Einladung. Tagesordnung
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- Regina Bader
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1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Montag, um 15:00 Uhr stattfindende Sondersitzung des Stadtrates im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung Öffentliche Sitzung (15:00 Uhr) 1. Gewährung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen nach Art. 11 Beschlussfassung zum Anforderungskatalog 2. Gewährung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen nach Art. 11 Beschlussfassung der Positivliste 3. Gewährung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen nach Art. 11 Beschlussfassung zu den Vorschlägen des BKPV ("Positivliste 2") 4. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2008 bis 2013
2 Gewährung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen nach Art. 11 Beschlussfassung zum Anforderungskatalog Der Stadt Weiden i.d.opf. sind im Jahre 2013 Stabilisierungshilfen in Höhe von 3 Mio. (RS vom Nr WEN-8) im Jahre 2014 Stabilisierungshilfen in Höhe von 2,9 Mio. (RS vom Nr. ROP-SG ) zunächst in Form grundsätzlich rückzahlbarer Überbrückungsbeihilfen gewährt worden. Zur Umwandlung in eine verbleibende Zuweisung ist erforderlich - eine vom Stadtrat zu beschließende Stellungnahme (=Textteil des Konsolidierungskonzeptes) entsprechend dem Anforderungskatalog (sh. Anlage) für die Gewährung der Finanzhilfen. - eine Beschlussfassung der Positivliste (=Konsolidierungsbeschlüsse seit 2013 aufgrund eigener Initiativen der Stadt zur Sicherung der Haushaltskonsolidierung), ergänzend zu den dort dargestellten Einzelbeschlüssen. - eine grundsätzliche Beschlussfassung zu den Konsolidierungsvorschlägen des BKPV (als Teil 5 des Berichts über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen verfasst) mit der Maßgabe, dass daraus erkennbar werden muss, ob der Stadtrat den Vorschlägen entsprechen wird/will.
3 Gewährung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen nach Art. 11 Beschlussfassung der Positivliste Zum Nachweis des Konsolidierungswillens der Stadt sind alle Einzelbeschlüsse in einer Positivliste (Bezeichnung der Regierung der Oberpfalz gemäß Muster lt. Anlage zum Antrag für o. g. Finanzhilfen) in ihrer Gesamtheit zu beschließen. Die Liste ist in der Anlage beigefügt und aktualisiert bis einschließlich April 2015.
4 Gewährung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen nach Art. 11 Beschlussfassung zu den Vorschlägen des BKPV ( Positivliste 2 ) Auf den zu TOP 1 dieser Sitzung wird Bezug genommen mit folgenden Ergänzungen: Die Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens zur Haushaltskonsolidierung durch den BKPV erfolgte im Rahmen der Erledigung einer entsprechenden Auflage im Genehmigungsschreiben der Regierung der Oberpfalz zum 5. Nachtragshaushalt mit 2. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Weiden i.d.opf. vom Der zeitliche Ablauf von Auftragsvergabe bis zur Erstellung des Gutachtens wurde bereits im vom (zum FVGS am ) dargestellt und ist in der Anlage nochmals beigefügt (Anlage 1). Darstellung erfolgt gleichlautend auf Seite 167 des Prüfungsberichts. Gutachten und überörtliche Prüfung erfolgten gemeinsam (vgl. S. 168 unten aao), so dass der FVGS in seiner Sitzung am unter Nr. 3 folgenden Beschluss fasste: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme. Die betroffenen Textziffern sind zeitnah bis November 2015 abschließend zu bearbeiten. Die Konsolidierungsvorschläge des Haushaltskonsolidierungsgutachten sind nach Beratung in den Fachausschüssen im Stadtrat zu entscheiden. Entsprechende Einzelentscheidungen zum Konsolidierungsteil sind teilweise bereits erfolgt, aber noch nicht abschließend in den Fachausschüssen behandelt. Wegen des sehr verspäteten Eingangs des Gutachtens ( ) ist in Absprache mit der ROP vorab eine grundsätzliche Äußerung des Stadtrats zu den Vorschlägen nötig, ohne bereits in eine Detaillumsetzung einzusteigen. Der Bericht muss zwingend bis Ende Mai vorliegen (Terminvorgabe des Finanzministeriums).
5 Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2008 bis 2013 Im Zuge der Haushaltsberatungen 2015 wurde den Fraktionen aufgrund des Berichtsentwurfs des BKPV vom eine Übersicht (vom ) - sh. Anlage 1 - überlassen mit Haushaltskonsolidierungsvorschlägen des BKPV, die gleichzeitig auch Gegenstand von TZ des Prüfungsberichts für die Jahresrechnungen 2008 bis 2013 sind. Die wesentlichen Prüfbereiche hat die Stadtkämmerei ergänzend zu den Unterlagen im FVGS vom in einer Stellungnahme vom übersichtlich zusammengefasst (Anlage 2). Im Ausschuss an die Januarsitzung des FVGS wurde am der komplette Prüfbericht an alle Stadtratsmitglieder auf elektronischem Wege versendet. Abweichend von der bisherigen Beschlusslage (Beschluss Nr. 3 vom ) soll nunmehr eine generelle Aussprache zum Prüfbericht erfolgen.
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