Kommentar Statistik 2011
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- Lukas Maier
- vor 8 Jahren
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1 FACHSTELLE FÜR SCHULDENFRAGEN LUZERN Winkelriedstrasse 25, 6003 Luzern, Tel PC Kommentar Statistik 2011 Beratungsform: Die Tel.- und -Beratungen im Rahmen von Plan B Caritas Schweiz werden separat durch Caritas Schweiz vergütet und nicht über ZiSG abgerechnet. Nicht enthalten sind darin jene Dienstleistungen, welche den Gemeinden über Kostengutsprachen verrechnet werden können. Solche Dienstleistungen wurden zusätzlich bei 44 Haushalten erbracht. Information durch Sozialdienste: Wir haben einen Uebertragungsfehler in der Statistik 2010 korrigiert. Ueber Sozialämter wurden im Jahr 2010 insgesamt 13 % der beratenen Personen vermittelt, im Jahr 2011 dann 15 %. Diese Daten werden erhoben aufgrund der Angaben der Klienten auf dem Fragebogen. Wir haben diese Angaben nicht überprüft. Ca. 46 % unserer Neumeldungen werden durch private oder öffentliche Sozial- und Beratungsdienste, Behörden etc. vermittelt. Wir gehen davon aus, dass diese Institutionen / Personen ihre Gründe hatten, warum sie die Klienten an uns verwiesen haben. Die übrigen Personen haben sich selbst gemeldet. Es stellte sich die Frage, ob sich diese Personen nicht auch bei anderen Schuldenberatung hätten melden können. Wir haben bei jenen Personen, welche sich selbst meldeten (als nicht über eine Institution) geprüft, ob diese in unser USP passen. Es zeigte sich, dass mit 2 Ausnahmen, sämtliche Personen mindestens einen der folgenden Punkte erfüllte: - Kredit-/Leasingverträge - Hypotheken - Selbständige Erwerbstätigkeit - sehr hohe Schulden - sehr komplexe Situation (z.b. kommerzielle Sanierer, Auslandschulden etc) Zusammenfassend lässt sich dazu sagen, dass sich die Schuldner eigentlich sehr gut beurteilen können, wann sie zu einer Fachstelle gehen sollten und wann die 'normale' Beratungsstelle genügt. Selbstverständlich machen wir anlässlich des ersten telefonischen Kontaktes bereits eine kurze Abklärung um klare Fehlmeldungen zu erkennen und andererseits Klienten dann auch 'Irrläufe' zu ersparen.
2 Alter / Geschlecht Hier bestätigen sich die schweizerischen Entwicklungen. - Die ersten Schulden werden früh gemacht und lange mit sich herumgetragen (vergl. auch Dauer der Verschuldung) - Es sind eher Männer verschuldet als Frauen (und dazu noch höher verschuldet) Nationalität In absoluten Zahlen sind mehr Schweizer verschuldet als Ausländer. Bezogen auf den Anteil der Ausländer in der Bevölkerung ist der Verschuldungsgrad bei Ausländern jedoch vermutlich höher (das Verhältnis bei den Luzerner-Schuldnern liegt bei 2,2 :1, in der Bevölkerung Schweiz 3.5 : 1). Dass wir weniger 'Ausländer' haben dürfte 2 Ursachen haben: a) sprachliche Probleme b) oft völlig andere Problemlösungsprozesse bei Ausländern Wie bereits früher ausgeführt, ist die Zahl von Personen aus Deutschland stark angestiegen. Dieses Phänomen ist auch bei anderen Fachstellen ersichtlich. Einerseits ist die Verschuldung in Deutschland höher als in der Schweiz, andererseits sind sich diese Migranten an das System 'Deutschland' gewöhnt mit viel stärkeren/häufigeren Eingriffen des Staates in die Privatsphäre des Bewohners. Einkommensanteile ca. 8 % der Schuldner beziehen wirtschaftliche Sozialhilfe. Diese sind normalerweise gar nicht sanierbar. Bei diesen Personen geht es vor allem darum, Leasingverträge aufzulösen, Kreditvergaben zu überprüfen etc. um dadurch die Schulden zu reduzieren. Saniert werden müssen dann die Schulden allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt und dann wird es eine Rolle spielen, wie hoch sich der zu lösende Schuldenberg dann gestaltet. Im weiteren müssen WSH-Klienten häufig die Prioritätensetzung verändern. Währenddem früher (vor dem WSH-Bezug) die Bezahlung der Schulden oft im Vordergrund stand, kann während dem Bezug von WSH dann nur die Vermeidung von neuen Schulden Priorität haben. Aus diesem Existenzminimum dann noch grössere Altlasten zu beseitigen ist meistens nicht möglich und vergrössert nur das Risiko, dass bei den laufenden Verpflichtungen neue Rückstände entstehen. Durch den Verlustschein stoppen dann wenigstens die Zinsen und erleichtert später eine Sanierung. Banken Es handelt sich ausschliesslich um Barkredite (also weder um Leasing noch um Kreditkarten, ebenso nicht um Geschäftskredite oder Hypotheken).
3 Bei den 'anderen Banken' handelt es sich fast ausschliesslich um Banken im Ausland (ohne deutsche Dispokredite auf Konti) Schuldenarten: Die meisten Schulden sind nach wie vor Schulden in Zusammenhang mit Konsum (Konsumkredite, Leasing, Kreditkarten etc). Diese sind deutlich höher als die Steuerschulden / Krankenkassenschulden etc. Dabei ist zu bemerken, dass Schuldner oftmals zuerst die Bankschulden bezahlen und dann erst (wenn es noch reicht) die Krankenkassenprämien und dann oft erst ganz am Schluss die Steuerschulden. Ohne Steuerschulden sind dann meist nur Personen mit Quellensteuer, ganz vereinzelt auch andere Personen, welche dann sehr stark unter den Schulden leiden. Sanierung mit Erlass Wir planen eine Sanierung über eine Zeitachse von 3 Jahren. Ob schlussendlich eine Nachlassvereinbarung zu Stande kommt und ob die Sanierung nach 3 Jahren dann auch noch im Ziel liegt, das steht auf einem ganz anderen Blatt geschrieben. Es handelt sich bei einem Erlass auch nicht immer um eine mehr oder weniger freiwillige Nachlassvereinbarung. Gerade bei Konsumkreditbanken / Leasing etc. erzwingen wir des öfters eine Reduktion der Forderung mittel Bekämpfung der Kreditvergabe etc. Banken Es ist klar, dass die grossen Kreditbanken stärker vertreten sind als Nischenplayer. Auffällig ist, dass neu die Migrosbank in grösserem Mass vertreten ist in der Liste der unrühmlichen Kreditbanken. Wir haben zwar überhaupt nichts dagegen, dass die sehr hohen Zinsen gesenkt werden (wie das Migrosbank machte). Die Prüfung der Kreditfähigkeit durch die Migrosbank ist jedoch ebenso mangelhaft und stossend wie bei den übrigen Banken (und weitgehend EDV-gestützt). Zudem wird bei einer Umschuldung von der teuren bisherigen Bank zur Migrosbank die Kreditfähigkeit erhöht (da die Zinsen nicht mehr gleich hoch sind). Dies führte dann des Oefteren dazu, dass wohl ein günstigerer Kredit gewährt wurde, dafür ein höherer. Wir erlebten diverse Fälle, bei denen die Bezahlung des Migroskredits bereits nach wenigen Monaten nicht mehr möglich war (ohne dass sich die Situation des Schuldners wesentlich verschlechterte). Höhe der Einkommen / Sanierungsraten Hohe Einkommen bedeuten erfahrungsgemäss, dass auch höhere Ausgaben vorhanden sind. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum zwischen einem erwerbstätigen Akademiker und einer alleinerziehenden Mutter ist nicht extrem gross. Die notwendigen Sparmassnahmen sind beim hohen Einkommen jedoch sehr viel schmerzhafter (stellen Sie sich vor, Sie verdienen und sind finanziell nicht in der Lage, Ihrem Kind die Musikschule oder die wöchentliche Reitstunde zu bezahlen). Verschuldungsgrund
4 Es handelt sich um ein Feld z.g. der schweizerischen Statistik. An sich werden gleichzeitig 2 sich stark unterscheidende Faktoren gesammelt: a) was führte in die Schuld (z.b. Kreditaufnahme für ein Auto, Fehleinschätzung der Wohnungsmiete, die Kosten des Scheidungsanwaltes etc) b) was führte dazu, dass die (bestehenden) Schulden nicht mehr bezahlt werden konnten (z.b. Trennung, Arbeitslosigkeit, Krankheit etc). Meistens sind verschiedene Gründe gleichzeitig vorhanden. ZiSG-Statistik Erstmals haben wir das mit ZiSG vereinbarte Mengengerüst leicht unterschritten um 1,4 % (wobei diese Abweichung schon fast ein alt-sozialistisches Wahlresultat darstellt). Das vereinbarte Mengengerüst beruhte auf der Finanzierung von 3 (Teilzeit)-Mitarbeitenden. Die dritte Person trat jedoch erst per ein und benötigte auch eine gewisse Einarbeitungszeit (mit einem etwas tieferen Output). Wirkungsmessung Es handelt sich praktisch um die Messung von reinen Inputleistungen, welche überhaupt nichts aussagen über deren Wirkung. Zudem beinhalten die Dienstleistungen aufgrund des LV ZiSG vor allem Kurzberatungen, Abklärungen, Diagnosen und Massnahmenpläne. Die Umsetzung der Massnahmenpläne fällt dann nicht mehr unter den ZiSG-LV (sondern muss über Kostengutsprachen etc finanziert werden). Wir können eine nachweisbare Wirkung jedoch nur dann erzielen, wenn wir die Mittel für die Kostengutsprache auch erhalten. Kostengutsprachen der Gemeinden Mit diesen machten wir sehr unterschiedliche Erfahrungen. Stadt Luzern: Wir erhalten eine pauschale Kostenentschädigung, welche wir dann ohne zusätzliche Gesuche einsetzen können. Gesuche um Kostengutsprachen: In jedem Fall ist dies mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Sofern eine Leistungsvereinbarung vorliegt, können wir wenigstens mit der Umsetzung sofort beginnen und müssen nicht das ganze Dossier später nochmals bearbeiten. Ohne Leistungsvereinbarung kann es je nach Gemeinde lange dauern, bis wir eine Reaktion haben. Bei den Agglomerationsgemeinden erhalten wir normalerweise die erforderlichen Gutsprachen, meistens sogar innert relativ kurzer Zeit.
5 Bei den Landgemeinden (mit Schulden-SoBZ) sprechen wir uns vor dem Gesuch mit dem SoBZ ab. Trotzdem erhielten wir die notwendige Kostengutsprache nicht immer. Ursachen für die Gesuche bildete vor allem a) der viel höhere Aufwand, wenn wir das SoBZ instruieren müssten (die Brief an die Bank durch uns benötigte 1 2 Stunden Zeit bis zum Erfolg das Gesuch und die Diskussion mit der Sozialvorsteherin fast ebenso viel). b) Sehr komplexer Fall, mit welchem selbst wir an unsere Grenzen gelangten und ebenfalls ein sehr hoher Instruktionsaufwand ans SoBZ vorhanden wäre. Vergleich Agglomeration : Gemeinden m. Schulden-SoBZ In den Regionen mit einen 'Schulden'-SoBZ sind ca. 25 % der privaten Haushalte. Anzahl Haushalte 25% Agglo Landschaft 75% Ca. 20 % der Kurzberatungen wurden durch die ländlichen Regionen in Anspruch genommen.
6 Kurzberatungen 20% Agglo Landschaft 80% Intensive Beratungen richteten sich zu 15 % an Haushalte der Landschaft. Darin enthalten sind auch jene Beratungen, welche über einen Beratungsdienst / Sozialdienst geschahen. In absoluten Zahlen bedeutet die Differenz jedoch 'nur' 12 Haushalte (121 Haushalte = 100 %). Beratungen inkl. SD-Beratungen 15% Agglo Landschaft 85%
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