Steuertippskonkret für Selbstständige

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Steuertippskonkret für Selbstständige"

Transkript

1 Ausgabe Mai_ 2014 Steuertippskonkret für Selbstständige 3 Liebe Leserinnen und Leser, China, Ghana, Indonesien, Kolumbien, Südkorea und das Vereinigte Königreich: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will den Mittelstand zu verstärktem wirtschaftlichen Engagement im Ausland ermutigen und hat gemeinsam mit der Germany Trade & Invest GmbH (das ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing) die eben genannten Länder als diejenigen identifiziert, die eine verstärkte Aufmerksamkeit der deutschen Exportwirtschaft verdienen. Abgesehen vom Vereinigten Königreich ist das für die meisten unserer Leserinnen und Leser vermutlich etwas zu sagen wir mal: exotisch. Und groß ins weltweite Exportgeschäft einzusteigen, ist vielleicht gar nicht mal unbedingt Ihr Wunsch. Aber auch in Europa gibt es Märkte, die erobert werden wollen. Oder einer Ihrer Lieferanten sitzt außerhalb Deutschlands schon sind Sie mittendrin im grenzüberschreitenden Geschäft! Und tatsächlich hat die Studie Top- Exportmärkte 2014 der Germany Trade & Invest (GTAI) dazu auch Ermutigendes zu berichten: Alle europäischen Staaten erwarten für 2014 ein besseres Ergebnis als Mit 4,2% soll Lettland mit Abstand am schnellsten wachsen. Auch Litauen, Polen und Schweden, gefolgt vom Vereinigten Königreich, der Slowakei und Estland, weisen Wachstum weit über dem EU- Durchschnitt auf. In der Tschechischen Republik, Spanien, Portugal und Italien wird sich, so die GTAI, die Wirtschaft beleben. Nun sind aber nicht alle europäischen Länder auch Euro-Länder. Wenn Sie also zum Beispiel Lieferanten in Dänemark, Großbritannien oder der Schweiz haben, dann sollten Sie vorher auf jeden Fall unseren Beitrag auf Seite 15 lesen. Falls Sie sich diese Lektüre für den Urlaub vornehmen, dann werfen Sie doch bitte vorher noch einen Blick in den Artikel Selbstständige und Urlaub: (Wie) geht das?, damit während Ihrer Abwesenheit alles glatt läuft! Für die Redaktion Ihre Maike Backhaus In dieser Ausgabe: Ticker und Termine Steuerpraxis Vorsicht, Fallen Mini-Jobber in Ihrem Betrieb Rechtsform für Unternehmen Welche ist die richtige für mich? Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Was Sie als Unternehmer wissen und beachten müssen Steuern in Kürze Umsatzsteuer BFH schränkt Sollbesteuerung ein Arbeitszimmer Gemischt genutzten Raum abziehen? Kleinunternehmer Quittungs-Vordrucke möglichst vermeiden! Betriebsausgaben Versicherungsbeiträge absetzen Rund um die Selbstständigkeit Selbstständige und Urlaub (Wie) geht das? Ausländische Kunden und Lieferanten Was wichtig ist bei Rechnungen und Gutschriften Zu guter Letzt

2 Ticker und Termine Steuertippskonkret 2 Ticker SEPA Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen, Ausset zung der Vollziehung und Erlasse von Steuerforderungen müssen künftig mindestens zehn Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin dem zuständigen Finanzamt vorliegen, damit der Bearbeiter den Einzug per Lastschrift noch ändern kann. Geht der Antrag später beim Finanzamt ein, erfolgt der Einzug des bisher festgesetzten Betrages. Anlage EÜR Das Formular Anlage EÜR wurde wieder einmal geändert. In der Steuererklärung für 2013 will das Finanzamt auf Seite 2 mehr Details wissen zu Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen; Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kraftfahrzeuge); Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge) und Werbekosten (z. B. Inserate, Werbespots, Plakate). Selbstständig oder nicht? Eine Statusentscheidung der Clearingstelle bindet zwar Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, nicht aber die gesetzliche Unfallversicherung: Die Entscheidungsbefugnis der DRV Bund erstrecke sich nur auf die Versicherungszweige, für die der Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen ist, erklärten die Richter des LSG Baden-Württemberg. Dazu gehöre die gesetzliche Unfallversicherung aber nicht (Urteil vom , Az. L 10 U 5019/11). Keine Privatnutzung Für einen typischen Werkstattwagen muss auch ohne Fahrtenbuch kein Privatanteil versteuert werden. In einem vom FG Niedersachsen entschiedenen Fall ging es um einen Geländewagen mit nur zwei Sitzplätzen, verklebten (hinteren) Seitenscheiben und einer Trennwand zum Ladebereich, in dem sich fest verankerte Einbauten wie Hochdruckreiniger, Wassertank und Hydraulikpumpe befanden. Außerdem war im Auto ständig ein starker Tiergeruch vorhanden. Dass man sowas privat fährt, konnten sich die Richter nicht vorstellen (Urteil vom , Az. 4 K 302/11). Maus-Arm Ein Tennisellenbogen (Epicondylitis humeri radialis) ist auch bei häufiger Nutzung der Computermaus nicht ursächlich auf eine Berufstätigkeit am Computer zurückzuführen und daher nicht als Berufskrankheit anzuerkennen, entschied das Hessische Landessozialgericht (Urteil vom , Az. L 3 U 28/10). Der Erkrankte bearbeitete mehr als drei Viertel seiner täglichen Arbeitszeit am Computer komplexe Datenlisten und musste dabei ständig mit der Computermaus hoch- und runterscrollen. Mehr Gründer 2013 haben sich rund Personen selbstständig gemacht; das sind rund 12% mehr als Dies ist das zentrale Ergebnis des aktuellen KfW-Gründungsmonitors. Deutlich gestiegen ist dabei die Zahl der Nebenerwerbsgründungen: von (2012) auf Die Zahl der Vollerwerbsgründungen ist dagegen leicht gesunken von (2012) auf Das Statistische Bundesamt teilt zum Thema Neugründungen mit: Rund Menschen meldeten 2013 eine Firma an, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Das waren 4,1% weniger als Freiberufler Die Anerkennung als Freiberufler setzt nicht voraus, dass man genau in dem Fachbereich tätig wird, in dem man seinen Studienabschluss gemacht hat. Das entschied das FG Berlin-Brandenburg im Fall eines Diplom-Ingenieurs (FH) für Holztechnik, der sich im IT-Bereich selbstständig gemacht hatte. Seine Arbeit bestand darin, Software zu entwickeln, zu evaluieren und an individuelle Kundenbedürfnisse anzupassen. Es genüge, dass er auf einem beliebigen Hauptgebiet des Ingenieurwesens in ingenieurtypischer Weise selbstständig berufstätig sei, erklärten die Richter (Urteil vom , Az. 10 K 10056/09). Kurioses Die Kosten für spirituelle Dienstleistungen dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, entschied das FG Münster. Im entschiedenen Fall sollte Gott für gute Umsätze sorgen (Urteil vom , Az. 12 K 759/13). Steuertermine im Juni Fälligkeit: Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer Ablauf der Schonfrist: Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge: Steuertermine im Juli Fälligkeit: Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Ablauf der Schonfrist: Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge: Hinweis: Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die Drei-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Über weisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.

3 3 Steuertippskonkret Steuerpraxis Vorsicht, Fallen! Mini-Jobber in Ihrem Betrieb Die Beschäftigung von Mini-Jobbern ist attraktiv für Sie als Unternehmer, um Personalengpässe gezielt zu überbrücken und kleinere Aufgaben zu delegieren. Gleichzeitig profitiert auch der Mini-Jobber selbst, der für seinen Job in aller Regel keine Abgaben zu zahlen braucht. Aber es gibt einige Fallstricke, wenn Sie eine 450-Euro- Kraft in einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung anstellen. Falle 1: Der Verdienst Eigentlich klingt es einfach: Ein Mini- Jobber darf abgabenfrei bis zu 450 Euro im Monat bei Ihnen verdienen. Aber nur selten verdient der Mini-Jobber wirklich jeden Monat exakt 450 Euro in vielen Unternehmen schwankt das Einkommen, wenn z. B. nach Stunden bezahlt wird. Folgende Fälle sind dabei zu unterscheiden: 1. Der Mitarbeiter verdient aufs Jahr gerechnet mehr als 450 Euro pro Monat Der Mini-Jobber darf regelmäßig nicht mehr als 450 Euro verdienen. Regelmäßig heißt in diesem Zusammenhang, dass auch Einmalzahlungen auf das Monatsgehalt umgelegt werden mit unangenehmen Nebenwirkungen. konkret_ihr Mitarbeiter bekommt ein fixes Gehalt von 400 Euro im Monat und soll wie jedes Jahr zusätzlich Extrazahlungen in Höhe von 800 Euro erhalten. Das Gesamt - einkommen im Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten würde dann Euro betragen das sind 467 Euro im Monat. Damit ist die regelmäßige Einkommensgrenze überschritten, die Tätigkeit wird rück wirkend für das ganze Jahr steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Konsequenz für Sie als Arbeitgeber: Sie tragen die Last der gesamten Sozialversicherungsabgaben bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil alleine und rückwirkend für vier Jahre! Halten Sie das Jahreseinkommen deshalb inklusive aller Sonderzahlungen bei unter Euro, damit die Monatsgrenze von 450 Euro nicht reißt. Nicht in die Berechnung der Arbeitslohngrenze einbezogen werden übrigens steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen des Arbeitgebers. Es ist also beispielsweise wie bei jedem Angestellten auch möglich, dass Sie einem Mini- Jobber zusätzlich zu seinem Arbeitslohn die Kindergartenkosten für den Nachwuchs zahlen oder ihm einen Benzingutschein übergeben. Solche Leistungen können zusätzlich zu den 450 Euro gezahlt werden, ohne dass die Abgabenfreiheit für den Mini-Jobber entfällt. Im Blick Situation Ein Mini-Jobber in Ihrem Unternehmen soll vom bis zum wegen eines Krankheitsfalles in Vollzeit arbeiten und statt der 450 Euro Euro bekommen. konkret Sie möchten die Beschäftigung weiter sozialversicherungsfrei gestalten. Für Sie zu tun Da der Zeitraum der Vollbeschäftigung nicht länger als zwei Monate ist, liegt nur eine gelegentliche Überschreitung der Verdienstgrenze vor, die zudem durch die Krankheit unvorhersehbar war. Damit bleibt der Job auch mit dem Gehalt von Euro ein Mini-Job, der für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. Sie als Arbeitgeber haben auf dieses Gehalt dann den vollen Pauschalbetrag von 32,64% zu zahlen. Model Foto: Colourbox.de 2. Der Mitarbeiter muss unvorhersehbar mehr arbeiten Wenn der regelmäßige Lohn die 450 Euro nicht überschreiten darf, sieht das bei einem unregelmäßigen Lohn schon anders aus. Eine solche Unregelmäßigkeit liegt immer dann vor, wenn die Arbeitslohngrenze gelegentlich bis zu maximal zwei Monaten im Jahr und nicht vorhersehbar überschritten wird. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Mini-Jobber unerwartet für einen längerfristig erkrankten Kollegen einspringen muss: In einer solchen Aus nahmesituation darf die 450-Euro-Grenze innerhalb von zwölf Monaten zwei Mal überschritten werden, ohne dass die Sozialversicherungsfreiheit wegfällt. Mit den Merkmalen gelegentlich und unvorhersehbar werden solche Situationen abgegrenzt zu Extra-Zahlungen wie dem Weihnachtsgeld, das regelmäßig und absehbar gezahlt wird. 3. Lohnnachzahlungen führen zu einer Überschreitung der Einkommensgrenze Es gibt immer wieder Fälle, in denen Arbeitnehmer nachträglich Anspruch auf Lohnnachzahlungen haben, weil z. B. tarifliches Weihnachtsgeld ausgezahlt werden muss, Überstunden nicht korrekt vergütet wurden oder der Mitarbeiter untertariflich bezahlt wurde. Solche Nachzahlungen können für Sie doppelt teuer werden: Sie müssen die offenen Ansprüche begleichen und haften, wenn kein Mini-Job mehr vorlag. konkret_ein Mini-Jobber in Ihrem Unternehmen hat in den letzten vier Jahren immer 400 bzw. nach der Ausweitung der Mini-Job-Grenze 450 Euro monatlich verdient. Jetzt stellt sich heraus, dass sein Urlaubsanspruch nicht korrekt abgegolten wurde. Er erhält pro Jahr zwischen 400 und 600 Euro nachträglich als Entschädigung für den falsch berechneten Urlaub. Damit liegt er in allen vier Jahren über der 400- bzw. 450-Euro-Grenze. Das bedeutet, dass es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelte. Und Sie zahlen bis zu vier Jahre rückwirkend die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge nach.

4 Steuerpraxis Steuertippskonkret 4 Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, berechnen Sie den Lohn immer korrekt, und zahlen Sie im Monat am besten nur bis zu 400 Euro an den Mini-Jobber: So haben Sie bei Nachzahlungen einen finanziellen Spielraum! 4. Das Gehalt schwankt, bleibt aber immer unter 450 Euro Dieser Fall ist unproblematisch, weil es beim Mini-Job keine Grenze nach unten gibt, bei der eine Sozialversicherungspflicht entfallen könnte. Allerdings gibt es eine sog. monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrenze, die bei 175 Euro liegt. Auf diesen Betrag wird die Pauschalabgabe immer berechnet, auch wenn das tatsächliche Gehalt darunter liegt. Mini-Jobber in Ihrem Betrieb: So hoch sind die Abgaben für Sie Pauschalabgabe für die Rentenversicherung 15% für die Krankenversicherung 13% für die Steuer 2% Umlagen Lohnfortzahlung U1 für Krankheits- und Kuraufwendungen (Unternehmen bis 30 Mitarbeitern) 0,70% U 2 für Mutterschaftsaufwendungen 0,14% U 3 für Insolvenzgeld 0,15% Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung 1,6% Falle 2: Der Mitarbeiter hat mehrere Mini-Jobs Oft kommt es vor, dass Mini-Jobber mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Dabei gilt folgende Regel: Alle geringfügigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Bleiben alle Jobs zusammen unter der 450-Euro-Grenze, bleiben die Beschäftigungen geringfügig und damit für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie als Arbeitgeber zahlen dann entsprechend dem von Ihnen gezahlten Arbeitslohn die Pauschalabgabe. Anders sieht es aus, wenn mit allen Mini- Jobs zusammen die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten wird: Dann liegen die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung nicht mehr vor und jede Beschäftigung wird versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Und es ist an Ihnen als Arbeitgeber festzustellen, ob diese Sozialversicherungspflicht vorlag oder nicht. konkret_sie müssen seit dem dokumentieren, dass Sie den Mini-Jobber zu weiteren Beschäftigungen befragt und ihn auf die Konsequenzen einer Mehrfachbeschäftigung mit dem Überschreiten der 450-Euro-Grenze hingewiesen haben. Außerdem muss er bestätigen, dass er die Aufnahme weiterer Jobs bei Ihnen meldet. Eine entsprechende Auskunft des Mitarbeiters muss bei den Lohnunterlagen aufbewahrt werden. Wenn Sie nicht feststellen, ob und in welchem Umfang weitere Mini-Jobs bei Ihren Mitarbeitern bestehen, kann es teuer werden. Denn eine Sozialversicherungspflicht tritt rückwirkend mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ein, wenn, so der Gesetzestext, Sie es vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt haben, den Sachverhalt für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung aufzuklären. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen hier hohe Nachzahlungen, weil Sie die offenen Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend tragen müssen und zwar auch den Arbeitnehmeranteil. Wird dagegen der Status regelmäßig dokumentiert, tritt eine Sozialversicherungspflicht erst zu dem Zeitpunkt ein, in dem die Mini- Job-Zentrale oder der Rentenversicherungsträger nach einer Betriebsprüfung Ihnen dies offiziell mitteilt Nachforderungen sind dann nicht möglich. Model Foto: Colourbox.de Falle 3: Mini-Jobber und Sozialversicherung Grundsätzlich übernehmen Sie als Arbeitgeber bei Ihren Mini-Jobbern die Sozialabgaben mit den Pauschalzahlungen. Zwei Dinge müssen Sie dabei berücksichtigen: 1. Die Aufstockungsoption Nach der seit 2013 geltenden Regelung ist grundsätzlich jeder Mini-Jobber von vornherein in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, kann sich aber auf Antrag davon befreien lassen einen solchen Befreiungsantrag muss der Mini-Jobber bei Ihnen stellen. Mit der Aufstockung leistet der Arbeitnehmer zusätzlich zu den 15%, die Sie pauschal in die Rentenversicherung einzahlen, einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 3,9 Prozentpunkten und stockt den Beitragssatz auf die regulären 18,9% auf. konkret_ihr Mini-Jobber verdient 300 Euro monatlich bei Ihnen, Sie führen dafür 45 Euro pauschal in die Rentenversicherung ab. Der Mini-Jobber selbst trägt die rest - lichen 3,9%, stockt den Beitrag damit um 11,70 Euro auf und zahlt damit vollwertig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. 2. Krankenversicherung Zwar leisten Sie für die Krankenversicherung Ihres Mini-Jobbers einen Pauschalbeitrag von 13%, eine eigenständige Krankenversicherung des Mini- Jobbers begründet das aber nicht. Mini-Jobber müssen ihren Krankenversicherungsschutz immer über einen anderen Weg sicherstellen. konkret_oft besteht bei Mini-Jobber eine Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung oder weil der Mini-Job neben einem sozialversicherungspflichtigen Haupt-Job ausgeübt wird, über den eine Krankenversicherung besteht. Ist das nicht der Fall, muss der Mini-Jobber sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

5 5 Steuertippskonkret Soll Ihr Mini-Jobber über Ihr Unternehmen auch krankenversichert werden, geht das nur, wenn er mehr als 450 Euro verdient und damit entsprechend Sozialversicherungspflicht besteht. Falle 4: Meldepflichten Sie müssen als Arbeitgeber einen Mini- Jobber bei der Mini-Job-Zentrale anmelden und zwar nicht nur zu Beginn der Tätigkeit. Meldungen sind auch erforderlich: am Ende der Beschäftigung, bei Unterbrechung der Beschäftigung oder Entgeltzahlung, bei Überschreiten der Verdienstgrenze von 450 Euro, bei Wechsel von einer geringfügigen Beschäftigung zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und umgekehrt. Das gilt auch bei Personen in Ihrem Unternehmen, die als Vollzeitkräfte für einen begrenzten Zeitraum als Mini-Jobber arbeiten z. B. nach einer Elternzeit. bei Änderung des Namens des Mini- Jobbers. Außerdem müssen Sie am Jahresende und bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses für den Mini-Jobber eine Jahresmeldung über den Jahresverdienst und den Beschäftigungszeitraum abgeben und zwar bis spätestens zum des folgenden Jahres. Die Meldung erfolgt mit Ihrer Betriebsnummer, die Sie bei der Agentur für Arbeit erhalten und den Angaben zum Mini-Jobber wie z. B. Sozialversicherungsnummer. konkret_das Verfahren dafür ist standardisiert und wird am einfachsten über das kostenlose Programm sv.net im Internet vorgenommen. Erforderlich sind dann jährliche Beitragsnachweise, die ebenfalls über sv.net erfolgen können. Sie müssen Ihren Mini-Jobber zudem zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden es reicht nicht, wenn die Pauschalabgabe abgeführt wird. Die für die Unfallversicherung zuständigen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen, teilweise auch regional gegliedert. Eine Übersicht finden Sie im Netz unter Die Rechte von Mini-Jobbern Mini-Jobber sind als Teilzeitbeschäftigte arbeitsrechtlich wie allen anderen Mitarbeiter zu behandeln. Damit haben sie Anspruch auf Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei persönlicher Arbeitsverhinderung. Und natürlich genießen die Mini-Jobber auch den Kündigungsschutz. Das ist dabei zu beachten: 1. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit müssen Sie dem Mini-Jobber sein Gehalt für sechs Wochen weiterzahlen. Problematisch ist dabei oft die Berechnung. Im Blick Situation Ein Mini-Jobber in Ihrem Unternehmen ist vom 9.6. bis zum zehn Arbeitstage krankgeschrieben. konkret Sie möchten berechnen, welchen Lohn Sie fortzahlen müssen. Für Sie zu tun Verdient er normalerweise 450 Euro bei Ihnen, verdient er bei durchschnittlich 22 Arbeitstagen im Monat pro Tag 20,45 Euro, die Sie pro Krankheitstag auszahlen. Insgesamt erhält er also 204,50 Euro. Wird er auf Stundenbasis bezahlt, muss eine durchschnittliche Stundenzahl pro Arbeitstag berechnet werden. Bei 50 Stunden im Monat und 22 Arbeitstagen entfallen im Schnitt auf jeden Tag 2,27 Arbeitsstunden bei zehn Tagen Krankheit müssen also 22,7 Stunden bezahlt werden. 2. Arbeitsvertrag für Mini-Jobber Die wesentlichen Rechte und Pflichten von Mini-Jobbern sollten in einem Arbeitsvertrag fixiert werden. Geregelt werden sollte darin das Tätigkeitsfeld, der Arbeitsort, die Höhe und die Zusammensetzung des Arbeitslohnes, die vereinbarte Arbeitszeit, die Dauer des Urlaubs sowie die Kündigungsfrist. 3. Urlaub Sie müssen einem Mini-Jobber mindestens vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub gewähren. Bei einer Fünf-Tage- Woche sind das 20 Tage. Hier gilt die gleiche Berechnungsgrundlage wie bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Für jeden Urlaubstag erhält er den Satz, den er im Schnitt pro Arbeitstag verdient. 4. Ausfall von Arbeitstagen Fällt ein regelmäßiger Arbeitstag Ihres Mitarbeiters auf einen gesetzlichen Feiertag, an dem nicht gearbeitet wird, müssen Sie den ausfallenden Lohn ebenfalls erstatten. Auch hier wird der durchschnittliche Tagessatz zugrunde gelegt. 5. Kündigungsschutz Auch für den Kündigungsschutz gelten für Mini-Jobber die gleichen Spielregeln wie für andere Mitarbeiter. Der Arbeitsvertrag kann von Ihnen als Arbeitgeber mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. bzw. zum Ende des Kalendermonats aufgelöst werden kann. konkret_sie kündigen einem Mitarbeiter am der letzte Tag des Mitarbeiters ist dann der Bei einer Kündigung am endet das Arbeitsverhältnis zum Etwas anderes gilt nur, wenn vertraglich andere Fristen vereinbart worden sind. Dabei gilt: Eine kürzere Frist kann nicht wirksam vereinbart werden, längere Fristen hingegen schon. Solche längeren Fristen ergeben sich zudem auch aus der Betriebszugehörigkeit. Ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit steigt die Frist auf zwei Monate, ab acht Jahren auf drei und ab zehn Jahren auf vier Monate.

6 Steuerpraxis Steuertippskonkret 6 Rechtsformen für Unternehmen Welche ist die richtige für mich? Jeder Unternehmer steht irgendwann vor der Wahl der richtigen Rechtsform. Denn die entscheidet über die persönliche Haftung, das Mitspracherecht, Gestaltungsmöglichkeiten und nicht zuletzt über steuerliche Fragen und ist damit prägend für Ihre selbstständige Tätigkeit: Als wer oder was Sie im Geschäftsleben auftreten, wirkt sich bis auf Ihr Privatleben und -vermögen aus. Es gibt dabei keine guten und schlechten Rechtsformen, sondern nur die zu Ihrer Unternehmung passenden. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Rechtsformen vor und zeigen, welche zu Ihrem Unternehmen passen könnte. Einzelunternehmer Ist nur der Gründer selbst im Unternehmen verantwortlich, kann er als Einzelunternehmer agieren die in Deutschland häufigste Rechtsform. Der Einzelunternehmer hat keine gleichberechtigten Mitverantwortlichen und keine stillen Teilhaber, er alleine führt die Geschäfte. 1. Die Vorteile von Einzelunternehmen Wer sich als Einzelunternehmer ins Geschäftsleben stürzt, genießt eine Menge Vorteile. Er ist immer der Herr im Haus, hat also die volle Entscheidungskraft und muss sich mit niemandem abstimmen. Treten Sie als Einzelunternehmer auf, müssen Sie Ihre erzielten Gewinne zudem mit niemandem teilen sie stehen Ihnen ganz alleine zu. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass es für Einzelunternehmer recht einfach ist, Kredite von Banken oder Lieferanten zu bekommen, weil der Einzelunternehmer mit seinem ganzen auch priva ten Vermögen für Verbindlichkeiten einsteht. Zudem brauchen Sie theoretisch kein Kapital, um das Einzelunternehmen zu gründen und müssen nur wenige behördliche Vorgaben erfüllen. Die Gründung ist zudem wirklich simpel: Es ist lediglich ein einfacher Fragebogen für die Gewerbeanmeldung auszufüllen bei Freiberuflern ist selbst das nicht notwendig, sie zeigen die Tätigkeit nur beim Finanzamt an. 2. So haftet das Einzelunternehmen Der Einzelunternehmer haftet grundsätzlich mit seinem Privatvermögen, sodass ein Einzelunternehmer mit wirtschaftlichen Problemen im Unternehmen diese schnell auch privat zu spüren bekommt. konkret_als Unternehmer verlieren Sie einen Auftrag im Wert von Euro, für den Sie bei Ihrem Lieferanten mit Euro in der Schuld stehen. Können die Euro nicht über die Rücklagen im Unternehmen aufgebracht werden, müssen Sie sie privat zuschießen. Ist das auch nicht möglich, stehen Sie vor einer Insolvenz geschäftlich und privat. 3. Einzelunternehmen und Finanzamt Natürlich sind die Gewinne von Einzelunternehmen grundsätzlich steuerpflichtig. Bei Gewerbetreibenden wird auch die Gewerbesteuer fällig allerdings erst ab einem Jahresgewinn von Euro. Für Freiberufler ist die Gewerbesteuer dagegen kein Thema, wenn ausschließlich freiberufliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, ist die Umsatzsteuer weder für Freiberufler noch für Gewerbetreibende ein Thema. konkret_die Umsatzsteuer ist kein Thema, wenn der Gesamtumsatz im vorherigen Kalenderjahr unter Euro lag und im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich die Grenze von Euro nicht überschreitet. Die Buchführungspflichten sind dagegen überschaubar: Nur wenn Sie als Kaufmann im Handelsregister eingetragen sind, müssen Sie eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechung erstellen. Bei einem Umsatz von nicht mehr als Euro sowie einem Jahresüberschuss von nicht mehr als Euro werden Kaufleute von der Buchführungspflicht befreit. Freiberufler und nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer brauchen nur deutlich weniger komplizierte Einnahmen-Überschuss-Rechnungen zu erstellen. Fazit: Wer sollte als Einzelunternehmer agieren wer nicht? Wer einen einfachen Einstieg in die Selbstständigkeit sucht, kann als Einzelunternehmer mit wenig Hürden loslegen. Ideal ist das vor allem für nebenberufliche Gründungen oder Unternehmen mit einem geringen Umsatz und Risiko. Zudem ist kein Kapital erforderlich, das dann im Unternehmen gebunden ist. Wer allerdings größer einsteigt und wirtschaftliche Risiken trägt, ist als Einzelunternehmern durch die volle Haftung mit dem Privatvermögen nicht richtig aufgestellt. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Die GbR ist oft die gewählte Rechtsform, wenn sich zwei oder mehrere Partner für eine Unternehmung zusammentun wollen. Basis ist ein einfacher Gesellschaftsvertrag, der die Spielregeln der Zusammenarbeit regelt, wie Art und Zweck der Gesellschaft, Geschäftsführung und Verteilung von Gewinn und Verlust bis hin zu der möglichen Auflösung. 1. Die Vorteile der GbR Der größte Vorteil ist zweifelsohne die schnelle und kostengünstige Gründung: Außer einem Gesellschaftsvertrag braucht es nicht viel, um zwei Partner über die GbR miteinander geschäftlich zu verbinden. Es bedarf keiner notariel

7 7 Steuertippskonkret len Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages, keiner Einzahlung eines Mindestkapitals und auch keiner Registrierung. 2. So haftet die GbR Bei der Haftung der GbR zeigen sich Parallelen zum Einzelunternehmen: Denn die GbR selbst, aber auch die Gesellschafter nehmen nach außen am Rechtsverkehr teil und haften jeweils mit ihrem gesamten Privatvermögen. In aller Regel haften die Gesellschafter im gleichen Verhältnis zueinander eine abweichende Regelung wirkt aber nicht im Außenverhältnis gegenüber Dritten. konkret_die ABC-GbR hat intern festgelegt, dass A und B mit 25% haften, C dagegen mit 50%. Wird A als Gesellschafter in Anspruch genommen, wirkt die Haftungsbegrenzung nicht nach außen: Seine Gläubiger können ihn zu 100% in Anspruch nehmen, ein Ausgleich erfolgt dann intern unter den Gesellschaftern. Die persönliche Haftung wird natürlich auch dann zum Risiko, wenn die GbR insolvent wird, weil dann die Gesellschafter für die offenen Forderungen der GbR-Gläubiger persönlich einstehen müssen. 3. GbR und Finanzamt Die steuerliche Behandlung der GbR hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mehrere Freiberufler in einer GbR werden in der Regel eine Einnahme-Überschuss-Rechnung durchführen, wie sie es auch als Einzelunternehmer kennen. Gewerbetreibende haben diese Option, solange der Jahresumsatz unter Euro bleibt, der Jahresgewinn unter Euro und nicht freiwillig Bücher geführt werden. Die GbR unterliegt selbst im Übrigen der Gewerbesteuer, wenn sie ein Gewerbe ausübt. Das kann vor allem dann zum Bumerang werden, wenn sich Gewerbetreibende und Freiberufler in der GbR zusammenschließen und unternehmerisch tätig werden, weil Model Foto: Colourbox.de dann in aller Regel die Gewinne der Freiberufler vom Gewerbebetreib infiziert werden und ebenfalls der Gewerbesteuer unterfallen. konkret_zwei Anwälte und ein Fachbuchhändler für juristische Literatur gründen gemeinsam eine GbR. Der Buchhandel ist eine gewerbliche Tätigkeit, die auf die juristische, freiberufliche Tätigkeit abstrahlt, sodass insgesamt die Gewinne aus dem Buchvertrieb und die Gewinne der Anwälte gewerbesteuerpflichtig sind. Solche Kooperationen aus Freiberuflern und Gewerbetreibenden sollten unter dem Dach einer GbR vermieden werden. Die eigene Steuererklärung für die GbR wird beim Geschäftssitz-Finanzamt der GbR abgegeben entscheidend ist bei der Steuererklärung die prozentuale Verteilung der Gewinne und Verluste der GbR auf die Gesellschafter. Die wird über das Formular zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gegenüber dem Finanzamt erklärt. Die Gewinnverteilung selbst bestimmen die Gesellschafter am besten in einem Zusatz zum Gesellschaftsvertrag. konkret_lag der Umsatz der GbR im vergangenen Kalenderjahr nicht über Euro und wird er im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich Euro nicht überschreiten, werden von der GbR keine Umsatzsteuern erhoben und sie kann auch keine Vorsteuern abziehen. Fazit: Wer sollte als GbR agieren wer nicht? Die GbR ist eine klassische Einsteiger- Rechtsform, die sich anbietet, wenn zwei und mehr Partner unter einem Dach agieren wollen. Freiberufler sollten bei der GbR unter sich bleiben und nicht mit einem Gewerbetreibenden zusammengehen, damit die Gewerbesteuerpflicht nicht auf freiberufliche Gewinne abstrahlt. Gewerbetreibende können die GbR nutzen, wenn sie im Kleinen zusammenarbeiten und lediglich kleinere Umsätze erzielen, sodass die GbR Ihnen dabei hilft, die Buchführungspflicht zu umgehen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine der bekanntesten Rechtsformen für ein Unternehmen sie kann zu jedem Zweck errichtet und sowohl von einer Person alleine wie auch von mehreren Personen gemeinsam gegründet werden. Vertreten wird die GmbH nach außen von einem oder mehreren Geschäftsführern. 1. Die Vorteile der GmbH Der wichtigste Vorteil und der häufigste Grund, die GmbH zu gründen, ist die Haftungsbeschränkung. Denn die Haftung der GmbH als juristische Person ist auf das Stammkapital beschränkt, das mindestens aus Euro bestehen muss das Privatvermögen der Gesellschafter ist damit grundsätzlich geschützt. Ein weiteres Plus ist die Reputation der Rechtsform bei Banken und allgemein im Geschäftsverkehr es gibt keine Vorbehalte, wie es bei anderen, weniger bekannten Gesellschaftsformen der Fall ist. 2. So haftet die GmbH Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH in der Regel nur mit ihrem Stammkapital. Eine Ausnahme hiervon

8 Steuerpraxis Steuertippskonkret 8 gilt nur dann, wenn der Geschäftsführer vorsätzlich oder fahrlässig die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verletzt in einem solchen Fall wäre der Rückgriff auf sein Vermögen möglich. In der Praxis werden Kredite an GmbHs oft allerdings mit einer persönlichen Bürgschaft des Geschäftsführers verknüpft: In diesem Fall haften Sie für Kredite natürlich aus Ihrer Bürgschaft auch persönlich. 3. GmbH und Finanzamt Die Gewinne der GmbH werden mit Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und mit Gewerbesteuer belastet. Auf den steuerrechtlichen Gewinn wird ein Körperschaftsteuersatz von derzeit 15% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag erhoben. Zusätzlich ist Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag zu zahlen. Dieser entspricht im Wesentlichen dem für die Berechnung der Körperschaftssteuer ermittelten Gewinn. Ganz wichtig: Während natürlichen Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von Euro bei der Gewerbesteuer gewährt wird und die Gewerbesteuer damit erst auf den darüber hinausgehenden Betrag anfällt, gibt es einen solchen Freibetrag für eine GmbH nicht: Die Gewerbesteuer ist also auf den ersten Euro des Gewinns zu berechnen. Die GmbH ist zusätzlich natürlich zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet. Fazit: Wer sollte eine GmbH gründen wer nicht? Das größte Plus der GmbH ist die Haftungsbegrenzung der Gesellschafter damit ist die GmbH vor allem dann die richtige Wahl, wenn das Geschäftsmodell Ihrer Unternehmung größere Investitionen vorsieht, die durch Kredite finanziert werden müssen. Hier können Sie als Unternehmer Ihre Haftungsgefahr reduzieren. Wer als Freiberufler oder Kleingewerbetreibender die Gewerbesteuerpflicht verhindern könnte, sollte die GmbH mit Vorsicht genießen, weil durch sie die Gewerbsteuer unumgänglich wird. Bedenken sollten Gründer auch, dass die GmbH aufwendigere bürokratische Anforderungen formuliert: So muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden. Zudem müssen Euro als Stammkapital eingebracht werden, die im Unternehmen gebunden sind, und es bestehen Buchführungspflichten. Die Unternehmergesellschaft (UG) Seit einigen Jahren ist die Unternehmergesellschaft als Rechtsform möglich sie ist quasi die kleine Schwester der GmbH mit dem großen Unterschied, dass kein Stammkapital von Euro erforderlich ist theoretisch reicht ein Euro. Besonders beliebt ist die UG bei Existenzgründern durch die Kombination aus Haftungsbefreiung und der Regelung zum Stammkapital. 1. Die Vorteile der UG Viele Vorteile der UG spiegeln sich im Vergleich zur GmbH: Auch die UG ist eine juristische Person und tritt als solche im Geschäftsverkehr auf. Die Personen der Gesellschafter sind strikt davon getrennt, die Haftung erstreckt sich nur auf die UG. Das größte Plus ist auf den Model Foto: Colourbox.de ersten Blick das geringe Stammkapital schon ab einem Euro lässt sich die oft auch als Mini-GmbH bezeichnete UG gründen. 2. So haftet die UG Die UG haftet mit ihrem Stammkapital, das mindestens einen Euro betragen muss. Aber dabei bleibt es nicht: Von den Gewinnen der UG müssen so lange 25% jährlich einbehalten werden, bis ein Stammkapital von Euro aufgelaufen ist, auf das sich dann natürlich auch die Haftung erstreckt. Das Stammkapital bei der UG muss zudem immer in Geld geleistet werden Sacheinlagen sind nicht möglich. Sind die Euro erreicht, kann die Umwandlung in eine klassische GmbH erfolgen. 3. UG und Finanzamt Bei der UG gelten die gleichen steuerlichen Spielregeln wie bei einer GmbH: Die Gewinne werden mit Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und mit Gewerbesteuer belastet, und es besteht die Pflicht zur kaufmännischen Buchführung. Fazit: Wer sollte eine UG gründen wer nicht? Besonders geeignet ist die UG für alle Gründer, die ohnehin auf eine GmbH hinarbeiten, zum Start aber das Stammkapital nicht verfügbar haben und es schnell ansammeln wollen. Hilfreich ist die UG auch dann, wenn Gründer bereits zum Start Anteile an Investoren oder Partner vergeben wollen dafür wird oft die Gründung einer Kapitalgesellschaft vorausgesetzt. Ein großes Problem bei der Nutzung einer UG könnte aber das Ansehen sein: Denn eine UG gilt in aller Regel als schwache GmbH ohne Geld das dürfte im Rechtsverkehr nicht nur beim Umgang mit Banken ein Problem werden, zumal auf die Haftungsbeschränkung immer in der Namensgebung hinzuweisen ist.

9 9 Steuertippskonkret Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Was Sie als Unternehmer wissen und beachten müssen Eine Betriebsprüfung kann es nicht nur vom Finanzamt geben auch die Rentenversicherung kann sich anmelden und wird vor allem prüfen, ob folgende Abgaben richtig berechnet und abgeführt worden sind. 1. Allgemeine Sozialabgaben 2. Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung 3. Abgaben zur Künstlersozialkasse Sozialabgaben Im Fokus stehen hierbei bei kleineren Unternehmen vor allem zwei Punkte: Zum einen soll die Betriebsprüfung zeigen, ob die Regelungen zu Mini- Jobs richtig angewendet wurden oder ob die Mini-Jobber nicht sozialversicherungspflichtig hätten beschäftigt werden müssen. Würde das bei einer Betriebsprüfung festgestellt werden, trifft Sie ggf. eine Pflicht zur Nachzahlung von Sozialabgaben mehr dazu lesen Sie auf Seite 3. Einen Blick werfen Prüfer weiterhin auch immer wieder auf Gehaltsextras, die Sie Ihren Arbeitnehmern steuerund sozialversicherungsfrei gezahlt haben. Anknüpfungspunkt der Prüfer dabei ist vor allem die Frage, ob die Extras zusätzlich zum Gehalt gezahlt wurden oder ob Gehalt nur umgewandelt wurde in diesem Fall würden die Abgaben trotzdem zu zahlen sein. konkret_ihr Arbeitnehmer hat einen betriebsintern verbrieften Anspruch auf ein Weihnachtsgeld in Höhe von 500 Euro, das Sie jährlich ausgezahlt haben haben Sie die Zahlung umgewandelt in einen Benzingutschein, der zwölfmal jährlich mit je 40 Euro ausgezahlt wurde. In diesem Fall erfolgte nur eine Umwandlung bestehender Ansprüche, die nicht steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden können. Unfallversicherung Bei der Prüfung zur Unfallversicherung stehen ebenfalls zwei Punkte im Fokus: Zum einen soll die Prüfung natürlich zeigen, ob die Höhe der Beiträge richtig berechnet wurde. Basis für die Einstufung sind die Anzahl der Mitarbeiter und vor allem die Abrechnungen der Mitarbeiter, aus denen die Löhne und die Arbeitsstunden hervorgehen entsprechende Nachweise aus den Lohnunterlagen wie Gehaltsabrechnungen und Stundenzettel müssen vorgelegt werden. Gleichzeitig kontrolliert der Prüfer die Einordnung des Unternehmens in die richtige Gefahrenstufe und korrigiert diese notfalls. Haben Sie falsche Berechnungsgrundlagen verwendet, werden diese korrigiert und die Prämien für die Unfallversicherung angepasst. Künstlersozialkasse Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Beiträge an die Künstlersozialkasse zu zahlen, wenn Sie Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten erteilen, um mit deren Leistungen und Werken Umsatz zu erzielen oder damit Werbung zu treiben. Diese Pflicht trifft mehr Unternehmen als gedacht dementsprechend groß ist das Interesse der Prüfer, hier säumige Zahler aufzuspüren. konkret_sie beschäftigen regelmäßig Fotografen, die Ihre Produkte für werbliche Zwecke fotografieren die Honorare unterliegen der Künstlersozialabgabe. Eine Ausnahme von der Abgabe pflicht besteht nur bei Zahlungen an juristische Personen wie z. B. eine GmbH. Bei Honoraren an einen Fotografen, der eine GmbH betreibt, sind also keine Beiträge zur Künstlersozialkasse fällig. Die Prüfer wollen hier na türlich Unterlagen sehen, aus denen entsprechende Honorare hervorgehen. Das werden vor allem Saldenlisten aus der Buchhaltung sein, die Honorarzahlungen belegen aber auch die Originalrechnungen der Künstler. So bereiten Sie sich vor Wenn eine Betriebsprüfung angekündigt wird, sollten Sie folgende Unterlagen aus dem Prüfungszeitraum bereithalten: Gehaltsscheine der Mitarbeiter Abrechnungsunterlagen mit den Krankenkassen Stundenübersichten Unterlagen zu steuerfreien Gehaltsextras Erklärungen Ihrer Mini-Jobber (siehe Seite 4) Saldenlisten, aus denen künstlersozialabgabenrelevante Honorare hervorgehen. Das Ergebnis der Betriebsprüfung Auch bei der Prüfung der deutschen Rentenversicherung passieren Fehler, die Sie mit einem Widerspruch anfechten können. Legen Sie einen solchen Widerspruch ein, wird das Prüfungsergebnis noch einmal überprüft. Entweder gibt die Widerspruchsstelle Ihrem Widerspruch statt, sodass Sie Ihre Auffassung durchsetzen können. Oder das Ergebnis der Betriebsprüfung wird ganz oder teilweise bestätigt dann können Sie vor dem Sozialgericht da gegen klagen. Foto: Colourbox.de

10 Steuern in Kürze Steuertippskonkret 10 Umsatzsteuer BFH schränkt Sollbesteuerung ein Die Sollbesteuerung kann dazu führen, dass Unternehmer mehrere Jahre in Vorleistung gehen müssen. Dem hat der BFH jetzt einen Riegel vorgeschoben. Bei der Umsatzsteuer wird unterschieden zwischen der Sollbesteuerung und der Istbesteuerung: Normalerweise gilt das Prinzip der Sollbesteuerung, bei der Sie die Umsatzsteuer abführen müssen, sobald Sie die Rechnung geschrieben haben auch dann, wenn Ihr Kunde erst später bezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie aber die Istbesteuerung wählen, bei der die Umsatzsteuer erst fällig wird, wenn Ihr Kunde bezahlt hat. Das verschafft Ihnen einen wichtigen Liquiditätsvorteil. Gegen die bei der Sollbesteuerung zwangsläufig entstehende Vorfinanzierung wehrte sich ein Bauunternehmer, für dessen Leistungen Gewährleistungsfristen von zwei bis fünf Jahren bestanden. Seine Kunden waren vertraglich bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zu einem Sicherungseinbehalt von 5% bis 10% der Vergütung be rechtigt. Umsatzsteuer musste der Unternehmer auf diesen Betrag aber trotzdem schon abführen. Das fand jetzt auch der BFH zu hart und entschied: Eine Vorfinanzierung für einen Zeitraum von mehreren Jahren ist mit dem Charakter der Umsatzsteuer nicht zu vereinbaren (BFH-Urteil vom , Az. V R 31/12). Wer darf die Istbesteuerung anwenden? Alle Freiberufler, unabhängig von der Höhe des Umsatzes oder Gewinns ausgenommen sind nur Freiberufler- GmbHs. Gewerbetreibende, deren Umsatz im Vorjahr maximal Euro betragen hat oder die keine Bilanz erstellen müssen. Model Foto: Colourbox.de konkret_die Istbesteuerung beantragen Sie im Betriebseröffnungs-Fragebogen des Finanzamtes durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens bzw. später durch formloses Schreiben. Firmenwagen 1%-Methode verhindert Investitionsabzugsbetrag Voraussetzung für einen Investitionsabzugsbetrag ist, dass das anzuschaffende Wirtschaftsgut später zu mindestens 90% betrieblich genutzt wird. Das FG Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass das auf einen Firmenwagen nicht unbedingt zutrifft. Bei der 1%-Methode wird kein Fahrtenbuch geführt, sondern der private Nutzungsanteil pauschal abgerechnet. Im Klartext: Egal, wie viel der Firmenwagen privat genutzt wird als Privatanteil versteuert wird immer monatlich 1% des Listenpreises. Oder anders herum: Wie viel tatsächlich privat gefahren wird, lässt sich nicht nachweisen. Das führt beim Investitionsabzugsbetrag (IAB) zu Problemen, denn diesen gibt es nur für Wirtschaftsgüter, die zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden. Das FG Sachsen-Anhalt hat dieser Logik folgend den IAB für einen Firmenwagen, bei dem später die 1%-Methode angewendet wurde, versagt (Urteil vom , Az. 2 K 1191/12). Die Richter beriefen sich dabei auf ein BFH- Urteil aus dem Jahr 2006, in dem festgestellt wurde: Es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass ein im Betrieb eingesetzter Pkw, für den der Steuerpflichtige die 1%-Regelung in Anspruch nimmt, typischerweise aus schließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird. Vielmehr sei davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1% des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20% bis 25% entspreche (Az. XI B 106/05). IAB für den Firmenwagen: So geht s Alternativ zur 1%-Methode kann der private Nutzungsanteil auch mit einem Fahrtenbuch ermittelt werden. Das ist zwar deutlich aufwendiger, hilft Ihnen aber, die fast ausschließlich betriebliche Nutzung nachzuweisen. Dann steht auch der steuerlichen Förderung durch den Investitionsabzugsbetrag nichts im Weg. Arbeitszimmer Gemischt genutzten Raum abziehen? Selbstständige haben nie Feierabend und daher haben auch Sie sich viel - leicht zusätzlich zu Ihren Büro räumen zu Hause im Wohnzimmer eine Arbeitsecke eingerichtet. Bisher durften Sie dafür keine Betriebsausgaben geltend machen. Das könnte sich ändern.

11 11 Steuertippskonkret Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat Ende 2013 dem Großen Senat des BFH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob bei einem gemischt genutzten Arbeitszimmer die Kosten anteilig als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen (Beschluss vom , Az. IX R 23/12). Das betrifft z. B. die Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer und Räume, die als Arbeits- und Gästezimmer genutzt werden. Was macht der Große Senat? Der Große Senat ist keine Dauereinrichtung, sondern tritt nur dann zusammen, wenn er von einem Senat des BFH angerufen wird. Das ist vor allem der Fall, wenn der vorlegende Senat in einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Senats abweichen will. Außerdem ist eine Vorlage möglich, wenn eine grundsätzliche Rechtsfrage zu klären ist. Der Große Senat hat elf Mitglieder und trifft eine für den vorlegenden Senat verbindliche Entscheidung. Hier müsste sich also der IX. Senat an das halten, was der Große Senat entscheidet. Abziehbarkeit von gemischten Aufwendungen 2009 hatte der BFH entschieden (übrigens war es auch damals der Große Senat), dass bei gemischten Kosten derjenige Anteil als Betriebsausgaben geltend gemacht werden darf, der auf den betrieblichen Teil entfällt. konkret_wenn Sie vier Tage zu einer Messe fahren und noch einen fünften Tag am Messeort bleiben, um sich die dortigen Sehenswürdigkeiten anzuschauen, dürfen Sie 4/5 der Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Der fünfte Tag ist Ihr Privatvergnügen und wird steuerlich nicht berücksichtigt. Bisher wurde von dieser Regelung eine Ausnahme gemacht und die betraf das gemischt genutzte häusliche Arbeitszimmer. Hier wurde keine Kostenaufteilung gestattet. Falls der Große Senat seine Auffassung von 2009 auch auf die Kosten für ein häusliches, nur teilweise betrieblich genutztes Arbeitszimmer überträgt, könnten sich zahlreiche Selbstständige über einen finanziellen Vorteil freuen. Kleinunternehmer Quittungs-Vordrucke möglichst vermeiden! Kleinunternehmer müssen bei vorgedruckten Quittungsblöcken genau aufpassen: Schnell ist eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt und dann schlägt das Finanzamt zu! Kleinunternehmer führen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Umgekehrt dürfen sie aber auch keine Vorsteuer geltend machen und auf gar keinen Fall Rechnungen ausstellen, bei denen die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Normalerweise ist der letzte Punkt kein Problem: Man lässt einfach die Umsatzsteuerangabe auf der Rechnung weg. Wenn jetzt aber Kleinbetragsrechnungen und vorgedruckte Quittungen ins Spiel kommen, wird es gefährlich. Was ist das Besondere an Kleinbetragsrechnungen? Kleinbetragsrechnungen dürfen für Beträge bis 150 Euro ausgestellt werden und müssen nicht alle der strengen Vorschriften für eine korrekt ausgestellte Rechnung erfüllen. Vielmehr genügen folgende Angaben: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers; Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung; Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe; Steuersatz für die Umsatzsteuer oder Hinweis auf Steuerbefreiung; Ausstellungsdatum der Rechnung Nicht erforderlich sind: gesonderter Umsatzsteuerausweis; Zeitpunkt der Leistung; Angaben über den Leistungsempfänger. Wo liegt die Gefahr bei Vordrucken? Oft ist auf Vordrucken vermerkt inkl. 19% USt. Vergisst nun ein Kleinunternehmer der ja keine Umsatzsteuer ausweisen darf diese Angabe durchzustreichen, liegt für das Finanzamt ein Fall von unberechtigtem Steuerausweis vor. Es rechnet dann die Umsatzsteuer aus dem Bruttopreis heraus und kassiert diesen Betrag. Der BFH hat dieses strenge Vorgehen leider bestätigt (Urteil vom , Az. XI R 41/12). konkret_gehen Sie als Kleinunternehmer in Bezug auf die Umsatzsteuer nicht das geringste Risiko ein! Wenn Sie Kleinbetragsrechnungen bis zu 150 Euro ausstellen, dürfen Sie auf keinen Fall den Steuersatz angeben. Falls das Rechnungsformular den Zusatz enthält inkl. 19% USt oder inkl. 7% USt, müssen Sie diesen Text deutlich durchstreichen. Nur so können Sie sicher sein, dass das Finanzamt ie nicht, vielleicht erst nach Jahren, für einen unberechtigten Steuerausweis in Haftung nimmt. Investitionsabzugsbetrag Sofortabschreibung bei teuren Anschaffungen Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bietet in Zusammenhang mit geringwertigen Wirtschaftsgütern eine interessante Gestaltungsmöglichkeit.

12 Steuern in Kürze Steuertippskonkret 12 Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern gelten unterschiedliche Grenzen für die Anschaffungskosten abhängig davon, ob Sie sich für die Poolabschreibung des Sammelpostens entscheiden oder die normale Grenze von 410 Euro einhalten müssen. Für die Einhaltung der Grenze kommt es auf die um einen Investitionsabzugsbetrag verminderten Anschaffungskosten an und das ist steuerlich und finanziell auf jeden Fall hochinteressant. Stellen Sie sich z. B. vor, dass Sie im Juni 2014 für Ihr Büro einen Schreibtischstuhl zum Preis von 240 Euro zzgl. Umsatzsteuer kaufen. Sie sind zum Vorsteuerabzug berechtigt und schreiben Ihre GWG als Sammelposten ab. Sie haben also ein Interesse daran, dass die Anschaffungskosten des Stuhls unter 150 Euro rutschen denn nur so können Sie ihn sofort abschreiben und müssen ihn nicht in den Sammelposten stecken (der über fünf Jahre abgeschrieben wird). Deshalb haben Sie für die Anschaffung des Stuhls in Ihrer Steuererklärung 2013 einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 96 Euro erfasst (40% von 240 Euro). Der Abzugsbetrag wird im Jahr 2014 aufgelöst, Sie kürzen die Anschaffungskosten des Stuhls in zulässiger Höhe um den Betrag von 96 Euro. Ergebnis: Die Anschaffungskosten sinken auf 144 Euro netto (240 Euro./. 96 Euro). Und damit handelt es sich um ein GWG unterhalb der 150-Euro- Grenze, das Sie sofort vollständig abschreiben dürfen! Die folgende Übersicht zeigt Ihnen den Weg von den maximalen Netto-Anschaffungskosten über den IAB zur Einhaltung der GWG-Obergrenze: Weg von den maximalen Netto-Anschaffungskosten über den IAB zur Einhaltung der GWG-Obergrenze: Wer darf einen Investitions - abzugsbetrag bilden? Der Steuervorteil aus dem IAB soll nur kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen. Deshalb darf bei einem Einnahmen-Überschuss-Rechner der Gewinn des Jahres, in dem der IAB gebildet wird, die Grenze von Euro nicht überschreiten. Wie hoch der Gewinn im Jahr der Investition ist, spielt dagegen keine Rolle. IAB auch für gebrauchte und geringwertige Wirtschaftsgüter Ein IAB kann für die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens gebildet werden. Und auch für geringwertige Wirtschaftsgü Netto-Anschaffungskosten 250 Euro 683 Euro Euro Kürzung um IAB (40%)./. 100 Euro./. 273 Euro./. 666 Euro Anschaffungskosten für GWG-Obergrenze 150 Euro 410 Euro Euro Foto: Colourbox.de ter ist die Bildung eines IAB möglich. Das scheint zwar auf den ersten Blick wegen der niedrigen Anschaffungskosten wenig lukrativ allerdings kann sich durch mehrere kleine Abzugsbeträge am Ende doch ein stattlicher Gesamtbetrag ergeben. Betriebsausgaben Versicherungsbeiträge absetzen Wenn eine Versicherung betriebliche Risiken absichert, sind die Prämien als Betriebsausgabe absetzbar. Was gehört alles dazu? Weit verbreitet sind bei Selbstständigen Haftpflicht-, Feuer-, Diebstahl-, Rechtsschutz-, Hagel-, Forderungsausfall- und Maschinenversicherung. Bei Fahrzeugen, die zum Betriebsvermögen gehören, werden auch die Beiträge für die Kfz-Versicherung als Betriebsausgabe abgezogen. Alle bisher genannten Beispiele sind Sach- oder Vermögensversicherungen Personenversicherungen dürfen nur in wenigen Ausnahmen abgezogen werden. Wichtigstes Beispiel dafür ist die Unfallversicherung, die sowohl betriebliche als auch private Risiken abdeckt: Der auf die betrieblichen Risiken entfallende Anteil der Prämie gehört zu den Betriebsausgaben. Geht die Aufteilung in den betrieblichen und privaten Teil aus den Versicherungsunterlagen nicht hervor, darf geschätzt werden. Vorsteuer bei Versicherungen gibt es nicht Auf Versicherungsbeiträge wird keine Umsatzsteuer erhoben, sondern Versicherungssteuer. Diese liegt je nach Art der Versicherung zurzeit zwischen 14% und 19%. Die Versicherungssteuer wird anders als die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt erstattet, gehört aber bei absetzbaren Versicherungen auch zu den Betriebsausgaben.

13 13 Steuertippskonkret Rund um die Selbstständigkeit Selbstständige und Urlaub: (Wie) geht das? Foto: Colourbox.de Selbstständig zu sein bedeutet, selbst und ständig zu arbeiten behaupten manche Unternehmer. Tatsache ist: Auch Sie als Unternehmer brauchen Urlaub und sollten sich zwei bis drei Wochen im Jahr aus dem eigenen Betrieb ausklinken, um leistungsfähig zu bleiben. Natürlich ist das schwieriger als im Angestelltenverhältnis unmöglich ist es aber keinesfalls. Entscheidend ist immer die richtige Planung. Diese Punkte sind dabei wichtig. Den richtigen Zeitpunkt finden Natürlich kann und wird kein Unternehmer in seiner Hauptsaison drei Wochen Urlaub machen aber in fast jeder Firma gibt es Zeiten, in denen weniger los ist, und die sind optimal für den Chef-Urlaub. Sie selbst werden am besten wissen, wann in Ihrem Betrieb am wenigsten zu tun ist etwa in den ruhigen Sommermonaten oder beispielsweise zu Jahresbeginn nach dem Jahresendgeschäft oder wenn Ihre Kunden Urlaub machen. Im Blick Situation Sie möchten Urlaub machen. konkret Sie wollen den perfekten Zeitpunkt dafür ermitteln, wann Sie im Büro am wenigsten fehlen. Für Sie zu tun Gehen Sie die Rechnungen, Stundenzettel oder Aufträge der letzten zwei bis drei Jahre durch daran zeigt sich am besten, wann viel zu tun war und wann Sie entbehrlich sind. Denken Sie bei der Urlaubsplanung auch an langfristige Termine, die bereits vereinbart sind und vielleicht in den Urlaub fallen: Verschieben Sie sie rechtzeitig, und machen Sie Ihren Terminkalender urlaubsfest. Machen Sie Urlaub und reden Sie darüber Nicht nur Ihre Mitarbeiter müssen wissen, dass Sie im Urlaub sind auch Ihre Kunden müssen Bescheid wissen. Um eine häufig geäußerte Sorge vorwegzunehmen: Ihre Kunden werden verstehen, dass auch Sie einmal ausspannen müssen. Niemand verliert Aufträge, weil er in Urlaub geht! Informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig, und fragen Sie gezielt nach, ob während der Urlaubszeit wichtige Aufträge zu erwarten sind ist das der Fall, können Sie die ggf. vorziehen oder Ihren Urlaub bei wichtigen Aufträgen verschieben. Eine Vertretung organisieren intern und extern Können anstehende Aufträge nicht mehr erledigt werden, bevor es in den Urlaub geht, brauchen Sie Stellvertreter: Einen, der Sie intern im Unternehmen vertritt und z. B. bei Behörden anfragen oder Mitarbeiterproblemen Ansprechpartner ist. Und einen, der Ihr Unternehmen nach außen vertritt, wenn z. B. einem Kunden schnell geholfen werden muss. Die interne Vertretung bietet sich meist in Form eines Mitarbeiters an wenn der extern nicht für Sie auftreten kann oder soll, hilft ein anderes Unternehmen aus Ihrem Netzwerk meist weiter. Im Idealfall haben Sie bereits einmal zusammengearbeitet und wissen, wie der jeweils Andere tickt. Denken Sie auch daran, dass Sie jemanden brauchen, der sich um Verwaltungssachen kümmert. konkret_so kann es sinnvoll sein, dass Sie jemanden mit einer Postvollmacht versehen, damit er Briefe und Pakete abholen kann, die sonst zum Absender zurückgehen. Model Foto: Colourbox.de Und was ist im Notfall? Nun gibt es Situationen, in denen kein Stellvertreter helfen kann, wenn z. B. Ihr bester Kunde nur und ausschließlich mit Ihnen sprechen will. Für solche Ausnahmefälle muss natürlich Ihre Erreichbarkeit im Urlaub sichergestellt sein. Hinterlegen Sie deshalb bei Ihrem Stellvertreter und nicht beim Kunden! eine Notfallnummer, unter der Sie erreichbar sind in Ihrer Abwesenheit. Damit Rückfragen aber auch wirklich kompetent geklärt werden können, müssen Sie in vielen Fällen auf Ihren Rechner in der Firma und auf Ihr Netzwerk zugreifen können. Stellen Sie sicher, dass Sie von extern Zugang zu allen Daten haben können und sorgen Sie dafür, dass Sie im Urlaub für den Notfall auch einen Internetzugang haben. Meist lässt sich das vorab bereits bei der Urlaubsplanung und -buchung klären. Arbeiten Sie alleine, kann auch ein Bürodienstleister hilfreich sein, der Anrufe und Anliegen entgegennimmt und weiterleitet. Foto: Colourbox.de

14 Rund um die Selbstständigkeit Steuertippskonkret 14 Feste Termine beachten Nicht selten fallen in einen längeren Urlaub wichtige Termine wie z. B. die Abrechnung der Gehälter mit der Übermittlung der Daten an die Sozialversicherungsträger, oder die Umsatzsteuererklärung muss gerade im Urlaub erledigt werden. Meist lassen sich solche Abrechnungen einfach vorziehen oder nachholen: Die Umsatzsteuer z. B. können Sie vorbereiten und ggf. korrigieren. Im Blick Situation Sie fahren vom bis zum in Urlaub. konkret Sie wollen die Umsatzsteuererklärung vor dem Urlaub erledigen. Für Sie zu tun Geben Sie die Umsatzsteuererklärung am ab mit dem Stand nach dem Urlaub ermitteln Sie ggf. fehlende Umsatz- und Vorsteuerbeträge und geben eine korrigierte Umsatzsteuererklärung ab. Und auch bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen rechnen Sie auf dem Stand vor dem Urlaub ab und korrigieren möglicherweise fehlende Stunden oder Boni im Folgemonat. Damit die Mitarbeiter nicht zu wenig Geld ausgezahlt bekommen, lässt sich der noch nicht abgerechnete Gehaltsteil über einen Vorschuss schon auszahlen und dann im Folgemonat ebenfalls korrekt abrechnen. Foto: Colourbox.de Sind Rechnungen offen? Vor Ihrem Urlaub sollten Sie auch an das Thema Geld denken: Sind Fristen bei eingehenden Rechnungen zu wahren, laufen alle relevanten Daueraufträge? Vermeiden Sie einen zu langen Zahlungsverzug, nicht zuletzt wegen der hohen Kosten. Und prüfen Sie, ob Sie alle Rechnungen geschrieben haben, die vor Ihrem Urlaub fällig sind. Hinterlassen Sie einen aufgeräumten Schreibtisch Der größte Feind Ihrer Urlaubserholung sind unerledigte und kritische Projekte. Sie werden im Urlaub keine ruhige Minute haben, wenn Projekte offen sind, die Kunden nachfragen und Sie im Urlaub genau wissen, dass Sie jetzt überall sein müssten nur nicht im Urlaub. Wenn Sie vor dem Urlaub nicht mehr fertig werden: Delegieren Sie Projekte an Mitarbeiter oder befreundete Selbstständige in Ihrem Netzwerk. Endlich Urlaub? Ob Sie tatsächlich den geplanten Urlaub haben, also nicht arbeiten müssen, hängt natürlich zum einen von Ihrer Vorbereitung ab. Zum anderen aber auch davon, ob Sie tatsächlich Urlaub zulassen. Hier ein paar Tipps, wie der Urlaub zu einem echten Gewinn wird. 1. Entspannt starten nicht bis zum Anschlag arbeiten Manche Selbstständige und Freiberufler arbeiten quasi bis zur Abfahrt oder dem Abflug noch an einem offenen Projekt. Der Grad der Erschöpfung nach einer Nachtschicht ist aber so hoch, dass Sie eigentlich eine Woche mehr Urlaub bräuchten. Planen Sie deshalb einen Puffer von drei Tagen ein, in denen Sie urlaubsfertig werden, denn erfahrungsgemäß gibt es immer noch ein Projekt oder einen Auftrag, der schnell fertig werden muss. konkret_sie fliegen am Freitag in den Urlaub. Machen Sie Montag zu Ihrem letzten offiziellen Arbeitstag und nutzen Sie den Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, um Liegengebliebenes oder Eiliges zu erledigen. Dann ist Ihr Schreibtisch wirklich leer am Donnerstag Abend! Model Foto: Colourbox.de 2. Abschalten aber wirklich In den ersten drei bis fünf Urlaubstagen ist die Erholung erfahrungsgemäß am größten in diesen Tagen sollten Sie Ihre Mails wirklich einmal nicht lesen und sich auch gedanklich so weit wie möglich aus Ihrem Geschäft zurückziehen. 3. Die Arbeit bleibt zu Hause Natürlich können und sollen Sie im Urlaub einen Draht zu Ihrem Geschäft halten aber belasten Sie sich nicht mit Fachlektüren, Auftragsproben, Berichten und Ähnlichem. Im Urlaub sollten Krimis, Romane und Reiseführer auf der Tagesordnung stehen. 4. Urlaub plus Eins Planen Sie den Tag nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub noch als offiziellen Urlaubstag ein. Sie können dann im Büro in aller Ruhe Ihre Post durchgehen, wichtige Fragen persönlich klären und Routineaufgaben erledigen, um in aller Ruhe wieder in den Arbeitsalltag zurückzukommen.

15 15 Steuertippskonkret Foto: Colourbox.de Ausländische Kunden und Lieferanten Was ist wichtig bei Rechnungen und Gutschriften Im Grundsatz sind Einnahmen und Ausgaben im oder aus dem Ausland nicht anders zu behandeln als solche in Deutschland. Einkünfte aus Geschäften im EU-Ausland oder in sogenannten Drittstaaten außerhalb der EU sind wie Inlandseinkünfte zu versteuern. Betriebsausgaben sind nach den gleichen Regeln wie bei inländischen Ausgaben steuerlich absetzbar. Komplizierter werden die Regelungen, wenn es um das Thema Umsatzsteuer und die richtige Rechnungsstellung geht. Für Sie ist dabei interessant, ob Sie Leistender sind, also eine Leistung ins Ausland erbringen, oder Leistungsempfänger sind, also eine Leistung aus dem Ausland erhalten. Sie sind Leistender Wenn Sie als in Deutschland ansässiger Unternehmer einem Unternehmenskunden im EU-Ausland eine Rechnung stellen, sind die Umsätze nicht in Deutschland steuerbar, sondern im Mitgliedsstaat. konkret_sie berechnen als deutscher Un ternehmer einer Firma in Österreich eine Serviceleistung. Die Umsatzsteuer wird dann in Österreich fällig, nicht an Ihrem Firmensitz in Deutschland. Das bedeutet, dass Sie Ihre Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer ausstellen. Regelung angewendet werden kann, müssen Sie einige Formalitäten beachten und folgende Angaben in der Rechnung machen: Sie geben Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer an, sofern diese nicht bereits generell anstelle der nationalen Steuernumm angegeben wird, Sie geben die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistungsem pfängers an Sie nehmen einen Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld vor, die verpflichtende Formulierung in der Rechnung dafür lautet: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Außerhalb der EU in sogenannten Drittländern können andere Regelungen Anwendung finden, in manchen Ländern wie z. B. der Schweiz wird aber eine dem erwähnten Reverse- Charge-Verfahren ähnliche Regelung angewandt. In Ihren Rechnungen sind jedoch keine weiteren Angaben zu machen. Wenn Sie nach den erwähnten Grundregeln Umsätze tätigen und Rechnungen stellen, müssen diese gesondert in der Umsatzsteuervoranmeldung auftauchen. konkret_leistungen, die in der EU steu er bar sind, müssen in Zeile 41, Kennziffer 21 des Anmeldeformulars vermerkt werden, bei Drittländern ist es Zeile 42, Kennziffer 45. Um zu kontrollieren, ob die in die EU erbrachten Leistungen auf beiden Seiten korrekt verrechnet worden sind, ist zudem eine zusammenfassende Meldung vorgesehen. Ein entsprechendes Formular zur Datenübertragung findet sich im ElsterOnline-Portal. geln: Als Unternehmer heißt das für Sie, dass auf der Rechnung keine ausländische Umsatzsteuer ausgewiesen wird, Sie aber die in Deutschland gültige Umsatzsteuer berechnen und dem Finanzamt gegenüber erklären im Gegenzug können Sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Problematisch kann es für Sie lediglich werden, wenn Sie als Privatperson bestellt haben und beliefert werden oder Ihrem Geschäftspartner Ihre Umsatzsteuer-ID nicht vorliegt. konkret_sie bestellen über einen Online- Shop in Frankreich Waren, die Sie in Ihrem Geschäft verkaufen möchten. Der Online- Shop berechnet die reguläre französische Umsatzsteuer in Höhe von 19,6% und weist die auf der Rechnung aus, weil die Bestellung als Privatperson aufgegeben wurde. Das Problem: Die dargestellten Regelungen gelten nur für Geschäfte zwischen Unternehmen nicht bei Lieferungen an Privatpersonen. Sind sie nicht anwendbar, führt das leistende Unternehmen im Ausland die nationale Umsatzsteuer ab und schlägt sie auf die Rechnung auf. Sie haben die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer dann erstatten zu lassen. Möglich ist das bei Rechnungen aus dem EU-Ausland über die Seite des Bundeszentralamtes für Steuern ( Bei Drittstaaten außerhalb der EU wie z. B. der Schweiz und Norwegen finden sich die entsprechenden Formulare ebenfalls auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern. Kann die Vorsteuer nicht erstattet werden, gehört sie zusammen mit den Nettoaufwendungen zu den Betriebsausgaben. Der Leistungsempfänger selbst wendet dann die sogenannte Reverse-Charge- Regelung an, berechnet die Umsatzsteuer seines Landes, deklariert sie gegenüber dem Finanzamt und zieht sie als Vorsteuer wieder ab. Damit diese einfache Sie sind Leistungsempfänger Umgekehrt kann es natürlich auch sein, dass Sie Leistungen im Ausland bestellen und von dort eine Rechnung erhalten. Hier gelten die dargestellten Grundre konkret_sie haben aus dem Ausland eine Rechnung über umgerechnet 550 Euro zzgl. 88 Euro Umsatzsteuer. Wenn die 88 Euro nicht erstattet werden können, machen Sie den Gesamtbetrag von 638 Euro als Betriebsausgabe geltend.

16 Zu guter Letzt Steuertippskonkret 16 Frage & Antwort Was ist eigentlich eine korrekte Rechnung? Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt allerdings nur dann, wenn Ihnen eine Rechnung vorliegt, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Was bedeutet das, und vor allem: Was können Sie tun, wenn eine Eingangsrechnung nicht korrekt im Sinne des Gesetzes ist? Diese Angaben müssen in Ihren Eingangsrechnungen enthalten sein, damit Sie daraus die Vorsteuer ziehen können: Name/Adresse des die Leistung ausführenden Unternehmers; Name/Adresse des Leistungsempfängers; Steuernummer oder USt-ID des leistenden Unternehmers; Ausstellungsdatum der Rechnung; fortlaufende Rechnungsnummer; Menge/Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang/Art der sonstigen Leistung; Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag (bei umsatzsteuerbefreiten Lieferungen oder sonstigen Leistungen ein Hinweis auf die Steuerbefreiung). Wenn Sie feststellen, dass der Inhalt einer Rechnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sollten Sie zunächst einmal auf den Vorsteuerabzug verzichten und die Vorsteuer erst dann abziehen, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. konkret_wenn Sie die Vorsteuer aus einer mangelhaften Rechnung geltend machen, kann Ihnen diese im Nachhinein gestrichen werden. Der Rechnungsaussteller ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Diesen Anspruch können Sie notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen aber so weit muss es nicht kommen. Im Normalfall wird Ihr Geschäftspartner selbst ein nteresse an der Richtigkeit seiner Unterlagen haben, und seine fehlerhaft erstellte Rechnung korrigieren. konkret_rechnungsmängel dürfen nur vom Aussteller beseitigt werden! Es reicht nicht aus, wenn Sie mit dem Aussteller mündlich eine Korrektur vereinbaren und diese dann selbst durchführen. Mit diesem Mustertext können Sie den Rechnungsaussteller über die Mängel informieren und eine korrekte Rechnung anfordern: Foto: Colourbox.de Korrektur Ihrer Rechnung Sehr geehrte..., ich bedanke mich für Ihre Rechnung vom [DATUM] (Rechnungsnummer: [XXXX]). Ihre Rechnung entspricht leider nicht den steuerlichen Vorschriften ( 14 Abs. 4 UStG). Aus diesem Grund kann ich derzeit keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Folgende Angaben fehlen: Name/Anschrift des leistenden Unternehmers Name/Anschrift des Leistungs empfängers Steuernummer oder UStID-Nr. Rechnungsdatum Rechnungsnummer Genaue Bezeichnung der Lieferung/Leistung Datum der Lieferung/Leistung Nettobetrag/Entgelt Umsatzsteuersatz Umsatzsteuerbetrag Um meinen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen, bitte ich Sie, mir bis zum [DATUM] eine korrigierte Rechnung zukommen zu lassen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Impressum Steuertipps konkret für Selbstständige Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Eine Marke der Wolters Kluwer Deutschland GmbH Janderstraße 10, Mannheim Postfach , Mannheim Telefon: Telefax: Internet: info@steuertipps.de Die Gesellschaft ist eine GmbH mit Sitz in Köln. Handelsregister beim Amtsgericht Köln: HRB Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE Geschäftsführer: Dr. Ulrich Hermann (Vorsitz) Verlagsleiter: Hubert Haarmann Verantwortlich: Dr. Torsten Hahn Redaktion: Maike Backhaus Redaktion extern: Oliver Mest, mestmedia GbR Fotos: Erscheinungsweise: 6 x im Jahr Bezugspreis: 14,90 pro Ausgabe Jahrespreis: 89,40 Printausgabe zzgl. 1,60 Versand/Ausgabe Jahrespreis Print: 99 inkl. Versand Alle Preise inkl. Umsatzsteuer Postvertriebs-Kennzeichen: ZKZ Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit Einwilligung des Verlags.

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Selbstständig als Coach interna

Selbstständig als Coach interna Selbstständig als Coach interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 10 Berufsbild... 12 Was benötigt ein Coach?... 28 Software... 30 Startkapital und konkrete

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer

Mehr

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sind Sie ein privater Arbeitgeber und beschäftigen einen Minijobber in Ihrem Privathaushalt? Dann gilt

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige Beschäftigung (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige Beschäftigung

Mehr

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Dossier D2 Kommanditgesellschaft Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat

Mehr

Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen

Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen Wer wir sind eine hochqualifizierte StB- und WP-Kanzlei mit 20 Mitarbeiter/innen seit über 50 Jahren in Weinheim seit 2008: Weinheims erster Fachberater für

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

IHK - Gründertag. Steuern und Buchführung 18.2.2009. Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel.

IHK - Gründertag. Steuern und Buchführung 18.2.2009. Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel. IHK - Gründertag Steuern und Buchführung 18.2.2009 Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel. 0831-52184-17 Vorbereitung auf die Unternehmensgründung Was ist bei

Mehr

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Geringfügig Entlohnte Beschäftigung = Minijob Jahresbetrachtung: Laufende Bezüge (Monatslohn) 400,00 + sichere Zusatzzahlungen

Mehr

Tipps für Studenten. Jobben und Studieren

Tipps für Studenten. Jobben und Studieren Tipps für Studenten Jobben und Studieren Viele Studenten jobben neben ihrem Studium. Einige nutzen die vorlesungsfreie Zeit, um eine Geldreserve für das nächste Semester anzulegen. Andere arbeiten lieber

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Mustervertrag für Honorarkräfte in Beratungsstellen

Mustervertrag für Honorarkräfte in Beratungsstellen Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.v. DAJEB Dr. Florian Moeser-Jantke Mustervertrag für Honorarkräfte in Beratungsstellen (Stand 1.1.2002) Bundesgeschäftsstelle: Neumarkter Straße

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bei 400-Euro-Minijobs Allgemeines Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,

Mehr

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt

Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt Rechtsform Einzelunternehmer (e. K.) GbR GmbH GmbH & Co. KG UG (haftungsbeschränkt) OHG, KG, AG, Limited Vorteile: Einzelunternehmer (e.

Mehr

Ich-AG oder Überbrückungsgeld?

Ich-AG oder Überbrückungsgeld? Informationen für Existenzgründer oder? Ausgabe 1 Juli 2003 Mit diesem Faltblatt geben wir Ihnen Informationen zur sogenannten. In der Tabelle auf dieser Seite werden und direkt miteinander verglichen.

Mehr

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Vier Schritte zur erstmaligen

Mehr

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Mehr

Was bleibt unterm Strich?

Was bleibt unterm Strich? Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule

Mehr

Der Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine

Der Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine Der Verein als Arbeitgeber Informationen für Vereine Der Verein als Arbeitgeber Prüfung nach steuerlichen Gesichtspunkten beim Verein und dem Arbeitnehmer => Finanzamt Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Mehr

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Die Lösung des Steuer- Puzzles Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

Butter bei die Fische Futter für selbständige Kreative

Butter bei die Fische Futter für selbständige Kreative Butter bei die Fische Futter für selbständige Kreative Teil 2: Studium und Selbständigkeit Hochschule für Bildende Künste / Hamburg / 7. November 2011 Butter bei die Fische Teil 2: Studium und Selbständigkeit

Mehr

Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax.

Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax. Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax. +49841/4936205 Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Herzlich willkommen!

Mehr

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung 1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014)

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014) GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG (Stand 13.06.2014) 1 Gesetzlicher Beitragssatz ab 01.01.2015: Allgemeiner Beitragssatz ( 241 SGBV ) - Ab dem 01.01.2015 beträgt der

Mehr

Krankenversicherung Spezial

Krankenversicherung Spezial Krankenversicherung Spezial Änderungen 2011 Wer kann sich privat versichern? Wieder einmal wurden die Gesetze zur Pflichtversicherung geändert. Bis zum letzten Jahr konnten sich Angestellte nur dann privat

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung

Mehr

Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten

Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Wer eine Hilfe im Haushalt braucht, kann diese steuerlich gefördert im Rahmen eines Mini- Jobs anstellen. Höher ist die Förderung bei sozialversicherungspflichtiger

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin - Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft

Mehr

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Rahmenbedingungen 6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Selbstständig als Informations-Broker interna

Selbstständig als Informations-Broker interna Selbstständig als Informations-Broker interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Tätigkeiten eines Infobrokers... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Ausbildung, Fortbildung... 11 Die Selbstständigkeit...

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Existenzgründerinfos. nderinfos zur Besteuerung. Finanzamt Paderborn

Existenzgründerinfos. nderinfos zur Besteuerung. Finanzamt Paderborn Existenzgründerinfos nderinfos zur Besteuerung Finanzamt Paderborn 1 Inhaltsübersicht Selbständigkeit und Finanzamt Steuern - Wer zahlt wann? Steuerarten Wer kann (Klein-)Unternehmer sein? Welche Voraussetzungen

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs Mini-Jobs Mini-Jobs Geringfügig Beschäftigte sind gleich zu behandeln wie alle andere Arbeitnehmer Auch für sie gelten Tarifverträge wie für alle Ausnahmen gibt es nur dann, wenn geringfügig Beschäftigte

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Mustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium

Mustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium Mustervortrag Erläuterungen Der Weg ins Studium Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an alle, die sich in der Anfangsphase eines Studiums befinden oder planen, eines aufzunehmen. Einige Folien richten

Mehr

28 Kurzfristige Beschäftigung

28 Kurzfristige Beschäftigung 28 Kurzfristige Beschäftigung 28.1 Jahreswechsel: Beginn 2014, Ende 2015 Sachverhalt: Ein Arbeitgeber hat mit einer Aushilfskraft eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 1.9.2014 bis zum 31.8.2015 getroffen,

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr