REGIONALKONFERENZEN 2016
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1 REGIONALKONFERENZEN 2016
2 HONORARENTWICKLUNG
3 1. HONORARENTWICKLUNG GESAMT 3/2015 ZU 3/2014-6,0% -4,0% -2,0% 0,0% 2,0% 4,0% 6,0% 8,0% Allgemeinärzte 3,5% Kinderärzte 2,6% Anästhesisten 0,6% Augenärzte 6,7% Chirurgen 2,5% Gynäkologen 3,5% HNO-Ärzte 4,7% Hautärzte 0,1% fachärztliche Internisten 3,9% Nervenärzte, Neurologen, Psychiater 6,2% Orthopäden 3,1% Radiologen 4,4% Urologen Auftragsärzte -1,0% -0,6% ermächtigte Vertragsärzte -4,2% Schmerzzentren 3,9% Regionalkonferenz
4 2. ENTWICKLUNG BEHANDLUNGSFÄLLE 3/2015 ZU 3/2014-2,5% -2,0% -1,5% -1,0% -0,5% 0,0% 0,5% 1,0% 1,5% 2,0% Allgemeinärzte -0,7% Kinderärzte Anästhesisten 0,4% 0,3% Augenärzte -1,5% Chirurgen 0,9% Gynäkologen -1,9% HNO-Ärzte 1,3% Hautärzte -1,3% fachärztliche Internisten -0,4% Nervenärzte, Neurologen, Psychiater 0,4% Orthopäden -1,2% Radiologen -0,7% Urologen Auftragsärzte -1,7% -1,7% ermächtigte Vertragsärzte -0,8% Schmerzzentren 1,4% Regionalkonferenz
5 3. ENTWICKLUNG FALLWERT 3/2015 ZU 3/2014-6,0% -4,0% -2,0% 0,0% 2,0% 4,0% 6,0% 8,0% 10,0% Allgemeinärzte 4,2% Kinderärzte 2,2% Anästhesisten 0,3% Augenärzte 8,3% Chirurgen 1,6% Gynäkologen 5,6% HNO-Ärzte 3,3% Hautärzte 1,4% fachärztliche Internisten 4,4% Nervenärzte, Neurologen, Psychiater 5,8% Orthopäden Radiologen 4,4% 5,2% Urologen Auftragsärzte 0,7% 1,1% ermächtigte Vertragsärzte -3,4% Schmerzzentren 2,5% Regionalkonferenz
6 4. DURCHSCHNITTLICHER PUNKTWERT 3/2015 IM HONORARFONDS in Cent 0,00 2,00 4,00 6,00 8,00 10,00 12,00 Allgemeinärzte Kinderärzte Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Gynäkologen HNO-Ärzte Hautärzte fachärztliche Internisten Nervenärzte, Neurologen, Psychiater Orthopäden Radiologen Urologen Auftragsärzte ermächtigte Vertragsärzte Schmerzzentren 7,56 10,03 10,45 9,45 9,06 8,75 8,97 9,07 9,24 8,88 8,73 8,98 8,35 9,47 9,29 8,95 Regionalkonferenz
7 5. ÜBERSICHT ENTWICKLUNG LABORLEISTUNGEN Laborleistungen in Millionen Euro erbracht von veranlasst aus veranlasst von Steigerung Fachärzten Auftragsärzten (Laboren) 63,1 89,1 41,20% Rheinland-Pfalz 50,0 69,0 38,00% Hausärzten 32,0 45,0 40,63% Fachärzten 18,0 24,0 33,33% anderen Bundesländern 13,1 20,1 53,44% Selbstzuweiser (z.b. Internisten) 12,6 13,9 10,32% Hausärzten 3,5 5,3 51,43% Gesamt 79,2 108,3 36,74% Wirtschaftlichkeitsbonus 18,4 12,7-30,98% Regionalkonferenz
8 6.1 HONORARKENNZAHLEN HAUSÄRZTE 130,0% Entwicklung Honorarkennzahlen Hausärzte Basis 2010 = 100 % 125,0% 120,0% 115,0% 110,0% 110,3% 109,3% 112,3% Umsatz Fallzahl Arztzahl 105,0% 102,2% 104,1% 102,4% 100,0% 100,0% 100,1% 100,6% 100,0% 99,8% 102,8% 101,8% 99,7% 99,7% 100,0% 95,0% 90,0% Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Regionalkonferenz
9 6.2 HONORARKENNZAHLEN FACHÄRZTE 130,0% Entwicklung Honorarkennzahlen Fachärzte ohne Psychotherapeuten Basis 2010 = 100 % 125,0% 121,0% 120,0% 117,9% 115,0% 113,5% Umsatz 110,0% 105,0% 100,0% 100,0% 106,2% 101,5% 100,6% 108,5% 102,2% 105,0% 101,6% 101,7% 108,3% 103,2% 109,2% 104,3% Fallzahl Arztzahl 95,0% 90,0% Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Regionalkonferenz
10 6.3 HONORARKENNZAHLEN PSYCHOTHERAPEUTEN 130,0% 125,0% Entwicklung Honorarkennzahlen Psychotherapeuten Basis 2010 = 100 % 128,6% 124,8% 120,0% 119,4% 119,2% 124,2% 115,0% 110,0% 105,0% 104,7% 104,2% 103,3% 107,5% 106,2% 105,8% 110,9% 111,6% 108,4% 117,8% Umsatz Fallzahl Arztzahl 100,0% 100,0% 95,0% 90,0% Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Regionalkonferenz
11 6.4 HONORARKENNZAHLEN GESAMT MGV mit PT je Versichertem in RLP im Vergleich zum Bundesdurchschnitt Vergleich 2010 bis 2014 (Quelle: Honorarbericht) 92,00 90,00 KV RLP Bund 89,53 88,74 90,78 89,87 88,00 86,00 85,36 85,07 85,98 84,00 81,72 84,08 82,00 81,62 80,00 78,00 76,00 1. Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal 2014 Regionalkonferenz
12 6.5 HONORARKENNZAHLEN GESAMT Entwicklung MGV je Versichertem in KV RLP im Vergleich zum Bund ohne Bereinigung PT Basis 2010 = 100 % (Quelle: Honorarbericht KBV, Rechnungslegung KV RLP I/2015) 114,0% 113,3% 112,0% 111,2% 110,0% 109,7% 110,0% 108,0% 108,6% KV RLP 106,0% 104,0% 104,5% 103,0% 105,2% 104,2% 104,1% 105,7% 106,7% 106,9% Bund Inflationsrate 102,0% 102,1% 100,0% 1. Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal 2015 Regionalkonferenz
13 7. PUNKTWERTVERGLEICH HAUSÄRZTE UND FACHÄRZTE (SEIT ÄNDERUNG DER HVM-SYSTEMATIK) 115,0% 110,0% Durchschnittlicher Auszahlungspunktwert in Prozent des Orientierungswertes nach Haus- und Fachärzten (bereinigt um Sonderzahlungen) 105,0% 100,0% Hausärzte Fachärzte 104,7% 99,9% 97,2% 96,2% 95,1% 101,0% 102,1% 97,5% 104,0% 98,0% 97,3% 101,1% 98,0% 95,0% 90,5% 93,6% 93,0% 92,5% 93,6% 91,2% 90,0% 85,0% 88,1% 89,7% 91,4% 88,9% 85,2% 86,8% 89,9% 85,4% 88,2% 80,0% 75,0% II/2012 III/2012 IV/2012 I/2013 II/2013 III/2013 IV/2013 I/2014 II/2014 III/2014 IV/2014 I/2015 II/2015 III/2015 Regionalkonferenz
14 HONORARABSCHLUSS 2016
15 1. UMSETZUNG DER BESCHLÜSSE DES BEWERTUNGSAUSSCHUSSES Veränderung aufgrund der Morbiditätsstruktur um rund 1,79 % (Vorjahr: rund 0,70 %) Veränderungsrate aufgrund Behandlungsdiagnosen für RLP 2,8728 % (Veränderungsrate aufgrund Demographie für RLP 0,2940 %) Anpassung des Orientierungswertes um 1,6 % auf 10,4361 Cent Minderung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung um rund 0,2 % zur Beteiligung der KV RLP an der Nachvergütung Psychotherapie Regionalkonferenz
16 2. VEREINBARUNG ERGÄNZEND ZU DEN BESCHLÜSSEN DES BEWERTUNGSAUSSCHUSSES Extrabudgetäre Vergütung der zahnärztlichen Narkosen bei Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit ab 2016 Fortführung des Sondertopfes von 0,35 % zur Förderung der Strukturen des ambulanten Operierens sowie des organisierten Bereitschaftsdienstes Anhebung der Wegepauschalen um 2,0 % für die Jahre 2016 und 2017 Regionalkonferenz
17 3. ZU ERWARTENDER ZUWACHS DER MGV 2016 ZU 2015 AUFGRUND VERTRAGSABSCHLUSS 2016 Sachverhalt Veränderung in % Veränderung in Mio. Euro RLP Gesamt Höherer Orientierungswert (10,4361 Cent) 1,60 % 19,0 gewichtete Veränderungsrate Morbidität 1,79 % 21,3 Beteiligung KV an Nachvergütung Psychotherapie -0,21 % -2,5 Summe Veränderung MGV 3,18 % 37,8 davon Zuwachs aufgrund besserer Dokumentation der Morbidität (verbesserte Kodierqualität) 1,1 % 13,0 Regionalkonferenz
18 FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS
19 1. SACHSTAND Einrichtung eines Strukturfonds in Höhe von 0,1 % der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zuzüglich Kassenmittel in gleicher Höhe Fördersumme ca. 2,5 Mio. Euro Förderhöhe Euro bei Zulassung Euro bei Gründung einer Zweigpraxis Euro monatliche Förderung bei Beschäftigung eines Angestellten für 5 Jahren Verpflichtung für 5 Jahre Praxis/Zweigpraxis im Fördergebiet zu betreiben, sonst Rückzahlung Aktuell 15 Förderanträge für Niederlassungen, Anstellungen und Zweigpraxen Regionalkonferenz
20 2. VORAUSSETZUNGEN Förderfähig alle Fachgruppen Ausnahme landesweit beplante Fachgruppen (Strahlentherapie, Labor etc.) Prüfkriterien zur Bestimmung der Förderregion (beispielhaft) Alter von Ärzten und Patienten Fallzahlen Entfernung zwischen Patient und nächstgelegenem Arzt Vergleich zum Landesdurchschnitt Versorgungsgrad des betroffenen Planungsbereichs Perspektivische Betrachtung der Versorgungssituation Liste der förderfähigen Regionen auf der Website Regionalkonferenz
21 BEREITSCHAFTSDIENST
22 PORTALPRAXEN Bereitschaftsdienst in Rheinland-Pfalz Flächendeckender Bereitschaftsdienst mit 50 Bereitschaftsdienstzentralen davon 48 Bereitschaftsdienstzentralen an Krankenhäusern Ab 1. Juli 2016 kann jede Praxis auf ganzwöchig geöffnete Bereitschaftsdienstzentralen verweisen keine Erhöhung der Umlage notwendig Ziel zukünftiger Regelungen für Portalpraxen Sektorenübergreifende ambulante Notfallbehandlung besser abbilden Voraussetzungen: Sicherung von gleichen Finanzierungsbedingungen Keine Wettbewerbsverzerrung durch Wegfall des Investitionskostenabschlages Neuordnung der Finanzierung der Leistungen Vergütung von Einzelleistungen oder feste Pauschalen außerhalb der mgv Regionalkonferenz
23 PRÜFGESCHEHEN IN RHEINLAND-PFALZ
24 1. AKTUELLER STAND DER RICHTGRÖßEN-PRÜFUNG Richtgrößen-Prüfung (RG-Prüfung) erfolgte 2013 durch die Gemeinsame Prüfungseinrichtung RLP Ergebnis RG-Prüfung Arzneimittel eingeleitete Verfahren, davon 4 Regress-Fälle Ergebnis RG-Prüfung Heilmittel eingeleitete Verfahren, davon 1 Regress-Fall RG-Prüfung in RLP durch Verhandlungsergebnisse der KV RLP erheblich entschärft Herausrechnung bestimmter Arzneimittel als Praxisbesonderheiten Berücksichtigung der Erreichung von Zielquoten Forderung der KV RLP Abschaffung der RG-Prüfung als Regelprüfmethode Regionalkonferenz
25 2.1 ÄNDERUNGEN AUFGRUND DES GKV-VSG Ab 1. Januar 2017 RG-Prüfung entfällt bei ärztlich verordneten Leistungen als Regelprüfmethode KV und Krankenkassen sollen geeignete Prüfungen für ärztlich verordnete Leistungen vereinbaren Grundlage Rahmenvereinbarung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes Bis spätestens 31. Juli 2016 Abschluss einer Prüfvereinbarung für die Zeit ab 1. Januar 2017 durch die KV RLP Regionalkonferenz
26 2.2 KERNMERKMALE DER RAHMENVEREINBARUNG Prüfung ab 1. Januar 2017 wird alle Verordnungsbereiche umfassen auch Hilfsmittel, Krankentransporte, stationäre Behandlung etc. Bei statistisch vereinbarten Prüfmethoden soll vorrangig eine Auffälligkeitsprüfungen erfolgen Prüfzeitraum soll 1 Jahr betragen Vertragspartner können Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele vereinbaren Einhaltung dieser Ziele (Zielquote) kann bei Prüfung berücksichtigt werden Weiterhin Grundsatz Beratung vor Regress Vereinbarung weiterer Prüfarten auf Landesebene möglich Regionalkonferenz
27 2.3 WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG ARZNEI-/ HEILMITTEL BIS 2016 Durchführung von RG-Prüfungen in 2014 und 2015 Richtgrößen gelten 2016 ebenfalls grundsätzlich weiter Neu Vereinbarung konkreter Wirtschaftlichkeitsziele, die eine RG-Prüfung ausschließen bzw. die Gefahr einer RG-Prüfung weiter reduzieren Herausrechnung von Fertigarzneimitteln mit bestimmten Wirkstoffen als Praxisbesonderheiten Einhaltung vereinbarter (bis zu sieben) Verordnungsziele (Quoten für Aut-idem, Generika etc.) Einhaltung der Verordnungsziele/Quoten durch Vertragsärzte als optionales Modell zur Ablösung der RG-Prüfung und wirkstoffbezogene Prüfung ab 2017 Regionalkonferenz
28 ÄNDERUNGEN WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG IN RHEINLAND-PFALZ
29 1.1 ARZNEIMITTEL AUSGABEVOLUMEN Das um Fehlschätzungen in der Rahmenvereinbarung korrigierte Ausgabevolumen 2015 wird für 2016 um plus 4,4 Prozent erhöht. Das vereinbarte Ausgabevolumen 2016 beträgt Euro. Zusätzlich wird ein Sondervolumen in Höhe von Euro für neu zugelassene Arzneimittel zur Hepatitis-C-Behandlung vereinbart. Bei Einhaltung/Unterschreitung des vereinbarten Ausgabevolumens finden keine Richtgrößenprüfungen statt. Die Arzneimittel-Richtgrößen werden für 2016 linear um plus 2,5 % erhöht. Regionalkonferenz
30 1.2 ARZNEIMITTEL AUSGABEVOLUMEN Budgetausschöpfung vereinbartes Ausgabevolumen tatsächliche Verordnungskosten Über-/ Unterschreitung (%) , ,00-4, , ,00-3, , ,00 + 0,12 Regionalkonferenz
31 1.3 ARZNEIMITTEL KV-ÜBERGREIFENDE ZIELWERTE (RAHMENVORGABE KBV/GKV-SPITZENVERBAND) Anlage 1 zur Arzneimittel-Vereinbarung mit Zielwerten für Leitsubstanzen bestimmter Arzneimittelgruppen Beispiele: Statine, Bisoprolol/Metoprolol, Tamsulosin Zielwerte gelten auf KV-Ebene Bei Erreichen der Zielwerte (DDD-Anteil der Leitsubstanz an der Arzneimittelgruppe) Herausrechnung der Arzneimittel der Leitsubstanz Anlage 2 zur Arzneimittel-Vereinbarung mit Verordnungshöchstquoten und Verordnungsmindestquoten für bestimmte Arzneimittel(-gruppen) Beispiele: Anteil GLP-1-Analoga an Antidiabetika oder Anteil ACE-Hemmer an Renin-Angiotensin-System Erreichen Zielwerte nach Anlage 2 ohne finanzielle Auswirkung auf Wirtschaftlichkeitsprüfung. Regionalkonferenz
32 1.4 ARZNEIMITTEL FACHGRUPPENSPEZIFISCHE ZIELQUOTEN Anlage 3 zur Arzneimittel-Vereinbarung enthält fachgruppenspezifische Zielquoten Für alle (10) Fachgruppen mit Richtgrößen (RG) wurden Zielquoten vereinbart, davon Generika- und aut-idem-quote für jede dieser Fachgruppen und dazu Quoten für bestimmte Arzneimittelgruppen für bestimmte Fachgruppen. Erreichen aller möglichen Zielquoten der jeweiligen Fachgruppe führt zur Befreiung von der RG-Prüfung. Anlage 3 in 2016 als Testphase zur Ablösung der RG-Prüfung ab Regionalkonferenz
33 2.1 ARZNEIMITTEL PRÜFSYSTEMATIK RG 2016 Stufe 1 KV-Ebene Einhaltung des vereinbarten Ausgabevolumens für RLP bei Einhaltung/Unterschreitung findet keine RG-Prüfung statt bei Überschreitung erfolgt arztindividuelle Prüfung nach Stufe 2 Regionalkonferenz
34 2.2 ARZNEIMITTEL PRÜFSYSTEMATIK RG 2016 Stufe 2 arztindividuelle Prüfung Verordnungsvolumen Arzneimittel 2016 insgesamt - Arzneimittel laut Anlage 1 b Prüfvereinbarung - Arzneimittel bei Erfüllung Zielquoten laut Anlagen zur Arzneimittel-Vereinbarung = relevantes Verordnungsvolumen für RG-Prüfung unterschreitet dieses das RG-Volumen, erfolgt keine RG-Prüfung. überschreitet dieses das RG-Volumen, erfolgt Prüfung nach Stufe 3. Regionalkonferenz
35 2.3 ARZNEIMITTEL PRÜFSYSTEMATIK RG 2016 Stufe 3 fachgruppenspezifische Zielquoten Sofern alle für die Fachgruppen vereinbarten Zielwerte erfüllt werden, erfolgt keine RG-Prüfung. Wird eines oder werden mehrere der vereinbarten Ziele nicht erreicht, wird eine RG-Prüfung durchgeführt. Regionalkonferenz
36 3.1 HEILMITTEL AUSGABEVOLUMEN Das um Fehlschätzungen in der Rahmenvereinbarung korrigierte Ausgabevolumen 2015 wird für 2016 um plus 6,65 % erhöht. Das vereinbarte Ausgabevolumen 2016 beträgt Euro. Es werden Wirtschaftlichkeitsziele vereinbart, welche die Ärzte bei der Verordnung beachten sollen. Regionalkonferenz
37 3.2 HEILMITTEL RICHTGRÖßEN Die Heilmittel-RG werden für 2016 linear um plus 4,9 % erhöht. Verordnungen aufgrund der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten sowie der Vereinbarung über den langfristigen Heilmittelbedarf sind nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Diese Kosten werden im Falle einer RG-Prüfung vom Verordnungsvolumen des Arztes abgezogen. Regionalkonferenz
38 ENTWICKLUNG PRÜFGESCHEHEN RHEINLAND-PFALZ
39 1.1 RICHTGRÖßENPRÜFUNG ARZNEIMITTEL RG-Prüfung Arzneimittel Anzahl Praxen mit RG Auffällige Praxen > 25% Eingeleitete Verfahren Anzahl mit Regress Anzahl Beratungen Regresssumme 0,92 Mio. 1,17 Mio. 0,37 Mio. 0,256 Mio. 0,19 Mio. Regionalkonferenz
40 1.2 RICHTGRÖßENPRÜFUNG ARZNEIMITTEL Anzahl Verfahren Anzahl Regress Regionalkonferenz
41 2.1 RICHTGRÖßENPRÜFUNG HEILMITTEL RG-Prüfung Heilmittel Anzahl Praxen mit RG Auffällige Praxen > 25% Eingeleitete Verfahren Anzahl mit Regress Anzahl Beratungen Regresssumme 1,1 Mio. 1,2 Mio. 0,017 Mio. 0,007 Mio. 0,025 Mio. Regionalkonferenz
42 2.2 RICHTGRÖßENPRÜFUNG HEILMITTEL Anzahl Verfahren Anzahl Regress Regionalkonferenz
43 3.1 QUARTALSGLEICHE HONORARPRÜFUNG Prüfungen Info Entlastet /12 4/12 1/13 2/13 3/13 4/13 1/14 2/14 3/14 4/14 1/15 2/15 3/15 4/15 Regionalkonferenz
44 3.2 QUARTALSGLEICHE HONORARPRÜFUNG Die hohe Zahl der Informationen in den Quartalen 4/2013 bis 2/2014 war auf die Einführung der neuen hausärztlichen Gebührenordnungspositionen (GOP) zurückzuführen. Alle Vertragsärzte wurden bei auffälligen Abweichungen zur Prüfgruppe über 3 Quartale hinweg schriftlich informiert. Die Zahl der auffälligen Praxen ist von 630 (2/2014) kontinuierlich auf unter 140 (ab 3/2015) zurückgegangen. Einerseits bedingt durch den Wegfall der Informationen bezüglich der hausärztlichen GOP andererseits durch die Herausnahme der Besuchsziffern aus der Liste der prüfbaren GOP. Regionalkonferenz
45 4. ENTWICKLUNG DER BESUCHE Ansatzhäufigkeit /2 2014/3 2014/4 2015/1 2015/2 2015/3 Regionalkonferenz
46 5.1 IMPFSTOFFVEREINBARUNG BIS 2/11 INFLUENZA AB 3/11 NEUE VEREINBARUNG Impfstoffe 3/08-2/09 3/09-2/10 3/10-2/11 3/11-2/12 3/12-2/13 Anzahl Anträge Anzahl Regresse Regresssumme 0,58 Mio. 0,56 Mio. 0,53 Mio. 0,44 Mio. Regionalkonferenz
47 5.2 IMPFSTOFFVERFAHREN BIS 2/11 INFLUENZA AB 3/11 NEUE VEREINBARUNG Anzahl Anträge Anzahl Regresse /08 bis 2/09 3/09 bis 2/10 3/10 bis 2/11 3/11 bis 2/12 3/12 bis 2/ Regionalkonferenz
48 MEDIZINISCHE VERSORGUNG VON FLÜCHTLINGEN
49 1. ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN AUFNAHME- EINRICHTUNGEN FÜR ASYLBEWERBER (AFA) Derzeit existieren 8 AFA (mit 15 Nebenstellen) in Birkenfeld, Speyer, Daaden, Kusel, Ingelheim, Hermeskeil, Trier und Diez Erstuntersuchung Asylsuchender in AFA wird durch Personal/Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und Ärzte auf Honorarbasis sichergestellt Umfang und Vergütung ärztlicher Sprechstunden in AFA sind unterschiedlich zwischen 60 Euro und 200 Euro je Stunde Ziel in RLP einheitliche Struktur für Leistungsumfang und Vergütung ärztlicher Sprechstunden in den AFA KV RLP hat der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier vertragliche Regelung hierzu angeboten Geplante Vergütungssystematik: pauschaler Stundensatz (Vergütungshöhe noch streitig) mit Abrechnung über die KV RLP Antwort der ADD auf Vertragsentwurf steht noch aus Regionalkonferenz
50 2.1 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN DEN LANDKREISEN BIS 15 MONATE AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND Leistungsanspruch der Asylbewerber nur auf ärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, Leistungen bei Schwangerschaft, Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen Bisheriges Prozedere Leistungsanspruch wurde durch Kostenzusicherung/Behandlungsschein (Sozialamt) nachgewiesen Abrechnung ärztlicher Leistungen auf Grundlage EBM über KV RLP Flächendeckend Verträge der KV RLP zur Abrechnung mit Landkreisen/ kreisfreien Städten, Ausnahme Landkreis Mainz-Bingen Aktuell Verhandlungen zwischen KV RLP und Landkreis Mainz-Bingen über einen neuen Vertrag Votum Landkreis Ende Mai Regionalkonferenz
51 2.2 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN DEN LANDKREISEN BIS 15 MONATE AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND Künftig mögliches Prozedere RLP hat Rahmenvereinbarung mit Krankenkassen über die Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte (egk) unterzeichnet Landkreise/kreisfreie Städte können dieser Rahmenvereinbarung beitreten Zuständigkeit von Krankenkasse für jeweiligen Landkreis/jeweilige kreisfreie Stadt in Anlage zur Rahmenvereinbarung geregelt Im Beitrittsfall zuständige Krankenkasse stellt für Asylbewerber eine egk aus KV RLP rechnet ärztliche Leistungen mit Kassen und diese wiederum mit Landkreis/kreisfreier Stadt ab Regionalkonferenz
52 2.3 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN DEN LANDKREISEN BIS 15 MONATE AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND Treten Landkreise/kreisfreie Städte nicht bei, bleibt es in diesen Regionen beim (Papier-)Behandlungsschein Für Ärzte ändert sich lediglich das Medium, über welches der weiterhin eingeschränkte Leistungsanspruch (Sonderkennzeichen 9 für Asylbewerber) auf der egk nachgewiesen und über welches abgerechnet wird Abrechnung auf Grundlage des EBM als Einzelleistungsvergütungen (extrabudgetär) mit der KV RLP bleibt Akzeptanz der Rahmenvereinbarung und Beitrittsverhalten der Landkreise/ kreisfreien Städte bleibt abzuwarten Regionalkonferenz
53 3. ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN DEN LANDKREISEN AB 15 MONATE AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND Asylbewerber sind nach 15 Monaten leistungsrechtlich und verfahrensmäßig den GKV-Mitgliedern gleichgestellt und erhalten eine egk. Regionalkonferenz
54 4. ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN DEN LANDKREISEN WEITERE INFORMATIONEN Land RLP gibt in Kürze in den AFA für Asylbewerber einen Gesundheitspass aus Dieser dokumentiert unter anderem in drei Sprachen wichtige Befunde, Untersuchungen und Impfungen für die weiterbehandelnden Ärzte FAQ-Katalog Flüchtlinge richtig behandeln sowie Fragen zur Abrechnung von Leistungen für Asylbewerber Taschendolmetscher für Ärzte 16 Fremdsprachen mit Lautschrift Regionalkonferenz
55 TERMINSERVICESTELLEN
56 Tätigkeitsaufnahme der TSS erfolgte am 25. Januar 2016 im Regionalzentrum Neustadt Regionalkonferenz
57 FAKTEN Vermittlungsfrist innerhalb 1 Woche Mit Überweisung Ausnahme: Augen- und Frauenärzte Wartezeit darf 4 Wochen nicht überschreiten Nicht für Notfälle geeignet! Regionalkonferenz
58 WARTEZEITEN Quelle: Deutsches Ärzteblatt Jg. 112 Heft August 2015 Regionalkonferenz
59 INANSPRUCHNAHME TERMINSERVICE-STELLE FEBRUAR Fallzahl Fachärzte 507 Anrufer mit Vermittlungsanspruch Regionalkonferenz
60 FAKTEN ENTFERNUNG Beispiel: Orthopäden Westerwald (allgemein fachärztliche Versorgung) Zumutbare Entfernung: Nächstgelegener Facharzt 10 km + maximal 30 km = 40 km Regionalkonferenz
61 FAKTEN ENTFERNUNG Beispiel: Kardiologen Eifel (spezialisierte fachärztliche Versorgung) Zumutbare Entfernung: Nächstgelegener Facharzt 20 km + maximal 60 km = 80 km Regionalkonferenz
62 FAKTEN Beispiel: Nuklearmediziner Rheinhessen (gesonderte fachärztliche Versorgung) Zumutbare Entfernung: Nächstgelegener Facharzt 15 km + maximal 60 km = 75 km 62
63 FAKTEN Beispiel: Nervenärzte Pfalz (allgemeine fachärztliche Versorgung) Zumutbare Entfernung: Nächstgelegener Facharzt 20 km + maximal 30 km = 50 km 63
64 FAZIT NACH 5 WOCHEN TÄTIGKEIT ( ) ERFOLGSQUOTE Anrufer...die, die TSS angewählt haben die tatsächlich angenommen wurden. davon (51,75 %)...mit Vermittlungsanspruch. davon 600 (58,88 %)...mit vermittelten Termin (bis 4. März 2016). davon 600 (100 %) Regionalkonferenz
65 FAZIT NACH 5 WOCHEN TÄTIGKEIT ( ) AUSNAHMEN Bislang konnten alle Patienten mit Anspruch vermittelt werden! Ausnahmen: Termin wurde vom Patient nicht mehr benötigt, da er sich parallel selbst um einen Termin gekümmert hat Patienten waren zwecks Terminübermittlung nicht mehr erreichbar Vereinbarte Termine wurden vom Patienten abgesagt Patienten sind ohne Absage nicht in der Praxis erschienen Regionalkonferenz
66 ERSTE ERFAHRUNGEN FALLSITUATION 1 Rückfragen von Fachärzten nach Diagnosen, Beschwerdebilder oder gewünschter Untersuchung können durch die Terminservicestelle nicht beantwortet werden. LÖSUNG Überweiser wird zukünftig beim Patienten abgefragt und mit dem Buchungsfax für einen Termin an die Praxis weitergegeben. Facharzt kann sich dann gezielt mit dem Überweiser in Verbindung setzen. FALLSITUATION 2 Patient wird vom Hausarzt als Notfall zur Vermittlung an die TSS mit Überweisungscode geschickt LÖSUNG Interkollegiale Terminvermittlung hat weiterhin oberste Priorität. Kurzfristige Termine können in der Regel durch die TSS nicht angeboten werden. Die TSS ist für Notfälle ungeeignet! Regionalkonferenz
67 Regionalkonferenz
68 RANGLISTE DER ANGEFORDERTEN FACHARZTGRUPPEN Rang 1 Rang 2 Rang 3 Rang 4 Rang 5 Neurologen/Psychiater Kardiologen Rheumatologen Gastroenterologen Radiologen/Nuklearmediziner (MRT) Regionalkonferenz
69 INANSPRUCHNAHME VON KRANKENHÄUSERN Die teilnehmenden Krankenhäuser erhalten eine besondere Betriebsstättennummer (BSNR) Dem im Krankenhaus tätigen Facharzt wird, mit Nachweis der im ambulanten Bereich geforderten Qualifikation, eine lebenslange Arztnummer (LANR) zugewiesen Aktuell haben sich 15 Krankenhäuser in das TSS-System eingeschrieben Bis dato musste noch kein Patient an ein Krankenhaus vermittelt werden! Angebot eines ambulanten Behandlungstermins im Krankenhaus ist nur über die TSS möglich! Regionalkonferenz
70 E-HEALTH
71 VERSICHERTENSTAMMDATENMANAGEMENT (VSDM) Regionalkonferenz
72 MEDIKATIONSPLAN Regionalkonferenz
73 earztbrief Regionalkonferenz
74 ÄRZTE FÜR DIE AMBULANTE VERSORGUNG GEWINNEN
75 STATISTISCHER NACHBESETZUNGSBEDARF BIS 2022 Durchschnittliches Ausstiegsalter steigt an: 63 Jahre Insgesamt 46 % aller Vertragsärzte und -psychotherapeuten scheiden altersbedingt bis 2022 aus relativ geringer Nachbesetzungsbedarf (<45%): Anästhesisten, Urologen, HNO, Kinderärzte, Orthopäden hoher Nachbesetzungsbedarf ( >45%): Hausärzte, Chirurgen, Nervenärzte, Psychotherapeuten Regionalkonferenz 2016 Nachbesetzungsbedarf (Kopfzahlen) Fachgruppe Absolut Prozentual Hausärzte Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Fachinternisten Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Radiologen Urologen Psychotherapeuten GESAMT
76 KBV KAMPAGNE Zielgruppe: Studierende der Medizin Regionalkonferenz
77 NEUE KV RLP KAMPAGNE Zielgruppe: Ärzte die niederlassungsreif sind oder kurz davor stehen Regionalkonferenz
78 BOTSCHAFTEN DER KAMPAGNE Vorteile der vertragsärztlichen Tätigkeit: Vielzahl an Kooperations- und Organisationsmöglichkeiten hohe Flexibilität in der Niederlassung wahlweise selbstständig und angestellt tätig sein hohe Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Freizeit gute Verdienstmöglichkeiten mehr Raum für Individualität Zuschnitt von Arbeitsinhalten und Leistungen auf eigene Präferenzen umfassende Unterstützung durch die KV RLP Regionalkonferenz
79 BAUSTEINE DER KAMPAGNE Website Info- Reihe Ärzteblatt Presse Newsletter Fachgesellschaften KV-TV Regionalkonferenz
80 SEIT APRIL 2016 NEUE WEBSITE Regionalkonferenz
81 AB MAI 2016 INFO MIT BISS In 2016 sieben Veranstaltungen über das Land verteilt Ärzte, die im Krankenhaus arbeiten, werden angeschrieben inklusive Einladung zur Teilnahme an der Veranstaltungsreihe. Niederlassungsberater der KV RLP geben Einblicke in die ambulante vertragsärztliche Tätigkeit und erläutern die Niederlassungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz. Regionalkonferenz
82 WEITERE BAUSTEINE -Newsletter, der regelmäßig aktuelle Informationen über Vorteile der Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung vermittelt, Niederlassungsmöglichleiten konkret benennet Kampagnenfilm in KV-TV regelmäßige Beiträge im Rheinland-Pfälzischen Ärzteblatt mit Informationen zu Niederlassungsmöglichkeiten Pressemitteilung an Tages- und Fachpresse Infostände bei Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen Regionalkonferenz
83 MOTIVE DER KV-KAMPAGNE Regionalkonferenz
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