Bioethik zwischen Machbarkeit und Moral.

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1 Kollek, Regine: Bioethik zwischen Machbarkeit und Moral. 30. Deutscher Evangelischer Kirchentag, Hannover Mai 2005, Hauptvortrag zum Themenbereich 2: Wie wollen wir leben? In: Evangelischer Pressedienst (epd) Dokumentation Nr. 26, Frankfurt am Main, 21. Juni 2005, S Bioethik zwischen Machbarkeit und Moral. Regine Kollek 1. Stammzellen als Grundlage neuer Therapien Vor wenigen Tagen erregte eine Pressemeldung die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit: die gleiche koreanische Arbeitsgruppe, der es schon vor etwa einem Jahr gelungen war, menschliche Embryonen mit Hilfe der Klontechnik zu erzeugen, konnte einen erneuten Erfolg vermelden: Die Herstellung von Klonembryonen, die das Erbmaterial unheilbar erkrankter Menschen tragen 1. Interesse erregte diese Meldung deshalb, weil aus solchen Klonembryonen ein bestimmter Typ von Zellen gewonnen werden kann: embryonale Stammzellen. Solche Zellen haben das Potenzial, sich in die meisten, wenn nicht alle Zelltypen des menschlichen Körpers entwickeln zu können. Ihre Gewinnung und Weiterentwicklung ist mit einer faszinierenden Vision verbunden: erkrankte oder in ihrer Funktion eingeschränkte Gewebe oder Organe sollen eines Tages durch die Transplantation solcher Zellen repariert und ihre Funktion wieder hergestellt werden können. Zu den Krankheiten, für die auf embryonalen Stammzellen basierende Behandlungen in Aussicht gestellt werden gehören seltene und schwere Erbkrankheiten, aber auch verbreitete Krankheiten wie Multiple Sklerose, Parkinson, Diabetes oder gar Alzheimer. Bis es der koreanischen Arbeitsgruppe gelang, embryonale Stammzellen aus Klonembryonen zu erzeugen, war es nur möglich, sie aus Embryonen zu isolieren, die im Rahmen der künstlichen Befruchtung aus der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entstanden waren. Da diese aber ein anderes Erbmaterial haben als der erkrankte Mensch, können sie nach Übertragung in dessen Organismus ähnlich wie gespendete Organe von diesem abgestoßen und zerstört werden. Eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, ist die lebenslange Gabe von Medikamenten, die die Abwehrreaktionen des Immunsystems unterdrücken. Solche Medikamente haben aber Nebenwirkungen, die recht erheblich sein können. Die von der koreanischen Arbeitsgruppe hergestellten Klone tragen hingegen das Erbmaterial derjenigen Patienten, denen sie eines Tages vielleicht zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden. Da die aus solchen Klonen isolierten Stammzellen auch die gleichen Gewebemerkmale 1 Hwang WS, Roh SI, Lee BC et al: Patient-Specific Embryonic Stem Cells Derived from Human SCNT Blastocysts. Science May 19; [Epub ahead of print]

2 tragen wie die Patienten, würden sie so die Theorie von deren Organismus nicht abgestoßen werden. Ein beachtlicher wissenschaftlicher Erfolg. Viele der die Meldung begleitenden Kommentare heben hervor, dass die Medizin damit der Behandlung nicht oder kaum therapierbarer Krankheiten einen großen Schritt näher gekommen ist. Sie erwecken dabei den Eindruck, dass dies nur mit Stammzellen möglich ist, die aus geklonten oder durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryonen isoliert werden können. Angeregt durch solche Meldungen konzentrieren sich die Hoffnungen vieler Patienten auf die Entwicklung solcher Therapien. Da die Verpflichtung, kranken Menschen zu helfen, eines der moralischen Fundamente unserer Gesellschaft ist, wächst mit jeder solcher Ankündigungen auch der Druck auf den Gesetzgeber, den Weg für die Entwicklung solcher Therapien zu ebnen und Gesetze, die den Freiraum der Forschung begrenzen, zu lockern oder abzuschaffen. Aber so beeindruckend solche wissenschaftlichen Erfolge auch immer sein mögen sie sagen nur wenig darüber aus, welchen Nutzen und auch welche Risiken diese Zellen haben, wenn sie direkt zur Behandlung von Menschen eingesetzt werden. Im Reagenzglas ist der Krebs schon viele Hundert mal besiegt worden so lautet denn auch ein Sprichwort, dessen ernüchternde Realitätsnähe vielen Klinikern und Patienten tagtäglich leidvoll vor Augen geführt wird. Zwischen aufregenden wissenschaftlichen Entdeckungen und einer wirksamen Therapie kann also noch ein langer, keineswegs sicher zum Erfolg führender Weg liegen. Deshalb sind wir dazu aufgefordert, die Chancen und Risiken des Klonens und der Stammzelltechnologie nüchtern zu prüfen und abzuwägen, wobei die Prüfung auch die von möglichen Alternativen mit ihren Vor- und Nachteilen umfassen muss. Darüber hinaus stehen der unhinterfragten Verpflichtung zur Entwicklung wirksamer Therapien andere moralische Güter und Pflichten gegenüber. Auch sie müssen in die Abwägung einbezogen werden. Sie beziehen sich auf die Voraussetzungen und Folgen der Experimente, die den erhofften Nutzen bringen sollen. Beides möchte ich in meinem Vortrag diskutieren. 2. Notwendigkeit kritischer Prüfung Lassen Sie mich zunächst zu der Frage des therapeutischen Nutzens und der Risiken der Therapie mit Stammzellen kommen, die aus klonierten Embryonen gewonnen werden. Für den Nutzen dieser Technik wird erstens angeführt, dass Stammzellen ein universales Ersatzgewebe darstellen, weil sich daraus jeder Zelltyp gewinnen lässt, der im menschlichen Körper vorkommt. Zweitens könnten mithilfe des Klonens Zellen erzeugt werden, die für den Spender immunverträglich sind, so dass sie nach Transplantation nicht abgestoßen wird. Grundsätzlich treffen diese Argumente auch zu. Trotzdem bedeutet das nicht, dass solche Zellen auch therapeutisch einsetzbar sind, und im menschlichen Körper die erhoffte Wirkung zeigen. Letztlich lässt sich dieses nur im Versuch am Menschen selber überprüfen. Dennoch gibt es auch heute schon eine Reihe von wissenschaftlichen Gründen, die Zweifel an einem möglichen therapeutischen Nutzen solchen Zellen begründen. Sie lassen sich in fünf Punkten zusammenfassen: 2

3 1. Erstens weiß man nicht, ob die Zellen nach Transplantation in den menschlichen Organismus auch tatsächlich ihre Funktion erfüllen. Das ist keinesfalls selbstverständlich. Neun der koreanischen Patienten, für die die klonierten Stammzellen hergestellt wurden, sind querschnittsgelähmt. Die Regeneration von geschädigten oder durchtrennten Rückenmarksnerven ist biologisch jedoch ein enorm komplexer Prozess. Ob die bisher im Tierversuch erzielten Ergebnisse minimaler Funktionsverbesserungen auf Menschen übertragbar sind, ist ungewiß. Ein anderer Patient trägt eine erblich bedingte Schwäche des Immunsystems. Da der entsprechende genetische Fehler alle Zellen des Patienten betrifft, befindet sich der betreffende Defekt auch in den von seinem Klon abstammenden Stammzellen. Therapeutisch eingesetzt, würden diese Zellen also gar keine heilende Wirkung entfalten können. Vielmehr müssten sie vorher noch mithilfe gentechnischer Eingriffe repariert werden. Auch dies wirft enorme Schwierigkeiten auf. Ähnliches versucht man seit nahezu eineinhalb Jahrzeiten im Zusammenhang mit der so genannten Gentherapie bislang mit nur geringem Erfolg. Schon an diesen beiden Beispielen wird deutlich, wie viele Hürden noch überwunden werden müssen, um aus Stammzellen wirksame Therapien zu entwickeln. Bei anderen Krankheiten ist ganz und gar fraglich, ob stammzellbasierte Therapien als Behandlungsmethode überhaupt sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Dies betrifft insbesondere den Morbus Alzheimer. Bei dieser Erkrankung kommt es zu Degenerationsprozessen in verschiedenen Bereichen des Gehirns, die durch Stammzellen quasi ersetzt werden müssten. Ein so weit reichender und komplexer Eingriff dürfte auf sehr lange Zeit kaum in Frage kommen, geschweige denn erfolgreich sein. Wenn sich Wissenschaftler also mit dem Einsatz von Stammzellen große Fortschritte bei der Behandlung der Alzheimer-Erkrankung versprechen, ist fundamentale Skepsis angesagt. 2. Der zweite Grund zur Skepsis hinsichtlich einer in absehbarer Zeit möglichen Einsetzbarkeit embryonaler Stammzellen liegt in der Tatsache, dass das Wachstum solcher Zellen nur schwer zu kontrollieren ist. Embryonale Stammzellen zeichnen sich dadurch aus, dass sie über eine quasi unbegrenzte Vermehrungsfähigkeit verfügen. Vor einer Übertragung in den menschlichen Körper müssen die Zellen jedoch in den Zelltyp transformiert werden, den sie im Organismus ersetzen sollen, also beispielsweise in Nervenzellen, Muskelzellen oder Knochenzellen. Es ist aber extrem schwer, diesen Prozess so zu steuern, dass alle embryonalen Zellen umgewandelt bzw. bei anschließenden Reinigungsprozessen entfernt werden. Das Problem ist, dass sie nach Transplantation im Organismus unkontrolliert weiter wachsen und Tumore bilden können. Bei entsprechenden Versuchen mit Mäusen wurde ein solches unkontrollierbares Wachstum in praktisch allen behandelten Tieren beobachtet! Von daher halten viele Wissenschaftler das Risikopotenzial embryonaler Stammzellen für so gravierend, dass es die therapeutische Nutzbarkeit des ganzen Ansatzes in Frage stellt. 3. Der dritte hier zu nennende Grund ist die Fehlerhaftigkeit des Klon-Verfahrens. Beim Klonieren wird der Zellkern einer Zelle, die bereits eine spezifische Funktion übernommen hat also zu einer Haut- oder Leberzelle geworden ist durch den Zellsaft einer Eizelle neu programmiert und dadurch in einen quasi embryonalen Zustand versetzt. Die Reprogrammierung 3

4 lässt sich jedoch nicht oder nur sehr unvollkommen kontrollieren und überprüfen. Von daher kann im Vorfeld (in der Zellkultur) nicht sicher gestellt werden, dass die Zellen, die von Klonembryonen stammen, keine Fehler aufweisen, die ihre Funktion oder Kontrolle später beeinträchtigen. 4. Der vierte Grund besteht in bislang nicht ausgeräumten Zweifeln an der Immunverträglichkeit klonierter Stammzellen. Die Immunverträglichkeit klonierter Stammzellen ist eines der stärksten Argumente, dass für das Klonen ins Feld geführt wird. Zumeist bleibt jedoch unberücksichtigt, dass die durch Klonen entstandenen Stammzellen nicht vollständig mit denen des Empfängers identisch sind. So befinden sich auch im Zellsaft der für das Klonieren verwendeten Eizelle genetische Informationen, die in allen daraus hervorgehenden Zellen verbleiben. Bislang ist nicht bekannt, ob die Produkte dieser Gene vom Empfängerorganismus nicht als fremd erkannt und durch das Immunsystem abgestoßen werden. Entsprechende Tierversuche oder solche mit freiwilligen Probanden stehen noch aus. 5. Der zuletzt zu nennende Grund ist die Ineffizienz des Verfahrens, die besonders hinsichtlich der Menge der für die Herstellung einer Stammzelle benötigten Eizellen relevant ist. Zwar ist der koreanischen Arbeitsgruppe im Rahmen ihrer kürzlich veröffentlichten Arbeiten eine enorme Effizienzsteigerung des Klonens gelungen: Waren bei den ersten Versuchen noch über 240 entkernte Eizellen erforderlich, um eine aus Klonembryonen isolierte Zellinie zu etablieren, sank ihre Zahl in den gerade publizierten Experimenten auf durchschnittlich 17 Eizellen pro Zellinie. Dennoch müssen sich immer noch durchschnittlich zwei Frauen einer Hormonstimulation und operativen Entnahme von Eizellen unterziehen, um hinreichend viele Eizellen für die Herstellung einer embryonalen Stammzellinie und somit potenziell für die Behandlung eines Patienten gewinnen zu können. Als Fazit dieser Argumente ist festzuhalten, dass der therapeutische Einsatz klonierter Stammzellen heute nicht mehr als eine vage Hoffnung ist, von der nicht klar ist, ob und wann sie sich realisiert. Es handelt sich also nicht um konkrete Behandlungsoptionen, sondern um gute Absichten. Dies wird mittlerweile auch von denjenigen, die das Klonen in therapeutischer Absicht betreiben, nicht verschwiegen. Im Gegenteil: auch die koreanische Forschergruppe hat im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse nachdrücklich vor überzogenen Hoffnungen gewarnt und unterstrichen, dass die Entwicklung von Therapien, die auf der Nutzung klonierter Stammzellen basieren, aufgrund ihrer Komplexität noch viele weitere Jahre in Anspruch nehmen werden vorausgesetzt, all die eingangs aufgezählten Hindernisse können überwunden werden, was jedoch keineswegs sicher ist. 3. Fragwürdige Ressourcen Vor diesem Hintergrund hat das Klonen heute also vor allem das Ziel, wissenschaftliches Grundlagenwissen zu erwerben. Die Erzeugung von wissenschaftlichem Grundlagenwissen ist in seiner kulturellen Bedeutung unumstritten. Dennoch ist fraglich, ob menschlicher Wissensdrang und Gestaltungswille als Gründe ausreichend sind, um die Güter und Werte aufzuwiegen, 4

5 die beim Klonen zur Disposition stehen. Dabei handelt es sich zum einen um die Vernichtung menschlicher Embryonen, und zum anderen um die Transformation weiblicher Eizellen zur medizinischen Ressource. 3.1 Embryonen als Rohstoff? Zunächst zu der Frage der Vernichtung menschlicher Embryonen. In Deutschland dürfen Embryonen laut Embryonenschutzgesetz nur zum Zwecke der Fortpflanzung erzeugt werden. Dies ist übrigens auch in einer Reihe anderer europäischer Länder der Fall, auch wenn einige die Gewinnung von Stammzellen aus nicht mehr für die Fortpflanzung benötigten Embryonen gestatten. Das deutsche Gesetz verbietet weiterhin die Erzeugung von Embryonen durch Klonen; allerdings besteht hier noch gesetzlicher Klarstellungsbedarf. Durch Klonen erzeugte Embryonen werden überwiegend wie Embryonen angesehen, die durch die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entstanden sind. Entscheidend dabei ist, ob sie die Fähigkeit besitzen, sich zu einem vollständigen Lebewesen entwickeln zu können. Dies ist zumindest mit Klonembryonen von Tieren vielfach gezeigt worden. Deshalb unterstellt man im Analogieschluss, dass auch menschliche Klonembryonen prinzipiell entwicklungsfähig sind, obwohl dies von manchen Wissenschaftlern aufgrund der Fehlerhaftigkeit des Klonprozesses vehement bestritten wird. Solange und sobald Klonembryonen entwicklungsfähig sind, ist es sinnvoll, sie der Gattung Mensch zuzurechnen. Als Gattungsmitglied muss jedoch grundsätzlich jedem menschlichen Embryo ein Lebensinteresse unterstellt werden. Eine Abwägung seiner Lebensinteressen gegen die Interessen und Rechte anderer könnte wenn überhaupt nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die Rechte eines anderen Menschen konkret und unmittelbar betroffen wären. Dies ist beispielsweise in Konfliktlagen der Fall, in denen eine Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch erwogen wird: hier sind die Rechte und Interessen der Schwangeren unmittelbar berührt. Bei der Verwendung solcher Embryonen für die Forschung ist dies jedoch nicht der Fall. Es ist nicht meine Absicht, hier die mittlerweile enorm umfangreiche Kontroverse um den Status menschlicher Embryonen zu reproduzieren. Welche Argumente man für welche Seite auch immer vorbringt hier stoßen Grundüberzeugungen aufeinander, die offensichtlich kaum vermittelbar sind. Es wäre aber völlig verfehlt die Kontroverse um den Status menschlicher Embryonen als eine zwischen Positionen zu charakterisieren, die als pro choice oder pro life beschrieben werden können. Mit diesen Begriffen werden in der angelsächsischen Diskussion die Befürworter und Gegner der Abtreibung charakterisiert. Diese Charakterisierungen sind jedoch ebenso oberflächlich wie falsch. Sowohl die Befürwortung von wie die Kritik an der Embryonenforschung hat viele Wurzeln, die sich nicht so einfache Weltbilder reduzieren lassen. 5

6 Beispielsweise gründet die Skepsis daran, menschliche Embryonen zur Ressource für Forschung und Industrie zu machen, nicht nur in religiösen Überzeugungen. Vielmehr hat sie ihren Ursprung auch in der europäischen Aufklärung. In dem an ihrem Beginn stehenden, unter Friedrich II begründeten, allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 heißt es: "Die Rechte der Menschheit kommen auch den noch ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis an zu" ( 19 I,1). Der Schutz menschlichen Lebens in allen seinen Entwicklungsstadien und Erscheinungsformen hat also eine lange europäische Tradition. Wie Frauen aus ihren langen Kämpfen um die Akzeptanz der Abtreibung aus leidvoller Erfahrung wissen, hat sie auch ihre Schattenseiten. Mit der zweiten Abtreibungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurde jedoch eine Lösung gefunden, die für weite Bevölkerungsteile erträglich ist. Sie mag nicht jedem genügen. Dennoch ist es damit gelungen, den sozialen Frieden in dieser Frage wieder herzustellen. Darüber hinaus müssen wir uns immer vergegenwärtigen, dass die Frage nach dem normativen Status menschlicher Embryonen nicht im luftleeren Raum diskutiert wird. Auf der anderen Seite der argumentativen Waagschale steht heute ein weiteres Schwergewicht: das der menschlichen Gesundheit. Gesundheit ist für uns alle enorm wichtig. Unter den Werten westlicher und zunehmend auch anderer Gesellschaften steht sie an einer der obersten Stellen. Gesundheit bedeutet Vitalität und Leistungsfähigkeit. Leistungsfähigkeit ist wiederum eine wichtige Voraussetzung dafür, in der immer schärfer werdenden Konkurrenz um Arbeitsplätze bestehen zu können, und hier gut abzuschneiden bedeutet wirtschaftliche Unabhängigkeit und soziale Anerkennung in einer leistungsorientierten Gesellschaft. Gesundheit ist auch die beste Voraussetzung für ein langes Leben ohne allzu große Beeinträchtigungen in einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung und einem wachsenden Anteil älterer Menschen eine attraktive Aussicht. Für viele wiegt deshalb selbst eine vage Aussicht auf neue Therapien, von denen noch niemand weiß, ob und wann sie sich realisieren wird, deutlich schwerer als das Lebensrecht menschlicher Embryonen. Das zeigte sich in den letzten Tagen in aller Deutlichkeit als im US-amerikanischen Senat über die Förderung der Stammzellforschung durch öffentliche Mittel debattiert wurde. Eine solche Förderung war bislang nicht erlaubt. In diesem Zusammenhang wurde den Gegnern der Stammzellforschung vorgeworfen, dass sie durch ihre Ablehnung Hilfe für Kranke verweigern und dadurch deren Recht auf Leben verletzen. Ich halte das für ein irreführendes Argument. Hier steht nicht das Leben von Embryonen gegen das konkrete Leben eines Patienten, ein 1:1-Konflikt, wie er beispielsweise im Zusammenhang mit einer Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gegeben sein kann. Es gibt also keinen direkten Zusammenhang zwischen der Vernichtung eines Embryos und einer hilfreichen therapeutischen Behandlung für einen oder mehrere Patienten. Um in entsprechende Überlegungen einbezogen werden zu können, müssten Behandlungsmöglichkeiten sich sehr viel konkreter abzeichnen. 6

7 Auch ergibt sich aus dem Recht auf körperliche Unversehrtheit keine Verpflichtung des Staates, Rahmenbedingungen zur Entwicklung einer bestimmten Therapie bereit zu stellen. Letztlich reicht das Recht von Patienten, ihr eigenes Leben durch die Erprobung neuer Heilverfahren zu erhalten, nicht so weit, dass es die Vernichtung fremden Lebens einschließt. Die Vorenthaltung eines Nutzens wiegt [.] weniger schwer als die Zufügung eines Schadens. Dies ist erst recht der Fall, wenn es sich auf der einen Seite um einen potenziellen künftigen Nutzen handelt, dem auf der anderen ein sofort eintretender sicherer Schaden gegenübersteht 2. Dabei handelt es sich übrigens um ethische Prinzipien, die nicht nur in der Stammzellforschung, sondern für die medizinische Forschung allgemein gelten. 3.2 Weibliche Eizellen als Ressource für Forschung und Therapie? Als nächstes möchte ich meine Aufmerksamkeit der zweiten problematischen Ressource zuwenden, die für die Gewinnung von Stammzellen aus Klonembryonen bislang unverzichtbar sind: Die weiblichen Eizellen. In ihrem Zellsaft befinden sich alle Substanzen, die für die Reprogrammierung der aus Körperzellen stammenden Zellkerne erforderlich sind. Die Gewinnung von Eizellen wirft jedoch eine Reihe von Problemen auf. Frauen, die Eizellen spenden wollen, müssen hormonell behandelt werden, damit in ihren Eierstöcken mehrere Eizellen gleichzeitig heranreifen. Sowohl die Hormonbehandlung als auch die operative und zumeist unter Narkose stattfindende Entnahme der reifen Eizellen kann in der Regel zwar ohne Komplikationen durchgeführt werden. Dennoch bergen sie gesundheitliche Risken für die Spenderinnen. Zu diesen Risiken gehört besonders das Ovarielle Überstimulationssyndrom, das in sehr seltenen Einzelfällen lebensgefährlich werden kann und zu Todesfällen geführt hat. Darüber hinaus sind Eizellen eine knappe Ressource. Dies ist bereits im Zusammenhang mit Unfruchtbarkeitsbehandlungen der Fall. Deshalb reichen in Ländern, wo dies wie in Großbritannien oder den USA rechtlich möglich ist, gespendete Eizellen nicht einmal aus, um die Nachfrage unter denjenigen Paaren zu befriedigen, die solche Zellen zum Zwecke der Fortpflanzung nutzen möchten. Aus diesem Grund hat sich international bereits ein grauer Markt für Eizellen entwickelt, auf dem Frauen sich gegen eine finanzielle Entschädigung behandeln lassen und ihre Eizellen an die Auftraggeber abgeben. Bei der Warnung vor Ausbeutung von Frauen muss man nicht nur an die ärmsten Länder der Welt denken. Deutlich wurde dies Ende letzten Jahres als durch Medienberichte bekannt wurde, dass sich die Bukarester Klinik GlobalArt darauf spezialisiert hat Frauen zu rekrutieren, die bereit sind ihre Eizellen gegen finanzielle Kompensation abzugeben. Besonders intensiver Kontakte bestanden dabei zu einer Londoner Klinik. Zwar ist die Eizellspende in Großbritannien erlaubt, aber zu selten, um den Bedarf zu decken. Laut BBC sollen die Spenderinnen mit etwa 1500 pro Spende entlohnt worden sein. Für Rumäninnen ist es ein halber Jahresverdienst. 2 Vgl. Nationaler Ethikrat. Stellungnahme zum Import menschlicher Stammzellen. Berlin Zitat aus der Begründung der Gegner des Stammzellimports, S. 37f.). 7

8 Zwar bestreitet die britische Regierung, dass den Spenderinnen mehr als die zulässige Aufwandsentschädigung gezahlt worden war. Ohne einen solchen finanziellen Anreiz lässt sich allerdings kaum erklären, warum die Bukarester Klinik mehr Spenderinnen gewinnen konnte, als alle britischen Fruchtbarkeitskliniken zusammen. Das Europäische Parlament hat diese Praxis der bezahlten Eizellspende in seiner Sitzung vom 10. März 2005 scharf verurteilt 3 und dabei deutlich gemacht, dass der Handel mit Eizellen eine inakzeptable Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile darstellt, die nicht toleriert werden darf 4. In den USA ist der Trend zur Kommerzialisierung weiblicher Eizellen bereits weiter fortgeschritten. Eines der Institute, die versuchen, Eizellen für die Forschung zu gewinnen, hat damit allerdings leidvolle Erfahrungen machen müssen. Die nahe Boston gelegene Bedford Stem Cell Research Foundation musste ihre Forschung seit 2001 bereits vier Mal auf Eis legen, nachdem ihre über Spenden eingeworbenen Forschungsmittel erschöpft waren. Sie hatte in dieser Zeit 20 Spenderinnen zwar nur jeweils USD Aufwandsentschädigung pro Zyklus bezahlt. Hinzu kamen aber die Kosten für die medizinische Behandlung und die Spesen, so dass sich pro Zyklus, d.h. für die Gewinnung von etwa 10 Eizellen durchschnittlich USD an Kosten ansammelten 5. Ein möglichst geringer Preis liegt also auch im Interesse derer, die mit Eizellen forschen wollen. Aus diesem Dilemma scheint es kaum einen Ausweg zu geben: Ist die Aufwandsentschädigung niedrig, setzen sich Frauen gesundheitlichen Belastungen ohne adäquate Kompensation aus; ist sie zu hoch, werden ethisch fragwürdige Anreize vor allem für junge und arme Frauen geschaffen, ihren Körper als Ressource für die Forschung zur Verfügung zu stellen. Aber auch ohne Kommerzialisierung beinhaltet die Rekrutierung von Eizellspenderinnen ethische Fragen und Probleme. Sie gehen über die unmittelbaren und mittelbaren körperlichen Risiken hinaus. Eines der Probleme ist die Ausnutzung der Notsituation von Frauen. besonders in armen Ländern. Sie könnten besonders geneigt sein, die gesundheitlichen Risiken einer Eizellspende in Kauf zu nehmen, wenn ihnen dafür Vorteile zur Minderung ihrer Notlage in Aussicht gestellt werden. Ein anderes liegt in der Aufklärung der Spenderinnen. In dem eingangs geschilderten koreanischen Experiment wurden die Eizellen nach Angaben des führenden Wissenschaftlers nach intensiver Aufklärung freiwillig und ohne finanzielle Entschädigung gespendet. Eine Überprüfung der verwendeten Einwilligungserklärung durch unabhängige Wissenschaftler ergab jedoch, 3 Nur wenige Tage zuvor hatten im Rechtsausschuss der Vereinten Nationen die Mehrheit der Mitgliedsstaaten nicht nur das reproduktive, sondern auch das therapeutische Klonen abgelehnt, und dabei die gesundheitlichen Risiken und die Möglichkeit der Ausbeutung von Frauen betont. 4 Hingewiesen wurde dabei u.a. auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, und hier besonders auf Artikel 3, demzufolge es verboten ist, den menschlichen Körper und seine Teile zur Quelle finanziellen Gewinns zu machen. 5 Vgl. BioEdge, und (Home page Bedford Stem Cell Research Foundation). 8

9 dass die Frauen offensichtlich nicht adäquat über alle mit der Behandlung verbundenen Risiken aufgeklärt wurden. Im Aufklärungsformular wurden zwar die wissenschaftlichen Aspekte des Klonens ausführlich diskutiert, die Risiken für die Eizellspenderinnen aber nicht umfassend dargestellt. So wurden sie nicht darauf hingewiesen, dass die Hormonbehandlung zu Komplikationen führen kann, die Krankenhauseinlieferungen, spätere Sterilität oder in sehr seltenen Fällen auch den Tod zur Folge haben können. 6 Den koreanischen Forschern war bestimmt klar, dass sich die Augen der Öffentlichkeit besonders kritisch auf diese Aspekte richten würden, und sie haben sicher versucht, die ethischen Anforderungen einzuhalten. Um wie viel mehr mögen aber angesichts der Schwierigkeiten einer angemessenen Information die Bedenken berechtigt sein, wenn das Klonen zur Routine wird, und Hunderte oder Tausende von Frauen davon betroffen sind? Wie überprüfbar sind solche Einwilligungserklärungen, und wer stellt die Qualität der entsprechenden Aufklärungen sicher? Solange keine international wirksamen Mechanismen in Kraft sind, die die Qualität solcher Aufklärungen überprüfen und gewährleisten, reicht eine individueller Zustimmung nicht aus, um solche Praktiken zu legitimieren. Insgesamt sind die Risiken und ethischen Fragen, die mit der Gewinnung und Verwendung von Eizellen für Klonexperimente verbunden sind, ein starkes Argument dafür, Eizellen nur für Zwecke der Fortpflanzung zu gewinnen und einzusetzen. Ihre Nutzung für wissenschaftliche und therapeutische Zwecke ist nicht vertretbar. Es darf sich keine gesellschaftliche Haltung entwickeln, die die Abgabe von Eizellen zu einer von Frauen erwartbaren altruistischen Handlung oder Dienstleistung macht. Es muss vermieden werden, dass Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit gegen die Ansprüche von Wissenschaft und Medizin, oder auch von Patienten auf Eizellen verteidigen müssen. 4. Alternativen Die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen aus Embryonen, die durch künstliche Befruchtung oder mittels des Klonens erzeugt wurden, ist also mit zwei schwerwiegenden ethischen Problemen konfrontiert: mit dem Problem der Zerstörung menschlicher Embryonen und mit der Verwendung weiblicher Eizellen. Wie hoch die mit solchen Zellen verbundenen Hoffnungen auch immer sein mögen die damit verbundenen ethischen Vorbehalte und Risiken zwingen dazu, nach anderen Quellen für Stammzellen zu suchen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl alternative Quellen für Stammzellen, als auch neue Verfahren und Techniken zur Erzeugung von Stammzellen, die die geschilderten Probleme vermeiden. 6 Vgl. Magnus D, Cho MK. Issues in Oocyte Donation for Stem Cell Research. Science May 19; [Epub ahead of print] 9

10 4.1 Adulte Stammzellen Stammzellen lassen sich nicht nur aus Embryonen gewinnen, sondern auch aus anderen Quellen, beispielsweise aus dem Nabelschnurblut Neugeborener, aus der Placenta oder dem Organismus erwachsener Menschen. Bei der erhitzten Diskussion um das Klonen bleibt diese Tatsache zumeist unerwähnt. Zellen, die aus dem Organismus entwickelter und geborener Menschen gewonnen werden, werden auch als adulte oder somatische Stammzellen bezeichnet. Vielfach wird behauptet, dass solche adulten Stammzellen nicht über das gleiche Potenzial wie embryonale Stammzellen verfügen, und deshalb für die Entwicklung von Therapien nicht so brauchbar sind. Tatsache ist, dass sich adulte Stammzellen von embryonalen unterscheiden. Dies wird häufig so interpretiert, dass sich erstere weniger gut für die Entwicklung von Therapien eignen. Dies ist jedoch äußerst fraglich. Vielmehr könnten die spezifischen Eigenschaften adulter Stammzellen sie für den klinischen Einsatz besonders geeignet machen. Als einer der Vorteile embryonaler Stammzellen wird beispielsweise angeführt, dass sie nahezu unbegrenzt vermehrbar zu sein scheinen. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass auch viele adulte Stammzellen sehr gut vermehrbar sind. Einige von ihnen können es in dieser Beziehung durchaus mit embryonalen Stammzellen aufnehmen. Neue Isolations- und Kulturverfahren tragen zusätzlich dazu bei, das Mengenproblem zu überwinden. Für die bevorzugte Nutzung embryonaler Stammzellen wird weiterhin vorgebracht, dass sich aus ihnen alle Zelltypen des menschlichen Körpers entwickeln lassen, während das entsprechende Potenzial adulter Stammzellen begrenzt ist; sie ließen sich jeweils nur in wenige Zelltypen und Gewebe entwickeln. Auch dieses Argument überzeugt nicht. Denn es zeichnet sich zum einen ab, dass auch adulte Stammzellen teilweise ein sehr viel größeres Entwicklungspotenzial haben, als noch vor einiger Zeit angenommen wurde. Beispielsweise lassen sich Stammzellen aus dem Knochenmark oder dem Nabelschnurblut auch zur Bildung von Nerven- und Muskelzellen anregen. Zum anderen kann das Ziel vieler verschiedener Zelltypen auch durch die Verwendung verschiedener adulter Stammzellen erreicht werden. Gegenüber embryonalen Stammzellen besitzen adulte Stammzellen einen weiteren, für die klinische Anwendung sehr wichtigen Vorteil: während letztere immer von einem fremden Spender bzw. Embryo stammen, rufen sie dann, wenn sie beispielsweise aus dem Knochenmark des zu behandelnden Patienten gewonnen werden, keine Abwehrreaktionen hervor. Da eine Gewebeabstoßung nicht zu befürchten ist, kann in diesem Fall auf die Gabe von Medikamenten, die die Abwehrreaktion unterdrücken, verzichtet werden. Adulte Stammzellen sind also nicht nur weitaus vielseitiger und entwicklungsfähiger, als lange Zeit angenommen, sondern wie wir aufgrund der langen Erfahrung mit ihnen wissen für den sicheren therapeutischen Einsatz gut geeignet. Häufig ist nicht bekannt, dass somatische Stammzellen seit Jahrzehnten für die Transplantation eingesetzt werden, beispielsweise im Rahmen der Knochenmarkstransplantation. Auch wirft ihre Gewinnung aus erwachsenen Menschen kaum ethische Probleme auf, denn die betreffende Person wird in der Regel in der Lage sein, über die Entnahme selbst zu entscheiden. 10

11 Für die Entwicklung von Zell- und Gewebeersatztherapien sind adulte Stammzellen also in hohem Maße geeignet. Selbst wenn sich ihr Potenzial von dem embryonaler Stammzellen unterscheidet, ist es deswegen nicht notwendiger Weise geringer. Da neue Behandlungsverfahren, die sich im Tierversuch bewährt haben, beim Menschen nur selten von Anfang an wirksam sind, müssen sie in vielen kleinen Schritten optimiert werden. Stammzelltherapien bilden keine Ausnahme von dieser Regel. Dabei kommt es unter Umständen weniger darauf an, von welchen Zellen ausgegangen wird, als darauf, wie viel in die Verbesserung der Zellkulturbedingungen und die Entwicklung von Therapieschemata investiert wird. 4.2 Neue Techniken neue Fragen Außerdem sollten wir die kreative Intelligenz und den Erfindungsgeist von Wissenschaftlern und forschenden Medizinern nicht unterschätzen. Viele von ihnen sind sich darüber im Klaren, dass Wissenschaft nur prosperieren kann, wenn sie in einer Gesellschaft breite Unterstützung findet. Kontroverse Debatten um strittige Verfahren schaden diesem Anliegen. Deshalb widmen sich schon heute viele Labors der Entwicklung von Verfahren, mit deren Hilfe pluri- oder multipotente Zellen erzeugt werden können, ohne dass dafür Embryonen vernichtet oder direkt aus den Körpern von Frauen gewonnene Eizellen eingesetzt werden müssen. Zu solchen Verfahren gehört beispielsweise die Reprogrammierung von Körperzellen in ein früheres Entwicklungsstadium. Ein weiteres Verfahren ist die Parthenogenese, landläufig auch unter dem Begriff der Jungfernzeugung bekannt. Dabei handelt es sich um die künstliche Aktivierung einer unbefruchteten Eizelle. Dies kann dazu führen, dass daraus ein Gebilde entsteht, das einem echten Embryo ähnlich sieht. Auch wenn solche Gebilde nicht entwicklungsfähig sein sollten, wäre dieses Verfahren jedoch aufgrund seiner Abhängigkeit von weiblichen Eizellen kaum akzeptabel. Gearbeitet wird deshalb auch an der Bildung künstlicher Eizellen aus embryonalen Stammzellen. Dies würde zumindest die Belastungen für Frauen vermeiden. Angesichts der schnellen Entwicklung in diesem Forschungsgebiet ist davon auszugehen, dass die Möglichkeiten zur Herstellung pluri- oder multipotenter Zellen zunehmen werden. Einige der dabei entstehenden Gebilde weisen Merkmale und Eigenschaften auf, die gemeinhin Embryonen zugeschrieben werden. Beispielsweise konnte gezeigt werden, dass sich parthenogenetisch entstandene Mausembryonen tatsächlich zu einem vollständigen Tier entwickeln können. Dennoch stellt sich dabei die ethisch entscheidende Frage, ob und wenn ja aus welchen Gründen es sich bei derart künstlich erzeugten Gebilden tatsächlich um menschliche Embryonen handelt. Die Möglichkeit, ihre Entwicklungsfähigkeit direkt zu überprüfen, besteht beim Menschen nicht, denn dies würde die ethisch nicht akzeptable Übertragung solcher Gebilde in den Körper einer Frau erfordern. Eine andere Möglichkeit, mit der existierenden Unsicherheit umzugehen, besteht darin, im Zweifelsfall Entwicklungsfähigkeit zu unterstellen, also das Prinzip in dubio pro vita im Zweifel für das Leben anzuwenden. Dies könnte jedoch im Extremfall dazu führen, dass jede menschliche Zelle geschützt werden müsste, an der experimentelle Manipulationen vorgenom- 11

12 men worden sind, die Anlass zu der Vermutung geben, dass sich ihr Entwicklungspotenzial in Richtung der Erlangung der Fähigkeit zur Ganzheitsbildung verändert hat. Dabei ist man jedoch mit zwei Problemen konfrontiert: Zum einen wären solche Experimente rein praktisch kaum zu kontrollieren. Zum anderen würde dadurch das Prinzip des Embryonenschutzes ad absurdum geführt. Denn wenn potenziell jede Zelle, an der Eingriffe zur Veränderung ihres Differenzierungszustands vorgenommen wurden, als Embryo angesehen wird, verlieren zugespitzt ausgedrückt ethische Grenzziehungen und rechtliche Regelungen ihren spezifischen, eindeutig bestimmbaren Gegenstand. Wir brauchen also gute Kriterien, mit deren Hilfe das Entwicklungspotential experimentell veränderter Zellen eingeschätzt werden kann. Damit ließen sich Veränderungen oder Verfahren, die ethisch akzeptabel sind, von solchen unterscheiden, die aus guten Gründen unterlassen werden sollten. Hier liegt eine Aufgabe für die zell- und entwicklungsbiologische Grundlagenforschung, die solche Kriterien anhand von Untersuchungen an Zellen von Tieren definieren könnte. Hier liegt deshalb auch eine Aufgabe für die Forschungsförderungsorganisationen, solche Arbeiten gezielt zu unterstützen. 5. Klonen als Aufmerksamkeitsreserve und Standortfaktor? Um besser zu verstehen, warum die Diskussion um die therapeutischen Perspektiven der Stammzellforschung sich so stark auf die embryonalen Stammzellen, auf Embryonenforschung und das Klonen konzentriert, muss die Debatte in einem breiteren Zusammenhang gesehen und der Kontext ausgeleuchtet werden, in dem die moderne biomedizinische Forschung und hier speziell die Stammzell- und Klonforschung heute stattfindet. In wissensbasierten, postindustriellen Gesellschaften gelten Wissenschaft und Forschung als entscheidende Ressource und Standortfaktor. Sie sind die Produktivkraft für die Märkte von morgen. Als einer der größten Zukunftsmärkte des gerade angefangenen Jahrhunderts gilt die Gesundheit: sie ist immer zu wenig vorhanden und von daher eine nahezu unerschöpfliche Wachstumsreserve. Dabei sind die Möglichkeiten und Nebenwirkungen des herkömmlichen Gesundheitswesens und der alten Medizin bekannt. Sie reichen zwar für die derzeitige medizinische Versorgung aus, sind aber wenig geeignet, neue Märkte zu erschließen. Deshalb werden neue Konzepte und Leitbilder für die Forschung gesucht, die die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen und an sich binden können. Im Zusammenhang mit der molekularen Medizin ist es das Leitbild der Individualisierung der Therapie auf der Grundlage der genetischen Eigenschaften eines Menschen; im Zusammenhang mit der Stammzellforschung und -technologie ist es das Leitbild der regenerativen Medizin. 12

13 Forschung und Entwicklung brauchen solche Leitbilder 7. Der Grund dafür liegt darin, dass die Realisierung des gesellschaftlichen Nutzens neuer Technologien wie der Stammzelltechnologie noch in weiter Ferne liegt. Zusätzlich erfordert diese Forschung den Bruch eines moralischen Tabus also die verbrauchende Forschung an menschlichen Embryonen die für breite Bevölkerungsschichten problematisch oder nicht akzeptabel ist. Weiterhin erfordert sie bereits heute große Investitionen und zusätzlich eine langfristige Mittelbindung. Dafür ist eine breite Akzeptanz bei Politik und Bevölkerung erforderlich. Um diese zu gewinnen muss der Nutzen der zukünftigen Erkenntnisse und Verfahren schon im Vorfeld dargelegt werden. Diese Funktion erfüllen Innovationsleitbilder. Sie versinnbildlichen neue wissenschaftlichtechnischer Entwicklungen und stellen so einen gemeinsamen Bezugspunkt für ganz verschiedene Akteure dar. Sie stellen eine Verbindung zwischen der Welt der Entwickler und der Welt der zukünftigen Nutzer her und erleichtern die Akzeptanz in Öffentlichkeit und Politik. Das der Stammzellforschung zugeordnete Leitbild der regenerativen Medizin spricht eine alternde Gesellschaft in ganz besonderer Weise an: Verbrauchte Körper und ermattete oder geschädigte Organe können durch eine Art Frischzellenkur vitalisiert und durch die Lebenskraft embryonaler Zellen in einen jugendlichen Zustand zurück versetzt werden. Anti aging also die Behandlung gegen Alterungsprozesse ist deshalb schon jetzt ein viel zitiertes Anwendungsgebiet möglicher Stammzelltherapien 8. Neben dieser eher symbolischen Botschaft enthält das Leitbild der regenerativen Medizin auch bestimmte Versprechen über den konkreten Gebrauchswert von Stammzelltherapien, die teilweise sehr weitgehend sind. Ein Vertreter der US-amerikanischen Alliance for Aging Research (Allianz für Altersforschung) rechnete in einem Artikel beispielsweise vor, dass es in den Vereinigten Staaten von Amerika etwa 128,4 Mio kranke Menschen gibt, denen gegebenen Falls durch Stammzelltherapien geholfen werden könnte. Dazu gehörten 58 Mio Menschen mit Herz- Kreislauferkrankungen, 30 Mio mit Autoimmunkrankheiten, 16 Mio mit Diabetes, 4 Mio mit Morbus Alzheimer und 0,25 Mio mit Querschnittslähmungen 9. Vergleichbare Rechnungen hat man für die Gentherapie vor etwa 15 Jahren auch schon augestellt. Bislang ist damit vielleicht zwei Dutzend Patienten geholfen worden, und ein Mensch nachgewiesenermaßen durch solche Eingriffe und zwei weitere durch deren Nebenwirkungen zu Tode gekommen. 7 Zur Analyse solcher Leitbilder vgl. Feuerstein G, Kollek R, Schmedders M, van Aken J: Irreführende Leitbilder. Zum Mythos der Individualisierung durch pharmakogenetische Behandlungskonzepte. Ethik in der Medizin 2003, (15) Beispielsweise bietet u.a. die in Malibu, Kalifornien lokalisierte US-amerikanische Firma MEDRA schon jetzt Therapien mit Stammzellen aus Föten gegen eine Reihe verschiedener Krankheite, vor allem aber auch als Anti Aging-Behandlung zur Verjüngung und Lebensverlängerung an ( Allerdings wurden bisher keine Ergebnisse kontrollierter klinischer Studien publiziert, die die Wirksamkeit solcher Behandlungen belegen. 9 Perry D: Patient s voices: The powerful sound in the stem cell debate. Science 2000, 287:

14 Die Gebrauchswertversprechungen der Stammzellbefürworter gehen aber noch weiter. Es ist davon die Rede, dass deutlich mehr Menschen ein gesundes und produktives Alter erleben werden. Der Verweis darauf, dass altersbezogene Krankheiten Milliarden von Dollar kosten und Millionen von Menschen physisch und finanziell belasten enthält den kaum verdeckten Hinweis darauf, dass Stammzelltherapien auch hierfür die Lösung sein könnten. Zusammengebunden wird dies mit einem bedrohlichen Szenario enormer finanzieller Belastungen für Länder mit alternder Bevölkerung wie die USA, wenn die biomedizinische Forschung keine breite Unterstützung erfährt. Mit solchen Leitbildern wird eine Voranpassung von Wahrnehmungs- und Bewertungsmustern vorgenommen, die durch Fakten nur schwer zu durchbrechen sind. Denn unabhängig von der Tatsache, dass die ersten kontrollierten klinischen Versuche mit embryonalen Stammzellen vermutlich noch Jahre entfernt sind 10 und Behandlungen mit adulten Stammzellen ihre therapeutische Wirksamkeit seit langem unter Beweis gestellt haben, gelten erstere immer noch als diejenigen, durch die die Vision realisiert werden kann. Das Leitbild der regenerativen Medizin fokussiert also vorrangig auf Strategien, die bei nüchterner Betrachtung zumindest nach heutigem Wissen weitaus mehr Probleme, und nicht notwendigerweise mehr Potenziale beinhalten als adulte Stammzellen. Verstärkt wird die dadurch erzielte Wirkung durch die Tatsache, dass die damit zusammenhängenden Fakten zumeist nicht oder nicht hinreichend kommuniziert werden - Fact und Fiction werden oft kaum auseinander gehalten. Dies kann so wohl zu überzogenen Hoffnungen, wie auch Befürchtungen führen. Im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Projekten, durch die grundlegende Wertvorstellungen so weit reichend berührt werden wie im Zusammenhang mit der Stammzell- und Klonforschung, kann dies keine Basis für eine Konfliktlösung sein. Bislang haben wir in demokratischen Gesellschaften außer über Mehrheitsentscheidungen noch keinen guten Weg gefunden, mit solchen Herausforderungen umzugehen. Die verschiedenen Ansätze, Bürger stärker in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, führen häufig zu ähnlich polarisierten Stellungnahmen, wie wir dies aus der allgemeinen Diskussion oder der Politik kennen. Auch Ethikräte oder Enquetekommissionen haben den Königsweg noch nicht gefunden. Erschwert wird die Debatte dadurch, dass aufgrund der rechtlich international unterschiedlichen Situation das Damoklesschwert des Auszugs der Wissenschaft und einschlägigen Unternehmen ins Ausland hängt. Neben Steuervorteilen, billigen Arbeitkräften und einer günstigen Anbindung an die Autobahn ist eine permissive Ethik zum Standortfaktor in der internationalen Konkurrenz der Länder um die besten Köpfe der biomedizinischen Forschung und eine prosperierende Biotechnikindustrie geworden. Das bedeutet keineswegs, dass es in den betreffenden Ländern wie beispielsweise China oder Korea keine Kontroversen gibt. Aufgrund verschiedener 10 Braude P, Minger SL, Warwick RM: Stem cell therapy: hope or hype? Safety and quality must be assured before this treatment can really benefit patients. British Medical Journal, 2005, 330:

15 gesellschaftlicher und historischer Rahmenbedingungen hat man sich in der Stammzell- oder Embryonenforschung anders entschieden. Unterschiedliche ethische Standards beinhalten neben der tatsächlichen oder angedrohten Abwanderung von Wissenschaftlern und Unternehmen, die ja häufig auch aus ganz anderen Gründen geschieht das Problem, dass permissive Regeln zum Maßstab für die ganze Welt werden könnten. Das muss jedoch nicht notwendiger Weise so sein. Auch in vielen anderen Handlungsfeldern existieren weltweit und auch innerhalb Europas unterschiedliche Standards, was nicht dazu geführt hat, dass sich immer die permissivsten Regeln durchsetzen. Beispielsweise hat die Zulassung der aktiven Sterbehilfe in der Schweiz nicht dazu geführt, dass diese Praxis in ganz Europa legitimiert wurde, und nicht viele andere Länder haben mit der bezahlten Eizellspende und dem Klonen menschlicher Embryonen so wenige Schwierigkeiten wie die Briten. Gerade in Europa haben wir also gelernt, mit der kulturellen und teilweise normativen Pluralität und den damit zusammenhängenden Differenzen einigermaßen friedlich umzugehen und zu leben. Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen: gerade die ständige Auseinandersetzung mit diesen Differenzen hat uns auch darin gestärkt, andere Auffassungen tolerieren zu können, ohne dabei unsere eigenen Wertvorstellungen zu relativieren. Angesichts der mit embryonalen und geklonten Stammzellen verbundenen Probleme, und der mit adulten Stammzellen verbundenen Aussichten bin ich davon überzeugt, dass es wichtig ist, die Debatte weiter zu führen. Grundlegende Werte sollten nicht aufgegeben werden, um eine überhitzte Debatte zu befrieden, und überzogene Versprechen sollten ohne sorgfältige Prüfung nicht für bare Münze genommen werden. Prof. Dr. Regine Kollek Universität Hamburg FSP BIOGUM Falkenried 94 D Hamburg Tel: 49 (40) Fax: 49 (40) kollek@uni-hamburg.de 15

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