Einladung. Tagesordnung Öffentlich

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1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Dienstag, um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung Öffentlich 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung 3. Klassifizierung der Straßen, Roter Weiher, Roter Weiher, Roter Weiher, Roter Weiher, und Am Meßnerbach für die Abrechnung von Ausbaubeiträgen 4. Bauinvestitionscontrolling bei der Stadt Weiden i.d.opf. Vorstellung der Inhalte und Wirkungsweise.

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3 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses vom Sachstandsbericht: Mit dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom besteht Einverständnis. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

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5 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 2: Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung Sachstandsbericht: Bei den im Beschlussvorschlag genannten Themen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Beschlussvorschlag: Bei nachfolgenden Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. 93) Ausbau der Prößlstraße zwischen Christian-Seltmann-Straße und Fichtestraße; Auftragsvergabe Den Auftrag für die Durchführung des Ausbaus der Prößlstraße zwischen Christian- Seltmann-Straße und Fichtestraße erhält die Fa. Scharnagl Hoch- und Tiefbau GmbH aus Weiden zum Angebotspreis in Höhe von ,32. 94) Sanierung Dach Kepler Gymnasium; 1.BA; Erneuerung des Daches des Hauptgebäudes; Süd-West-Bereich -- Dachdeckerarbeiten Den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten bei der Sanierung des Daches des Kepler- Gymnasiums, 1.BA erhält die Fa. Richard Rank aus Weiden zum Angebotspreis von ,50. 95) Rehbühlschule Weiden Energetische Fassadensanierung BAI Vergabe der Leichtmetallarbeiten Den Auftrag zur Ausführung der Leichtmetallarbeiten bei der energetischen Fassadensanierung Rehbühlschule Weiden erhält die Firma AF Metallbau GmbH, Arnschwang, mit einer Angebotssumme von ,35. 96) Beförderung auf Unterrichtswegen; Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Omnibussen Den Auftrag zur Ausführung der Beförderung auf Unterrichtswegen Los 1 erhält die Firma Wies Faszinatour, Oskar-von-Miller-Straße 14 in Weiden als günstigster Bieter. Die Aufträge

6 zur Beförderung auf Unterrichtswegen Los 2 und Los 3 erhält die Firma Mädl Bus GmbH, Am Parkplatz 9 in Weiden als günstigster Bieter. 97) Freigestellter Schülerverkehr; Vergabe der Beförderung von Volksschulkindern mit Schulbussen Die Aufträge zur Ausführung der Beförderung von Volksschulkindern mit Schulbussen (Los 1 und Los 2) erhält die Firma Wies Faszinatour, Oskar-von-Miller-Straße 14 in Weiden als günstigster Bieter. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

7 Stadt Weiden i. d. OPf. Weiden i. d. OPf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 3: Klassifizierung der Straßen, Roter Weiher (Fl.Nr...), Roter Weiher (Fl.Nr...), Roter Weiher (Fl.Nr ), Roter Weiher, (Fl.Nr...) und Am Meßnerbach (Fl.Nr. ) für die Abrechnung von Ausbaubeiträgen Sachstandsbericht: Im Jahre 2013 wurde von den Stadtwerken im Bereich Roter Weiher und in der Straße Am Meßnerbach die Wasserleitungen erneuert und durch die Bayernwerk AG die Niederspannungsfreileitungen durch Erdkabel ersetzt. In diesem Zuge wurde auch die alte Straßenbeleuchtung erneuert bzw. verbessert. Die Straßen wurden von den Versorgungsträgern wieder herstellt und im Übrigen durch die Stadt instand gesetzt. Bei der Erneuerung bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtung handelt es sich um einen beitragspflichtigen Ausbau i. S. d. Art. 5 KAG und der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Weiden i.d.opf., an dessen Aufwendungen die bevorteilten Grundstückseigentümer zu beteiligen sind. Die Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht umlagefähig. Zur Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes werden die beitragsfähigen Aufwendungen der Straßenbeleuchtung um einen städtischen Eigenanteil reduziert, der von der jeweiligen Straßenklasse abhängt. Die Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung beurteilt sich nach dauerhaften Kriterien, die sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Kommune, deren weitreichenden Verkehrsplanung, der Lage und Führung der Straße im kommunalen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergeben. Entsprechend der natürlichen Betrachtungsweise handelt es sich vorliegend um 5 Erschließungsanlagen (vgl. den beigefügten Lageplan). Einmal Roter Weiher (Ost-West-Ausdehnung der Fl.Nr...), einmal Roter Weiher (Fl.Nr...), einmal Roter Weiher (Fl.Nr ), einmal Roter Weiher, (Fl.Nr ) und einmal Am Meßnerbach (Fl.Nr... ). Bei der Straßenklassifizierung ist festzustellen, dass diese Straßen ganz überwiegend vom Anliegerverkehr genutzt werden. Den Straßen kommt keine Verbindungsfunktion zu; sie haben keinen nennenswerten Durchgangsverkehr zu verzeichnen. U.E. handelt es sich bei den beitragspflichtigen Straßen daher um Anliegerstraßen (Umlageanteil 80 %), da sie ganz überwiegend der Erschließung der anliegenden Grundstücke dienen.

8 Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

9 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 4: Bauinvestitionscontrolling bei der Stadt Weiden i.d.opf. Vorstellung der Inhalte und Wirkungsweise. Sachstandsbericht: Bauinvestitionscontrolling (BIC) ist die finanzielle Begleitung von investiven Maßnahmen im Hoch- und Tiefbaubereich. Wie sämtliche Controlling-Aktivitäten auch, so soll das BIC als Führungsunterstützung verstanden werden. Investive Maßnahmen bedeutet hierbei, dass diese Ihren Niederschlag im Vermögenshaushalt finden. Kern des BIC ist es, Fehlentwicklungen, d. h. Risiken im Bauausführungsprozess frühzeitig zu erkennen. Zu diesem Zweck ist eine entsprechende Kostentransparenz unverzichtbar. Kostentransparenz bedeutet konkret, Maßnahmenkosten mit relativ hoher Genauigkeit vorhersagen zu können. Bei vielen Bauprojekten wurde im Verlauf der Maßnahme festgestellt, dass die Kosten während der Ausführungsphase exorbitant gestiegen sind, da Unvorhergesehenes zu zusätzlichen Mehrausgaben führte. Durch eine gründliche Bestandsaufnahme, die Ressourcen, sowohl an Zeit als auch an Finanzen benötigt, können erhebliche Steigerungen bereits in der Planungsphase eingepreist werden. Das Vorziehen der Planungs- bzw. Untersuchungskosten und damit die Entkopplung von der Ausführung bringt Kostentransparenz: Jede Kostenkontrolle beginnt mit einer präzisen Diagnose! Ureigenster Inhalt des BIC ist es daher, für definierte Projekte die Planungsphasen 1 bis 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abzuschließen und dadurch wesentlich gesichertere Ausführungskosten zu erhalten. Im Zweifel kann ein Projekt durch die Entscheidungsträger auch gestoppt bzw. verschoben werden. Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung, Ergebnis: Kostenrahmen Leistungsphase 2: Vorplanung, Ergebnis: Kostenschätzung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung, Ergebnis: Kostenberechnung Die so zu erreichende, deutlich verbesserte Kostentransparenz ist auf die Vorwegnahme der Planungen zurückzuführen. Dieses Mehr an Wissen um die Ausführungskosten gibt es allerdings nur gegen einen gewissen Mitteleinsatz für die Vorplanungen bis zur Kostenberechnung (Leistungsphasen 1 bis 3) zeitlich mindestens in einem Haushaltsjahr vor dem Beginn der Maßnahme. Das heißt auch, dass für die Durchführung von Baumaßnahmen längere Zeiträume vorgesehen werden müssen, um gründlich arbeiten zu können. Überörtliche Erfahrungen aus verschiedenen Bauprojekten zeigen für Neubaumaßnahmen eine Streuung des Finanzrahmens (ohne jegliche Planung) bis zur Kostenfeststellung (Abschluss der Maßnahme) eine Diskrepanz von bis zu 50%, die richterlich als zulässige Streuung möglich ist, ohne Regress fordern zu können. Bei Sanierungen im Bestand beträgt der Wert bis zu 70%. Ein Vorziehen der Planung bedeutet lediglich noch eine Streuung von ca.25% und damit die Eingrenzung der Kostenunsicherheit auf etwa ein Drittel.

10 Durch die teilweise immense Streubreite bei Sanierungsmaßnahmen fordern Fördermittelgeber fortwährend die Vorlage einer Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3, um gesichertere Daten für eine entsprechende Gewährung zu erhalten. Weiterer wesentlicher Inhalt des BIC ist das Nachverfolgen der Leistungen, die in den einzelnen Planungsphasen erbracht werden, also insbesondere in der Ausführung des Bauprojektes. Durch die Begleitung einer Baumaßnahme unter Verwendung der Kostengruppengliederung nach der DIN-276 wird im Lauf der Zeit eine validere Datenbasis geschaffen, um bereits den Finanzrahmen für ein Projekt vor der Vergabe von Planungen besser abschätzen zu können. In einer Präsentation werden der Hintergrund bzw. die Effekte eines BIC am Beispiel einer Hochbaumaßnahme erläutert. Für das BIC wird eine Dienstvereinbarung empfohlen, welches das Berichtswesen standardisieren hilft und entsprechende Regelungen zum Ablauf trifft. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: (x) beratend (x) öffentlich ( ) beschließend ( ) nichtöffentlich

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