Informationen über die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom
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- Clara Hafner
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1 Informationen über die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom Einwohnerfragestunde 2. Abnahme der Niederschrift (öffentlicher Teil) hier: Sitzung des Gemeinderates vom Abschluss eines Vergleiches im Zusammenhang mit einem Vermögenseigenschaden Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dem Vergleich über ,00 mit der GVV-Kommunalversicherung VVaG zuzustimmen. Dafür: 13 Dagegen: 6 Enthaltung: 1 4. Wahl des Gemeindewahlleiters sowie des stellvertretenden Gemeindewahlleiters Für die Durchführung der Kommunalwahl 2019 wird als besonderer Gemeindewahlleiter der Geschäftsführende Beamte Herr Heiko Rebmann und als besonderer stellvertretender Gemeindewahlleiter Herr Marcus Freyler bestimmt. Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthaltung: 7 5. Forstwirtschaftsplan 2019 für den Gemeindewald Der Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2019 wird unter Festsetzung eines Holzeinschlages in 2019 auf insgesamt 700 Erntefestmeter (Efm)/ Jahr beschlossen und ist im Haushaltsplan der Gemeinde entsprechend darzustellen. Punkt drei in Anlage 1 wird gestrichen.
2 6. Beantragung und Verwendung der Konsolidierungshilfen 2019 nach dem KELFG 2015 Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Konsolidierungshilfe nach dem KELFG 2015 für das Jahr 2019 zu beantragen. Die bewilligte Konsolidierungshilfe ist zur Tilgung von Liquiditätskrediten oder, sofern die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur Tilgung von Liquiditätskrediten nachgewiesen ist, zur Tilgung von Krediten für Investitionen zu verwenden. 7. Festsetzung des Elternbeitrages für die Kindertagesstätte Peppenkum für Januar bis Juli 2019 Erhöhung des Kindergartenbeitrags ab wie folgt: Krippenplatz von 363,00 auf 390,00 Regelplatz von 104,00 auf 112,00 Tagesplatz von 145,00 auf 156,00. Dafür: 13 Dagegen: 7 Enthaltung: 0 8. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Austritt aus den Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts Die Gemeinde Gersheim schließt die als Anlage 1 beigefügte öffentlichrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Blieskastel und der Gemeinde Mandelbachtal über die Übertragung der Zuständigkeit für den Austritt aus den Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts ab.
3 9. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit des gemeindlichen Versicherungsamtes Die Gemeinde Gersheim schließt die als Anlage 1 beigefügte öffentlichrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Blieskastel und der Gemeinde Mandelbachtal über die Übertragung der Zuständigkeit des gemeindlichen Versicherungsamtes ab. 10. Führung eines Rechtsstreites zum LKW-Kartell Der Gemeinderat beschließt, die Rechtsanwaltskanzlei Rapräger, Hoffmann & Partner mit der Vertretung im Rechtsstreit zum LKW-Kartell zu beauftragen. 11. Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie der Gemeinde Gersheim Die Gemeinde Gersheim beschließt aufgrund der Erkenntnisse aus der Offenlage des Entwurfes des Teilflächennutzungsplanes Windenergie, insbesondere der neuesten Informationen des Zentrums für Biodokumentation (ZfB) beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, den Beschluss zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie der Gemeinde Gersheim vom (DS.Nr. 2011/068/III/R) aufzuheben. Der Aufhebungsbeschluss wird auf der Internetseite und im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Gersheim ortsüblich bekannt gemacht. Damit greifen für das gesamte Gebiet der Gemeinde Gersheim die Bestimmungen des 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) über die Privilegierung von Bauvorhaben zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Wind- und Wasserenergie im Außenbereich.
4 12. Berufung von örtlichen Naturschutzbeauftragten in der Gemeinde Gersheim Die Gemeinde Gersheim beschließt, die von den Ortsräten benannten Personen zu Naturschutzbeauftragten der Gemeinde zu berufen. Dafür: 19 Dagegen: 0 Enthaltung: 0 Befangen: Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) Lärmaktionsplanung der Stadt Blieskastel hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Gemeinde Gersheim beschließt, keine Bedenken gegen die Planung vorzutragen. 14. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gersheim im Ortsteil Gersheim im Bereich des Penny-Marktes Abwägung der Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Offenlegungsbeschluss gemäß 3 Abs. 2 BauGB Die Gemeinde Gersheim beschließt nachfolgendes: 1) Die Abwägung der Einwendungen wird, wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, beschlossen. 2) Der Flächennutzungsplanentwurf ist gemäß der Abwägung zu ändern. 3) Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes ist gemäß 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
5 Änderung des Bebauungsplanes "Dorfmitte Gersheim" der Gemeinde Gersheim im Ortsteil Gersheim Abwägung der Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Offenlegungsbeschluss gemäß 3 Abs. 2 BauGB Die Gemeinde Gersheim beschließt nachfolgendes: 4) Die Abwägung der Einwendungen wird, wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, beschlossen. 5) Der Bebauungsplanentwurf ist gemäß der Abwägung zu ändern. 6) Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes ist gemäß 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 16. Mitteilungen und Antragen (öffentlicher Teil)
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