Pflichten und Haftung des Betreibers beim Betrieb von RLT-Anlagen nach VDI 6022
|
|
- Wilfried Schulze
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pflichten und Haftung des Betreibers beim Betrieb von RLT-Anlagen nach VDI 6022 Dr. Stefan Burhenne Hydroclean GmbH & Co. KG Hauptstraße Moosinning
2 VDI 6022 Die VDI Richtlinie 6022 (Hygienische Anforderungen an RLT-Anlagen) existiert seit Vorher gab es keine technischen Anforderungen für deren Betrieb Sie regelt erstmals Planung, Erstellung und Betrieb von RLT-Anlagen Sie ist kein Gesetz Muß man diese Richtlinie beachten?
3 EU-Recht EU-Rahmenrichtlinie über die "Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit" (89/391/EWG) EU Normen stehen über allem, sie müssen in nationales Recht überführt werden
4 Deutsche Gesetze Arbeitsstättenverordnung Anforderungen an Arbeitsstätten nach 3 Abs Lüftung (4) Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, müssen umgehend beseitigt werden.
5 Überwachung des Arbeitsschutzes Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz Technische Aufsichtsbeamte der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung )
6 Deutsche Gesetze Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeinen Grundsätzen: Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
7 Stand der Technik Was heißt das? Das Bundesverfassungsgericht sagt: Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsanweisungen der die praktische Eignung einer Maßnahme gesichert erscheinen lässt.
8 3 Technikklauseln Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aardt) diverse Rechtsverordnungen, gültig dann, wenn sie sich nach Ansicht der Mehrheit auf diesem Gebiet tätigen Fachleute bewährt haben Stand der Technik (SdT) - erhöhtes Schutzniveau, die Eignung zur Gefahrenabwehr muß lediglich als gesichert erscheinen, Die Verfahren sind noch nicht hinreichend und langjährig erprobt. Stand von Wissenschaft und Technik (SdWT) repräsentiert das höchste überhaupt erreichbare Schutzniveau, Schadensvorsorge auf neuesten Erkenntnissen. Sehr hohe Anforderungen, die nur von wenigen erfüllt werden können.
9 VDI Richtlinien VDI Richtlinien sind richtungweisend für die Arbeit von Ingenieuren und Technikern schaffen Vergleichbarkeit finden internationale Anerkennung Der Inhalt aller VDI-Richtlinien wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und, wenn nötig, überarbeitet. Sie stellen somit ein unverzichtbares Instrument zur Beschreibung des aktuellen Standes der Technik dar.
10 VDI 6022 Stand der Technik? Sie ist die meist diskutierte und nachgefragte Richtlinie des VDI Sie ist international nachgefragt und anerkannt Der DIN Normenausschuss akzeptiert offensichtlich die Richtlinie Sie hat Eingang in die VOB 2002 gefunden Sie ist Stand der Technik!
11 VDI 6022 Der Betreiber hat durch eine ordnungsgemäße Betriebsführung und fachgerechte Instandhaltung die bestimmungsgemäße, auch hygienisch einwandfreie Funktion und den wirtschaftlichen und energieeinsparenden Betrieb der RLT-Anlagen zu gewährleisten.
12 Ausschluss der VDI 6022 Vertraglich läßt sich die VDI 6022 oder Teile der VDI 6022 ausschließen Bei hygienebedingten Problemen mit der RLT- Anlage haftet derjenige der den Ausschluss zu verantworten hat. Das Gericht interessiert es nicht. Wenn die allgemein anerkannten Regeln bzw. der Stand der Technik nicht angewendet wurde, haftet der, der die Ausnahme genehmigt hat.
13 VDI 6022 Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, aus welchem Grund auch immer (Krankheit durch RLT- Anlagen, Unfälle usw.) richtet sich das Gericht nach dem Stand der Technik. Hat man eine neue RLT-Anlage, so darf man nicht glauben, man muß sich um nichts kümmern und kann trotzdem gesundheitlich zuträgliche Luft produzieren.
14 Organisation Vertraue nie auf die Technik alleine Fehler passieren häufig in der Organisation Es gibt keine Techniker in schwarzer Robe Von 130 schweren Industrieunfällen (Störfallverordnung nach Seveso I) in den letzten 10 Jahren gingen 90 % der Unfälle auf Versäumnisse des Managements zurück.
15 Sicherheit durch Organisation Es müssen grundlegende Prinzipien für ein Managementsystem festgelegt werden, die geeignet sein müssen, den Gefahren schwerer Unfälle vorzubeugen und sie zu verringern und die Unfallfolgen zu begrenzen. Richtlinie 96/82 EG v
16 Gerichtsfeste Organisation Eine festgelegte Aufbau- und Ablauforganisation mit Anweisungs-, Auswahl- und Überwachungspflichten transparente Delegation von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung entsprechende Kooperationsregelungen als Anweisungssystem und Nachweissystem.
17 Organisationshaftung Die Verantwortung für das korrekte Betreiben und Instandhalten von Installationen und Betriebsmitteln liegt für Arbeitsstätten aufgrund des Arbeitsschutzrechts beim Unternehmer. Fehler können hier durch falsches Verhalten der ausführenden Personen entstehen (so genannte organisatorische Fehler, z.b. Vernachlässigen der Prüfvorschriften o.ä.).
18 Rechtssprechung BGH Dem Anlagenbetreiber obliegen Anweisungs-, Auswahl- und Überwachungspflichten, soweit er Aufgaben oder Tätigkeiten an Beschäftigte oder Auftragnehmer delegiert. 4, Ziffer 7 ArbSchG regelt dies Er ist nicht nur verantwortlich für das, was er tut, sondern auch für das was er nicht tut. 13 StGB Begehen durch Unterlassen
19 Delegation der Verantwortung Trotz Delegation bleibt der Übertragende in der Verantwortung. Seine Verantwortung hat sich nur geändert. (BGHSt 19, 286,288) Pflichten des Übertragenden Auswahlpflicht Instruktionspflicht Kontrollpflicht Eingriffspflicht
20 Delegation der Verantwortung Keine Entlastung aus der Sorgfaltspflicht, wenn Übernehmender: nicht qualifiziert ist, nachlässig arbeitet, nicht die Möglichkeit zur Pflichterfüllung hat, eine unvorhersehbare Situation eintritt. Quelle: Dr. Adams und Partner
21 Beispiel einer Organisationshaftung Salzsäureunfall Werker Neutralisation Handlungsverantwortung Keine Strafe Abteilungsleiter Aufsichtspflicht DM Werksleiter Zuständiges Vorstandsmitglied Vorsitzender des Vorstandes Konkrete Organisationsverantwortung, Kontrollpflicht Verantwortung kraft funktioneller Sachzuständigkeit Generalverantwortung und Allzuständigkeit/ Organisationspflicht DM DM DM Quelle: G. Eidam: Unternehmen und Strafe
22 Konsequenzen Eine Entlastung durch anweisende und nachweisende Dokumentation muss erreicht werden. Wenn nicht, bedeutet dies im Strafrecht, dass die Freizeit oder das Privatvermögen angegriffen wird. Geldmangel zählt dabei nicht, Betriebssicherheit geht vor Neugestaltung
23 Rechtliche Konsequenzen Für die rechtliche Verantwortung von Führungskräften gelten die Grundsätze: Keine Haftung (Strafe) bei pflichtgemäßem Verhalten (Erfüllung der Führungsaufgaben) Haftung (Strafe) bei schuldhaftem Handeln oder Unterlassen (Nichterfüllung der Führungsaufgaben) Wer sich verhält wie ein pflichtbewußter Unternehmer oder Vorgesetzter (mit gleichen Aufgaben und Mitteln, in gleicher Position und Situation) handelt verantwortungs-bewußt Verantwortungserfüllung in vollem Umfang!
24 Zusammenfassung Die VDI 6022 ist kein Gesetz, aber sie hat Gesetzescharakter Verantwortliche haben sich unbedingt daran zu halten Eine Mißachtung kann zu großen Problemen führen Der Aufbau einer Organisation zur Lüftungshygiene ist ratsam
Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Frankfurt/Main
Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Uli-Faber@t-online.de www.judix.de Übersicht 1. Funktion der technischen Regeln 2. Vermutungswirkung 2 Die Regelungstechnik der ArbStättV ttv Die ArbStättV
MehrWer ist Betreiber? Führungskräfte in der Verantwortung FÜHRUNGSKRÄFTE
Besonders für die verantwortlichen Angestellten und Mitarbeiter komplexer Unternehmen ist die Beantwortung der Frage Wer ist Betreiber? von großer Bedeutung. Der Betreiberbegriff ist ein entscheidendes
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Elke Bindl Landratsamt Heilbronn Lerchenstraße 40 74072 Heilbronn Tel.: 07131/994-8415 E-Mail: elke.bindl@landratsamt-heilbronn.de Folie 2 New York,
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten
Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen
MehrPsychische Belastung am Arbeitsplatz
Die gesetzlichen Grundlagen Die Akteure - der Markt Die Wirkungszusammenhänge Die Gefährdungsanalyse - Ein Vorgehensmodell Die Handlungsfelder des Arbeitsschutzes im Bereich psychische Belastungen Die
MehrGuten Morgen / guten Tag und ein herzliches Glück Auf!
Guten Morgen / guten Tag und ein herzliches Glück Auf! HARTMUT HARDT, Tel.: 0179 39 59 602, E-Mail: info@ra-hardt.de Betreiber ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit hat, die notwendigen
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrRechtssystematik in Deutschland
Rechtssystematik in Deutschland Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier
MehrAMS BAU Arbeitsschutz mit System. Dipl.-Ing. Ludwig Donker BG BAU
AMS BAU Arbeitsschutz mit System Dipl.-Ing. Ludwig Donker BG BAU Anforderungen an Unternehmen Arbeitsschutzgesetz 89/391/EWG Baustellenverordnung Unfallverhütungsvorschriften Vertrag Arbeitsstättenverordnung
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrHerzlich Willkommen. P R I E S R e c h t s a n w a l t. Unternehmerfrühstück am 24.09.2013. BVMW Unternehmerfrühstück. am 24.09.
Herzlich Willkommen Unternehmerfrühstück am 24.09.2013 Rechtsfragen im betrieblichen Sicherheitsgefüge I. Rechtspflichten Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? II. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
MehrVerantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme
Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung
MehrArbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014
Arbeitssicherheit - Rechtsystem Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014 Agenda Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzorganisation/Risikobewertung Sicherheit bei Flurförderzeugen Betriebssicherheitsverordnung Prüfung
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrChefsache Arbeitsschutz
Chefsache Arbeitsschutz Sicherheitsrechtliches Kolloquium am 14. Dezember 2004 Elke Lins Stand: 14.12.2004 Folie 1 Gliederung Organisationsstruktur der Arbeitschutzverwaltung Projekt SASO Acht Eckpunkte
MehrDie Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe
Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen
MehrArbeitsplatz Krankenhaus
44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus
MehrUnterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer
MehrWerkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit
Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor - Rechtliche Rahmenbedingungen - Rechtsanwältin Andrea Gau, UVB Allgemeine Rechtsquellen Europarecht z. B. Rahmen-RiLi 89/391/EWG
MehrAusschuss für Arbeitsstätten Arbeitsstättenregeln, aktuelle Entwicklungen
Ausschuss für Arbeitsstätten Arbeitsstättenregeln, aktuelle Entwicklungen Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV E-Mail: olaf.gemesi@dguv.de Potsdamer
MehrHaftung und Verantwortung im Arbeitsschutz
Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz Handelskammer Bremen 14. Juni 2007 Dr. Klaus Gregor, Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz 1. Verantwortliche
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrPflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich
MehrAktuelle Entwicklungen im Vorschriftenwerk zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Aktuelle Entwicklungen im Vorschriftenwerk zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Vortrag im Rahmen des Bayerischen Arbeitsschutztages 2008 am 04.07.2008 in München von Andreas Zapf Prinzip der schutzzielorientierten
MehrAufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben
Aufzüge und Fahrtreppen Aufzüge sicher betreiben Aufzüge im Fokus Täglich nutzen mehrere Millionen Menschen in Deutschland ca. 600.000 überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen, Tendenz steigend. Aufzugsanlagen
MehrArbeitsschutz im Baubereich
Diana Bremer Arbeitsschutz im Baubereich Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berikksichtigung des europaischen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrVorwort 1. 1. Kapitel RECHTSGRUNDLAGEN ZUM ARBEITSSCHUTZ 4
INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort 1 1. Kapitel RECHTSGRUNDLAGEN ZUM ARBEITSSCHUTZ 4 1. GEWERBEORDNUNG 5 1.1 Einführung und Übersicht zur Gewerbeordnung 6 1.2 Rechtsverordnungen nach 24 GewO für 11 überwachungsbedürftige
MehrDie Sicht des Gesetzgebers
Essen, 23. Februar 2005 Aufbereitung von Medizinprodukten die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht des Gesetzgebers Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 1 Gliederung
MehrRechtliche Aspekte der IT-Security.
Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.
MehrAus folgende Rechtsgebieten können sich Rechtsfolgen ergeben: - Strafrecht Geldstrafe,Freiheitsstrafe. Geldbuße. Kündigung
Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz Wer? - Wie? - Rechtsfolgen! Alfons Holtgreve Technische Aufsicht und Beratung BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Präventionszentrum Braunschweig Lessingplatz
MehrAktuelles Angebot der Wolf Akademien Exklusiv für Sie bietet Wolf Seminare zu folgenden T hemen an:
Aktuelles Angebot der Wolf Akademien Juni WolfAkademie Koblenz: 15.06.2016 Grundlagen der Klimatechnik Zur Vertiefung I hres Wissens als Lüftungs- und Klimatechniker 16.06.2016 Inspektion und Wartung v
MehrRAB 33 Stand: 12.11.2003
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
MehrAnforderung an die Hausverwaltung
Anforderung an die Hausverwaltung im Rahmen einer WEG-Sanierung Hinweis-, Prüf- und Kontrollpflicht Sollte eine der drei Pflichten vernachlässigt oder nicht durchgeführt werden, läuft man Gefahr, sich
MehrReinigung von RLT-Anlagen
Reinigung von RLT-Anlagen Dr. Stefan Burhenne Dr. Stefan Burhenne hydroclean GmbH & Co. KG Woher kommt der Schmutz? Baustaub (schon beim Einbau) Von außen durch die Filter (mangelhafte Wartung oder zu
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrPflichten und Haftungsrisiken für Geschäftsführer
Pflichten und Haftungsrisiken für Geschäftsführer - insbesondere im Steuer- und Rechnungswesen - 22. April 2010 Dr. Alexander Wünsche Wirtschaftsprüfer Steuerberater Gliederung 2 1. Einleitung 2. Pflichten
MehrTechnischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012
Regelwerk Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012 Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und
MehrKonzept Notfallplan-Beratung für Medizinische Gas Management Systeme , Heideck Joachim Wasner
26.11.2013, Heideck Joachim Wasner Inhalt 1. Externe Anforderungen / Presse 2. Rechtlicher Rahmen zur Errichtung und den Betrieb von Medizinprodukten 3. Anforderungen an die Auslegung und die Betriebssicherheit
MehrArbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention
Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien
MehrNutzung der Mitbestimmungsrechte
Ressort Arbeits- und Die neue Rolle der Betriebsräte im Arbeitsschutz Nutzung der Mitbestimmungsrechte ( 87, Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG) www.igmetall.de/gesundheit Neue Ansätze und Anforderungen Neuer Gesundheitsbegriff
MehrBetriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes
3.1 Betriebsinterne Organisation Folie 1 Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes Unternehmer Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufsichtsführender Betriebsrat Sicherheitsbeauftragter
MehrRechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe
Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Betrieb - Erneuerung - Vergabe 26.
MehrNichtbeachtung der BetrSichV und fehlende Gefährdungsbeurteilung
Nichtbeachtung der BetrSichV und fehlende Gefährdungsbeurteilung Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Arbeitsschutz in Deutschland Deutschland hat
MehrPraktische Beispiele zur Gestaltung einer gerichtsfesten Organisation bei der DBE-Gorleben. Themen
Praktische Beispiele zur Gestaltung einer gerichtsfesten Organisation bei der DBE-Gorleben Themen DBE Pflichten des Unternehmers Beispiele von Systemelementen bei der DBE in Gorleben Rahmenrichtlinie für
MehrSATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER
SATZUNG DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN In Ergänzung der Statuten der übergeordneten Parteigliederungen gibt sich der SPD- Ortsverein Netphen folgende Satzung 1 Name, Tätigkeitsgebiet
MehrReferat. Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz beim Arbeiten in/an WEA
Referat Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz beim Arbeiten in/an WEA Mathias Jäniche Industriemeister Elektrotechnik Fachkraft für Arbeitssicherheit 1995 2007 bei der Nordex Energy GmbH in Rostock, als
MehrBaustellenverordnung
Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde
Mehr5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren
Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem
MehrRechtliche Grundlagen im WRD
DLRG OG Sehnde e.v. 6. März 2006 Warum rechtliche Grundlagen? Das Rechtssystem in Deutschland Regelt Ansprüche natürlicher oder juristischer Personen untereinander BGB z.b. Schadensersatz Öffentliches
MehrWissen für die Praxis Fortbildung in der Verpackungstechnik Mitarbeiterschulung
Hamburger Seminare Container Transport Lasi Wellpappe Holz Arbeitsschutz Wissen für die Praxis Fortbildung in der Verpackungstechnik Mitarbeiterschulung 1-Tages-Seminar: Strukturen und Themen der Arbeitssicherheit
MehrSatzung. Deutsche Kindergärten Apenrade
1: Name und Zugehörigkeit Satzung Deutsche Kindergärten Apenrade 1.1. Die körperschaftseigene Einrichtung ("Selvejende institution) trägt den Namen Deutsche Kindergärten Apenrade und hat seinen Sitz in
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften
Inhalt und Zielsetzungen Positive Wirkungsrichtung, Kommentar Die Verringerung potenzieller Risiken wie z. B. durch unsachgemäße Bauausführung oder Unternehmensinsolvenz kann durch die Beauftragung qualifizierter
MehrÜbertragung von Verantwortlichkeiten zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes unter Anwendung des datenbankbasierten Portals
unter Anwendung des datenbankbasierten Portals Merkblatt (Diese Information ist keine Rechtsberatung) 1 Vorwort Die Vollendung des Binnenmarktes hat die Rahmenbedingungen nicht nur für Geld-, Finanz- und
MehrTechnische Betriebsführung. Prof. Dr.-Ing. Jörn Krimmling, HS Zittau / Görlitz (FH)
Technische Betriebsführung Prof. Dr.-Ing. Jörn Krimmling, HS Zittau / Görlitz (FH) www.joern-krimmling.de In Vorlesungsinhalt 1. Betriebsführungskonzepte 2. Betreiberpflichten 3. Budgetplanung 1. Betriebsführungskonzepte
MehrSicherheit in der Lehrküche
Sicherheit in der Lehrküche Von der Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung von Maßnahmen in Schulen RPZ-Arbeitskreis Ernährungs- und Verbraucherbildung OBS Bunde - 23.04.2015 Günter Bruns + Uwe Carstens
MehrGrundlagen Arbeitsschutz
Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus GKU Gesellschaft für kommunale Umwelttechnik mbh Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda Telefon: 0661 12-403, Mobil: 0170 2731354 E-Mail: roland.hilfenhaus@gku-fulda.de,
MehrArbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren -
Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Hannelore Hafemann Gewerbeärztlicher Dienst Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Arbeitsschutz
MehrUnterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:
Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,
MehrBestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft nach 13 ArbSchG, 13 BGV A1, DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 1)
Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft nach 13 ArbSchG, 13 BGV A1, DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 1) 1) Autoren: S. Euler und S. Hechler Bestellung mehrerer verantwortlicher Elektrofachkräfte
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Stress und Überforderungen am Arbeitsplatz zunehmen Die Herausforderungen an die optimale Gestaltung der Arbeitsplätze, die passende Qualifizierung und an Flexibilität
MehrVertrag. zwischen. Frau/Herrn Anschrift. und. Frau/Herrn Dr. med.
Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nach 2 Abs. 3 BGV Vertrag der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber, zwischen - nachfolgend "der Auftraggeber" genannt
MehrTalbrücke Froschgrundsee in Bayern Foto: DB AG/Frank Kniestedt. VDE 8.1, Tunnel Bleßberg in Thüringen Foto: DB AG/Frank Kniestedt
Talbrücke Froschgrundsee in Bayern Foto: DB AG/Frank Kniestedt Berliner Hauptbahnhof (Bauphase) Foto: DB AG/Hans-Joachim Kirsche VDE 8.1, Tunnel Bleßberg in Thüringen Foto: DB AG/Frank Kniestedt Prozess
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko
MehrArbeitssicherheit Gesundheitsschutz im Abwasserbereich
Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz im Abwasserbereich Jörg Lunkewitz, WSW Energie & Wasser AG IKT - 1. Deutscher Tag der Referent Jörg Lunkewitz Gruppenleiter - WSW Energie & Wasser AG Schützenstr. 34
MehrBetreiberhaftung Die besten Abwehrstrategien gegen Haftungsfallen
Betreiberhaftung Die besten Abwehrstrategien gegen Haftungsfallen Forum protect, Magdeburg 15.12.2010 Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht 88287 Ravensburg-Grünkraut, Bodnegger
MehrRalph Kanzler. Moderne Instandhaltung von Aufzugsanlagen auch unter Berücksichtigung des Energiebedarfs. Referent:
Referent: Ralph Kanzler Fördergemeinschaft innovative Tageslichtnutzung Moderne Instandhaltung von Aufzugsanlagen auch unter Berücksichtigung des Energiebedarfs www.fitlicht.de auch unter Berücksichtigung
MehrDie Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen
Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen Bei Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr ist das Risiko eines Beschäftigten, einem tödlichen Unfall
MehrKTF SSU- Management Plan
KTF-Berlin GmbH Josef-Orlopp-Str. 101 KTF SSU- Management Plan Sicherheit Ziel: Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) hinsichtlich Sicherheit am Arbeitsplatz
MehrBedienungsanleitung. Motorpositioniertisch
Anzinger Straße 4 D 85614 Kirchseeon-Eglharting Telefon: 08091 / 562 98 67 Fax: 08091 / 562 98 66 E-mail: info@mm-engineering.com web: www.mm-engineering.com Bedienungsanleitung Motorpositioniertisch Inhaltsverzeichnis:
MehrDipl.-Ing. Bruno Reddehase, MOP Arbeits- und Organisationspsychologe Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Am Listholze Hannover Tel.
Dipl.-Ing. Bruno Reddehase, MOP Arbeits- und Organisationspsychologe Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Am Listholze 74 30177 Hannover Tel.: 0511 / 9096 227 bruno.reddehase@gaa-h.niedersachsen.de
MehrBurnout erkennen und begrenzen. Holzminden, 17.08.2011
Burnout erkennen und begrenzen Gesetzliche Grundlagen Holzminden, 17.08.2011 : Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) EU Richtlinie DIN EN ISO 10075 Die aktuelle Rechtsprechung
MehrGesundheitsschutz im Handwerk
Gesundheitsschutz im Handwerk Was muss ich im Hinblick auf den gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutz in meinem Betrieb beachten? Rudolf Fischer Diplom-Ingenieur (FH) Sicherheitsingenieur Ingolstadt,
MehrLeitfaden zur Umsetzung des CE-Kennzeichnungsverfahrens für Maschinen
Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Forschung - Fb 1051 A. Lange H. Szymanski Leitfaden zur Umsetzung des CE-Kennzeichnungsverfahrens für Maschinen ULB Darmstadt _..._,..
MehrDER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE
DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE 1 Allgemeine gesetzliche Regelungen Die gesetzliche Regelungen über das Dienstverhaeltnis eines leitenden Angestellten dem Arbeitgeber
MehrArbStättV 1975-2015. 40 Jahre Arbeitsstättenverordnung. Arbeitsschutz am Puls der Zeit. 40 Jahre Arbeitsstättenverordnung
40 Jahre Arbeitsstättenverordnung Arbeitsschutz am Puls der Zeit ArbStättV 1975-2015 1 Helmut Schmidt ist Bundeskanzler Zeitzeichen 1975 Walter Scheel ist Bundespräsident Borussia Mönchengladbach ist Deutscher
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrFragen &Antworten HACCP. Antworten auf die häufigsten Fragen. aus der Praxis. D. UIlmer BEHR'S...VERLAG
Fragen &Antworten HACCP Antworten auf die häufigsten Fragen aus der Praxis D. UIlmer BEHR'S...VERLAG Inhaltsverzeichnis Vorwort 15 Autor 17 Abkürzungsverzeichnis 19 1 Rechtliches Basiswissen zu HACCP 21
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrDie Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
MehrAusbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten
Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt l Teil I Nr. 22 S. 1097 vom 5. Mai 2006 Die beziehen sich auf die
MehrSicherheitstechnische Bewertung Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit bestehender Aufzüge
VDMA-Positionspapier, VDMA-Infoblatt Aufzüge und Fahrtreppen Sicherheitstechnische Bewertung Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit bestehender Aufzüge Aufzüge
MehrCompliance Anforderungen bei Windenergieprojekten Windenergietage Dr. Daniela Schäfrich
Compliance Anforderungen bei Windenergieprojekten Windenergietage 2015 Dr. Daniela Schäfrich Gliederung I. Was ist Compliance? II. Compliance Bedeutung in der Praxis III. Der städtebauliche Vertrag IV.
MehrCompliance. Persönliche Haftung von Unternehmern, Geschäftsführern und Führungskräften? Dr. Stefan Kursawe, Heisse Kursawe Eversheds 11.05.
Compliance Persönliche Haftung von Unternehmern, Geschäftsführern und Führungskräften? Dr. Stefan Kursawe, Heisse Kursawe Eversheds 11.05.2015 Übersicht Compliance und Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Compliance
MehrHandlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bestimmt als
MehrRABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren
Umsetzungspflichten der Industrie beim Erscheinen neuer Verordnungen technischen Regeln Stand der Sicherheitstechnik Haftungsfragen bei Nichtbeachtung Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt
MehrBefähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012
Befähigte Personen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Februar 2012; Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 26. April 2012 Technische Regeln 1203 für Betriebssicherheit
MehrASR A4.1 Sanitärräume
SIFA WORKSHOP Dresden 2014 ASR A4.1 Sanitärräume Fotos: Bux (BAuA) Herr Dr. Kersten Bux Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit
Mehr5 Jahre Arbeitsstättenverordnung aus Sicht der Landesbehörden
DGUV-Fachveranstaltung am 08. Juni 2009 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung aus Sicht der Landesbehörden 1. Ist das Thema wirklich wichtig? 2. Was war für die Landesbehörden besonders wichtig? 3. Was ist
MehrDatenschutzzertifizierung für Auftragsdatenverarbeitung - Nutzen für Auftraggeber und Auftragnehmer. Dr. Niels Lepperhoff (Geschäftsführer)
Datenschutzzertifizierung für Auftragsdatenverarbeitung - Nutzen für Auftraggeber und Auftragnehmer Dr. Niels Lepperhoff (Geschäftsführer) 1 Auftragsdatenverarbeitung = Quell stetiger Konfusion Auftraggeber
Mehr