Rechte und Pflichten des Vorstands
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- Kora Bader
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1 Rechte und Pflichten des Vorstands Ein Onlineseminar der Vereinigung der Waldorfkindergärten Landesregion Bayern Am 19. Juni 2017 Referent: RA Martin Malcherek LMR Rechtsanwälte Rheinallee 3d Mainz
2 Gliederung 1. Entstehung von Pflichten 2. Inhalt der Pflichten 3. Delegationen 4. Haftungsfragen 5. Beispielsfall Bitte beachten Sie: Die hier gemachten Ausführungen sind nur als Einführung in und Sensibilisierung für die Thematik zu verstehen. Sie sind weder erschöpfend noch können sie eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. 2
3 1. Vorstandspflichten entstehen aus: a) Gesetz b) Vereinssatzung c) Beschlüssen der Mitgliederversammlung 3
4 2. Inhalt der Pflichten a) gesetzliche Pflichten, insbesondere aa) Vertretung des Vereins, 26 BGB bb) Geschäftsführung, 27 ivm 664ff BGB cc) fiskalische Pflichten dd) Sicherungspflichten ee) Vermögensverwaltung 4
5 2. Inhalt der Pflichten b) satzungsmässige Pflichten, beispielsweise aa) Beschluss einer GO bb) Wahl eines Vorsitzenden und dessen Stellvertreter cc) Bestimmung des neuen Vorstandsmitglieds dd) Beauftragung eines Geschäftsführers ee) Zuweisung von Zuständigkeitsbereichen an die Geschäftsführer ff) Einberufung der Mitgliederversammlung gg) Bestimmung der Leitung der Mitgliederversammlung hh) Vorbereitung der Mitgliederversammlung 5
6 2. Inhalt der Pflichten c) Pflichten aufgrund von Beschlüssen der Mitgliederversammlung 6
7 2. Inhalt der Pflichten abweichende Regelungen durch Satzung grundsätzlich möglich, hier nicht untersucht/behandelt 7
8 3. Delegationen Der Vorstand kann zu seiner Aufgabenerfüllung partiell auf Dritte zurückgreifen. Seine Leistungspflicht wandelt sich dann in die Pflicht zur a) sorgfältigen Auswahl b) sorgfältigen Instruktion c) sorgfältigen Überwachung 8
9 3. Delegationen Sorgfältige Auswahl: Je verantwortungsvoller und schwieriger eine Tätigkeit ist, um so größere Sorgfaltspflichten bestehen. Dies gilt besonders dann, wenn mit der Tätigkeit Gefahren verbunden sind, wie beim Arzt, Kfz-Führer oder Bewachungspersonal wertvoller Gegenstände. Erforderlich sind: Sachkunde, technische Geschicklichkeit, Charakterstärke, Besonnenheit, Verantwortungsgefühl Vorlegung von Zeugnissen genügt im Allgemeinen nicht, erforderlich sind Erkundigungen bei den früheren Arbeitgebern, Urteilsbildung aus bisherigem Verhalten und persönlicher Eindruck (Palandt, 831 Rn 12, 13) 9
10 3. Delegationen Sorgfältige Überwachung: Sorgfältige Auswahl bei Anstellung genügt nicht, vielmehr ist fortgesetzte Prüfung erforderlich, ob der Angestellte noch zu der Verrichtung befähigt ist. Infolgedessen ist bei längeren Zwischenräumen zwischen Anstellung und Schadenszufügung der Nachweis fortdauernder planmäßiger, unauffälliger Überwachung mit unerwarteten Kontrollen erforderlich. Strenge Kontrolle ist z.b. bei ärztlichen Berufsanfängern und bei früher gezeigten Mängeln erforderlich (Palandt, 831, Rn 14) 10
11 3. Delegationen Checkliste: a) übertragener Aufgabenkreis klar definiert? b) Verpflichtung durch Dritten übernommen? c) Dritter sorgfältig ausgewählt? (idr nicht, wenn Übertragung pauschal an "Personalkreis, o.ä.) d) Dritter sorgfältig instruiert? (in der Praxis oft nicht, wenn Spezialkenntnisse erforderlich, zb Rechtskenntnisse) e) Dritter sorgfältig überwacht? f) beweissichere Dokumentation? g) klare Verfahren? 11
12 4. Haftungsfragen a) Haftung des Vereins für Handeln seiner Organe, 31 BGB b) Haftung der Organmitglieder aa) gegenüber Dritten bb) im Innenverhältnis c) Ordnungswidrigkeiten/strafrechtliche Verantwortung aa) des Vereins bb) der Organmitglieder, insbes. bei Organisationsverschulden Haftung des Vereins und der Organmitglieder ggf. nebeneinander 12
13 4. Haftungsfragen a) Haftung des Vereins für Handeln seiner Organe, 31 BGB aa) vertragliche Haftung, 280 I BGB ivm jeweiligem Vertrag bb) deliktische Haftung, 823 ff BGB beschränkt auf das Vereinsvermögen 13
14 4. Haftungsfragen b) Haftung der Organmitglieder aa) gegenüber Dritten, insbes. aus Delikt gemäß 831 BGB, s.u. = unbeschränkt bb) im Innenverhältnis (1) insbes. aus Verletzung von Pflichten des Auftrags, 664ff BGB (2) insbes. aufgrund Auswahl- oder Überwachungsverschuldens, 831 BGB = im Ehrenamt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, 31a Abs. 1 BGB 14
15 4. Haftungsfragen b) Haftung der Organmitglieder bb) im Innenverhältnis Haftungsprivilegierung, 31a I BGB Organmitglieder Ehrenamt/Vergütung bis 720 pro Jahr Schaden bei Wahrnehmung der Organpflicht Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz Beweislast: Verein/Vereinsmitglied Haftungsbefreiung bei Ansprüchen Dritter, 31a Abs. 2 BGB Hintergrund: Stärkung des Ehrenamtes 15
16 4. Haftungsfragen Vorsatz: mit Wissen und Wollen Grobe Fahrlässigkeit: wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerwiegender Weise verletzt wird; subjektive Elemente sind beachtlich (z. B. Erforderlichkeit von Sonderwissen) 16
17 4. Haftungsfragen c) Ordnungswidrigkeiten/strafrechtliche Verantwortung aa) des Vereins bb) der Organmitglieder, insbes. bei Organisationsverschulden besonders praxisrelevant: Begehung durch Unterlassung 17
18 5. Beispielsfall 1, Sachverhalt Der Vorstand des KiGa hat eine Gefährdungsanalyse beauftragt. Ein Sachverständiger hat daraufhin Sicherheitsmängel im Bereich des Brandschutzes des KiGa-Gebäudes festgestellt (keine Feuerlöscher im KiGa-Gebäude). Ein entsprechendes schriftliches Gutachten hat er dem Vorstand am vorgelegt. a) Am kommt es zu einem Brand, bei dem das Inventar der Küche zerstört wird. Der Brand hätte schnell gelöscht werden können, wenn Feuerlöscher verfügbar gewesen wären. b) was ändert sich, wenn der Brand am ausbricht? c) Was ändert sich, wenn das Kind X Verbrennungen am Oberkörper davon trägt? d) Was ändert sich, wenn der Vorstand folgendes Papier vorlegt: Erzieher Y wurde am zum Brandschutzbeauftragten bestellt, gez. Vorstand? e) Was ändert sich bei Unterzeichnung von Y? 18
19 5. Beispielsfall 1, Lösung Lösung wird mündlich bearbeitet. Lösungsskizze kann nachgereicht werden. 19
20 5. Beispielsfall, Sachverhalt Erzieher L arbeitet im KiGa, der von einem ev getragen wird. Im Vorstand ist der vermögende Bauunternehmer B tätig. Die Einstellungen werden dem Vorstand laut internen Absprachen durch eine Personaldelegation vorgeschlagen. Es kommt zu einem Vorfall, bei dem L das Kind S "hart anfasst". S trägt Blutergüsse davon. Der Vorstand beschließt, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Das Kollegium widerspricht. Die Kündigung unterbleibt, um eine Spaltung des KiGa zu vermeiden. Die Eltern des S sehen die Angelegenheit nach Aussprache und Entschuldigung des L als erledigt an. Ein Jahr später kommt es erneut zu einem Übergriff, diesmal gegen Kind X. 20
21 5. Beispielsfall, Lösungsskizze I. Ansprüche X 1. gegen KiGa ev: a) vertraglich? b) deliktisch? 2. gegen B: a) vertraglich? b) deliktisch? II. Ansprüche KiGa ev gegen B a) vertraglich? b) deliktisch? III. Ansprüche B gegen KiGa ev? 31a Abs. 2 BGB? IV. Strafbarkeit des B? 21
22 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22
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