Bericht über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten sowie in Tagespflege in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Januar 2015)

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1 Bericht über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten sowie in Tagespflege in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Januar 2015) 1. Angebot an Betreuungsplätzen In der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf werden derzeit 11 Kindertagesstätten betrieben; davon 5 in kommunaler Trägerschaft. Die Gesamtkapazität beträgt 1410 Plätze. Hinzu kommen 75 Tagespflegeplätze (in 15 Tagespflegestellen). Am wurden in der Gemeinde ca Kinder in Kindertagesstätten oder in Tagespflege betreut. Kindertagessstätte Giebelspatzen Plätze belegte Plätze (Stand ) (gemäß Betriebserlaubnis) Krippe/ Kindergarten Hort Krippe Kindergarten Kneipp- Kindertagesstätte Pfiffikus Kindertagesstätte Burattino Träger Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf Hort Hort OT Eggersdorf Hort OT Petershagen Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf Kindertagesstätte Pusteblume DRK KiTa Paradieschen an der Petruskirche Hort der Katholischen Grundschule Familienzentrum Trampolino Firmaris ggmbh Erzbischöfliches Ordinariat Berlin Schlutow & Fadranski GbR KiTa Tausendfüßler TAGTAU UG KiTa Vielfalt Einzelunternehmen A.-K. Stamp

2 Tagespflege gesamt Es ist nicht sinnvoll, hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Plätze zwischen Krippen- und Kindergartenplätzen zu unterscheiden, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze - in bestimmten Grenzen - sowohl mit Krippen- als auch Kindergartenkindern belegt werden können. Zudem ändert sich die Betreuungsart im Laufe eines Kindergartenjahres, wenn ein Krippenkind das dritte Lebensjahr vollendet. 2 Die Betriebserlaubnis wurde im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung bis zum befristet erteilt. Siehe auch unten. 3 Die Betriebserlaubnis wurde mit Bescheid vom erweitert Krippe, Kindergarten, Tagespflege In Kindertagesstätten stehen im Krippen-/Kindergartenbereich in der Gemeinde 559 (Vergleich 09/2013: 515, 09/2012: 488) Betreuungsplätze zur Verfügung. Hinzu kommen Tagespflegeangebote (i.d.r. für Kinder in den bis zum vollendeten 3. Lebensjahr), die in der Gemeinde derzeit für 75 Kinder in insgesamt 15 Tagespflegestellen (Quelle: Verzeichnis der Tagespflegestellen des Landkreises Märkisch-Oderland, Stand ) angeboten werden. Die Erweiterung des Betreuungsplatzangebotes um - im Vergleich zum Vorjahr - 44 Betreuungsplätze ist auf die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Paradieschen an der Petruskirche sowie auf die Erweiterungen der in den Betriebserlaubnissen der Kindertagesstätten Pfiffikus und Burattino festgesetzten Platzzahlen zurückzuführen. Gleichzeitig (d.h. zum Beginn des Schuljahres 2014/15) wurde der (zeitlich befristet genehmigte) Betrieb einer Kindergartengruppe im Hort OT Petershagen eingestellt. Das Angebot an Tagespflegeplätzen ist in der Gemeinde hingegen leicht rückläufig. Derzeit bestehen 75 Tagespflegeplätze; im Vorjahr waren es 80. Dieser Rückgang könnte auf das steigende Angebot an Betreuungsplätzen in Kindergärten/-krippen zurückzuführen sein. Derzeit bestehen Überlegungen bei der Betreiberin der Kindertagesstätte Vielfalt das Betreuungsplatzangebot dieser Kita durch Errichtung einer Zweigstelle im OT Eggersdorf (Bermannstraße) zu erweitern Hort In den drei in der Gemeinde vorhandenen Horten stehen insgesamt 776 (Vergleich Vorjahr: 722) Betreuungsplätze zur Verfügung. 113 dieser Plätze entfallen auf den Hort der Katholischen Grundschule, der aufgrund seiner konfessionellen Bindung allerdings eine ausgeprägte Umlandfunktion erfüllt. Mit Bescheid des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (MBJS) vom wurde die Betriebserlaubnis für den Hort Petershagen auf 345 Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter zeitlich unbefristet erweitert. Für den Hort im OT Eggersdorf wurde beim MBJS nochmalige Verlängerung der (bereits bestehenden) zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung zur Betreuung von bis zu 300 Kindern bis zum beantragt. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom entsprochen. Die räumliche Situation für die Betreuung der derzeit dort angemeldeten 283 Kinder ist nach wie vor als kritisch zu beurteilen. 2

3 1.3. Angebote anderer Gemeinden Eltern haben das Recht, zwischen Einrichtungen verschiedener Träger (nicht nur innerhalb der Wohnortgemeinde) frei zu wählen, solange dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wird ein Kind nicht in der Wohnortgemeinde betreut, hat diese der aufnehmenden Gemeinde einen angemessenen Kostenausgleich zu gewähren ( 16 Abs. 5 KitaG). Kinderbetreuungsangebote in anderen Gemeinden werden aus unterschiedlichen Gründen von Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in Petershagen/ Eggersdorf haben, genutzt, z.b. weil ihnen nicht zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt oder in der von ihnen gewünschten Einrichtung ein Platz in der Wohnortgemeinde zur Verfügung gestellt werden konnte weil eine andere Einrichtung für sie verkehrsgünstiger zu erreichen ist (z.b. auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle) weil sie ein ganz bestimmtes (z.b. an einem bestimmten pädagogischen Konzept ausgerichtetes) Betreuungsangebot (oder Schulangebot) nutzen wollen weil ein bestimmter Förderbedarf besteht, dem nur in einer bestimmten Kita entsprochen werden kann weil in anderen Gemeinden geringere Gebühren für die Kindertagesstättenbetreuung erhoben werden. Derzeit werden ca Kinder (mit Hauptwohnsitz in Petershagen/Eggersdorf) in anderen Gemeinden (überwiegend in Strausberg, Altlandsberg und im Amt Märkische Schweiz) betreut: Demgegenüber werden in Kindertagesstätten in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf ca. 69 (49 in Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, ca. 20 in Einrichtungen freier Träger) Kinder aus anderen Gemeinden (überwiegend aus Strausberg, Fredersdorf-Vogelsdorf und Altlandsberg bzw. Bruchmühle) betreut. 2. Auslastung der Kindertagesstätten Die nachfolgenden Darlegungen beziehen sich auf die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft Krippe, Kindergarten, Tagespflege Wie die oben stehende Übersicht zeigt, bestehen für die Betreuung von Kindern im Krippen- /Kindergartenalter in der Gemeinde kaum freie Kapazitäten. Alle Plätze in den kommunalen Kindertagesstätten sind belegt (bzw. werden es aufgrund zeitlich gestaffelter Eingewöhnungszeiten bei der Neuaufnahme von Kindern sein). Die weitgehende Auslastung der kommunalen Kindertagesstätten führt dazu, dass Nachfragen von Eltern hinsichtlich der Betreuung ihres Kindes dort nicht kurzfristig, sondern i.d.r. mit dem Beginn eines neuen Schuljahres (d.h. wenn Plätze in den Kindergärten/Krippen aufgrund des Schuleintrittes der bislang betreuten Kinder frei werden) berücksichtigt werden können. In der 1 Die Angabe einer genauen Zahl der Kinder, die aktuell in anderen Gemeinden betreut werden, ist schwierig, da die Übermittlung dieser Zahl i.d.r. durch die jeweils aufnehmende Gemeinde erst mit der Abrechnung des zwischen den Kommunen zu entrichtenden Kostenausgleichs erfolgt. Diese Abrechnungen liegen derzeit nur für das Jahr 2012 vor. 3

4 Zwischenzeit nutzen die Eltern häufig Angebote der Tagespflege oder Angebote in anderen Gemeinden (dann oftmals für die gesamte Vorschulzeit ihres Kindes) Horte Durch die kommunalen Horte können Betreuungsplätze für alle die Grundschulen besuchenden Kinder, deren Eltern das wünschen, zur Verfügung gestellt werden. Die Zahl der in den kommunalen Horten betreuten Kinder ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Dies ist in erster Linie auf den Anstieg der Schülerzahlen in beiden Grundschulen zurückzuführen, der jedoch durch einen - bereits erreichten - durchgehend dreibzw. zweizügigen Ausbau der Schulen begrenzt ist. Insbesondere für die Grundschule im OT Petershagen ist allerdings von weiter steigenden Zahlen der einzuschulenden Kindern auszugehen (siehe Anlage 1: Darstellung des Schüleraufkommens an den Grundschulen in Petershagen/Eggersdorf). Bereits im Schuljahr 2014/15 musste in der Grundschule am Dorfanger erstmals eine Vierzügigkeit (in der Klassenstufe 1) eingeführt werden. Die damit verbundene hohe Zahl der im Hort im OT Petershagen neu aufzunehmenden Kinder machte die (zeitlich unbefristet genehmigte) Erweiterung der Betriebserlaubnis auf nunmehr 345 Plätze zum Schuljahresbeginn 2014/15 erforderlich. Weitere Reserven für Erweiterungen der Betriebserlaubnis innerhalb des Bestandes bestehen nicht. Derzeitige Überlegungen, den aus der für kommende Jahre absehbaren, weiteren Steigerung der Schülerzahlen resultierenden Raumbedarf der Grundschule durch Übergangslösungen zu decken, müssen daher auch unter dem Aspekt ausreichender Hortbetreuungsplätze beurteilt werden. Dies erfordert zusätzliche Flächen für die Hortbetreuung und / oder funktionierende Konzepte zur Doppelnutzung neu entstehender (Klassen-)Räume. Wie bereits unter 1.2 ausgeführt, kann der Bedarf im Hort Eggersdorf derzeit nur auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung gedeckt werden. Ziel der derzeitigen Überlegungen zur Erweiterung des Grundschule bzw. des Hortes im OT Eggersdorf muss daher u.a. eine dauerhafte Sicherung von mindestens 290 Betreuungsplätzen sein. 3. Bedarf an Betreuungsplätzen ( Bedarfsquote ) im Vorschulbereich 3.1. Bedarfsplan des Landkreises MOL Die Erstellung und Fortschreibung von Bedarfsplänen zur Kindertagesbetreuung ist gem. 12 Abs. 3 KitaG den Landkreisen (Jugendämtern) als Aufgabe zugewiesen. Sie sollen diese Aufgabe im Benehmen mit den Trägern und Gemeinden erfüllen. Das Jugendamt des Landkreises Märkisch-Oderland arbeitet derzeit an der Aufstellung des Kindertagesstätten- Bedarfsplanes für die Jahre Der bestehende Bedarfsplan ( zum Stichtag ) geht in erster Linie der Frage nach, ob die vorhandenen Kapazitäten der Kindertagesbetreuung der (insgesamt steigenden) Zahl der Kinder im Landkreis entsprechen und welche Einrichtungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung erforderlich sind. Eine Bedarfsquote weist der Plan für die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf allerdings nicht aus. In diesem Bedarfsplan sind - teilweise durch entsprechende Nachträge - alle in der Gemeinde vorhandenen Einrichtungen als zur Erfüllung des Rechtsanspruches erforderlich ausgewiesen. Als Wertung wird für die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf ausgeführt, dass die Situation in der Kindertagesbetreuung angespannt bleibt, jedoch nach Abschluss der geplanten Erweiterungsmaßnahmen (die Baumaßnahmen an den Einrichtungen Pfiffikus, Giebelspatzen 4

5 und Hort Petershagen waren zum Stichtag noch nicht abgeschlossen) weitere Entlastungen eintreten werden. Er gibt insoweit die aktuell bestehende Situation nicht korrekt wieder Bedarfsbestimmung im Rahmen der Evaluation des Kinderförderungsgesetzes Im Vierten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (Bericht der Bundesregierung 2013 nach 24a Abs. 5 SGB VIII über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2012) wird für den Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren eine bundesdurchschnittliche Bedarfsquote von 39,4% angegeben. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass regionale Bedarfe davon deutlich abweichen können. Für das Bundesland Brandenburg wird eine (im Ranking der Bundesländer nach Sachsen-Anhalt und Mecklenburg- Vorpommern dritthöchste) Bedarfsquote von 57,6% angegeben, wovon 4,1% im Berichtszeitraum ungedeckt waren (d.h. Differenz aus Bedarfsquote und Betreuungsquote). Die genannten Bedarfsquoten wurden im Ergebnis von Befragungen, u.a. der Eltern, ermittelt Betreuungsquote in der Gemeinde Für die quantitative Beurteilung der Bedarfsquote kann - gewissermaßen als untere Grenze - die Betreuungsquote (Gegenüberstellung der Zahl der belegten Plätze und der auf die jeweilige Altersgruppe bezogenen Zahl der Einwohner in der Gemeinde) dienen: Bereich Altersgruppe Zahl der Einwohner in der Gemeinde ( ) Zahl der in der Gemeinde betreuten Kinder ( ) Betreuungsquote Krippe 0-3 Jahre ~67% (inkl. Tagespflege) Kindergarten 3-6,5 Jahre ~79% Hort* 6,5-12 Jahre ~70% gesamt ~72% *Hinweis: Das Angebot des Hortes der Katholischen Grundschule wurde hier nicht berücksichtigt, da in dieser Einrichtung überwiegend Kinder aus anderen Gemeinden betreut werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass Verschiebungen, die sich daraus ergeben, dass nicht alle Kinder in ihrer Wohnortgemeinde betreut werden, in den oben wiedergegebenen Quoten unberücksichtigt sind. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Betreuungsquote im Krippenbereich offenbar leicht rückläufig (09/2013: ~79%). Dies ist allerdings auch auf unterschiedliche Stichtage zurückzuführen (am d.j. werden in der Tendenz mehr Krippenkinder betreut, als am d.j., da Kinder zwischen dem und das dritte Lebensjahr vollenden und damit nicht mehr als Krippen- sondern Kindergartenkind gezählt werden). Der deutliche Anstieg der Betreuungsquote Im Kindergartenbereich (09/2013: ~70%) ist wohl auf das gestiegen Platzangebot (siehe 1.1), aber auch auf den vorgenannten Stichtagseffekt zurückzuführen. Im Hortbereich blieb die Betreuungsquote nahezu konstant, obwohl die Zahl der im Hort betreuten Kinder weiterhin angestiegen ist (Vergleich 09/2013: 591). Siehe dazu auch Punkt

6 3.4. Bedarfserfassung, Warteliste (Vorschulbereich) Für die kommunalen Kindertagesstätten werden seit längerer Zeit Anmeldungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden können bzw. sollen, erfasst (Bedarfserfassung, sog. Warteliste ). Die für die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf geführte Warteliste weist folgenden Stand ( ) aus: Einschulungsjahrgang gesamt Zahl der Eintragungen davon Aufnahme in 2015 vorgesehen - davon gewünschtes Eintrittsdatum nach dem davon mit Hauptwohnsitz in anderen Gemeinden Die Anmeldezahlen geben in der Praxis nur bedingt Aufschluss über den Umfang eines tatsächlich bestehenden ungedeckten Bedarfs. Es zeigt sich oft, dass spätestens dann, wenn eine Anmeldung berücksichtigt werden soll, die Daten der Bedarfserfassung nicht mehr aktuell sind, da die Eltern zwischenzeitlich eine andere Möglichkeit für die Betreuung ihres Kindes gefunden haben. Diese Fehlerquelle konnte jedoch im Ergebnis einer im Jahr 2014 durchgeführten Abfrage der aktuellen Bedarfssituation bei den Eltern zumindest eingeschränkt werden. Oft werden auch Kinder gleichzeitig in mehreren (nicht nur kommunalen oder örtlichen) Einrichtungen angemeldet. Die Gemeinde erlangt davon oft nur zufällig oder zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt (im Rahmen des Kostenausgleichs zwischen den Kommunen) Kenntnis. Auf der Grundlage der Bedarfserfassung ergibt sich zum rechnerisch ein ungedeckter Bedarf von 29 Betreuungsplätzen. Als ungedeckter Bedarf werden hierbei alle Bedarfsanmeldungen gezählt, die nicht zu dem von den Eltern gewünschten Aufnahmedatum berücksichtigt werden konnten. Dies umfasst aber auch Fälle, in denen das Kind derzeit z.b. in Kindertagespflege oder in einer anderen Gemeinde (teilweise mit beabsichtigtem Zuzug in die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf) betreut wird, aber der Wunsch der Eltern nach Aufnahme in einer kommunalen Kindertagesstätte besteht. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Verbesserung dar. Zum ergab sich ein auf der Grundlage der Bedarfserfassung ermittelter (rechnerischer) ungedeckter Bedarf von 93 Plätzen Bedarfssituation - Zusammenfassung Die Situation im Hinblick auf die Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen in der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf lässt sich aus Sicht der Gemeinde derzeit wie folgt zusammenfassen: Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (Krippe) der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr kann als gedeckt angesehen werden 6

7 eine Bedarfsdeckung für die Gruppe der Kinder im Alter zwischen einem bis zu drei Jahren besteht nicht vollständig, die Zahl der Fälle, in denen ein Betreuungsplatz nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden kann, lag ausweislich der in der Gemeinde geführten Bedarfserfassung am bei ca. 12 eine weiter steigende Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen wird mittelfristig voraussichtlich zu einem weiteren Rückgang der Nachfrage an Kindertagespflegeplätzen führen Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis Einschulung (Kindergarten) eine Bedarfsdeckung für die Gruppe der Kinder im Alter von vier und fünf Jahren (bzw. Einschulungsjahrgänge 2016/17) besteht nicht vollständig; die Zahl der Fälle, in denen ein Betreuungsplatz nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden kann, liegt ausweislich der in der Gemeinde geführten Bedarfserfassung bei ca. 15. der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung (Einschulungsjahrgang 2015) kann als gedeckt angesehen werden Kinder im Grundschulalter (Hort) der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter / Hort ist (noch) gedeckt Voraussetzung für den Fortbestand dieses Zustandes ist die Lösung der Raumsituation im Hort Eggersdorf 4. Demografische Entwicklung Die demografische Entwicklung der vergangenen Jahre kann einen Ausblick auf die in Bezug auf den Bedarf an Betreuungsplätzen zu erwartende Entwicklung liefern. Einschränkend ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die relativ geringe Zahl von Einwohnern der Gemeinde keine statistisch sicheren Aussagen zulässt und Entwicklungen bzgl. der Einwohnerzahlen in einzelnen Altersgruppen zufälligen Schwankungen unterliegen, die hinsichtlich ihrer Intensität stärker sein können als Entwicklungen, die auf längerfristig wirkende Ursachen zurückzuführen sind. Während die Einwohnerzahl der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf in den vergangenen Jahren nur noch leicht anstieg, war in den Jahren 2013/14 wieder ein stärkerer Zuwachs zu verzeichnen. Inwieweit dies allerdings auf einen längerfristigen Trend schließen lässt, bleibt abzuwarten. 7

8 Eine auf die hier interessierenden Altersgruppen bezogene Darstellung der demografischen zeigt zunächst eine deutliche Zunahme von Einwohnern im Alter zwischen 6,5 und 11 Jahren. Die sich daraus ergebenden Probleme für die Hortbetreuung wurden bereits unter Punkt 2.2. angesprochen. Anzahl der Kinder je Altersgruppe (Stichtag des Jahres, nur Hauptwohnsitz, Quelle: Melderegister) Hort (11 bis u.13 Jahre) Hort (6.5 bis 11 Jahre) Kindergarten (3-6.5 Jahre) Krippe (0-3 Jahre) gesamt Die für die Altersgruppe Krippe in den Jahren 2012/13 zu beobachtende Zunahme der Einwohnerzahl setzte sich im Jahr 2014 fort. Da die Zahl der Geburten ist im Vergleich zu den Vorjahren allerdings rückläufig ist, spielen Wanderungsbewegungen offensichtlich eine wichtige Rolle. Jahr Einwohnerzahl am d.j Zahl der in dem jeweiligen Jahr geborenen Kinder Rate (Zahl der in dem jeweiligen Jahr geborenen Kinder je 1000 Einwohner) , , , , , , , , , ,23 (Vergleich Deutschland 2013: 8,44 ( Geburten, 80,8 Mio. Einwohner)) Da die demografische Entwicklung der Gemeinde von einem auf ein größeres Betrachtungsgebiet bezogenen Durchschnitt deutlich abweicht, wurde das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gebeten, für die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf eine Vorausschau der Bevölkerungsentwicklung für den Zeitraum zu erstellen. Diese Betrachtung soll speziell für die Gemeinde und unter besonderer Berücksichtigung der auf die Gemeinde bezogenen (altersspezifischen) Wanderungsbewegungen erstellt werden. Das Ergebnis wird voraussichtlich im 1. Quartal 2015 vorliegen. 5. Änderung der Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Zum trat die 3. Änderung der Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde in Kraft. Ein Ausgangspunkt der Überlegungen zur Änderung der Satzung war das Bestreben, durch Satzungsänderungen einen Ausgleich von Gebühren-Mindereinnahmen, die aus der rechtlich 8

9 gebotenen Nichtberücksichtigung des Kindergeldes bei der Ermittlung des der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Elterneinkommens resultieren, zu erreichen. Als wesentliches Element dazu wurde - neben einer leichten Anhebung der Höchstgebührensätze - die sog. Kappungsgrenzenregelung nach 10 Abs. 3 Satz 2 der Kita-Gebührensatzung (alt) aufgehoben, nach der bei höheren Einkommen eine Erhöhung der täglichen Betreuungszeit ohne Auswirkung auf die Gebührenhöhe bleibt (also z.b. für Betreuungszeiten von täglich 6h und täglich 8h die gleiche Gebühr - der Höchstsatz - fällig wird). Zugleich wurden die Mindestgebührensätze leicht abgesenkt sowie höhere (und in allen Einkommensgruppen prozentual gleiche) Gebührenabschläge für mehrere unterhaltsberechtigte Kinder festgesetzt. Insbesondere die Aufhebung der Kappungsgrenzenregelung wurde von betroffenen Eltern unter Hinweis auf z.t. deutliche Gebührenanhebungen heftig kritisiert und war mehrfach Gegenstand von Beratungen des Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport. In vielen Fällen reagierten von Gebührenerhöhungen betroffene Eltern, indem die vereinbarte Betreuungszeit, insbesondere im Krippenbereich, herabgesetzt wurde. Allerdings ist insgesamt festzustellen, dass die durchschnittliche Betreuungszeit sich wieder den Werten annähert, die für die Zeit vor der Gebührenerhöhung festzustellen waren. Betreuungszeit [h] Dez 12 Sep 13 Jan 14 Sep 14 Jan 15 Krippe 8,4 7,7 8,1 8,2 8,0 Kindergarten 8,0 7,9 8,0 7,9 8,0 Hort 4,5 4,3 4,2 4,3 4,2 Die Entwicklung der durchschnittlichen Betreuungsgebühr zeigt im Krippen- und Kindergartenbereich im Vergleich zu den Werten vor Satzungsänderung (Dezember 2012) eine leicht ansteigende Tendenz, die teilweise auf die Erhöhung der Betreuungszeit zurückzuführen ist. Im Hortbereich blieb die Durchschnittgebühr hingegen etwa konstant. Durchschnittsgebühr [ ] Dez 12 2 Sep 13 3 Jan 14 Sep 14 Jan 15 Krippe 163,90 165,21 179,37 191,19 200,27 Kindergarten 118,56 128,10 131,03 127,50 132,67 Hort 53,01 51,68 50,55 55,44 54,42 2 zugrunde gelegtes Elterneinkommen incl. Kindergeld 3 zugrunde gelegtes Elterneinkommen ohne Kindergeld 9

10 6. Öffnungszeiten der Kindergärten / -krippen Im Ergebnis einer in den drei kommunalen Kindergärten bzw. Kinderkrippen durchgeführten Elternbefragung zu den Öffnungszeiten der Einrichtungen wurden, beginnend mit dem , im Rahmen einer bis zum dauernden Testphase die Öffnungszeiten der kommunalen Kindergärten/-krippen montags bis donnerstags bis 18 Uhr verlängert. Das Angebot wurde wie folgt in Anspruch genommen (Auswertung in Anlage 2): Kita Giebelspatzen Anzahl der Tage, an denen das Angebot bestand: 49 Anzahl der Tage, an denen das Angebot in Anspruch genommen wurde: 24 (49%) durchschnittliche Zahl der Kinder, die zu betreuen waren: 1,7 Kneipp-Kita Pfiffikus Anzahl der Tage, an denen das Angebot bestand: 49 Anzahl der Tage, an denen das Angebot in Anspruch genommen wurde: 8 durchschnittliche Zahl der Kinder, die zu betreuen waren: 1,1 In der Kita Burattino wurde das Angebot nicht in Anspruch genommen. Die tatsächliche Inanspruchnahme dieses Angebotes ist damit wesentlich geringer, als eine im Vorfeld der Testphase durchgeführte Bedarfsabfrage erwarten ließ. Es soll dennoch, jedoch in modifizierter Form, erhalten bleiben. Dazu erhalten die Eltern Gelegenheit, ihren Bedarf an einer Betreuung zwischen 17 und 18 Uhr mit einer Frist von drei Werktagen im Voraus in der Kita anzumelden. Über diesen Vorschlag wird in den kommenden Beratungen der jeweiligen KiTa- Ausschüsse beraten werden; die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat dieser Verfahrensweise zugestimmt. Petershagen/Eggersdorf, den Lange Leiter Hauptamt 10

11 Anlage 1 11

12 Anlage 2 12

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