B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Erweiterung der Schulsozialarbeit auf die Primarstufe und den Kindergarten

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1 EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Erweiterung der Schulsozialarbeit auf die Primarstufe und den Kindergarten 1. Ausgangslage Der Einwohnerrat beschloss an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2004 die Einführung der Schulsozialarbeit (SSA) an den Brugger Schulen. Das Tätigkeitsfeld der Schulsozialarbeit sollte sich primär auf die Oberstufe konzentrieren und bei Bedarf auch von der Primarstufe beigezogen werden können. Die Stelle konnte am 1. Juli 2005 besetzt werden. Das Pensum beträgt seither 80 %. Dies bedeutet unter Berücksichtigung der Schulferien eine Anwesenheit der Schulsozialarbeit in der Schule während sämtlichen Schulwochen. Die Schulsozialarbeit ist organisatorisch und administrativ bei den Sozialen Diensten angegliedert. Diese Angliederung hat sich bewährt. Es bestehen ein Konzept und eine Stellenbeschreibung für die Schulsozialarbeit. Es finden regelmässig institutionalisierte Informationsaustausch- Sitzungen zwischen den Sozialen Diensten, der Schulleitung und der Schulsozialarbeit statt. 2. Standortüberprüfung Die Sozialen Dienste, die Schulleitung und die Schulsozialarbeit haben 5 Jahre nach der Einführung der Schulsozialarbeit die aktuelle Situation festgehalten und die Jahresberichte der Schulsozialarbeit ausgewertet. Die Ergebnisse der engen Zusammenarbeit zwischen den Sozialen Diensten, der Schulleitung und der Schulsozialarbeit sowie die in den vergangenen Jahren gemachten positiven Erfahrungen wurden ebenfalls in die Bestandesaufnahme einbezogen. 3. Grundsatz Die Schulsozialarbeit kümmert sich nicht um Schwierigkeiten und Probleme, die SchülerInnen machen, die Schulsozialarbeit kümmert sich um Schwierigkeiten und Probleme, die SchülerInnen im Umfeld haben. (Grundsatz aus der Jugendhilfe)

2 - 2 - Dieses Zitat zeigt auf, dass Schwierigkeiten und Probleme von Kindern und Jugendlichen in allen Entwicklungsphasen vorhanden sind. Ein Umfeld eines Kindes bzw. Jugendlichen kann nicht erst schwierig werden, wenn das Kind in die Oberstufe kommt. Dieses Umfeld ist mit grosser Wahrscheinlichkeit auch schon vorher nicht intakt. Dies hat weitreichende Konsequenzen für das Kind bzw. den Jugendlichen. Ziel muss eine möglichst frühe Erfassung der Probleme eines Kindes sein, damit frühzeitig auf das Umfeld eingewirkt werden kann. 4. Konzept Das Brugger Modell lehnt sich stark an die kantonalen Empfehlungen an. Diese sind in der Handreichung Schulsozialarbeit des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) festgehalten. Diese Empfehlungen definieren die Aufgaben als niederschwelliges Angebot vor allem in der Krisenintervention, der Unterstützung und der Prävention bei allen Partnern der Schule, also bei Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung etc. In Brugg werden die bewilligten Ressourcen vor allem in der Oberstufe und nur punktuell in der Primarstufe eingesetzt. Auf der Kindergartenstufe ist kein Einsatz der SSA vorgesehen. Das 2005 erarbeitete Konzept sieht ausdrücklich eine Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit unter Berücksichtigung des dynamischen Prozesses um neue Erkenntnisse vor. 5. Analyse der aktuellen Situation Gesellschaftliche Entwicklungen der letzten Jahre zeigen deutlich auf, dass die beiden Systeme Schule und Familie immer komplexer und differenzierter werden. Die Schule sieht sich mit Kindern und Jugendlichen konfrontiert, die aus ganz unterschiedlichen Familienverhältnissen und Kulturkreisen stammen. Der soziale und/oder der kulturelle Hintergrund der Familien ist oft so anspruchsvoll und kompliziert, dass die Familien in ihren Erziehungs- und Betreuungsaufgaben überfordert sind. Kinder und Jugendliche mit einem Erziehungsdefizit sind in der Schule nur bedingt aufnahmefähig. Sie sind oft blockiert und/oder haben nicht gelernt, in klaren Strukturen nach Regeln zu leben. Diese fehlende Erfahrung erleben sie selber und die Schule als Belastung. Sie fallen meist durch ihr Manko im Regelverhalten auf. Die Auswirkungen sind Auseinandersetzungen mit den Lehrpersonen und auch mit Mitschülern und -schülerinnen, weil ihnen oft auch

3 - 3 - genügender Respekt im Zusammenleben unter Gleichaltrigen fehlt. Es kann zu Gewaltübergriffen oder zu Mobbingfällen kommen. Die Erfahrung zeigt, dass durch vielfältige Gründe, z.b. belastete familiäre Beziehungen Orientierungslosigkeit durch Ueberforderung der Eltern mangelnde Erziehungsarbeit der Eltern schwierige Zusammensetzung von Klassen multikulturelle Verständigungsprobleme in den Quartieren Migrationshintergrund Schüler und Schülerinnen auch in der Primarschule häufiger verhaltensauffällig werden und in den Klassen den Unterricht bis an die Belastungsgrenze und darüber hinaus stören. Vor allem in von Lehrpersonen nicht direkt beaufsichtigten Situationen, z.b. auf dem Schulweg, in der Umkleidekabine, in der Pause oder in der Freizeit kommt es zu Eskalationen mit Drohungen, Mobbing oder Gewalt. Knaben fallen in diesen Situationen oft als Täter auf. Mädchen reagieren bei schwierigem Umfeld mehrheitlich mit Störungen, die sich nach innen richten und auf den ersten Blick nicht so auffällig, aber für die weitere Entwicklung mindestens so hinderlich sind. Obschon die Freizeit klar in die Aufsichtspflicht der Eltern fällt, wirken sich private Konflikte oft bis in den Schulalltag und ins Klassenzimmer aus. Die meisten verhaltensauffälligen Schüler und Schülerinnen in der Oberstufe, die zu einer aussergewöhnlichen Massnahme führen (Vereinbarung, befristeter Schulausschluss, Wegweisung von der Schule, vormundschaftliche Massnahme, Fremdplatzierung, Heimeinweisung), waren bereits in ihrer Primarschulzeit durch ihr Verhalten aufgefallen. Wegen der fehlenden Ressourcen werden diese Primarschüler und -schülerinnen aber meistens mit Ausblenden des negativen Verhaltens und durch massive Kontrolle durch die Primarstufe hindurchgeschleust. Die eigentlichen Probleme können nicht wirklich angepackt und einer Lösung zugeführt werden. In der Pubertät entgleitet das Kind im Ablösungsprozess der Kontrolle oft ganz. Weder die Eltern noch die Schule können dann noch - auch bei enger Zusammenarbeit - die nötigen positiven Veränderungen herbeiführen. Nachhaltig ist die Einwirkung auf die Probleme, wenn sie erstmals erkannt werden. Dann ist es notwendig, an den Beziehungs- und Verhaltensdefiziten zu arbeiten. Diese

4 - 4 - Arbeit kann die Lehrperson nicht im erforderlichen Ausmass erbringen. Sie hat andere Aufgaben. Die Schulsozialarbeit kann in diesen Fällen niederschwellig zum Einsatz gelangen. Die Intervention im Kindergarten und in der Primarstufe ist deshalb wichtig, weil sie viel effizienter und erfolgversprechender ist. Ein im Primarschulalter in die Beziehungsarbeit investierter Franken ist mehr Wert als in der Oberstufe. Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen, dass Einwirkungen auf Verhaltensänderungen im Alter von 3-12 Jahren sehr wirksam sind. Im späteren Kindesalter sind Aenderungen im Sozialund Regelverhalten nur noch mit meist sehr viel grösserem Aufwand und wesentlich einschneidenderen Massnahmen (Vereinbarung, Therapien, wiederkehrende Interventionen, Versetzungen, befristeter Schulausschluss, Wegweisung von der Schule, vormundschaftliche Massnahmen, Fremdplatzierung, Heimeinweisung etc.) zu erreichen. Das BKS weist in seiner Handreichung auf die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit im Kindergarten und in der Primarstufe wie folgt hin: Grundsätzlich findet die Schulsozialarbeit ihr Arbeitsfeld auf allen Stufen vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Je früher die Schulsozialarbeit einsetzen kann, desto grösser ist ihr präventiver Charakter. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt: Wird die Schulsozialarbeit in Kindergarten und Primarschule eingeführt, verfügen die Jugendlichen in der Oberstufe über eine höhere Sozial- und Selbstkompetenz. Die Erfahrung in der Arbeit mit verhaltensauffälligen Schüler und Schülerinnen in Brugg bestätigt genau diese wissenschaftliche Aussage. 6. Statistiken Die Statistik der Einzelfälle mit intensiverem Beratungsaufwand (Vernetzung mit weiteren Institutionen) ruft ebenfalls nach einem Einsatz der Schulsozialarbeit in der Primarstufe und im Kindergarten: Von den seit Sommer 2009 dokumentierten Fällen betreffen 18 % die Primarschule, 44 % die Realschule, 33 % die Sekundarschule und 5 % die Bezirksschule. Der Kindergarten konnte bisher von den Dienstleistungen der Schulsozialarbeit nicht profitieren. Es ist die Realität des Alltags, welche Ressourcen für die Schulsozialarbeit an der Primarstufe und im Kindergarten dringend notwendig macht, wenn der Integrationsgedanke an der Schule Brugg als Philosophie weiterhin Gültigkeit haben soll.

5 - 5 - Diagramm Beratungsanteile alle Schulstufen: Primarschule Realschule Sekundarschule Bezirksschule / / / / / Integrierte Schulsozialarbeit An der Oberstufe wird das integrierte Modell angewendet. Das heisst, die Schulsozialarbeit ist zu vorgegebenen Zeiten im Schulhaus vor Ort. Dieses Modell hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und soll bei einer Erweiterung weitergeführt werden. Durch die regelmässige Präsenz der Schulsozialarbeit stellt sich ein Vertrauensverhältnis ein, welches für Schüler und Schülerinnen, Eltern und Lehrpersonen unerlässlich ist. Nur wenn Schulsozialarbeitende Einblick in die Schulhauskultur haben, können sie mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen und dementsprechend handeln. Die Schulsozialarbeit wirkt bereits durch ihre Anwesenheit: Kontakte werden auch in informellen Tür- und Angelgesprächen genutzt, wenn man sich kennt, wenn ein Vertrauensverhältnis besteht. Erst die regelmässige Anwesenheit der Schulsozialarbeit erlaubt eine langfristige Aufbauarbeit und Mitwirkung bei der Schulhauskultur. Die Beibehaltung des integrierten Modells hat bei der Erweiterung Konsequenzen auf die notwendige Infrastruktur in den Schulhäusern. Seitens der Schule Brugg sind feste Anlaufstellen (Büros oder Besprechungsräume) für Schüler und Schülerinnen, Lehrpersonen und Eltern in den Schulhäusern Au/Erle, Freudenstein, Langmatt und Stapfer vorgesehen. Für Besprechungen in den Schulanlagen Umiken, Bodenacker und Hallwyler sollen der Schulsozialarbeit Räume zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt werden.

6 - 6 - Dies hat jedoch keine baulichen oder finanziellen Konsequenzen, weil vorhandene Räume genutzt werden können. 8. Pensum Zur Berechnung der notwendigen Pensen für die Primarstufe und den Kindergarten wurden die Jahresberichte der Schulsozialarbeit analysiert. Es erfolgte weiter ein Vergleich mit anderen Gemeinden. Die Handreichung des BKS wurde ebenfalls beigezogen. 8.1 Jahresberichte der Schulsozialarbeit Ein Bedarf an Präventions- und Interventionsarbeit von Seiten der Primarstufe war seit der Einführung der Schulsozialarbeit im Jahr 2005 vorhanden. Die seither gemachten Erfahrungen in Brugg und in verschiedenen anderen Gemeinden sowie die statistischen Erhebungen zeigen, dass die Schulsozialarbeit auf die Primarstufe und den Kindergarten ausgedehnt werden sollte. Die bisher erfolgten Einsätze an der Primarstufe waren zeitlich nur zulasten der Tätigkeiten an den Oberstufen möglich. Die Anzahl der Beratungen an der Primarstufe haben sich in den letzten 12 Monaten verdoppelt. Auch dieser Umstand zeigt, dass das Bedürfnis der Ausweitung der Schulsozialarbeit auf die Primarstufe klar vorhanden ist. Die Kindergärten werden in keiner Statistik geführt, weil der Einsatz der Schulsozialarbeit wegen fehlenden Kapazitäten dort bisher gar nicht möglich war. Die Schulsozialarbeit ist an den Kindergärten deshalb noch unbekannt. Im Kindergarten werden in aller Regel erste Auffälligkeiten bei Kindern registriert. 8.2 Empfehlungen des Kantons Die Handreichung des BKS zur Schulsozialarbeit geht davon aus, dass für 100 Schülerinnen und Schüler ein Pensum von 14 % (oder 700 Schülerinnen und Schüler bei einem Vollpensum) eine gute Ausgangslage darstellt. Bei dieser Angabe ist auf die örtlichen Verhältnisse (soziale Verhältnisse, Sozialindex, Anzahl Schulhäuser etc.) Rücksicht zu nehmen. Die Umrechnung dieser Empfehlungen würde für die Schulen Brugg unter Einbezug aller Schulstufen inkl. Kindergarten (total Schüler und Schülerinnen) ein Gesamtpensum von 175 % ergeben. Dies würde eine Erweiterung der bisherigen Stellenprozente um 95 % bedeuten.

7 Vergleich mit anderen Gemeinden (siehe Beilage) Gemeinden, in denen die Schulsozialarbeit installiert ist und die eine vergleichbare Grösse und Bevölkerungsstruktur haben, arbeiten mit einem Pensum von 5 % bis 16,5 % pro 100 Kinder und Jugendliche. Bei einem angenommenen Durchschnittswert von gerundet 12 % würde für die Brugger Schulen bei Kindern und Jugendlichen und unter Berücksichtigung der Verhältnisse ein Pensum von 150 % resultieren. Bei dieser Berechnungsmethode wäre somit ein zusätzliches Pensum von 70 % notwendig. Der Stadtrat hat im Einvernehmen mit den Sozialen Diensten und der Schulleitung beschlossen, die Stellenpensen für die Brugger Schulen auf gesamthaft 150 % festzulegen und damit die Erweiterung der Schulsozialarbeit auf die Primarstufe und den Kindergarten zu ermöglichen. Dieses Pensum soll auf zwei Fachpersonen aufgeteilt werden. Aufgrund der aktuellen Teamzusammensetzung soll bei der Stellenbesetzung wenn möglich - eine weibliche Bewerberin bevorzugt werden. Der Stellenantritt soll anfangs des zweiten Quartals des Schuljahres 2010/2011 erfolgen. 9. Kosten Das Schulgesetz des Kantons Aargau bietet keine Rechtsgrundlage für die Finanzierung durch den Kanton. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit liegt deshalb bei den Gemeinden. Die Schaffung eines zusätzlichen Pensums von 70 % wird voraussichtlich folgende Kosten verursachen: 9.1 Jährlich wiederkehrende Kosten Besoldung eines 70 %-Pensums Fr (Basis Fr. 100' bei 100 % inkl. 13. ML) Zuzüglich ca. 17 % Sozialleistungen inkl. Pensionskasse Fr. 12' Fr. 82' ========== 9.2 Einmalige Kosten Infrastruktur (Büromobiliar, PC, Handy, Software) Fr. 8' ==========

8 - 8 - Die vorerwähnten jährlich wiederkehrenden Besoldungskosten sowie die einmaligen Kosten für die Infrastruktur sind bereits ins Budget für das Jahr 2011 aufgenommen worden. Sollte der Einwohnerrat dem nachstehenden Antrag auf Erweiterung der Schulsozialarbeit auf die Primarstufe und den Kindergarten nicht zustimmen, werden die Beträge aus dem Budget 2011 gestrichen. 10. Zusammenfassung Der Ausbau der Schulsozialarbeit auf die Primarstufe und die Stufe Kindergarten ist aus Sicht des Stadtrates und der Schulpflege notwendig. Die Erweiterung muss erfolgen, weil nur mit einer Schulsozialarbeit mit genügenden Kapazitäten eine Früherfassung gefährdeter Kinder Probleme auffangen kann, bevor sie zu einem integralen Bestandteil der Persönlichkeit des Kindes werden. Der Bedarf nach mehr Unterstützung der Schulsozialarbeit seitens aller Betroffener ist vorhanden. Ein Verzicht auf diese Erweiterung hätte zur Folge, dass die Primarstufe und der Kindergarten nach wie vor nur punktuell auf die Schulsozialarbeit zurückgreifen könnten. Die in diesem Bericht beschriebenen Probleme bei Schülern und Schülerinnen könnten nicht rechtzeitig erfasst und angegangen werden. Mit Verspätung wären dann meist im Oberstufenalter Massnahmen notwendig, welche finanziell und zeitlich wesentlich aufwändiger wären, nur unter Beizug von weiteren Fachstellen und mit grosser Wahrscheinlichkeit weniger erfolgreich durchgeführt werden könnten.

9 - 9 - Demgemäss der A n t r a g : Sie wollen der Erweiterung der Schulsozialarbeit auf die Primarstufe und den Kindergarten zustimmen und dafür 70 Stellenprozente sowie einen jährlich wiederkehrenden Kredit von Fr. 82' bewilligen. Brugg, 23. Juli 2010 NAMENS DES STRADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber: Beilage: Anhang mit Gemeindevergleichen Folgende Akten können im Rahmen der Aktenauflage auf der Stadtkanzlei eingesehen werden: - Jahresberichte der Schulsozialarbeit Bericht der Schulleitung vom 7. April Handreichung Departement BKS, Stand 2008

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