Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
|
|
- Leonard Förstner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr Augsburg Tel.: / Fax: / kanzlei@meidert-kollegen.de Kanzlei München Maximiliansplatz München Tel.: 0 89 / Fax: 0 89 / muenchen@meidert-kollegen.de
2 Skript Rechtsanwälte Axel Weisbach Veröffentlichungen Seite 2
3 Hilfsmittel Gesetzestext Umweltrecht, Beck-Texte im dtv (neueste Auflage) Lehrbücher Koch, Umweltrecht, 3.Auflage, 2010 Erbguth/Schlacke, Umweltrecht, 4.Auflage, 2012 Seite 3
4 Zitierweise bei Gesetzen Unterscheide: und Art. Absatz: im Gesetzestext (1), zitieren: Abs.1 oder I Satz: im Gesetzestext hochgestellte arabische Ziffer, zitieren: S.1 oder 1 Aufzählung: fortlaufende arabische Ziffern, zitieren: Nr.1 Am Ende Abkürzung des Gesetzes Beispiel: 5 Abs.1 Nr.3 BImSchG Seite 4
5 Aufbau der Vorlesung Einführung in das Umweltrecht Einzelne Umweltrechtsgebiete Immissionsschutzrecht Wasserrecht Bodenschutzrecht Naturschutzrecht Erneuerbare Energien Umweltstrafrecht Umwelthaftungsrecht Seite 5
6 I. Einführung in das Umweltrecht Seite 6
7 Einführungsfälle (1) Errichtung einer Anlage zum Warmwalzen von Stahl 25 Tonnen Stahl je Stunde Genehmigung erforderlich? Welche? Seite 7
8 Einführungsfälle (2) Betrieb eines Braunkohleofens am Lech zur Stromversorgung Entnahme von Lechwasser zur Reinigung Säuberung durch Spezialfilter und anschließende Rückleitung in den Lech Gutachten ergibt, dass chemische Stoffe im Wasser verbleiben, die für Fische gefährlich sind Auflage der Behörde, dass Einleitung nur nach Bau einer Kläranlage zugelassen wird Zulässig? Seite 8
9 Einführungsfälle (3) Der Betreiber aus Fall (2) hält sich nicht an die Auflage und leitet das mit chemischen Stoffen verunreinigt Wasser trotzdem in den Lech ein Macht sich der Betreiber strafbar? Welche Strafe droht ihm? Seite 9
10 Einführungsfälle (4) A-GmbH hat von der B-GmbH ein Grundstück gepachtet und betreibt darauf ein Tanklager Nach Beendigung des Pachtverhältnisses sowie des Tanklagers stellt die Behörde eine erhebliche Kontamination auf dem Grundstück fest Die Behörde nimmt die B-GmbH als Eigentümer in Anspruch und verlangt die Sanierung Kann die B-GmbH von der A-GmbH Ersatz der Sanierungskosten verlangen? Seite 10
11 Struktur und Aufbau des Rechts Recht Öffentliches Recht Zivilrecht Strafrecht Verwaltungs -recht Verfassungs -recht Umweltrecht Baurecht Polizeirecht Beamtenrecht.
12 Struktur und Aufbau des Rechts Staat z.b. Genehmigungsbehörde Öffentliches Recht Der Bereich des Öffentlichen Rechts regelt das Verhältnis zwischen Staat und Privatpersonen Privatperson z.b. Anlagenbetreiber
13 Struktur und Aufbau des Rechts Staat Privatperson Zivilrecht Privatperson Der Bereich des Zivilrechts regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten (natürliche und juristische Personen, z.b. GmbH) untereinander
14 Struktur und Aufbau des Rechts Recht Öffentliches Recht Zivilrecht (z.b. 1,2 UmweltHG, BGB) Strafrecht (z.b. 324 StGB) Verwaltungs -recht Verfassungs -recht Umweltrecht (BImSchG, WHG, ) Baurecht Polizeirecht Beamtenrecht.
15 Struktur und Aufbau des Umweltrechts Umweltrecht als Querschnittsrecht Vorschriften des Umweltrechts finden sich in unterschiedlichen Rechtsgebieten Schwerpunkt: Öffentliches Umweltrecht (Rechtsverhältnis zwischen Staat/Behörden und Privaten) Seite 15
16 Umweltstrafrecht Seite 16
17 Einführungsfall Lechwasser U betreibt einen Braunkohleofens am Lech zur Stromversorgung Entnahme von Lechwasser zur Reinigung Säuberung durch Spezialfilter und anschließende Rückleitung in den Lech; dadurch zu 100% gereinigtes Wasser Gutachten ergibt, dass chemische Stoffe im Wasser verbleiben, die für Fische gefährlich sind Diese Stoffe können nur durch eine Kläranlage beseitigt werden U beantragt eine wasserrechtliche Erlaubnis Auflage der Behörde, dass Erlaubnis zur Einleitung nur nach Bau einer Kläranlage erteilt wird Seite 17
18 Einführungsfall Lechwasser U hält sich nicht nicht an die erteilte Auflage und leitet das Wasser ungereinigt in den Lech ein. Frage: Macht sich U strafbar? Lösung: 324 StGB Gewässer wird in seiner Eigenschaft nachteilig verändert Seite 18
19 Historie Bis 1980 im Nebenstrafrecht verankert : 18.Strafrechtsänderungsgesetz Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (1.UKG) : 31.Strafrechtsänderungsgesetz 2.UKG Teilweise neue Straftatbestände (z.b. 324a StGB) Erweiterung bestehender Straftatbestände Weitere Umweltstraftatbestände im Nebenstrafrecht Seite 19
20 Überblick Strafrecht 324 ff. StGB Ordnungswidrigkeiten vgl. Umweltfachgesetze Nur individuelle Verantwortlichkeit Auch Verantwortung des Unternehmens, vgl. 30 OWiG Rechtsfolgen: Freiheitsstrafe Geldstrafe Rechtsfolge: Bußgeld Seite 20
21 Straftatbestände der 324 ff. StGB a a a 330 d Gewässerverunreinigung Bodenverunreinigung Luftverunreinigung Verursachung von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen Unerlaubter Umgang mit Abfällen Unerlaubtes Betreiben von Anlagen Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften Begriffsbestimmungen Seite 21
22 Straftatbestände im Nebenstrafrecht 71 BNatSchG 27 ChemG 39 GenTG 17 TierSchG Seite 22
23 Verwaltungsrechtsakzessorietät Grundsatz: Abhängigkeit des Umweltstrafrechts vom Umweltverwaltungsrecht Was verwaltungsrechtlich erlaubt ist, kann grds. kein strafbares Verhalten sein Aber: keine Bindung, wenn behördliche Entscheidung z.b. durch Täuschung zustande gekommen ist Seite 23
24 Betriebliche Verantwortlichkeiten Nicht nur Verantwortlichkeit des unmittelbar Ausführenden Eigenes strafbares Verhalten des Geschäftsführers/ Betriebsleiters z.b. durch Überwachungs- oder Organisationsverschulden Keine Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortung durch Aufgabendelegation Lederspray-Urteil des Bundesgerichtshofs v Für die gesamte Geschäftsleitung besteht in Krisenzeiten und in Ausnahmesituationen eine Generalverantwortung und Allzuständigkeit In den übrigen Fällen bleibt es bei der Ressortzuständigkeit Bei Nichtbesetzung des Umweltressorts ist die gesamte Geschäftsführung verantwortlich Seite 24
25 Betriebliche Verantwortlichkeiten Pflichten des Unternehmers Risikoanalyse: Ermittlung der gefahrenträchtigen Unternehmensbereiche und eventueller Gefahren; Anweisungen zum Schutz gegen potentielle Gefährdung Einrichten eines Kontrollsystems: Ausübung der Aufsicht bis auf die unterste Ebene Aufbau eines Informationssystems, das zuverlässig über die Einhaltung der erlassenen Anweisungen unterrichtet Aber: Keine rechtliche Vorgabe bzgl. Details der Organisations- und Aufsichtspflichten Umstände des Einzelfalls Risiko verbleibt beim Unternehmen Problem: Finanzierung von Umweltcontrolling bei kleineren oder mittelständischen Betrieben Seite 25
26 Quelle: PKS 2011 Seite 26
27 Seite 27 Quelle: PKS 2012
28 Seite 28 Quelle: PKS 2012
29 Seite 29 Quelle: PKS 2012
30 Seite 30 Quelle: PKS 2012
31 Seite 31 Quelle: PKS 2012
32 Quelle: PKS 2012 Seite 32
Umweltschadengesetz. Von: Rechtsanwalt Holger Steiger. Inform ationsdienst Um weltrecht e.v.
Umweltschadengesetz Von: Rechtsanwalt Holger Steiger Inform ationsdienst Um weltrecht e.v. Allgemeines Das Um weltschadengesetz (USchadG) befasst sich m it der Vermeidung und Sanierung von Schäden Zielist
MehrUniversitätsSchriften
UniversitätsSchriften Recht 863 Katharina Thomas Asbest und Umweltstrafrecht Nomos Nomos Universitätsschriften Recht Band 863 Katharina Thomas Asbest und Umweltstrafrecht Nomos Die Deutsche Nationalbibliothek
MehrKommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig
Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Dr. Dana Kupke Fachanwältin für Verwaltungsrecht MASLATON
MehrEUROFORUM Bodenschutz & Altlasten 2012
EUROFORUM Bodenschutz & Altlasten 2012 Und wer haftet wofür? Zivil- und strafrechtliche Haftung für schädliche Bodenveränderungen und Altlasten Rechtsanwalt Dr. Dominik Greinacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrBeschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/7300 15.04.94 Sachgebiet 450 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
MehrPersönliche Haftung des Geschäftsführers in Altlastenfällen
Persönliche Haftung des Geschäftsführers in Altlastenfällen von Rechtsanwalt und Notar Dr. Egon A. Peus, FAVerwR im Rahmen der AAV-Veranstaltung 11. Juni 2008 Aktuelle Rechtsprobleme bei der Altlastenbearbeitung
MehrVerantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme
Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung
MehrAAV-Fachtagung am 17.06.2015. Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht und Bodenschutzrecht
Huyssenallee 87 45128 Essen Tel.: (02 01) 8 21 6-30 Fax: (02 01) 8 21 63-63 E-mail: steiner@verwaltungsrecht.de Internet: www.verwaltungsrecht.de AAV-Fachtagung am 17.06.2015 Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht
MehrErläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden
Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden Vortrag vom 29.10.2014 FhöVPR Güstrow Oberstaatsanwalt Henke Generalstaatsanwaltschaft Rostock Überblick
MehrCompliance Management in der Praxis
Compliance Management in der Praxis Fachvortrag beim Regionalkreistreffen Berlin Brandenburg der DGQ Am 03.November 2014 in Potsdam Referent: Frank Machalz, Geschäftsführer envigration Umwelt- und Unternehmensberatung
MehrPraktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED)
ITVA Regionaltreffen Nordost Praktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED) - Vorgaben der IED zum Ausgangszustandsbericht - Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte
MehrCompliance bei der WEA-Planung 24. Windenergietage Linstow
Compliance bei der WEA-Planung 24. Windenergietage Linstow Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Übersicht 1. Einführung Compliance was heißt das? 2. Rechtliche Grundlagen 3. WEA-Planung Auf was ist zu achten? Rechtsanwalt
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrDer Mapper und sein Recht
05.04.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgebiete und ihre Besonderheiten 2 3 4 5 Rechtsgebiete im Überblick Zivilrecht Unterlassung oder Löschung wegen Rechtsverletzung Eigentumsrecht, Persönlichkeitsrecht
MehrGrundlagen des Öffentlichen Baurechts
Grundlagen des Öffentlichen Baurechts Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E-Mail: kanzlei@meidert-kollegen.de
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten
Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen
MehrRechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts
Bochumer juristische Studien Bd. 121 Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts Uta Becker Universitätsverlag Dr. N. Brockmeyer Bochum 1994 Gliederung Abkürzungsverzeichnis
Mehr508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten
508 BGI 508 Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen.
MehrSteuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht
Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Gezielt das lernen, was in der Prüfung verlangt wird von Klaus Dumser, Blazenka Ban. Auflage Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Dumser / Ban schnell und portofrei
MehrWindenergie und Naturschutz
Windenergie und Naturschutz Mathias Reitberger Rechtsanwalt- Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert-
MehrVerfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot
Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot Beispielsfall: Folgende Regelung wird in das StGB aufgenommen: Vermögensstrafe: Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so kann
MehrDie immissionsschutzrechtliche Genehmigung. 4 I S.1 BImSchG
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung 4 I S.1 BImSchG Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche
MehrStellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v.
Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v. zu dem Empfehlungsverfahren Zulassung der Anlage nach Bundesrecht gegenüber der Clearingstelle EEG (Aktenzeichen 2014/27). 1. Unter welchen Voraussetzungen liegt
MehrVolker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka
Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli
MehrSicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011
Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2012 Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Bad Kissingen, 17. April 2011 Friedrich Hodemacher 1 Rechtsgrundlagen Unternehmerverantwortung Haftung 2 Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz,
MehrRABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren
Umsetzungspflichten der Industrie beim Erscheinen neuer Verordnungen technischen Regeln Stand der Sicherheitstechnik Haftungsfragen bei Nichtbeachtung Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt
MehrBESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)
BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2
MehrErfahrungen mit dem 326 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Verfolgung von Verstößen gegen Abfallverbringungsrecht
Erfahrungen mit dem 326 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Verfolgung von Verstößen gegen Abfallverbringungsrecht Pfrogner, LUNG Oktober 2014 Abfallverbringung: Gliederung des Vortrages 1. Einführung in die grenzüberschreitende
Mehra) Schutzobjekte ( Umweltmedien ): Wasser, 324 StGB Boden, 324a StGB Luft, 325 StGB Schutzgebiet, 329 StGB
1 Vorlesung Umweltstrafrecht VIII. Aufbau der Delikte/Systematik 1. Schutzrichtung: 324 ff. StGB lassen sich nach Schutzobjekten (nur bestimmte Güter sind geschützt) und nach verbotenen Tätigkeiten unterscheiden
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrRAe Dr. Reip & Köhler Jena - Hildburghausen. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien
RAe Dr. Reip & Köhler Jena - Hildburghausen Rechtsanwälte für Recht der Rechtliche Aspekte beim Bau und Betrieb von Geothermie-Anlagen 2. Geothermietagung IHK Gera und Erdwärme Thüringen e.v. 18.-19. März
MehrHamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010
Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch
MehrBeamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11
Beamte Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht StGB 11 Amtsträger ist wer nach Deutschem Recht...Beamter und Richter ist (...) nicht, wer
MehrAusweisung von Ausländern aufgrund strafbarer Handlungen
Ausweisung von Ausländern aufgrund strafbarer Handlungen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Ausweisung von Ausländern aufgrund strafbarer Handlungen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 11. April 2016 Fachbereich:
MehrAchtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten!
Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Gliederung Einführung Immobilienmarkt Abgrenzung öffentliches + privates Baurecht Baugenehmigung Bauplanungsrecht
MehrVerantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen
Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei
MehrBürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil (Schnuppervorlesung am 11. August 2016) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2016/17
Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil (Schnuppervorlesung am 11. August 2016) Wintersemester 2016/17 Beispiel 1 Fahrradfahrer F fährt mit seinem Fahrrad die Werther Straße in Bielefeld Richtung Stadt.
MehrStrahlenschutz von A Z O
Anhang O Organisationsstrukturen im Strahlenschutz Die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung sprechen zwei Personengruppen an, die Pflichten haben und Aufgaben zu erfüllen haben. Es handelt
MehrGenehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage
Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Einführung Was müssen Anlagenbetreiber beim Einsatz von Rüben in Biogasanlagen
MehrDie planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich
Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Rechtsanwalt Frank Sommer Oberbergkirchen, 15. Februar 2012 RA Frank Sommer: Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Vorstellung
MehrVerantwortlichkeiten der Abfallwirtschaftsbeteiligten
NGS Umweltrecht Aktuell XIII Hannover, 10.07.2014 Verantwortlichkeiten der Abfallwirtschaftsbeteiligten Dr. Joachim Hagmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht www.baumeister.org BAUMEISTER
MehrInformationsveranstaltung. «Vollzug Umweltrecht in den Gemeinden» Rechtliche Grundlagen. KUSPO Münchenstein. 31. Oktober 2014
Informationsveranstaltung «Vollzug Umweltrecht in den Gemeinden» Rechtliche Grundlagen KUSPO Münchenstein 31. Oktober 2014 Übersicht USG Bundesverfassung Bundesgesetz über den Umweltschutz Grundsätze und
MehrMünchener Kommentar zum Strafgesetzbuch
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 6 JGG (Auszug) Nebenstrafrecht I Strafvorschriften aus: AMG BtMG GÜG TPG TFG GenTG TierSchG BNatSchG VereinsG VersammlG Bandredakteure: Professor Dr. Otto Lagodny
MehrBoris Mattes. Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des 233 StGB
Boris Mattes Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des 233 StGB Hartung-Gorre Verlag Konstanz 2011 Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 A. Einleitung
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz
Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtspflichten Wer hat Pflichten? Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? Wer hat Rechtspflichten? Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz Unternehmensform
MehrVorlesungsübersicht Planungs- & Umweltrecht Teil I und II
Vorlesungsübersicht Planungs- & Umweltrecht Teil I und II Teil I Allgemeiner Teil Umweltrecht UWR AT 1. Abschnitt Allgemeine Grundlagen I) Begriff, Einteilung und Rechtsquellen des Umweltrechts Umweltrecht
MehrBürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2013/14
Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil Wintersemester 2013/14 Beispiel 1 Fahrradfahrer F fährt mit seinem Fahrrad die Werther Straße in Bielefeld Richtung Stadt. Dort hat gerade Autofahrer A geparkt.
MehrVerständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden.
Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden. Basel, 1. März 2016 Dr. Karsten Randt A. Ausgangslage In den letzten
MehrStrafgesetzbuch: StGB
Strafgesetzbuch: StGB Textausgabe von Prof. Dr. Thomas Weigend 51. Auflage Strafgesetzbuch: StGB Weigend schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Strafgesetzbuch
MehrRechtliche Herausforderungen und Stolpersteine
Wie sicher ist unser System? Patientensicherheit, Risikomanagement und Fehlerkultur Schein oder Sein? Rechtliche Herausforderungen und Stolpersteine Juristische Betrachtung Mag. Rita M. Offenberger Klagenfurt,
MehrIV. Unterlassungsdelikte 1. Produkthaftung 2. Geschäftsherrenhaftung 3. Betriebliche Aufsichtspflichtverletzung, 130 OWiG
IV. Unterlassungsdelikte 1. Produkthaftung 2. Geschäftsherrenhaftung 3. Betriebliche Aufsichtspflichtverletzung, 130 OWiG IV. Unterlassungsdelikte 1. Produkthaftung Garantenstellung aus Ingerenz? Lederspray:
Mehr- 12. in der Fassung vom 26. September 2002 ( BGBl.I S.3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1865)
- 12 Anlage 1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung vom
MehrWissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arzt und pharmazeutischer Industrie
Westpfahl & Spilker Rechtsanwälte München Leipzig Wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arzt und pharmazeutischer Industrie Ein Überblick über die Rahmenbedingungen aus rechtlicher Sicht (Schwerpunkt:
MehrVerantwortung und Haftung im Bereich Windenergie
Verantwortung und Haftung im Bereich Windenergie BGV A3- Ein Thema nicht nur für Betreiber und Betriebsführer Quelle 8.2 Consulting AG 22. Windenergietage MARTINA BEESE Rechtsanwältin MARTINA BEESE Rechtsanwältin
MehrÖffentliches Umweltrecht 2 Besonderes öffentliches Umweltrecht II
Interdisziplinäres Fernstudium Umweltwissenschaften - infernum Öffentliches Umweltrecht 2 Besonderes öffentliches Umweltrecht II von Dr. Ulrich Repkewitz Hagen/Oberhausen, 2012 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis
MehrAnna Kirchner Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz
GEWÄSSERENTWICKLUNG AKTUELL 2014 LANDWIRTSCHAFTLICHE DRAINAGEN UND GEWÄSSERUNTERHALTUNG Anna Kirchner Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz Ausgangslage: WRRL und WHG 2010 1. Bewirtschaftungsgrundlagen
Mehr12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen
12. IHK-Umweltkongress Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen Isabell Fritsch M.Eng. GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH www.gut.de Überblick 1. Pflichten
MehrBaulärm und Recht Was Bauherrn, Planer und Bauunternehmer wissen sollten!
Baulärm und Recht Was Bauherrn, Planer und Bauunternehmer wissen sollten! Häufige Gerichtsverfahren: Das Jeder-Prinzip : Baulärm: Emission Immission Was ist das? Emission Transmission Immission 3 BImSchG*
MehrTerminplan Stunde
Terminplan 22.10.2013 1. Stunde 1. Teil: Einführung und Überblick 1: Vom Schlagwort zur Definition I. Wirtschaftsstrafrecht als Schlagzeile in den Medien, prominente Fälle II. Exkurs: Strafrechtliche Aufarbeitung
Mehr508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten
508-1 BGI 508-1 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (siehe 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, 13 Abs. 2 ArbSchG, 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII,
MehrUnternehmerfreiheit und Verantwortung am Beispiel der DGUV Vorschrift 2
Unternehmerfreiheit und Verantwortung am Beispiel der DGUV Vorschrift 2 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Unternehmerfreiheit: Begriffsklärung Die
MehrHauswarte mit eidg. Fachausweis
Hauswarte mit eidg. Fachausweis Fachteil Umwelt Umweltschutz in der Schweiz Herzlich willkommen! Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss verschmutzt und der letzte Fisch gefangen ist, werdet
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Az: 700.74 / 1897 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und vom 16.Juni 1997 Änderungen Gemeinderat am 05.12.2005 Inkraftgetreten am 01.01.2006
MehrAmtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50
98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:
MehrKreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Textausgabe mit Erläuterungen 3., neubearbeitete Auflage von Thomas Pschera, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Frankfurt am Main/Mannheim, unter Mitarbeit
MehrSicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen
Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen 02.06.2015 Allgemeine Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Stefan Köck ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Arbeitgeber sind verpflichtet, die
MehrGrundlagen der Bauzeit Teil I
Grundlagen der Bauzeit Teil I Rechtsanwalt Jörn Bröker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Heinemann & Partner, III. Hagen 30, 45127 Essen fon: 0201/1095-710 fax: 0201/1095-800 mail:broeker@raehp.de
MehrDer Ausgangszustandsbericht aus Sicht der chemischen Industrie in Nordrhein-Westfalen. Dr. Carla Ralfs, VCI-NRW, BWK-Veranstaltung, 15.
Der Ausgangszustandsbericht aus Sicht der chemischen Industrie in Nordrhein-Westfalen Dr. Carla Ralfs, VCI-NRW, BWK-Veranstaltung, 15. März 2016 Wer ist der VCI? Seit 1877 Vertritt die wirtschaftspolitischen
MehrForum Umweltrecht. Haftung und Verantwortung im Umweltbereich. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft
Forum Umweltrecht Haftung und Verantwortung im Umweltbereich Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft 27. April 2012, IHK Potsdam Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft,
MehrRechtliche Grundlagen im WRD
DLRG OG Sehnde e.v. 6. März 2006 Warum rechtliche Grundlagen? Das Rechtssystem in Deutschland Regelt Ansprüche natürlicher oder juristischer Personen untereinander BGB z.b. Schadensersatz Öffentliches
MehrHaftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 -
Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt Honorarprofessor für Produkt- und Technikrecht an der Universität Kassel NÖRR STIEFENHOFER
MehrA) Die öffentlich-rechtliche Klausur im Juristischen Staatsexamen
EINFÜHRUNG 1 EINFÜHRUNG A) Die öffentlich-rechtliche Klausur im Juristischen Staatsexamen In jedem juristischen Staatsexamen wird die Bewältigung mindestens einer Klausur aus dem Öffentlichen Recht verlangt,
MehrImmissionsschutzrecht III
Ausgangsfall: Für den Betrieb seiner Brauerei unterhält B eine gewerberechtlich genehmigte Dampfkessel-und Feuerungsanlage. Nachdem der TÜV festgestellt hatte, dass die Staubgrenzwerte der TA Luft im Normalbetrieb
MehrBayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) KOMMENTAR begründet von Ministerialdirigent a. D. Dr. Josef Prandl und Landrat a. D. Dr. Joachim Gillessen, fortgeführt von Dr. Joachim Gillessen, Landrat
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Bundesrat Drucksache 122/07 16.02.07 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - In - U Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
MehrDie materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren
Jan Markus Schulte Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren Nomos Inhalt Einleitung 11 Kapitel 1: Wiedergutmachung und Strafrecht 14 A. Gang der Gesetzgebung 14 B. Wiedergutmachung und Strafzwecke
MehrAktuelle Rechtslage hinsichtlich der Ausweisung straffälliger Ausländer
Aktuelle Rechtslage hinsichtlich der Ausweisung straffälliger Ausländer Nach geltender Rechtslage ist eine Ausweisung straffälliger Ausländer ohne rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung möglich, wenn
MehrJosten Müggenborg Weyers Rechtsanwälte. Die Haftung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter Wege zur gerichtsfesten Unternehmensorganisation
Josten Müggenborg Weyers Rechtsanwälte Arbeitsschutzkongress in Göttingen am 01.09.2005: Die Haftung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter Wege zur gerichtsfesten Unternehmensorganisation von Hans-Jürgen
MehrBayerisches Landesamt für Umwelt. Sachstand bei der Novellierung der Bundes- Anlagenverordnung VUmwS
Sachstand bei der Novellierung der Bundes- Anlagenverordnung VUmwS Föderalismusreform Grundgesetzänderungen bzgl. Wasserhaushalt Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 75) entfallen Einführung der
MehrGrundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13
Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012 Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 A. Gegenstand und Ziel der Vorlesung, Organisatorisches B. Begriff und Funktionsweise
MehrBetreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis
ATA Tagung 2016 Betreiberverantwortung im technischen Facility Management der Hochschulen Aachen, 13. Mai 2016 Agenda Betreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche
MehrGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.
Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken
MehrCompliance Anforderungen bei Windenergieprojekten Windenergietage Dr. Daniela Schäfrich
Compliance Anforderungen bei Windenergieprojekten Windenergietage 2015 Dr. Daniela Schäfrich Gliederung I. Was ist Compliance? II. Compliance Bedeutung in der Praxis III. Der städtebauliche Vertrag IV.
MehrUmweltkriminalität in Brandenburg aktuelle Situation und Erfahrungen aus der Ermittlungspraxis
Umweltkriminalität in Brandenburg - aktuelle Situation und Erfahrungen aus der Ermittlungspraxis KHK Jäkel, FD LKA; LKA 222 Bearbeitungsstruktur der Bekämpfung von Umweltkriminalität im Land Brandenburg
MehrUnbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb
JKU Workshop Luftfahrtrecht Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb Austro Control GmbH 07.11.2016 DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION Luftfahrtgesetz Abgrenzung Flugmodelle und unbemannte
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 15. Juli 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 227/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 15. Juli 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja
MehrRechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand
Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Die ArbStättV Grundlagen
MehrPflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz
Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz 280 I BGB, insbesondere Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Zweistufiger Aufbau des deutschen Haftungsrechts
MehrProfil 3: Unternehmensentwicklung und rechtliche Rahmenbedingungen
Profil 3: Unternehmensentwicklung und rechtliche Rahmenbedingungen Öffentliches Wirtschaftsrecht und Regulierungsrecht Hier: GewR, UmweltR, BranchenR Sommersemester 2008 peter.oligmueller@fh-gelsenkirchen.de
MehrÖffentliches Umweltrecht 2 Besonderes öffentliches Umweltrecht I
Interdisziplinäres Fernstudium Umweltwissenschaften - infernum Öffentliches Umweltrecht 2 Besonderes öffentliches Umweltrecht I von Dr. Ulrich Repkewitz Hagen/Oberhausen, 2012 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
MehrAnforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht
Obj100 Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht Beispiele aus der Praxis: Verlegen eines Parkettbodens anstelle bisherigen Teppichbelags Änderung des Bodenaufbaus
MehrGesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/763 Landtag 18. Wahlperiode 12.02.2013 Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2013 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 12. Februar 2013
MehrPflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz
Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz 280 I BGB, insbesondere Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Zweistufiger Aufbau des deutschen Haftungsrechts
MehrNichtbeachtung der BetrSichV und fehlende Gefährdungsbeurteilung
Nichtbeachtung der BetrSichV und fehlende Gefährdungsbeurteilung Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Arbeitsschutz in Deutschland Deutschland hat
MehrRechtliche Grundlagen FeM - ambulant
Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz
MehrVerordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (Sachverständigenverordnung VPSW) Vom 22. November 2010 (GVBl S. 772) BayRS 753-1-14-U
VPSW: Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (Sachverständigenverordnung VPSW) Vom 22. November 2010 (GVBl S. 772) BayRS 753-1-14-U ( 1 9) Verordnung über private Sachverständige
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom mit Änderung vom
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom 19.12.1995 mit Änderung vom 30.10.2001 Auf Grund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg
MehrRechtsgrundlagen der Modellfliegerei
Deutscher Aero Club e.v. Dr. jur. Walter Felling: 1 / 5 Zum Autor: Dr. jur. Walter Felling ist als Rechtsanwalt und Dipl.-Betriebswirt hauptberuflich mit dem Bankrecht, IT-Recht und Wirtschaftsrecht beschäftigt.
Mehr