Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

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1 Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr Augsburg Tel.: / Fax: / kanzlei@meidert-kollegen.de Kanzlei München Maximiliansplatz München Tel.: 0 89 / Fax: 0 89 / muenchen@meidert-kollegen.de

2 Skript Rechtsanwälte Axel Weisbach Veröffentlichungen Seite 2

3 Hilfsmittel Gesetzestext Umweltrecht, Beck-Texte im dtv (neueste Auflage) Lehrbücher Koch, Umweltrecht, 3.Auflage, 2010 Erbguth/Schlacke, Umweltrecht, 4.Auflage, 2012 Seite 3

4 Zitierweise bei Gesetzen Unterscheide: und Art. Absatz: im Gesetzestext (1), zitieren: Abs.1 oder I Satz: im Gesetzestext hochgestellte arabische Ziffer, zitieren: S.1 oder 1 Aufzählung: fortlaufende arabische Ziffern, zitieren: Nr.1 Am Ende Abkürzung des Gesetzes Beispiel: 5 Abs.1 Nr.3 BImSchG Seite 4

5 Aufbau der Vorlesung Einführung in das Umweltrecht Einzelne Umweltrechtsgebiete Immissionsschutzrecht Wasserrecht Bodenschutzrecht Naturschutzrecht Erneuerbare Energien Umweltstrafrecht Umwelthaftungsrecht Seite 5

6 I. Einführung in das Umweltrecht Seite 6

7 Einführungsfälle (1) Errichtung einer Anlage zum Warmwalzen von Stahl 25 Tonnen Stahl je Stunde Genehmigung erforderlich? Welche? Seite 7

8 Einführungsfälle (2) Betrieb eines Braunkohleofens am Lech zur Stromversorgung Entnahme von Lechwasser zur Reinigung Säuberung durch Spezialfilter und anschließende Rückleitung in den Lech Gutachten ergibt, dass chemische Stoffe im Wasser verbleiben, die für Fische gefährlich sind Auflage der Behörde, dass Einleitung nur nach Bau einer Kläranlage zugelassen wird Zulässig? Seite 8

9 Einführungsfälle (3) Der Betreiber aus Fall (2) hält sich nicht an die Auflage und leitet das mit chemischen Stoffen verunreinigt Wasser trotzdem in den Lech ein Macht sich der Betreiber strafbar? Welche Strafe droht ihm? Seite 9

10 Einführungsfälle (4) A-GmbH hat von der B-GmbH ein Grundstück gepachtet und betreibt darauf ein Tanklager Nach Beendigung des Pachtverhältnisses sowie des Tanklagers stellt die Behörde eine erhebliche Kontamination auf dem Grundstück fest Die Behörde nimmt die B-GmbH als Eigentümer in Anspruch und verlangt die Sanierung Kann die B-GmbH von der A-GmbH Ersatz der Sanierungskosten verlangen? Seite 10

11 Struktur und Aufbau des Rechts Recht Öffentliches Recht Zivilrecht Strafrecht Verwaltungs -recht Verfassungs -recht Umweltrecht Baurecht Polizeirecht Beamtenrecht.

12 Struktur und Aufbau des Rechts Staat z.b. Genehmigungsbehörde Öffentliches Recht Der Bereich des Öffentlichen Rechts regelt das Verhältnis zwischen Staat und Privatpersonen Privatperson z.b. Anlagenbetreiber

13 Struktur und Aufbau des Rechts Staat Privatperson Zivilrecht Privatperson Der Bereich des Zivilrechts regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten (natürliche und juristische Personen, z.b. GmbH) untereinander

14 Struktur und Aufbau des Rechts Recht Öffentliches Recht Zivilrecht (z.b. 1,2 UmweltHG, BGB) Strafrecht (z.b. 324 StGB) Verwaltungs -recht Verfassungs -recht Umweltrecht (BImSchG, WHG, ) Baurecht Polizeirecht Beamtenrecht.

15 Struktur und Aufbau des Umweltrechts Umweltrecht als Querschnittsrecht Vorschriften des Umweltrechts finden sich in unterschiedlichen Rechtsgebieten Schwerpunkt: Öffentliches Umweltrecht (Rechtsverhältnis zwischen Staat/Behörden und Privaten) Seite 15

16 Umweltstrafrecht Seite 16

17 Einführungsfall Lechwasser U betreibt einen Braunkohleofens am Lech zur Stromversorgung Entnahme von Lechwasser zur Reinigung Säuberung durch Spezialfilter und anschließende Rückleitung in den Lech; dadurch zu 100% gereinigtes Wasser Gutachten ergibt, dass chemische Stoffe im Wasser verbleiben, die für Fische gefährlich sind Diese Stoffe können nur durch eine Kläranlage beseitigt werden U beantragt eine wasserrechtliche Erlaubnis Auflage der Behörde, dass Erlaubnis zur Einleitung nur nach Bau einer Kläranlage erteilt wird Seite 17

18 Einführungsfall Lechwasser U hält sich nicht nicht an die erteilte Auflage und leitet das Wasser ungereinigt in den Lech ein. Frage: Macht sich U strafbar? Lösung: 324 StGB Gewässer wird in seiner Eigenschaft nachteilig verändert Seite 18

19 Historie Bis 1980 im Nebenstrafrecht verankert : 18.Strafrechtsänderungsgesetz Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (1.UKG) : 31.Strafrechtsänderungsgesetz 2.UKG Teilweise neue Straftatbestände (z.b. 324a StGB) Erweiterung bestehender Straftatbestände Weitere Umweltstraftatbestände im Nebenstrafrecht Seite 19

20 Überblick Strafrecht 324 ff. StGB Ordnungswidrigkeiten vgl. Umweltfachgesetze Nur individuelle Verantwortlichkeit Auch Verantwortung des Unternehmens, vgl. 30 OWiG Rechtsfolgen: Freiheitsstrafe Geldstrafe Rechtsfolge: Bußgeld Seite 20

21 Straftatbestände der 324 ff. StGB a a a 330 d Gewässerverunreinigung Bodenverunreinigung Luftverunreinigung Verursachung von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen Unerlaubter Umgang mit Abfällen Unerlaubtes Betreiben von Anlagen Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften Begriffsbestimmungen Seite 21

22 Straftatbestände im Nebenstrafrecht 71 BNatSchG 27 ChemG 39 GenTG 17 TierSchG Seite 22

23 Verwaltungsrechtsakzessorietät Grundsatz: Abhängigkeit des Umweltstrafrechts vom Umweltverwaltungsrecht Was verwaltungsrechtlich erlaubt ist, kann grds. kein strafbares Verhalten sein Aber: keine Bindung, wenn behördliche Entscheidung z.b. durch Täuschung zustande gekommen ist Seite 23

24 Betriebliche Verantwortlichkeiten Nicht nur Verantwortlichkeit des unmittelbar Ausführenden Eigenes strafbares Verhalten des Geschäftsführers/ Betriebsleiters z.b. durch Überwachungs- oder Organisationsverschulden Keine Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortung durch Aufgabendelegation Lederspray-Urteil des Bundesgerichtshofs v Für die gesamte Geschäftsleitung besteht in Krisenzeiten und in Ausnahmesituationen eine Generalverantwortung und Allzuständigkeit In den übrigen Fällen bleibt es bei der Ressortzuständigkeit Bei Nichtbesetzung des Umweltressorts ist die gesamte Geschäftsführung verantwortlich Seite 24

25 Betriebliche Verantwortlichkeiten Pflichten des Unternehmers Risikoanalyse: Ermittlung der gefahrenträchtigen Unternehmensbereiche und eventueller Gefahren; Anweisungen zum Schutz gegen potentielle Gefährdung Einrichten eines Kontrollsystems: Ausübung der Aufsicht bis auf die unterste Ebene Aufbau eines Informationssystems, das zuverlässig über die Einhaltung der erlassenen Anweisungen unterrichtet Aber: Keine rechtliche Vorgabe bzgl. Details der Organisations- und Aufsichtspflichten Umstände des Einzelfalls Risiko verbleibt beim Unternehmen Problem: Finanzierung von Umweltcontrolling bei kleineren oder mittelständischen Betrieben Seite 25

26 Quelle: PKS 2011 Seite 26

27 Seite 27 Quelle: PKS 2012

28 Seite 28 Quelle: PKS 2012

29 Seite 29 Quelle: PKS 2012

30 Seite 30 Quelle: PKS 2012

31 Seite 31 Quelle: PKS 2012

32 Quelle: PKS 2012 Seite 32

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