Bebauungsplan: Bahnhofstraße nördlicher Teil im Bereich Friedrich-Ebert-Straße und Poststraße

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1 Gemeinde Sandhausen Ortsbauamt Laufende Bebauungsplanverfahren Durch Gemeinderatsbeschlüsse sind derzeit mehrere Bebauungspläne aufgestellt und im laufenden Verfahren befindlich. Die Geltungsbereiche sind den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Für Rückfragen zum Verfahrensstand steht Ihnen Herr Hager zur Verfügung. (Tel: 06224/ ; mail: Bebauungsplan: Bahnhofstraße nördlicher Teil im Bereich Friedrich-Ebert-Straße und Poststraße der Änderung: Verfahrensstand: Überplanung eines Bereiches, für welchen bislang kein Bebauungsplan vorhanden ist. Erlass von qualifizierten städtebaulichen Festsetzungen, eventuell Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen. Der Gemeinderat hat am den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan und die zugehörige Satzung über örtliche Bauvorschriften gefasst. Erarbeitung des Planentwurfes und Beratung dieses Entwurfes im Gemeinderat. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht eine Veränderungssperre.

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3 Bebauungsplan Büchert und Kleine Mühllach 2017 (Aufhebung von 3 alten Bebauungsplänen und Neufassung/Zusammenfassung in einem Planwerk) der Bauleitplanung: Verfahrensstand: Drei alte Bebauungspläne im Bereich Büchert sollen aufgehoben und in einem neuen Planwerk zusammengefasst werden mit Anpassung der Bestimmungen an aktuelle Erkenntnisse und Erfordernisse; Erlass einer separaten Satzung über örtliche Bauvorschriften nach der Landesbauordnung Baden- Württemberg.. Einleitungsbeschluss durch den Gemeinderat am 24. April Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes durch das beauftragte Planungsbüro

4 Bebauungsplan: Gewerbegebiet Sandhausen 2. Änderung der Änderung: Verfahrensstand: Anpassung der Bestimmungen an aktuelle Erkenntnisse und Erfordernisse; Umwandlung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse in zulässige Gebäudehöhen; Einarbeitung des Vergnügungsstättenkonzeptes in den Bebauungsplan; Redaktionelle Änderungen. Erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen

5 Offenlage (Beginn und Dauer werden in den Gemeinde- Nachrichten bekannt gemacht) sowie zweite Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht eine Veränderungssperre. Bebauungsplan: Hauptstraße I nördlich der Hauptstraße zwischen Heidelberger Straße und Kurzgasse des Bebauungsplanes: Überplanung eines bislang nicht mit städtebaulichen Festsetzungen versehenen Bereiches des altes Ortsgebietes; Konkrete Ausweisung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen; Regelungen über zulässige Grund- und Geschossflächenzahlen sowie Gebäudehöhen

6 Verfahrensstand: Zustimmung des Gemeinderates zum Planentwurf liegt vor. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht eine Veränderungssperre Bebauungsplan: Hauptstraße II südlich der Hauptstraße zwischen Strang- und Kisselgasse des Bebauungsplanes: Überplanung eines bislang nicht mit städtebaulichen Festsetzungen versehenen Bereiches des altes Ortsgebietes; Konkrete Ausweisung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen; Regelungen über zulässige Grund- und

7 Verfahrensstand: Geschossflächenzahlen sowie Gebäudehöhen Zustimmung des Gemeinderates zum Planentwurf liegt vor. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht eine Veränderungssperre Bebauungsplan: Hauptstraße/Langgasse des Bebauungsplanes: Überplanung eines bislang nicht mit städtebaulichen Festsetzungen versehenen Bereiches des altes Ortsgebietes; Konkrete Ausweisung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen; Regelungen über zulässige Grund- und

8 Verfahrensstand: Geschossflächenzahlen sowie Gebäudehöhen Zustimmung des Gemeinderates zum Planentwurf liegt vor. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht eine Veränderungssperre

9 Bebauungsplan: Robert-Koch-Straße südlicher Teil zwischen Robert-Koch-Straße, Philipp-Schmitt-Straße und Schulstraße der Änderung: Verfahrensstand: Überplanung eines Bereiches, für welchen bislang kein Bebauungsplan vorhanden ist. Erlass von qualifizierten städtebaulichen Festsetzungen, eventuell Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen. Der Technische Ausschuss hat dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht eine Veränderungssperre.

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11 Bebauungsplan: Theodor-Heuss-Straße/Bunsenstraße Änderung und Erweiterung der Änderung: Verfahrensstand: Nachverdichtung (Ausweisung von zusätzlichen Baumöglichkeiten auf den Grundstücken); Überplanung eines bislang unbeplanten Teils des Ortsgebietes. Der Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Die Veröffentlichung der Rechtskraft erfolgt am 4. August

12 Stand: 27. Juli 2017

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