Große Anfrage. der Abgeordneten Dennis Thering, Franziska Grunwaldt, Dennis Gladiator, Carsten Ovens, Birgit Stöver (CDU) und Fraktion vom

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering, Franziska Grunwaldt, Dennis Gladiator, Carsten Ovens, Birgit Stöver (CDU) und Fraktion vom und Antwort des Senats Betr.: Zwei Jahre -Gebühren Ein Flop mit Nebenwirkungen Seit Ende Juli 2014 ist die Nutzung bestimmter Park-and-ride()-Anlagen auf Beschluss des SPD-Senats nur noch gegen Gebühr möglich. Nach und nach werden seither weitere Standorte mit der Gebührenpflicht überzogen. Im vergangenen Jahr wurden die -Anlagen Elbgaustraße, Langenhorn- Markt, Berne und Horner Rennbahn der Gebührenpflicht unterworfen. Bis 2017 soll die Gebührenpflicht auf alle weiteren -Anlagen in Hamburg ausgedehnt werden. Die Einführung der Gebührenpflicht wurde vom Senat vor allem mit Verbesserungen in den Bereichen Qualität und Sicherheit sowie einem zukünftigen Kapazitätsausbau gerechtfertigt. Insbesondere letzterer ist bis Anfang 2016 hinein nicht erfolgt, wie mehrere CDU-Anfragen (Drs. 21/516, 21/2242 und 21/3044) ergeben hatten. Seit der Einführung der Gebührenpflicht wurde keine einzige zusätzliche -Anlage eröffnet. Stattdessen sind im selben Zeitraum sogar Stellplätze weggefallen. Die -Anlage Hagenbecks Tierpark/Lokstedter Höhe mit 166 Stellplätzen, die eigentlich nur vorübergehend für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdet werden sollte, wurde Ende Juli 2016 klammheimlich sogar dauerhaft geschlossen und für ein Wohnungsbauvorhaben umgewidmet, wie eine weitere CDU-Anfrage (Drs. 21/4925) erst kürzlich zutage förderte. Öffentlich ist die -Abzocke des SPD-Senats bisher hauptsächlich in Form des verursachten Abschreckungseffekts aufgefallen, der sich durch einen massiven Rückgang der Auslastung in den betroffenen -Anlagen auszeichnet. Wie aus Drs. 21/2242 hervorging, lag die Auslastung in mehreren -Anlagen Anfang 2015 deutlich unter 50 Prozent (beispielsweise: Neuwiedenthal/Striepenweg 27 Prozent, Neugraben 36,8 Prozent, Volksdorf 42 Prozent, Veddel 34,8 Prozent und so weiter). Deswegen kam auch der ADAC Hansa Ende April 2015 zu einem vernichtenden Urteil und sprach mit Blick auf die -Gebühren von einem verkehrspolitischen Flop. Dies ist umso bemerkenswerter, als dass der ADAC selbst 5 Prozent der Anteile an der -Betriebsgesellschaft mbh hält. Mehrmals schon ist deutlich geworden, dass, wie es die Drs. 21/516 und 21/2242 eindrucksvoll bestätigt hatten, Kosten und Nutzen bei der Gebührenerhebung in einem schlechten Verhältnis stehen. Demnach waren bis Mitte November 2015 Gebühreneinnahmen in Höhe von 1,96 Millionen Euro erzielt worden. Dem standen seit Ende Juli 2014 allerdings Ausgaben in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro gegenüber, woraus sich im Saldo ein Minus von rund 6,4 Millionen Euro ergab.

2 Drucksache 21/5888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Aus diesen Gründen und weil die -Gebühren von einem frühzeitigen Umstieg vom Auto auf die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abhalten, hatte sich die CDU-Fraktion daher mit Drs. 21/2367 Ende 2015 erneut für eine sofortige Abschaffung der -Gebühren eingesetzt. Der entsprechende Antrag wurde von SPD und GRÜNEN allerdings in der Bürgerschaft abgelehnt. Es gilt daher umso mehr, die Kosten und den Nutzen der -Gebühren knapp zwei Jahre nach ihrer Einführung in Hamburg zu bilanzieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Ein Kernziel des -Entwicklungskonzeptes besteht darin, durch kontinuierliche Qualitätsverbesserungen die -Anlagen für die Nutzerinnen und Nutzer besser nutzbar und attraktiver zu gestalten. Nach der Einführung der Entgeltpflicht und den anfänglich erwartbaren Rückgängen zeigen die Auswertungen der Auslastung der Anlagen mittlerweile an vielen Einrichtungen einen kontinuierlichen Anstieg des Auslastungsgrades. Durch die Einführung eines Entgeltes sollen die Kosten für den Betrieb und die Qualitätsverbesserungen von -Anlagen weitgehend durch Einnahmen gedeckt werden. Die Einnahmen aus dem Entgelt werden nicht für den Neu- und Ausbau von - Kapazitäten oder größere bauliche Instandsetzungen verwendet. Weiterhin dient das Entgelt dazu, eine verkehrliche Steuerungswirkung zu erreichen, indem der Fremdparkeranteil derjenigen, die nicht den Übergang auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, reduziert wird. Zudem soll der Umstieg auf Busse beziehungsweise das Fahrrad unterstützt werden. Ein weiteres wichtiges Ziel des Konzeptes ist es, den Umstieg vom Pkws auf den ÖPNV schon in der Peripherie Hamburgs zu fördern, um den innerstädtischen Verkehr zu entlasten. Den Kosten für die Erhebung der Entgelte stehen höhere Einnahmen gegenüber. Somit konnte die -Betriebsgesellschaft mbh () ihre Verluste seit dem Jahr 2014 verringern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der und des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wie folgt: I. Kosten 1. Welche Instandsetzungs- beziehungsweise Sanierungs- und/oder baulichen Maßnahmen wurden seit Juli 2014 in den gebührenpflichtigen -Anlagen durchgeführt und was haben diese jeweils gekostet? Siehe Drs. 21/516 und 21/2242. Darüber hinaus wurden im Jahr 2015 umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen auf den -Parkplätzen Nettelnburg und Neuwiedenthal begonnen und im Jahr 2016 abgeschlossen. Die Kosten belaufen sich auf Euro für die Anlage Nettelnburg und Euro für die Anlage Neuwiedenthal. 2. Wie haben sich die Betriebskosten der gebührenpflichtigen - Anlagen seit 2014 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die aus der Einführung der Entgeltpflicht erwachsenden und mit ihr einhergehenden Betriebskosten betrugen gemäß Jahresabschluss: im Jahr 2014: Euro, im Jahr 2015: Euro. Aufgrund von ausstehenden Rechnungen kann für die Betriebskosten des Jahres 2016 noch keine Aussage getroffen werden. Die genannten Betriebskosten beinhalten auch die Kosten für die Bestreifung der Anlagen sowie Marketingkosten. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Wie hat sich der Personalbestand der -Betriebsgesellschaft mbh seit dem Jahr 2014 entwickelt? Wie hat er sich zum 31. Dezember 2014 sowie zum 31. Dezember 2015 jeweils dargestellt und wie stellt er sich aktuell dar? Bitte jeweils die Zahl der Stellen, VZÄ und Beschäftigten angeben. Für die Jahre 2014 und 2015 siehe Drs. 21/3044. Mit Stand 1. Juli 2016 sind bei der acht Vollzeitstellen und eine Teilzeitstelle vorhanden. 4. Wie haben sich die Personalkosten der -Betriebsgesellschaft mbh seit dem Jahr 2014 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und auch für das laufende Jahr angeben. Personalkosten 2014: Euro. Personalkosten 2015: Euro. Für das Jahr 2016 stehen die Kosten nach Jahresende fest. 5. Laut Drs. 21/2242 werden der -Betriebsgesellschaft im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages seit 2003 Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) zur Verfügung gestellt. Demnach handelte es sich laut Drs. 21/3044 bis Ende 2015 um zwei Betriebsaufsichten und sechs weitere Mitarbeiter, die allesamt in Vollzeit arbeiten. Hat sich an diesem Personalumfang im laufenden Jahr etwas geändert? Wenn ja, was genau? Seit 1. Januar 2016 werden eine Betriebsaufsicht und acht Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten, sowie eine Teilzeitkraft von der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) eingesetzt. 6. Auf welche Summe beliefen sich die Personalkosten für die der - Betriebsgesellschaft in den Jahren 2014, 2015 und 2016 auf der Basis des Geschäftsbesorgungsvertrages zur Verfügung gestellten HOCH- BAHN-Mitarbeiter? Bitte jahresweise und auch für das laufende Jahr aufschlüsseln. Die Personalkosten auf Basis des Geschäftsbesorgungsvertrages (GBV) betrugen: im Jahr 2014: Euro, im Jahr 2015: Euro. Für das Jahr 2016 stehen die Kosten nach Jahresende fest. 7. Auf welche Summe beliefen sich die Miet- und anderen Nebenkosten, die durch die Personalgestellung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 angefallen sind? Bitte jahresweise und auch für das laufende Jahr aufschlüsseln. Miet- und Nebenkosten aus GBV 2014: Euro. Miet- und Nebenkosten aus GBV 2015: Euro. Für das Jahr 2016 stehen die Kosten nach Jahresende fest. 8. Wie hoch waren beziehungsweise sind die Kosten für die von der - Betriebsgesellschaft in den Jahren 2014, 2015 und 2016 fremdvergebenen Aufträge? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Die Definition der fremdvergebenen Aufträge ist Drs. 21/2242 zu entnehmen. Kosten fremdvergebene Aufträge 2014: Euro. Kosten fremdvergebene Aufträge 2015: Euro. Für das Jahr 2016 stehen die Kosten nach Jahresende fest. 9. Laut der Power-Point-Präsentation (PPP) aus dem Protokoll Nummer 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sollen die - 3

4 Drucksache 21/5888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlagen wiedererkennbare Qualitätsstandards wie Videoüberwachung, Notrufanlagen und eine wahrnehmbare Präsenz von Servicepersonal aufweisen. Welchen Kosten sind in den gebührenpflichtigen - Anlagen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 angefallen für a) Beschaffung und Installation neuer Anlagen zur Videoüberwachung? b) den Betrieb sämtlicher Anlagen zur Videoüberwachung? c) Beschaffung und Installation neuer Notrufanlagen? d) den Betrieb sämtlicher Notrufanlagen? Eine Differenzierung nach Video- und Notrufanlagen ist nicht möglich, da es sich hierbei um ein aufeinander aufbauendes Gesamtsystem handelt, was sich zum Beispiel durch gemeinsame Kabelführung, Kabeltrassen und Datenübertragung zeigt. Die Kosten für die Beschaffung und Installation neuer Anlagen zur Videoüberwachung sowie neuer Notrufanlagen betrugen: im Jahr 2014: Euro, im Jahr 2015: Euro. Die Kosten für den Betrieb der Anlagen zur Videoüberwachung und für die Notrufanlagen betrugen: im Jahr 2014: Euro, im Jahr 2015: Euro. Für das Jahr 2016 stehen die Kosten erst nach Jahresende fest. e) Servicepersonal zur Erzeugung einer wahrnehmbaren Präsenz? Bitte jeweils jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Die für diesen Zweck aufzuwendenden Kosten sind in den Kosten enthalten, die in den Antworten zu 6. und 10. b) angegeben sind. Das im Rahmen des GBV mit der HOCHBAHN gestellte Personal sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochbahn-Wache gewährleisten die angesprochene Präsenz. 10. Laut der Senatsantwort auf Frage 6. der Drs. 20/11361 wird die Einhaltung der Gebührenpflicht durch regelmäßige Bestreifungen der Parkand-ride-Anlagen durch spezielle Streifen der Hochbahn-Wache kontrolliert werden. a) Wie hat sich der Personalbestand dieser speziellen Streifen der Hochbahn-Wache in den Jahren 2014, 2015 und 2016 entwickelt? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln sowie jeweils VZÄ und Stellenzahl angeben. Siehe Drs. 21/2242. b) Wie hoch sind die Personalkosten, die für diese speziellen Streifen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 angefallen sind? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Die Kosten für die Bestreifung der Anlagen betrugen: im Jahr 2014: Euro, im Jahr 2015: Euro. Für das Jahr 2016 stehen die Kosten nach Jahresende fest. Die genannten Kosten sind in den in der Antwort zu 2. angegebenen Betriebskosten enthalten. 11. Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 für das Marketing im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht angefallen? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Die Kosten für das Marketing in Zusammenhang mit der Entgeltpflicht betrugen: 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5888 im Jahr 2014: Euro, im Jahr 2015: Euro. Für das Jahr 2016 stehen die Kosten nach Jahresende fest. Die Marketingkosten sind in den in der Antwort zu 2. angegebenen Betriebskosten enthalten. 12. Das Lösen der Parkscheine soll vorrangig über Automaten erfolgen. a) Wie viele Fahrkartenautomaten wurden im Rahmen der Gebührenerhebung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bislang angeschafft? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Anschaffung Parkscheinautomaten 2014: 72 Stück. Anschaffung Parkscheinautomaten 2015: drei Stück. Anschaffung Parkscheinautomaten 2016 (bis Juni 2016): vier Stück. b) Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 für Beschaffung und Installation der Fahrkartenautomaten angefallen? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Die Kosten für die Beschaffung und Installation von Parkscheinautomaten betrugen: im Jahr 2014: Euro, im Jahr 2015: Euro. Für das Jahr 2016 stehen die Kosten nach Jahresende fest. c) Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 für Wartung und Betrieb der Fahrkartenautomaten angefallen? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Die Kosten für die Wartung und Betrieb von Parkscheinautomaten betrugen: im Jahr 2014: Euro, im Jahr 2015: Euro. Für das Jahr 2016 stehen die Kosten nach Jahresende fest. d) Ist das Lösen der Parkscheine auch mittels Smartphone möglich? Wenn nein, warum nicht und inwiefern planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden eine Ausweitung der Lösmöglichkeiten? Derzeit ist das Lösen von Parkscheinen mit dem Smartphone auf den Anlagen der nicht möglich. Hierzu findet eine kontinuierliche Marktbeobachtung statt. Eine Entscheidung zur Ausweitung ist noch nicht getroffen. 13. Gibt es weitere Kosten, die in den mit den Fragen 1. bis 12. dieser Anfrage erhobenen Kosten nicht enthalten sind und die im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung entstanden sind? Wenn ja, welche sind dies genau und wie haben sich diese Kosten in den Jahren 2014, 2015 und 2016 entwickelt? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Nein. 14. Hat sich die Einführung der -Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden unter dem Gesichtspunkt der bisherigen Kosten rentiert? Ja, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 15. Mit welchen Kosten rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in den Haushaltsjahren 2017 und 2018, in welcher Höhe fallen diese Kosten in den Jahren 2017 und 2018 jeweils wofür genau an und in welchen Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Ein- 5

6 Drucksache 21/5888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode zelpläne sind diese Kosten im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 jeweils veranschlagt? Folgende Kosten für die Entgelterhebung wurden als Planwerte angenommen: für das Jahr 2017: Euro, für das Jahr 2018: Euro. Diese Planwerte sind Teil der Aufwendungen, die im Erfolgsplan der dargestellt sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/5000 (Einzelplan 7, Anlage 4.4, Seite 234). Die hat im Übrigen mit der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) einen Gewinnabführungsvertrag, sodass das Ergebnis der auf das Gesamtergebnis der HGV einwirkt. II. Nutzen 16. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? Bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 separat aufschlüsseln. Die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf betrugen: im Jahr 2014: Euro, im Jahr 2015: Euro. Für das Jahr 2016 können die Einnahmen aufgrund noch ausstehender Abrechnungen erst nach Jahresende beziffert werden. 17. Für welche Zwecke wurden die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 erwirtschafteten Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf verwendet? Bitte jahresweise aufschlüsseln und die jeweiligen Teilbeträge angeben. Nach Abzug der Umsatzsteuer stehen die Nettoeinnahmen der für ihre wirtschaftliche Tätigkeit zur Verfügung. Neben der Erhöhung des Qualitätsstandards der Anlagen und zur Attraktivitätssteigerung im Hinblick auf Sicherheit, Sauberkeit sowie zur Instandhaltung, wurden die Einnahmen auch zur Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses eingesetzt, was zu einem geringeren Verlustausgleich führte. Die Mittelverwendung der Erträge ist im Einzelnen dem Wirtschaftsplan der zu entnehmen (siehe Drs. 21/5000). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 18. Mit Bruttoeinnahmen in welcher Höhe aus dem gesamten Kartenverkauf rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in den Jahren 2017 und 2018 und in welchen Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Einzelpläne sind diese Kosten im Haushaltsplan- Entwurf 2017/2018 jeweils veranschlagt? Folgende Erträge aus dem Verkauf von Karten wurden als Planwerte prognostiziert: für das Jahr 2017: Euro, für das Jahr 2018: Euro. Diese prognostizierten Erträge aus dem Kartenverkauf sind Teil der Erträge, die im Erfolgsplan der dargestellt sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/5000 sowie Antwort zu Wie viele Tages-, Monats- und Jahreskarten wurden seit Einführung der Gebührenpflicht verkauft? Bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 separat aufschlüsseln. Jahr Tages- und Mehr-Tage-Karte 30-Tage-Karte Jahreskarte bis 30.Juni

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Mit wie vielen verkauften Tages-, Monats- und Jahreskarten rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in den Jahren 2017 und 2018 und in welchen Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Einzelpläne sind diese Kosten im Haushaltsplan-Entwurf 2017/ 2018 jeweils veranschlagt? Die Erfahrungen der Vorjahre lassen erwarten, dass auch in den Jahren 2017 und 2018 der Anteil der Tages- und Mehr-Tage-Karten bei mehr als 96 Prozent, der Anteil der 30-Tage-Karten bei mehr als 3 Prozent und der Anteil der Jahreskarten bei unter 1 Prozent aller verkauften Parkscheine liegen wird. Zu den prognostizierten Erträgen aus dem Verkauf von Karten siehe Antwort zu 18. Im Übrigen siehe Antwort zu Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Automatenverkauf seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? Bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 separat aufschlüsseln. Die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Automatenverkauf betrugen: im Jahr 2014: Euro, im Jahr 2015: Euro. Für das Jahr 2016 können die Einnahmen aufgrund noch ausstehender Abrechnungen nach Jahresende beziffert werden. 22. Mit Bruttoeinnahmen in welcher Höhe aus dem Automatenverkauf rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in den Jahren 2017 und 2018? Siehe Antworten zu 18. und Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf der Jahreskarten seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? Bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 separat aufschlüsseln. Die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf der Jahreskarten betrugen: im Jahr 2014: Euro im Jahr 2015: Euro. Für das Jahr 2016 können die Einnahmen aufgrund noch ausstehender Abrechnungen erst nach Jahresende beziffert werden. 24. Wie viele -Stell-/Parkplätze wurden seit dem 1. Juli 2014 in Hamburg neu geschaffen und wie viele davon sind kostenlos oder gebührenpflichtig? Bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 separat aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/3044. Zusätzlich werden im Jahr 2016 mit der Eröffnung der - Anlage in Poppenbüttel 355 neue gebührenpflichtige -Stellplätze geschaffen werden. 25. Wie viele -Stell-/Parkplätze werden in den Jahren 2017 und 2018 jeweils wo neu geschaffen und wie viele davon werden gebührenfrei oder gebührenpflichtig sein? Das -Entwicklungskonzept sieht einen mittelfristigen Ausbau von rund Stellplätzen in den kommenden Jahren vor. Vor dem Hintergrund des anwachsenden Auslastungsgrades der entgeltpflichtigen Anlagen und der weiterhin stattfindenden Ausweichbewegungen auf entgeltfreie Anlagen, wird der Bedarf an -Stellflächen erst nach vollständiger Übernahme und Einführung der Entgeltpflicht durch die zu ermitteln sein. Ausweichbewegungen auf entgeltfreie -Flächen verzerren in besonderer Weise die mittel- bis langfristigen Bedarfsermittlungen einzelner Anlagen. Dennoch wurden Konzeptionen für einen bedarfsgerechten Aus- und Neubau von -Anlagen angestoßen, die unter anderem eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung von -Anlagen beinhalten. 7

8 Drucksache 21/5888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 26. Laut der PPP aus dem Protokoll Nummer 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sind mit der Gebührenpflicht folgende Zielsetzungen verbunden: - Verlagerung von heutigen -Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder bei kurzen Strecken auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer, die auf angewiesen sind. - Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von - Kapazitäten für weitere Pendler. - Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R-Angebot. Laut Drs. 21/516 aus dem Mai 2015 wurden diese Zielsetzungen zum damaligen Zeitpunkt allesamt erreicht. Im November 2015 (Drs. 21/2242) und im Februar 2016 (Drs. 21/3044) wurde diese Einschätzung jeweils mit Verweis auf Drs. 21/516 bestätigt. Allerdings konnte der Senat in keiner seiner bisherigen Antworten Zahlenmaterial beziehungsweise Daten anführen, die diese Einschätzung nachvollziehbar machen. a) Inwiefern wurde das Ziel Verlagerung von heutigen -Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder bei kurzen Strecken auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer, die auf angewiesen sind. erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? b) Inwiefern wurde das Ziel Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von -Kapazitäten für weitere Pendler. erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? c) Inwiefern wurde das Ziel Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R- Angebot. erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? 27. Laut Drs. 21/516 ist seit der Einführung der Gebührenpflicht die Zahl der Fremdparker zurückgegangen. Trotz expliziter Nachfrage konnte der Senat in Drs. 21/2242 keine konkreten Zahlen für die Gültigkeit dieser Aussage vorlegen, sondern verwies eher nebulös auf Beobachtungen des auf den Anlagen eingesetzten Personals (Drs. 21/2242), konnte aber auch in Drs. 21/3044 auf erneute Nachfrage keine konkreten Zahlen nennen. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständige Behörde mittlerweile konkrete Zahlen vor, aus denen hervorgeht, dass die Zahl der Fremdparker in den gebührenpflichtigen Anlagen zurückgegangen ist? Wenn ja, wie lauten diese und auf welchen Untersuchungen beziehungsweise Erhebungen beruhen diese Zahlen? 28. Laut Drs. 21/516 werden offenbar häufiger als früher Fahrgemeinschaften gebildet, um die -Anlage zu erreichen. Sowohl in Drs. 21/2242 als auch in Drs. 21/3044 konnte der Senat keine konkreten Zahlen vorlegen, die diese These gestützt hätten, sondern der Senat verwies auch in dieser Sache in nebulöser Weise auf Erfahrungswerte des auf den Anlagen eingesetzten Personals. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständige Behörde mittlerweile konkrete Zahlen vor, aus denen hervorgeht, dass häufiger als früher Fahrgemeinschaften gebildet werden, um die -Anlage zu erreichen? Wenn ja, wie lauten diese und auf welchen Untersuchungen beziehungsweise Erhebungen beruhen diese Zahlen? 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5888 Siehe Drs. 21/516, Drs. 21/2242 und Drs. 21/3044. Derzeit wird ein Arbeitsprogramm erarbeitet, in dem die Wechselwirkungen zwischen und B+R unter besonderer Berücksichtigung der Entgeltpflicht untersucht werden sollen. 29. Laut Drs. 21/516 ist nach den Wahrnehmungen des auf den Anlagen tätigen Personals ( ) darüber hinaus die Zahl der im Umfeld abgestellten Fahrräder gewachsen. Trotz expliziter Nachfrage konnte der Senat in Drs. 21/2242 keine Protokolle, Untersuchungen oder Ähnliches zur Erhärtung dieser These vorlegen, verwies allerdings auf Stichprobenzählungen, die an den Haltestellen stattgefunden hätten. Auf eine weitere Nachfrage in Drs. 21/3044 führte der Senat an, dass die Belegung von Fahrradabstellmöglichkeiten zwischen 2008 und 2012 um 21 Prozent gestiegen sei und eine 2014 Belegterfassung diesen Trend nochmals bestätigt habe. a) An welchen Haltestellen beziehungsweise Abstellmöglichkeiten wurden die Belegterfassungen in den Jahren 2008 bis 2012 jeweils wann genau und mit welchen Ergebnissen durchgeführt und welche Entfernung (in Metern) besteht zwischen diesen Haltestellen beziehungsweise Abstellmöglichkeiten und der nächstgelegenen - Anlage? Siehe Anlagen 1 bis 3. Der exakte Abstand in Metern zwischen den Schnellbahnstationen im Hamburger Verkehrsverbund und den einzelnen -Anlagen in Hamburg wurde bislang nicht zuletzt aufgrund der erst bevorstehenden vollständigen Übernahme der bisher bezirklichen Anlagen nicht erhoben. Die Wegebeziehung zwischen beiden Punkten wird jeweils als sehr gering (durchschnittlich circa 300 m) eingeschätzt. b) Wie lauten die absoluten Zahlen, auf Basis derer die Belegung zwischen 2008 und 2012 um 21 Prozent gesunken ist? Die Zahl der regulär und wild abgestellten Fahrräder an den erhobenen Haltestellen ist bei Betrachtung der absoluten Werte um circa 20 Prozent gestiegen. Die Abweichung um 1 Prozent von dem in der Drs. 21/3044 genannten Wert ergibt sich durch erfolgte Rundungen. Für die absoluten Zahlen siehe Anlagen 1 und 3. c) Wie lauten die absoluten und relativen Zahlen der Belegterfassung aus dem Jahr 2014, an welchen Haltestellen beziehungsweise Abstellmöglichkeiten wurden diese jeweils erhoben und welche Entfernung (in Metern) besteht zwischen diesen Haltestellen beziehungsweise Abstellmöglichkeiten und der nächstgelegenen - Anlage? Siehe Anlage 4 sowie Antwort zu 29. a). d) Um wie viel Prozent ist die Belegung der Fahrradabstellmöglichkeiten zwischen 2012 und 2014 gestiegen und wie lauten die entsprechenden absoluten Zahlen? Bezogen auf die im Jahr 2012 untersuchten Stationen ist die Zahl der abgestellten Fahrräder von circa im Jahr 2012 (Erhebungszeitraum überwiegend im Spätsommer) auf circa im Jahr 2014 (Erhebungszeitraum im Spätherbst) gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von circa 13 Prozent und belegt die steigende Bedeutung der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV in Hamburg. Diese Entwicklung greift der Senat mit der Umsetzung des Bike+Ride-Entwicklungskonzeptes auf. 30. Hat sich die Einführung der -Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden unter dem Gesichtspunkt des Nutzens rentiert? Siehe Antwort zu 14. sowie Vorbemerkung. 9

10 Drucksache 21/5888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode III. Sonstiges 31. Wie viele -Stell-/Parkplätze wurden seit dem 1. Juli 2014 in Hamburg wo genau gestrichen? Bitte für 2014, 2015 und das laufende Jahr separat aufschlüsseln. Im Jahr 2016 wurden bisher keine weiteren -Stellplätze gestrichen. Im Übrigen siehe Drs. 21/ Welche -Anlagen gibt es aktuell in Hamburg, über wie viele - Park-/Stellplätze verfügen diese Anlagen jeweils und welche dieser - Anlagen unterliegen aktuell und seit wann genau der Gebührenpflicht? Siehe Anlage Wie hat sich die Zahl der -Stell-/Parkplätze in Hamburg seit 2014 entwickelt? Bitte jeweils zu den Stichtagen 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres aufschlüsseln. Es werden die Stellplätze auf allen -Anlagen in Hamburg sowie die -Anlagen mit derzeitigen Flüchtlingsunterkünften aufgeführt. Anzahl Stpl. Januar 2014: Anzahl Stpl. Juli 2014: Anzahl Stpl. Januar 2015: Anzahl Stpl. Juli 2015: Anzahl Stpl. Januar 2016: Anzahl Stpl. Juli 2016: Anzahl Stpl. Oktober 2016: Wie wird sich die Zahl der -Stell-/Parkplätze nach den Plänen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden bis zum Ende dieser Wahlperiode entwickeln? Siehe Antworten zu 24. und Zum Beantwortungszeitpunkt von Drs. 21/3044 galt an insgesamt 18 -Analgen an 14 U- oder S-Bahn-Haltestellen die Gebührenpflicht. An welchen -Anlagen wurde die Gebührenpflicht seit dem 5. Februar 2016 aufgehoben oder eingeführt? Bitte den genauen Zeitpunkt und die jeweiligen Gründe der Aufhebung beziehungsweise Einführung angeben. Seit dem 5. Februar 2016 gab es keine Änderungen gegenüber den Aussagen in der Drs. 21/ Laut des -Entwicklungskonzeptes des Senats aus Drs. 20/9662 sollte ein Großteil der bis dahin von den Bezirken bewirtschafteten - Anlagen in die Bewirtschaftung durch die -Betriebsgesellschaft übergehen. Laut Drs. 21/516 ist dies bis 26. Mai 2015 bei zwei bezirklichen -Anlagen erfolgt, bis Februar 2016 dann laut Drs. 21/3044 bei keiner weiteren Anlage. Wie viele weitere bezirkliche -Anlagen sind seit Drs. 21/3044 in die Bewirtschaftung durch die -Betriebsgesellschaft mbh überführt worden, bei welchen ist dies aktuell geplant und wie viele bezirkliche -Anlagen gibt es aktuell noch? Zusätzlich zu den Darstellungen in der Drs. 21/3044 sind am 1. Oktober 2016 die -Anlagen in Fuhlsbüttel, Langenhorn-Nord und Ohlsdorf in die Bewirtschaftung durch die übernommen worden. Im 1. Quartal 2017 sollen die -Anlagen Schnelsen und Hagenbecks Tierpark in die Bewirtschaftung übernommen werden. Im 4. Quartal 2017 sollen die -Anlagen Hochkamp, Ohlstedt und Friedrichsberg in die Bewirtschaftung übernommen werden. 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5888 Die bezirklichen Anlagen in Niendorf-Markt, Nettelnburg und Mittlerer Landweg werden derzeit für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Hier kann derzeit kein genauer Zeitpunkt für die Übernahme genannt werden. 37. Welche -Anlagen im Einzugsgebiet des HVV, die sich nicht auf Hamburger Stadtgebiet befinden, gibt es aktuell? Wie viele Stell-/Parkplätze gibt es dort jeweils, wie viele davon sind gebührenpflichtig und wie genau stellen sich die Gebühren bei Tages-, Monats- und Jahreskarten dar? Siehe Anlage In welchem Planungs- und/oder Baustadium befinden sich die - Anlagen Ochsenzoll, Poppenbüttel, Rissen und Harburg, deren Inbetriebnahme laut der PPP aus dem Protokoll Nummer 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 kurzfristig beziehungsweise innerhalb von vier Jahren geplant war, und wie viele Stellplätze sollen damit nach den aktuellen Planungen geschaffen werden? Haben sich insbesondere Veränderungen im Vergleich zu den Einlassungen des Senats aus den Drs. 21/516, 21/2242 und 21/3044 ergeben? Siehe Drs. 21/3044. Die Inbetriebnahme der -Anlage in Poppenbüttel mit 355 neuen Stellplätzen ist zum 1. Oktober 2016 erfolgt. Im Übrigen siehe Antwort zu Vom 1. September 2015 bis zum 15. Oktober 2015 war es möglich, die sogenannte 30-Tage-Karte zum Standardpreis von 20 Euro zu erwerben, dafür aber abweichend 45 Tage die -Anlagen nutzen zu dürfen. Dieses Sonderangebot wurde in Drs. 21/1591 als Marketing-Aktion mit dem Ziel der Kundengewinnung und der Kundenbindung bezeichnet. Hauptzielgruppen waren demnach potenzielle Kunden, die in der Vergangenheit vor Einführung der Entgeltpflicht die Erfahrung gemacht hatten, dass sie wegen der häufig übervollen Anlagen dort keinen Platz fanden. Laut Drs. 21/2242 wurden in dem oben genannten Aktionszeitraum Tage-Karten verkauft. Die Marketingkosten für diese Rabattaktion beliefen sich auf Euro, die Kosten für Plakate und Schaltung von Anzeigen auf jeweils Euro und die Personalkosten auf Euro (siehe Drs. 21/3044). Wurden seit Drs. 21/3044 weitere Rabattaktionen aufgelegt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und zu welchen Kosten? Im Anschluss an die Drs. 21/3044 wurden keine weiteren Rabattaktionen aufgelegt. 40. Wird es weitere Rabattaktionen geben? Wenn ja, wann, in welcher Form und zu welchen Kosten? Siehe Drs. 21/ Ende Juni 2016 waren laut Drs. 21/4925 auf fünf -Anlagen mit zusammen 915 Park-/Stellplätzen Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet. a) Hat sich an dem mit Drs. 21/4925 dokumentierten Sachstand etwas geändert? Wenn ja, was genau? Der Sachstand ist unverändert. b) Warum wurde die -Anlage Hagenbecks Tierpark/Lokstedter Höhe, wie in Drs. 21/4925 angekündigt, zum 31. Juli 2016 geschlossen und danach nicht wieder als -Anlage genutzt, sondern für ein Wohnungsbauvorhaben? Wer hat wann final entschieden, diese Anlage nach ihrer Schließung nicht wieder als - Anlage zu nutzen? Inwiefern wurde/wird der dadurch verursachte dauerhafte Verlust von 166 Park-/Stellplätzen durch neue Park-/ Stellplätze an einem anderen Ort kompensiert? 11

12 Drucksache 21/5888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Siehe Drs. 20/9662. Im Übrigen ist eine Kompensation durch die unter Ziffer in der Drs. 20/9662 genannten Handlungsempfehlungen zum Standort Hagenbecks Tierpark genannt worden. 42. Mit Drs. 21/2242 wurden stichprobenartig im Januar und Februar 2015 erhobene Zahlen zur Auslastung der -Anlagen mitgeteilt. Bis Februar 2016 gab es laut Drs. 21/3044 keine aktuelleren Zahlen. Gibt es mittlerweile für bestimmte Anlagen bereits aktuellere Zahlen? Wenn ja, wie lauten diese? Siehe Anlage Mit Drs. 21/2242 hat der Senat mitgeteilt, dass mittelfristig geplant sei, die Auslastungssituation der -Anlagen dauerhaft technisch zu erfassen und den Nutzern zur Verfügung zu stellen. In der Antwort auf die Folge-Anfrage aus dem Februar 2016 (Drs. 21/3044) hat der Senat ergänzend mitgeteilt, für das erste Halbjahr 2016 die Installation und die Inbetriebnahme einer Frei-/Besetzt-Erfassung in den -Anlagen Veddel, Berne und Horner-Rennbahn einzurichten. a) Aus welchen genauen Gründen wurden ausgerechnet diese drei Anlagen für die Installation der Frei-/Besetzt-Erfassung ausgewählt? Die drei genannten Anlagen wurden als Pilotanlagen ausgewählt, weil die entsprechenden technischen Installationen bereits vorhanden waren beziehungsweise kurzfristig installiert werden konnten. b) Wurden die Frei-/Besetzt-Erfassung in diesen drei -Anlagen wie angekündigt eingerichtet und in Betrieb genommen? Wenn ja, an welchen Tagen jeweils genau, mit welcher Technik erfolgt die Erfassung jeweils und über welche Kanäle können potenzieller Nutzer den jeweils aktuellen Belegungsstand abrufen? Die Erfassung erfolgt über in der Ein- und Ausfahrt eingebrachte Schleifen, die darüber fahrende Fahrzeuge erfassen. Die Daten werden vor Ort in der jeweiligen Frei-/ Besetzt-Anzeige dargestellt. Zukünftig ist geplant, die Daten auf einen zentralen Server zu leiten und von dort aus potenziellen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung zu stellen. c) Welche Kosten sind für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Frei-/Besetzt-Erfassung in diesen drei -Anlagen bisher insgesamt anfallen und wer trägt diese Kosten? Die Kosten für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Frei-/Besetzt- Erfassung können noch nicht abschließend genannt werden, da die Anlagen noch nicht vollständig fertiggestellt sind. d) Wie hat sich die Auslastungssituation in diesen drei -Situation seit der Inbetriebnahme jeweils entwickelt? Bitte den Auslastungsgrad für jede Anlage separat angeben und die jeweilige Entwicklung der Auslastungssituation wöchentlich seit der Inbetriebnahme aufschlüsseln. Siehe Anlage Regelmäßig kommt es auch im Umfeld von Hamburger -Anlagen zu Baumaßnahmen inklusive Straßensperrungen, die ein direktes Anfahren der jeweiligen Anlage verhindern und zum Teil erhebliche Umfahrungszeiten nach sich ziehen. Insbesondere Inhaber von 30-Tage- und Jahreskarten können diese dann nicht im gewünschten Umfang nutzen und müssen sich notgedrungen andere Parkmöglichkeiten suchen. a) Werden -Anlagen bei der Planung von Straßenbaustellen regelhaft mitbedacht? Wenn ja, in welcher Weise? 12

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5888 Die Koordinierungsstelle Baumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen (KOST) berücksichtigt bei der Koordinierung von Straßenbaustellen neben einer zeitlichen auch eine räumliche Komponente der Wirkungsweise der Baustelle auf ihr Umfeld. Dabei gilt der Grundsatz, die Leichtigkeit des Verkehrs sicherzustellen beziehungsweise geringstmöglich zu stören. Dementsprechend werden grundsätzlich die Verkehrsströme von und zu -Anlagen in die Planung einbezogen, sofern von einer bedeutenden Auswirkung auf das verkehrliche Umfeld ausgegangen wird. b) Werden -Kunden, insbesondere Besitzer von 30-Tage- und Jahreskarten, im Falle von Straßenbaustellen im Umfeld von - Anlagen über Veränderungen und gegebenenfalls Verlängerungen der Anfahrtswegen- und -zeiten informiert? Wenn ja, in welcher Form? Im Umfeld der geplanten Maßnahme wird rechtzeitig über Hinweisschilder an den Zufahrtswegen sowie im Internet unter und unter informiert, sodass eine gesonderte Information durch die nicht erforderlich ist. c) Wie viele Beschwerden von -Kunden sind seit Einführung der Gebührenpflicht eingegangen, die sich gegen baustellenbedingte Probleme beim Anfahren der -Anlagen richten? Es liegen diesbezüglich bei der keine Beschwerden vor. d) Erhalten -Kunden Rabatte oder Entschädigungen, wenn diese ihre Tickets nicht nutzen können, weil die jeweilige -Anlage nur über einen sehr zeitintensiven Umweg erreichbar ist? Kundinnen und Kunden können sich im Internet unter und unter oder telefonisch bei der gegebenenfalls über geeignete Ausweichstandorte informieren, sodass eine Entschädigung für notwendige Umwegfahrten aufgrund erforderlicher Baumaßnahmen im angrenzenden Straßennetz nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen ist. 13

14 Drucksache 21/5888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 1 Belegterfassung Bike+Ride 2008* Belegung Haltestelle Datum regulär wild gesamt absolut relativ absolut absolut relativ Allermöhe % % Alsterdorf % % Alte Wöhr % % Alter Teichweg % % Altona % % Bahrenfeld % % Barmbek % % Baumwall % % Bergedorf % % Berliner Tor % % Berne % % Billstedt % % Billwerder-Moorfleet % % Blankenese % % Borgweg % % Buchenkamp % % Buckhorn % % Burgstraße % % Burgwedel % % Christuskirche % % Dammtor % % Dehnhaide % % Diebsteich % % Eidelstedt % % Eidelstedt-Zentrum % 0 7 5% Elbgaustraße % % Emilienstraße % % Eppendorfer Baum % % Farmsen % % Feldstraße % % Finkenwerder % % Friedrichsberg % % Fuhlsbüttel % % Fuhlsbüttel-Nord % % Gänsemarkt % % Habichtstraße % % Hagenbecks Tierpark % % Hagendeel % % Hallerstraße % % Hamburger Straße % % Hammer Kirche % % Hammerbrook % % Harburg % % Harburg-Rathaus % % Hasselbrook % % Hauptbahnhof % % Heimfeld % % Hochkamp % % Hoheluftbrücke % % Hoheneichen % % Holstenstraße % % Hörgensweg %

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5888 Belegung Haltestelle Datum regulär wild gesamt absolut relativ absolut absolut relativ Horner Rennbahn % % Hudtwalckerstraße % % Iserbrook % % Joachim-Mähl-Straße % % Jungfernstieg % % Kellinghusenstraße % % Kiwittsmoor % % Klein Borstel % Klein Flottbek % % Klosterstern % % Königstraße % Kornweg % % Landungsbrücken % % Landwehr % % Langenfelde % % Langenhorn-Markt % % Langenhorn-Nord % % Lattenkamp % % Legienstraße % % Lohmühlenstraße % % Lübecker Straße % % Lutterothstraße % % Meiendorfer Weg % % Merkenstraße % % Meßberg % % Messehallen % % Mittlerer Landweg % % Mönckebergstraße % % Mümmelmannsberg % % Mundsburg % % Nettelnburg % % Neugraben % % Neuwiedenthal % % Niendorf-Markt % % Niendorf-Nord % % Ochsenzoll % % Ohlsdorf % % Ohlstedt % % Osterstraße % % Othmarschen % % Poppenbüttel % % Rahlstedt % % Rathaus % % Rauhes Haus % % Reeperbahn % % Rissen % % Ritterstraße % % Rödingsmarkt % % Rothenburgsort % Rübenkamp % % Saarlandstraße % % Schippelsweg % % Schlump % % Schnelsen % % Sengelmannstraße % % Sierichstraße % % 15

16 Drucksache 21/5888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Belegung Haltestelle Datum regulär wild gesamt absolut relativ absolut absolut relativ St.Pauli % % Stadthausbrücke % % Steinfurther Allee % % Steinstraße % % Stellingen % % Stephansplatz % % Sternschanze % % Straßburger Straße % % Sülldorf % % Tiefstack % % Trabrennbahn % % Uhlandstraße % % Veddel % % Volksdorf % % Wandsbek % % Wandsbek-Gartenstadt % % Wandsbek-Markt % % Wandsbek-Ost / Tonndorf % % Wandsbeker Chaussee % % Wartenau % % Wellingsbüttel % % Wilhelmsburg % % * Die Bike+Ride-Anlagen an den Schnellbahn-Haltestellen setzen sich je nach Zahl der Haltestellen- Ausgänge in der Regel aus mehreren Einzelstandorten zusammen. Die Messung der Entfernung dieser Anlagen von der nächstgelegenen -Anlage würde für die Jahre 2008 bis 2012 die teils händische Auswertung von deutlich mehr als Datensätzen erfordern und war selbst in der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 16

17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5888 Anlage 2 Belegterfassung Bike+Ride 2010* Belegung Haltestelle Datum regulär wild gesamt absolut relativ absolut absolut relativ Allermöhe % % Alsterdorf % % Alte Wöhr % % Alter Teichweg % % Altona % % Bahrenfeld % % Barmbek % % Baumwall % % Bergedorf % % Berliner Tor % % Berne % % Billstedt % % Billwerder-Moorfleet % % Blankenese % % Borgweg % % Buchenkamp % % Buckhorn % % Burgstraße % % Burgwedel % % Christuskirche % % Dammtor % % Dehnhaide % % Diebsteich % % Eidelstedt % % Eidelstedt-Zentrum % % Elbgaustraße % % Emilienstraße % % Eppendorfer Baum % % Farmsen % % Feldstraße % % Finkenwerder % % Fischbek % 0 0 0% Friedrichsberg % % Fuhlsbüttel % % Fuhlsbüttel-Nord % % Gänsemarkt % % Habichtstraße % % Hagenbecks Tierpark % % Hagendeel % % Hallerstraße % % Hamburg Airport % 0 0 0% Hamburger Straße % % Hammer Kirche % % Hammerbrook % % Harburg % % Harburg-Rathaus % % Hasselbrook % % Hauptbahnhof % % Heimfeld % % Hochkamp % % Hoheluftbrücke % % Hoheneichen % % 17

18 Drucksache 21/5888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Belegung Haltestelle Datum regulär wild gesamt absolut relativ absolut absolut relativ Holstenstraße % % Hörgensweg % 0 5 0% Horner Rennbahn % % Hudtwalckerstraße % % Iserbrook % % Joachim-Mähl-Straße % % Jungfernstieg % % Kellinghusenstraße % % Kiwittsmoor % % Klein Borstel % % Klein Flottbek % % Klosterstern % % Königstraße % % Kornweg % % Landungsbrücken % % Landwehr % % Langenfelde % % Langenhorn-Markt % % Langenhorn-Nord % % Lattenkamp % % Legienstraße % % Lohmühlenstraße % % Lübecker Straße % % Lutterothstraße % % Meiendorfer Weg % % Merkenstraße % % Meßberg % % Messehallen % % Mittlerer Landweg % % Mönckebergstraße % % Mümmelmannsberg % % Mundsburg % % Nettelnburg % % Neugraben % % Neuwiedenthal % % Niendorf-Markt % % Niendorf-Nord % % Ochsenzoll % % Ohlsdorf % % Ohlstedt % % Osterstraße % % Othmarschen % % Poppenbüttel % % Rahlstedt % % Rathaus % % Rauhes Haus % % Reeperbahn % % Rissen % % Ritterstraße % % Rödingsmarkt % % Rothenburgsort % % Rübenkamp % % Saarlandstraße % % Schippelsweg % % Schlump % % Schnelsen % % 18

19 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5888 Belegung Haltestelle Datum regulär wild gesamt absolut relativ absolut absolut relativ Sengelmannstraße % % Sierichstraße % % St.Pauli % % Stadthausbrücke % % Steinfurther Allee % % Steinstraße % % Stellingen % % Stephansplatz % % Sternschanze % % Straßburger Straße % % Sülldorf % % Tiefstack % % Tonndorf % % Trabrennbahn % % Uhlandstraße % % Veddel % % Volksdorf % % Wandsbek % % Wandsbeker Chaussee % % Wandsbek-Gartenstadt % % Wandsbek-Markt % % Wartenau % % Wellingsbüttel % % Wilhelmsburg % % * Die Bike+Ride-Anlagen an den Schnellbahn-Haltestellen setzen sich je nach Zahl der Haltestellen- Ausgänge in der Regel aus mehreren Einzelstandorten zusammen. Die Messung der Entfernung dieser Anlagen von der nächstgelegenen -Anlage würde für die Jahre 2008 bis 2012 die teils händische Auswertung von deutlich mehr als Datensätzen erfordern und war selbst in der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 19

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