Einladung. Tagesordnung Öffentlich

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1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Dienstag, um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung Öffentlich 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung 3. Bericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2008 bis einschließlich 2013 einschließlich Haushaltskonsolidierungskonzept 4. Anhebung der Grundsteuer A 5. Verlegung der Haushaltsberatungen Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs Weiden i.d.opf. sowie Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Weiden i.d.opf. 7. Amt für öffentliche Ordnung; Antrag des Tierschutzvereins Weiden und Umgebung e.v. auf Erhöhung der Fundtierpauschale 8. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom Erarbeitung einer Gebührenordnung für die Benutzung (Vermietung) der städtischen Liegenschaften. Die daraus resultierenden Einnahmen sollen zweckgebunden für den laufenden Unterhalt der jeweiligen Liegenschaft (z. B. Max-Reger-Halle, Altes Schulhaus, Altes Rathaus, Schulen, Turnhallen, Mehrzweckhalle, Keramikmuseum, Regionalbibliothek, Sportplätze) verwendet werden.

2 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt : Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses vom Mit dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom besteht Einverständnis. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

3 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt : Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung Bei den im Beschlussvorschlag genannten Themen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

4 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt: Bericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2008 bis einschließlich 2013 einschließlich Haushaltskonsolidierungskonzept Im Rahmen der Genehmigung der 5. Nachtragshaushaltssatzung mit 2. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Weiden i.d.opf durch die Regierung der Oberpfalz mit Schreiben vom wurde als Auflage festgesetzt, dass die Stadt Weiden i.d.opf. ein Gutachten zur Haushaltskonsolidierung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellen lassen muss. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom unter TOP 11 aufgrund vorgegangener Empfehlung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses (Beschluss Nr. 15 vom ) der Auflage zugestimmt, die Beauftragung des BKPV erfolgte mit Schreiben vom Nr Die Auftragsvergabe bestätigte der BKPV mit Schreiben vom mit dem Hinweis, dass es dort für sinnvoll gehalten wird, das Gutachten im Rahmen der Rechnungsprüfung zu erstellen, da der BKPV beabsichtige, die Rechnungsprüfung für die Jahre 2008 bis 2013 ab Herbst 2013 zu beginnen. Bereits in diesem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass ein Zeitraum von mindestens einem ¾-Jahr geschätzt wird, wobei unter Berücksichtigung der Überarbeitung des Berichts- bzw. Gutachtenentwurfs durch die Geschäftsstelle in München ein Berichtsergebnis nicht vor dem 3. Quartal 2014 offiziell vorliegen werde. Tatsächlicher Prüfungsbeginn durch den Prüfungsleiter vor Ort erfolgte am , ein Berichts- und Gutachtenentwurf (ohne baufachlichen Teil) wurde im Mai 2014 übergeben; dieser entspricht inhaltlich, ergänzt um den baufachlichen Teil, für den keine Entwurfsfassung vorliegt, dem abschließenden Prüfungsbericht, der am bei Herrn Oberbürgermeister Kurt Seggewiß schlussbesprochen wurde. Die Dezernenten und der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes haben an der Schlussbesprechung teilgenommen. Ein unterschriebener abschließender Bericht ist für Anfang Januar 2015 angekündigt; gleichwohl darf seit nach Rücksprache mit dem Prüfungsleiter vor Ort eine Weitergabe des Prüfungsberichts erfolgen; mit der Schlussbesprechung am ist aus dem Entwurf ein verbindlicher Bericht bzw. ein abschließendes Gutachten geworden. Es wird darauf hingewiesen, dass während des Prüfungszeitraumes der jeweilige Fachprüfer mit dem zuständigen Amts- oder Abteilungsleiter Gegenstände des erwarteten Prüfungsberichtes erörtert hat und insbesondere dort, wo Verjährung von Forderungen drohten, gemeinsam mit dem Prüfer notwendige Schritte veranlasst wurden, ohne dass dies Einfluss auf den Bericht oder zu Änderungen zwischen Entwurfs- und Schlussstand zur Folge gehabt hätte. Der gesamte Prüfungsbericht wurde am bereits vorab per an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses und die Herren Bürgermeister zur Einarbeitung versendet.

5 Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend ( ) öffentlich (x) nichtöffentlich

6 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt: Anhebung der Grundsteuer A Wie bereits in der Dezembersitzung des Stadtrates bekannt gegeben, hat die Regierung der Oberpfalz mit Schreiben vom , eingegangen bei der Stadt Weiden am , ein Schreiben des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat als Bewilligungsbehörde für die Gewährung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen weitergeleitet, in dem u.a. deutlich darauf hingewiesen wird, dass zu den Vorgaben eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes u. a. auch die Anhebung des unterdurchschnittlichen Hebesatzes bei der Grundsteuer A der Stadt Weiden gehört. Dieses Regierungsschreiben wurde aufgrund des Vorabübersandes per den Damen und Herren des Stadtrates bereits in der Stadtratssitzung am in Kopie zur Verfügung gestellt; auch das Originalschreiben enthält keine abweichende Aussage, sondern folgende Vorgabe: Die Entscheidung über die Gewährung von Stabilisierungshilfen erfolgt nach bayernweit einheitlichen Kriterien. Daher wird von einer Kommune, die Stabilisierungshilfen zur Besserung ihrer finanziellen Lage erhält, erwartet, dass sie ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpft und u.a. die Hebesätze auf mindestens den aktuellen Größenklassendurchschnitt anhebt. In diesem Zusammenhang wird auf den unterdurchschnittlichen Hebesatz bei der Grundsteuer A der Stadt Weiden i.d.opf. hingewiesen. Das Finanzministerium behält sich deshalb weiterhin die Rückforderung der Stabilisierungshilfen vor; dies gilt auch für die bereits 2013 bewilligte Stabilisierungshilfe, nicht nur für die bewilligten Stabilisierungshilfen für das Jahr Eine Übersicht über die durchschnittlichen Grundsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A aller Gemeinden in der Größenklasse bis Einwohner ist unabhängig von Kreisangehörigkeit oder Kreisfreiheit in der Anlage beigefügt. Danach wäre eine Erhöhung um 30 v.h. auf 320 v.h. erforderlich; soweit nur die 25 kreisfreien Kommunen zu berücksichtigen sind eine Erhöhung um 50 v.h. auf 340 v.h. Die letzte Grundsteuererhöhung erfolgte zum von 270 v.h. auf 290 v.h.. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: (x) beratend ( ) beschließend

7 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt: Verlegung der Haushaltsberatungen 2016 Die Haushaltsberatungen sind terminiert für den 07. und mit nachfolgender Beschlussfassung im Stadtrat am Die umfangreichen Nacharbeiten im Zuge der (20-stündigen) Vorberatungen einschließlich erforderlicher Druckaufträge des Haushaltsplanentwurfs, des Finanzplans und des Investitionsprogramms im Zuge des Haushaltsplans 2015 führen unter Beachtung von Ladungsfristen zu einem Termindruck, der rein technisch nicht leistbar ist. Es wird deshalb vorgeschlagen, Mitte November einen zusätzlichen Finanzausschuss für die Etatberatungen ggf. zweitägig vorzusehen. Bislang ist im November kein FVGS terminiert. Dadurch kann eine Vorlage aller Unterlagen in der Stadtratssitzung am gewährleistet werden. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: (x) beratend ( ) beschließend

8 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt: Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs Weiden i.d.opf. sowie Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Weiden i.d.opf. Unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung ist es geboten für die Benutzung des Stadtarchivs Weiden i.d.opf. Gebühren zu erheben. Deshalb sollten die als Anlagen beigefügten Satzungen beschlossen werden. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: (x) beratend ( ) beschließend

9 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt: Amt für öffentliche Ordnung; Antrag des Tierschutzvereins Weiden und Umgebung e.v. auf Erhöhung der Fundtierpauschale Die Stadt Weiden i.d.opf. ist als Fundtierbehörde u. a. dazu verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen sowie diese ordnungsgemäß unterzubringen, zu ernähren und tiermedizinisch zu versorgen. Basierend auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 1973 wird diese gemeindliche Pflichtaufgabe vom Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.v. wahrgenommen, der für die Leistungserbringung eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von ,00 erhält (Beschluss Nr. 242 des Stadtrates vom ). In Relation zur aktuellen Einwohnerzahl von (Erst- und Zweitwohnsitz, Stand ) ergibt sich somit ein Pauschalbetrag von 0,26 pro Person. Mit Schreiben des Tierschutzvereins Weiden und Umgebung e.v., eingegangen bereits am , beantragt dieser in Anlehnung an einem mit den Kommunen des Landkreises Neustadt a.d.waldnaab zum geschlossenen Vertrag die Erhöhung des jährlichen Fundtierpauschalbetrages auf 0,50 je Einwohner. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten und tierärztlichen Behandlungen sowie der rückläufigen Spendeneinnahmen kann das Tierheim laut Aussage des Vereins nicht mehr kostendeckend betrieben werden, so dass eine artgerechte Tierhaltung künftig nicht mehr gewährleistet werden kann. Unter Heranziehung der derzeitigen Einwohnerzahl von circa würde sich der jährlich zu zahlende Betrag auf ungefähr ,00 belaufen. Dies entspräche einer Kostensteigerung von circa ,00 pro Jahr. Nach Zusicherung des Tierschutzvereins Weiden und Umgebung e.v. wird die Fundtierpauschale in den nächsten fünf Jahren nicht angehoben. Dem Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.v. wurde 2011 ein Zuschuss in Höhe von ,00 zur Finanzierung eines Tierheimneubaus gewährt (Beschluss des Finanz-, Vergabe- und Grundstücks- und Sanierungsausschusses Nr. 139 vom ). Dieser wurde nicht abgerufen und mit Schreiben der Kämmerei vom gestrichen. Auch die Suche nach einer geeigneten Fläche für einen Neubau erwies sich als sehr kompliziert und wurde zwischenzeitlich aufgegeben. Zu bedenken ist, dass bei einer Nicht-Anhebung der jährlichen Fundtierpauschale mit einer etwaigen Kündigung der Vereinbarung durch den Tierschutzverein zu rechnen ist. Die Stadt Weiden i.d.opf. hätte dann gegebenenfalls selbst für die Unterbringung der Fundtiere zu sorgen. Dies würde die Vorhaltung entsprechender Räumlichkeiten sowie die Einstellung von fachlich qualifiziertem Personal zur Folge haben, wodurch sich im Vergleich zur Anhebung der Pauschalzahlung wesentlich höhere Kosten ergeben würden.

10 Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

11 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom Erarbeitung einer Gebührenordnung für die Benutzung (Vermietung) der städtischen Liegenschaften. Die daraus resultierenden Einnahmen sollen zweckgebunden für den laufenden Unterhalt der jeweiligen Liegenschaft (z. B. Max-Reger-Halle, Altes Schulhaus, Altes Rathaus, Schulen, Turnhallen, Mehrzweckhalle, Keramikmuseum, Regionalbibliothek, Sportplätze) verwendet werden. Die vollständige Beantwortung / Bearbeitung des o. g. Antrags kann nicht kurzfristig erfolgen. Es bedarf einer umfassenden Beschäftigung mit den unterschiedlichen Liegenschaften der Stadt Weiden hinsichtlich ihrer möglichen Nutzung. Ziel sollten für die Stadt Weiden jeweils kostendeckende Gebühren- bzw. Entgeltregelungen sein, sodass die Kosten für Energie, Reinigung, Serviceleistungen etc. auf den Nutzer mit verrechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann deshalb nur ein Zwischenbericht abgegeben werden: Regionalbibliothek Eine neue Gebührensatzung tritt zum in Kraft. Max-Reger-Halle Eine neue Mietpreisregelung wurde im Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss am vorberatend beschlossen. Der Stadtrat wird darüber in seiner Sitzung am beschließen. Mehrzweckhalle Hier liegt bereits eine Entgeltregelung vor, die hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Rentabilität durch die Abteilung kaufmännisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement überarbeitet wird. Turnhallen / Sportplätze Die Thematik wird zunächst im Sportbeirat am behandelt. Schulen Die Schulleiter werden durch die Abteilung kaufmännisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, welche außerschulischen Veranstaltungen in ihren Schulen bereits stattfinden bzw. geplant sind. Sonstige städtische Liegenschaften Die Leiter der sonstigen Liegenschaften werden durch die Abteilung kaufmännisches

12 und infrastrukturelles Gebäudemanagement angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, welche Veranstaltungen in ihren Liegenschaften bereits stattfinden bzw. stattfinden könnten bzw. geplant sind. Abschließend wird durch das Amt für Hochbau und Gebäudemanagement geprüft, ob die geplanten / möglichen Veranstaltungen / Nutzungen in den jeweiligen Liegenschaften bauordnungsrechtlich (z. B. Versammlungsstättenrecht, Brandschutz etc.) zulässig sind bzw. in Zusammenarbeit mit den Leitern der Liegenschaften abgestimmt, welche Arten von Veranstaltungen / Nutzungen ermöglicht werden könnten. Für jede der Liegenschaften wird dann ein spezifischer Vorschlag einer Entgelt- bzw. Gebührenregelung erarbeitet. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

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Einladung. Tagesordnung Öffentlich Weiden i.d.opf., 02.04.2013 Einladung für die am Dienstag, 09.04.2013 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses.

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