Personenrecht. 10. Juristische Personen im Allgemeinen HS Allgemeines Einteilung
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1 Personenrecht HS Juristische Personen im Allgemeinen Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel Allgemeines Art ZGB als Allgemeiner Teil des Rechts der juristischen Personen Art. 52 ZGB: die juristische Person hat Rechtspersönlichkeit Rechtsnatur: Fiktionstheorie und Realitätstheorie vgl. Lektüre Fögen, SJZ 1999 Typenzwang ( Numerus Clausus ) Formenfixierung Personenrecht HS Juristische Personen Körperschaften Anstalten des Bundesrechts ZGB: Stiftung ZGB: Verein OR, KAG des kantonalen Rechts, ZGB 59 III Personenrecht HS
2 Im Allgemeinen Körperschaft: Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, selbstgesetzter Zweck, zweckdienliche Organisation Anstalt: verselbständigtes Vermögen zu einem bestimmten Zweck Personenrecht HS Juristische Personen Körperschaften Anstalten des Bundesrechts ZGB: Stiftung ZGB: Verein OR, KAG des kantonalen Rechts, ZGB 59 III Personenrecht HS Juristische Personen des Bundesprivatrechts Körperschaften ZGB: Verein (Art. 60 ff. ZGB) OR: AG, Kommandit-AG, GmbH, Genossenschaft KollektivanlagenG: SICAV [keine juristischen Personen sind die Rechtsgemeinschaften: einfache Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kollektivgesellschaft] Anstalten ZGB: Stiftung (Art. 80 ff. ZGB) Personenrecht HS
3 Juristische Personen Körperschaften Anstalten des Bundesrechts ZGB: Stiftung ZGB: Verein OR, KAG des kantonalen Rechts, ZGB 59 III Personenrecht HS Juristische Personen des öffentlichen Rechts Unechter Vorbehalt (Art. 6 Abs. 1 ZGB) des Art. 59 Abs. 1 ZGB Kein Typenzwang Öffentlich-rechtlich: Hoheitlichkeit des Handelns Bsp. SUVA (öffentl.-rechtl. Anstalt); Schweiz. Eidgenossenschaft (öffentl.-rechtl. Körperschaft), Gemeinden (öffentl.-rechtl. Körperschaften) gleichzeitig Rechtsträgerschaft (Art. 28 ff. ZGB) und s Handeln Sonderfall kirchliche Körperschaften und Anstalten Personenrecht HS Juristische Personen Körperschaften Anstalten des Bundesrechts ZGB: Stiftung ZGB: Verein OR, KAG des kantonalen Rechts, ZGB 59 III Personenrecht HS
4 Juristische Personen des kantonalen Privatrechts Art. 59 Abs. 3 ZGB: Allmendgenossenschaften und ähnliche Körperschaften echter Vorbehalt gemäss Art. 5 Abs. 1 ZGB Personenrecht HS Entstehung Entstehung: Erwerb der Rechtsfähigkeit Grundsatz (Art. 52 Abs. 1 ZGB): konstitutiver Handelsregistereintrag Ausnahmen (Art. 52 Abs. 2 ZGB): öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten Vereine Familien- und kirchliche Stiftungen Vor Entstehung: Verein: Art. 62 ZGB Art. 530 ff. OR Stiftung: Stellung eines Nasciturus Personenrecht HS Entstehung Art. 52 Abs. 3 Grundsatz: keine Entstehung der Rechtspersönlichkeit bei widerrechtlichem oder unsittlichem Zweck aber: Art. 643 Abs. 2 OR: heilende Wirkung des Handelsregistereintrags. gerichtliche Auflösung notwendig, Art. 57 Abs. 3 ZGB Personenrecht HS
5 10.4. Auflösung Auflösungsgründe: Auflösungsbeschluss (z.b. Art. 76 ZGB) von Gesetzes wegen (z.b. Art. 77 ZGB) durch behördlichen Entscheid (z.b. Art. 78, Art. 88 ZGB) Zeitablauf, Zweckerreichung Konkurseröffnung Personenrecht HS Auflösung Liquidation Erlös: Selbstauflösung, Auflösung von Gesetzes wegen: Art. 57 Abs. 1 und 2 ZGB Behördliche Auflösung: Art. 57 Abs. 3 ZGB Verfahren: Art. 58 ZGB Art. 913 OR Art OR Personenrecht HS Rechtsfähigkeit Art. 53 ZGB: Rechtsfähigkeit wie natürliche Personen, sofern nicht natürliche Eigenschaften des Menschen Voraussetzung sind. Personenrecht HS
6 10.5. Rechtsfähigkeit Bereiche der Rechtsfähigkeit: Trägerschaft von Vermögensrechten dinglicher und obligatorischer Natur Betreiben eines Gewerbes Mitgliedschaft in einer Vereinigung Persönlichkeitsschutz, Art. 27, 28 ff. ZGB Namensschutz, Art. 29 ZGB; Firmenschutz, Art. 956 OR Aktive und passive Partei- und Prozessfähigkeit Zwangsvollstreckung nach SchKG Steuersubjekt bestimmte verfassungsmässige Rechte etc. Personenrecht HS Handlungsfähigkeit Voraussetzung: Bestellung von Organen Art. 54 ZGB: Voraussetzung Organbestellung Fehlen von Organen: Art. 731b OR Bedeutungen von Organ : Organisationseinheit oder (natürliche oder juristische) Person mit Organstellung Formelles Organ oder faktisches Organ Personenrecht HS Handlungsfähigkeit Voraussetzung: Bestellung von Organen Wichtigste Organe: Willensbildungsorgan (nur bei Körperschaften) Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan Kontrollorgan Personenrecht HS
7 10.6. Handlungsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Art. 55 Abs. 2 ZGB: Unmittelbare Verpflichtung der juristischen Person durch das rechtsgeschäftliche Handeln des Vertretungsorgans Voraussetzungen Vertretungsmacht Vertretungsbefugnis jedoch Schutz des gutgläubigen Dritten Personenrecht HS Handlungsfähigkeit Deliktsfähigkeit Art. 55 Abs. 2 ZGB: volle Deliktsfähigkeit der juristischen Person Voraussetzungen Organqualität Organkompetenz ( in Ausübung der geschäftlichen Verrichtung ) Haftung auch des Organs selbst, Art. 55 Abs. 3 ZGB solidarische Haftung der juristischen Person und des Organs Zur Strafbarkeit von Unternehmen vgl. Art. 102 StGB Personenrecht HS Handlungsfähigkeit Beispiel: In einem Zeitungsartikel der X. Zeitung, die von der Y.-Verlag AG herausgegeben wird, werden die Persönlichkeitsrechte von Z. in widerrechtlicher Weise verletzt und es entsteht ein Schaden in der Form von entgangenem Gewinn. Schadenersatzpflicht der Y.-Verlag AG gemäss Art. 28a Abs. 3 ZGB/Art. 41 OR bei Verschulden - der verantwortlichen Zeitungsredaktorin? - des bei der Y.-Verlag AG angestellten Journalisten und Autors des Artikels? Personenrecht HS
8 10.7. Durchgriff Regel: Beachtung der Selbständigkeit der juristischen Person Ausnahme: Durchgriff auf Vermögen der Beteiligten Grundlage: Art. 2 ZGB, Rechtsmissbrauch Vgl. BGE 132 III 489 ff. Personenrecht HS Sitz Art. 56 ZGB: Freiheit der Sitzwahl, subsidiär: Ort der Verwaltung Einheit des Sitzes jedoch Möglichkeit der Gründung von Filialen, vgl. Art. 935 Abs. 1 OR Bedeutung: Art. 934 Abs. 1 OR: Handelsregistereintrag Art. 46 Abs. 2 SchKG: Betreibungsort Art. 10 Abs. 1 lit. b ZPO: allgemeiner Gerichtsstand Steuerdomizil Zuständigkeit von Aufsichtsbehörden Personenrecht HS
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