Handlungsmöglichkeiten
|
|
- Juliane Böhm
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Handlungsmöglichkeiten Was es schon alles gibt
2 Positionen der AG Personalvertretung zu Entwicklung, Einführung und zum Betrieb elektronischer Workflows in der DRV Mai 2009 Gestaltungsziele 2.1 Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeit erhalten 2.2 Geschäftsmodell der DRV: Kundenorientierung 2.3 Arbeitsteilung: Ganzheitliche Bearbeitung der Geschäftsprozesse 2.4 Ergonomie: Menschengerechte Organisation der Arbeit und Gesundheitsschutz 2.5 Automatisierung: Orientierung am Menschen 2.6 Führung und Leistungsbewertung: Soziale Kompetenzen nicht ersetzbar 2.7 Qualifizierung und Personalentwicklung: Breite fachliche und außerfachliche Kompetenzen erwerben Zum Zum weiteren Vorgehen 3.1 Workflowprojekte: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen 3.2 Wirtschaftlichkeit: Alle Kosten berücksichtigen 3.3 Deutsche Rentenversicherung: Der Corporate Social Responsibility verpflichtet
3 Beschluss des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund Mai 2010 Die DRV ist über alle Kommunikationswege für ihre Kunden erreichbar in persönlichen und telefonischen Gesprächen, schriftlich, über s und über Internet. Die Kundinnen und Kunden wählen grundsätzlich selbst, welchen Weg sie nutzen wollen. Eine Priorisierung von Zugangswegen durch die Verwaltung, die zu einem mittelbaren oder unmittelbaren Ausschluss von Beratung und Leistungen führen kann, findet nicht statt.... Ziel der DRV ist die sachkundige und umfassende Beratung und Betreuung und die verlässliche Leistungserbringung für alle Kundinnen und Kunden... Darum findet die Bearbeitung der Anliegen durch qualifiziertes Personal statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sachbearbeitung und im Auskunfts- und Beratungsdienst sind in der Lage, den Kundinnen und Kunden sachlich zutreffend, zuverlässig und schnell Antworten auch zu komplexen Fragen zu geben. Arbeitsteilung und Spezialisierung in der Leistungserbringung werden so gestaltet, dass sie die Dienstleistungsqualität nicht beeinträchtigen....
4 Beschluss des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund Die Einführung neuer Arbeitsprozesse und techniken und die damit verbundene Reorganisation der Geschäftsprozesse erfolgen unter Beachtung der Interessen der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zufriedenheit der Versicherten, Arbeitgeber, Rentner und Kooperationspartner mit der Qualität der Prozesse und der Ergebnisse zu sichern und noch weiter zu erhöhen ist das Ziel der Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse, der Aufbau- und die Ablauforganisation sowie der Informationstechnologie Die Gesetzliche Rentenversicherung steht zusammen mit den anderen Sozialleistungsträgern in der Gesamtverantwortung für einen bürgerfreundlichen Sozialstaat deshalb arbeitet sie mit diesen Partnern an einer Verbesserung der Zusammenarbeit.Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang neben der Präsenz auf Bundesebene auch die Verankerung und Vernetzung in der Region, die durch die Deutsche Rentenversicherung (CSR)
5 Bildschirmarbeitsverordnung 2 Begriffsbestimmungen (1) Bildschirmgerät im Sinne dieser Verordnung ist ein Bildschirm zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung, ungeachtet des Darstellungsverfahrens. (2) Bildschirmarbeitsplatz im Sinne dieser Verordnung ist ein Arbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät, der ausgestattet sein kann mit 1. Einrichtungen zur Erfassung von Daten, 2. Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer Arbeitsaufgaben zur Verfügung steht, 3. Zusatzgeräten und Elementen, die zum Betreiben oder Benutzen des Bildschirmgeräts gehören, oder 4. sonstigen Arbeitsmitteln, sowie die unmittelbare Arbeitsumgebung. (3) Beschäftigte im Sinne dieser Verordnung sind Beschäftigte, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen.
6 Bildschirmarbeitsverordnung Begriffsbestimmung Beurteilung der Arbeitsbedingungen s.a. 5 ASG; ( insbes. Augen, körperliche Probleme und psych.) Anforderung an Gestaltung der AP (Gerät, sonstige Arbeitsmittel, Umgebung und Mensch/Maschine) Täglicher Arbeitsablauf (Unterbrechung durch andere Tätigkeiten oder Pausen) Augenuntersuchung
7 Bildschirm TV Ausstattung und Gestaltung der Arbeitsplätze Augenuntersuchung (G 37) Einweisung und Einarbeitung Schutzvorschriften (55.Ljh.; Eingruppierung; Augen; Schwangere) Ausschluss von Verhaltens- und Leistungskontrolle Arbeitsunterbrechungen (50:10)
8 RatSchTV 1 Begriffsbestimmung (1) Rationalisierungsmaßnahmen im Sinne dieses Tarifvertrages sind vom Arbeitgeber veranlasste erhebliche Änderungen der Arbeitstechnik oder wesentliche Änderungen der Arbeitsorganisation mit dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise, wenn diese Maßnahmen für Angestellte zu einem Wechsel der Beschäftigung oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Unter den Voraussetzungen des Unterabsatzes 1 kommen als Maßnahmen z. B. in Betracht: e) Einführung anderer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren, auch soweit sie durch Nutzung technischer Veränderungen bedingt sind.
9 RatSchTV Geltungsbereich (DRV nur TgDRV im Westen und KBS) Begriffsbestimmung Arbeitsplatzsicherung (Stufenregelung; gleichwertig und gleichartig) Fortbildung/Umschulung Besonderer Kündigungsschutz (nach Umsetzung/Umschulung) Vergütungssicherung (abschmelzender Sicherungsbetrag) Abfindung (max. 18 Gehälter bei 25 Jh. Und über 40)
10 TVsA Geltungsbereich (Regionalträger Ost) Anderweitige Beschäftigung (nur gleichwertig am selben Ort; ggf. bei anderem AG; sonst niedriger) Fortbildung, Umschulung Besondere Arbeitszeit (zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigung für längstens 3 Jh.; bei AZ Reduzierung bis 20% kann Teillohnausgleich vereinbart werden) galt bis Ende 2012 Abfindung (1/4 Gehalt je Jh.; mindesten ½ max. 5 Gehälter)
11 TV Besi (nur DRV Bund) Unterrichtungspflicht Arbeitsplatzssicherung Beispiele Besi MS Qualifizierung Auflösung des Arbeitsverhältnisses Entgeltsicherung (für 3 Jahre) Jobbörse Orientierungsaufenthalt Umzugskosten, Trennungsgeld, Hilfe bei Wohraumbeschaffung Abfindung (max. 20 Gehälter bei 18 Jh.)
12 Maßnahmen TV Geltungsbereich (alle DRV Träger u. TgDRV-Mitglieder) Abfindung wg. einvernehmlicher Kündigung (max. 25 Gehälter bei 13Jh.) Übergangsgeld bei AG Wechsel (max. 24 Mo. 30%) AZV mit Teillohn- oder Freizeitausgleich Rentenabschlagsausgleich Gestaltung Jahressonderzahlung (Umwandlung in freie Tage) Sonderurlaub (ohne Bezüge aus wichtigem Grund) s.a. 28 Mantel Angebot der Maßnahmen (nach Benehmen mit PR)
13 Dienstvereinbarungen z.b. Rahmenvereinbarungen IuK z.b. Rahmenvereinbarung Verwaltungsmodernisierung DV SAP aber DV Personalinformationssysteme DV elektronische Zeiterfassung DV Kameraüberwachung
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 -
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze Manfred Franz - 1 - Negativbeispiel Manfred Franz - 2 - Gesetzliche Grundlagen Manfred Franz - 3 - Rechtliche Verankerung EU D Gesetzliche Unfallversicherung Rahmenrichtlinie
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrArbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung - aktuelle Änderungen - Stand Mai 2013 1 Änderungsumfang 1. Begriffsbestimmungen 2. Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV 3. Telearbeit 4. Unterweisung der
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung. (TVsA) vom 13. September 2005
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrAugenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche Vorsorge Bildschirmtätigkeit )
Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands für die Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche
MehrOrdnung zur Sicherung von Mitarbeitern bei Rationalisierungsmaßnahmen (Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung RSO)
Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung RSO 842 Ordnung zur Sicherung von Mitarbeitern bei Rationalisierungsmaßnahmen (Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung RSO) Vom 25. November 1994 (KABl. 1995 S. 29) geändert
MehrVorschriften. Maßstab ist 5 Arbeitsschutzgesetz
Analyse der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung Bildschirmarbeit) für Ausstattung der Schülerfirma (1) Nr. (2) (3) Vorschriften
MehrVerordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz. Vom 4. Dezember 1996
Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz Vom 4. Dezember 1996 Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S.1246) verordnet die
MehrOrdnung zur sozialen Absicherung
Ordnung Soziale Absicherung 726 B Archiv Ordnung zur sozialen Absicherung Vom 12. Dezember 1995 (ABl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Arbeitsrechtsregelung vom 28. November 2007 (ABl. 2008
MehrVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung BildscharbV)
Bildschirmarbeitsverordnung BildScharbV 549-2015 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung BildscharbV) Vom 4. Dezember 1996 (BGBl.
MehrOrdnung zur Sicherung von Mitarbeitern bei Rationalisierungsmaßnahmen (Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung RSO)
Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung RSO 1025 Ordnung zur Sicherung von Mitarbeitern bei Rationalisierungsmaßnahmen (Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung RSO) Vom 25. November 1994 (KABl. 1995 S. 14) Änderungen
MehrOrdnung zur Sicherung von Mitarbeitern bei Rationalisierungsmaßnahmen (Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung RSO)
Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung RSO A 435 (1) Ordnung zur Sicherung von Mitarbeitern bei Rationalisierungsmaßnahmen (Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung RSO) Vom 25. November 1994 (Ges. u. VOBl Bd.
MehrArbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)
(Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit
Mehr(Bildschirmarbeitsverordnung - BildschArbV)*)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildschArbV)*) Vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841), zuletzt geändert durch Artikel
Mehrgültig für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2012
Achte Arbeitsrechtliche Regelung zur Sicherung der Mitarbeiter bei Rationalisierungsmaßnahmen und Einschränkungen von Einrichtungen [Sicherungsordnung] vom 28. Juni 1993 gültig für die Zeit vom 1. Januar
MehrTarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Ärztinnen und Ärzte
TP44.8-9003 Seite Neuauflage 207 Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Ärztinnen und Ärzte () vom 2. April 2009 Zwischen Arbeitsrechtlicher Vereinigung Hamburg e.v., vertreten durch den Vorstand,
MehrDienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze
Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze Zwischen der Fachhochschule Hamburg, vertreten durch den Präsidenten (im folgenden Dienststelle genannt) und dem Personalrat der Fachhochschule Hamburg wird folgende
MehrAktuelle Vorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze. Dr. Peter Schäfer
Aktuelle Vorschriften und Regelungen für Dr. Peter Schäfer Folie 2 Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung in die Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom Bundesrat verabschiedet
MehrVom 13. Dezember 2000 zuletzt geändert durch Beschluss vom 18. Februar 2009 (ABl. EKD 2009 S. 138) Inhaltsübersicht 1
Sicherungsordnung SichO.EKD 8.214 Arbeitsrechtsregelung zur Sicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fall der Einschränkung oder Auflösung von Einrichtungen oder von Rationalisierungs- und Strukturmaßnahmen
MehrVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Arbeit an Bildschirmgeräten.
MehrTarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV Ang) vom 9. Januar 1987
Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV Ang) vom 9. Januar 1987 Zuletzt geändert durch 6 des TV vom 29. Oktober 2001 über die Fortentwicklung von Zulagenregelungen für Angestellte
MehrGV05 Gesetze und Verordnungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841), zuletzt geändert durch Artikel 7
MehrZwischen. dem Senatsamt für den Verwaltungsdienst einerseits und. dem Deutschen Beamtenbund - Landesbund Hamburg -,
Zwischen dem Senatsamt für den Verwaltungsdienst einerseits und //%/,,.. /h ~ dem Deutschen Beamtenbund - Landesbund Hamburg -, dem Deutschen Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Nordmark andererseits wird
MehrTV Rationalisierungsschutz Angestellte Seite 1 Neuauflage Tarifvertrag. über den Rationalisierungsschutz für Angestellte.
Seite 1 Neuauflage 2017 Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTVAng) vom 9. Januar 1987 in der Fassung des Tarifvertrages vom 29. Oktober 2001 über die Fortentwicklung von
MehrTV Rationalisierungsschutz Arbeiter Seite 1 i.d.f. ÄTV v. 29. Oktober Tarifvertrag. über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter
Seite i.d.f. ÄTV v. 29. Oktober 200 Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter (RatSchTV Arb) vom 9. Januar 987 in der Fassung des Tarifvertrages vom 29. Oktober 200 zur Änderung des Tarifvertrages
MehrTarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV Ang)
Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV Ang) vom 9. Januar 1987 geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 24. April1991, geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 2
MehrAnlage 9 (zu 2 Abs. 7) Ordnung zur Sicherung der Mitarbeiter bei Rationalisierungsmaßnahmen und Einschränkungen von Einrichtungen.
Geltungsbereich Begriffsbestimmung Informations- und Beteiligungspflichten Arbeitsplatzsicherung Fortbildung, Umschulung Besonderer Kündigungsschutz Ausgleichszulage Abfindung Persönliche Anspruchsvoraussetzungen
MehrTarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen
Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands und einerseits
MehrSicherungsordnung-KAO 700-Anlage Anlage zur KAO
Sicherungsordnung-KAO 700-Anlage 1.7.2 Anlage 1.7.2 zur KAO Sicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Rationalisierungsmaßnahmen, bei Personalabbau und Einschränkung bzw. Schließung von Einrichtungen
MehrBetriebsvereinbarung zur Ausgestaltung des Bildschirm-TV in der (Firma)
Betriebsvereinbarung zur Ausgestaltung des Bildschirm-TV in der (Firma) 1.) Ziel und Zweck Durch diese Vereinbarung wird der Bildschirm-Tarifvertrag ausgestaltet. 2.) Geltungsbereich Diese Vereinbarung
MehrGesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)
Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel
MehrOrdnung zur Sicherung der Beschäftigung bei Aufgabe oder Einschränkung von Arbeitsbereichen in der EKHN (Sicherungsordnung SichO.
Sicherungsordnung SichO.EKHN 528 Ordnung zur Sicherung der Beschäftigung bei Aufgabe oder Einschränkung von Arbeitsbereichen in der EKHN (Sicherungsordnung SichO.EKHN) Vom 13. Mai 1998 (ABl. 1998 S. 195),
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Entsorgung - (BT-E) - vom 13. September 2005
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Entsorgung - (BT-E) - vom 13. September 2005 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,
MehrVom 16. Dezember 1991 (ABl S. 3)
TV Arbeitsplätze Informations- u. Kommunikationstechnik 497 Tarifvertrag vom 25. Januar 1990 über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
MehrTarifvertrag über personalplanerische Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung (MaßnahmenTV-TgDRV)
Tarifvertrag über personalplanerische Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung (MaßnahmenTV-TgDRV) vom 30. Januar 2007 1 geändert durch den Änderungstarifvertrag vom 1. Dezember 2010 2 Zwischen der
MehrWorkshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung
MehrVorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11
OüihÄsveraeDcihiiD Vorbemerkungen 3 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsverträg, Nebenabreden, Probezeit 12 3 Allgemeine
MehrCheckliste Modul X. Erkenntnisse. Erstellt durch: Datum: Nein. Erstbeurteilung: Arbeitsinhalt Arbeitspensum. Tätigkeiten.
ARBEITSSICHERHEIT Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz n Organisationseinheit (Abteilung / Klinik / Institut): Verantwortliche Leitung: Erstellt durch: Datum: Erstbeurteilung: Ja Nein Letzte
MehrArbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung - Novellierung und aktueller Stand der Regelsetzung 09. Dezember 2014 1 Arbeitsstättenverordnung U m s e t z u n g Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
MehrModul Ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
Modul Ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Rechtlicher Hintergrund Ergonomische Gestaltungskriterien Prüflisten Anleitungen Anwendung anhand von simulierten und realen Arbeitsplatzszenarien
MehrDienstvereinbarung zum Regelbetrieb des Bibliotheksmanagementsystems Alma und des Recherchesystems Primo an der TU Berlin
Dienstvereinbarung zum Regelbetrieb des Bibliotheksmanagementsystems Alma und des Recherchesystems Primo an der TU Berlin Zwischen der Technischen Universität Berlin vertreten durch den Präsidenten und
MehrTarifvertrag für die Arbeit an Bildschirmgeräten
Tarifvertrag für die Arbeit an Bildschirmgeräten Vom 01.08.2003 Zwischen dem Westdeutschen Rundfunk Köln Anstalt des öffentlichen Rechts und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e. V., Betriebsverband
MehrVom 14. April 2016 (Beschluss Nr. 170) (GVM 2016 Nr. 1 S. 144) Inhaltsübersicht
Sicherungsordnung 6.230 Ordnung zur Sicherung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei Aufgabe oder Einschränkungen von Arbeitsbereichen in den Gemeinden und Einrichtungen der Bremischen Evangelischen
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....
MehrUmsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrPsychische Belastung am Arbeitsplatz
Die gesetzlichen Grundlagen Die Akteure - der Markt Die Wirkungszusammenhänge Die Gefährdungsanalyse - Ein Vorgehensmodell Die Handlungsfelder des Arbeitsschutzes im Bereich psychische Belastungen Die
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte Auflage
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,
MehrII. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27
Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen
MehrTelearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze
Telearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze 13. Bundesweiter Betriebsärztetag in Dresden Patrick Aligbe Aligbe Sicherheitsrecht In der Vorversion der jetzigen ArbStättV nicht enthalten
MehrErste Arbeitsrechtliche Regelung vom 16. Juni 1994 über die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen 1, 2
ARR Bildschirmarbeitsplätze EDVARR 7.701-501 M Erste Arbeitsrechtliche Regelung vom 16. Juni 1994 über die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen 1, 2 (KABl S. 77) 3 1 Red. Anm.:
MehrBeurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz
Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Worum geht es? Welche Aufgaben haben BR und PR? Anna Wirth M. A. Martin-Luther-Str. 32 55131 Mainz Seite 1 Ein Modewort und (fast) alle trifft es Seite
MehrMuster für Arbeitsverträge mit Lehrkräften, für die der TV-L gilt und die befristet eingestellt werden 1. Zwischen. vertreten durch.
274 Anlage 5 Muster für Arbeitsverträge mit Lehrkräften, für die der TV-L gilt und die befristet eingestellt werden 1 Zwischen.. vertreten durch. (Arbeitgeber) und Frau/Herrn... Anschrift: geboren am:
MehrGanzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit
Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ralf Pieper, Prof. Dr. Bergische Universität Wuppertal Institut ASER e.v., Wuppertal Fachzeitschrift
MehrArbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt Telearbeit und Homeoffice: Rechtliche Grundlagen und
MehrTarifvertrag über betriebliche Qualifizierung
Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 28.03.1992 Gültig ab: 01.07.1992 Kündbar zum:
MehrEinführung in die AVO-drs. Regionaltage 2018
Einführung in die AVO-drs Regionaltage 2018 Wo findet sich die (aktuelle Version der) AVO-drs? Startseite drs.de Startseite drs.de ganz unten Link zu KODA-drs.de - Beschlüsse nach unten scrollen voilà
MehrDie Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar
Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung
MehrGEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Sven Hinrichs: (2016) Reihe: Praxiswissen Betriebsvereinbarungen
MehrPsychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen
Psychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen 1. Paritätischer Gesundheitskongress Referentinnen: Lisa Bein (Aufsichtsperson der BGW) & Dr. Irene Preußner-Moritz
MehrHinweis für den Leser des Kommentars zur Zusammenführung der Bildschirmarbeitsverordnung mit der Arbeitsstättenverordnung
Hinweis für den Leser Hinweis für den Leser des Kommentars zur Zusammenführung der Bildschirmarbeitsverordnung mit der Arbeitsstättenverordnung Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) wurde zum 3.
MehrTarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier:
Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifvertrag
MehrWas Betriebe in Sachen psychischer Belastung wissen sollten. Was ist mit psychischer Belastung gemeint?
Was Betriebe in Sachen psychischer Belastung wissen sollten Was ist mit psychischer Belastung gemeint? Was sind wichtige Faktoren für die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung? Claudia Flake, Dipl.-Arb.-Wiss.,
MehrArbeitsbedingungen unter der Lupe. Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Arbeitsbedingungen unter der Lupe Rahmenbedingungen für Gute Arbeit und Gesundheit Arbeits- und Gesundheitsschutz - Lärm, Licht, Gefahrenstoffe, Ergonomie, Pausen Entgelt - Entgeltgleichheit (laut Tarifvertrag)
MehrRechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP
Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
'" BUND VERLAG Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bundl und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte
MehrAntonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand
Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung Luchterhand A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
MehrDer Betriebsarzt informiert : Augenuntersuchungen. Das Wesentliche in Kürze
Der Betriebsarzt informiert : Augenuntersuchungen Das Wesentliche in Kürze Bildschirmarbeitskräfte haben Anspruch auf regelmäßige Augenuntersuchungen, die der Arbeitgeber anzubieten hat. Das ist gesetzlich
MehrArbeitsstätten Einrichten und Betreiben
Arbeitsstätten Einrichten und Betreiben Telearbeitsplätze Telearbeit mobile Arbeit Fachtagung, 4. Juli 2018 Industrie- und Handelskammer Karlsruhe IHK Lammstraße 13-17, 76133 Karlsruhe Telearbeitsplätze
MehrAntonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. 2., neu bearbeitete Auflage
Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung 2., neu bearbeitete Auflage @.Luchterhand 2010 A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3
MehrForum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung
Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Hanka Jarisch (Dipl.-Psych.) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW Präventionsdienst Dresden Königsbrücker Landstraße
MehrTarifliche Schutz- und Gestaltungsregelungen vor Leistungsüberlastung. 21. November 2007 Filderhalle Leinfelden-Echterdingen
Tarifliche Schutz- und Gestaltungsregelungen vor Leistungsüberlastung 21. November 2007 Filderhalle Leinfelden-Echterdingen Fahrplan durch das Referat: Tarifliche Schutz- und Gestaltungsregelungen vor
MehrVereinbarung nach 94 HmbPersVG zum Einführungsprozess für OPEN-PROSA
Vereinbarung nach 94 HmbPersVG zum Einführungsprozess für OPEN-PROSA Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung vom 11. März 1997, insbesondere zur Konkretisierung der dort
Mehr2190-F. Geschäftsordnung für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation und für die Vermessungsämter in Bayern (LV-GO)
LV-GO: Geschäftsordnung für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation 2190-F Geschäftsordnung für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation und für die Vermessungsämter in Bayern (LV-GO) Bekanntmachung
MehrFrühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht
Frühjahrstagung am 18./19.05.2016 in Northeim Referent: Ulrich Krätzig Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Überfordert oder Leistungsschwach? Wer bestimmt die Arbeitsmenge? Wer bestimmt die geschuldete Leistung?
MehrOrdnung über die Arbeitsbedingungen auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (Bildschirmordnung)
Anlage 1.3.1 zur KAO Ordnung über die Arbeitsbedingungen auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (Bildschirmordnung) 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für alle im
MehrErgonomie in den Verordnungen
Professur für Arbeitswissenschaft Ergonomie in den Verordnungen Qualifizierungstag Ergonomie, LUBW Stuttgart, 26. Oktober 2017 Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder Agenda 1. Einführung 2. Verordnungen 3. Fragen
MehrVorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis...
Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis...XXVII Kommentierung Einführung... 1 Erster Teil TVöD Allgemeiner
MehrInhaltsverzeichnis. Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften
Inhaltsverzeichnis Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) 9 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 10 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden,
MehrWo geht die Reise hin?
Wo geht die Reise hin?? Nutzraum-Dach Verfügbarkeits-Prävention Wo geht die Reise hin? Arbeitsschutzgesetzgebung Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden
MehrGesamtpersonalrat LHH
Digitalisierung und Arbeitsqualität: Zukunftssicherung - Workshop - Thorsten Schnalle, Gesamtpersonalrat Landeshauptstadt Hannover Agenda Gestaltung von Digitalisierungsprozessen und Beschäftigungs- und
MehrHerzlich Willkommen zum Technologieforum OSMO am 16. &
Herzlich Willkommen zum Technologieforum OSMO am 16. & 17.09.2015 Agenda: - Definition - Rechtsgrundlagen - Bereiche - Wartenausrüstung - Beispiele Definition Ergonomie: Die Wissenschaft von den Leistungsmöglichkeiten
MehrKredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
215-611 DGUV Information 215-611 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift Kassen i. V. m. 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrPsychische Belastungen bei der Arbeit und Gesundheit - Einführung Tag der Arbeitssicherheit, DGUV-LV-Südwest, Fellbach
Psychische Belastungen bei der Arbeit und Gesundheit - Einführung Tag der Arbeitssicherheit, DGUV-LV-Südwest, Fellbach 13.-14.3.2013 Dr. Marlen Cosmar 26.03.2013 Was ist psychische Belastung? (DIN EN ISO
MehrSpruch über Gefährdungsanalyseverfahren für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze einschließlich Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
Spruch über Gefährdungsanalyseverfahren für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze einschließlich Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Zwischen der ALSTOM Power Generation Aktiengesellschaft Mannheim
Mehrvom 6. Mai 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und
Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst) vom 6. Mai
MehrRahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung. Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg
Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Begriffsbestimmungen Personalmanagement Bereich der Betriebswirtschaft, der sich mit
MehrWorkshop 3: ArbeitnehmerInnenschutz
6. Tag der Gesundheitsberufe Workshop 3: ArbeitnehmerInnenschutz Strukturmangel- und Überlastungsanzeige 12. Mai 2016 Seite 1 Aufgaben der Arbeitsinspektion Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes*) der
MehrZiele der IG Metall. Einheitliche Arbeitsbewertung und und Entgeltlinie. Qualifizierung
Einheitliche Arbeitsbewertung und und Entgeltlinie Gleiche Verdienstchancen bei bei gleicher bzw. bzw. vergleichbarer Leistung und und Belastung Ziele der IG Metall Vereinheitlichung der der Entgelte und
MehrRichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. vom 23.
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 23. Juni 2008 (geändert durch Beschluss der 8./2015 Mitgliederversammlung
MehrBETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese
Mehr