Vorausschau. Mündliche Prüfungen
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- Sabine Schäfer
- vor 5 Jahren
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1 Vorausschau Mündliche Prüfungen
2 20 LVO Die mündliche Prüfung umfasst für das Lehramt an Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen: a) eine Teilprüfung in einem der beiden Ausbildungsfächer mit einer Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung sowie in der Didaktik und der Methodik des Prüfungsfaches, b) eine Teilprüfung im anderen Prüfungsfach in der Didaktik und der Methodik des Faches, c) eine Teilprüfung über die praktische Umsetzung bildungswissenschaftlicher Aspekte sowie über Schulrecht und Beamtenrecht.
3 a) Präsentationsprüfung Wie lauten die rechtlichen Vorgaben? Was ist ein Unterrichtsvorhaben? Wie finde ich ein Thema? Wie läuft die Präsentationsprüfung ab? Woraus besteht das anschließende Kolloquium?
4 Rechtliche Vorgaben (LVO 20, (3)) Für die Präsentation wählt die/der LAA eines der Ausbildungsfächer aus und schlägt nach Abstimmung mit der Fachleitung ein Thema vor. Der Themenvorschlag ist vor der mündlichen Prüfung der Seminarleitung vorzulegen. Die SL setzt unter Berücksichtigung des Vorschlags das Thema fest Weicht das festgesetzte Thema vom Vorschlag ab, ist die zuständige Fachleitung anzuhören.
5 Das Thema wird der/dem LAA 20 Werktage vor der Prüfung mitgeteilt. Die Präsentation des eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens soll Gelegenheit geben, zu zeigen, dass über die Einzelstunde hinaus Unterricht geplant und die Planung unterrichtspraktisch umgesetzt werden kann sowie die Ergebnisse kritisch dargestellt werden können.
6 Was ist ein Unterrichtsvorhaben? Der Begriff Unterrichtsvorhaben bezeichnet eine zum Zeitpunkt der Prüfung bereits abgeschlossene Sequenz aus dem eigenverantwortlichen Unterricht, deren Planung, Durchführung und Reflexion unter einer selbstgewählten didaktisch-methodischen oder pädagogischen Schwerpunktsetzung erfolgt.
7 Wie finde ich ein Thema? Nach der Entscheidung, in welchem Fach die Präsentationsprüfung erfolgen soll, sollten Sie die Themenfelder dieses Faches nach für Sie und Ihren Unterricht relevanten / interessanten / passenden Schwerpunkten durchsuchen. Eine didaktische, methodische oder pädagogische Fragestellung sollten Sie daraufhin in der Planung eines Unterrichtsvorhabens besonders in den Blick nehmen, bei der Durchführung dieses Unterrichts kontinuierlich beachten und anschließend speziell hinsichtlich Lernertrag, Konsolidierung, Kompetenzsteigerung, Transfermöglichkeiten, Vernetzungen und Ausblick auf die Weiterarbeit reflektieren.
8 Nach der Entscheidung für eine Entwicklungsaufgabe und nach dem Entwicklungsgespräch 1 stehen die BS-Leitungen zu Beratungsgesprächen zur Verfügung. Die Fachleitungen werden ebenfalls helfen, das ausgewählte Thema so einzugrenzen, dass eine 10 minütige Präsentation realisierbar sein wird.
9 Wie läuft die Präsentationsprüfung ab? LVO 20 (4): Jede Teilprüfung dauert etwa 30 Minuten. Die Präsentationsprüfung besteht aus zwei Abschnitten: Im ersten Abschnitt mit einer Dauer von 10 Minuten trägt die /der LAA in freier Rede und in der Regel mediengestützt Überlegungen und Ergebnisse zu dem Thema vor. Zur Vorbereitung dazu helfen Leitfragen, die bereits auf der Homepage eingestellt sind. Hier können Sie auch die Kriterien für die anschließende Bewertung nachlesen und sich bereits bei Ihrer Vorbereitung daran orientieren.
10 Woraus besteht das anschließende Kolloquium? LVO 20 (4): Der zweite Abschnitt mit einer Dauer von 20 Minuten besteht aus einem Kolloquium, ausgehend von der vorangegangenen Präsentation. Überlegen Sie zwar daher bereits bei der Planung der Präsentation, welche Bereiche des Fachseminars sich als mögliche Anschlussschwerpunkte anbieten, bedenken Sie aber, dass die FL aufgefordert sind, grundsätzlich das gesamte Spektrum für das Prüfungsgespräch in den Blick zu nehmen. Daher können die Schwerpunkte der Fachleitung vertiefenden, ergänzenden oder abgrenzenden Charakter haben.
11 Woraus besteht das anschließende Kolloquium? Das Kolloquium ist kein Wissensabfrage im Sinne eines Frage- Antwort-Dialogs, sondern ein Prüfungsgespräch, das als erste Kompetenzstufe Fach-/Sachkenntnisse voraussetzt, dessen Prüfungsanspruch sich jedoch auf höheren Niveaustufen (Anwenden und Beurteilen) ausdrückt. Dazu gehören: Anwendungs- und Erfahrungswissen mit Fähigkeit zur strukturierten, analytischen Darstellung von Transfermöglichkeiten, Kritisches Beurteilen und Bewerten von Zusammenhängen, Erkennen von Vernetzungen, Abwägen von Alternativen, selbstständige Schlussfolgerungen und Relativierungen für die eigene Arbeit, eigene Positionierung, Kommunikationskompetenz (Prägnanz der Ausführungen, Nutzung von Fachsprache)
12 b) und c) Die beiden mündl. Prüfungen ohne Präsentation Die mündliche Prüfung im BS schließt sich unmittelbar an die Präsentationsprüfung an Diese und die mündliche Prüfung in einem der beiden Fächer beginnen jeweils mit dem selbstgewählten Schwerpunkt der/ des LAA. Die Themenbereiche erwachsen i.d.r. aus der Arbeit in den FS / im BS und sind an den curricularen Standards der Ausbildung orientiert. Das Prüfungsgespräch beginnt nach der einleitenden Darstellung der/des LAA durch Impulse, Fragen, mediale Vorlagen der Fachleitung.
13 b) und c) Die beiden mündl. Prüfungen ohne Präsentation und führt nach ca. 10 Min. zum ersten von 2-3 Fachleiterschwerpunkte. Die Fachleitung wird ähnlich wie bei der Präsentationsprüfung in den anschließenden 20 Minuten Aspekte der Didaktik und Methodik des Faches prüfen. Die Bewertung der drei mdl. Prüfungen erfolgen direkt im Anschluss durch die Prüfungskommission (prüfende Fachleitung + protokollierende Fachleitung + Mentor/in bei der mdl. Prüfung des Faches am Tag der praktischen Prüfungen) oder durch die Unterkommission (ohne Mentor/in, an den festgelegten Prüfungsterminen lt.terminplan) nach folgendem Schema:
14 Bewertungsschema: Die Anforderungen wurden mit besonderer Qualität bqe überzeugend im Allgemeinen zum Teil lückenhaft nicht üe iae zte le ne (e)rfüllt Für die Endnote zählen die drei mündlichen Prüfungen jeweils 10 %
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