protect Erhöhte Rechtssicherheit durch AMS 04. und 26. Februar 2014 RA Martin Davidsohn

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "protect Erhöhte Rechtssicherheit durch AMS 04. und 26. Februar 2014 RA Martin Davidsohn"

Transkript

1 protect Erhöhte Rechtssicherheit durch AMS 04. und 26. Februar 2014 RA Martin Davidsohn DAG Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Bliersheimer Straße Duisburg Fon / Fax / info@dag-recht.de protect_rechtssicherheit_11_v01_1

2 Standort Deutschland protect_rechtssicherheit_11_v01_2

3 Es gibt nur einen Konfliktlöser - Achtung! Gesellschaft Konflikte - Betriebs- Vertrag - führung Ehe - Verkehr - Unternehmen - Beruf Gewaltmonopol des Staates: nur er darf Konflikte lösen Recht Gerichte Jurisprudenz protect_rechtssicherheit_11_v01_3

4 823 I BGB Schadensersatzpflicht I Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. II Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. protect_rechtssicherheit_11_v01_4

5 831 BGB Haftung für den Verrichtungsgehilfen I Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. II Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt. protect_rechtssicherheit_11_v01_5

6 Exkulpation von Organisationsverschulden Unternehmen Nachweis - Sorgfältige Anweisung, Auswahl, Überwachung Führungskräfte Nachweis der ausreichenden Organisation Nachweis - Sorgfältige Anweisung, Auswahl, Überwachung Fachkräfte Tätigwerden in der Organisation Organisation protect_rechtssicherheit_11_v01 _6

7 Organisationsverschulden im Unternehmen Unternehmen Organ Überwachung delegierter Aufgaben Delegation Delegation von Aufgabe, Kompetenz, Verantwortung an Hierarchie z. B. Standortleitung Delegation von Aufgabe, Kompetenz, Verantwortung an Beauftragte z. B. Beratung Abfall Ü D Delegation von Aufgabe, Kompetenz, Verantwortung an Hierarchie z. B. Instandhaltungsleitung Ü D Delegation von Aufgabe, Kompetenz, Verantwortung an Hierarchie z. B. Instandhalter protect_rechtssicherheit_11_v01 _7

8 Anforderungen an Unternehmen Richtlinien Gesetze Verordnungen Rechtsprechung Behördliche Vorgaben Satzungen BG- Vorschriften Betriebliche Vorgaben DIN-Normen Technische Regeln Anforderungen an die betriebliche Organisation Arbeitsschutz Umweltschutz Notfallmanagement Allgemeine Organisation Qualität Produktsicherheit Sicherer und ordnungsgemäßer Betrieb Brandschutz "Rechtssichere" Organisation protect_rechtssicherheit_11_v01 _8

9 Was müssen Unternehmen (und damit ihre Führungskräfte) alles beachten Berufsgenossenschaft Land Bund -ArbSchG - ArbStättV -ASiG -BetrSichV -BGB -GPSG -UmweltHG - UmweltSchG -WHG BGV A1 -BGV A Behörden Bescheide mit Auflagen Unternehmen - Betreiber - Eigentümer - Arbeitgeber - Unternehmen -BauO - VStättVO -HochHVO -TPrüfVO -... Städte/ Gemeinden Satzungen Vertragspartner vereinbarte vertragliche Pflichten Versicherungen vertragliche Auflagen aus Allgemeinen Versicherungsbedingungen protect_rechtssicherheit_11_v01 _9

10 Strafbarkeit erfordert Schuld Tatbestand + Rechtswidrigkeit + Schuld Strafe Strafrecht Nebenstrafrecht, z. B. Ordnungswidrigkeitenrecht protect_rechtssicherheit_11_v01 _10

11 Die strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter Beispiel Salzsäure-Fall Vorwurf: unerlaubte Gewässerverunreinigung ( 324 StGB) Haftung aus: DM Vorsitzender des Vorstandes zuständiges Vorstandsmitglied Werksleiter Abteilungsleiter Reinhaltung Wasser und Luft Werker Neutralisation Generalverantwortung und Allzuständigkeit/Organisationspflichten zusätzlich: Verantwortung kraft funktioneller Sachzuständigkeit Konkrete Organisationsverantwortung, Kontrollpflicht Aufsichtspflicht sowie Auswahl- und Instruktionspflicht Handlungsverantwortung , , , ,- Quelle: G. Eidam: Unternehmen und Strafe Achtung: Kenntnisse Behörde! protect_rechtssicherheit_11_v01 _11

12 Die strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter Beispiel Korrosionsschutzfall Vorwurf: fahrlässige Tötung, Körperverletzung Haftung aus: EURO Hauptabteilungsleiter Anweisungs-, Auswahl-, Überwachungspflicht Abteilungsleiter Gruppenleiter Anweisungs-, Auswahl-, Überwachungspflicht Anweisungs-, Auswahl-, Überwachungspflicht, Handlungsverantwortung Mitarbeiter Handlungsverantwortung protect_rechtssicherheit_11_v01 _12

13 Einige wichtige Unterschiede Gesetz/Zertifizierungsnorm Kriterium Norm Gesetz Herausgeber der Vorgabe privater Verband Staat, Volk Veröffentlichung ein Verlag Bundesgesetzblatt Beurteilung Trennen vom Beurteiler Konsequenzen Zertifizierer jederzeitig einseitige Vertragskündigung möglich keine unmittelbaren Volljurist, Richter, Staatsanwälte so nicht vorgesehen Freizeitverlust, Vermögensverlust, Vorstrafe protect_rechtssicherheit_11_v01 _13

14 Bundesverwaltungsgericht 1987 zu Normen Die Normungsausschüsse der DIN sind so zusammengesetzt, dass ihnen der für ihre Aufgaben benötigte Sachverstand zu Gebote steht. Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die eigene Interessenstandpunkte einbringen. Die Ergebnisse ihrer Beratung dürften deswegen im Streitfall nicht unkritisch als geronnener Sachverstand oder als reine Forschungsergebnisse verstanden werden. Zwar kann DIN-Normen einerseits Sachverstand und Verantwortlichkeit für das allgemeine Wohl nicht abgesprochen werden. Andererseits darf aber nicht verkannt werden, dass es sich dabei auch um eine Vereinbarung interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflussnahme auf das Marktgeschehen bezwecken. Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht. protect_rechtssicherheit_11_v01_14

15 Anforderungen Arbeitsschutzmanagementsystem Beschreibung der managementspezifischen Aufbauorganisation Beschreibung der managementspezifischen Ablauforganisation protect_rechtssicherheit_11_v01_15

16 Konsequenz I Anforderung an die Dokumentation der Aufbauorganisation insgesamt Arbeitsschutzmanagementsystem Anforderung an die Dokumentation der Ablauforganisation insgesamt Arbeitsschutzmanagementsystem protect_rechtssicherheit_11_v01_16

17 Positive Folge Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems Durch die Dokumentation der Aufbauorganisation des AMS wird generell die notwendige Dokumentation der Aufbauorganisation im Unternehmen angestoßen. Optimierungsnotwendigkeiten können so ermittelt und umgesetzt werden. Durch die Dokumentation der Ablauforganisation im AMS wird generell die notwendige Dokumentation der Ablauforganisation im Unternehmen angestoßen. Sicherheitsrelevante Themengebiete werden behandelt. Weitere Optimierungsnotwendigkeiten können ermittelt und umgesetzt werden. protect_rechtssicherheit_11_v01_17

18 Konsequenzen Zertifikat Prüfung der getroffenen Festlegungen mit Zertifizierern auf Anwendung und Wirksamkeit. Gegebenenfalls Ermittlung weiterer Optimierungsmöglichkeiten. Keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen bei der Erteilung bzw. Nichterteilung des Zertifikates. Mittelbare Erhöhung der Sicherheit, somit auch der Rechtssicherheit, durch präventive Regelung risikorelevanter Themengebiete. protect_rechtssicherheit_11_v01_18

Schleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband e.v.

Schleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband e.v. Schleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband e.v. Jens Fickendey-Engels Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht www.lauprecht-kiel.de Lorentzendamm 36 24103 Kiel www.lauprecht-kiel.de

Mehr

7 Weitere Tatbestände des Deliktsrechts

7 Weitere Tatbestände des Deliktsrechts 7 Weitere Tatbestände des Deliktsrechts I. Verletzung eines Schutzgesetzes 823 Abs. 2 BGB Nach 823 Abs. 2 BGB ist auch derjenige, welcher gegen ein Schutzgesetz verstößt, dem anderen zum Ersatz des daraus

Mehr

LEBER & PARTNER. Verantwortung ist wie ein Theraband. Die sechs Stufen der Delegation und ihre Auswirkung auf die Haftung der Beteiligten.

LEBER & PARTNER. Verantwortung ist wie ein Theraband. Die sechs Stufen der Delegation und ihre Auswirkung auf die Haftung der Beteiligten. LEBER & PARTNER Rechtsanwälte Verantwortung ist wie ein Theraband Die sechs Stufen der Delegation und ihre Auswirkung auf die Haftung der Beteiligten. Einführung in das Konferenzthema und den systematischen

Mehr

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung

Mehr

Anlagen. Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende

Anlagen. Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende Anlagen Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende Heileingriff Strafrecht 223 StGB: Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe

Mehr

Pflichten und Haftung des Betreibers beim Betrieb von RLT-Anlagen nach VDI 6022

Pflichten und Haftung des Betreibers beim Betrieb von RLT-Anlagen nach VDI 6022 Pflichten und Haftung des Betreibers beim Betrieb von RLT-Anlagen nach VDI 6022 Dr. Stefan Burhenne Hydroclean GmbH & Co. KG Hauptstraße 18 85452 Moosinning www.gmbh.de VDI 6022 Die VDI Richtlinie 6022

Mehr

Alles was Recht ist. Der Verantwortungsbereich des Übungsleiters aus rechtlicher Sicht. Übersicht. Strafrechtliche Haftung

Alles was Recht ist. Der Verantwortungsbereich des Übungsleiters aus rechtlicher Sicht. Übersicht. Strafrechtliche Haftung Alles was Recht ist Der Verantwortungsbereich des Übungsleiters aus rechtlicher Sicht Übersicht Strafrechtliche Haftung Was ist Fahrlässigkeit? Voraussetzung der Haftung für andere freiwillige Selbstgefährdung

Mehr

DIE HAFTUNG DES REEDERS EINES UNBEMANNTEN SCHIFFES

DIE HAFTUNG DES REEDERS EINES UNBEMANNTEN SCHIFFES DIE HAFTUNG DES REEDERS EINES UNBEMANNTEN SCHIFFES Prof. Dr. Dieter Schwampe Szenarien Fallgruppe I: Ferngesteuerte Schiffe Das Schiff kommt von der vorgesehenen Route ab, weil (1) der Remote Controller

Mehr

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016 Methodenlehre der Rechtswissenschaft Sommersemester 2016 Die vier Auslegungsrichtlinien 1. Auslegung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, sog. objektive Auslegung 2. Auslegung nach dem Sprachverständnis

Mehr

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting und Arbeitswissenschaft Wiederholung und Arbeitssicherheit... an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Diese Präsentation finden Sie auf: http://www.fuetingberlin.de B23 " und Arbeitssicherheit" - LE03+04

Mehr

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen stehen im Spannungsfeld zwischen: Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Menschenwürde des Betroffenen

Mehr

RECHT IM BERUF DES CHEMIKERS

RECHT IM BERUF DES CHEMIKERS CREATING TOMORROW`S SOLUTIONS RECHT IM BERUF DES CHEMIKERS Jan Weiß, Wacker Chemie AG, Rechtsabteilung, WS 2017/2018 WS 2017/ 2018 0 of 11 http://www.cup.lmu.de/extern/weiss WS 2017/ 2018 1 of 11 INHALT

Mehr

Die deliktische Haftung des Vorstandes

Die deliktische Haftung des Vorstandes Die deliktische Haftung des Vorstandes Unfälle bei Baulichkeiten in der Kleingartenanlage Überwachung von Spielplätzen Haftung der handelnden Personen 31 BGB Organhaftungsprinzip für Verein festgeschrieben

Mehr

48. Fest der Fantasie 2019 Verein für Feste der Fantasie Deutschland e. V. informiert:

48. Fest der Fantasie 2019 Verein für Feste der Fantasie Deutschland e. V. informiert: 48. Fest der Fantasie 2019 Verein für Feste der Fantasie Deutschland e. V. informiert: Aufsichtspflicht Du bist unter 18 Jahre alt und möchtest ohne Deine Erziehungsberechtigten am Fest der Fantasie 2019

Mehr

Aufsichts- und Haftpflicht. des Übungsleiters. im Sport

Aufsichts- und Haftpflicht. des Übungsleiters. im Sport Aufsichts- und Haftpflicht des Übungsleiters im Sport Erzieherinnen verurteilt Mangelnde Aufsicht: Zweijähriger stirbt auf Kita-Rutsche Fall Günter Schuhbeck Ehrenamtlich mitschuldig an Markus tragischem

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei

Mehr

Haftung und Gewährleistung. Rechtliche Bedeutung von Normen im Zivilrecht

Haftung und Gewährleistung. Rechtliche Bedeutung von Normen im Zivilrecht Haftung und Gewährleistung Rechtliche Bedeutung von Normen im Zivilrecht Gliederung 1. Norm Gesetz 2. Sichere Seite a) Unbestimmte Rechtsbegriffe b) Beispielfälle c) Ergebnis Normen sind keine Gesetze

Mehr

Delegation ärztlicher Tätigkeiten 2013

Delegation ärztlicher Tätigkeiten 2013 Delegation ärztlicher Tätigkeiten 2013 Heilkundeübertragungsrichtlinie Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften Rechtsanwalt Mediator (DAA) Lehrbeautragter MentalTrainer ra-uffeln@t-online.de

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz

Verantwortung im Arbeitsschutz Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtspflichten Wer hat Pflichten? Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? Wer hat Rechtspflichten? Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz Unternehmensform

Mehr

4 Verantwortlichkeiten

4 Verantwortlichkeiten 4 Verantwortlichkeiten LEITSATZ: Das Prinzip Hoffnung ist keine Führungsqualität! 4.1 Wer ist Verantwortlicher? Verantwortlich ist immer der Unternehmer oder Amtsleiter. Er kann unter gewissen Bedingungen

Mehr

Delegation ärztlicher Tätigkeiten

Delegation ärztlicher Tätigkeiten Delegation ärztlicher Tätigkeiten Heilkundeübertragungsrichtlinie Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften Rechtsanwalt Mediator (DAA) Lehrbeautragter MentalTrainer www.maltejoerguffeln.de

Mehr

Betreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis

Betreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis ATA Tagung 2016 Betreiberverantwortung im technischen Facility Management der Hochschulen Aachen, 13. Mai 2016 Agenda Betreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche

Mehr

Verantwortlichkeit, Delegation und Haftung für Geschäftsleiter und Mitarbeiter

Verantwortlichkeit, Delegation und Haftung für Geschäftsleiter und Mitarbeiter BARTSCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER GESELLSCHAFT DES BÜRGERLICHEN RECHTS 10.11.2004 MB/AL al\texte\allgem\seminare\2004\ka_it_sicherheit.doc [8] Verantwortlichkeit, Delegation

Mehr

Rechtliche Stellung des Koordinators

Rechtliche Stellung des Koordinators Rechtliche Stellung des Koordinators Personen auf der Baustelle Arbeitgeber Unbeteiligte Dritte Beauftragte Dritte Bauleiter Bauherr Baustelle Architekt/ Fachplaner Beschäftigte Sonstige SiGeKo Rechtliche

Mehr

RABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren

RABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren Umsetzungspflichten der Industrie beim Erscheinen neuer Verordnungen technischen Regeln Stand der Sicherheitstechnik Haftungsfragen bei Nichtbeachtung Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mehr

Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte

Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte (Auszug) Arbeitsrecht 2010 Sachsen-Anhalt Magdeburg, 23. September 2010 Seite 1 Arbeitsschutzorganisation im Betrieb Seite 2 Grundsatz Der UNTERNEHMER trägt die

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen

Mehr

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit und Arbeitswissenschaft Wiederholung und Arbeitssicherheit... an der Beuth Hochschule für Technik Berlin B23 " und Arbeitssicherheit" - LE03+04 Diese Präsentation finden Sie auf: http://www.fuetingberlin.de

Mehr

Sicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011

Sicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011 Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2012 Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Bad Kissingen, 17. April 2011 Friedrich Hodemacher 1 Rechtsgrundlagen Unternehmerverantwortung Haftung 2 Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz,

Mehr

Wenn der Fahrer seine Pflichten verletzt was dann?

Wenn der Fahrer seine Pflichten verletzt was dann? Inhalte Wenn der Fahrer seine Pflichten verletzt was dann? Welche Pflichten hat ein Kraftfahrer? Wie werden Pflichten Bestandteil des Arbeitsvertrages? Wie kann Regress genommen werden? Verhaltensregeln

Mehr

vertraglich (-) quasivertraglich (-) familienrechtlich (-) erbrechtlich (-) dinglich (-) deliktisch? o 823 I o 823 II i.v.m.

vertraglich (-) quasivertraglich (-) familienrechtlich (-) erbrechtlich (-) dinglich (-) deliktisch? o 823 I o 823 II i.v.m. HINWEIS: Die Materialien zum Begleitkolleg verzichten von nun an aus Gründen der Übersichtlichkeit und des Zeitmanagements auf die Ausformulierung im Gutachtenstil. Das erspart Ihnen jedoch nicht diese

Mehr

Umweltrecht. Axel Weisbach. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Umweltrecht. Axel Weisbach. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E-Mail: kanzlei@meidert-kollegen.de www.meidert-kollegen.de

Mehr

Sicherheitstagung 2010

Sicherheitstagung 2010 Sicherheitstagung 2010 Die Stellung der verantwortlichen Personen aus dem Blickwinkel des Verwaltungsrechts, des Strafrechts und des Zivilrechts VStG??? StGB Materiengesetze Verordnungen Bescheide ABGB

Mehr

Betrieb unter außergewöhnlichen Umständen

Betrieb unter außergewöhnlichen Umständen Betrieb unter außergewöhnlichen Umständen Außergewöhnliche Umstände beim Betrieb von Seilbahnen: technische Störungen/Gebrechen (äußere) witterungsbedingte Einwirkungen: Wind/Sturm, Gewitter, Blitzschlag,

Mehr

Anleitung und Haftungsrisiko Die vertrags- und deliktsrechtliche Haftung des Trägers für seine MitarbeiterInnen

Anleitung und Haftungsrisiko Die vertrags- und deliktsrechtliche Haftung des Trägers für seine MitarbeiterInnen Die vertrags- und deliktsrechtliche Haftung des Trägers für seine MitarbeiterInnen Anleitertag 13.04.2011 Prof. Patjens www.dhbw-stuttgart.de Fehler passieren Prof. Patjens Seite 2 Bedeutung der Haftung

Mehr

Arbeitsschutz. Delegation von Arbeitgeberpflichten auf Professoren?

Arbeitsschutz. Delegation von Arbeitgeberpflichten auf Professoren? Arbeitsschutz Delegation von Arbeitgeberpflichten auf Professoren? Rechtsanwalt Sascha Sven Noack Hannover, den 6. Juni 2018 HIS-Tagung zum Arbeitsschutz Themen Zulässigkeit der Delegation nach 13 Abs.

Mehr

W W W. M A R T I N - M A N T Z. D E

W W W. M A R T I N - M A N T Z. D E W W W. M A R T I N - M A N T Z. D E A G E N D A Idee der Gerichtsfesten Organisation Martin Mantz GmbH Projekt Georg Gerichtsfeste Organisation Georg Compliance Manager - 2 - R E F E R E N Z E N ( A U

Mehr

zum Gastvortrag: Die Haftung rechtlicher Betreuer für Vermögensschäden und die Grenzen des Versicherungsschutzes von: Ralf Stoffregen Richter am

zum Gastvortrag: Die Haftung rechtlicher Betreuer für Vermögensschäden und die Grenzen des Versicherungsschutzes von: Ralf Stoffregen Richter am zum Gastvortrag: Die Haftung rechtlicher Betreuer für Vermögensschäden und die Grenzen des Versicherungsschutzes von: Ralf Stoffregen Richter am Amtsgericht 1. 2. a) b) 3. a) b) 4. Einleitung Haftungssystem

Mehr

Videofall: Ärztliche Aufklärungspflicht. Arbeitsblatt 1

Videofall: Ärztliche Aufklärungspflicht. Arbeitsblatt 1 Videofall: Ärztliche Aufklärungspflicht Arbeitsblatt 1 1. Gehen folgende Aussagen aus dem Sachverhalt hervor? Sehen Sie sich bitte den Sachverhalt an, kreuzen Sie die richtigen Antworten an und fassen

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! GDA-Veranstaltung in Gießen Ort: THM Gießen Datum: 02. September 2013 Thema: Verantwortung und Haftung im betrieblichen Arbeitsschutz Referent: Prof. Dr. Stefan Mensler, Recklinghausen Herzlich Willkommen!

Mehr

Fall Woche 2 Sachverhalt

Fall Woche 2 Sachverhalt Fall Woche 2 Sachverhalt Aufgrund der guten Auftragslage muss Malermeister A weitere Mitarbeiter in seinem Betrieb einstellen. Unter anderem stellt er den Studenten S ein, dem er die Aufgabe gibt die Außenfassade

Mehr

Qualifikation des Personals in der Aufbereitung von Medizinprodukten aus rechtlicher Sicht

Qualifikation des Personals in der Aufbereitung von Medizinprodukten aus rechtlicher Sicht KANZLEI DR. JÄKEL MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT Professionelle Aufbereitung von Medizinprodukten Qualifikation des Personals in der aus rechtlicher Sicht Fulda, 02.10.2018 Agenda

Mehr

Organisationsverpflichtung und Haftung des Managements, finanzielle Risiken

Organisationsverpflichtung und Haftung des Managements, finanzielle Risiken Organisationsverpflichtung und Haftung des Managements, finanzielle Risiken 1. Definition des Begriffs Organisation 2. Gesetzliche Verpflichtungen des Managements 3. Grundlagen der Haftung des Managements,

Mehr

Haftung im Ehrenamt

Haftung im Ehrenamt 15.11.2014 (Dank an Dr. Christoph Mager - LV Schleswig-Holstein) Rechtliche Einordnung des Vorstandsamtes Das Vorstandsmitglied im Ehrenamt Gefälligkeitsverhältnis oder Auftrag gem. 662 ff. BGB Abgrenzungskriterium:

Mehr

Betreiberpflichten für technische Anlagen digitalisiert und vereinfacht.

Betreiberpflichten für technische Anlagen digitalisiert und vereinfacht. Betreiberpflichten für technische Anlagen digitalisiert und vereinfacht. Christoph Knöll TÜV SÜD Industrie Services GmbH Rechtliche Hintergründe Betreiberpflichten haben ihren Ursprung im Grundgesetz und

Mehr

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit und Arbeitswissenschaft LE03+04 und Arbeitssicherheit... Der rote Faden: Rückblick Besonders wichtige Rechtsgrundlagen Rechtsfolgen Gesetzliche Unfallversicherung an der Beuth Hochschule für Technik Berlin

Mehr

Rufen Sie uns an

Rufen Sie uns an Geschäftsführerhaftung Als Geschäftsführer können Sie der GmbH (Innenhaftung) oder auch Dritten (Außenhaftung) gegenüber persönlich und mit Ihrem gesamten privaten Vermögen haften. Rechtsgrundlage für

Mehr

Der Patient im Mittelpunkt

Der Patient im Mittelpunkt H.-M. Just Der Patient im Mittelpunkt informiert sich im Internet wird konfrontiert mit unterschiedlichsten Aussagen verschiedenster Gremien zum Teil widersprüchlich oft nicht klar genug formuliert zum

Mehr

WORKSHOP 6 Verantwortung und Haftung in Notfällen

WORKSHOP 6 Verantwortung und Haftung in Notfällen WORKSHOP 6 Verantwortung und Haftung in Notfällen Forum protect, Magdeburg, 28.11.2011 Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht 88287 Ravensburg-Grünkraut, Bodnegger Straße 19

Mehr

Aufsichtspersonen sollten Bescheid wissen über evtl. Allergien oder Krankheiten (Medikamente).

Aufsichtspersonen sollten Bescheid wissen über evtl. Allergien oder Krankheiten (Medikamente). 45. Fest der Fantasie 2016 - Fest der Fantasy 2016 GbR informiert: Aufsichtspflicht Du bist unter 18 Jahre alt. Deswegen brauchen wir eine schriftliche Einverständniserklärung Deiner Eltern, dass Du an

Mehr

Arbeitssicherheit und deren Konsequenzen. Daniel Ardüser / / PfäffikonSZ

Arbeitssicherheit und deren Konsequenzen. Daniel Ardüser / / PfäffikonSZ Arbeitssicherheit und deren Konsequenzen Daniel Ardüser / 25.10.2018 / PfäffikonSZ Ziele der Präsentation Sie wissen: wann nach einem Arbeitsunfall ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt wer

Mehr

Haftungsfragen in der OGS

Haftungsfragen in der OGS //Netzwerk e.v. Köln Soziale Dienste und Ökologische Bildung, 29.01.2015// Haftungsfragen in der OGS Eltern haften für ihre Kinder?!? 29.01.2015// Betriebsversammlung Netzwerke e.v. Köln// Joyce Abebrese,

Mehr

Identitätsmissbrauch im Internet Haftung und Beweis. T o k i o, 1 2. N o v e m b e r

Identitätsmissbrauch im Internet Haftung und Beweis. T o k i o, 1 2. N o v e m b e r Identitätsmissbrauch im Internet Haftung und Beweis T o k i o, 1 2. N o v e m b e r 2 0 1 6 Prof. Dr. Georg Borges Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales

Mehr

Dr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München. Rechtsprobleme in der (Septischen) Chirurgie. 3. Symposium Septische Unfallchirurgie und Orthopädie

Dr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München. Rechtsprobleme in der (Septischen) Chirurgie. 3. Symposium Septische Unfallchirurgie und Orthopädie Dr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München Rechtsprobleme in der (Septischen) Chirurgie 3. Symposium Septische Unfallchirurgie und Orthopädie Alles was Recht ist Wege von der Aufklärung bis zur erfolgreichen

Mehr

25 Fragen zum Recht im Gesundheitswesen

25 Fragen zum Recht im Gesundheitswesen 0 Der "Eid des Hippokrates" wird noch heute als "Arztgelöbnis" verwendet. Hierbei verpflichtet sich der angehende Arzt u.a. keinen Unterschied bei der Ausübung seiner ärztlichen Pflicht gegenüber seinen

Mehr

Arbeitsschutz-Management - neue Angebote der BG RCI -

Arbeitsschutz-Management - neue Angebote der BG RCI - Arbeitsschutz-Management - neue Angebote der BG RCI - ISO 45001 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement Dipl.-Psych. Nicole Jansen Gliederung

Mehr

Pflichten als Unternehmer und Betreiber.

Pflichten als Unternehmer und Betreiber. Pflichten als Unternehmer und Betreiber. Unternehmer- / Betreiber pflichten erfüllen. Haftungs risiken reduzieren. akademie.tuv.com 2 Unternehmer- / Betreiberpflichten. Es gibt zahlreiche Gesetze, Verordnungen,

Mehr

Haftungsoptionen für autonom agierende Komponenten und Systeme

Haftungsoptionen für autonom agierende Komponenten und Systeme Haftungsoptionen für autonom agierende Komponenten und Systeme Jan-Philipp Günther Forschungsstelle RobotRecht Juristische Fakultät Universität Würzburg www.robotrecht.de jan-philipp.guenther@jura.uni-wuerzburg.de

Mehr

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E-Mail: kanzlei@meidert-kollegen.de www.meidert-kollegen.de

Mehr

Haftungsproblematik im Badbetrieb von Prof. Dr. Carsten Sonnenberg

Haftungsproblematik im Badbetrieb von Prof. Dr. Carsten Sonnenberg Haftungsproblematik im Badbetrieb von Prof. Dr. Carsten Sonnenberg Gliederung Verkehrssicherungspflicht Schwimmbecken Betriebsaufsicht Wasseraufsicht Organisationsverschulden Verkehrssicherungspflicht

Mehr

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz Bayreuth, 21. März 2019 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Überblick Die Rolle des Arbeitgebers im modernen Arbeitsschutzrecht Betriebsinterne Verteilung der

Mehr

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?

Mehr

18. Frühjahrstagung. vom 20. bis 21. April 2018 in Nürnberg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht

18. Frühjahrstagung. vom 20. bis 21. April 2018 in Nürnberg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht 18. Frühjahrstagung vom 20. bis 21. April 2018 in Nürnberg Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung der Durchgangsärzte Rechtsanwalt Jörg Holzmeier Essen Die Rechtsprechung

Mehr

Vorschau PDF. Checkliste Projektplanung zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach OHSAS 18001

Vorschau PDF. Checkliste Projektplanung zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach OHSAS 18001 Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau der Vorlage. Hier werden nur Auszüge der Vorlage dargestellt. Nach dem Kauf der Vorlage steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version

Mehr

1. Pflege-Rechtstag des Senioren-Wohnparks Leipzig

1. Pflege-Rechtstag des Senioren-Wohnparks Leipzig 1. Pflege-Rechtstag des Senioren-Wohnparks Leipzig 26.02.09 Kooperationsbeziehungen zwischen Ärzten und Pflegenden in Einrichtungen der stationären Altenpflege v. Ass. jur. Lutz Barth Leipzig, 26.02.09

Mehr

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer

Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Überblick Die Rolle des Arbeitgebers im modernen Arbeitsschutzrecht Umfassende Arbeitgeberverantwortung Betriebsinterne

Mehr

Strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Kampfmitteln Referent: LB FAStR Florian Englert RA F. Englert

Strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Kampfmitteln Referent: LB FAStR Florian Englert RA F. Englert Strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Kampfmitteln Referent: LB FAStR Florian Englert RA Florian Englert Fachanwalt für Strafrecht Lehrbeauftragter für Strafrecht Partner bei TOPJUS Rechtsanwälte

Mehr

Compliance Anforderungen bei Windenergieprojekten Windenergietage Dr. Daniela Schäfrich

Compliance Anforderungen bei Windenergieprojekten Windenergietage Dr. Daniela Schäfrich Compliance Anforderungen bei Windenergieprojekten Windenergietage 2015 Dr. Daniela Schäfrich Gliederung I. Was ist Compliance? II. Compliance Bedeutung in der Praxis III. Der städtebauliche Vertrag IV.

Mehr

ARBEITSTAGUNG DER JUGENDVERBÄNDE DES BEZIRKSJUGENDRINGS MITTELFRANKEN

ARBEITSTAGUNG DER JUGENDVERBÄNDE DES BEZIRKSJUGENDRINGS MITTELFRANKEN ARBEITSTAGUNG DER JUGENDVERBÄNDE DES BEZIRKSJUGENDRINGS MITTELFRANKEN Aufsichtspflicht Referent: Hansjakob Faust Überblick 1. Übernahme und Übertragung der Aufsichtspflicht 2. Inhalt und Maßstab der Aufsichtspflicht

Mehr

1 EINFÜHRUNG 1. A) Aufgabe des Deliktsrechts 1. I. Schadensersatz außerhalb einer Sonderverbindung 1

1 EINFÜHRUNG 1. A) Aufgabe des Deliktsrechts 1. I. Schadensersatz außerhalb einer Sonderverbindung 1 I 1 EINFÜHRUNG 1 A) Aufgabe des Deliktsrechts 1 I. Schadensersatz außerhalb einer Sonderverbindung 1 II. Schadensersatz im Rahmen einer Sonderverbindung 1 B) Das deliktische Haftungssystem 2 I. Haftungstatbestände

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Markierung von Wanderwegen Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Markierung von Wanderwegen Deutscher Bundestag WD /16 Markierung von Wanderwegen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Markierung von Wanderwegen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 18. Juli 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht,

Mehr

Compliance- Richtlinie. für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe

Compliance- Richtlinie. für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe Compliance- Richtlinie für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR Stand: 02.08.2017 1. COMPLIANCE-GRUNDLAGEN Compliance bedeutet dem Grundsatz nach die Einhaltung aller relevanten

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. 1 Einführung 1

INHALTSVERZEICHNIS. 1 Einführung 1 I 1 Einführung 1 A) Aufgabe des Deliktsrechts 1 I. Schadensersatz außerhalb einer Sonderverbindung 1 II. Schadensersatz im Rahmen einer Sonderverbindung 1 B) Das deliktische Haftungssystem 2 I. Haftungstatbestände

Mehr

Verkehrssicherungspflicht der Betreiber einer Trinkwasserinstallation.

Verkehrssicherungspflicht der Betreiber einer Trinkwasserinstallation. Verkehrssicherungspflicht der Betreiber einer Trinkwasserinstallation. Die Verkehrssicherungspflicht (Gebrauchserhaltungspflicht) ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen! Die Verkehrssicherungspflichten

Mehr

Risiken im Ehrenamt

Risiken im Ehrenamt Risiken im Ehrenamt Typische Haftungsrisiken für Vorstände Überschreiten der Vertretungsmacht im Innenverhältnis Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht Verletzung gesetzlich zugewiesener Pflichten

Mehr

ENNA Selbst- und Fremdgefährdung. Wolfgang Jansen, MA, Dipl. Pflegewissenschaftler

ENNA Selbst- und Fremdgefährdung. Wolfgang Jansen, MA, Dipl. Pflegewissenschaftler ENNA 2009 Selbst- und Fremdgefährdung 1 Selbstgefährdung des Patienten / Bewohners ( 1906 BGB) Selbst- und Fremdgefährdung von Patienten (PsychKG). Selbst- und Fremdgefährdung durch das Pflegepersonal

Mehr

Jahrestagung umweltstrafrechtliche Verantwortlichkeit techn.

Jahrestagung umweltstrafrechtliche Verantwortlichkeit techn. Jahrestagung umweltstrafrechtliche Verantwortlichkeit techn. Dezernenten Herdecke, 22. September 2015 Referent: RA/FAStrafR/FASteuerR Dr. Frank Heerspink Der Fall Ein UNI-Gebäude wird abgerissen, Abbruch

Mehr

Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 -

Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt Honorarprofessor für Produkt- und Technikrecht an der Universität Kassel NÖRR STIEFENHOFER

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 3 1 Allgemeine rechtliche Grundlagen... 9 1.1 Besitz und Eigentum... 9 1.1.1 Rechtliche Unterschiede zwischen Besitz und Eigentum... 9 1.1.2 Erlangung und Übertragung von Besitz und Eigentum... 10 1.2

Mehr

Überblick 1: Personen Gegenstände Ansprüche (Fortsetzung) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Überblick 1: Personen Gegenstände Ansprüche (Fortsetzung) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 24.10.2007 Überblick 1: Personen Gegenstände Ansprüche (Fortsetzung) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943

Mehr

Basisschutz - Kurzübersicht -

Basisschutz - Kurzübersicht - Basisschutz - Kurzübersicht - Deutscher Chorverband e.v. (DCV) ab 01.01.2015 Basisschutz bei Chorveranstaltungen Allgemeines Obligatorisch besteht der nachfolgend beschriebene Versicherungsschutz im Rahmen

Mehr

Grün könnte einen Anspruch gegen Adam auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Rosen aus 433 Abs. 2 BGB haben.

Grün könnte einen Anspruch gegen Adam auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Rosen aus 433 Abs. 2 BGB haben. Prüfung: Fach: Klausurteil: Angestelltenprüfung II/06-28 Görlitz// Angestelltenlehrgang II/07-01 Dresden Recht Bürgerliches Recht - Lösung Sachverhalt 1 Frage 1 Grün könnte einen Anspruch gegen Adam auf

Mehr

Haftungs- und Strafrecht

Haftungs- und Strafrecht Haftungs- und Strafrecht 1. Einführung in das Haftungsrecht Unter Haftung wird die rechtlich begründete Verpflichtung verstanden, für etwas einzustehen, wenn man Schäden, rechtlich geschützter Güter verletzt

Mehr

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

Dafür sindwir zuständig? Die Verkehrssicherungspflichtender Wohnungseigentümergemeinschaft

Dafür sindwir zuständig? Die Verkehrssicherungspflichtender Wohnungseigentümergemeinschaft Dafür sindwir zuständig? Die Verkehrssicherungspflichtender Wohnungseigentümergemeinschaft 21. Beiratsseminar der Trugenberger Hausverwaltung GmbH In Esslingen am 10. November 2018 Werspricht? Hajo Oertel

Mehr

Rechtsgeschäftslehre 1: Willenserklärung - Rechtsgeschäft - Vertrag

Rechtsgeschäftslehre 1: Willenserklärung - Rechtsgeschäft - Vertrag Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 3.12.2007 Rechtsgeschäftslehre 1: Willenserklärung - Rechtsgeschäft - Vertrag Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943

Mehr

Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz

Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz Haftung und Verantwortung Alfons Holtgreve Technische Aufsicht und Beratung BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Präventionszentrum Braunschweig Lessingplatz 14 38100 Braunschweig Tel.: 0531/47

Mehr

Niggemeier & Leurs GmbH Aufzug- und Fördertechnik. 10. Betreibertag. 7. September 2018

Niggemeier & Leurs GmbH Aufzug- und Fördertechnik. 10. Betreibertag. 7. September 2018 1 1 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Niggemeier & Leurs GmbH Aufzug- und Fördertechnik 10. Betreibertag 7. September 2018 RA HARTMUT HARDT VDI, Essen, Tel.: 0179 39 59 602, www.ra-hardt.de 2 2 verantworten:

Mehr

Übertragung der Unternehmerpflichten an der Stiftung Universität Hildesheim. Hintergrundinformationen

Übertragung der Unternehmerpflichten an der Stiftung Universität Hildesheim. Hintergrundinformationen Übertragung der Unternehmerpflichten an der Stiftung Universität Hildesheim Hintergrundinformationen Woraus ergibt sich die Verantwortung von Präsidium, Führungskräften (Vorgesetzten) und sonstigen Beschäftigten

Mehr

Die Haftung des Koordinators

Die Haftung des Koordinators Berlin, 08.11.2012 Die Haftung des Koordinators Grundlagen und Abgrenzung zu den übrigen am Bau Beteiligten Rechtsanwalt Guido Meyer, Düsseldorf/Essen 1 Übersicht (1) Ausgangssituation und Themeneingrenzung

Mehr

RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax:

RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax: RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg 15 66386 St. Ingbert Telefon: 06894 9969237 Telefax: 06894 9969238 E-Mail: Post@RKPN.de www.rkpn.de Patrick R. Nessler Rechtsanwalt Inhaber

Mehr

Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen

Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen 02.06.2015 Allgemeine Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Stefan Köck ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Arbeitgeber sind verpflichtet, die

Mehr

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Prüfung eines deliktischen Anspruchs aus 831 BGB

Prüfung eines deliktischen Anspruchs aus 831 BGB Zivilrecht Deliktsrecht Übersichten Prüfung eines deliktischen Anspruchs aus 831 BGB derjenige, der mit I. Verrichtungsgehilfe: - Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird - und

Mehr

Verkehrssicherungspflicht an Fließgewässern für die kommunalen Unterhaltungspflichtigen wasserrechtliche Rahmenbedingungen

Verkehrssicherungspflicht an Fließgewässern für die kommunalen Unterhaltungspflichtigen wasserrechtliche Rahmenbedingungen Verkehrssicherungspflicht an Fließgewässern für die kommunalen Unterhaltungspflichtigen wasserrechtliche Rahmenbedingungen 12.11.2015 Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Abteilung

Mehr