Windenergietage 2016
|
|
- Benedict Gehrig
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Windenergietage Nvember 2016 Marin Westphal-Hansen Rechtsanwältin FA für Verwaltungsrecht und FA für Miet- und Whnungseigentumsrecht Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte Leibnizstraße 53, Berlin Tel.: +49-(0) Fax: +49-(0)
2 1. Sind branchenübliche Nutzungsverträge Mietverträge der Dienstbarkeitsbestellungsverträge? Wrum geht es? Knträre Rechtsprechung des OLG Schleswig zur Einrdnung branchenüblicher Nutzungsverträge: Dienstbarkeitsbestellungsvertrag, OLG Schleswig, Urt. v , Az. 4 U 96/15 Hauptpflicht: Bestellung einer bpd Bezeichnung des Vertrages als Vertrag, der Parteien als Eigentümer und Benutzer : rechtlich unerheblich (falsa demnstrati nn ncet), aber: jährliche Miete Teilfläche = erhebliches Indiz gegen Mietvertrag : Vermietung vn Teilflächen = Standard im GewerbemietR (z.b. BGH, Urteil vm XII ZR 146/12 NJW 2014, 2102) 2
3 Schutz vr vrzeitigem Vertragsende: Sinn und Zweck der Befristung OLG verkennt Grundzüge des Mietrechts und des Sachenrechts, insbesndere die Trennung vn Mietvertrag und Bestellungsverpflichtung mit Sicherungsabrede Mietvertrag, OLG Schleswig, Urt. v , Az. 14 U 15/16 Hauptpflicht: Gebrauchsüberlassung gegen Nutzungsentgelt herrschende Rechtsprechung, u.a. auch in ähnlicher Sachverhaltsknstellatin BGH, Urt. v , XII ZR 5/15 Berechtigter der bpd stand bei Vertragsschluss nicht fest (zu gründende Prjektgesellschaft) OLG krrigiert die eigene Rechtsprechung mit Schwergewichtstherie 3
4 Welches Instrument wllen wir? beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Typenzwang Mietvertrag: Vertragsfreiheit (+) Nutzungsrechte (+) (+) Nutzungsentgelt (+) (+) Laufzeit (+) (-) Baulastbestellung (+) (+) Bebauungsbeschränkung Vertragsgrundstück (-) Bebauungsbeschränkung Nichtvertragsgrundstück (+) (+) (-) Zustimmung Landwirt (+) (-) Sicherungsrechte Bank (+) (-) Übertragbarkeit (+) 4
5 Bewertung - eine Flucht in den Dienstbarkeitsbestellungsvertrag aus Angst vr der Schriftfrm erscheint nicht sinnvll - Schriftfrm ist beherrschbar - jedenfalls aber: Sinn und Zweck der Mieterdienstbarkeit: Absicherung vr der Schriftfrmkündigung (=Sicherungsfall); BGH, Urt. v. 27. Juni V ZR 51/13: Mietvertrag und dingliche Sicherung können nebeneinanderstehen, wenn die Parteien dies wllen Fazit: - OLG Schleswig, Urt. v , Az. 4 U 96/15 ist kein Lichtblick für die Branche, da die Verträge keineswegs sicherer werden - Augenmerk auf die Frmulierung der bpd und der vertraglichen Absprachen hierzu legen 5
6 2. BGH, Urt. v , XII ZR 114/14 Wrum geht es? Einhaltung des Schriftfrmgebts, bei Änderung der Miete um 1,5% Entscheidung Das Schriftfrmgebt muss auch eingehalten werden, wenn die Miete nur geringfügig (hier 20,00 EUR = 1,5%) geändert wird Bewertung Urteil ist zutreffend, da jede Änderung der Miete erhebliche Auswirkungen u.a. auch auf Bestand des Mietvertrages haben kann (Stichwrt: Kündigung wegen Zahlungsverzugs). Eine Bewertung, welche Änderung der Miete erheblich der unerheblich ist (s bisherige Rechtsprechung) ist nicht praktikabel. Als: für jede nachträgliche Absprache Nachtrag schließen. 6
7 3. OLG München, Beschluss vm , 34 Wx 385/15 KOst Wrum geht es? Festsetzung des Geschäftswerts für die Eintragung einer bpd, 52 I BNtKG Entscheidung Gebührenrechtlicher Wert berechnet sich nach dem Bruttbetrag des als Gegenleistung für die abgesicherte schuldrechtliche Nutzungsgestattung vereinbarten Mietzinses. Dies gilt auch, wenn der Mieter zum Vrsteuerabzug berechtigt ist. Bewertung Urteil entspricht ständiger Rechtsprechung, beruht u.e. jedch auf der fehlerhaften Prämisse, dass der Mietzins dem Wert der absichernden Dienstbarkeit entspricht. Erst recht entspricht der Bruttbetrag nicht zwangsläufig dem bjektiven Marktwert der Gebrauchsüberlassung. 7
8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich gerne an! RAin Marin Westphal-Hansen 8
Die Windkraftanlage auf fremden Grund alte Probleme und neue Rechtsprechung
RECHTSANWÄLTE Die Windkraftanlage auf fremden Grund alte Probleme und neue Rechtsprechung 26. Windenergietage Warnemünde 09. November 2017 Forum 13 Dr. Christian Dümke Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Dr.
Mehr23. Windenergietage. Ausgewählte Gerichtsurteile zu transparenten Vertragsklauseln, Bindungsfristen und Kündigungsmöglichkeiten des Projektierers
23. Windenergietage Ausgewählte Gerichtsurteile zu transparenten Vertragsklauseln, Bindungsfristen und Kündigungsmöglichkeiten des Projektierers Marion Westphal-Hansen Rechtsanwältin FA für Miet- und Wohnungseigentumssowie
Mehr27. Windenergietage Forum 2 Recht und Paragrafenreiterei 8. November 2018 BVVG-Verträge: Wie geht es weiter nach dem Machtwort des BGH?
27. Windenergietage Frum 2 Recht und Paragrafenreiterei 8. Nvember 2018 BVVG-Verträge: Wie geht es weiter nach dem Machtwrt des BGH? Kanzlei Müller-Wrede & Partner Leibnizstraße 53, 10629 Berlin www.mwp-berlin.de
MehrWindenergietage 2015
Windenergietage 2015 10. - 12. November 2015 Nutzungsvertragsrecht: Neue Rechtsprechung und weitere Entwicklungen Marion Westphal-Hansen Rechtsanwältin FA für Verwaltungsrecht und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrDas FA beantragt, die Vorentscheidung aufzuheben und die Klage abzuweisen. Die Klägerin beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 6.12.2017, II R 55/15 ECLI:DE:BFH:2017:U.061217.IIR55.15.0 Entgeltliche Mieterdienstbarkeit als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung Leitsätze Verpflichtet sich der Grundstückskäufer
MehrMietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)
MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der
MehrAktuelle zivilrechtliche Rechtsprechung und Gesetzgebung. Rechtsanwältin Antje Böhlmann-Balan M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh.
Aktuelle zivilrechtliche Rechtsprechung und Rechtsanwältin Antje Böhlmann-Balan M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrDie Gemeinde als Grundeigentümer. Chancen und Grenzen kommunaler Grundstücksverwertung bei Windenergieplanungen
18. Windenergietage am 11. November 2009 Die Gemeinde als Grundeigentümer Chancen und Grenzen kommunaler Grundstücksverwertung bei Windenergieplanungen Rechtsanwalt Philipp v. Tettau Müller-Wrede & Partner
MehrDie Mietsicherungsdienstbarkeit
Andreas Stiegele Die Mietsicherungsdienstbarkeit Ein fiduziarisches Sicherungsrecht zur dinglichen Sicherung von Mietverhältnissen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung
MehrEintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines "Photovoltaikanlagenrechts"
OLG München, Beschluss v. 23.01.2017 34 Wx 434/16 Titel: Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines "Photovoltaikanlagenrechts" Normenkette: BGB 335,
MehrEintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines "Photovoltaikanlagenrechts"
OLG München, Beschluss v. 23.01.2017 34 Wx 434/16 Titel: Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines "Photovoltaikanlagenrechts" Normenketten: BGB
MehrKann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel
WIR für Bauträger am 26.04.2018 Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Interessenlage
MehrDas Vorkaufsrecht des Mieters
Das Vorkaufsrecht des Mieters Zum diesem Thema kursieren eine Menge Missverständnisse und Halbwahrheiten. Viele Mieter glauben, sie hätten immer ein Vorkaufsrecht, wenn ihr Haus oder ihre Wohnung verkauft
MehrDer Bundesgerichtshof (BGH) 1 befasste sich kürzlich mit einer interessanten. Annahme des Mietvertrages führte.
-1- ZUSTANDEKOMMEN EINES MIETVERTRAGES AUCH OHNE UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGES Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den von seinem Ehepartner und dem Vermieter geschlossenen
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF V ZR 192/15 BESCHLUSS vom 16. Juni 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:160616BVZR192.15.0 - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch die Vorsitzende
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
5 Wx 29/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 T 156/07 Landgericht Cottbus Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Grundbuchsache betreffend das im Grundbuch des Amtsgerichts Cottbus von
MehrDas Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.
-1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt
MehrBauGB 24 Gemeindliches Vorkaufsrecht bei Vertragsänderung; Vorkaufsrecht nach Eigentumsumschreibung und Vorkaufsrechtsverzichtserklärung
DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 111599 letzte Aktualisierung: 9. November 2011 BauGB 24 Gemeindliches Vorkaufsrecht bei Vertragsänderung;
MehrWiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz?
Wiederholung 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Besitz: tatsächliches Verhältnis zu Sache ( 854 BGB) Eigentum: rechtliches Verhältnis zu Sache ( 903 BGB) 2. Was ist der Unterschied von
MehrVoraussetzungen einer Grundbuchberichtigung beim Erlöschen von Dienstbarkeiten
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx42_12 letzte Aktualisierung: 30.05.2012 OLG München, 16.4.2012-34 Wx 42/12 BGB 1026; GBO 22 Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung beim Erlöschen
MehrI N F O R M A T I O N S B R I E F
SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I
MehrUnternehmensübertragung. Pacht, Nießbrauch und Rückübertragung von Unternehmen
Unternehmensübertragung auf Zeit Pacht, Nießbrauch und Rückübertragung von Unternehmen Abgrenzung und Erscheinungsformen Übertragung der Eigenschaft als Unternehmensträger: Betrieb im eigenen Namen Auftreten
MehrSymposium Energiecontracting in der Metropolregion Bremen-Oldenburg. Rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen. Dipl.-Ing.
Symposium Energiecontracting in der Metropolregion Bremen-Oldenburg Rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen Dipl.-Ing. Norbert Krug Bremen, 11.09.2008 09.09.2008 Norbert Krug, VfW 2008 Verwendung
MehrDialogverfahren SuedLink: Fachdialog Landwirtschaft und Bodenschutz ENTSCHÄDIGUNG VON GRUNDEIGENTÜMERN BEI DER VERLEGUNG VON ERDKABELN
Dialogverfahren SuedLink: Fachdialog Landwirtschaft und Bodenschutz ENTSCHÄDIGUNG VON GRUNDEIGENTÜMERN BEI DER VERLEGUNG VON ERDKABELN PHILIPP BAKA, ZR Kupprichhausen, 17/11/2016 AGENDA 01 Leitungsrecht
MehrBüth GmbH Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum
Büth GmbH Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum Beiratsseminar 2009 Parabolantenne, Kabel & Co. Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Rechtliche Grundlagen
MehrAnforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht
Obj100 Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht Beispiele aus der Praxis: Verlegen eines Parkettbodens anstelle bisherigen Teppichbelags Änderung des Bodenaufbaus
MehrC.H. Beck Energierecht. Energie-Contracting. Energiedienstleistungen und dezentrale Energieversorgung. Bearbeitet von Martin Hack
C.H. Beck Energierecht Energie-Contracting Energiedienstleistungen und dezentrale Energieversorgung Bearbeitet von Martin Hack 3. Auflage 2015. Buch. XXX, 399 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 67864 6 Format
MehrFlächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten
Beispielbild Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer
MehrNutzungsrechte. A. Einführung 2. B. Dienstbarkeiten 2. I. Inhalt Benutzung des Grundstücks in einzelnen Beziehungen 2
Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) Nutzungsrechte A. Einführung 2 B. Dienstbarkeiten 2 I. Inhalt 2 1. Benutzung des Grundstücks in einzelnen Beziehungen 2 2. Unterlassung einzelner Handlungen
MehrÜbersicht über ausgewählte examensrelevante Urteile aus dem Jahr 2018
Übersicht über ausgewählte examensrelevante Urteile aus dem Jahr 2018 Übersicht über ausgewählte examensrelevante Urteile aus dem Jahr 2018 Anbei findest Du den jeweiligen Link zum behandelten Urteil und
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff Schicksal von Nutzungsrechten bei Wegfall des Softwareüberlassungsvertrags Ein Softwareüberlassungsvertrag kann nachträglich nichtig werden. Ein Lizenzvertrag
MehrHLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016
HLBS e.v. Landesverband Ost Jahrestagung 2016 Steuerliche Behandlung von Flächenpools / Ökokonten Kosten für die Herstellung / Erlöse aus Verkauf Referentin: StBin Denise Scholl Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,
MehrKARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Schriftformheilungsklauseln sind generell unzulässig! Wenn ein Mietvertrag wirksam mit einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr abgeschlossen werden soll, dann muss er dem in 550 BGB enthaltenen Schriftformerfordernis
MehrWertsicherungsklauseln in Mietverträgen
Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen In Mietverträgen werden häufig zur Wertsicherung des Mietpreises Wertsicherungsklauseln oder Preisklauseln/Indexklauseln vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine
MehrLandpachtverträge wirksam errichten und ändern
Landpachtverträge wirksam errichten und ändern Geiersberger Glas Rechtsanwälte Rostock Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht www.geiersberger.de 1 Geiersberger
MehrWiederholung Trennungs- und Abstraktionsprinzip
Wiederholung Trennungs- und Abstraktionsprinzip 1. Das Trennungsprinzip Schuldrechtlicher (obligatorischer) Vertrag und dinglicher Vertrag (Verfügung) sind von einander getrennt. Durch Verpflichtungsgeschäfte
MehrUrteil Im Namen des Volkes
Hanseatisches Oberlandesgericht Az.: 8 U 78/11 333 O 166/10 LG Hamburg Verkündet am: 29. März 2012...Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Urteil Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit
MehrWerbung für Medizinprodukte mit Studienergebnissen
Werbung für Medizinprodukte mit Studienergebnissen 12. AUGSBURGER FORUM FÜR MEDIZINPRODUKTERECHT Juristische Fakultät Universität Augsburg 6. Oktober 2016 Rechtsanwalt Übersicht I. Gesetzliche Vorgaben
MehrVereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl
Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl Rechtsanwältin Dr. Britta Schubel 05.12.2014 Nikolausseminar 2014 1 VOB/ B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - sind Allgemeine
MehrBedienungshinweis: Wie jede Audio-CD einfach in Ihren CD-Player einlegen.
NJW Audio-CD bietet Ihnen jeden Monat: Aktuelle Rechtsprechung zum Hören Thematisch im Mittelpunkt stehen die für alle Anwälte wichtigen Gebiete des Zivilrechts, daneben aber auch Öffentliches Recht und
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung Kapitel
Inhaltsverzeichnis Einleitung 19 1 Kapitel Überblick über die Grunddienstbarkeit im BGB 22 1 Entstehungsgeschichte 22 A. Das BGB als Verwirklichung der Rechtseinheit 22 B. Vorbildfunktion des gemeinen
MehrRechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils zum Schallschutz Oder Wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter?
Herbstversammlung VBD 13.September 2008 Klink Rechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils zum Schallschutz Oder Wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter? Referent: Jörg Borufka Rechtsanwalt 1 Anteil
MehrB. Notarieller Erbbaurechtsvertrag als Ausgangspunkt 11
Inhaltsverzeichnis A. Die Bedeutung des Erbbaurechts 1 I. Das Erbbaurecht als Mittel der Wohnbaulandbereitstellung Historie und Gegenwart 3 II. Typische Erbbaurechtsausgeber 6 1. Erbbaurecht als kommunale
MehrASP und Cloud-Computing Dienstleistung oder Miete?
In Kooperation mit ASP und Cloud-Computing Dienstleistung oder Miete? Münchner Fachanwaltstag IT-Recht Rechtliche Fallstricke und Auswirkungen 29. Oktober 2015 Christian R. Kast, FA IT-Recht 1 Miete ASP
MehrCornelius Bartenbach Haesemann & Partner
1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Immobilienwirtschaft I RA Paul M. Kiss Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner KÖLN Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln, Tel. +49 221 951900, koeln@cbh.de
MehrAktuelles zu Landpachtrecht, Grundstücksverkehrsgesetz. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Zwenkau
Aktuelles zu Landpachtrecht, Grundstücksverkehrsgesetz und Mindestlohn Rechtsanwalt Alexander Wagner, Zwenkau Überblick Landpachtrecht Dauergrünland versus Ackerland Landpachtvertrag als widerrufliches
MehrWohnungsbauinitiative des Main-Kinzig-Kreises Preisgünstiger Wohnungsbau im Main-Kinzig-Kreis. Verfahrensrechtliche Eckpunkte Investorensuche
Whnungsbauinitiative des Main-Kinzig-Kreises Preisgünstiger Whnungsbau im Main-Kinzig-Kreis Verfahrensrechtliche Eckpunkte Investrensuche Verfahrensziel: Suche nach Investren, die auf kmmunalen Grundstücken
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. Juni in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF XII ZR 55/08 BESCHLUSS vom 4. Juni 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 712, 719 a) Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht
MehrTypische Interessengegensätze und ihr Ausgleich bei Windtransaktionen (Due Diligence)
19. Windenergietage 3. November 2010 in Bad Saarow Typische Interessengegensätze und ihr Ausgleich bei Windtransaktionen (Due Diligence) Philipp von Alvensleben, LL.M. Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
MehrKARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Kann trotz einer Schriftformklausel ein Vertrag durch einen vollmachtlosen Vertreter eine Änderung erfahren? Verträge enthalten häufig Schriftformklauseln. Je nach der Ausgestaltung der Klausel soll die
MehrStock Aders Klein -l- Partner
Stock Aders Klein -l- Partner SAKP Newsletter 2016 l 1 mit Beiträgen zum Immobilienrecht Recht der erneuerbaren Energien Kapitalanlagerecht Liebe Leserinnen und Leser, die Zusammenführung der Kanzleien
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 58/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrKontoeröffnung und Kreditaufnahme in der WEG. Referent: Prof. Dr. Martin Häublein Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Kontoeröffnung und Kreditaufnahme in der WEG Referent: Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Kontoeröffnung durch den Verwalter Vor Anerkennung der Rechtsfähigkeit der WE-Gem. waren Treuhandkonten verbreitet,
MehrPrivater Darlehensvertrag
Privater Darlehensvertrag zwischen _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensgeber genannt _ Straße und Hausnummer _ PLZ und Wohnort UND _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensnehmer genannt _ Straße und Hausnummer
MehrVerhältnisse wie im Profifußball Ablöseprämien für Spitzenkräfte? Rechtsanwalt Tobias Leege Rechtsanwalt Veit Päßler
Verhältnisse wie im Profifußball Ablöseprämien für Spitzenkräfte? Rechtsanwalt Tobias Leege Rechtsanwalt Veit Päßler 24.10.2017 Überblick A. Arbeitsrecht im Profifußball B. Abwerbungen C. Ausschluss der
MehrKeine Konsolidation bei Erwerb des belasteten Grundstücks durch einen von meheren Gesamtgläubigern einer Grundschuld
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 5zr182_09 letzte Aktualisierung: 27.05.2010 BGH, 15.04.2010 - V ZR 182/09 BGB 429 Abs. 2, 889 Keine Konsolidation bei Erwerb des belasteten Grundstücks durch
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 1. Dezember 2006 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 112/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 1. Dezember 2006 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrPauschalpreisabrechnung nach Kündigung bei geringfügiger Bauleistung
-1- Pauschalpreisabrechnung nach Kündigung bei geringfügiger Bauleistung Rechtsanwalt Dr. Ehrenkönig, Berlin Der Auftragnehmer, der bis zur vorzeitigen Beendigung eines Pauschalpreisvertrages nur geringfügige
MehrUntermietvertrag. vom TT.MM.JJJJ. zwischen
Untermietvertrag vom TT.MM.JJJJ zwischen Max Mustermann Musterstraße 22, 40000 Musterstadt, Umsatzsteuer-ID / Steuernummer - nachfolgend Untervermieter genannt - und Peter Mustermann Musterstraße 33, 4000
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrAktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure
Aktuelle Rechtsprechung Recht der Architekten und Ingenieure Thomas Elsner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Der Dauerbrenner: unentgeltliche Akquise oder entgeltlicher Auftrag?
MehrFB 3.2: DAS SURFBRETT
FB 3.2: DAS SURFBRETT Übergabesurrogate, gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut Gliederung: I. Ursprünglicher Eigentümer II. Eigentumsübergang auf H 1. Einigung und Übergabe 929 S. 1 BGB 2. Übergabesurrogat
MehrRechtliche Aspekte für erfolgreiche Contracting-Modelle in der Wohnungswirtschaft die Mieter-GbR
Rechtliche Aspekte für erfolgreiche Contracting-Modelle in der Wohnungswirtschaft die Mieter-GbR Vortrag von Ralf M. Vorstand Forum Contracting e.v. 1 Vortragsübersicht Kanzleiprofil Forum Contracting
MehrEBV: Grundlagen. -- Die Vindikationslage ( 985, 986) --
Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) EBV: Grundlagen -- Die Vindikationslage ( 985, 986) -- Teil 1 Systematik des BGB 2 Teil 2 Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes (EBV)
MehrDachverband Deutscher Immobilienverwalter 25. Deutscher Verwaltertag Berlin, September Fachforum
Fachforum Was ist beim Rechtserwerb durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu beachten? Rechtlicher Ausgangspunkt 10 Abs. 1 WEG: Inhaber der Rechte und Pflichten nach den Vorschriften dieses Gesetzes,
MehrBrandschutz WEG-Recht / Mietrecht
Brandschutz WEG-Recht / Mietrecht - zivilrechtliche Aspekte - Dr. Andreas Stangl Einleitung - Sensibilisierung für Thema Brandschutz - Brandschutz ist wichtig für Leben, Gesundheit und Eigentum - Konzentration
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZR 134/02 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. November 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrKARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Zur Kunst einen Vertrag zu schreiben ODER welche Auswirkungen kleine Fehler in AGB haben können Es gibt den weit verbreiteten Irrglauben, dass es für alle möglichen Arten von rechtlichen Geschäften Musterverträge
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 16. September 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 275/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 16. September 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrAusbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 04. Sachenrecht
Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 04 Sachenrecht Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch mit Fragen zur Vorbereitung
MehrInnenprovision. Ulrich Joerss Rechtsanwalt Notar. IVD Mitte-Ost Herbst-Fachtagung Leipzig, 6. September 2018
Innenprovision Ulrich Joerss Rechtsanwalt Notar IVD Mitte-Ost Herbst-Fachtagung Leipzig, 6. September 2018 Maklerprovision - Grundsätze Vergütung des Maklers bei Erfolg Erfolg = Hauptvertrag Hauptvertrag
MehrDas gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters
Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters 39. Reutlinger Insolvenzforum am 28.04.2017 Mike Kirchner Rechtsanwalt www.voelker-gruppe.com 1. Das notleidende Mietverhältnis 2. Der Insolvenzeröffnungsantrag
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF III ZB 48/09 BESCHLUSS vom 29. Juli 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juli 2010 durch den Vizepräsidenten Schlick sowie die Richter
MehrErgänzende Vertragsauslegung im Mietrecht: Langjähriger beiderseitiger Kündigungsverzicht anstelle unwirksamer Befristung
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr388_12 letzte Aktualisierung: 17.9.2013 BGH, 10.7.2013 - VIII ZR 388/12 BGB 137, 573c, 575 Ergänzende Vertragsauslegung im Mietrecht: Langjähriger beiderseitiger
MehrBesonderheiten der notariellen Kautelar- und Beurkundungspraxis
Besonderheiten der notariellen Kautelar- und Beurkundungspraxis Internationales Schiedsverfahrensrecht der Unternehmenspraxis Priv.-Doz. Dr. Christoph Reymann, LL.M. Eur. Würzburg, 13. März 2014 Schiedsvereinbarungen
MehrBGH-Leitsatz-Entscheidungen
BGH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. Zwangsvollstreckung: An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind hohe Anforderungen zu stellen Urteil vom 31.10.2018, Az: I ZR
MehrSteuern und Erneuerbareverständlich!
Steuern und Erneuerbareverständlich! 1 Kompetenz aus Kiel ebert rechtsanwälte 2 I. Umsatzsteuer und Flächenpacht 3 1. Fall: A A 4 Grundsatz der Umsatzsteuer 1. Der Umsatzsteuer unterliegen: die Lieferungen
MehrZugriff auf gemeindliche Flächen für Windkraftprojekte
23. Windenergietage 12.11.2014 Forum 5 Zugriff auf gemeindliche Flächen für Windkraftprojekte Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Gliederung 1. Einführung 2. Anspruch auf Wegenutzung 3. Anspruch auf Leitungsverlegung
MehrDie Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung
Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung Allgemeines zur Kündigung eines Bauvertrags Es ist zwischen freier Kündigung und einer Kündigung aus wichtigem Grund
MehrWas ist drin in den Verträgen?
Was ist drin in den Verträgen? Erfahrungen aus dem WBVG-Projekt der Verbraucherzentralen und des vzbv Heiko Dünkel, Rechtsanwalt und Referent beim vzbv 1 Das WBVG - Projekt der Verbraucherzentralen und
MehrDIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen!
DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! Eva Hüttl Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Stand 11/2016 Anpassungsbedarf bei AGB s Arbeitsverträge
MehrProf. Dr. Ignacio Czeguhn Sommersemester Lösungsskizze Fall 4: Murat in Nöten
Sachverhalt Murat (M), der eine Möbelspedition betreibt, lässt seine Autos regelmäßig bei der Autowerkstatt Schinkel (S) in Berlin-Wedding warten. Die Rechnungen von S sind immer jeweils 14 Tage nach Abholung
MehrRechtssichere Abnahme der Werkleistung
www.galabau.expert Baubetrieb / Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages Rechtssichere Abnahme der Werkleistung Rechtsanwälte Schilling Dr. Schmidt SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Köln-Frankfurt Stand
Mehrwegen Umsetzung der Richtlinie 85/577/EWG Beschluss vom , Az: III ZR 442/15
BGH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. HTürGG, BGB: Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch wegen Umsetzung der Richtlinie 85/577/EWG Beschluss vom 27.10.2016, Az: III ZR 442/15 2. BGB, EWGRL: Ergänzende
MehrMarco Engelmann, Susan Lange
Aktuelle Entwicklungen aus dem Immobilienrecht Marco Engelmann, Susan Lange Mietpreisbremse und aktuelle Entwicklungen Mietrechtsanpassungsgesetz 2018 Deloitte 2 Mietpreisbremse und aktuelle Entwicklungen
MehrDas Vorkaufsrecht. A. Allgemeines zum Vorkaufsrecht
Das A. Allgemeines zum Unter dem Vorkauf versteht man ganz allgemein einen Vertrag, wodurch der Vorkaufsberechtigte (also derjenige, dem das eingeräumt wurde) im Verkaufsfall (also wenn die Sache, auf
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. September in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 44/07 BESCHLUSS vom 19. September 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 85 Abs. 2, 87 Abs. 2, 172 Abs. 1 a) Nach der Anzeige der Mandatsniederlegung
MehrKündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen
en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter
MehrMehrheit von Gläubigern
Mehrheit von Gläubigern von Wilhelm Rütten Jüflsfeehe der Technischen Hochschuli Darmstadt J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1989 Inhalt Vorwort Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur V XV 1.
MehrSeminar. Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht. - im Spiegel der Gesetzesänderungen - Dr. Andreas Stangl. Kanzlei am Steinmarkt
Seminar Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht - im Spiegel der Gesetzesänderungen - Dr. Andreas Stangl Informationen zur Person Name : Dr. Andreas Stangl - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrBeglaubigte Abschrift. Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil
Beglaubigte Abschrift Geschäftsnummer: 5 O 60/10 In dem Rechtsstreit der ( PHBHKBmbH, vertreten d.d. Geschäftsführer* Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil verkündet am : 08.07.2010 MMH Justizobersekretärin
MehrDNotI Deutsches Notarinstitut
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1142# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 BGB 95 Abs. 1 S. 2, 912 Zeitliche Befristung des Rechtes zum
MehrHeinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo
Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo W&G Lehrmittel für die kaufmännische Grundbildung 2. Lehrjahr Lösungen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 52/03 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. November 2003 K i r c h g e ß n e r, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Juli in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF II ZR 81/07 BESCHLUSS vom 7. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja GmbHG 35; HGB 74 ff. Aus der in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag getroffenen
MehrFoto: Dirk Hinz / photocase.de. Flächensicherung Verträge mit der BVVG abschließen? 26. Windenergietage, 8. November 2017 in Warnemünde
Foto: Dirk Hinz / photocase.de Flächensicherung Verträge mit der BVVG abschließen? 26. Windenergietage, 8. November 2017 in Warnemünde Über uns Beratungsfelder: Gesellschaftsrecht Energierecht Grundstücksrecht
MehrCheckliste: ja nein Bemerkung Prüfen Sie selbst, ob Ihr Vertrag grundsätzlich mit einem nahen Angehörigen steuerlich anerkannt wird:
Prüfen Sie selbst, ob Ihr Vertrag grundsätzlich mit einem nahen Angehörigen steuerlich anerkannt wird: 1. Ist ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen 2. Wurden sämtliche Formvorschriften beachtet (evtl.
MehrPICnight, Berlin, 11. September Model Release Der Modelvertrag in Zeiten von Social Media -
PICnight, Berlin, 11. September 2012 Model Release 2.0 - Der Modelvertrag in Zeiten von Social Media - Felix Zimmermann, LL.B. Kontakt: 030 88 00 15 0 Überblick A. Model Release - Rechtliche Grundlagen
MehrDNotI. <Dokumentnummer> 11093
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 11093 letzte Aktualisierung: 13.Januar 2000 11093 BGB 874; EGBGB Art. 96; GBO 49 Anforderungen an Altenteile (Leibgedinge) in materiell-rechtlicher
Mehr