Einladung. Tagesordnung Öffentlich

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1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Dienstag, um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung Öffentlich 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom Quartalsbericht über Steuerentwicklung -vgl. Finanzausschussbeschluss Nr. 134 vom Heizbeihilfe 2017/2018 für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII

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3 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses vom Sachstandsbericht: Mit dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom besteht Einverständnis. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

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5 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses vom Sachstandsbericht: Mit dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom besteht Einverständnis. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

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7 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 3: Quartalsbericht über Steuerentwicklung -vgl. Finanzausschussbeschluss Nr. 134 vom Sachstandsbericht: Mit Finanzausschussbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt einen Sachstandsbericht über die Entwicklung der Steuereinnahmen im lfd. Kalenderjahr zu fertigen. Für das 3. KV 2017 stellt sich der Bericht wie folgt dar: Gewerbesteuer: HHS , , , ,00 ( ) ,00 ( ) ,00 ( ) Einkommensteuer-Anteil: HHS , , , , , ,00 Umsatzsteuer-Anteil: HHS , , , , , ,00

8 Einkommensteuerersatz-Anteil: HHS , , , , , ,00 Grunderwerbsteuer: HHS , , , ,00 (09/2017) ,00 (09/2016) ,00 (09/2015) Gewerbesteuerumlage: HHS , , , , , ,00 Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

9 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 4: Heizbeihilfe 2017/2018 für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII Sachstandsbericht: Wie in den Vorjahren erfolgt die Ermittlung der Heizungshilfe für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII auf der Grundlage eines sogenannten Heizungshilfe-Eckwerts entsprechend den seit 1977 bewährten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dem aktuell ermittelten Heizungshilfe-Eckwert liegen folgende Daten zugrunde: Durchschnittlicher Heizölverbrauch in l/qm laut der Studie Energie-Kennwerte Hilfen für den Wohnungswirt Ausgabe 2016 der Techem AG. Für die Städte in Deutschland wird von einem Durchschnittsheizölverbrauch von 11,97 l je qm Wohnfläche ausgegangen. Nachdem der Heizölverbrauch von verschiedenen Faktoren abhängig ist und die Techem Studie von zentralbeheizten Mehrfamilienhäusern ausgeht, wurde unsererseits der Durchschnittsheizölverbrauch von 11,97 l je qm um einen Zuschlag in Höhe von 20 % erhöht. Es wird dann von einem Heizölverbrauch von 14,36 l/qm ausgegangen. Als zu berücksichtigende beheizbare Wohnfläche werden dem Heizungshilfe- Eckwert 50 qm zu Grunde gelegt. Durchschnittlicher Heizölpreis derzeit 0, 68 (einschließlich Mehrwertsteuer, Gefahrgutzulage und Lieferung frei Haus) ermittelt durch Umfrage bei den hiesigen Brennstoffhändlern. Nachdem leichtes Heizöl in der Stadt Weiden i.d.opf. der eindeutig bevorzugte Heizbrennstoff ist, wurde bei der Festsetzung des Heizungshilfe-Eckwertes vom aktuellen Heizölpreis ausgegangen. Die Verwaltung wurde durch den Beschluss des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsauschuss vom ermächtigt, die Heizbeihilfe selbstständig festzusetzen. Der Eckwert wurde auf 488,00 Euro festgesetzt und es ergaben sich folgende Beträge: a) Haushalte mit einer Person (50 qm) 488,00 b) Haushalte mit zwei Personen (65 qm) 635,00 c) Haushalte mit drei Personen (75 qm) 732,00 d) Haushalte mit vier Personen (90 qm) 879,00 jede weitere Person (15 qm) 146,00 Diese Beträge stellen Höchstsätze dar, die grundsätzlich nicht überschritten werden dürfen. Bei besonders den Bedarf beeinflussenden Umständen (schlechte Beheizbarkeit der Woh-

10 nung, schlechte Wärmeisolierung des Gebäudes, erhöhtes Wärmebedürfnis der Bewohner z.b. bei Kranken, Behinderten und Kleinkindern) können im Einzelfall die Höchstsätze um maximal 20 % überschritten werden. Die Gründe sind im Einzelfall in einem Aktenvermerk festzuhalten. Die Heizungsbeihilfe für den Zeitraum bis wird in voller Höhe nur bei Antragstellung bis zum gewährt. Wird Heizungsbeihilfe nach diesem Zeitraum beantragt, so wird sie, dem abgelaufenen Zeitraum entsprechend, gekürzt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, bei einer erheblichen Veränderung des Heizölpreises den Heizungshilfe-Eckwert entsprechend anzupassen. Bei der Obdachlosenunterkunft wurde jeweils eine Wohnungsgröße von 30 qm unterstellt, womit je Wohnung eine Heizbeihilfe in Höhe von 293,00 gewährt werden kann. Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II hat der Finanzausschussbeschluss des Stadtrates vom weiterhin Gültigkeit, wonach, entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Leistungen für Heizung vom , die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen sind, soweit diese angemessen sind. Eine Pauschalierung ist, im Gegensatz zum Bereich des SGB XII, grundsätzlich unzulässig. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

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