Compliance in medizinischen Einrichtungen

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1 COMPLIANCE Eine ethisch/moralische und technisch/organisatorische Frage Fachtagung Datenschutz in der Medizin Update 2017 Compliance in medizinischen Einrichtungen PROF. DR. ANGELIKA KREITEL

2 Agenda 1. Heutige Gefahrenbereiche als Herausforderung 2. Normen und Gesetzen als Gegenstück 3. Compliance und die Schutzziele 4. Strafbarkeitsrisiken 5. Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen 6. Best practice 7. Was können wir gemeinsam tun? 8. Fazit WAK Prof. Dr. Angelika Kreitel

3 Heutige Gefahrenbereiche + schützen Sie sich vor Verlust von Persönlichkeitsrechten Strafbarkeitsrisiken Big Data Korruption Geschäft mit den Daten Cybercrime Sicherheits-/ Datenschutzlücken Abrechnungsbetrug WAK Prof. Dr. Angelika Kreitel

4 Wust an neuen Normen und Gesetzen + Werden wir diese umsetzen können? DS-Folgeabschätzung EU- DSGVO CSR-Richtlinie ISO neues BDSG IT-Sicherheitsgesetz ISO ISO IDW Ps 980 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen eprivasy-richtlinie Privacy Shield Neue An Forderungen an CMS WAK Prof. Dr. Angelika Kreitel

5 Compliance + hat eine Schutzfunktion Stichwort, unter dem die Anstrengungen der Unternehmen und Einrichtungen zur Verhinderung von Kriminalität und insbesondere Korruption zusammengefasst werden, Compliance ist derzeit in aller Munde 5

6 Compliance + hat eine Schutzfunktion Kooperatives Verhalten während der Therapie Compliance aus medizinischer Sicht Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien und freiwilliger Kodizes im Sinne der Unternehmensführung Compliance aus betriebswirtschaftlicher Sicht 6

7 Schutzziele + Hauptziele Integrität (Unversehrtheit) von Daten und Entscheidungen Beseitigung von Rechtsunsicherheiten Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen Verringerung rechtlicher Risiken Haftungsminimierung Intervenierbarkeit (Eingreifbarkeit) 7

8 Strafbarkeitsrisiken + isoliert als auch kohärent zu betrachten Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen 299a, 299b StGB und 300 StGB Strafbarkeit wegen Betruges 263 StGB 8

9 32 (Muster-) Berufsordnung Ärzteschaft Unerlaubte Zuwendungen (1) Ärzten ist es nicht gestattet, von Patienten oder Anderen Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder... (2) Die Annahme von geldwerten Vorteilen in angemessener Höhe ist nicht berufswidrig, sofern... (3) Die Annahme von Beiträgen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen (Sponsoring) ist ausschließlich für... 9

10 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen + Verankerung im StGB, 299a, 299b Bestechlichkeit im Gesundheitsswesen Vorteilsnehmer 299a Bestechung im Gesundheitsswesen Vorteilsgeber 299b Bei der Korruption haben wir keine Opfer, sondern nur Täter Rolle des Vorteilsnehmers, z.b.: Ärzte und/oder Pflegekräfte niedergelassene Vertragsärzte Rolle des Vorteilsgebers, z.b.: Mitarbeiter von kooperierenden Unternehmen (Pharma- oder Medizinproduktindustrie Apotheken Bestattungs- und Taxiunternehmen Sanitätshäuser Bauunternehmen Geschäftsführer von Krankenhäusern 10

11 Vorteilsgewährungen + durch Richtlinien regelbar Provisionen Geldwerte Vorteile Wertvolle Geschenke Vorteilsgewährung Fortbildungssponsoring Studiensponsoring Urlaubssponsoring Nutzungsüberlassung 11

12 Einführung von Compliance + Die Uhr tickt Noch herrschende Ansicht: keine Pflicht (z.b. Hauschka, Compliance Handbuch) Vordringende Ansicht: Pflicht zur Einführung: Compliance als Standard bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten (z.b. Thümmel CCZ 2008) 12

13 Compliance-Leitlinie plus Anti-Korruptionsrichtlinien + best practice Ziele Strafbarkeitsrisiken Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit (siehe Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen) Tathandlung / Vorteile Strafbarkeit wegen Betrug Tathandlung / Vorteile Handlungsprinzipien Pflichten Plus: Anti-Korruptionsrichtlinien mit Checklisten und Standard Operating Procedure (SPO s) für Kooperationen (dort werden Schwellenbeträge, Voraussetzungen, Genehmigungsstufen, Art der Dokumentationen usw. geregelt) 13

14 Unter einem Compliance-Dach + best practice Compliance Management Corporate Social Responsibility IT-Sicherheit Datenschutz Straftatenprävention Geldwäschebekämpfung Antikorruptionsmaßnahmen 14

15 Was können wir tun? + meine Empfehlungen Transparenz ist der Tod jeder Korruption Flankiert von Richtlinien, Dokumentation und Schulungen Im 2. Schritt ein Compliance Management im Unternehmen aufbauen, das alle wichtigen Maßnahmen und alle wichtigen Prozesse zum Schutz gegen Straftaten, insbesondere Korruption und Datenmissbrauch umfasst. Umso wichtiger ist es, geschulte, sensibilisierte und wissende Führungskräfte und Mitarbeiter mit Weitsicht zu haben, die Normen umsetzen und beeinflussen. Masterstudiengang Compliance und Datenschutz (MBA) berufsbegleitend

16 Fazit + Lessons Learned Compliance als Schutz, als präventive Maßnahme gegen Korruption und weitere Straftaten im Gesundheitswesen kann nur funktionieren, wenn die ethisch-moralischen Bestandteile nicht unterschätzt werden. Ja, wir sind vorbereitet, wenn auch zunächst auf dem Papier. Ob die Normen und Gesetze kohärent sind oder sich gegenseitig behindern oder wesentliche Ergänzungen benötigen, wird sich in der Praxis zeigen. Ein langfristiger Erfolg braucht eine Wertebasis, man spricht auch von Compliance- Kultur, die das Management vorleben muss, um nachhaltig erfolgreich zu sein. Eine wirksame Vorbereitung auf die Schutzfunktion Compliance ist eine hervorragende Ausbildung der Führungskräfte zum den Themen Compliance und Datenschutz. 16

17 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Fachtagung Datenschutz in der Medizin Update 2017 Compliance in medizinischen Einrichtungen PROF. DR. ANGELIKA KREITEL

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