BG Weiblich Männlich Personen im erwerbsfähigen Alter Altersgruppe U 25 BG mit allein Erziehenden Arbeitslose Personen Bad König Beerfelden Brensbach Breuberg Brombachtal Erbach Fränkisch- Crumbach Hesseneck Höchst Lützelbach Michelstadt Mossautal Reichelsheim Rothenberg Sensbachtal Seite 13

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