Korruptionsprävention

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Korruptionsprävention"

Transkript

1 Geschäftszeichen: GF Verteiler: Alle Beschäftigten gültig bis: auf weiteres Geschäftsanweisung Jobcenter Kreis Segeberg Nr.: 03/2014 vom: Korruptionsprävention 1

2 1. Ausgangssituation Korruption ist ein Fehlverhalten, das erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursacht, einen fairen Wettbewerb behindert und das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung untergräbt. Sie ist in vielerlei Varianten und mit unterschiedlichem Gewicht anzutreffen. Oft wird korruptes Verhalten bei einem ordnungsgemäß erscheinenden Vorgang erst bei genauerem Hinsehen erkannt. Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Dies gilt auch bei scheinbar geringfügigem Fehlverhalten. Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung liegen im Interesse aller Beschäftigten. Daher kommt der Information und Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine hohe Bedeutung zu. Unter Korruption versteht man insbesondere: Beeinflussung durch Dritte, z. B. unsere Kundinnen und Kunden und Vertragspartner, um Entscheidungen zu deren Gunsten zu treffen, Missbrauch der eigenen Funktion oder Tätigkeit um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen. Korruption in allen Erscheinungsformen führt unmittelbar oder mittelbar zum Schaden oder Nachteil für die Allgemeinheit und das Jobcenter Kreis Segeberg. 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene Die Träger des Jobcenters Kreis Segeberg erwarten eine durchgehend rechtlich und auch moralisch einwandfreie Leistungserbringung an unsere Kundinnen und Kunden. 3. Eigene Entscheidung und Absicht Die hier getroffenen Regelungen dienen ausdrücklich dem Schutz aller Beschäftigten und tragen der Fürsorgepflicht der Geschäftsführung Rechnung. Außerdem wird ein mögliches Ansuchen von Dritten, Verwaltungsentscheidungen durch Belohnungen oder Aufmerksamkeiten zu beeinflussen, erschwert. Ziel ist somit die Minimierung von Korruptionsgefahren im Jobcenter Kreis Segeberg. 4. Einzelaufträge 4.1. Führungskräfte Den Führungskräften kommt in ihrer Vorbildfunktion und Fürsorgepflicht eine besondere Rolle bei der Korruptionsprävention zu. Der Leitfaden für Vorgesetzte im Zusammenhang mit dem Thema Korruptionsprävention (Anlage 1) ist zu beachten und in Bezug auf die Belehrung und Sensibilisierung der Beschäftigten zu befolgen. Die Belehrung hat durch die Teamleitungen mindestens einmal jährlich im ersten Quartal eines Jahres zu erfolgen und ist im Protokoll zu dokumentieren. 2

3 4.2. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bei korrekter, also neutraler und objektiver Dienstausübung ist es der Regelfall, Geschenke (Vorteile) nicht anzunehmen. Die Annahme ist der Ausnahmefall und bedarf der Zustimmung. Die Annahme von Geld ist generell unzulässig und unabhängig von der Höhe nicht genehmigungsfähig. Beabsichtigt eine Beschäftigte/ ein Beschäftigter ausnahmsweise einen Vorteil (im Wert von über EUR 25,00) anzunehmen, ist grundsätzlich die vorherige Zustimmung beim Geschäftsführer einzuholen. Eine nachträgliche Zustimmung kommt nur in Betracht, wenn wegen der Art des Vorteils weder eine vorherige Zustimmung noch eine Entgegennahme unter Vorbehalt möglich war. Ausnahmsweise kann bei der Annahme von geringfügigen Aufmerksamkeiten bis zu einem Betrag von EUR 25,00 (z.b. Reklameartikel einfacher Art, wie Kugelschreiber oder Kalender, Blumenstrauß, Pralinen, Flasche Wein) von einer stillschweigend erteilten Zustimmung ausgegangen werden. In diesen Fällen besteht jedoch gegenüber dem Dienstherren / Arbeitgeber eine Anzeigepflicht. Dieser Anzeigepflicht wird durch Eintragung in eine Erfassungsliste (Anlage 1) nachgekommen, die im Büro der Geschäftsführung geführt wird. Die Anzeige hat innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Aufmerksamkeit beim Büro der Geschäftsführung telefonisch oder per zu erfolgen. Ein Eintrag in die Erfassungsliste ist bei den folgenden Fallgestaltungen entbehrlich, wenn sie nach Art und Umfang angemessen und üblich sind: Bei Bewirtungen durch Einrichtungen der öffentlichen Hand. Bei der Teilnahme an Bewirtungen durch Private aus Anlass oder bei der Gelegenheit dienstlicher Handlungen, Besprechungen, Besichtigungen oder dergleichen, wenn sie üblich und angemessen sind oder wenn sie ihren Grund in den Regeln des Verkehrs und der Höflichkeit haben. Bei Bewirtungen anlässlich allgemeiner Veranstaltungen, an denen Beschäftigte im dienstlichen Auftrag oder mit Rücksicht auf die durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auferlegten gesellschaftlichen Verpflichtungen teilnehmen, wenn der Rahmen des allgemein Üblichen und Angemessenen nicht überschritten wird. Bei geringfügigen Dienstleistungen, die die Durchführung eines Dienstgeschäftes erleichtern oder beschleunigen (z.b. Abholung mit einem Wagen vom Bahnhof). Veranschaulichung der Regelung: Generelles Verbot Geldzuwendungen, Gutscheine, Freikarten Ausnahmen vom Verbot / Annahmemöglichkeiten Ohne Anzeige und Zustimmung Mit Anzeige Mit Zustimmung Bewirtungen im üblichen Zuwendungen bis zu Zuwendungen über Rahmen einem Wert von einem Wert von (Kaffee, Getränke, 25,- Euro im Einzelfall 25,- Euro im Einzelfall Imbiss) ( Anzeige in Liste) Weitere Informationen unter: Service/Interne-Revision/Kriminalitaetsangelegenheiten/Index.html 3

4 5. Beteiligung Der Beauftragte für den Haushalt, die Personalvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte wurden beteiligt. Michael Knapp Geschäftsführer 4

5 Anlage 1 Leitfaden für Vorgesetzte im Zusammenhang mit dem Thema Korruptionsprävention Als Vorgesetzte haben Sie eine Vorbildfunktion und Fürsorgepflicht für die Ihnen unterstellten Beschäftigten. Ihr Verhalten, aber auch Ihre Aufmerksamkeit sind von großer Bedeutung für die Korruptionsprävention. Sie sollten daher eine aktive, vorausschauende Personalführung und -kontrolle praktizieren. Insbesondere sollten Sie klare Zuständigkeitsregelungen und transparente Aufgabenbeschreibungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine angemessene Kontrolldichte sicherstellen. Schwachstellen und Einfallstore für Korruption sind zum Beispiel: mangelhafte Dienst- und Fachaufsicht; blindes Vertrauen gegenüber langjährigen Beschäftigten und spezialisierten Beschäftigten; charakterliche Schwächen von Beschäftigten bei korruptionsgefährdeten Dienstleistungen; negatives Vorbild von Vorgesetzten bei der Annahme von Präsenten; ausbleibende Konsequenzen nach aufgedeckten Manipulationen. Sie können solchen Schwachstellen durch folgende Maßnahmen begegnen: 1. Belehrung und Sensibilisierung Sprechen Sie mit Ihren Beschäftigten in regelmäßigen Abständen über die Verpflichtungen, die sich aus dem Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und aus den Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkollisionen ergeben (mindestens einmal jährlich im Zusammenhang mit dem Mitarbeitergespräch). 2. Organisatorische Maßnahmen (im Rahmen Ihrer Befugnisse) Achten Sie auf klare Definition und gegebenenfalls auf Einschränkungen der Entscheidungsspielräume. Erörtern Sie die Delegationsstrukturen, die Grenzen der Ermessensspielräume und die Notwendigkeit von Mitzeichnungspflichten. Achten Sie bei besonders korruptionsgefährdeten Dienstleistungen auf eine Flexibilisierung der Vorgangsbearbeitung nach numerischen oder Buchstabensystemen durch a) kritische Überprüfung der Sachbearbeitung nach diesen Systemen; b) Einzelzuweisung nach dem Zufallsprinzip oder c) durch wiederholten Wechsel der Nummern- oder Buchstabenzuständigkeiten einzelner Personen. 5

6 Realisieren Sie wenn irgend möglich das Mehr-Augen-Prinzip. Eventuell bietet sich die Bildung von Arbeitsteams bzw. -gruppen an. Prüfen Sie, ob die Begleitung einzelner Beschäftigter durch weitere Bedienstete zu Außendiensten oder die Einrichtung von gläsernen Büros für die Abwicklung des Besucherverkehrs geboten ist, damit Außenkontakte der Dienststelle nur nach dem Mehr-Augen-Prinzip wahrgenommen werden. Wo sich das wegen der tatsächlichen Umstände nicht realisieren lässt, organisieren Sie Kontrollen in nicht zu großen zeitlichen Abständen. Nutzen Sie zur Korruptionsprävention in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten auch die personelle Durchmischung durch sporadischen Wechsel der Raumbesetzungen (auch ohne Aufgabenänderung für die Beschäftigten). 3. Fürsorge In besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten erfordert Korruptionsprävention auch eine erhöhte Fürsorge für Ihre Beschäftigten. 4. Aufsicht Berücksichtigen Sie stets die erhöhte Gefährdung Einzelner. Auch der ständige Dialog ist ein Mittel der Fürsorge. Beachten Sie dienstliche und private Probleme Ihrer Beschäftigten. Sorgen Sie für Abhilfe zum Beispiel durch Entbindung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin von Aufgaben, wenn Ihnen Interessenkollisionen durch Nebentätigkeiten oder durch Tätigkeiten von Angehörigen bekannt werden. Besondere Wachsamkeit ist bei erkennbarer Überforderung oder Unterforderung Einzelner geboten. Ihre erhöhte Aufmerksamkeit verlangt es, wenn Ihnen persönliche Schwächen (zum Beispiel Suchtprobleme, Hang zu teuren, schwer zu finanzierenden Hobbys) oder eine Überschuldung bekannt werden; Beschäftigte, deren wirtschaftliche Verhältnisse nicht geordnet sind, sollen auf Dienstposten, auf denen sie der Gefahr einer unlauteren Beeinflussung durch Dritte besonders ausgesetzt sind, nicht eingesetzt werden. Schließlich müssen Sie auch bei offen vorgetragener Unzufriedenheit mit dem Dienstherrn besonders wachsam sein und versuchen, dem entgegenzuwirken. Machen Sie sich bewusst, dass es bei Korruption keinen beschwerdeführenden Geschädigten gibt und Korruptionsprävention deshalb wesentlich von Ihrer Sensibilität und der Sensibilisierung Ihrer Beschäftigten abhängt. Sie erfordert aber auch Ihre Dienst- und Fachaufsicht ohnehin Ihre Kernpflicht als Vorgesetzte/r. Ein falsch verstandener kooperativer Führungsstil oder eine laissez-faire -Haltung können bei besonders korruptionssensiblen Dienstleistungen verhängnisvoll sein. Versuchen Sie deshalb, die Vorgangskontrolle zu optimieren, indem Sie zum Beispiel Kontrollmechanismen (Wiedervorlagen oder ähnliches) in den Geschäftsablauf einbauen, das Abschotten oder eine Verselbständigung einzelner Beschäftigter zu vermeiden, dem Auftreten von Korruptionsindikatoren besondere Wachsamkeit zu schenken, stichprobenweise das Einhalten vorgegebener Ermessensspielräume zu überprüfen, die Akzeptanz des Verwaltungshandelns durch Gespräche mit Verwaltungskunden zu ermitteln. 6

09/ 2013 Annahme von Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen (Korruptionsprävention)

09/ 2013 Annahme von Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen (Korruptionsprävention) 09/ 2013 Annahme von Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen (Korruptionsprävention) vom: Geschäftszeichen/ Aktenzeichen: Verteiler: gültig bis: Weisung Arbeitshilfe Schnittstellenpapier Information

Mehr

Leitfaden für Vorgesetzte zur Vorbeugung von Korruption

Leitfaden für Vorgesetzte zur Vorbeugung von Korruption Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Rechtsamt Prüfgruppe Korruptionsprävention Anlage 2 Leitfaden für Vorgesetzte zur Vorbeugung von Korruption Als Vorgesetzte haben Sie eine

Mehr

Korruptionsprävention - Annahme von Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen

Korruptionsprävention - Annahme von Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen Geschäftszeichen: II-5301 Gültigkeit ab: 19.01.2015 Gültigkeit bis: 31.01.2017 Geschäftsanweisung Verteiler: letzte Aktualisierung: alle MA Nr. 1 / 2015 Korruptionsprävention - Annahme von Geschenken,

Mehr

Empfehlungen für Vorgesetzte und Behördenleiter zur Korruptionsprävention

Empfehlungen für Vorgesetzte und Behördenleiter zur Korruptionsprävention Der Senator für Finanzen Zentrale Antikorruptionsstelle Freie Hansestadt Bremen Empfehlungen für Vorgesetzte und Behördenleiter zur Korruptionsprävention Ein Leitfaden für die Praxis Die Vorgesetzten und

Mehr

Richtlinien des Stadtwerke-Konzern gegen Vorteilsannahme und Korruption

Richtlinien des Stadtwerke-Konzern gegen Vorteilsannahme und Korruption Stadtwerke Köln GmbH 22.06.2010 Richtlinien des Stadtwerke-Konzern gegen Vorteilsannahme und Korruption Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher

Mehr

Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention

Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention Korruption kommt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens vor. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung führt Korruption zu hohen materiellen, aber auch

Mehr

Hinweise und Handlungsempfehlungen zur Korruptionsprävention im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Hinweise und Handlungsempfehlungen zur Korruptionsprävention im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Hinweise und Handlungsempfehlungen zur Korruptionsprävention im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin von März 2008 der ständigen AG Antikorruption, Bau- und Innenrevision des Bezirksamtes Lichtenberg von

Mehr

Korruptionsprävention - Compliance Bundesverwaltung - Wirtschaft. Initiativkreis Korruptionsprävention Bundesverwaltung Wirtschaft

Korruptionsprävention - Compliance Bundesverwaltung - Wirtschaft. Initiativkreis Korruptionsprävention Bundesverwaltung Wirtschaft Korruptionsprävention - Compliance Bundesverwaltung - Wirtschaft Initiativkreis Korruptionsprävention Bundesverwaltung Wirtschaft Fragenkatalog zum Thema Zuwendungen Berlin, 08.03.2012 Dr. Jörg Horney,

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen. Nr.: 2017/ Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention

Amtliche Bekanntmachungen. Nr.: 2017/ Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention Amtliche Bekanntmachungen Nr.: 2017/3 18.9.2017 Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Mehr

Verbindliche Entscheidung

Verbindliche Entscheidung Der Bundesvorstand Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

Mehr

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G DER AMTSCHEF

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G DER AMTSCHEF MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G DER AMTSCHEF Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 Herrn Staatsminister

Mehr

Hausverfügung 4/2015. Der Direktor. Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken

Hausverfügung 4/2015. Der Direktor. Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken Der Direktor Hausverfügung 4/2015 Berlin, 1. Oktober 2015 Staatssekretär Dr. Horst Risse Platz der Republik 1 11011 Berlin Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken I. Grundsatz Beschäftigte des

Mehr

Richtlinie zur Korruptionsprävention an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

Richtlinie zur Korruptionsprävention an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde 17.07.2017 Amtliche Mitteilungen Nr. 54 Inhalt: Richtlinie zur Korruptionsprävention an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Herausgeber: Haus- und Postanschrift: Der Präsident Hochschule

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des

Mehr

V e r k ü n d u n g s b l a t t

V e r k ü n d u n g s b l a t t V e r k ü n d u n g s b l a t t der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 16 Duisburg/Essen, den 12.04.2018 Seite 129 Nr. 32 Korruptionspräventionsrichtlinie der Universität Duisburg-Essen

Mehr

Neben Geldzahlungen und Sachwerten kommen dafür auch alle anderen Leistungen in Betracht.

Neben Geldzahlungen und Sachwerten kommen dafür auch alle anderen Leistungen in Betracht. Rundschreiben des BMI vom 08.11.2004 zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken in der Bundesverwaltung D I 3 210 170/1 (angepasst auf die Verhältnisse der BA) I. Grundsatz Beschäftigte des

Mehr

Korruptionspräventionsrichtlinie der Universität Duisburg-Essen Vom 18. Oktober 2017

Korruptionspräventionsrichtlinie der Universität Duisburg-Essen Vom 18. Oktober 2017 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Korruptionspräventionsrichtlinie der Universität Duisburg-Essen Vom 18. Oktober 2017 (Verkündungsblatt Jg. 16, 2018 S. 129 / Nr. 32) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung

Mehr

Richtlinie zur Korruptionsprävention bei der Hamburg Convention Bureau GmbH

Richtlinie zur Korruptionsprävention bei der Hamburg Convention Bureau GmbH Richtlinie zur Korruptionsprävention bei der Hamburg Convention Bureau GmbH Stand: Dezember 2009 1. Allgemeines 2. Was ist Korruption? 3. Wie sollen Sie sich verhalten? 4. Was dürfen Sie annehmen? 5. Ansprechpartner

Mehr

Effektive Korruptionsprävention Selbstanalyse und Maßnahmenkatalog

Effektive Korruptionsprävention Selbstanalyse und Maßnahmenkatalog Effektive Korruptionsprävention Selbstanalyse und Maßnahmenkatalog Workshop im Rahmen der Fachtagung Korruptionsprävention in der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein

Mehr

Offergeld-Gruppe. Anti-Korruptionsrichtlinie

Offergeld-Gruppe. Anti-Korruptionsrichtlinie Offergeld-Gruppe Anti-Korruptionsrichtlinie INHALT Seite Einleitung 3 Zielsetzung 4 Geltungsbereich 4 Begriffsbestimmung 4 Zuwendungen und Vergabe von Vorteilen an Dritter 5 Dokumentation 5 Verantwortung

Mehr

über die Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie sonstigen Vorteilen durch die Bediensteten der Stadt Hallenberg vom

über die Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie sonstigen Vorteilen durch die Bediensteten der Stadt Hallenberg vom Dienstanweisung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie sonstigen Vorteilen durch die Bediensteten der Stadt Hallenberg vom 30.09.2013 DA Korruptionsprävention Seite 1 1. Allgemeines Zur

Mehr

DER OBERBÜRGERMEISTER DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN

DER OBERBÜRGERMEISTER DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN DER OBERBÜRGERMEISTER DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN Antikorruptionsrichtlinie Dienstanweisung des Oberbürgermeisters für alle seinem Weisungsrecht unterliegenden Beschäftigten der Landeshauptstadt München

Mehr

Bundesministerium des Innern

Bundesministerium des Innern Bundesministerium des Innern Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung 3.2 Die Transparenz der Entscheidungen einschließlich der Entscheidungsvorbereitung ist sicherzustellen

Mehr

14. Management-Fachtagung des EVVC

14. Management-Fachtagung des EVVC 14. Management-Fachtagung des EVVC Gliederung Begriff der Korruption Strukturen Strafrechtliche Verfolgung Arbeits-/ Dienstrechtliche Vorschriften Arbeits-/Dienstrechtliche Folgen Prävention Was ist Korruption?

Mehr

Anti-Korruptionsrichtlinie

Anti-Korruptionsrichtlinie Anti-Korruptionsrichtlinie für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR 1. EINLEITUNG 1.1 Ausgangssituation Für den Umgang mit den Geschäftspartnern und Vertretern der öffentlichen

Mehr

ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex

ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex (Veröffentlicht im August 1998) I. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung II. Leitsätze

Mehr

Hausordnung Ausübung des Hausrechts

Hausordnung Ausübung des Hausrechts Geschäftszeichen: GF-II-1300/1504 Verteiler: Alle Beschäftigten gültig bis: auf Weiteres Geschäftsanweisung Jobcenter Kreis Segeberg Nr.: 05/2013 vom: 18.03.2013 Hausordnung Ausübung des Hausrechts 1 Inhalt

Mehr

Richtlinie zur Korruptionsprävention und -bekämpfung

Richtlinie zur Korruptionsprävention und -bekämpfung Richtlinie zur Korruptionsprävention und -bekämpfung Präambel Unser Handeln wird von Integrität geleitet. Dies erstreckt sich auf den Umgang mit unseren Kunden und Lieferanten, Mitarbeitern, Gesellschaftern

Mehr

Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption 2

Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption 2 NR. 39 2016 27. SEPTEMBER 2016 INHALT SEITE Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption 2 HERAUSGEBER REDAKTION Die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Stabsstelle Justitiariat

Mehr

Korruptionsprävention und Whistleblowing

Korruptionsprävention und Whistleblowing Korruptionsprävention und Whistleblowing 1 Hinschauen statt Wegschauen Korruption in der Bundesverwaltung? In der Schweiz ist die Korruptionsrate im öffentlichen Sektor niedrig oder gering. Das ist aber

Mehr

Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung;

Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung; Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung; Merkblatt für die Beschäftigten der Landesverwaltung Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen (O 1559 A 411) vom 30. Dezember 2010 Was ist Korruption?

Mehr

Korruptionsprävention in der Praxis

Korruptionsprävention in der Praxis Korruptionsprävention in der Praxis Vortrag für die Fachtagung Korruptionsprävention in der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein am 18. Juni 2014 1 Inhalt Wer ist Transparency?

Mehr

Verhaltenskodex. zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

Verhaltenskodex. zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen Verhaltenskodex zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen Allgemeine Verhaltensweise Dieser Kodex fasst zusammen, wie wir uns verhalten müssen, um den

Mehr

Handreichung zur Feststellung korruptionsgefährdeter. und besonders korruptionsgefährdeter Bereiche

Handreichung zur Feststellung korruptionsgefährdeter. und besonders korruptionsgefährdeter Bereiche Handreichung zur Feststellung korruptionsgefährdeter und besonders korruptionsgefährdeter Bereiche Die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie

Mehr

Antikorruptionsmaßnahmen aus der Sicht von EURORAI

Antikorruptionsmaßnahmen aus der Sicht von EURORAI Antikorruptionsmaßnahmen aus der Sicht von EURORAI EURORAI European organization of regional external public finance audit institutions 85 Mitglieder aus 16 Ländern Vollmitglieder aus 10 Ländern Deutschland

Mehr

Anlage 1a. Vorstudie: Dienstpostenbezogene Vorgehensweise. Referat X. Vergabe öffentl. Aufträge. Förderung von Institutionen

Anlage 1a. Vorstudie: Dienstpostenbezogene Vorgehensweise. Referat X. Vergabe öffentl. Aufträge. Förderung von Institutionen Anlage 1a Vorstudie: Dienstpostenbezogene Vorgehensweise Referat X Funktion Referatsleiter Stellv. Referatsleiter Referent 1 Referent 2 Sachbearbeiter 1 Sachbearbeiter 2 Bürosachbearbeiter 1 Registrator

Mehr

FAQs zu. Richtlinie Geschenke, Essenseinladungen und sonstige Zuwendungen

FAQs zu. Richtlinie Geschenke, Essenseinladungen und sonstige Zuwendungen FAQs zu Richtlinie Geschenke, und sonstige Zuwendungen Zu Punkt 1. Geltungsbereich Woher weiß ich, ob für meine Gesellschaft etwas anderes gilt? Ob für die Gesellschaft, für die Sie tätig sind, eine strengere

Mehr

V e r k ü n d u n g s b l a t t der Hochschule Hamm-Lippstadt Amtliche Mitteilungen

V e r k ü n d u n g s b l a t t der Hochschule Hamm-Lippstadt Amtliche Mitteilungen V e r k ü n d u n g s b l a t t der Hochschule Hamm-Lippstadt Amtliche Mitteilungen Jahrgang 10 Hamm/Lippstadt, den 01. Februar 2018 Seite 7 Nr. 04 Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption

Mehr

Korruptionspräventionsrichtlinie der Bergischen Universität Wuppertal vom

Korruptionspräventionsrichtlinie der Bergischen Universität Wuppertal vom AMTLICHE MITTEILUNG Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_94 JAHRGANG 43 29. Oktober 2014 Korruptionspräventionsrichtlinie der Bergischen Universität Wuppertal

Mehr

Konrad Beugel Wirtschafts- und Finanzreferent der Stadt Erlangen 27. Juni 2017

Konrad Beugel Wirtschafts- und Finanzreferent der Stadt Erlangen 27. Juni 2017 Konrad Beugel Wirtschafts- und Finanzreferent der Stadt Erlangen 27. Juni 2017 Vorstellung des Wirtschafts- und Finanzreferates Richtlinien der Stadt Erlangen Prävention im Bereich des Referats Erlass

Mehr

D I E N S T A N W E I S U N G

D I E N S T A N W E I S U N G 3/10/10 in Kraft getreten am 01.05.2008 D I E N S T A N W E I S U N G zur Verhinderung von Korruption Inhalt: 1. Vorbemerkung 2. Geltungsbereich 3. Korruptionsdelikte nach StGB 3.1 Vorteilsannahme ( 331

Mehr

Code of Conduct. Düren, 01. Mai Die Geschäftsführung

Code of Conduct. Düren, 01. Mai Die Geschäftsführung Vorwort Bei Celestis Drone GmbH und den gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen (nachfolgend wir oder unser Unternehmen genannt) arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Kulturen, Fähigkeiten und

Mehr

Welthungerhilfe Der Anfang einer guten Entwicklung

Welthungerhilfe Der Anfang einer guten Entwicklung Welthungerhilfe Der Anfang einer guten Entwicklung Prävention von Korruption Der Leitfaden und die Erfahrungen der Welthungerhilfe DZI Spenden-SiegelForum2008 Berlin, 8. April 2008 Kurzer Überblick Ausgangspunkte

Mehr

Dienstanweisung. über die Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen. vom 12. November 2007

Dienstanweisung. über die Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen. vom 12. November 2007 Dienstanweisung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen vom 12. November 2007 Die Erfüllung der Aufgaben der Deutschen Welle darf nicht von den Interessen Dritter beeinflußt

Mehr

Verfahrensinformation

Verfahrensinformation Verfahrensinformation II-5301; II-5305 Verfahren zur Handhabung von Überlastungs- / Gefährdungsanzeigen im Jobcenter Berlin Pankow I. Zweck: Die Überlastungsanzeige zeigt dem Arbeitgeber bzw. dem/der Vorgesetzten

Mehr

Texte zur Korruptionsprävention

Texte zur Korruptionsprävention Texte zur Korruptionsprävention - 2 - Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums des Innern kostenlos herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern

Mehr

Korruptionsprävention bei Beteiligungsgesellschaften des Bundes

Korruptionsprävention bei Beteiligungsgesellschaften des Bundes Korruptionsprävention bei Beteiligungsgesellschaften des Bundes Der PCGK als Lösungsansatz für die Praxis RDir in Dr. Simone Hartmann, Referentin BMVg Bonn AGENDA 1. Im Fokus: Risikomanagement 2. Anwendungsbereiche

Mehr

Umgang mit Geschäftspartnern und Wettbewerbern sowie staatlichen Stellen und staatlich beherrschten Unternehmen (Amtsträgern)

Umgang mit Geschäftspartnern und Wettbewerbern sowie staatlichen Stellen und staatlich beherrschten Unternehmen (Amtsträgern) 1 Anlage 3 zum Verhaltenskodex Leitlinie Zuwendungen I. Grundsatz Im Umgang mit Geschäftspartnern und Wettbewerbern sowie staatlichen Stellen dürfen Mitarbeiter Zuwendungen nur dann annehmen oder gewähren,

Mehr

Stadt Wolfsburg. Dienstanweisung zur Verhinderung von Korruptionsdelikten bei der Stadt Wolfsburg (DA Korruptionsprävention)

Stadt Wolfsburg. Dienstanweisung zur Verhinderung von Korruptionsdelikten bei der Stadt Wolfsburg (DA Korruptionsprävention) Stadt Wolfsburg Dienstanweisung zur Verhinderung von Korruptionsdelikten bei der Stadt Wolfsburg (DA Korruptionsprävention) 1. Präambel Korruption stellt eine Gefahr für Staat, Gesellschaft und Wirtschaft

Mehr

Korruptionsprävention

Korruptionsprävention Leitlinien zu Personalfragen Juni 2009 intranet.infopers.admin.ch InfoPers Fokus Korruptionsprävention Hinschauen statt Wegschauen Korruption in der Bundesverwaltung? Die Schweiz gehört weltweit zu den

Mehr

Präambel 1. Organisatorische Zuordnung und rechtliche Stellung der Innenrevision

Präambel 1. Organisatorische Zuordnung und rechtliche Stellung der Innenrevision Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Organisatorische Zuordnung und rechtliche Stellung der Innenrevision 2. Befugnisse der Innenrevision 3. Aufgaben der Innenrevision 4. Durchführung der Revision 5. Rechenschaftsbericht

Mehr

Erlass zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

Erlass zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport Auszug aus Staatsanzeiger für das Land Hessen -19.Mai 2014 Nr.21 403 Erlass zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport 1. Geltungsbereich

Mehr

Dienstanweisung. zur Korruptionsprävention bei der Kreisstadt Dietzenbach

Dienstanweisung. zur Korruptionsprävention bei der Kreisstadt Dietzenbach Dienstanweisung zur Korruptionsprävention bei der Kreisstadt Dietzenbach 1. REGELUNG: Dienstanweisung zur Korruptionsprävention bei der Kreisstadt Dietzenbach 2. IN DER FASSUNG VOM: 18.01.2011 3. INKRAFTTRETEN:

Mehr

Compliance-Richtlinie

Compliance-Richtlinie Compliance-Richtlinie der Architektenkammer Niedersachsen beschlossen durch die Vertreterversammlung am 12. Mai 2016... - 2 - Präambel Die Architektenkammer Niedersachsen ist der Zusammenschluss aller

Mehr

Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung (VV-Kor)

Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung (VV-Kor) Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung (VV-Kor) Gem. RdErl. d. Ml, d. StK u. d. übr. Min. v. 14. 6. 2001-15.5-03019/2.4.1 - - VORIS 20480 00 00 00 025-1. Zielsetzung

Mehr

Verhaltenskodex. *Im Folgenden wird der Terminus Mitarbeiter als neutraler Begriff gleichwertig für Frauen und Männer gebraucht.

Verhaltenskodex. *Im Folgenden wird der Terminus Mitarbeiter als neutraler Begriff gleichwertig für Frauen und Männer gebraucht. Vorwort Unsere Welt wird von immer schnelleren Veränderungen geprägt. In diesen turbulenten, unsteten Zeiten brauchen wir Menschen Orientierung und Sicherheit. Deshalb haben wir diesen Verhaltenskodex

Mehr

Erlass zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

Erlass zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport Nr. 21 Staatsanzeiger für das Land Hessen 19. Mai 2014 Seite 453 403 Erlass zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport Entwurf 1.

Mehr

Korruptionsprävention und Whistleblowing. Hinschauen, handeln, informieren und reagieren

Korruptionsprävention und Whistleblowing. Hinschauen, handeln, informieren und reagieren Korruptionsprävention und Whistleblowing Hinschauen, handeln, informieren und reagieren Korruption in der Bundesverwaltung? In der Schweiz ist die Korruptionsrate im öffentlichen Sektor niedrig oder gering.

Mehr

D I E N S T O R D N U N G. der Landeshauptstadt Dresden zur Vermeidung und Vorbeugung von Korruption. (DO Vorbeugung Korruption) Inhaltsübersicht:

D I E N S T O R D N U N G. der Landeshauptstadt Dresden zur Vermeidung und Vorbeugung von Korruption. (DO Vorbeugung Korruption) Inhaltsübersicht: D I E N S T O R D N U N G der Landeshauptstadt Dresden zur Vermeidung und Vorbeugung von Korruption () Vom 14. Oktober 2009, redaktionell geändert am 25. November 2015 und zuletzt am 17. März 2017 Inhaltsübersicht:

Mehr

Weisung vom Weiterentwicklung der fachlichen Kommunikation und zielorientierten Führung in der Bundesagentur für Arbeit

Weisung vom Weiterentwicklung der fachlichen Kommunikation und zielorientierten Führung in der Bundesagentur für Arbeit Weisung 201710003 vom 20.10.2017 Weiterentwicklung der fachlichen Kommunikation und zielorientierten Führung in der Bundesagentur für Arbeit Laufende Nummer: 201710003 Geschäftszeichen: FU 2 1070 Gültig

Mehr

Vorbeugung von Vorteilsannahme und Korruption

Vorbeugung von Vorteilsannahme und Korruption An alle Abteilungen der HO; Konzernunternehmen siehe Anhang, sowie KA Zahl Datum 20. Dezember 2007 Konzernrichtlinie (KRL) Nr. 66/2007 Vorbeugung von Vorteilsannahme und Korruption Die nachstehende Konzernrichtlinie

Mehr

Checkliste zur Korruptionsprävention in KMU

Checkliste zur Korruptionsprävention in KMU Checkliste zur Korruptionsprävention in KMU Zu den Ansprüchen dieser Checkliste zählen die Sensibilisierung für das Thema Compliance sowie für besonders korruptionsanfällige Geschäftsbereiche. Hierfür

Mehr

Korruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen

Korruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen Korruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen Allgemeine Stimmungslage zu diesem Thema Größere Sensibilität durch Medien, Unternehmen, größere Aufmerksamkeit in

Mehr

Compliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH

Compliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH Compliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH Inhaltsverzeichnis Vorwort Übersicht 5 6 1. 2. 3. 4. 5. 6.. 8. 9.. 11. 12. 13. 14. Definition und Anwendungsbereich Informationspflicht Grundsätzliche Verhaltensanforderungen

Mehr

Dienstanweisung zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption beim Landkreis Leer (DA Korruption)

Dienstanweisung zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption beim Landkreis Leer (DA Korruption) Dienstanweisung zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption beim Landkreis Leer (DA Korruption) Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Geltungsbereich 3. Zielsetzung 4. Korruptionsgefährdete Bereiche 5. Kontrollmechanismen

Mehr

DACHSER VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER. Dachser Corporate Compliance Integrity in Logistics

DACHSER VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER. Dachser Corporate Compliance Integrity in Logistics DACHSER VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER Dachser Corporate Compliance Integrity in Logistics DACHSER Verhaltenskodex für Geschäftspartner 1. Präambel Mit seinem Motto Integrity in Logistics beschreibt

Mehr

Compliance Richtlinie. RAM Engineering + Anlagenbau GmbH

Compliance Richtlinie. RAM Engineering + Anlagenbau GmbH Compliance Richtlinie RAM Engineering + Anlagenbau GmbH Vorwort... 3 1. Grundlegendes... 4 2. Überblick Verhaltensanforderungen... 4 3. Antidiskriminierung & Gleichbehandlung... 4 4. Arbeitssicherheit...

Mehr

verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden.

verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. Gestützt auf die Werte von Visana setzt der Verhaltenskodex den Rahmen

Mehr

Dienstvereinbarung 1/2013

Dienstvereinbarung 1/2013 Dienstvereinbarung 1/2013 Führung von Mitarbeitergesprächen Jobcenter Osnabrück, Stadt Stand: 17.08.2016 Geschäftszeichen: II-5314 (Personalentwicklung) gültig ab: 01.09.2013 Inhalt 1. Allgemeine Grundsätze...

Mehr

verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden.

verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. Meldestelle Meldungen können platziert werden über: visana.ch/compliance

Mehr

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe Compliance Gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe Grundsätze für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Mehr

Weisung vom Dialog fördern Allgemeines Mitarbeitergespräch (MAG) ab 2019

Weisung vom Dialog fördern Allgemeines Mitarbeitergespräch (MAG) ab 2019 Weisung 201810005 vom 22.10.2018 Dialog fördern Allgemeines Mitarbeitergespräch (MAG) ab 2019 Laufende Nummer: 201810005 Geschäftszeichen: POE1 2016.5 / 2200 / 1937 / II-5314 Gültig ab: 22.10.2018 Gültig

Mehr

Compliance- Richtlinie. für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe

Compliance- Richtlinie. für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe Compliance- Richtlinie für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR Stand: 02.08.2017 1. COMPLIANCE-GRUNDLAGEN Compliance bedeutet dem Grundsatz nach die Einhaltung aller relevanten

Mehr

wird der folgende Mediationsvertrag über die Bedingungen der Mediation geschlossen:

wird der folgende Mediationsvertrag über die Bedingungen der Mediation geschlossen: Mediationsvertrag Zwischen den Konfliktbeteiligten : (nachfolgend Medianden genannt) und den Mediatoren: (nachfolgend Mediatoren genannt) wird der folgende Mediationsvertrag über die Bedingungen der Mediation

Mehr

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Horizontale Revision. Revision SGB II. Kundenreaktionsmanagement

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Horizontale Revision. Revision SGB II. Kundenreaktionsmanagement Interne Revision Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Kundenreaktionsmanagement Horizontale Revision Interne Revision Inhaltsverzeichnis 1 Revisionsauftrag 1 2 Zusammenfassung 1 3 Revisionsergebnisse

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage

Mehr

p rävention Texte zur Korruptionsprävention

p rävention Texte zur Korruptionsprävention Impressum Herausgeber und Redaktion: Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin www.bmi.bund.de Redaktion: Bundesministerium des Innern Referat Korruptionsprävention Alt-Moabit 101 D,

Mehr

Lieferantenkodex Schaeffler Gruppe. Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit

Lieferantenkodex Schaeffler Gruppe. Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit Lieferantenkodex Schaeffler Gruppe Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit ANWENDUNGSBEREICH 1 ANWENDUNGSBEREICH Dieser Kodex gilt für alle natürlichen oder juristischen Personen, die Ware oder Dienstleistungen

Mehr

Corporate Compliance Programm der Saferoad Gruppe

Corporate Compliance Programm der Saferoad Gruppe Corporate Compliance Programm der Saferoad Gruppe Inhaltsverzeichnis 1. Einführung und Ziel des Programms 4 2. Beschreibung der Compliance Rahmenunterlagen 4 3. Zusammenfassung der Compliance Bereiche

Mehr

Geschäftsanweisung Jobcenter Kreis Segeberg. Nr.: 07/2011

Geschäftsanweisung Jobcenter Kreis Segeberg. Nr.: 07/2011 Geschäftszeichen: GF-II-5020/5307 Verteiler: Alle Beschäftigten gültig bis: auf Weiteres Geschäftsanweisung Jobcenter Kreis Segeberg Nr.: 07/2011 vom: 03.11.2011 Genehmigung, Durchführung und Abrechnung

Mehr

Leitbild. des Jobcenters Dortmund

Leitbild. des Jobcenters Dortmund Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame

Mehr

Die Koalition gegen Korruption

Die Koalition gegen Korruption Die Koalition gegen Korruption 4-Säulen-Modell für kommunale Unternehmen des privaten Rechts Verfasser: RA Dr. Helmut Brocke, RA in Ulrike Löhr Gliederung - Sicherung von Integrität und Transparenz - Das

Mehr

Richtlinie zur Korruptionsprävention

Richtlinie zur Korruptionsprävention Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im LZH In Anlehnung an die niedersächsische Anti-Korruptionsrichtlinie. Zur Ergänzung und Konkretisierung der Compliance-Richtlinie des LZH

Mehr

Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke bei der Bezirksregierung Münster

Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke bei der Bezirksregierung Münster Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke bei der Bezirksregierung Münster Annahme von Belohnungen und Geschenken im öffentlichen Dienst AIIgemeines Die Annahme von

Mehr

Anti-Korruption 6. Mai 2014

Anti-Korruption 6. Mai 2014 Anti-Korruption 6. Mai 2014 Mag. Eva Graf, LLM Compliance Officer Korruption in Zahlen Österreich auf Platz 26 (von 177) des Corruption Perception Index (Quelle: Transparency International) Altersgruppe

Mehr

VERHALTENSKODEX CODE OF CONDUCT

VERHALTENSKODEX CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX CODE OF CONDUCT Einhaltung von Recht und Gesetz Alle Mitarbeiter haben die geltenden Gesetze sowie behördlichen Vorschriften zu respektieren und zu befolgen. Das Gleiche gilt für interne

Mehr

Verhaltenskodex für den Vorstand, die Geschäftsführung und die Führungskräfte der Handwerkskammer Erfurt. -Compliance-Richtlinie-

Verhaltenskodex für den Vorstand, die Geschäftsführung und die Führungskräfte der Handwerkskammer Erfurt. -Compliance-Richtlinie- Verhaltenskodex für den Vorstand, die Geschäftsführung und die Führungskräfte der Handwerkskammer Erfurt -Compliance-Richtlinie- - beschlossen in der Sitzung der Vollversammlung der Handwerkskammer Erfurt

Mehr

Code of Conduct. Inhalt

Code of Conduct. Inhalt Inhalt 1. Grundlagen... 2 2. Vermeidung von Interessenkonflikten... 2 3. Informationsschutz... 3 4. Respekt... 3 5. Fairer Wettbewerb und Transparenz... 4 6. Arbeitsplatz... 4 7. Maßnahmen im Fall von

Mehr

Einblicke in die Whistleblowing-Praxis der Slowakei

Einblicke in die Whistleblowing-Praxis der Slowakei Einblicke in die Whistleblowing-Praxis der Slowakei Wien, 17. September 2015 Inhalt 1) Ziel der Regelung 2) Whistleblowing - Möglichkeiten 3) Mechanismus beim Arbeitgeber 4) Schutz der Whistleblower 5)

Mehr

Verhaltenskodex der SportA Sportrechteund Marketing-Agentur GmbH

Verhaltenskodex der SportA Sportrechteund Marketing-Agentur GmbH Verhaltenskodex der SportA Sportrechteund Marketing-Agentur GmbH Präambel Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der SportA Sportechte- und Marketing-Agentur GmbH (SportA) werden durch diesen Verhaltenskodex

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 03. Datum Inhalt Seite

Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 03. Datum Inhalt Seite 08.01.2018 Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 03 26. Jahrgang Datum Inhalt Seite 08.01.2018 Korruptionspräventionsrichtlinie der Technischen Hochschule Brandenburg vom

Mehr

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.

Mehr

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum und dem Personalrat bei der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Walter Meyer wird

Mehr

Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Verwaltung des Deutschen Bundestages

Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Verwaltung des Deutschen Bundestages AD-BTV Anlage 7 Korruptionsprävention Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Verwaltung des Deutschen Bundestages 1. Ziel der Richtlinie -------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Texte zur Korruptionsprävention. Texts on Corruption Prevention. Textes sur la prévention de la corruption

Texte zur Korruptionsprävention. Texts on Corruption Prevention. Textes sur la prévention de la corruption Texte zur Korruptionsprävention Texts on Corruption Prevention Textes sur la prévention de la corruption Inhaltsverzeichnis Seite Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung

Mehr

Verhaltenskodex gegen Korruption

Verhaltenskodex gegen Korruption Fachbereich 14 Kleve, im Februar 2012 Korruptions-Schutz-Beauftragter (KSB) Verhaltenskodex gegen Korruption Präventive Verhaltensregeln für die Praxis Dieser Verhaltenskodex soll ein weiteres Hilfsmittel

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE INNENREVISION DER UNIVERSITÄT SIEGEN. 2. Rechtliche Stellung und organisatorische Zuordnung der Innenrevision

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE INNENREVISION DER UNIVERSITÄT SIEGEN. 2. Rechtliche Stellung und organisatorische Zuordnung der Innenrevision GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE INNENREVISION DER UNIVERSITÄT SIEGEN Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Rechtliche Stellung und organisatorische Zuordnung der Innenrevision 3. Befugnisse der Innenrevision 4. Aufgaben

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Verhaltenskodex gegen Korruption

Verhaltenskodex gegen Korruption Verhaltenskodex gegen Korruption Dieser Verhaltenskodex soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin für das Thema Korruption sensibilisieren und auf Gefahrensituationen

Mehr