Stadt Meisenheim. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

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1 Stadt Meisenheim Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1

2 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Stadt Meisenheim I. Haushaltssatzung: Seite 3-7 II. Vorbericht: Seite 8-42 III. Haushaltsplan: 1. Ergebnishaushalt Gesamthaushalt (weiß) Seite a) Übersicht über die Teilhaushalte und die zugeordneten Produkte Seite b) Teilhaushalt 1 (EH) Seite c) Teilhaushalt 2 (EH) Seite d) Teilhaushalt 3 (EH) Seite e) Teilhaushalt 4 (EH) Seite f) Teilhaushalt 5 (EH) Seite g) Teilhaushalt 6 (EH) Seite h) Teilhaushalt 7 (EH) Seite i) Teilhaushalt 8 (EH) Seite j) Teilhaushalt 9 (EH) Seite k) Muster 27 Seite Finanzhaushalt Gesamthaushalt (gelb) Seite a) Übersicht über die Teilhaushalte und die zugeordneten Produkte Seite b) Teilhaushalt 1 (FH) Seite c) Teilhaushalt 2 (FH) Seite d) Teilhaushalt 3 (FH) Seite e) Teilhaushalt 4 (FH) Seite f) Teilhaushalt 5 (FH) Seite g) Teilhaushalt 6 (FH) Seite h) Teilhaushalt 7 (FH) Seite i) Teilhaushalt 8 (FH) Seite j) Teilhaushalt 9 (FH) Seite k) Muster 28 Seite Investitionsübersicht und Erläuterungen zu den geplanten Investitionen (grün) Seite Erläuterungen zu den Personalkosten und Stellenplan (blau) Seite Schuldenübersicht (rosa) Seite Darlehensübersicht (rosa) Seite Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (weiß) Seite Freie Finanzspitze (orange) Seite

3 Haushaltssatzung der Stadt Meisenheim für das Jahr vom Der Stadtrat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: Festgesetzt werden 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigk eit ,00 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ,00 Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 4.571,00 3

4 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für - zinslose Kredite auf 0,00 - verzinste Kredite auf 0,00 zusammen auf 0,00 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, werden festgesetzt auf 0,00 Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, belaufen sich auf 0,00 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 320% - Grundsteuer B 365% b) Gewerbesteuer 365% Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 60,00 - für den zweiten Hund 120,00 - für jeden weitern Hund 180,00 - für den ersten gefährlichen Hund 500,00 - für den zweiten gefährlichen Hund 1.000,00 - für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.500,00 4

5 Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2006 (GVBl. S. 401) werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Wegebaubeiträge (für Feld-, Weinbergs- und Waldwege) 5 Gebühren und Beiträge für das Haushaltsjahr je Ar erschlossene Grundstücksfläche 0,15 EUR 6 Eigenkapital Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,59 EUR (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,27 EUR (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,19 EUR (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,71 EUR (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,33 EUR (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,62 EUR (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,38 EUR (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,77 EUR (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,46 EUR (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,98 EUR (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. 100 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz liegen vor, wenn: 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen a) Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen Betrag von überschreiten. b) Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen Betrag von überschreiten. Ein erheblicher Jahresfehlbetrag gem. 100 Abs. 4 i.v.m. 98 Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. 100 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative GemO liegt vor, wenn: c) Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen Betrag von überschreiten. d) Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen Betrag von überschreiten. 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. 5

6 9 Kreditaufnahmen Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gem. der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt, zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen. Mit dem Stadtbürgermeister ist Einvernehmen herzustellen. Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim Meisenheim, den Stadt Meisenheim Meisenheim, den (Kron) Bürgermeister (Heil) Stadtbürgermeister 6

7 Hinweise: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeindverwaltung Meisenheim, Obertor 13, Zimmer 33, in der Zeit vom bis, während der Öffnungszeiten (s.u.) öffentlich aus. Öffnungszeiten: Vormittags: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Nachmittags: Montag bis Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr bis Uhr geschlossen Uhr bis Uhr geschlossen Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung, ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis: Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten als ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Meisenheim, den Meisenheim, den (Kron) Bürgermeister (Heil) Stadtbürgermeister 7

8 Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Meisenheim für den Haushalt gem. 6 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Inhaltsübersicht: 1. Allgemeines: 1.1 Wohnbevölkerung 1.2 Bevölkerungsentwicklung 1.3 Schulpflichtige Kinder 1.4 Kinderzahl in der Kindertagesstätte 2. Finanzkraft: 2.1 Übersicht über die Steuerkraftmesszahlen 2.2 Darstellung der Steuerkraft (Vorläufige Berechnung ) 2.3 Darstellung der Steuerkraft (Endgültige Berechnung ) 2.4 Verbandsgemeindeumlage 2.5 Berechnung der Verbandsgemeindeumlage: 2.6 Kreisumlage 2.7 Schlüsselzuweisung B2 2.8 Sonderumlagen nach LFAG 3. Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft 3.1 Haushaltsjahr 3.2 Haushaltsjahr 3.3 Haushaltsjahr 8

9 4. Ausblick über die wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten 5. Entwicklung der Jahresergebnisse 6. Entwicklung der Investitionen und deren Auswirkung auf den Ergebnis- u. Finanzhaushalt 7. Entwicklung der Investitionskredite 9.1 Haushaltsjahr 9.2 Haushaltsjahr 9.3 Haushaltsjahr 8. Entwicklung des Eigenkapitals 9. Rückstellungen 10. Verschuldung 11. Abschließende Beurteilung 11.1 Ergebnishaushalt 11.2 Finanzhaushalt 9

10 1. Allgemeines: 1.1. Wohnbevölkerung: Stadt Meisenheim Stand: Stand: Stand: Stand: Stand: a) Ergebnis der Volkszählung am 24. Mai 1987 (2.837) b) Fortschreibung (Einwohnerzahl) mit Hauptwohnsitz c) Veränderung Zunahme Abnahme d) Sterbefälle Altersgliederung der Bevölkerung zum Altersgruppen M in % W in % gesamt in % bis 9 Jahre 83 2, , , Jahre 152 5, , , Jahre 174 6, , , Jahre 156 5, , , Jahre 156 5, , , Jahre 267 9, , , Jahre 189 6, , , Jahre 110 3, , , Jahre 71 2, , , Jahre 13 0, , ,685 ab 100 Jahre 0 0, , ,036 Gesamt: , , Quelle: Gemeindestatistik zum

11 1.2. Bevölkerungsentwicklung: Die Darstellung der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung wurde der Statistischen Analyse Rheinland-Pfalz 2050 Zweite regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung (Basisjahr 2006) des Statistischen Landesamtes entnommen. Die Berechnungen für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden erfolgt auf der Basis der Kreisergebnisse der mittleren Variante der Modellrechnungen, die eine konstante Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau, eine bis 2060 um etwa sieben Jahre steigende Lebenserwartung und einen jährlichen landesweiten Wanderungsüberschuss in Höhe von Personen unterstellt. 11

12 1.3. Schulpflichtige Kinder: Quelle: Statistisches Landesamt ( Schulpflichtige Kinder in der Bildung der VG Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung Verbandsgemeinde Meisenheim Meisenheim ( ) Stand: Stand: Stand: Stand: a) Grundschule b) Realschule plus Kinderzahl in der Kindertagesstätte: Kinderzahl in der Kindertagesstätte Eröffnung Kindergarten Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung ( ) Stand: Stand: Stand: Stand: a) VG-Kindertagesstätte Meisenheim insg davon: vormittags vormittags und nachmittags ganztags Hortkinder (Schulbetreuung) b) Ortsgemeinde Becherbach Kindertagesstätte + Kindergarten zusammen Davon entfallen: G R K G R K G R K G R K Meisenheim ( G ) Grundschüler Stand am des Jahres ( K ) Kindertagesstättenkinder Stand am des Jahres ( R ) Realschule plus Stand am des Jahres 12

13 2. Finanzkraft 2.1. Übersicht über die Steuerkraftmesszahlen: Steuern und Zuweisungen 2016 endgültig endgültig endgütltig vorläufig Grundsteuer A (insgesamt): Grundsteuer B (insgesamt): Gewerbesteuer (insgesamt): Einkommensteuer (insgesamt): = Steuerkraftmesszahl Schlüsselzuweisung B 2 der Stadt Meisenheim , , , ,00 = Umlagegrundlage , , , ,00 Steuerkraftmesszahl je Einwohner in der Stadt Meisenheim 902,23 960, ,18 907,42 im Land Rheinland Pfalz (vgl. Haushaltsrundschreiben) Schwellenwert gem. 8 LFAG 701,82 711,18 750,91 834,56 Beachte: IST-Aufkommen an Steuern in der Zeit vom des vorvergangenen Jahres bis zum des vergangenen Jahres geteilt durch die Hebesätze (vgl. 13 Abs. 3 LFAG). 13

14 2.2. Darstellung der Steuerkraft (Vorläufige Berechnung ): Vorläufige Umlagegrundlage ( 25 und 26 LFAG) (Angabe in vollen Euro) Ortsgemeinden Steuerkraft- Schlüssel- Zusammen Umlagebedarf Anteil an nachrichtlich nachrichtlich nachrichtlich Kindergarten messzahlen zuweisung Spalte 2 bis 3 bei VG- VG-Umlage VG-Umlage VG-Umlage Kreisumlage Umlage A Umlagesatz Haushalts- Haushalts- Haushalts- 47,0 5,05200 (Stadt = B2) 39 jahr jahr jahr v. H. v.h. v. H. aus Sp. 4 Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Spalte 9 Spalte Abtweiler ,99 2,31 2, Becherbach ,52 9,28 9, entfällt 03 - Breitenheim ,58 4,30 4, Callbach ,09 3,92 4, Desloch ,06 3,56 3, Hundsbach ,53 4,08 4, Jeckenbach ,61 2,48 2, Lettweiler ,52 2,33 2, Löllbach ,46 2,14 2, Meisenheim ,64 44,74 45, Raumbach ,36 6,73 4, Rehborn ,37 7,51 7, Reiffelbach ,80 2,48 2, entfällt 14 - Schmittweiler ,33 2,06 2, Schweinschied ,14 2,09 1, Insgesamt OG: ,00 100,00 100, Investitionsschlüsselzuweisung Kreisuml. VG 47 v. H. Verbandsgemeinde : (Schlüsselzuweisung B 2 = nach Finanzbedarf) (Schlüsselzuweisung B 1 für übertragenen Wirkungskreis) Kreisumlage gesamt nachrichtlich Schlüsselzuweisung A: Ermittlung der Schlüsselzuweisung B2 der Stadt Meisenheim gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, 11 Abs. 5 i.v.m. Abs. 4 Nr. 2 LFAG. 14

15 2.3. Darstellung der Steuerkraft (endgültige Berechnung ): Endgültige Umlagegrundlage ( 25 und 26 LFAG) (Angabe in vollen Euro) Ortsgemeinden Steuerkraft- Schlüssel- Zusammen Umlagebedarf Anteil an nachrichtlich nachrichtlich nachrichtlich Kindergarten messzahlen zuweisung Spalte 2 bis 3 bei VG- VG-Umlage VG-Umlage VG-Umlage Kreisumlage Umlage A Umlagesatz Haushalts- Haushalts- Haushalts- 47,0 5,210 39,0355 jahr jahr jahr 2016 v. H. v.h. (Stadt = B2) v. H. aus Sp. 4 zzt. offen Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Spalte 9 Spalte Abtweiler ,31 2,28 2, Becherbach ,28 9,55 9, entfällt 03 - Breitenheim ,30 4,32 4, Callbach ,92 4,02 4, Desloch ,56 3,88 4, Hundsbach ,08 4,20 4, Jeckenbach ,48 2,56 2, Lettweiler ,33 2,31 2, Löllbach ,14 2,23 2, Meisenheim ,74 45,85 43, Raumbach ,73 4,64 4, Rehborn ,51 7,74 8, Reiffelbach ,48 2,43 2, entfällt 14 - Schmittweiler ,06 2,11 2, Schweinschied ,09 1,88 2, Insgesamt OG: ,00 100,00 100, Investitionsschlüsselzuweisung Kreisuml. VG 47,0 v. H. Verbandsgemeinde : (Schlüsselzuweisung B 2 = nach Finanzbedarf) (Schlüsselzuweisung B 1 für übertragenen Wirkungskreis) Kreisumlage gesamt nachrichtlich Schlüsselzuweisung A: Ermittlung der Schlüsselzuweisung B2 der Stadt Meisenheim gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, 11 Abs. 5 i.v.m. Abs. 4 Nr. 2 LFAG. 15

16 2.4. Anteil der Verbandsgemeinde an der Schlüsselzuweisung B1/ B2 (Sz) und Investitionsschlüsselzuweisungen nach LFAG: Schlüsselzuweisung B1: Die Sz B1 wird gem. 9 Abs. 2 Nr. 1 LFAG für den übertragenen Wirkungskreis gezahlt. Berechnung: Einwohner (7.627) x 10 EUR , , , , , , , , , Schlüsselzuweisung B2: Die Sz B2 wird gem. 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG nach Finanzbedarf gezahlt. Berechnung: endgültig endgültig endgültig vorläufig endgültig vorläufig Gesamtansatz: "normaler" Grundbetrag Bedarfsmesszahl: Finanzkraftmesszahl (ab 2011: 34% der Umlagegrundlage) Unterschiedsbetrag: davon 60 v.h. (neu aufgrund Änderung LFAG) abzüglich Anteil B2 Stadt Anteil Ortsgemeinden - entfällt Aufkommen der Schlüsselzuweisung B2 (ohne B2 der Stadt und B1 VG)

17 Investitionsschlüsselzuweisung: Um insbesondere die finanzschwächeren Gemeindeverbände zu einer Erhöhung ihrer Investitionen und zur Durchführung von Investitionsfördermaßnahmen zu veranlassen, werden gem. 10 LFAG den Verbandsgemeinden Investitionsschlüsselzuweisungen gewährt. Berechnung: endgültig endgültig endgültig vorläufig endgültig vorläufig Gesamtansatz: "erhöhter" Grundbetrag Bedarfsmesszahl: Finanzkraftmesszahl (34% der Umlagegrundlage) Unterschiedsbetrag: davon 1/ Unterschiedsbetrag: B Aufkommen der Investitionsschlüsselzuweisung

18 Textliche Erläuterungen zu den Festsetzungen der Schlüsselzuweisungen der Verbandsgemeinde Meisenheim für das Jahr : (Planungsgrundlage sind die Orientierungsdaten des Statistischen Landesamtes) B1: Zum Stichtag lebten 73 Einwohnerinnen/ Einwohner weniger in der Verbandsgemeinde Meisenheim als im. Dies wirkt sich negativ auf die Berechnung der Schlüsselzuweisungen B1 aus. Pro Einwohner wird hier ein Betrag von 10 gezahlt. Berechnung: Ew x 10 /Ew = EUR (: EUR) B2: Der Rückgang der Einwohner führt ebenfalls zu einem niedrigeren Hauptansatz zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen B2. Der Gesamtansatz beträgt ( 3118). Dieser wird mit einen neu festgesetzten Grundbetrag in Höhe von EUR ( EUR) multipliziert. = Bedarfsmesszahl: EUR. (Planansatz : EUR) Die Neufestsetzung des Grundbetrages (-2), verbunden mit dem Einwohnerrückgang (-73) führt dennoch zu einer Minderung der Bedarfsmesszahl. Grundlagen für die Ermittlung der Finanzkraftmesszahl sind die Steuerkraftmesszahlen und die Schlüsselzuweisung A (ohne B2 Stadt) EUR x 34 v.h. = EUR. (Planansatz : EUR x 34 v.h. = EUR) = Finanzkraftmesszahl: EUR Mit der Änderung des 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG werden künftig 60 v.h. des Unterschiedsbetrages zwischen der Bedarfsmesszahl und der Finanzkraftmesszahl als Schlüsselzuweisung B2 gewährt, wenn die Bedarfsmesszahl größer ist als die Finanzkraftmesszahl. Differenz zwischen Bedarfs- u. Finanzkraftmesszahl: EUR (Planansatz : EUR) Davon 60 v.h EUR (Planansatz : EUR; Ansatz nach LFAG a.f EUR) Davon Anteil Stadt Meisenheim: EUR (Planansatz : EUR; Ansatz nach LFAG a.f EUR) Reiner B2 Anteil VG Meisenheim: EUR (Planansatz : EUR; Ansatz nach LFAG a.f EUR) (= Umlagegrundlage VG zur Berechnung der Kreisumlage) Investitionsschlüsselzuweisungen: Der erhöhte Grundbetrag zur Berechnung der Investitionsschlüsselzuweisungen wurde von EUR auf EUR gesenkt. Gesamtansatz x erhöhtem Grundbetrag = EUR (vorher EUR) Bedarfsmesszahl für Invest Sz.: EUR Finanzkraftmesszahl: EUR Unterschiedsbetrag: EUR (vorher EUR) 60 v.h. Unterschiedsbetrag erhöht : EUR 60 v.h. Unterschiedsbetrag normal : EUR Investitionsschlüsselzuweisungen: EUR (Planansatz : EUR; Ansatz nach LFAG a.f EUR) 18

19 2.5. Verbandsgemeindeumlage: Soweit die eigenen Finanzmittel der Verbandsgemeinde nicht ausreichen, werden die von ihr benötigen Mittel als Umlage von den Ortsgemeinden aufgebracht. Das Nähere bestimmt das Landesfinanzausgleichsgesetz (vgl. 72 GemO) endgültig endgültig endgültig endgültig vorläufig endgültig vorläufig v.h. v.h. v.h. v.h. v.h. v.h. v.h. a) Umlagegrundlage (Insgesamt OG): b) VG Umlage mit Umlagesatz s.o je Einwohner: 315,53 308,07 314, c) VG Umlage bei 1% Punkt (rd.) Die Umlagegrundlage zur Berechnung der Verbandsgemeindeumlage errechnet sich durch die Addition der Steuerkraftmesszahlen und der Schlüsselzuweisungen der Ortsgemeinden (vgl. Tabelle 2.2. hier Spalte 4). Die Umlagegrundlage ist zudem Ausgangsgröße zur Berechnung der Kreisumlage. Zur Bestimmung der VG Umlage müssen zunächst folgende Eckpunkte erläutert werden: Wie der Tabelle zu entnehmen ist, liegt die Umlagegrundlage EUR unter dem Niveau von (vorläufig). Dies ist im Wesentlichen dem Rückgang der Gewerbesteuer um EUR geschuldet. Mehreinnahmen bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer zuzüglich Ausgleichsleistungen ( EUR) sowie eine höhere Schlüsselzuweisung A ( EUR) können diesen Verlust nicht kompensieren. Im Vergleich zum fällt die Schlüsselzuweisung A höher aus, da der Schwellenwert um rd. 84 EUR pro Einwohner angehoben worden ist. Im Vergleich zum letzten Veranlagungszeitraum liegt die vorläufige Steuerkraftmesszahl um EUR unter der des Jahres. Dies führt dazu, dass die vorläufige Umlagegrundlage bei EUR festgesetzt wird. Sie liegt damit um EUR niedriger als die vorläufige Umlagegrundlage. 19

20 Im Haushaltsjahr waren verschiede Ansätze für Beschaffungen sowie Unterhaltungen veranschlagt, welche in dieser Höhe im Jahr nicht mehr benötigt werden. Folglich reduziert sich die Summe der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit entsprechend. Weiterhin wird ab dem Jahr die Umlage Fonds Deutsche Einheit nicht mehr erhoben. Positiv wirkt sich hingegen die Änderung des LFAG bezüglich der Berechnung der Schlüsselzuweisung B2 für die VG aus. Aus der Neuberechnung verbleiben nach Abzug der Kreisumlage rd EUR. Daher ist es möglich, trotz Rückläufiger Steuerkraft, die VG Umlage bei 39 v.h. festzusetzen. Darin enthalten ist schon der vertraglich festgelegte Konsolidierungsanteil der Verbandsgemeinde am kommunalen Entschuldungsfonds ( EUR) EUR entsprechen rd. 0,4867 v.h. der Verbandsgemeindeumlage (1 v.h. = EUR) Grafische Darstellung der Entwicklung der Umlagegrundlage gem. LFAG ab dem Jahr 2002: EUR EUR EUR EUR EUR Umlagegrundlage EUR EUR EUR 0 EUR Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr

21 Berechnung der Verbandsgemeindeumlage: Ermittlung des Umlagebedarfes gem. 72 GemO i.v.m. VV zu 72 GemO: Die Verbandsgemeinden sind berechtigt, jährlich eine Verbandsgemeindeumlage von den Ortsgemeinden zu erheben, soweit ihre eigenen Finanzmittel nicht ausreichen. Maßgebliche Ausgangsgröße für die Umlageerhebung ist der Finanzmittelbedarf der Verbandsgemeinde. Der Finanzmittelbedarf ist die Summe der Finanzmittel, die die Verbandsgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. In dem Umfang, in dem die eigenen Finanzmittel der Verbandsgemeinde, insbesondere aus sonstigen Erträgen und Einzahlungen sowie aus Entgelten und Abgaben, den Finanzbedarf nicht decken (Umlagebedarf), werden die Ortsgemeinden zur Verbandsgemeindeumlage herangezogen. Vereinfacht sind die zu deckenden Auszahlungen zu ermitteln und den zu erwartenden Einnahmen gegenüberzustellen. Die Berechnung erfolgt nach dem Muster aus der VV zu 72 GemO. Ab dem Haushaltsjahr 2014 muss allerdings der Berechnungsmodus verändert werden. Da die Verbandsgemeinde am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz teilnehmen wird, erfolgt die Umlageberechnung in mehreren Schritten. In einem ersten Schritt wird der Netto Umlagebedarf ermittelt. Hierzu werden den zu deckenden Auszahlungen die zu erwarteten Einzahlungen, ohne 2/3 Zuwendung des Landes ( EUR) aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds, gegenüber gestellt. Im zweiten Schritt wird ermittelt, ob die Umlage auf der Grundlage des Hebesatzes aus dem ausreichen würde, um den Netto Umlagebedarf zu decken. Im dritten Schritt wird der Brutto Umlagebedarf ermittelt. Die Darstellung der einzelnen Schritte zur Ermittlung der VG Umlage entnehmen Sie den folgenden Seiten. 21

22 1. Schritt: Auszahlungen: Pos. 15 Summe der lfd. Auszahlung aus Vw-Tätigkeit ,00 EUR + Pos. 18 Auszahlungen für Zinsen ,00 EUR + Pos. 36 Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung ,00 EUR = zu deckende Auszahlungen ,00 EUR Einzahlungen: - Pos. 8 Summe der lfd. Einzahlungen ohne VG-Umlage ,00 EUR - Pos. 17 Einzahlungen für Zinsen 0,00 EUR + Pos. 28 Erhöhung zum Ausgleich des EH 0,00 EUR = zu erwartende Einzahlungen (ohne VG Umlage u. 2/3 KEF) ,00 EUR "Netto" Umlagebedarf: ,00 EUR 2. Schritt: Umlagegrundlage nach vorläufiger Berechnung: EUR : Hebesatz des es (; 39,0 v.h) EUR Umlage mit Hebesatz aus reicht aus, um Netto- "Netto" Umlagebedarf für das neue Haushaltsjahr () EUR und Brutto-Umlagebedarf zu decken. Zudem Reicht Überschuss aus, um 1/3 Anteil am KEF-RP Umlage über Bedarf (bei 39,0) EUR zu bedienen. 3. Schritt: Berücksichtigung Konsolidierungsbeitrages der VG ( ,23 bei 13 Jahren Laufzeit=) EUR. Umlage über Bedarf (bei 39,0 v.h) ,00 EUR Anteil der VG am KEF-RP (jährlicher Konsolidierungsbeitrag) ,00 EUR : verbleibt ,00 EUR Der Bruttoumlagebedarf liegt EUR niedriger als die Umlage nach der vorläufigen Berechnung rechnerisch ergibt. Berechnung der Bruttoumlagebedarfes: Die Differenz in Höhe von EUR wird als positive freie Finanzspitze ausgewiesen - "Netto" Umlage ,00 EUR + Anteil der VG am KEF-RP ,00 EUR = "Brutto" Umlagebedarf ,00 EUR 22

23 Abschließende Gesamtberechnung: I. Auszahlungen: Pos. 15 Summe der lfd. Auszahlung aus Vw-Tätigkeit ,00 EUR + Pos. 18 Auszahlungen für Zinsen ,00 EUR + Pos. außerordentliche Auszahlungen 0,00 EUR + Pos. 36 Auszahlungen zur planmäßigen (ordentlichen) Tilgung ,00 EUR = zu deckende Auszahlungen ,00 EUR II. Einzahlungen: - Pos. 8 Summe der lfd. Einzahlungen ohne VG-Umlage ,00 EUR ( 2/3 Anteil KEF-RP) - Pos. 17 Einzahlungen für Zinsen 0,00 EUR - Pos. 0 außerordentliche Einzahlungen 0,00 EUR + Pos. 28 Erhöhung zum Ausgleich des EH 0,00 EUR = zu erwartende Einzahlungen (ohne VG Umlage) ,00 EUR III. "Netto" Umlagebedarf: Anteil der VG am KEF-RP (jährlicher Konsolidierungsbeitrag) ,00 EUR ,00 EUR IV. "Brutto Umlagebedarf: ,00 EUR V. Umlagegrundlage nach LFAG: ,00 EUR 38,9867 v.h. Umlagesatz ,00 EUR rd. 39,0 v.h. Umlagesatz ,00 EUR VI. Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr ,00 EUR 23

24 Fortsetzung Erläuterungen: 1. Schritt: Berechnung der Umlage ohne 2/3 KEF ,00 Anteil des Landes am KEF - Quasi "Netto" Umlage Pos ,00 Pos ,00 NR. Pos. 46: ,00 Pos ,00 OT: , ,00 T KII: Pos ,00-2/3 KEF ,00 Pos ,00 Netto-Bedarf: ,00 2. Schritt: Umlagegrundlage , ,00 Hebesatz aus!!! Bedarf: ,00 über Bedarf ,00 3. Schritt: Berücksichtigung KEF-RP 1/3 Anteil VG ,00 NR mit 39 v.h , , , ,00 NR: Steuerkraft: ,00 38, , , ,10 mit 1/3 Anteil KEF 38,5 0, ,00 gerundet 38,5 0, ,00 Umlage , , ,00 Beachte: Rundungsdifferenzen! Nach Steuerkraft , , ,00 Freie Spitze , , ,00 Wie der Tabelle zu entnehmen ist, verbleibt bei unverändertem Umlagesatz von 39,0 eine positive freie Finanzspritze in Höhe von EUR. 24

25 2.6. Kreisumlage: Gem. 25 des LFAG erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden eine Kreisumlage. Der Umlagesatz wurde zuletzt auf 47 v.h. für das HH-Jahr festgesetzt endgültig endgültig endgültig vorläufig Umlagesatz in Prozent Kreisumlage , , , ,00 Kreisumlageanteil Meisenheim , , , , Schlüsselzuweisung B2 gem. 9 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. 11 Abs. 5 i.v.m. Abs. 4 Nr. 2 LFAG: Da die Steuerkraftmesszahl je Einwohner (907,42 EUR) über der landesdurchschnittlichen Steuerkraft je Einwohner im Land (1.063,13 EUR davon 78,5 % Schwellenwert = 834,56 EUR) liegt, erhält die Stadt Meisenheim keine Schlüsselzuweisung A. Aufgrund der 9 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. 11 Abs. 5 i.v.m. Abs. 4 Nr. 2 LFAG wird der Stadt jedoch ein Teilbetrag der Schlüsselzuweisung B2 weitergeleitet. Aufkommen der Schlüsselzuweisung B endgültig endgültig endgültig vorläufig , , , ,00 25

26 2.8. Sonderumlagen nach 26 Abs. 2 LFAG: Sonderumlage für die Kindertagestätte der Verbandsgemeinde Meisenheim Berechnung: Für die anteilige Berechnung gilt die Umlagegrundlage, wie sie für die Berechnung der Verbandsgemeindeumlage zugrunde gelegt wird (vgl. Tabelle 2.2.). Sie wird von allen Ortsgemeinden mit Ausnahme von Becherbach und Reiffelbach erhoben. Die Stadt Meisenheim muss im Haushaltsjahr eine Kindergartensonderumlage in Höhe von zahlen Sonderumlage Sportstätte an der Präses-Held-Straße Berechnung: Sie wird zum Ausgleich des Standortvorteils von der Stadt Meisenheim erhoben. Gemäß Stadtratsbeschluss vom trägt die Stadt Meisenheim die hälftigen Kreditfinanzierungskosten der Maßnahmen. Betrag: EUR 26

27 3. Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft: 3.1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr: Im Haushaltsplan wurden festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf - die außerordentlichen Auszahlungen auf - Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen - die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

28 3.2. Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsvorjahr: Im Haushaltsplan wurden festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf - die außerordentlichen Auszahlungen auf - Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen - die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

29 3.3. Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsvorvorjahr: Im Haushaltsplan wurden festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf - die außerordentlichen Auszahlungen auf - Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen - die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

30 4. Ausblick über die wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten: 4.1. Kreisumlage: Bei der Berechnung der Kreisumlage wird für den Haushaltsplan der Stadt Meisenheim mit 47 v.h. gerechnet. Ansatz für die Stadt Meisenheim : EUR (aus endgültiger Berechnung ) Ansatz für die Stadt Meisenheim : EUR (aus vorläufiger Berechnung ) Minderbelastung für die Stadt Meisenheim: EUR 4.2. VG-Umlage: Die Verbandsgemeindeumlage wurde auf 39,00 v.h. für das Haushaltsjahr festgesetzt. Ansatz für die Stadt Meisenheim : EUR (aus endgültiger Berechnung ) Ansatz für die Stadt Meisenheim : EUR (aus vorläufiger Berechnung ) Minderbelastung für die Stadt Meisenheim: EUR 30

31 4.3. Kommunaler Entschuldungsfonds -Sachstandsbericht- : Durch die Errichtung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) zum werden die Gemeinden entlastet. Mit diesem Instrument soll bis zum Jahr 2026 die Verschuldung aus Liquiditätskrediten zum Stand um bis zu 3,1 Mrd. EUR deutlich verringert werden. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind permanent auf über die im Rahmen des KEF-RP vereinbarten Maßnahmen hinaus gefordert, einen strikten Haushaltskonsolidierungskurs zu verfolgen und alle gestaltbaren Möglichkeiten zur Ausgabenreduzierung und zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die mit Krediten zur Liquiditätssicherung belasteten Kommunen, deren Haushalts- und Wirtschaftsführung am Ziel der Rückführung der Liquiditätskredite auszurichten ist. Unabhängig von der aktuell günstigen Einnahmeentwicklung sind folglich erhebliche Konsolidierungsanstrengungen der kommunalen Gebietskörperschaften zum Ausgleich der aus en aufgelaufenen Fehlbeträge von Nöten. Auch die Verwendung von eventuellen (Steuer-) Mehreinnahmen für die Rückführung der Defizite hat solange Vorrang, bis ein struktureller, dauerhafter Haushaltsausgleich erzielt werden kann. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am die grundsätzliche Teilnahme am KEF-RP beschlossen. Der Beschluss über die Konsolidierungsbeiträge wurde in der Sitzung am gefasst. Der jährliche Anteil der Stadt Meisenheim an der Konsolidierung beläuft sich auf ,86 EUR, der durch die Anhebung der Grundsteuer A und B finanziert wird. Der Konsolidierungsvertrag zwischen der Stadt und dem Land Rheinland-Pfalz wurde beschlossen. Es ist mit jährlichen Einnahmen in Höhe von EUR zu rechnen. 31

32 5. Entwicklung der Jahresergebnisse und Finanzmittelüberschüsse/ Finanzmittelfehlbeträge: Im Bereich der Verbandsgemeinde Meisenheim erfolgte die Umstellung auf die doppelte Buchführung einheitlich zum Der Ergebnishaushalt schließt mit der Ergebnisrechnung und der Finanzhaushalt schließt mit der Finanzrechnung. Bei beiden Abschlüssen wird streng darauf geachtet, dass nur die Erträge/ Aufwendung und Einzahlungen/ Auszahlungen verbucht werden, die tatsächlich der laufenden Periode zuzurechnen sind. Die Jahresrechnung 2016 wurde geprüft und festgestellt. In der Ergebnisrechnung wurde der Haushaltsausgleich erzielt. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss in Höhe von ,52 EUR ab. In der Finanzrechnung reicht der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gem. 3 Abs. 1 Nr. 26 aus um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Saldo Position ,92 EUR Saldo Position 46 (Tilgung) ,90 EUR 32

33 4. Ausblick über die wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten: 4.1. Kreisumlage: Bei der Berechnung der Kreisumlage wird für den Haushaltsplan der Stadt Meisenheim mit 47 v.h. gerechnet. Ansatz für die Stadt Meisenheim : EUR (aus endgültiger Berechnung ) Ansatz für die Stadt Meisenheim : EUR (aus vorläufiger Berechnung ) Minderbelastung für die Stadt Meisenheim: EUR 4.2. VG-Umlage: Die Verbandsgemeindeumlage wurde auf 39,00 v.h. für das Haushaltsjahr festgesetzt. Ansatz für die Stadt Meisenheim : EUR (aus endgültiger Berechnung ) Ansatz für die Stadt Meisenheim : EUR (aus vorläufiger Berechnung ) Minderbelastung für die Stadt Meisenheim: EUR 33

34 4.3. Kommunaler Entschuldungsfonds -Sachstandsbericht- : Durch die Errichtung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) zum werden die Gemeinden entlastet. Mit diesem Instrument soll bis zum Jahr 2026 die Verschuldung aus Liquiditätskrediten zum Stand um bis zu 3,1 Mrd. EUR deutlich verringert werden. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind permanent auf über die im Rahmen des KEF-RP vereinbarten Maßnahmen hinaus gefordert, einen strikten Haushaltskonsolidierungskurs zu verfolgen und alle gestaltbaren Möglichkeiten zur Ausgabenreduzierung und zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die mit Krediten zur Liquiditätssicherung belasteten Kommunen, deren Haushalts- und Wirtschaftsführung am Ziel der Rückführung der Liquiditätskredite auszurichten ist. Unabhängig von der aktuell günstigen Einnahmeentwicklung sind folglich erhebliche Konsolidierungsanstrengungen der kommunalen Gebietskörperschaften zum Ausgleich der aus en aufgelaufenen Fehlbeträge von Nöten. Auch die Verwendung von eventuellen (Steuer-) Mehreinnahmen für die Rückführung der Defizite hat solange Vorrang, bis ein struktureller, dauerhafter Haushaltsausgleich erzielt werden kann. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am die grundsätzliche Teilnahme am KEF-RP beschlossen. Der Beschluss über die Konsolidierungsbeiträge wurde in der Sitzung am gefasst. Der jährliche Anteil der Stadt Meisenheim an der Konsolidierung beläuft sich auf ,86 EUR, der durch die Anhebung der Grundsteuer A und B finanziert wird. Der Konsolidierungsvertrag zwischen der Stadt und dem Land Rheinland-Pfalz wurde beschlossen. Es ist mit jährlichen Einnahmen in Höhe von EUR zu rechnen. 34

35 6. Entwicklung der Investitionen und deren Auswirkung auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt: Im Gegensatz zum kameralen Haushaltsrecht wirken sich im neuen doppischen Recht Investitionen im Bereich des Anlagevermögens auch auf zukünftige Haushalte aus. Gem. 35 Abs. 1 GemHVO sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die planmäßige Abschreibung zu mindern. Die Höhe des jeweiligen Abschreibungsbetrages richtet sich nach der Gesamtnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ist der vom Landesgesetzgeber verbindlich vorgegebenen Abschreibungstabelle zu entnehmen. Im Ergebnis führt der Betrag der Abschreibungen zu einem Aufwand, welcher sich negativ auf die Ergebnisrechnung auswirkt. Im Hinblick auf das Jahresergebnis sollten die Investitionen im Bereich des Anlagevermögens sorgfältig ausgewählt werden; etwaige Zuwendungen Dritter beantragt und zeitnah abgerufen werden. Durch die ertragsmäßige Auflösung dieser Zuwendungen Dritter (Sonderposten) entsteht ein Gegengewicht zu den bilanziellen Abschreibungen. Die Auflösung führt zum Ertrag, welcher sich positiv auf die Ergebnisrechnung auswirkt. Für das Haushaltsjahr sind folgende Investitionen geplant: Maßnahme 57 Förderung privater Maßnahmen 35

36 6.1 geplante Investitionen im Haushaltsjahr Leistung Konto Maßn. E/ A Auszahlung Einzahlung Schl Förderung privater Maßnahmen , Landeszuweisung aus Stadtsanierung , Grabnutzungsentgelte , , ,00 Neukreditaufnahme: 0, Investitionen - Leistung Konto Maßn. E/ A Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Auszahlung Einzahlung Grabnutzungsentgelte , , , Förderung privater Maßnahmen , , , Landeszuweisung aus Stadtsanierung , , , , , , , , ,00 Neukreditaufnahme: Liquiditätskredit: 36

37 7. Entwicklung der Investitionskredite: Der Höchstbetrag der Investitionskredite wird jährlich neu in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionskredite finden sich im Finanzhaushalt bei der Leistung und die Zinsen für Investitionskredite finden sich im Ergebnishaushalt bei der Leistung wieder Haushaltsjahr : Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite: EUR Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite (Nachtrag): 0 EUR Genehmigte Kreditsumme durch die Aufsichtsbehörde: EUR Genehmigte Kreditsumme durch die Aufsichtsbehörde (Nachtrag): 0 EUR Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung: 0 EUR In das nächste Haushaltsjahr übertragene Ermächtigung: 0 EUR 7.2. Haushaltsjahr : Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite: EUR Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite (Nachtrag): 0 EUR Genehmigte Kreditsumme durch die Aufsichtsbehörde: EUR Genehmigte Kreditsumme durch die Aufsichtsbehörde (Nachtrag): 0 EUR Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung: EUR In das nächste Haushaltsjahr übertragene Ermächtigung: EUR 7.3. Haushaltsjahr : Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite: 0 EUR 37

38 8. Entwicklung des Eigenkapitals: Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,59 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,27 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,27 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,19 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,19 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,71 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,71 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,33 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,33 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,62 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,62 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,38 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,38 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,77 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,77 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,46 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,46 EUR. Der Stand zum beträgt lt. Jahresabschluss ,98 EUR. 38

39 9. Rückstellungen 36 GemHVO: Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für Aufwendungen gebildet, die im abgelaufenen Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht worden sind und deren Höhe oder Fälligkeit zum Bilanzstichtag noch nicht genau fest stehen. Die Rückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz gezeigt. Ihre Auflösung führ zum Ertrag. 36 Abs. 1 GemHVO enthält eine abschließende Aufzählung der Rückstellungen, die von der Gemeinde zu bilden sind. Im Bereich der Stadt Meisenheim wurden folgende Rückstellungen gebildet: - Rückstellungen für Ehrensold ( 36 Abs. 3 GemHVO) 39

40 10. Verschuldung: 10.1 Investitionskredite Schuldenstand am : (voraussichtlich) ,11 EUR Schuldenstand am : (voraussichtlich): ,44 EUR Neuaufnahmen geplant in : 0,00 EUR ,44 EUR 10.2 Liquiditätskredite Schuldenstand lt. Tagesabschluss VG-Kasse (31.12.): ,17 EUR 10.3 Verschuldung pro Kopf Investitionskredite ,11 EUR Liquiditätskredite ,17 EUR Gesamt: ,28 EUR / Einwohner (2.789) = 1.075,22 EUR 40

41 11. Abschließende Beurteilung: Ergebnishaushalt: Der EH schließt mit einem geplanten Fehlbetrag in Höhe von ab. Die Abschreibungsbeträge auf Anlagevermögen belaufen sich hier auf Bei den geplanten Investitionen sind auch die Abschreibungsbeträge zu Berücksichtigen, die sich zukünftig auf den Ergebnishaushalt auswirken werden. Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ,00 41

42 11.2. Finanzhaushalt: Der Finanzhaushalt ist ohne die Berücksichtigung der e ausgeglichen. Zum Ausgleich muss sich die Stadt keines liquiden Mittels im Rahmen der Einheitskasse bedienen. Die Tilgungsleistung für das beläuft sich auf EUR. Planmäßig kann die Stadt ihre laufenden Auszahlungen + laufenden Tilgungsleistungen mit den laufenden Einzahlungen decken. Die Stadt kann für das eine positive freie Finanzspitze ausweisen und ist daher grundsätzlich in der Lage, weitere Tilgungsleistungen aus der Neukreditaufnahme zu finanzieren Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf - die außerordentlichen Auszahlungen auf - Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen - die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ,00 Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 4.571,00 42

43 Stadt Meisenheim Ergebnishaushalt - Gesamthaushalt 43

44 Ergebnishaushalt Meisenheim 10 Meisenheim Hauptplan Muster 7 (zu 2 Abs. 1 GemHVO) lfd. Nr. Ergebnishaushalt Ergebnisse des Haushaltsvorvorjahres Ansätze des Haushaltsvorjahres einschl. Nachträge Ansätze des Haushaltsjahres Planungsdaten des Haushaltsfolgejahres Planungsdaten des zweiten Haushaltsfolgejahres Planungsdaten des dritten Haushaltsfolgejahres E1 Steuern und ähnliche Abgaben , , , , , ,00 E2 Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige , , , , , ,00 E3 Erträge der sozialen Sicherung 2.700, , , , ,00 E4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , , , ,00 E5 Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , , , ,00 E6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , , , ,00 E7 Sonstige laufende Erträge , , , , , ,00 E8 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit , , , , , ,00 E9 Personal- und Versorgungsaufwendungen , , , , , ,00 E10 Aufwendungen für Dienstleistungen , , , , , ,00 E11 Abschreibungen , , , , ,00 E12 Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen , , , , , ,00 E13 Aufwendungen der sozialen Sicherung 2.400, , , , ,00 E14 Sonstige laufende Aufwendungen , , , , , ,00 E15 Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit , , , , , ,00 E16 Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit , , , , , ,00 E17 Zinserträge und sonstige Finanzerträge , , , , , ,00 E18 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen , , , , , ,00 E19 Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge und -aufwendungen , , , , , ,00 E20 Ordentliches Ergebnis , , , , , ,00 E21 E22 Außerordentliches Ergebnis Saldo aus internen Leistungsbeziehungen E23 Jahresergebnis (Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag) , , , , , ,00 Seite: 1 / 1 44

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