Vorlesung Internationales Gesellschaftsrecht
|
|
- Harald Brandt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorlesung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester
2 Wiederholung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2
3 Geschäftsfähigkeit und Vertretung der Gesellschaft Gesellschaftsstatut entscheidet über die Vertretungsberechtigung der Organe Organbestellung unterliegt als körperschaftlicher Akt dem Gesellschaftsstatut kein Verstoß gegen Art. 6 EGBGB durch Beschränkungen der Vertretungsmacht der Organmitglieder allerdings Verstoß gegen Art. 49, 63 AEUV sowie Art. 9 Abs. 2 Publizitätsrichtlinie denkbar Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 3
4 Partei- und Prozessfähigkeit bisher: 50 Abs. 1 ZPO ( Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist ) Parteifähigkeit ist an Rechtsfähigkeit nach Gründungsstatut geknüpft allerdings: Problemfälle werden über 50 Abs. 1 ZPO nicht erfasst (Parteifähigkeit, aber keine Rechtsfähigkeit nach Gründungsstatut) heute h.m.: alternative Anknüpfung nach Gründungsstatut Parteifähigkeit / Rechtsfähigkeit oder beides erleichterte Urteilsdurchsetzung im Heimatstaat der Gesellschaft Vergleichbarkeit mit 55 ZPO Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 4
5 55 ZPO Ein Ausländer, dem nach dem Recht seines Landes die Prozessfähigkeit mangelt, gilt als prozessfähig, wenn ihm nach dem Recht des Prozessgerichts die Prozessfähigkeit zusteht. Ergebnis: Gesellschaft ist parteifähig wenn sie nach ihrem Gesellschaftsstatut parteifähig ist sie nach ihrem Gesellschaftsstatut rechtsfähig ist sie nach ihrem Gesellschaftsstatut rechts- und parteifähig ist Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 5
6 Innere Verfassung Gesellschaftsstatut ist für innere Verfassung maßgeblich Geschäftsführung Organisation der Gesellschaft Kapitalaufbringung und -erhaltung Kapitalerhöhungen Organisation von Hauptversammlungen Beschränkung des Niederlassungsfreiheit durch Mitbestimmung allerdings gerechtfertigt nach dem Krauss-Gebhard-Test Mitbestimmung = zwingende Gründe des Allgemeininteresses Insoweit Sitztheorie: Verwaltungssitzanknüpfung Mitgliedschaft = Gesellschaftsstatut Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 6
7 Zuständigkeit für Binnenstreitigkeiten 22 ZPO = ausschließlicher Gerichtsstand der Mitgliedschaft indiziert auch die internationale Zuständigkeit Ergebnis: Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen deutscher Gesellschaften gegen ausländische Gesellschafter Klagen ausländischer Gesellschafter gegen in Deutschland ansässige Gesellschaften spezielle Zuständigkeit: Art. 24 Nr. 2 S. 1 EuGVO (Klagen über die Gültigkeit, Nichtigkeit oder Auflösung der Gesellschaft) = Zuständigkeit der Gerichte des Sitzstaates der Gesellschaft Erfüllungsort gesellschaftsrechtlicher Ansprüche = Sitz ( 269, 270 BGB) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 7
8 Gesellschafteraußenhaftung Auslandsgesellschaften ohne Sitz im Inland: Gesellschaftsstatut Auslandsgesellschaften mit Sitz im Inland: Inlandsrecht Durchgriffshaftung Grundsatz: maßgeblich ist das Gesellschaftsstatut EU-Auslandsgesellschaften: maßgeblich ist das Inlandsrecht Drittstaatengesellschaften: Korrektur nach den Grundsätzen der Rechtsumgehung (v.a. Panama, Costa Rica) hilfsweise Anwendung des Statuts am Ort des Vermögens der herrschenden Person Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 8
9 Auflösung und Liquidation Gesellschaftsstatut entscheidend Art. 10 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 EGBGB-RefE Artikel 10 Gesellschaften, Vereine und juristische Personen... (2) Das nach Absatz 1 anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend für die Rechtsnatur und die Rechts- und Handlungsfähigkeit, 1.die Gründung und die Auflösung, 2.den Namen und die Firma, 3.die Organisations- sowie die Finanzverfassung, 4.die Vertretungsmacht der Organe, 5.den Erwerb und den Verlust der Mitgliedschaft und die mit dieser... Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 9
10 Gesellschaftsstatut maßgeblich für: Voraussetzungen der Auflösung der Gesellschaft Wirkungen der Auflösung der Gesellschaft Rechtsverhältnisse der Abwicklungsgesellschaft Grundsatz: Erlöschen einer Auslandsgesellschaft ist vom deutschen Recht als wirksam anzuerkennen Ausnahme: in Deutschland befindet sich noch zu liquidierendes Vermögen = dann Fortbestehen der Gesellschaft im Inland als Liquidationsgesellschaft dies gilt insbesondere für die englische Limited: verfügt sie über Vermögenswerte in Deutschland, bleibt sie trotz Löschung und Auflösung in England in Deutschland weiterhin bestehen Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 10
11 in der Praxis häufig: unfreiwillige Löschung der Gesellschaft wegen Verletzung der Publizitätsvorschriften Ursache: mangelnde Kenntnis des englischen Gesellschaftsrechts, Unachtsamkeit Folge: Löschung im Register hat nach englischem Recht Erlöschen der Gesellschaft zufolge (Gesellschaft verliert ihre Existenz) hoheitliches Anfallsrecht der englischen Krone (Legalokkupation als sog. bona vacantia) Anfallsrecht erfasst jedoch nicht in Deutschland belegene Vermögenswerte Konsequenz für Deutschland: verfügt die Gesellschaft in Deutschland über Vermögenswerte, bleibt sie nach deutschem Recht jedoch weiterhin als Restgesellschaft bestehen Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 11
12 auf Restgesellschaft finden Vorschriften des deutschen Gesellschaftsrechts Anwendung anwendbar sind die Vorschriften jener Gesellschaft, welche die größte Ähnlichkeit mit der gelöschten Auslandsgesellschaft aufweist (englische Limited = GmbH) allerdings: für die Beendigung der Vertretungsbefugnisse ist jedoch das Gesellschaftsstatut maßgeblich Konsequenz: nicht der bisherige Geschäftsführer, sondern der vom Gericht bestellte Liquidator ist vertretungsbefugt Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 12
13 Insolvenz entscheidend ist nicht das Statut, sondern die Regeln des internationalen Insolvenzrechts Ausnahme: dem Gesellschaftsstatut unterstehen dagegen die gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen der Verfahrensordnung auf den Fortbestand der Gesellschaft (Gesellschafterhaftung, Auflösung) EU: Europäische Insolvenzverordnung internationale Zuständigkeit: die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat COMI (Centre of main interest), Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EuInsVO Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 13
14 Vermutung des Art. 3 Abs. 1 Satz 2 EuInsVO: Ort des satzungsmäßigen Sitzes Problematisch: Konzerninsolvenzen vor allem in Konstellationen, in denen die faktische Leitung der Tochtergesellschaft durch die Konzernmutter die Vermutung des Art. 3 Abs. 1 S. 2 EuInsVO widerlegt, dass sich der COMI der Tochter am Sitz der Konzernmutter befindet Artikel 3 (Internationale Zuständigkeit) (1)... Bei Gesellschaften und juristischen Personen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, daß der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen der Ort des satzungsmäßigen Sitzes ist. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 14
15 COMI ist nach objektiven und für Dritte feststellbaren Kriterien zu bestimmen wirtschaftliche Kontrolle durch Muttergesellschaft reicht nicht aus, um Vermutung zu widerlegen Insolvenzanfechtungsklagen: unterfallen bei Anfechtungsgegner mit Satzungssitz in anderem Mitgliedstaat der internationalen Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO Insolvenzstatut = lex fori concursus Anknüpfung des Insolvenzstatus an das Recht des Staates der Verfahrenseröffnung: Gleichlauf von internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 15
16 Durchsetzung inländischen Rechts gegen ein ausländisches Gesellschaftsstatut Sinn und Zweck: Schutz des inländischen Rechtsverkehrs vor Scheinauslandsgesellschaften erfasste Sachgebiete Haftungstatbestände Arbeitnehmerschutz Gläubigerschutz Strukturfragen kollisionsrechtlicher Anwendungsbefehl Unionsrechtlichen Zulässigkeit Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 16
17 Anwendbarkeit deutschen Sachrechts reguläre Anwendbarkeit allgemeiner Kollisionsnormen (Art. 4 EuInsVO, Art. 4 Rom II-VO oder Sitztheorie) irreguläre Anwendbarkeit spezieller Kollisionsnormen (ordre public oder Sonderanknüpfungen) maßgebliche Statute im Bereich des Verkehrsschutzes vor allem Delikts- und Insolvenzstatut Deliktsstatut: Ort des Schadenseintritts (Art. 4 Abs. 1 Rom II- VO) Insolvenzstatut: Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners (COMI), Art. 4 ivm 3 Abs. 1 EuInsVO Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 17
18 maßgeblich hier: effektiver Verwaltungssitz maßgebliche Haftungstatbestände Gläubigerschutz nach 826 BGB culpa in contrahendo Sachwalterhaftung der Geschäftsführer der Scheinauslandsgesellschaft nach 311 Abs. 3 BGB Insolvenzverschleppungshaftung Insolvenzanfechtung (Art. 4 Abs. 2 m ivm Art. 13 EuInsVO) Rechtsscheinhaftung wegen unterlassener Verwendung des Rechtsformzusatzes Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 18
Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften in Europa: Gläubigerschutz in Gefahr?
15. Tagung der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler e.v. Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften in Europa: Gläubigerschutz in Gefahr? Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter, Bonn 15. Juni
MehrVorlesung Europäisches Binnenmarktrecht
Vorlesung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2 Völkerrechtliches Gesellschaftskollisionsrecht
MehrVorlesung Internationales Gesellschaftsrecht
Vorlesung Sommersemester 2016 1 Wiederholung 2 Essentials: The seven Take Home Messages Impacto Azul (2013) Ausschluss gebietsfremder Muttergesellschaften von der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber
MehrVorlesung Internationales Gesellschaftsrecht
Vorlesung Internationales Gesellschaftsrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 Wiederholung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2 6 Autonomes deutsches
MehrFlucht vor dem deutschen Insolvenzrecht durch Wahl ausländischer Gesellschaftsformen?
WM-Tagung Ausländisches Insolvenzrecht für deutsche Unternehmen und Cross Border-Insolvenzen Flucht vor dem deutschen Insolvenzrecht durch Wahl ausländischer Gesellschaftsformen? Prof. Dr. Georg Bitter,
MehrDie englische Limited als Herausforderung für das deutsche Insolvenzrecht
Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht Die englische Limited als Herausforderung für das deutsche Insolvenzrecht Vortrag auf der WM-Tagung Ausländisches
MehrTagung der Fachschaft Jura des Cusanuswerks Vortrag am
Tagung der Fachschaft Jura des Cusanuswerks Vortrag am 29.10.2005 Die Rechtsfolgen der EuGH-Rechtsprechung in Sachen Centros & Co. : Zukunft der Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung bei EG-Auslandsgesellschaften
MehrVorlesung Europäisches Binnenmarktrecht
Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
MehrHaftung von Gesellschaftern und Geschäftsleitern von EG-Auslandsgesellschaften in der Insolvenz
WM-Tagung zum Insolvenzrecht 2005 Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsleitern von EG-Auslandsgesellschaften in der Insolvenz Dr. Georg Bitter, Universität Bonn Dr. Georg Bitter 14. Juni 2005 2 Dr.
MehrInternationales Privatrecht. Einheit 11: Gesellschafts- und Insolvenzrecht
Internationales Privatrecht Einheit 11: Gesellschafts- und Insolvenzrecht Überblick über Einheit 11 Internationales Gesellschaftsrecht Internationales Insolvenzrecht Beispielsfall Martin Fries 2 Gesellschaftsstatut
MehrGrundbegriffe Internationales Privatrecht (IPR)
Grundbegriffe Internationales Privatrecht (IPR) RA Dr. Uwe Schlegel, Köln 2013 (c) RA Schlegel 1 A. Einführung 2013 (c) RA Schlegel 2 A. Einführung IPR im EGBGB geregelt Bedeutungsverlust des EGBGB durch
MehrAktuelle Entwicklungen bei der Insolvenzverschleppungshaftung
Mannheimer Insolvenztag am 22. Juli 2005 Aktuelle Entwicklungen bei der Insolvenzverschleppungshaftung Privatdozent Dr. Georg Bitter, Universität Bonn Gliederung Voraussetzungen Außenhaftung ( 823 II BGB
MehrInternationales Zivilprozessrecht
Internationales Zivilprozessrecht Gliederung Erster Teil: Internationales Zivilprozessrecht A. Grundlagenteil I. Gerichtsbarkeit II. Internationale Zuständigkeit III. Gerichtsstandsvereinbarungen IV. Streitgegenstandsbezogene
MehrVorlesung Internationales Gesellschaftsrecht
Vorlesung Internationales Gesellschaftsrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 Wiederholung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2 Essentials: The
MehrGrenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften
Georg Abraham Frowein Grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften Sachrecht, Kollisionsrecht, Reform PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG
Mehr[1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1. Def. Internationales Privatrecht?
Test IPR [1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1 Def. Internationales Privatrecht? [1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1 Internationales Privatrecht I. Einführung 1. Begriff Gesamtheit der Rechtssätze, die bei
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
216.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 19 ausgegeben am 17. Januar 1997 Gesetz vom 30. Oktober 1996 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts Dem nachstehenden vom
MehrKapitel 3: Recht der Person. PD Dr. Oliver Mörsdorf 1
Kapitel 3: Recht der Person PD Dr. Oliver Mörsdorf 1 1. Natürliche Person: Überblick betrifft Anknüpfungsgegenstände mit engem Bezug zur Person Selbständige Anknüpfung als Teilfrage primäres Anknüpfungskriterium:
MehrGesellschaftsrecht. Dr. Carsten Schäfer. von. o. Professor an der Universität Mannheim. 3., neu bearbeitete Auflage
Gesellschaftsrecht von Dr. Carsten Schäfer o. Professor an der Universität Mannheim 3., neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2013 Inhaltsverzeichnis Abkürziingsverzeichnis Verzeichnis der
MehrTE OGH Ob 539/90 Veröff: GesRZ 1990,95 = ecolex 1990,417 = WBl 1990,278 = RdW 1990,343
22.02.1990 Gericht OGH Rechtssatznummer RS0050186 Entscheidungsdatum 22.02.1990 Geschäftszahl 7Ob539/90; 4Ob11/91; 6Ob12/91; 3Ob2417/96d; 6Ob120/97h; 6Ob201/97w; 9ObA412/97x; 9ObA17/98k; 8ObA2344/96f;
MehrDie Rechts- und Parteifähigkeit der natürlichen Person. Dr. Jennifer Antomo Potsdam, 4. Mai 2017
Die Rechts- und Parteifähigkeit der natürlichen Person Dr. Jennifer Antomo Potsdam, 4. Mai 2017 I. Einleitung und maßgebliche Vorschriften 1 BGB Beginn der Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des beginnt
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... Literaturhinweise...
Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... Literaturhinweise... XIII XVII XXI 1. Teil. Grundlagen 1. Vorbemerkung: Prüfungsstoff im Gesellschaftsrecht... 1 2. Begriff des
MehrTank Cebecioglu. Stellung des Ausländers im Zivilprozeß. Eine rechtsvergleichende Untersuchung des türkischen und deutschen Rechts
Tank Cebecioglu Stellung des Ausländers im Zivilprozeß Eine rechtsvergleichende Untersuchung des türkischen und deutschen Rechts PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrInternationales Privatrecht I Korrekturschema für Prüfung FS 2011 (10. Juni 2011)
Internationales Privatrecht I Korrekturschema für Prüfung FS 2011 (10. Juni 2011) I. Allgemein-theoretische Fragen ad 1 Eine Verweisungsnorm ist eine Bestimmung/Norm, die nicht selbst in der Sache entscheidet,
MehrDie Anerkennung US-amerikanischer Gesellschaften in Deutschland
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5169 Die Anerkennung US-amerikanischer Gesellschaften in Deutschland Bearbeitet von Dr. Nadja Tomschin 1. Auflage 2011. Taschenbuch. XII, 243
MehrGrundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015
Grundrisse des Rechts Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Carsten Schäfer 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 68023 6 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis
MehrRegisterlöschung und Wiedereintragung einer englischen Private Company Limited by Shares mit deutschem Verwaltungssitz
Registerlöschung und Wiedereintragung einer englischen Private Company Limited by Shares mit deutschem Verwaltungssitz Alexander Dehmel Registerlöschung und Wiedereintragung einer englischen Private Company
MehrDie spanische GmbH. Inhalt
Inhalt Vorwort 11 Kapitell. Einführung 13 I. Gesellschaftsformen in Spanien 13 II. Überblick über das Gesellschaftsrecht 16 III. Weitere Gesellschaftsarten 17 Kapitel II. Gründung der Gesellschaft 28 I.
MehrRom I-VO - Anwendungsbereich
Rom I-VO Überblick Anwendungsbereich sachlich, räumlich, zeitlich Umfang des Schuldstatuts Rechtswahl (subjektive Anknüpfung) Allgemeine objektive Anknüpfung Besondere Anknüpfung zb Beförderung, Verbraucherverträge,
MehrGrundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 3., neu bearbeitete Auflage
Grundrisse des Rechts Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Carsten Schäfer 3., neu bearbeitete Auflage Gesellschaftsrecht Schäfer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrINHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG INTERNATIONALES KARTELLRECHT... 3
INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 1 2 INTERNATIONALES KARTELLRECHT... 3 I. Kartellprivatrecht Sachrecht... 3 1. Rechtsquellen des Unionsrechts... 5 2. Rechtsquellen im deutschen Recht... 6 a.) Verbotsnormen...
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Literaturhinweise
Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Literaturhinweise XIII XVII XIX 1. Teil. Grundlagen 1. Vorbemerkung: Prüfungsstoff im Gesellschaftsrecht 1 2. Begriff des Gesellschaftsrechts
MehrNomos. 59 Schriftenreihe zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht. Lukas Schultze-Moderow
59 Schriftenreihe zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht Lukas Schultze-Moderow Schiedsverfahren und Insolvenz Eine autonome Kollisions-Lösung für Schiedsgerichte mit Sitz in Deutschland Nomos
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XIII
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XIII Erster Abschnitt: Einführung... 1 I. Funktion des IPR... 1 II. Begriff und Terminologie... 1 A. Internationales Privatrecht...1
Mehrhans-jürgen paul Rechtsanwalt Insolvenzverwalter
Die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften und ihre Auswirkungen auf das Schutzinteresse deutscher Gläubiger Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht
MehrThomas Dithmar als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Kornhaas Montage und Dienstleistung Ltd
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Sechste Kammer) 10. Dezember 2015 Vorlage zur Vorabentscheidung Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Insolvenzverfahren Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 Art. 4 Abs. 1
MehrD R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht
STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 370/98 URTEIL Verkündet am: 13. März 2003 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja in dem Rechtsstreit BGHZ: ja
MehrAufgabe A (Prof. Dr. Schnyder)
Aufgabe A (Prof. Dr. Schnyder) 1. Was verstehen Sie unter der ultra-vires-doktrin? Welche Regelung enthält diesbezüglich die Erste gesellschaftsrechtliche Richtlinie der EWG? Es handelt sich um die Lehre,
MehrTeilstoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6. (Teilbereich: Internationales Recht) (überarbeitet Oktober 2017)
Teilstoffplan für die Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Teilbereich: Internationales Recht) (überarbeitet Oktober 2017) 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Seite 3 Teilgebiet: Internationales Privatrecht, Internationales
MehrGesetz zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen
Referentenentwurf Gesetz zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen A. Problem und Ziel Für Gesellschaften, Vereine und juristische Personen ist die Frage, welches
MehrNr. 7: Internationales Insolvenzrecht
Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht Stand: 04/2010 Nr. 7: Internationales Insolvenzrecht
MehrNachtrag zu 11 Form. Nachtrag zu 11 Form. Außervertragliche Schuldverhältnisse
Nachtrag zu 11 Form Internationales Privatrecht II Wirkungsstatut für Verpflichtungsgeschäft : deutsches Recht, Art. 4 Abs. 1 lit. c) Rom I-VO V K Ortsrecht: italienisches Recht Prof. Dr. Martin Gebauer
Mehr8: Internationales Insolvenzrecht
8: Internationales Insolvenzrecht A. Fragestellungen B. Europäisches Insolvenzrecht Folie 193 Fragestellungen Internationale Zuständigkeit - In welchem Staat ist das Insolvenzverfahren durchzuführen? Anwendbares
MehrInsolvenz einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland
Simon Schilling Insolvenz einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis A. Einleitung. 13 I. Problemstellung und Gegenstand
MehrDie Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Folie 41 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine gesellschaftsrechtliche Mischform, 278 ff. AktG. Struktur Es bestehen zwei Gesellschaftergruppen: 1. Komplementäre,
MehrEuropäisches und Internationales Aktienrecht
Das Internationale Gesellschaftsrecht der Schweiz Literatur: Schnyder/Liatowitsch: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, 2. A. Zürich 2006, 20, 28 und 40; Nobel, Transnationales und Europäisches
MehrGrundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Carsten Schäfer
Grundrisse des Rechts Gesellschaftsrecht Bearbeitet von Von Prof. Dr. Carsten Schäfer 5. Auflage 2018. Buch. XXI, 434 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71805 2 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Recht > Handelsrecht,
MehrInhaltsübersicht XIII. Bearbeiter. Aus dem Vorwort zur 6. Auflage. Arbeitshinweise. AbkQrzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis
Inhaltsübersicht Bearbeiter Vorwort Aus dem Vorwort zur 6. Auflage Arbeitshinweise AbkQrzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII IX XI XXI XXIX I.Teil. Grundlagen des Internationalen Privatrechts 1
MehrJoachim Mogck. Mobilität gemeinnütziger Stiftungen in Europa durch Wandlung. Nomos
Joachim Mogck Mobilität gemeinnütziger Stiftungen in Europa durch Wandlung Nomos Geleitwort des Herausgebers 7 Abkürzungsverzeichnis 17 Erster Teil: Einleitung 19 1: Kennzahlen des Stiftungssektors 21
MehrWiss. Ass. Ruth Janal WS 2004/05 AG Internationales Privatrecht. Fälle zum Aufwärmen
Fälle zum Aufwärmen Fall 1 2) ohne hinreichenden Auslandsbezug ist ein Einstieg in die IPR-Prüfung nicht erforderlich. Hier ist der einzige Auslandsbezug, dass es sich um ein französisches Auto handelt
MehrPersonenrecht. 10. Juristische Personen im Allgemeinen HS Allgemeines Einteilung
Personenrecht HS 2012 10. Juristische Personen im Allgemeinen Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel 10.1. Allgemeines Art. 52-59 ZGB als Allgemeiner Teil des
MehrWiss. Ass. Ruth Janal WS 2004/05. AG Internationales Privatrecht
Fall 6 A. Zulässigkeit des Antrags I. Internationale Zuständigkeit 1) Supranationale Regelungen EuGVO ist nicht anwendbar, Art. 1 II Nr. 1 auch kein sonstiges supranationales Recht ersichtlich. 2) Autonomes
MehrInternationales Gesellschaftsrecht
Internationales Gesellschaftsrecht rasante Entwicklung massiv durch EU-Recht beeinflusst (sogleich!) IPRG nur Regeln über die Rechts- und Handlungsfähigkeit einer (juristischen) Person 10 IPRG: Das Personalstatut
MehrAußervertragliche Schuldverhältnisse
Außervertragliche Schuldverhältnisse Außervertragliche Schuldverhältnisse Rom II-VO Umfasst Alle außervertraglichen Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener
MehrGerichtsstände - Überblick -
Zivilprozessrecht Gerichtsstände - Überblick - - allgemeiner Gerichtsstand - natürliche Personen: Wohnsitz ( 13 ZPO) - juristische Personen: Sitz ( 17 ZPO) - besondere Gerichtsstände (bedeutsame) - dauernder
MehrVorlesung Internationales Gesellschaftsrecht
Vorlesung Sommersemester 2016 1 Wiederholung 2 Essentials: The seven Take Home Messages Art. 49, 54 AEUV als Ausgangspunkt Niederlassungsfreiheit und Ausweitung auf Gesellschaften Grundproblem: Vereinbarkeit
MehrHaftungsrechtliche Probleme der Konzerninsolvenz
Klaus Tschernig Haftungsrechtliche Probleme der Konzerninsolvenz Eine Untersuchung nach deutschem und US-amerikanischem Recht unter besonderer Berücksichtigung der Problematik grenzüberschreitender Konzerninsolvenzen
MehrDie Strafbarkeit des director einer englischen limited wegen Insolvenzverschleppung
Die Strafbarkeit des director einer englischen limited wegen Insolvenzverschleppung Von Jan-Philip Wilde Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 17 I. Einführung 17 II. Gang der Untersuchung
MehrTeilstoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6. (Teilbereich: Internationales Recht) (überarbeitet Mai 2015)
Teilstoffplan für die Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Teilbereich: Internationales Recht) (überarbeitet Mai 2015) Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Seite 3 Teilgebiet: Internationales Privatrecht, Internationales
MehrDas neue internationale Erbrecht der Europäischen Union
Das neue internationale Erbrecht der Europäischen Union Sarah Nietner Gliederung I. Hintergründe und Beispielsfall... 1 II. Anwendbares Recht... 2 1. Mangels Rechtswahl anwendbares Recht... 2 2. Rechtswahl...
MehrTagung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter am in Stuttgart Internationales Insolvenzrecht Eberhard Nietzer Qualitätszirkel
Tagung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter am 20.07.2012 in Stuttgart Internationales Insolvenzrecht Eberhard Nietzer Qualitätszirkel Insolvenzgerichte BW http://www.insolvencycourts.org/icg/icgintro.html
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II Z R 3 4 / 1 3. vom. 3. Juni in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF II Z R 3 4 / 1 3 BESCHLUSS vom 3. Juni 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Juni 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann,
MehrInsolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.
2 II. 2. Der Aufbau der InsO Programmbestimmung in 1 Allgemeine Vorschriften über das Verfahren, 2-10 Eröffnungsverfahren 11-34 einschließlich Eröffnungsgründe Erfasstes Vermögen 35-55 (Insolvenzmasse)
MehrGrenzüberschreitende Betriebsübergänge aus europarechtlicher Sicht
Marcus Kania Grenzüberschreitende Betriebsübergänge aus europarechtlicher Sicht Arbeitsrechtliche Folgen von Betriebsverlagerungen ins Ausland und die Qualifikation von Umsetzungsnormen als recht zur vollständigen
MehrInhalt. I. Einleitung 9. II. Klausurtechnik 11. III. Prüfungsschema 14. A. Allgemeiner Teil 17. I. Warum ein AT? 17. II. Was ist eine Kollision?
Inhalt Einführung I. Einleitung 9 II. Klausurtechnik 11 III. Prüfungsschema 14 A. Allgemeiner Teil 17 I. Warum ein AT? 17 II. Was ist eine Kollision? 17 III. Anknüpfung 20 1. Normaufbau 20 2. Anknüpfungsarten
MehrFragen der Anwendung deutschen Seefrachtrechts nach Artikel 6 EGHGB
Symposium 2016 der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht Fragen der Anwendung deutschen Seefrachtrechts nach Artikel 6 EGHGB Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.) Auslöser für Artikel 6 EGHGB Transformation
MehrTeilstoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht)
Teilstoffplan für die Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet März 2010) 2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Seite 3 Teilgebiet: Internationales Privatrecht, Internationales
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 2 Eheschließung
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 2 Eheschließung Vertiefung IPR - 1 Einführung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine
MehrAnwendbares Recht und Sonderanknüpfungen unter der Gründungstheorie
Tim Lanzius Anwendbares Recht und Sonderanknüpfungen unter der Gründungstheorie Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Gläubigerschutzes und der unternehmerischen Mitbestimmung bei Scheinauslandsgesellschaften
MehrEuroparecht II. V. Niederlassungsfreiheit
Europarecht II V. Übersicht 1. Anwendungsbereich der 2. Rechte aus der 3. von Gesellschaften 2 1. Anwendungsbereich der Zweite Säule der Freiheit des Personenverkehrs Regelung der Freizügigkeit der unternehmerischen
MehrVorwort 5. Inhaltsübersicht 6. Inhaltsverzeichnis 7
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Teil Einführung in das Internationale Privat- und Zivilprozessrecht 19 A. Gegenstand,
MehrInhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Allgemeine Fragen
Abkürzungsverzeichnis... 1. Allgemeine Fragen... 1/1 1 A. Zusätzliche Rechtsfragen bei grenzüberschreitenden Privatrechtsfällen... 1/1 1 B. Rechtsquellenübersicht... 1/13 6 1. Nationale Quellen... 1/13
Mehrauf grenzüberschreitende Streitigkeiten begrenzte Kompetenz
1 Art. 81 AEUV gewährt der EU in Angelegenheiten des Zivilverfahrensrecht eine auf grenzüberschreitende Streitigkeiten begrenzte Kompetenz Ein Auslandsbezug kann sich ergeben durch o die Staatsangehörigkeit
MehrDie neue EUInsVO Änderungen und Auswirkungen
Die neue EUInsVO Änderungen und Auswirkungen Steigenberger Airport Hotel Frankfurt 30. Oktober 2015 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Düsseldorf COMI gem. EuInsVO n.f. - Der große Wurf
MehrGläubigerschutz in der grenzüberschreitenden Konzerngesellschaft
Gläubigerschutz in der grenzüberschreitenden Konzerngesellschaft Eine international-privatrechtliche Untersuchung am Beispiel der abhängigen englischen Kapitalgesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland
MehrFachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e.v. Die Grundlagen des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR)
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e.v. Anlage 2 Kreisschulungen 2016 Die Grundlagen des deutschen Internationalen s (IPR) Glossar (Grundbegriffe und Rechtsquellen
MehrTeil 1. Strafbarkeit nach 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG bei ausländischen Gesellschaften
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 21 Teil 1. Strafbarkeit nach 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG bei ausländischen Gesellschaften Abschnitt 1. Bezugnahme auf die Insolvenzantragspflicht aus 64
MehrInternationales Privatrecht. Einheit 1: Überblick
Internationales Privatrecht Einheit 1: Überblick Allgemeines IPR Überblick über die Vorlesung Besonderes IPR o Natürliche Personen und Rechtsgeschäfte o Vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse
MehrVorlesung Europäisches Binnenmarktrecht
Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung 2 7 Dienstleistungsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff. AEUV (1) Die Beschränkungen des freien
MehrSchiedsverfahren und Insolvenz. Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht 99. Daniel Schmitz. Nomos
Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht 99 Daniel Schmitz Schiedsverfahren und Insolvenz Nomos Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht herausgegeben von Prof. Dr.
MehrDissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Rechtswissenschaft der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld
Verwaltungssitzverlegung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung aus Deutschland und Südafrika und deren kollisionsrechtliche Folgen Zugleich ein Plädoyer zur Übernahme der Gründungstheorie Dissertation
MehrTagung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter am in Stuttgart Internationales Insolvenzrecht Eberhard Nietzer Qualitätszirkel
Tagung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter am 20.07.2012 in Stuttgart Internationales Insolvenzrecht Eberhard Nietzer Qualitätszirkel Insolvenzgerichte BW http://www.insolvencycourts.org/icg/icgintro.html
MehrVorlesung Internationales Gesellschaftsrecht
Vorlesung Internationales Gesellschaftsrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 Wiederholung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2 Essentials: The
MehrWeg- und Zuzug von Kapitalgesellschaften. Deutschland
Weg- und Zuzug von Kapitalgesellschaften Deutschland WESENTLICHE GESELLSCHAFTSFORMEN IN DEUTSCHLAND 1. Kapitalgesellschaften GmbH Stammkapital mindestens EUR 25.000,-- Aktiengesellschaft Grundkapital mindestens
MehrArbeitsschritte bei der Lösung von internationalprivatrechtlichen Klausuren
Arbeitsschritte bei der Lösung von internationalprivatrechtlichen Klausuren A. Bearbeitervermerk gründlich lesen Ist nach den Erfolgsaussichten einer Klage oder nur nach der internationalen Zuständigkeit,
MehrDer grenzüberschreitende Unternehmenskauf
Dr. Markus Düng Der grenzüberschreitende Unternehmenskauf Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 Einleitung 19 A. Begriffsbestimmung im deutschen Sachrecht 20
MehrInternationales Erbrecht
kompakte Regelung im IPRG 28 IPRG: Anknüpfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen ( Erbstatut), 29 IPRG: Erb- bzw Heimfallsrecht des Staates 30 IPRG: Anknüpfung der Gültigkeit einer Verfügung von Todes
MehrDie (grenzüberschreitende) Verschmelzung nach dem UmwG
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Teil I: Einleitung 19 1 Gegenstand der Untersuchung A. Grundlegende Fragestellungen B. Nutzen der Arbeitsergebnisse C. Der zugrundeliegende Sachverhalt 2 Gang
Mehrgestützt auf die Artikel 39 und 45 seiner Geschäftsordnung,
P6_TA(2007)0023 Statut der Europäischen Privatgesellschaft Entschließung des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zum Statut der Europäischen Privatgesellschaft (2006/2013(INI)) Das
MehrIPR. Schuld- und Sachenrecht (mit AT)
IPR Schuld- und Sachenrecht (mit AT) Kollisionsrechtliche Durchsetzung zwingender Bestimmungen findet statt bei bestimmten Vertragstypen (Verbrauchervertrag, Arbeitsvertrag) sowie ohne Beschränkung auf
MehrVorwort des Herausgebers... 5 Vorwort der Autorin... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Rechtsprechungsverzeichnis...
Vorwort des Herausgebers... 5 Vorwort der Autorin... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 Rechtsprechungsverzeichnis... 37 Einleitung... 41 I (Europäisches) Internationales Insolvenzrecht...
MehrCompliance: Rechtspflichten und Haftungsrisiken von Organen. Prof. Dr. Peter Kindler Universität Augsburg
Compliance: Rechtspflichten und Haftungsrisiken von Organen Prof. Dr. Peter Kindler Universität Augsburg Compliance und Vorstandshaftung Überblick Compliance als Geschäftsleiterpflicht in GmbH und AG Organisationspflichten
MehrVorwort 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 19. A. Einleitung 27
Vorwort 7 9 Abkürzungsverzeichnis 19 A. Einleitung 27 I. Problembeschreibung und Arbeitshypothese 27 II. Aktueller Stand von Forschung und Rechtsprechung 30 III. Gang der Untersuchimg 32 B. Allgemeine
Mehr