Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Kanton Zürich Was geht heute? Was ging damals?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Kanton Zürich Was geht heute? Was ging damals?"

Transkript

1 Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Kanton Zürich Was geht heute? Was ging damals? Herzlich Willkommen! Wir freuen uns, Sie bei der Exkursion zum Asylzentrum Juch in Zürich-Altstetten und den Plätzen der ehemaligen Barackenauffanglager Plenterplatz, Waldhaus und Ringlikon in der Gemeinde Uitikon zu begrüssen. Der Reader soll Ihnen Hintergrundinformationen geben sowie Tipps und Anregungen zum Weiterlesen, Weiterrecherchieren und vielleicht auch Weiterengagieren. Besuchen Sie auch unsere Website Dort finden Sie ergänzende Informationen zum Thema! Inhaltverzeichnis Teil : Aktuelle Unterlagen Gesetzesgrundlagen Geregeltes Zusammenleben Zentrum Juch aus der Perspektive der AOZ Zentrum Juch in der Kritik: Augenauf-Bulletin Engagement von Hilfsorganisationen Teil : Historische Dokumente 1 Gesetzesgrundlagen und Selbstverständnis der Schweiz als Hort für Flüchtlinge Stimmen aus der Zeit Engagement von Hilfswerken Erinnerung und Gedenken an 1944 Fakten und Zahlen zur Flüchtlingspolitik Leben in den Auffanglagern Vorbemerkungen Aussenansichten Innenperspektive Die Beziehung zwischen Lager und Dorf Teil 3 Factsheets Auswahlbibliografie, Archiv- und Linkliste Mitglieder der Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1 zusammengestellt von Christian Sieber, Historiker, Vizepräsident / Fachlicher Leiter Geschichtsverein Adliswil, Plattform Zürcher Flüchtlingstag 2014

2 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 2014: Gesetzesgrundlagen Genfer Flüchtlingskonvention, 1951 Artikel 2 Allgemeine Verpflichtungen Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten, zu denen insbesondere der Verpflichtung gehört, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten. Artikel 3 Verbot unterschiedlicher Behandlung Die vertragschließenden Staaten werden die Bestimmungen dieses Abkommens auf Flüchtlinge ohne unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Rasse, der Religion oder des Herkunftslandes anwenden. Artikel 4 Religion Die vertragschließenden Staaten werden den in ihrem Gebiet befindlichen Flüchtlingen in Bezug auf die Freiheit der Religionsausübung und die Freiheit des Religionsunterrichts ihrer Kinder eine mindestens ebenso günstige Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen. Artikel 15 Vereinigungsrecht Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Gebiet aufhalten, hinsichtlich der Vereinigungen, die nicht politischen und nicht Erwerbszwecken dienen, und den Berufsverbänden die günstigste Behandlung wie den Staatsangehörigen eines fremden Landes unter den gleichen Umständen gewähren. Artikel 16 Zugang zu den Gerichten 1. Jeder Flüchtling hat in dem Gebiet der vertragschließenden Staaten freien und ungehinderten Zugang zu den Gerichten. Artikel 19 Freie Berufe 1. Jeder vertragschließende Staat wird den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in seinem Gebiet aufhalten, Inhaber von durch die zuständigen Behörden dieses Staates anerkannten Diplomen sind und einen freien Beruf auszuüben wünschen, eine möglichst günstige und jedenfalls nicht weniger günstige Behandlung gewähren, als sie Ausländern im Allgemeinen unter den gleichen Umständen gewährt wird. Artikel 23 Öffentliche Fürsorge Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Staatsgebiet aufhalten, auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge und sonstigen Hilfeleistungen die gleiche Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen gewähren. Asylgesetz Art. 3 Flüchtlingsbegriff 1 Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer

3 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 2014: Gesetzesgrundlagen bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. 2 Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Den frauenspezifischen Fluchtgründen ist Rechnung zu tragen. Bundesverfassung Art. 12 Recht auf Hilfe in Notlagen Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Asylgesetz Art. 81/153 Anspruch auf Sozialhilfeleistungen oder auf Nothilfe Personen, die sich gestützt auf dieses Gesetz in der Schweiz aufhalten und die ihren Unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten die notwendigen Sozialhilfeleistungen, sofern nicht Dritte auf Grund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung für sie aufkommen müssen, beziehungsweise auf Ersuchen hin Nothilfe. Art. 82/154 Sozialhilfeleistungen und Nothilfe 1 Für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen und Nothilfe gilt kantonales Recht. Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist angesetzt worden ist, werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen. 2 Während der Dauer eines ausserordentlichen Rechtsmittelverfahrens oder eines Asylverfahrens nach Artikel 111c erhalten Personen nach Absatz 1 und Asylsuchende auf Ersuchen hin Nothilfe. Dies gilt auch, wenn der Vollzug der Wegweisung ausgesetzt wird. 3 Für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung ist die Unterstützung nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten. Der Ansatz für die Unterstützung liegt unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung. 4 Die Nothilfe ist nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen an den von den Kantonen oder vom Bund bezeichneten Orten auszurichten. Der Ansatz für die Unterstützung liegt unter dem Ansatz für die Sozialhilfe, die Asylsuchenden und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung ausgerichtet wird. 5 Der besonderen Lage von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen, die Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung haben, ist bei der Unterstützung Rechnung zu tragen; namentlich soll die berufliche, soziale und kulturelle Integration erleichtert werden.

4 Hausordnung Zentrum Juch Gegenseitige Rücksichtsnahme und ein respektvoller Umgang ermöglichen ein angenehmes Zusammenleben. Ruhe- und Öffnungszeiten Das Zentrum ist am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Sonntag von Uhr sowie am Freitag und Samstag von Uhr geöffnet. Besondere Ruhezeiten gelten von Uhr (Mittagszeit) und Uhr (Nachtruhezeit). Lärm durch Musik, laute Gespräche, TV etc. ist zu vermeiden. Andere Bewohner/innen und Nachbarn dürfen nicht gestört werden. Sauberkeit und Ordnung Schlafzimmer Die Bewohner/innen sind verpflichtet, ihre Zimmer sauber und in Ordnung zu halten. Die Zimmer müssen mehrmals täglich gelüftet werden. Gemeinschaftsräume, Korridore, Treppenhäuser, und Umgebung Die Gemeinschaftsräume und das Areal sind stets sauber zu halten. Für die Reinigung sind alle Bewohner/innen gemäss Putzplan verantwortlich. Gegenstände dürfen nicht ausserhalb des Zimmers deponiert werden. Waschküche, Küche und Bad sind gemäss den Instruktionen zu benutzen und sauber zu halten. Abfalltrennung Hausabfall, PET-Flaschen, Glas und Aludosen sind jeweils in den dafür vorhergesehenen Behälter zu entsorgen. Metall, Öl, Elektrogeräte, Möbel etc. werden separat entsorgt. Einrichtung und Materialien Die zur Verfügung gestellten Einrichtungs- und Leihgegenstände sind mit Sorgfalt zu benutzen. Es ist verboten Reparaturen selber vorzunehmen. Montagen und Installationen aller Art (Parabolspiegel, Fahnen, Beschilderungen etc.) sind verboten. Sicherheit und Feuerschutz Waffen aller Art sind verboten. Das Fotografieren und Filmen ist verboten. Alle Bewohner/innen werden über Brandschutz informiert und halten sich an die Anweisungen. Herdplatten und offene Feuer (z.b. Kerzen, Räucherstäbchen, Kohleöfen etc.) sind verboten. Defekte Elektrogeräte dürfen nicht verwendet werden. Fluchtwege müssen stets frei gehalten werden. Somit dürfen in den Gängen keine Abfälle und Gegenstände hingestellt oder gelagert werden. Rauchen Das Rauchen ist in den Gebäuden grundsätzlich verboten. Raucherzonen sind gekennzeichnet. Kinder Kinder dürfen nur an den dafür geeigneten Orten spielen. Kinder stehen unter der Aufsichtspflicht der Eltern. Besucher/innen Besucher/innen sind im Zentrum während den Besuchszeiten willkommen. Alle Besucher/innen müssen sich aus Sicherheitsgründen bei der Empfangsloge melden und während ihres Aufenthalts ihren Ausweis abgeben. Besucher/innen dürfen sich nicht in den Schlafzimmern aufhalten. Besucher/innen ist es nicht erlaubt, im Zentrum zu übernachten. Besucher/innen werden weggewiesen, wenn sie den Zentrumsalltag stören. Alkohol Der Besitz sowie der Konsum von Alkohol und Drogen sind verboten. Gesetze sowie Rechte und Pflichten Die schweizerische Rechtsordnung ist zu beachten. Für alle Bewohnerinnen und Bewohner gelten die Rechte und Pflichten gemäss separatem Merkblatt. Verstösse gegen diese Hausordnung werden sanktioniert und können zu einem Hausverbot führen. Verstösse gegen die schweizerische Rechtsordnung werden der Polizei gemeldet. 04/2014

5 Die Betreuung von Asylsuchenden im Zentrum Juch im Rahmen der Testphase Zürich Thomas Kunz, Direktor AOZ 3. Dezember 2013 Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich

6 3. Dezember 2013 Seite 2 Grundsätze der Betriebsorganisation im Zentrum Juch Der Betrieb des Zentrum Juch (AOZ) dient dem Verfahrenszentrum Zürich (BFM) zu und wird dementsprechend ausgestaltet. Ziel ist ein möglichst reibungsloser Betrieb unter Gewährleistung einer fachlich qualifizierten Betreuung der Asylsuchenden. Die Betreuung orientiert sich an einem respektvollen und unvoreingenommenen Umgang mit den zu betreuenden Personen. Die Betriebsorganisation wird zuerst nach 3 Monaten, anschliessend periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst. Betreuungsteam der AOZ Ein Team von ca. 25 Personen übernimmt die Unterbringung und Betreuung, den Schulbetrieb für Kinder und die Beschäftigung der Asylsuchenden im Zentrum Juch. Die Zentrumsleitung und die Gruppenleitungen haben eine abgeschlossene tertiäre Ausbildung sowie Erfahrung im Sozialbereich. Die Betreuer/innen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (zum grossen Teil im Bereich Betreuung). Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich

7 3. Dezember 2013 Seite 3 Künftige Bewohner/innen des Zentrums Juch Alleinstehende Männer und Frauen, Paare und Familien mit Kindern, unbegleitete Minderjährige Die Aufenthaltsdauer der Personen im Zentrum beträgt zwischen wenigen Tagen bis 140 Tage. Struktur / Unterbringung im Zentrum Juch 300 Personen in 3 Häusern Pro Haus hat es zwei Ess-/Aufenthaltsräume, sowie einen Sanitärtrakt (WC, Duschen) Zusätzliches Empfangs- und Schulungsgebäude Unterbringung in kleinen 2-er Zimmern Die Zimmerzuteilung erfolgt nach Geschlecht, Familienstand, Herkunft Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich

8 3. Dezember 2013 Seite 4 Raumaufteilung in den Häusern A, B und C Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich

9 3. Dezember 2013 Seite 5 Information und Orientierung Die Informationsvermittlung an die Asylsuchenden hat einen hohen Stellenwert. Bei Zentrumseintritt werden die Asylsuchenden auf einem Rundgang in den Betriebsalltag und die Hausordnung eingeführt. Informations-Desk als zentrale Anlauflaufstelle für Fragen der Asylsuchenden. Ein- und Austrittskontrollen / Sicherheit im Zentrum Mit Sip Züri ist vereinbart, dass sie die Sicherheitsaufgaben sowie die Ein- und Austrittskontrolle übernehmen (24-Stunden Präsenz). Das Areal ist durch einen Zaun gesichert. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich. Die Konfliktprävention hat einen hohen Stellenwert. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich

10 3. Dezember 2013 Seite 6 Verpflegung und finanzielle/materielle Unterstützung Es werden drei Mahlzeiten pro Tag ausgegeben. Die Asylsuchenden werden im Rahmen eines Beschäftigungsprogramms in damit verbundene Aufgaben involviert. Die Mahlzeiten entsprechen einem internationalen Mainstream. Auf Schweinefleisch wird verzichtet. Tagsüber stehen Tee und Kaffee zur Verfügung. Die Asylsuchenden erhalten CHF 3 Taschengeld pro Tag. Der Betrag wird wöchentlich ausbezahlt. Bei Bedarf erhalten die Asylsuchenden bei Eintritt eine Ausstattung an Kleidern. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich

11 3. Dezember 2013 Seite 7 Tagesstruktur und Beschäftigung Die Asylsuchenden sind in den Betrieb der Unterkunft eingebunden und helfen mit bei der Essensabgabe, Reinigung, Arealpflege, etc. Gemeinnützige Beschäftigung in Kleingruppen: Asylsuchende können Einsätze leisten mit einem Nutzen für die Bevölkerung von Zürich und der Region, z.b.: Flussufer oder Bachbett reinigen, Neophyten entfernen, Unterstützung bei Grossanlässen. (Entschädigung CHF 5 pro Stunde, max. CHF 30 pro Tag) Die Mitarbeit im Zentrum ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem Einsatz mit Entschädigung. Freizeit- und Bildungsangebote: Sprachkurse, Tischtennis, Fussball, Nähatelier, Internetcafé Die Landeskirchen bieten im Zentrum eine interreligiöse Seelsorge an. Ein geregelter Tagesablauf gibt Halt und wirkt sich positiv auf das allgemeine Wohlbefinden und das Zusammenleben in der Unterkunft aus. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich

12 3. Dezember 2013 Seite 8 Kinder / Schule Die Schule orientiert sich am Rahmenlehrplan des kantonalen Volksschulamts für Aufnahmeklassen mit Kindern aus dem Asylbereich. Die schulpflichtigen Kinder (4-16j) besuchen die zentrumseigene Schule (2 Aufnahmeklassen sind geplant). Die Kreisschulpflege Zürich-Letzi beaufsichtigt die Aufnahmeklassen. spezifische Freizeitangebote für Kinder, Spielzimmer mit Aufsicht für Kleinkinder. Gesundheit Bei Eintritt finden die Grenzsanitarischen Massnahmen statt: Befragung und Information der Asylsuchenden bezüglich übertragbarer Krankheiten. Die Asylsuchenden sind ab Eintritt ins Zentrum krankenversichert. Bei gesundheitlichen Problemen steht eine Pflegefachfrau zur Verfügung. Sie triagiert Patient/innen bei Bedarf an das Ambulatorium Kanonengasse (Städtische Gesundheitsdienste), in Notfällen an einen Spital. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich

13 3. Dezember 2013 Seite 9 Hausordnung (Auszug) Asylsuchende können das Zentrum zwischen und Uhr verlassen. Besondere Ruhezeiten gelten zwischen (Mittagszeit) und (Nachtruhezeit). Die Bewohner/innen sind verpflichtet, ihre Zimmer und die Gemeinschaftsräume stets sauber zu halten. Das Fotografieren und Filmen ist auf dem ganzen Areal verboten. Das Rauchen ist in den Gebäuden des Zentrums verboten. Raucherzonen im Aussenbereich sind gekennzeichnet. Der Besitz und der Konsum von Alkohol und Drogen sind im Zentrum verboten. Bei wiederholtem Verstoss gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot erteilt werden. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich

14 3. Dezember 2013 Seite 10 Besuchsmöglichkeiten Besucher/innen, die einen persönlichen Kontakt zu Bewohner/innen haben, sind im Zentrum während den Besuchszeiten von Uhr und von Uhr willkommen. Sie dürfen sich nur im Empfangs- und Schulungsgebäude und im Aussenbereich aufhalten. Alle Besucher/innen müssen sich bei der Empfangsloge melden und während ihres Aufenthalts ihren Ausweis abgeben. Besucher/innen ist es nicht erlaubt, im Zentrum zu übernachten. Gruppen, welche das Zentrum besuchen möchten, haben eine schriftliche Anfrage an die Kommunikationsstelle der AOZ zu richten. Für interessierte Personen organisiert die AOZ im Frühjahr 2014 einen ersten Tag der offenen Tür. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich

15 3. Dezember 2013 Seite 11 Kontakte ins Quartier / Resonanz- und Vernetzungsgruppe Am Abend des 3. Dezember findet eine Informations- und Austauschveranstaltung statt, zu der die Nachbarschaft und Vertreter/innen von Institutionen eingeladen sind (ohne Medien). Es ist vorgesehen eine Resonanz- und Vernetzungsgruppe des Zentrums Juch einzurichten, welche allfällige Auswirkungen des Zentrums Juch auf das Quartier diskutiert. Damit kann auf eventuelle Störungen im Umfeld des Zentrums frühzeitig reagiert werden. Die AOZ freut sich über Einsätze von Freiwilligen. Auf der Website der AOZ wird die Telefonnummer des Zentrum Juch veröffentlicht ( Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich

16 AOZ Zentrum Juch Betriebsorganisation, Betreuung und Beschäftigung Betriebsorganisation Der Betrieb des Zentrums Juch ist auf das Testverfahren des Bundesamtes für Migration ausgerichtet. Ein Team von rund 40 Mitarbeitenden gewährt eine 24-Stunden Präsenz und ist für die Unterbringung und Betreuung, den Schulbetrieb für Kinder und die Beschäftigung der Asylsuchenden zuständig. Der Umgang mit den Asylsuchenden ist respektvoll und unvoreingenommen. Zum Betreuungsauftrag gehört: Grundversorgung (Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung, finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung) Information der Asylsuchenden über den Betrieb und die geltende Hausordnung Organisation von Lern-, Freizeit- und Beschäftigungsangeboten Unterstützung der Asylsuchenden bei der Wahrnehmung ihrer Termine im Rahmen des Asylverfahrens Das Zentrum ist unter der Woche von Uhr sowie am Freitag und Samstag von Uhr für den Ein- und Ausgang der Bewohner/innen geöffnet. Die Bewohner/innen können zu bestimmten Zeiten Besuch in den öffentlichen Bereichen empfangen. Über das Wochenende können die Bewohner/innen das Zentrum verlassen, müssen dies jedoch vorher melden. Belegung und Unterbringungsstruktur Das Zentrum Juch bietet Unterkunft für rund 300 Personen, die Belegungszahlen sind täglichen Schwankungen unterworfen. Per 31. Mai 2014 waren 265 Personen im Zentrum untergebracht, 234 Erwachsene und 31 Kinder. Die Aufenthaltsdauer beträgt zwischen wenigen bis maximal 140 Tagen. Die Asylsuchenden sind in Zweier- oder grösseren Familienzimmern in drei Wohntrakten mit je zwei Ess- und Aufenthaltsräumen sowie einem Sanitärtrakt untergebracht. Zusätzliche Aufenthaltsräume befinden sich im Empfangs- und Schulungsgebäude. Frauen, Familien, unbegleiteten Minderjährigen und vulnerablen bzw. betreuungsbedürftigen Personen stehen separate Wohnbereiche zur Verfügung. Kinder Schulpflichtige Kinder (4 bis 16-jährig) besuchen die zentrumseigenen Aufnahmeklassen im Quartier, die von der Stadtzürcher Kreisschulpflege Letzi beaufsichtigt werden. Die Schule orientiert sich am Rahmenlehrplan des kantonalen Volksschulamts für Aufnahmeklassen für Kinder aus dem Asylbereich. Zwei Lehrpersonen mit 160 Stellenprozenten übernehmen den Unterricht (ab Schuljahr 2014/2015 sind es drei Lehrpersonen mit 200 Stellenprozenten). Das Zentrum verfügt zudem über ein Spielzimmer sowie einen Spielbereich für Kinder im Aussenraum. Sicherheit Für die Sicherheit und Ordnung in- und ausserhalb des Zentrums sowie für die Ein- und Austrittskontrollen am Zentrumseingang ist Sicherheit Intervention Prävention sip züri des städtischen Sozialdepartements zuständig. Beschäftigungsangebote Den Asylsuchenden werden verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten: Sie sind in den Betrieb des Zentrums eingebunden (z.b. Mithilfe bei der Essensausgabe, Reinigung, Umgebungsarbeiten etc.), können Zusatzaufgaben im Zentrum übernehmen oder an gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen teilnehmen. Die Arbeit in Beschäftigungsprogrammen und die Zusatzaufgaben im Zentrum werden entschädigt (maximal 30 Franken/Tag).

17 Aktuell (Stand Kalenderwoche 21) gibt es rund 180 entschädigte Einsatzmöglichkeiten mit insgesamt 1370 Einsatzstunden pro Woche, 106 Einsatzmöglichkeiten pro Woche sind extern: Zusatzaufgaben im Zentrum: Küchendienst, Reinigung Aussenraum, Mitarbeit Kleiderladen, Reinigung/Betreuung Aufenthaltsraum, Mitarbeit Wäscherei, Betreuung Internetkaffee Einsätze bei Grün Stadt Zürich (Grünflächenverwaltung und Einsatz auf Landwirtschaftsbetrieb) Einsätze bei der Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich (Problempflanzenbekämpfung, Unterhaltsarbeiten in Naturschutzgebieten) Mitarbeit im Cateringbetrieb des Zentrum Juch Mitarbeit im Brockenhaus Brockito in Zürich Oerlikon Temporäre Einsätze (beispielsweise Holz binden für das Sechseläuten-Feuer) Weitere externe Beschäftigungsprogramme sind laufend in Planung: Einsätze beim Veloverleih Züri rollt (ab 16. Juni 2014) Weitere Einsätze bei der Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich Weitere Einsätze bei Grün Stadt Zürich Einsätze bei Entsorgung und Recycling Zürich (ab Herbst 2014) Lern- und Freizeitangebote Im Zentrum stehen diverse Freizeit- und Bildungsangebote zur Verfügung (Stand Ende Mai): Deutschunterricht für Erwachsene (8x2h pro Woche) Internet-Raum mit 6 Computern (täglich 13 Std. geöffnet, vormittags nur für Frauen) 6 Aufenthaltsräume (Essensräume ausserhalb Essenszeiten) mit Spielen, Aufenthaltsraum mit Billard und Tischfussball, Fernsehraum mit grossem Bildschirm, Aufenthaltsbereich nur für Frauen, Fitnessraum (mit speziellen Zeitfenstern nur für Frauen), Andachtsraum, Kinder-Spielzimmer Benützung einer Turnhalle in der Nähe (3x2h pro Woche) und eines Sportplatzes in (2x3h pro Woche) Im Aussenbereich: Basketballkorb und Tore für Fussball, Spielbereich für Kinder. Im Aufbau sind: Grösserer Kinderspielplatz, zwei Aussenplätze mit Kunstrasen für Volley- und Fussball Soziokulturelle Angebote des Gemeinschaftszentrums Grünau und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich-Altstetten. Im Aufbau: Kochen/Essen mit Cuisine sans frontières Die reformierte und katholische Kirche bieten regelmässig Gespräche im Rahmen der Seelsorge an. Künftig wollen die Landeskirchen auch ihre muslimischen Partner einbeziehen Übersicht Beschäftigung und Freizeitangebote im Zentrum Juch Interne Beschäftigung Externe Beschäftigung Freizeitangebote Mai (Total Std.) Ziel Juni (Total Std.) Kontakte ins Quartier Ab Juni 2014 organisiert die AOZ periodisch stattfindende Rundgänge, bei denen interessierte Personen einen Einblick in den Zentrumsalltag erhalten. Eine köpfige Resonanzgruppe trifft sich alle zwei Monate, um allfällige Auswirkungen des Zentrums Juch auf das Quartier zu besprechen. Dem Gremium gehören Personen aus der Nachbarschaft sowie Vertreter/innen von Institutionen und Betrieben an. Die AOZ ist interessiert an Kontakten zu Personen und Einrichtungen aus dem Quartier. Dank diesen Kontakten konnten bereits einige Aktivitäten aufgebaut werden. Bildmaterial und weitere Informationen für Medien unter Juni 2014

18 Besuche im AOZ Zentrum Juch Merkblatt für interessierte Einzelpersonen und Gruppen Die AOZ befürwortet, dass interessierte Einzelpersonen und Gruppen das Zentrum Juch besuchen und einen Einblick in den Betriebsalltag erhalten können. Dabei sind die beschränkten Ressourcen der involvierten Mitarbeitenden sowie Erfordernisse, die sich aus der Betriebsführung ergeben, zu berücksichtigen. Bewohner/innen des Zentrums Juch dürfen während den Besuchszeiten persönliche Gäste empfangen. Für Besuche gelten folgende Regelungen: 1. Öffentliche Besuchstage Dreimal pro Jahr findet im Zentrum Juch ein Besuchstag statt. Während einem Rundgang von ca. 1 Stunde erhalten die Teilnehmenden einen Einblick ins Zentrum. Die Daten der öffentlichen Besuchstage sind auf der AOZ Website unter publiziert. 2. Besuche von Gruppen Interessierte Gruppen richten ihre Besuchsanfrage per Mail an AOZ Information und Kommunikation: info@aoz.ch. 3. Besuche von Einzelpersonen mit persönlichen Kontakten zu Bewohner/innen Personen, welche Bewohner/innen des Zentrums Juch persönlich kennen, können diese während den folgenden Besuchszeiten in den öffentlichen Bereichen des Zentrums Juch treffen: Montag Sonntag: Von Uhr sowie von Uhr Besucher/innen melden sich innerhalb der Besuchszeiten persönlich an der Empfangsloge des Zentrums und geben dort den Vornamen und Nachnamen der zu besuchenden Person an. Der/die Asylsuchende kommt zum Empfang und bestätigt den Besuch. Während des Besuchs hinterlegt der/die Besucher/in beim Empfang einen Ausweis. Der/die Besucher/in verlässt das Zentrum Juch selbständig vor Ablauf der Besuchszeit. Der Aufenthalt für Besuche ist - abgesehen von den Schlafzimmern - in allen Bereichen des Areals gestattet. Zürich, März 2014 Merkblatt Besuchsregelung - März 2014

19 augenauf augenauf-bulletin 80 April 2014 Leben im Asyl-Testzentrum Juch in Zürich Dichtestress pur, 24 Stunden am Tag Seit über 100 Tagen ist das Asyl-Testzentrum Juch in Zürich Altstetten in Betrieb. augenauf hat es in Augenschein genommen und zieht eine erste Zwischenbilanz. Dichtestress ist das Modewort der letzten Monate. Immer wieder ist davon die Rede, wenn es um überfüllte Bahnhöfe, Strassen und öffentliche Verkehrsmittel geht. Insbesondere die Befürworter_innen der Masseneinwanderungsinitiative bedienten sich dieses Schlagwortes vor der Abstimmung am 9. Februar. Wahren Dichtestress, und das 24 Stunden pro Tag und bis zu 140 Tage lang, erleben die Asylsuchenden im Testzentrum Juch. In den drei ehemaligen Saisonnierbaracken, die in den letzten Jahren als Notunterkunft für abgewiesene Asylbewerber genutzt wurden, soll bis Ende März die Maximalbelegung von 300 Asylsuchenden erreicht werden. Die Baracken sind nicht renoviert, lediglich defekte Türen wurden ersetzt und verschiedene Metallstoren angebracht, zum Beispiel, um die früher allen zugängliche Küche abzusperren. Dort gibt ein Caterer jetzt täglich drei Mahlzeiten heraus. Immerhin sind alle Matratzen durch neue ersetzt worden und auch das Mobiliar macht insgesamt einen gepflegten Eindruck. Zaun und sip statt offenes Zentrum Neu ist jedoch der über zwei Meter hohe Maschendrahtzaun kein symbolischer Zaun, wie vor der Inbetriebnahme im Januar von der Asylorganisation Zürich (AOZ) versprochen worden war. Statt dem geplanten offenen Zentrum überwacht jetzt die «sip züri» (Sicherheit, Intervention, Prävention) den Zugang zum Zentrum. Sie kombiniert laut Eigenwerbung «aufsuchende Sozialarbeit mit ordnungsdienstlichen Aufgaben». Dass die sip diese Aufgabe übernimmt, ist aus zweierlei Gründen ein Novum: Erstens hat die sip traditionell die Aufgabe, Randständige von öffentlichen Plätzen zu vertreiben und in Konflikten als Vermittlerin zu fungieren. Da sie keine polizeilichen Kompetenzen hat, ruft sie bei erfolgloser Intervention stets die Polizei. Im Testzen-

20 trum sind sip-mitarbeiter_innen Tag und Nacht anwesend, um nebst der Ein- und Ausgangskontrolle die Sicherheit im Zentrum zu gewährleisten. Sozialarbeiterische Aufgaben werden von den Betreuer_innen der AOZ übernommen. Der Zaun und die Kontrollen sollen gewährleisten, dass die Asylsuchenden für ihre Termine beim Bundesamt für Migration (BfM) an der Förrlibuckstrasse zur Verfügung stehen, respektive beim Ausgang darüber informiert werden, wann sie mit dem Shuttlebus ins Verfahrenszentrum gefahren werden. Zweitens hat die AOZ ihre Durchgangszentren bisher ohne Sicherheitsdienste und Zäune betrieben. Es gibt zwar auch in gewöhnlichen Durchgangszentren meist einen Anmeldeschalter eine ständige Anwesenheitskontrolle existiert dort aber nicht. Trotz diesem Überwachungssystem ist es für die sip-mitarbeiter_innen an der «Empfangsloge» nicht möglich, die Polizei zu informieren, wer anwesend ist, wenn sie wieder jemanden sucht. Der Abtransport in die Ausschaffungs- oder Untersuchungshaft erfolgt meist durch Polizeieinsätze frühmorgens. Diese Einsätze ängstigen besonders die kriegstraumatisierten Kinder unnötig. Es leuchtet nicht ein, warum die Polizei nicht während der normalen Öffnungszeiten ihre Arbeit erledigt. Zu wenig Platz erzeugt Dauerstress 300 Personen werden in Zürich Altstetten in drei Baracken jeweils in 10m 2 «grossen» Zweierzimmern untergebracht. Die Baracken sind aus Holz, die Böden knarzen bei der kleinsten Erschütterung, etwa, wenn jemand nachts aufs WC geht. Es ist manchmal schwierig, unter diesen Umständen zu schlafen. Des- halb werden von den Betreuer_innen auch Schlafmittel herausgegeben. Die Gesamtfläche der drei Wohnbaracken beträgt etwa 2700 m 2, was bei Maximalbelegung 9 m 2 pro Person bedeutet. In dieser Zahl sind aber auch die Korridore und Gemeinschaftsräume inbegriffen. Die Korridore zwischen den Zimmern im langen Wohntrakt der H-förmigen Baracken, in denen die alleinstehenden Männer schlafen, sind links und rechts 1,10 m schmal und je 24 m lang. In diesen Korridoren kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den Männern, die dort aneinander vorbeigehen müssen. Besonders während der Essenszeiten, wenn eine lange Warteschlange vor der Schöpfstrasse entsteht, gibt es immer wieder Streit und Handgreiflichkeiten. Mit je 48 m 2 sind die Essräume schlicht zu klein, um Sitzplätze für 100 Personen zu bieten. Frauen und Kinder in Bedrängnis In den Wohntrakten links und rechts vom Barackeneingang liegen die Zimmer der Familien, der alleinstehenden Frauen und der unbegleiteten Minderjährigen. Sie beklagen sich über die häufigen Konflikte unter den jungen Männern. Frauen und Kinder hielten sich beispielsweise nicht im Spielzimmer auf, weil die Stimmung dort sehr aggressiv sei. Da die sanitären Anlagen von Männern und Frauen direkt nebeneinander liegen, trauten sich viele Frauen nachts nicht auf die Toilette, da sie sich vor Belästigungen durch die alleinstehenden Männer fürchteten. Eine sexuelle Belästigung und die darauffolgende Reaktion des Ehemannes hat im Januar dazu geführt, dass ein Mann mit einem Schädelbruch hospitalisiert werden musste. 2 augenauf-bulletin?? Juni 2001

21 Explosive Langeweile Von den verschiedenen an der Medieninformation vom 3. Dezember 2013 angekündigten Beschäftigungsmöglichkeiten wurden bisher nur wenige realisiert: Es gibt einen Billardtisch, zwei Tischfussballtische und ein Fernsehzimmer mit zirka 30 Sitzplätzen. Und diese Mini-Infrastruktur soll für 300 Personen reichen! Demnächst sollen das lang ersehnte Internetzimmer mit drei (!) Computern sowie ein Nähzimmer eingerichtet werden. Im kleinen Aussenbereich soll ein Beach-Volleyball- oder Fussballfeld eingerichtet werden. Da der Schulunterricht in einem benachbarten Industriegebäude nur von schulpflichtigen Kindern bis 16 Jahre besucht werden kann und sonst keine Deutschkurse angeboten werden und auch nicht geplant sind, langweilen sich die Asylsuchenden. Es gibt zwar Putzämter, die im Turnus erledigt werden müssen, und seltener einen Einsatz bei der Essensausgabe sowie täglich ca. fünf Plätze im gemeinnützigen Einsatzprogramm. Insgesamt profitieren aber nur etwa 15 Personen täglich von einem mit 20 bis 30 Franken entlöhnten Zusatzjob. 300 Menschen haben nicht Platz in diesem Zentrum 300 Menschen auf so engem Raum zu platzieren, noch dazu mit einem hohen Zaun und 24-Stunden-Kontrolle, ist schlicht Wahnsinn. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Situation eskaliert und die Gewalt überhandnimmt dann werden die Rechten wohl wieder nach mehr Repression im Asylbereich schreien. Es ist unbedingt nötig, dass die Maximalbelegung massiv gesenkt wird. Sinnvolle Beschäftigung Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Erwachsene und Kinder reichen bei Weitem nicht aus. Deutschunterricht, den die AOZ organisiert und den der Bund finanziert, sollte eigentlich selbstverständlich sein - schliesslich sollen die im Juch getesteten Verhältnisse danach direkt auf die geplanten sechs Bundeszentren übertragen werden, die ihrerseits die sogenannte «erste Phase» der Unterbringung komplett ersetzen. In der ersten Phase aber hatten die Asylsuchenden bisher immer kostenfreien Zugang zu Deutschunterricht und zu Beschäftigungsprogrammen der Stadt Zürich und der AOZ selbst. Auch für die Kinder fehlt es an Möglichkeiten, sich sinnvoll zu beschäftigen und zu spielen. Jugendliche schliesslich, die über 16 sind und deshalb nicht am Schulunterricht teilnehmen dürfen (!), fallen durch alle Netze. Wenn wir davon ausgehen, dass ein grosser Teil von ihnen hier bleiben darf, ist es schlicht verlorene Zeit für die spätere Integration ins hiesige Ausbildungs- und Berufssystem. Schule Es ist zudem nicht verständlich, warum für die schulpflichtigen Kinder nicht die Integrationsklassen der umliegenden Schulhäuser genutzt werden, wie es in den entsprechenden Richtlinien der Bildungsdirektion des Kantons Zürich vorgesehen ist. Stattdessen haben die Kinder in einem improvisierten Schulzimmer im Die H-förmigen Baracken des Asyl-Testzentrums in Zürich oberen Stock einer Autogarage Unterricht, wo derzeit nur ein Dutzend Pulte und Stühle stehen. Nicht einmal eine Schultafel ist vorhanden. Der «Kindergarten» findet in einer notdürftig durch ein Bücherregal abgetrennten Ecke des «Schulzimmers» statt. Für die Familien wäre es eine willkommene Abwechslung, die Kinder in die Schule und den Kindergarten ausserhalb des Zentrums zu begleiten. Es würde ein Stück Normalität in ihren Alltag bringen. Sport Auf dem Testgelände ist zu wenig Platz, um sich auszutoben und den Druck der speziellen Wartesituation im Asylverfahren loszuwerden. Es ist schleierhaft, wieso die umliegenden Sporthallen und -plätze nicht für einige fixe Termine angemietet werden. Zwischen Schul- und Feierabend gibt es in den meisten Sportanlagen Nutzungsfenster, die von der AOZ genützt werden könnten. Kontakt zur Aussenwelt Ausserdem ist es für Asylsuchende zentral, mit ihren Angehörigen zu kommunizieren. Oft befindet sich ein Teil einer Familie in anderen Ländern auf der Flucht. Die Ungewissheit über ihr Wohlergehen lastet schwer auf den Angehörigen, die bereits hier sind. Innerhalb oder ausserhalb des Zentrums muss eine hinreichende Kommunikation möglich sein. Die drei Computer vor Ort reichen nicht. Ohne ÖV-Billett und ohne Velo lässt sich auch ausserhalb des Juchhofs faktisch nicht kommunizieren. Fazit: Ungenügend! Im Vorfeld gab es viele Versprechungen. Nach über 100 Betriebstagen ist es der AOZ und dem BfM noch nicht gelungen, ein akzeptables Zentrum zu betreiben. Von einem offenen Zentrum kann keine Rede sein. Freizeit- und Beschäftigungstätigkeiten bestehen nur für einen Bruchteil der einquartierten Menschen. Die Barackensiedlung Juch wurde für Arbeitsmigranten gebaut, die den ganzen Tag auf dem Bau schufteten und nachts ausgepowert ins Bett fielen. Der Juchhof ist nicht ausgelegt für 300 Asylsuchende ohne Beschäftigung, welche tagelang auf die nächste Befragung beim Migrationsamt warten. Es ist dringend notwendig, die Belegung von derzeit 100 Personen pro Gebäude massiv zu reduzieren. augenauf Zürich augenauf-bulletin 80 I April

22 Beschleunigtes Asylverfahren funktioniert sagen die Hilfswerke - News Zürich: St... Seite 2 von Beschleunigtes Asylverfahren funktioniert sagen die Hilfswerke Die Flüchtlingshilfe berät im Asyl-Testzentrum in Zürich seit Januar die Asylsuchenden. Ihr Fazit: Es gebe keine Rekursflut, und die Kosten habe man im Griff. Von Stefan Häne Stichworte Asylpolitik Asyl-Bundeszentrum in Zürich Testphase dauert 21 Monate: Das Verfahrenszentrum mit 300 Plätzen auf dem Juch-Areal in Altstetten. Foto: Dieter Seeger Dieser Versuch wird die Asylpolitik entscheidend prägen. Nachdem das Schweizer Stimmvolk im letzten Sommer einer Verschärfung des Asylgesetztes wuchtig zugestimmt hat, probiert der Bund nun aus, inwieweit sich die Asylverfahren beschleunigen lassen. Die Testphase dauert 21Monate und findet in Altstetten statt, in einem Verfahrenszentrum mit 300 Plätzen auf dem Juch-Areal. Bewährt sich das System, soll es künftig landesweit zum Standard werden. Der Versuch läuft seit drei Monaten. Nun liegt eine erste Bilanz dazu vor. Sie stammt von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), die im Testzentrum die Asylsuchenden auf Kosten des Staates gegenüber den Behörden vertritt. «Unsere Erfahrungen sind positiv», sagt SFH-Generalsekretär Beat Meiner. Die Flüchtlingshilfe arbeitet im Testzentrum im Verbund mit dem Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen, der Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not und dem Netzwerk Schweizerisches Arbeiterhilfswerk bis 1400Asylgesuche sollen nach Vorstellung des Bundes im Zürcher Testzentrum pro Jahr bearbeitet werden, also durchschnittlich 350 in drei Monaten. Offenbar funktioniert die erhoffte Beschleunigung der Verfahren: «Wir sind auf Kurs», sagt Meiner, ohne jedoch die genaue Zahl der behandelten Fälle zu nennen. Dies sei Sache des federführenden Bundesamts für Migration (BFM). Doch das Amt im Departement von Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) will sich dazu noch nicht äussern. Eine erste Zwischenbilanz stellt das BFM für die kommenden Wochen in Aussicht. Ende Jahr soll ein Zwischenbericht vorliegen, ein zweiter am Ende der Testphase im September Die sechs neuen Asylregionen. Zum Vergrössern auf Grafik klicken Plätze in sechs Regionen Die Neustrukturierung des Asylbereichs schreitet voran. An der Asylkonferenz von letzter Woche in Bern haben sich Bund, Kantone und Gemeinden auf ein Modell geeinigt. Es umfasst sechs Regionen, die künftig 5000Plätze für Bundesasylzentren zur Verfügung stellen sollen. Ziel ist es, Asylverfahren in der Schweiz nach holländischem Vorbild zu beschleunigen. Die Mehrheit der Asylverfahren soll künftig in den Bundeszentren rechtskräftig abgeschlossen werden, sodass die Kantone weniger Asylsuchende übernehmen müssen. Die Verteilung der Plätze soll anteilsmässig entsprechend der Bevölkerungsgrösse erfolgen. Die Westschweiz als grösste Region muss demnach 1280Plätze bereitstellen, die Nordwestschweiz 840, die Ostschweiz 700, die Zentralschweiz und das Tessin 690. Eine eigene Region bilden die Kantone Bern und Zürich mit 620 respektive 870 Plätzen. In jeder der sechs Regionen soll der Bund ein Verfahrenszentrum und bis zu drei Ausreisezentren betreiben. Die Standorte sollen bis Ende Jahr bestimmt sein. (sth) Bildstrecke «Weit entfernt» von Holland Ein erstes Resümee zieht Meiner in einem weiteren Punkt von beträchtlicher politischer Brisanz: «Es gibt keine Rekursflut.» Bürgerliche Politiker hatten im Vorfeld des Testbetriebs die Befürchtung geäussert, der unentgeltliche Rechtsschutz für Asylsuchende auf Kosten des Staates führe zu Zuständen wie in Holland, wo 90 Prozent der negativen Asylentscheide angefochten werden. «Davon sind wir weit entfernt», versichert Meiner, nennt aber mit der gleichen Begründung abermals keine Zahlen. Er sagt bloss, die Zusammenarbeit mit dem BFM klappe sehr gut. Die

23 Beschleunigtes Asylverfahren funktioniert sagen die Hilfswerke - News Zürich: St... Seite 3 von Rechtsvertreter der Hilfswerke könnten die Chancen eines Rekurses sehr gut abschätzen und neutral beurteilen. Dies beschleunige das Verfahren. Just diesen Aspekt hatten linke Politiker vor dem Start des Testbetriebs wiederholt als Chance für das neue Asylsystem bezeichnet. Sie sehen sich nun bestätigt. Meiner versucht auch die Bedenken zu zerstreuen, wonach die Pauschale von 1361 Franken pro Fall nicht genüge. «Wir können mit diesem Ansatz die vom BFM in der Ausschreibung geforderten Leistungen erbringen.» Von Bedeutung ist diese Aussage, weil die Vergabe der Rechtsvertretung der Asylsuchenden im Zürcher Testzentrum durch das BFM umstritten war: Eine zweite Bietergemeinschaft, der Caritas und Heks angehörten, hatte gemäss TA-Informationen in ihrem Angebot die Fallpauschale deutlich höher angesetzt was der Flüchtlingshilfe den Vorwurf eintrug, mit einem Dumpingangebot den Auftrag ergattert zu haben. Meiner verwahrt sich dagegen und betont, die Flüchtlingshilfe habe ein eigenes Interesse daran, die Pauschale in einem realistischen Rahmen anzusetzen und einzuhalten. «Würde es teurer, müssten wir das selber berappen.» Doch dazu fehle der Flüchtlingshilfe das Geld. a Der erste Asylsuchende hofft auf ein besseres Leben Seit Anfang Woche wohnen auf dem Juch-Areal in Altstetten wieder Asylbewerber. Hier testet der Bund das beschleunigte Asylverfahren. Artikel zum Thema Bundesrat will «Haft wegen unkooperativen Verhaltens» einführen Auf die Bilanz der Flüchtlingshilfe reagieren die Kritiker im bürgerlichen Lager zurückhaltend. SVP-Nationalrat Heinz Brand bewertet den Zeitraum von drei Monaten für eine fundierte Analyse als zu kurz; dies umso mehr, als die Flüchtlingshilfe als Hilfswerk ohnehin parteiisch sei. CVP-Nationalrat Gerhard Pfister hatte das Hilfswerk im letzten November gar als «unglaubwürdigste Institution für diese Aufgabe» bezeichnet. Mit Meiners Aussagen konfrontiert, spricht Pfister jetzt von erfreulichen Anzeichen, «falls sie denn den Tatsachen entsprechen». Dass er mit seiner Kritik am Hilfswerk masslos übertrieben habe, bestreitet er. Erstens könne nur das BFM die Testphase neutral und professionell evaluieren. Und zweitens habe er die Kritik im November mit Kalkül formuliert: «Ich wollte den Druck hochhalten auf die Hilfswerke, professionell und ideologiefrei zu arbeiten.» (Tages-Anzeiger) (Erstellt: , 02:54 Uhr) Asylverfahren sollen fairer werden. So will es die EU. Der Bundesrat passt nun die Gesetzgebung an. Die maximale Ausschaffungshaft soll deutlich verkürzt werden. Es gibt aber auch Verschärfungen. Mehr Das ist der Asylbewerber- Verteilschlüssel Die Kantone haben sich nach monatelangen Diskussionen darauf geeinigt, wo künftig Flüchtlinge untergebracht werden. Am meisten Plätze muss die Romandie schaffen. Mehr Die Angst der Städter vor den Asylzentren Politblog Der Bundesrat setzt bei seiner Asylpolitik auf die Kooperation der urbanen Zentren. Doch diese Strategie ist riskant. Zum Blog Von Stefan Häne Dossiers c Asylzentrum im Kreis 5 Die Redaktion auf Twitter Stets informiert und aktuell. Folgen Sie uns auf dem folgen MARKTPLATZ NetInvasion GmbH GEBRÜDER SORRENTINO AG

24 Positives Fazit des Bundes zur Unterbringungssituation in Zürich Altstetten: Kurzes... Seite 1 von NZZ.CH STADT ZÜRICH Positives Fazit des Bundes zur Unterbringungssituation in Zürich Altstetten Kurzes Hoffen auf Asyl im Testzentrum Juch Dorothee Vögeli Mittwoch, 11. Juni 2014, 19:43 Ein anonymer Ort: Das Testzentrum Juchhof, in dem Asylsuchende vorübergehend untergebracht werden. (Bild: Adrian Baer / NZZ) Im Bundeszentrum Juch in Zürich wohnen seit fünf Monaten Asylbewerber im beschleunigten Verfahren. Laut Bundesamt für Migration funktioniert der Betrieb ausgezeichnet. Am Mittwoch konnten sich die Medien ein Bild vor Ort machen. Anonymer könnte der Standort nicht sein: Zwischen Autobahn und Gewerbezone ducken sich vier langgezogene einstöckige Holzbaracken, die bereits seit zwanzig Jahren Asylbewerbern als Unterkunft dienen. Doch seit Anfang Jahr steht das Zentrum Juch in Zürich Altstetten schweizweit im Rampenlicht. Denn in der ehemaligen Gastarbeiterunterkunft leben bis zu 300 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Asylbewerber im sogenannten beschleunigten Verfahren. An diesem Mittwochmorgen blicken einige neugierig zum vergitterten Eingangstor, durch das sich ein wahrer Medientross ergiesst. Warten auf den Shuttlebus Zwei junge Syrerinnen, eine Tunesierin und eine Algerierin interessieren sich jedoch nicht gross für die rund 30 Fernseh-, Radio- und Zeitungsjournalisten. Sie hätten Termine im roten Gebäude an der Förrlibuckstrasse, sagen sie aufgeregt. Jetzt warten sie auf den Shuttlebus, der sie ins drei Kilometer entfernte Verfahrenszentrum bringen wird. Dort macht das Bundesamt für Migration (BfM) diverse Vorabklärungen, prüft in der sogenannten Taktenphase die Asylgesuche vertieft, fällt den Entscheid und bereitet je nachdem die Rückkehr ins Heimatland vor. Das Ganze dauert maximal 140, bei einigen je nachdem nur wenige Tage. Die Prozesse bewähren sich, und die kürzeren Fristen konnten eingehalten werden, wie das BfM am Mittwoch nach Rundgängen im Zentrum Juch und im Verfahrenszentrum ausgeführt hat (siehe Inlandteil). Die örtliche Trennung von Unterkunft und Verfahrenszentrum sei seit der Einführung des Shuttlebusses und dank strengem Pochen auf Einhaltung der Termine kein Problem, sagte Barbara Büschi, stellvertretende BfM-Direktorin. Eine Trennung war nicht zu vermeiden, weil sich wegen drohender Rekurse die auf dem Duttweiler-Areal in Zürich-West geplante integrale Anlage verzögert hätte. Deshalb leben nun die Asylsuchenden

25 Positives Fazit des Bundes zur Unterbringungssituation in Zürich Altstetten: Kurzes... Seite 2 von im Testverfahren vorerst in den Baracken auf dem Juch-Areal. Zur Grundversorgung gehören Verpflegung, Bekleidung, medizinische Betreuung und ein Taschengeld von drei Franken im Tag. Die dafür zuständige Asylorganisation Zürich (AOZ) unterstützt die Asylsuchenden bei der Wahrnehmung der Termine beim BfM, kümmert sich um den Schulbetrieb für Kinder sowie interne und externe Beschäftigungsmöglichkeiten. Ende Mai lebten 234 Erwachsene und 31 Kinder im Juch, wegen der hohen Fluktuation schwanken jedoch die Zahlen täglich. AOZ-Chef Thomas Kunz beobachtet eine steigende Zahl unbegleiteter Minderjähriger etwa aus Afghanistan oder Somalia, momentan sind es 16. Für sie wie auch für betreuungsbedürftige Personen stehen im Asylzentrum separate Wohnbereiche zur Verfügung. Die vier wartenden Frauen empfinden den Alltag im Asylzentrum nicht als schwierig, im Gegenteil: «Wir haben es gut hier», sagen sie einhellig. Seit drei, vier Wochen seien sie da. Aggressionen hätten sie nicht erlebt. Tatsächlich vermittelt der Rundgang durchs Zentrum Juch weder den Eindruck von «Dichtestress» noch von aggressiver Stimmung, wie die Menschenrechtsorganisation «augenauf» im April kolportiert hatte. Die Zimmer, mehrheitlich für zwei Personen, aber auch die grösseren Familienzimmer, sind zwar knapp bemessen. Jeder der drei Wohntrakte verfügt jedoch über je zwei Ess- und Aufenthaltsräume. In den Küchen sind Asylsuchende mit dem Frühstücksgeschirr beschäftigt, draussen hantiert eine Männergruppe mit Schaufeln, Pickeln und Karretten: Sie legen einen Fussballund Basketballplatz an. Derweil sind weitere Asylbewerber startbereit für einen Einsatz bei Grün Stadt Zürich. Und die Kinder zwischen 4 und 16 Jahren werden auch an diesem Morgen in den Räumen einer nahe gelegenen Outdoor-Firma gemäss dem Lehrplan für Aufnahmeklassen der Zürcher Volksschule unterrichtet. Die AOZ bietet ferner Deutschkurse für Erwachsene in einer der Baracken an. Sie würden rege benützt, sagt Thomas Kunz. Zur Angebotspalette gehören sechs Computer, Billardtisch und Tischfussball, ein Fernsehzimmer, ein Andachtsraum, ein Kinderspielzimmer oder ein Werkraum mit gespendeten Nähmaschinen, die offenbar auch gerne Männer nutzen. Das AOZ-Team mit rund 40 Mitarbeitenden ist rund um die Uhr präsent. Trotzdem kam es vor allem am Anfang der Testphase zu überdurchschnittlich vielen Schlägereien. Thomas Kunz sieht in der damals hohen Zahl von Nordafrikanern den Hauptgrund. 14-mal die Polizei gerufen Seit Anfang Jahr musste die Polizei 14-mal ins Juch ausrücken. In den übrigen Bundeszentren sind laut Barbara Büschi in der Regel weniger Polizeieinsätze nötig, weil das geschulte Personal auch Hand anlegen darf und Streit eher selber schlichten kann. Im Gegensatz dazu darf der für das Zentrum Juch zuständige städtische Sicherheitsdienst SIP nicht körperlich intervenieren, deshalb muss schneller die Polizei gerufen werden. Wie Claudio Martelli, Leiter des Testbetriebs, sagte, kommt es wohl auch dank dem Ausbau der Beschäftigungsprogramme zu weniger Gewalt. Mittlerweile seien diese mit dem BfM-Verfahren koordiniert. Momentan gibt es rund 180 Einsatzmöglichkeiten, für welche die Asylsuchenden mit maximal 30 Franken pro Tag entschädigt werden. MEHR ZUM THEMA Asylsuchende unterbringen Test mit beschleunigtem Verfahren ist gut angelaufen Mittwoch, 11. Juni, 15:01 Asylzentrum in Zürich Altstetten Testbetrieb mit städtischem Sicherheitsdienst 3. Juli 2013, 06:00

26 Gute Zwischennoten für das Zentrum Juch - News Zürich: Stadt Zürich - tagesanzei... Seite 2 von Gute Zwischennoten für das Zentrum Juch Der Testbetrieb mit dem neuen Asylverfahren in Zürich ist laut den Behörden gut angelaufen, aber noch nicht perfekt. Die Zahl der Beschwerden gegen die Entscheide ist zurückgegangen. Von Daniel Schneebeli Stichworte Asylpolitik Asyl-Bundeszentrum in Zürich Das Verfahren Das beschleunigte Asylverfahren besteht aus drei Phasen: In der Vorbereitungsphase werden die Asylsuchenden identifiziert (Fingerabdrücke, Dokumentenprüfung und Vergleich mit Datenbanken) und medizinisch untersucht. Es finden auch erste Befragungen und Kontakte mit den Rechtsberatern statt. Diese Phase soll nicht länger als 21 Tage dauern. Beschäftigungsprogramm: Asylbewerber bauen derzeit einen kleinen Sportplatz auf dem Areal. Foto: Dieter Seeger Eingeklemmt zwischen Autobahn, Bahnlinie und Industrie liegt die Barackensiedlung Juch. Vor 50 Jahren wurde sie erstellt für Gastarbeiter, die im boomenden Zürich dringend gebraucht wurden. Heute leben hier Asylbewerber aus der ganzen Welt, die in der Schweiz auf ein sicheres und besseres Leben hoffen. Seit Januar sind die Augen speziell auf diese 300-plätzige Siedlung gerichtet, weil der Bund hier ein neues beschleunigtes Asylverfahren testet. Ziel ist, dass keiner der Asylsuchenden länger als 140 Tage im Zentrum Juch bleiben muss. Dies ist zwar im Sinn des Volkes, das vor einem Jahr einer entsprechenden Gesetzrevision zugestimmt hat. Doch in Zürich hat es gegen dieses Vorhaben so viel Widerstand gegeben, dass der Stadtrat und der Bund ihre gemeinsamen Pläne ändern mussten. Ursprünglich war eine neue Containersiedlung auf dem Duttweiler- Areal mit 500 Plätzen geplant. Wegen angedrohter Einsprachen entschied man sich für einen Plan B. Nun wohnen die Asylbewerber im Zentrum Juch am Stadtrand, das Asylverfahren inklusive Rechtsberatung und Rückkehrhilfe wird an der Förrlibuckstrasse abgewickelt. Die Taktenphase dauert 8 bis 10 Tage. In dieser Zeit werden die Asylsuchenden angehört. Es wird eine Triage von begründeten und unbegründeten Gesuchen vorgenommen. Die Behörden schreiben einen Entwurf ihres Entscheides. Der wird dem Rechtsvertreter zur Stellungnahme unterbreitet. Danach wird den Asylsuchenden der Entscheid eröffnet. Die Vollzugsphase ist je nach Entscheid kürzer oder länger. Bei negativen Entscheiden sollen nicht mehr als 140 Tage vergehen (inklusive Phase eins und zwei). In den ersten fünf Monaten konnte diese Frist in den meisten Fällen eingehalten werden. Es finden Ausreisegespräche statt. Die Abgewiesenen werden über die Rückkehrhilfe informiert, und wenn nötig werden Papiere beschafft. (sch) Die Redaktion auf Twitter Stets informiert und aktuell. Folgen Sie uns auf dem folgen 14 Polizeieinsätze bisher Seit der Eröffnung sind fünf Monate vergangen. Auf dem Juch-Areal wohnen knapp 300 Personen, mehrheitlich Männer aus Afrika, wie ein Augenschein gestern Morgen zeigte. Auf Plastikstühlen sitzen sie vor den Baracken, telefonieren und rauchen, einige sind in den Küchen mit Abwaschen beschäftigt, andere schaufeln vor den Hütten. Hier soll ein kleiner Sportplatz entstehen. Frauen sind kaum zu sehen, für sie gibt es eine Baracke, zu der nur sie und die Kinder Zutritt haben. Im Aufenthaltsraum stehen dort zwei Nähmaschinen, in einem Kinderzimmer gibt es Bilderbücher und Gesellschaftsspiele. Auch ein Andachtsraum ist eingerichtet. Die Kinder sind im benachbarten Industriegebäude in der Schule. Die Stimmung ist friedlich wenigstens an diesem Morgen.

27 Gute Zwischennoten für das Zentrum Juch - News Zürich: Stadt Zürich - tagesanzei... Seite 3 von Das ist nicht immer so, wie Thomas Kunz, Direktor der Betreiberfirma AOZ einräumt. Seit Januar musste 14-mal die Polizei gerufen werden, meist wegen Schlägereien unter betrunkenen Männern. In einem Fall musste eine Person ins Spital gebracht werden. Das liege daran, dass die SIP Züri, welche für Ordnung und die Zutrittskontrolle zuständig ist, keine körperliche Gewalt anwende. «Wir rufen die Polizei daher schnell», sagt Kunz. Die Gewaltvorfälle hätten zuletzt deutlich abgenommen. Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Migration, zog gestern vor Ort eine positive Bilanz. «Wir freuen uns, dass der Betrieb auch in der Stadt gut funktioniert.» Bis Ende Mai sind dem Testbetrieb in Zürich 789 Asylsuchende zugewiesen worden. 356 Verfahren wurden bereits erledigt, 158 davon waren Nichteintretensentscheide, weil die Asylsuchenden in einem anderen Dublin- Staat bereits ein Asylgesuch eingereicht haben. Diese Fälle waren im Durchschnitt in 45 Tagen erledigt. 44 Gesuche wurden gutgeheissen, 54 Gesuchsteller wurden vorläufig aufgenommen, und 63 haben die Behörden ausgewiesen. Damit ist man im Plan. Wenn es so weitergeht, können jährlich 1500 statt wie erwartet 1400 Gesuche bearbeitet werden. Perfekt funktioniert der Testbetrieb allerdings noch nicht. Problematisch ist, dass Unterkunft und Verfahrenszentrum zweieinhalb Kilometer auseinanderliegen. Immer wieder würden Asylsuchende nicht zu Terminen erscheinen. Probleme gebe es auch bei der Suche nach Dolmetschern, etwa für die Eritreer. Erfreulich ist hingegen, dass die Zahl der Beschwerden zurückgeht. Derzeit werden etwa 10 Prozent der Entscheide angefochten. Daraus schliessen die Behörden, dass das Verfahren fair ist. Insbesondere führen sie dies auf die kostenlose und unabhängige Rechtsberatung und -vertretung zurück, welche den Gesuchstellern im Haus an der Förrlibuckstrasse zur Verfügung steht. Das bestätigte auch Rechtsberater Dominique Welti. Es schaffe Vertrauen, wenn der gleiche Vertreter die Gesuchsteller von Anfang an begleiten könne. «So werden die Entscheide besser akzeptiert.» Höhere Kosten Damit die Verfahren in den kürzeren Fristen behandelt werden können, muss der Bund laut Büschi doppelt so viel Personal wie üblich einstellen. Allerdings würden auch Kosten gespart, weil abgewiesene Asylbewerber schneller ausreisen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe erhält pauschal 1360 Franken für jeden Asylsuchenden, der ins Testzentrum eingewiesen wird. Seit Anfang Jahr kam so bereits rund eine Million Franken zusammen. Mit dem Geld stellt die Flüchtlingshilfe die Rechtsberatung und -vertretung in den Verfahren sicher. Laut Generalsekretär Beat Meiner arbeiten etwa 15 Personen im Rechtsschutz, teilweise mit Teilzeitpensen. Führt die tiefe Beschwerdequote nun dazu, dass die Flüchtlingshilfe dank der pauschalen Abgeltung gut verdient? Nein, sagt Meiner. Für die einzelnen Verfahrensschritte sei teilweise zu viel und teilweise zu wenig Aufwand budgetiert worden. Bisher könne man die vereinbarten Leistungen kostendeckend erbringen. (Tages-Anzeiger) (Erstellt: , 02:50 Uhr) MARKTPLATZ Mountain Hotels Davos Klosters L'Antico Caffé

28 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 2014: Leben im Zentrum Juch: Engagement von Hilfsorganisationen Der Verein Cuisine sans frontieres kocht im Zentrum Juch 1 Das Zentrum Juch wird seit Januar 2014 im Auftrag des Bundes als Asylunterkunft durch die AOZ geführt. An der Förrlibuckstrasse in Zürich West testet das Bundesamt für Migration (BFM) das beschleunigte Asylverfahren, das an der Abstimmung am 9. Juni 2013 angenommen worden ist. Die Personen in diesem Testverfahren sind im Zentrum Juch untergebracht. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 140 Tage. In diesem Zusammenhang baut Cuisine sans frontières im Zentrum Juch eine Serie gastronomischer Veranstaltungen für und mit den Bewohnern auf. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Thematik "Kochen in einem fremden Land", es finden also zum Beispiel einfache Kochkurse für Kinder und Erwachsene statt. Diese Kurse finden ihren Abschluss in einem Abendessen mit kulturellem Rahmenprogramm. Ziel des Projektes ist, die Gemeinschaft zu fördern und soziale Spannungen abzubauen. Csf sieht es als ihre Aufgabe, die sozialen Kontakte unter den Bewohnern im Zentrum Juch zu fördern. Zudem werden einzelne Veranstaltungen auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ziel ist, die Lebensqualität der Flüchtlinge zu verbessern und einen Begegnungsort zu schaffen, an dem auch eine Durchmischung zwischen Flüchtlingen und Einheimischen möglich ist. Die Organisatoren dieser Veranstaltungen im Zentrum Juch sind Cuisine sans frontières, die AOZ sowie die Bewohner des Zentrums. Das Projekt wird grosszügig unterstützt von der SV Stiftung

29 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Gesetzesgrundlagen und Selbstverständnis der Schweiz als Hort für Flüchtlinge Schweizerische Landesausstellung in Zürich, Höhenweg, Mai 1939 Die Schweiz als Zufluchtsort Vertriebener, das ist unsere edle Tradition. Wenn auch heute eine übergrosse Flut von Flüchtlingen die Anwendung des Asylrechts beeinträchtigt, so gehört doch seine Wiederaufnahme zu unseren grossen Aufgaben. Das ist nicht nur unser Dank an die Welt für den Jahrhunderte langen Frieden, sondern auch besonderes Anerkennen der grossen Werte, die uns der heimatlose Flüchtling von jeher gebracht hat. 1 Eduard von Steiger ( ), Bundesrat, Vorsteher EJPD (BGB): Rede an der Landsgemeinde der Jungen Kirche im Hallenstadion Zürich-Oerlikon, 30. August 1942 ( ) Wer ein schon stark besetztes kleines Rettungsboot mit beschränktem Fassungsvermögen und ebenso beschränkten Vorräten zu kommandieren hat, während Tausende von Opfern einer Schiffskatastrophe nach Rettung schreien, muss hart scheinen, wenn er nicht alle aufnehmen kann. Und doch ist er noch menschlich, wenn er beizeiten vor falschen Hoffnungen warnt und wenigstens die schon Aufgenommenen zu retten sucht. ( ) Wenn nun der Kommandant dieses Rettungsbootes auslesen muss, wen er aufnehmen soll und für wen er die noch freien Plätze und die noch freien Vorräte verwenden will, während er Tausenden und Tausenden helfen sollte und helfen möchte, kommt die grosse Gewissensqual der Auslese. 2 Bundesratsbeschluss über die Unterbringung von Flüchtlingen vom 12. März 1943 (rückwirkend gültig ab 1. August 1942) Der schweizerische Bundesrat, gestützt auf Art. 3 des Bundesbeschlusses vom 30. August 1939 über Massnahmen zum Schutze des Landes und zur Aufrechterhaltung der Neutralität, beschliesst: Art. 1. Dieser Beschluss gilt für die seit dem 1. August 1942 in die Schweiz gekommenen Flüchtlinge. Art. 2. Die Flüchtlinge werden durch Verfügung der Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartementes in Anwendung der Art. 14, Abs. 2, des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer und Art. 7 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1939 über Änderungen der fremdenpolizeilichen Regelung interniert. Art. 3. Die arbeitstauglichen Flüchtlinge werden in Lagern und Heimen untergebracht und haben nach Möglichkeit Arbeiten im nationalen Interesse zu verrichten. Ausnahmsweise kann einem arbeitstauglichen Flüchtling mit Zustimmung der kantonalen Behörde gestattet werden, sich ausserhalb eines Lagers oder Heimes aufzuhalten. Art. 4. Die arbeitsuntauglichen Flüchtlinge (Kinder, Mütter mit Kleinkindern, alte Leute, Gebrechliche, Kranke) werden, soweit möglich, mit Hilfe der privaten Fürsorge [d. h. der Hilfswerke] in Freiplätzen, sonst ebenfalls in Heimen oder Lagern untergebracht. Soweit sie persönlich einwandfrei sind, kann ihnen mit Zustimmung der kantonalen Behörde erlaubt werden, sich auf eigene Kosten in einem Hotel, einer Pension oder einer Privatwohnung aufzuhalten. Art. 5. Erwerbstätigkeit darf Flüchtlingen nur ganz ausnahmsweise, von der Polizeiabteilung mit Zustimmung der kantonalen Behörde, gestattet werden und nur, wenn dies im Interesse des Landes nötig scheint. ( ) Art. 8. Geldmittel und Wertsachen, die der Flüchtling in der Schweiz besitzt oder aus dem Ausland oder in der Schweiz erhält, sind zur Verwaltung bei einer zu bezeichnenden Treuhandstelle zu hinterlegen. Die Mittel eines Flüchtlings haften in erster Linie für alle öffentlich-rechtlichen Ansprüche, für die Kosten seines Lebensunterhaltes und 1 Eines Volkes Sein und Schaffen. Die Schweizerische Landesausstellung 1939 Zürich in 300 Bildern, Zürich 1940 [Buchgabe der Migros-Genossenschaften. 1], S Alfred A. Häsler, Das Boot ist voll. Die Schweiz und die Flüchtlinge , Zürich 1967, S Die Formulierung vom kleinen Rettungsboot wurde später auf die Formel Das Boot ist voll zugespitzt.

30 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Gesetzesgrundlagen und Selbstverständnis der Schweiz als Hort für Flüchtlinge desjenigen seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern und Geschwister und sind im übrigen für die Weiterwanderung zurückzulegen. ( ) Art. 9. Die Flüchtlinge haben jede politische Tätigkeit und jedes die Neutralitätspolitik des Bundesrates störende Verhalten zu unterlassen. Sie dürfen ohne ausdrückliche Bewilligung der Polizeiabteilung in keiner Weise öffentlich auftreten (Vorträge, Publikationen in der Presse, Herausgabe von Druckwerken, usw.) 3 Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD: Richtlinien über die Behandlung der Flüchtlinge nach der Festnahme und in den Auffanglagern, 13. Oktober 1942 II. Lagerordnung 1. Für den Betrieb und die Organisation der Auffanglager gelten in erster Linie der Befehl des Chefs des Generalstabes der Armee vom 3. Oktober 1942, der Befehl des Oberkriegskommissariates vom 2. Oktober 1942 und der Befehl der Abteilung für Sanität im Armeekommando vom 10. Oktober Die Flüchtlinge haben solange im Auffanglager zu bleiben, bis über ihre weitere Behandlung entschieden ist. Der Entscheid steht der Polizeiabteilung zu. 3. Den Flüchtlingen ist das Verlassen des Lagers untersagt. In besonderen Fällen kann der Lagerkommandant nach Fühlungnahme mit dem zuständigen Polizeioffizier eine Bewilligung zum kurzfristigen Verlassen des Lagers erteilen. Wo die Flüchtlinge sich nicht innerhalb des Lagers, im Garten, Park, etc., einige Zeit an der frischen Luft aufhalten können, soll der Lagerkommandant ihnen wenigstens jeden zweiten Tag für 1 2 Stunden die Möglichkeit geben, sich unter Bewachung ins Freie zu begeben. Es ist dabei darauf zu achten, dass jeder Kontakt von einzelnen Flüchtlingen mit der Zivilbevölkerung unterbleibt. 4. Gesuche um Urlaube und Versetzungen können für die Dauer des Verweilens der Flüchtlinge in den Auffanglagern nicht berücksichtigt werden. Sie sind daher zu unterlassen. 5. Es werden keine Besucher mit Ausnahme der ausdrücklich von der eidgenössischen Polizeiabteilung im Einvernehmen mit der Abteilung Territorialdienst im Armeekommando oder den Territorialinspektoren hierzu ermächtigten zu den Auffanglagern zugelassen. Immerhin kann der Lagerkommandant in Verbindung mit dem Polizeioffizier den Ortsgeistlichen den Zutritt zu den Lagern gestatten. Angehörige, Bekannte oder Anwälte von Flüchtlingen erhalten keine Bewilligungen. 6. Die Flüchtlinge können wöchentlich einen Brief und eine Karte schreiben. Sie sind in einer der europäischen Sprachen abzufassen, jedoch nicht hebräisch. Der Postverkehr mit dem Ausland ist untersagt. Briefe sind offen dem Lagerkommandanten zu übergeben. Dieser überprüft stichprobenweise den Inhalt der Briefe und Karten und befördert sie weiter, wenn sie nichts Verdächtiges enthalten. Briefe mit verdächtigem oder anstössigem Inhalt übermittelt er dem Polizeioffizier. Dieser entscheidet, ob die Briefe zurückzubehalten und zu vernichten seien (unter Kenntnisgabe an den Absender), oder ob in interessanten Fällen der Polizeisektion zuhanden der Polizeiabteilung Meldung zu erstatten ist. Überdies ist den Flüchtlingen, die Staaten angehören, die in der Schweiz eine diplomatische Vertretung haben, zu gestatten, sich an ihre Gesandtschaft zu wenden, damit diese Gelegenheit hat, feststellen zu lassen, ob es sich wirklich um einen Landsmann handelt. Die eingehende Post ist durch den Lagerkommandanten zu öffnen und zu kontrollieren. Schreiben mit verdächtigem oder anstössigem Inhalt übermittelt er dem Polizeioffizier. Im übrigen ist gleich zu verfahren wie in Ziff Alle Flüchtlinge sind durch kommandierte Militärärzte oder zivile Vertrauensärzte, die von den Territorialkommandos bestellt werden, auf ihre Arbeitsfähigkeit zu untersuchen. Für diese Untersuchungen werden besondere Weisungen erlassen. [Die Flüchtlinge 3 Amtliche Sammlung des Bundesrechts, Bd. 59, S

31 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Gesetzesgrundlagen und Selbstverständnis der Schweiz als Hort für Flüchtlinge wurden in vier Kategorien eingeteilt: I = tauglich zu allen Arbeiten; II = tauglich nur zu leichten Arbeiten; III = arbeitslageruntauglich; IV = zusätzliche ärztliche Untersuchung in Spital oder durch Facharzt notwendig.] 8. Die Flüchtlinge sind innerhalb des Lagers soweit als möglich zu Küchenarbeiten, Lagerarbeiten, Flickarbeiten, Wäschebesorgung, Sanitätsdienst (durch Ärzte unter den Flüchtlingen) und Büroarbeiten, usw. heranzuziehen. Arbeitseinsatz ausserhalb des Lagers, z. B. Mithilfe bei den landwirtschaftlichen Herbstarbeiten, darf nur unter Zustimmung des kantonalen Arbeitsamtes erfolgen. Die Lagerkommandanten haben in solchen Fällen mit den Arbeitsämtern Fühlung zu nehmen. 9. Den Lagerkommandanten wird in den nächsten Tagen eine Anzahl Exemplare eines [16- seitigen] Fragebogens zugestellt. Dieser Fragebogen ist durch die Flüchtlinge in fünffacher Ausführung wahrheitsgetreu auszufüllen und mit dem ärztlichen Bericht im Sinne von Ziff. 6 paketweise durch das Lagerkommando direkt an die eidgenössische Polizeiabteilung weiterzuleiten. ( ) 10. Geldmittel und Wertstücke sind, soweit das noch nicht geschehen ist, einzuziehen und gegen Quittung durch das Lagerkommando in Depot zu nehmen. Ein Betrag bis zu Fr [nach heutigem Wert ca. Fr ] ist dem Flüchtling zu überlassen. Werden Flüchtlinge in ein anderes Auffanglager versetzt, sind Geldbeträge und Wertsachen direkt dem Lagerkommando des neuen Auffanglagers zuzuleiten, das seinerseits die Wertgegenstände in Verwahrung nimmt. Werden Flüchtlinge später durch Internierungsbeschluss der Polizeiabteilung interniert, sind die Wertsachen durch Vermittlung des Polizeioffiziers der eidgenössischen Polizeiabteilung zuzuleiten, wobei wiederum maximal Fr dem Flüchtling belassen werden können. ( ) 12. Mit der Beschaffung allfällig dringend notwendiger Wäsche für die Flüchtlinge in den Auffanglagern befasst sich die Sektion Flüchtlingswesen des eidgenössischen Kriegsfürsorgeamtes. Sie hat im ganzen Land eine Anzahl Hilfsposten eingerichtet, die über einen gewissen Stock von solchen Wäschestücken verfügen. Der Lagerkommandant prüft die Begehren der Flüchtlinge und setzt sich mit dem nächstgelegenen Hilfsposten unmittelbar in Verbindung. Das Kriegsfürsorgeamt wird der Polizeisektion zuhanden der Polizeioffiziere des Territorialkommandos eine Liste über die Adressen der bestehenden Hilfsposten übermitteln. Die Lagerkommandanten können sich bei ihnen erkundigen. Ergänzungen, 20. Januar Taschengeld. Flüchtlingen, die eigene Mittel besitzen, kann hieraus auf ihr Gesuch hin ein Taschengeld im monatlichen Maximalbetrag von Fr. 20. [nach heutigem Wert ca. Fr ] ausgerichtet werden. Erhalten Flüchtlinge von Verwandten, Bekannten, Gesandtschaften, usw. Geldbeträge, so sind diese zur Auszahlung des ordentlichen Taschengeldes zu verwenden, nicht aber etwa einfach mit den Pensionskosten zu verrechnen. Diese Regelung tritt anstelle derjenigen von Ziff. 10 der Weisungen vom 13. Oktober Anschaffung von Kleidern und andern Gebrauchsgegenständen. Zur Anschaffung von dringend benötigten Kleidern, Schuhen und anderen Gebrauchsgegenständen ist den Flüchtlingen der notwendige Betrag aus ihrem Guthaben freizugeben. Der Lagerkommandant hat die Notwendigkeit der Anschaffung zu überprüfen. 3. Pensionspreis. Im Einvernehmen mit dem Oberkriegskommissariat wird der Pensionspreis für alle Auffanglager einheitlich festgelegt wie folgt: Unterkunft in Baracken und Truppenkantonnementen Verpflegung Fr Unterkunft, Heizung, etc. Fr..70 Pensionspreis pro Tag Fr. 3. [nach heutigem Wert ca. Fr ] Unterkunft in Hotels und Pensionen Verpflegung Fr Unterkunft, Heizung, etc. Fr. 1.20

32 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Gesetzesgrundlagen und Selbstverständnis der Schweiz als Hort für Flüchtlinge Pensionspreis pro Tag Fr [nach heutigem Wert ca. Fr ] Zur Deckung der Unterhaltskosten in den Auffanglagern sind nur die eigenen Mittel der Flüchtlinge, die den Betrag von Fr übersteigen, heranzuziehen. Aus den reservierten Beträgen bis zu Fr ist das ordentliche Taschengeld auszubezahlen. ( ) 5. Lebensmittelsendungen an Flüchtlinge. Lebensmittelsendungen sind den in den Auffanglagern befindlichen Flüchtlingen nur insoweit auszuhändigen, als ihr Inhalt nicht rationiert ist. Rationierte Waren leicht verderblicher Natur sind in der allgemeinen Küche zu verwenden, die übrigen dem Roten Kreuz zu übermitteln. 6. Beurlaubung aus den Auffanglagern. In dringenden Fällen kann der Offizier für Flüchtlingswesen beim Territorialinspektorat kurzfristig Beurlaubungen aus dem Auffanglager gestatten. Urlaube zum Zwecke der Beschaffung einer Toleranzbewilligung in einem Kanton oder zur Vorsprache bei Konsulaten, Flüchtlingsorganisationen, etc. dürfen grundsätzlich nicht erteilt werden ohne entsprechende Anordnung der Polizeiabteilung. 7. Postverkehr mit dem Ausland. Die Bestimmungen über den Postverkehr mit dem Ausland werden in dem Sinn gelockert, als den Flüchtlingen gestattet wird, durch Vermittlung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz Nachrichten rein persönlicher Natur an Verwandte oder Bekannte im Ausland zu senden. Das IKRK wird demnächst sämtlichen Lagern Formulare für solche Mitteilungen und Instruktionen für deren Abfassung zukommen lassen. Die Flüchtlinge sind darauf aufmerksam zu machen, dass diese Mitteilungen keine Hinweise auf die Art und Weise des illegalen Grenzübertrittes enthalten dürfen und dass sie auf eigene Verantwortung der Flüchtlinge geschrieben werden. Eine Haftung für etwaige Nachteile persönlicher oder vermögensrechtlicher Natur, die den Flüchtlingen selbst oder ihren Angehörigen auf diese Weise im Ausland entstehen könnten, muss abgelehnt werden. 8. Insassenkontrolle. In jedem Lager führt der Lagerkommandant eine Insassenkontrolle. ( ) Sämtliche Mutationen sind vom Lagerkommandanten sofort in die Insassenkontrolle einzutragen ( ) und täglich direkt zu melden, damit [die Behörden] jederzeit über den Aufenthaltsort jedes Flüchtlings orientiert sind. 4 Polizeiabteilung des EJPD: Formular für den Internierungsbeschluss, ausgefüllt am Beispiel von Yitzhak (vormals Erwin) Mayer ( israelischer Botschafter in der Schweiz), 1. Mai 1943 Die Polizeiabteilung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements zieht in Erwägung: Der rumänische Staatsangehörige Erwin Mayer, geboren 4. Oktober 1934, hat vor einiger Zeit als Flüchtling illegal die Schweizergrenze überschritten. Die Ausschaffung ist zurzeit nicht tunlich. Deshalb hat die Polizeiabteilung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements in Anwendung von ( ) erkannt: 1. Der obgenannte Flüchtling wird bis auf weiteres interniert. 2. Die Internierung erfolgt auf eigene Kosten, soweit Mittel vorhanden sind. Kenntnis genommen: [Unterschrift des Flüchtlings]. 5 Ulrich Wildbolz ( ), eidgenössischer Flüchtlingskommissär: Ansprache An die Flüchtlinge (Entwurf), Mai 1944 Asylrecht ist das Recht eines Staates, den aus politischen oder religiösen Gründen verfolgten Ausländern innerhalb seiner Grenzen vor dem Zugriff fremder Staatsgewalt Schutz und Zuflucht zu gewähren. Jeder selbständige Staat ist frei, Flüchtlinge aufzunehmen und zu beherbergen. Das Asylrecht ist ein Ausfluss dieser Freiheit; es ist demnach ein Recht gegenüber anderen Staaten. Es ist keine Pflicht, weder einem Staate noch den asylsuchenden Flüchtlingen gegenüber. Ein Anspruch auf Asylgewährung besteht nicht. Die Schweiz kann Fremde in ihrem Gebiet aufnehmen und solange dulden, als sie ihren Aufenthalt nicht zu völkerrechtswidrigen Angriffen missbrauchen und das gewährte Asylrecht 4 Bundearchiv Bern, E 4001 (C) -/1 1000/783, Bd Bundesarchiv Bern, E 4264 (-), 1985/196, Bd , N 9320.

33 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Gesetzesgrundlagen und Selbstverständnis der Schweiz als Hort für Flüchtlinge nicht zum Schaden der Schweiz missbraucht wird. Es steht also den zuständigen Behörden frei, das Asyl nach pflichtgemässem Ermessen zu gestatten oder zu verweigern. Die Schweiz gilt als klassisches Land des Asyls in Europa. Wie kein anderer Staat hat sie seit Jahrhunderten diejenigen aufgenommen, die um ihres Glaubens und ihrer Überzeugung willen ihre Heimat verlassen mussten. Der Gedanke, Verfolgten Asyl zu gewähren, ist als Ausfluss des Freiheitsgefühls tief im Volksbewusstsein verwurzelt. Natur und Geschichte haben die Asylpolitik der Schweiz geschaffen. Ihre Lage in der Mitte Europas, in der Grenzzone der germanischen und romanischen Welt, ihr Charakter als Gebirgsgegend, ihre landwirtschaftliche, sprachliche, wirtschaftliche und politische Gliederung machten sie schon frühzeitig zur Zufluchtsstätte für Flüchtlinge aus allen möglichen Ländern, die aus den verschiedensten Gründen verfolgt wurden. ( ) Und nun bist Du in unserem Lande aufgenommen worden. Du hast, um Dich vor den Verfolgungen in Deinem Heimat- oder Aufenthaltsstaat zu schützen und Dein Leben zu retten, in der Schweiz Zuflucht gesucht. Wir wissen, dass Du und viele Deiner Leidensgenossen schwere Leiden und Strapazen durchgemacht haben. Wir wissen, welch unsägliches Leid viele von Euch erfahren haben. Wir verstehen deshalb Eure Nöte und Eure Sorgen. Wir wissen, dass es für Euch nicht leicht ist, Euch in die vielen Vorschriften und Bestimmungen, die zur Aufrechterhaltung einer klaren Ordnung aufgestellt werden mussten, einzufügen. Viele von Euch haben wohl geglaubt, im Lande der Freiheit tun und lassen zu können, was ihnen gefällt und sind vielleicht enttäuscht, wenn sie zunächst einmal in oft einfach eingerichteten Quarantänelagern untergebracht werden und vorläufig noch nicht viel von der oft falsch verstandenen Freiheit spüren. Die schweizerischen Behörden und Volk wollen den aufgenommenen Flüchtlingen ein wirkliches Asyl bieten und ihnen helfen, über die schwere Zeit hinwegzukommen. Das geht aber nicht ohne klare Vorschriften und Bestimmungen und ohne gewisse Härte, die sich nicht vermeiden lassen, wenn eben die Ordnung aufrechterhalten werden muss. Alle diese Vorschriften und Massnahmen liegen letzten Endes doch in Deinem Interesse und in demjenigen Deiner zahlreichen Leidensgenossen in der Schweiz. Nur wenn diesen Vorschriften und Bestimmungen nachgelebt wird, ist es unserem Lande möglich, die 72'500 aufgenommenen Flüchtlinge weiterhin durchzubringen und weiterhin in beschränktem Rahmen Schwerverfolgten Schutz zu gewähren. Wir wissen, dass auch Du die schwierige Lage unseres Landes verstehst. Wir dürfen deshalb auch annehmen, dass Du Dich völlig den schweizerischen Vorschriften und Bestimmungen fügst und dadurch mithilfst, den verantwortlichen Behörden ihre schwierige Aufgabe zu lösen. Auch wenn viele dieser Vorschriften für Dich unbequem sind und Deine Bewegungsfreiheit einengen, mehr als Du vielleicht für nötig erachtest, bist Du ja noch immer in einer besseren Lage als viele Deiner Landsleute, Deiner Gesinnungsfreunde und Deiner Glaubensgenossen im Ausland, die nicht in die Schweiz flüchten konnten. ( ) 6 Ulrich Wildbolz ( ), eidgenössischer Flüchtlingskommissär: Zur Behandlung der Flüchtlinge in den Auffanglagern (Entwurf), Februar 1944 ( ) Als Lagerkommandanten kommen nur Offiziere mit besonderer Eignung in Frage. Der Lagerkommandant muss zugleich mit den Flüchtlingen menschlich und streng umgehen können. Dazu gehören gewisse psychologische Voraussetzungen. Auch für das übrige Personal muss eine bestimmte Auswahl getroffen werden. Vorbestrafte und gestrandete Existenzen gehören nicht in ein Flüchtlingslager. 7 Ulrich Wildbolz studierte zunächst Theologie und arbeitete als Pfarrer, dann als Sekretär der Pro Juventute. Nach dem Studium der Architektur an der ETH Zürich arbeitete er als selbständiger Architekt gehörte er zu den Mitunterzeichnern der Eingabe der Zweihundert übernahm er auf Anfrage von Heinrich Rothmund das neu geschaffene Amt eines eidgenössischen Flüchtlingskommissärs mit dem Auftrag, die Nase in alles (Auffanglager, Betrieb an der Grenze, Ter.Kdo. etc.) zu stecken. 6 Bundesarchiv Bern, E (-) 1969/150 Bd Bundesarchiv Bern, E (-) 1969/150 Bd. 7.

34 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Stimmen aus der Zeit Oskar Schürch ( ), Adjunkt in der Polizeiabteilung des EJPD, 1952 Lagerkommandanten ( ) Im übrigen gilt auch für die Auffanglager, was für alle anderen Lagertypen gilt, dass die Ordnung und das Wohlbefinden der Flüchtlinge im wesentlichen von der Persönlichkeit des Kommandanten abhing. Verstand dieser, das Vertrauen der Flüchtlinge zu gewinnen und trotzdem mit sicherer Hand für Ordnung und Disziplin zu sorgen, fühlten sich die Flüchtlinge auch in verhältnismässig einfachen Unterkünften wohl. Es gab mehr Schwierigkeiten, die behoben werden mussten, weil das Personal in den Lagern die Flüchtlinge unzweckmässig behandelte, als weil die Unterkunftsverhältnisse zu wünschen übrig gelassen hätten. Jüdisches Leben in den Auffanglagern ( ) Soweit der Lagerbetrieb es zuliess, wurde auf die religiösen Gebräuche und die religiösen Feiern der Flüchtlinge Rücksicht genommen. Ein besonderes Problem bildete die rituelle [d. h. koschere] Verpflegung der jüdisch-orthodoxen Flüchtlinge. Die Behörden standen vor der Frage, wie weit sie bei den Schwierigkeiten der Lebensmittelbeschaffung auf diese religiösen Riten Rücksicht nehmen mussten. Wiewohl keine Verpflichtung anerkannt werden konnte, wurde in der Praxis nach Lösungen gesucht, die für alle Teile befriedigend waren. Es hat sich gezeigt, dass die Rücksichtnahme auf diese Gebräuche die Führung der Lager und Heime wesentlich erleichtert und dass es sich empfiehlt, auch hierin den Flüchtlingen alle Freiheit zu lassen. In Bezug auf die Ernährung konnten ihnen selbstverständlich nicht höhere Rationen zugeteilt werden als anderen Flüchtlingen. Dagegen wurde ihnen gestattet, die Nahrung nach den gewohnten Gebräuchen zuzubereiten. Die Essgeschirre, die besonderen Erfordernissen entsprechen mussten, wurden von der Jüdischen Gemeinschaft in der Schweiz zur Verfügung gestellt. Es darf festgehalten werden, dass gerade in Lagern, die sich streng an die orthodoxen jüdischen Riten hielten, die Disziplin immer gut war. 1 Edwin Arnet ( ), Schriftsteller und Leiter Lokalressort der NZZ, 1944 Wir und die Flüchtlinge Wir haben an einem schönen Frühlingstag einige Arbeitslager und Interniertenheime der Zentralleitung der Arbeitslager besucht. Wir sahen in saubere Baracken hinein, gingen durch die Schlafräume, den Esssaal, das Lesezimmer, den Ärzteraum, wir sahen fachmännisch angelegte Strassen, vortrefflich ausgeführte Rodungen, sahen die Flüchtlinge auf den Feldern und im Garten, begegneten Frauen auf der Terrasse eines alten Hotels, die flickten und strickten. Wir lernten frische, menschenfreundliche Lagerleiter kennen, praktische, sportliche Männer, die uns mit Stolz Einblick in die tadellose Ordnung, in die Sauberkeit, in das flotte Funktionieren ihres Lagers gaben. ( ) Man erwartete im Flüchtling einen Menschen, der im Paradies der Schweiz die Erde küsst, mit scheuer Demutsgebärde alle unsere Weisungen entgegennimmt, in Dankbarkeit zerfliesst und täglich Gott und den schweizerischen Behörden für die Gnade dankt, sich in einem Land befinden zu dürfen, in dem er nicht mehr Freiwild ist. ( ) Die Flüchtlinge waren allerdings nicht schlechter als unsere Vorstellungen von ihnen, aber sie waren anders, anders vor allem deshalb, weil sie das Schicksal aus den Geleisen geworfen hatte. Man hat sie von Haus, Hof und Vaterland vertrieben, man hat ihre Familien auseinandergerissen, man hat ihnen den Glauben an den Menschen, an das Recht und an viele Dinge genommen, um die heute unser sittliches Leben kreist. ( ) Man hat da und dort Anstoss daran genommen, dass gewisse Flüchtlinge in den militärischen Lagern der Uniform nicht den schuldigen Respekt zollen, und man vergass, dass diese Flüchtlinge aller an einer und der gleichen Neurose leiden: an der Angst vor der Uniform. 2 1 Oskar Schürch, Das Flüchtlingswesen in der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges und in der unmittelbaren Nachkriegszeit , Bericht des EJPD, Bern 1952, S. 93, NZZ, Nr. 1079, 25. Juni 1944, Wochenendbeilage.

35 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Stimmen aus der Zeit Werner Rings ( ), Redaktor und Journalist aus Deutschland Lagerzeitung Zeitspiegel, Nr. 1, 10. Januar 1943, Lager Adliswil ( ) Dieses Jahrhundert hat noch 60 Jahre lang die Chance, die heute so misshandelten Grundsätze der Freiheit und Gerechtigkeit zu allgemeiner Geltung zu bringen. 3 Edo Neufeld ( ), Rechtsanwalt aus Zagreb Vortrag im Auffanglager Gattikon über die Judenverfolgung in Kroatien, 2. Dez ( ) Wir wollen hoffen und zuversichtlich sein, dass diese Opfer nicht ganz umsonst gewesen sind und dass auch sie dazu beitragen werden, dass in allerkürzester Zeit in Europa ein gerechter Friede herrschen werde und dass ein jeder Bürger und jedes Volk sein Recht und seine Freiheit haben wird. 4 Ingeborg von Hardt ( ), Ärztin aus Wien Tagebuch, 8. Mai 1945, Lager Adliswil Der erste Friedenstag wird mit Bratwürsten gefeiert, ansonsten macht sich jeder seine eigenen Gedanken. ( ) 5 Inge Ginsberg (Jg. 1922), Songwriterin und Journalistin aus Wien Autobiografie Am 9. Mai [1945] herrschte überall in Europa Frieden. ( ) Wir hatten überhaupt keine Vorstellung über die Zeit danach. Wenn ein so grosses Ziel erreicht ist, steht man plötzlich vor dem Nichts und hat keine Grundlagen mehr, man spürt schon das Veteranen-Syndrom. ( ) 6 Polizeiabteilung des EJPD Schreiben vom 18. August 1945 Im Einverständnis mit den alliierten Behörden wird die Repatriierung aller in der Schweiz anwesenden jugoslawischen Flüchtlinge durchgeführt. Die Ausreise erfolgt am 24. August Sie erhalten hiermit die Weisung, sich Donnerstag, den 23. August 1945, um 16:30 Uhr im Abgangslager St. Margrethen (Kanton St. Gallen) zu melden. Allfällige bei der Schweizerischen Volksbank in Bern deponierte Geldmittel und Wertsachen werden Ihnen nach Abzug der öffentlich-rechtlichen Ansprüche in St. Margrethen ausgehändigt. Sofern Ihnen die bei uns deponierten Ausweisschriften noch nicht zugestellt worden sind, so liegen diese diesem Schreiben bei. Wie Ihnen bekannt ist, haben alle Flüchtlinge die Pflicht, die Schweiz bei der ersten sich bietenden Gelegenheit zu verlassen. Es ist uns daher nicht möglich, Ihre Ausreise zu verschieben, umsoweniger als nur ein Repatriierungstransport für jugoslawische Flüchtlinge organisiert wird. Dieses Schreiben dient Ihnen als Ausweis für alle im Zusammenhang mit der Ausreise zu treffenden Massnahmen. Der Schweiz war es vergönnt, Sie aufzunehmen, als Sie sich in Bedrängnis befanden. Heute, da Ihre Rückkehr in die Heimat bevorsteht, möchten wir nicht verfehlen, Ihnen unsere besten Wünsche für die Zukunft auszusprechen. 7 Dieses Schreiben erhielten rund 1000 jugoslawische Flüchtlinge, die die Schweiz am 24. August 1945 mit einem Bahntransport verliessen. Flüchtlinge anderer Nationen reisten in den Tagen davor und danach aus. 3 Archiv für Zeitgeschichte der ETH Zürich, NL Werner Rings. 4 Yad Vashem Archives, 039/ Privatbesitz. 6 Inge Ginsberg, Die Partisanenvilla. Erinnerungen an Flucht, Geheimdienst und zahlreiche Schlager, hg. von Manfred Flügge, München 2008, S Bundesarchiv Bern, E 4264 (-), 1985/196, Bd. 1378, N

36 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Engagement der Hilfswerke Aus einer Wegleitung der Hilfswerke, 1944 Flüchtlinge Als Flüchtlinge im engeren Sinne bezeichnen die Bundesbehörden diejenigen schutzsuchenden ausländischen Zivilpersonen, die nach dem 1. August 1942 ohne Einreisevisum ins Land kamen. Da die Kantone nicht oder nur ganz ausnahmsweise bereit waren, ihnen eine Toleranzbewilligung zu gewähren, so hätten sie nach den gesetzlichen fremdenpolizeilichen Bestimmungen das Land wieder verlassen müssen. Angesichts ihrer schweren Gefährdung und des Bestehens der Bevölkerung auf dem Grundsatz der Asylgewährung an Verfolgte wurde aber doch einem beträchtlichen Teil von ihnen gestattet, ins Land zu kommen. Wer aufgenommen wird, richtet sich nach den internen, mehrmals geänderten Weisungen der Polizeiabteilung des EJPD. Heute werden neben Soldaten Zivilpersonen aufgenommen, die sich einer Gefährdung von Leib und Leben nur durch die Flucht in die Schweiz entziehen können. Dies wird heute z. B. bei Juden angenommen. [Anders im Sommer 1942, als für Flüchtlinge nur aus Rassegründen (z. B. Juden) die Grenze geschlossen wurde.] Kinder und ehemalige Schweizerinnen, die durch Heirat Ausländerinnen wurden, werden ohne weiteres zugelassen. Wer unter Umgehung der Grenzkontrolle das Land betritt oder verlässt oder im In- oder Ausland Anstalten dazu trifft oder die unerlaubte Ein- oder Ausreise erleichtert oder vorbereiten hilft, wird mit Gefängnis, in leichteren Fällen mit Disziplinarstrafe bedroht. Allerdings können die in die Schweiz Geflüchteten straflos erklärt werden, wenn die Art und Schwere der Verfolgung, die aber oft nicht nachgewiesen werden kann, dies rechtfertigt. Die rechtliche Stellung der Flüchtlinge unterscheidet sich mehr als diejenige der Emigranten [d. h. der Flüchtlinge aus der Zeit vor dem 1. August 1942] von der Rechtsstellung der übrigen, auch der ausländischen, Bevölkerung. Sie stehen unter einem Sonderrecht, welches das grundsätzlich auch für sie geltende ordentliche Recht weitgehend aufhebt oder wirkungslos macht. Es zeigt Merkmale, die für alle Flüchtlinge gelten, und Besonderheiten für die einzelnen Gruppen von ihnen. Allen Flüchtlingen gemeinsam ist die Internierung. Sie bedeutet, dass der Flüchtling nicht wie andere Einwohner in rechtlicher Beziehung zu einer bestimmten Gemeinde, sondern in direktem Abhängigkeitsverhältnis zum Bund steht. Die Polizeiabteilung und die ihr unterstellten Organe regeln das Leben vor allem der in den Lagern und Heimen internierten Flüchtlinge bis in alle Einzelheiten durch Reglemente und Verfügungen. Diese heben das ordentliche Recht weitgehend auf und ermöglichen, über die Menschen zu verfügen, ohne dass die Betroffenen ein anderes Rechtsmittel hätten als die Beschwerde, die nicht mit Rechtsgarantien ausgestattet ist. Abgesehen von diesen gemeinsamen Zügen unterscheidet sich die rechtliche und tatsächliche Stellung der Flüchtlinge hauptsächlich nach den drei Gruppen der Flüchtlinge im Auffanglager, der in den Arbeitslagern und Heimen der Zentralleitung Internierten und der Privatinternierten. Auffanglager Nach dem Grenzübertritt werden die Flüchtlinge in militärisch geleiteten Lagern gesammelt. Es gibt Sammellager für die erste Unterbringung bei grossem Andrang, Quarantänelager und Auffanglager, die sich aber bezüglich der Rechtsstellung des Flüchtlings nicht unterscheiden, manchmal auch zusammenfallen. Im Auffanglager hat der Flüchtling zu verbleiben, bis über die weitere Form seiner Internierung entschieden wird, was wochen- und manchmal monatelang dauern kann. Die Auffanglager unterstehen dem Territorialdienst der Armee, der die Stellung der Flüchtlinge im Einverständnis mit der Polizeiabteilung regelt. Sie wird vor allem durch die folgenden Bestimmungen gekennzeichnet: Die Flüchtlinge werden in diesen Militärlagern nicht nur während der gesundheitspolizeilichen Quarantäne, sondern auch nachher von der Aussenwelt weitgehend abgeschlossen. Sie erhalten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, weder Ausgang noch Urlaub. Sie dürfen im Lager nur von den zugelassenen Geistlichen und bestimmten Vertretern von Hilfsorganisationen, aber nur ausnahmsweise mit Bewilligung des Territorialkommandanten von den nächsten Verwandten besucht werden. Ihre ein- und ausgehende Korrespondenz geht über eine besondere, zentralisierte Zensur, die sich aber

37 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Engagement der Hilfswerke meist mit Stichproben begnügt. Eingehende Pakete werden ausgehändigt, abgesehen von rationierten Lebensmitteln, die in der Lagerküche, besonders für Kranke und Kinder, verwendet werden. Die Flüchtlinge sind verpflichtet, Geldmittel über Fr und Wertsachen (abgesehen von nicht besonders wertvollen Uhren, Ringen und Schmuckstücken) gegen Quittung abzugeben. Diese werden der Schweizerischen Volksbank zur Verwaltung übergeben. Sie darf dem Flüchtling aus seinem Konto ohne besondere Bewilligung der Polizeiabteilung nur ein Taschengeld von monatlich maximal Fr zustellen. Höhere Bezüge werden nur für bestimmte, von der Lagerleitung als notwendig erklärte Zwecke, besonders Kleideranschaffungen, durch die Flüchtlingssektion der Polizeiabteilung bewilligt. Flüchtlinge mit eigenen Mitteln müssen überdies für die Kosten ihrer Internierung aufkommen. Die Flüchtlinge sind zur Leistung von Arbeiten innerhalb des Lagers verpflichtet, erhalten aber, von Ausnahmen abgesehen, dafür keine Vergütung. Nur diejenigen, die ausnahmsweise zur Mithilfe beim Mehranbau eingesetzt werden, erhalten vom Lager eine tägliche Entschädigung von Fr. 1.-, während der ortsübliche Lohn vom Arbeitgeber an das Lager bezahlt werden muss. Die Arbeit der Hilfswerke 1. Beratung und Betreuung Die Flüchtlinge kommen zu uns in Verhältnisse, die ihnen meist fremd und schwer verständlich sind. Sie brauchen deshalb Menschen, die ihnen geduldig Auskunft geben über alles, was ihre Lage betrifft, und ihnen mit Verständnis und Sachkunde raten, was sie tun und lassen sollen. Infolge ihrer Absonderung und Ausnahmestellung bleibt die Beratungsund Betreuungsbedürftigkeit bestehen, auch wenn sie sich schon seit Jahren in der Schweiz aufhalten. ( ) Alle Flüchtlinge brauchen Hilfe oder doch Rat bei der Abfassung von Gesuchen um Versetzung, Urlaub, Studienbewilligung und alles mögliche andere, was vom allgemein geregelten Schema abweicht. Und sie sind in allen schwierigen Fragen und besonders, wenn sie sich einen Verstoss zuschulden kommen liessen, darauf angewiesen, dass eine wohlwollende und doch objektive Person sie gegenüber den Behörden vertritt. ( ) Daneben spielen aber auch die gestörten und verwickelten Familienverhältnisse der Flüchtlinge eine grosse Rolle. Nicht nur leben die meisten Familien innerhalb der Schweiz getrennt, der Mann im Arbeitslager, die Frau im Flüchtlingsheim und die Schulkinder an Freiplätzen, sondern viele haben einen Teil der engsten Familie und andere nähere Angehörige noch im Ausland, manchmal in verschiedenen Ländern und in Lebensgefahr. Die Hilfsorganisationen helfen nun in vielen Fällen, den Kontakt der Familienglieder untereinander aufrecht zu erhalten, stellen Nachforschungen über Angehörige im Ausland und, in den günstigsten Fällen, die Verbindung mit diesen her. Sie können zwar für bedrohte Angehörige ihrer Schützlinge kaum etwas tun, aber es bedeutet für viele, die sich um Angehörige sorgen, schon eine gewisse Erleichterung, sich überhaupt darüber aussprechen zu können. Zur persönlichen Betreuung gehört auch die Seelsorge, vor allem die Hilfe bei der seelischen Verarbeitung der oft so erschütternden Erlebnisse vor der Flucht, die Wiedergewinnung oder Stärkung des oft verlorenen seelischen Gleichgewichtes und Lebensmutes. Diese Aufgaben werden sowohl von den in den Lagern zugelassenen Geistlichen, wie von geeigneten Persönlichkeiten der Hilfsorganisationen mit viel Hingabe zu erfüllen gesucht. Die Beratung und Betreuung erfolgt auch für die Insassen von Lagern und Heimen [der Zentralleitung] weitgehend durch die Hilfsorganisationen. Die Flüchtlinge erhalten zwar auch von manchen Lagerleitern und Lagerfürsorgerinnen (FHD) [Frauenhilfsdienst der Armee] Beratung in ihren persönlichen Angelegenheiten, aber sie sind aus ihrem früheren Erleben heraus oft so verängstigt und misstrauisch gegen Vorgesetzte, dass nur ganz besonders geeignete unter ihnen wirklich das Vertrauen ihrer Schützlinge gewinnen. 2. Unterstützung Alle Flüchtlinge, die mittellos in die Schweiz kommen oder hier ihre Mittel aufgebraucht haben, benötigen Unterstützung, ausgenommen die kleine Zahl derjenigen, welche

38 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Engagement der Hilfswerke Erwerbsarbeit verrichten dürfen. ( ) In den Auffanglagern, Lagern und Heimen sorgt der Bund für den Lebensunterhalt, bei Flüchtlingen mit eigenen Mitteln auf deren Kosten. Aber auch bei vielen andern handelt es sich nicht um ein Geschenk der Schweiz, sondern es wird für die Flüchtlinge jedes Staates ein Konto angelegt, dessen Begleichung durch den Heimatstaat erwartet wird und z. T. schon während des Krieges erfolgt. Allerdings wird man von den schwer kriegsbetroffenen europäischen Staaten nicht mit einem vollständigen Ersatz der Auslagen rechnen können. Bei den zahlreichen staatenlosen, von keinem Heimatstaat anerkannten Flüchtlingen fehlt es aber an einem ausländischen Kostenträger. Aber auch in diesem Falle steht dem Unterhalt der Flüchtlinge in den Arbeitslagern in ihrer Arbeitsleistung ein gewisser, oft zu wenig beachteter Gegenwert gegenüber. Ebenso wichtig wie die finanzielle Belastung des Bundes durch den Unterhalt der Flüchtlinge ist bei den heutigen Versorgungsverhältnissen ihr Verbrauch an Nahrungsmitteln. Doch verbrauchen die etwa 2 Prozent der Bevölkerung ausmachenden Flüchtlinge und Emigranten auf alle Fälle nicht mehr als etwa einen Fünfzigstel der vorhandenen Lebensmittel, was für die gesamte Ernährungslage nicht viel ausmacht. Zudem wird diese Belastung durch die Mithilfe der Flüchtlinge beim Mehranbau teilweise ausgeglichen. Ein Hauptgegenstand der Unterstützung sind Kleider, Wäsche, Schuhe und Ausrüstungsgegenstände. Alle Flüchtlinge, vor allem diejenigen, die auf heimlichen Wegen, oft über die Berge, ins Land kamen, sind ganz ungenügend, manchmal direkt erbärmlich ausgestattet. Sie erhalten vom Lager die allernötigsten Ausrüstungsgegenstände, z. T. neu und z. T. aus den Beständen des Roten Kreuzes. Dabei fehlt es aber an manchen Gegenständen, z. B. Schuhen, und der Bedarf an Wäsche ist vor allem in den Arbeitslagern sehr gross, weil die Besorgung der Wäsche in den Flüchtlingsheimen viel Zeit beansprucht, so dass verhältnismässig viele Socken, Hemden und dergleichen zum Wechseln vorhanden sein sollten. Die Hilfsorganisationen müssen deshalb immer wieder Kleidungs- und Wäschestücke zur Verfügung stellen, die wirklich einem dringenden Bedürfnis entsprechen. Die grösseren Organisationen haben deshalb alle Kleiderstuben, z. T. mit eigener Flickstube oder Schneiderei, die hauptsächlich aus Spenden der Bevölkerung gespiesen werden. Die Flüchtlinge, die all ihr Hab und Gut verlassen mussten, benötigen aber auch Toiletten- und Ausrüstungsgegenstände aller Art, wie z. B. Zahnbürsten, Rasierapparate. ( ) Bei den Flüchtlingen in Lagern kommt infolge ihrer Isolierung von der Schweizer Bevölkerung direkte Hilfe durch diese kaum in Betracht. Da die meisten Flüchtlinge in den Auffanglagern keinerlei Sold bzw. Taschengeld bekommen, wird ihnen von manchen Hilfsorganisationen ein solches ausgerichtet. Sie können damit wenigstens kleine Auslagen, wie z. B. für Porto, Zigaretten, Seife, Nähzeug, bestreiten. ( ) [Die Caritas z. B. zahlte zunächst Fr. 6., später Fr. 10. pro Monat, das SAH zunächst Fr. 10., später Fr. 15. pro Monat.] 3. Freiplatzversorgung ( ) Alle Flüchtlingskinder im Schulalter werden nach Möglichkeit an Familienfreiplätzen untergebracht. Sie erhalten dadurch nicht nur den Lebensunterhalt, sondern kommen auch in eine gesunde Umgebung, in der sie wieder Vertrauen zu den Menschen fassen, sich beruhigen und an ein geregeltes Dasein gewöhnen können. Bei manchen Kindern ist dies in erstaunlich kurzer Zeit möglich, was spätere Störungen aus den verdrängten Erlebnissen nicht ausschliesst. Bei anderen sitzen Angst, Misstrauen oder die Gewöhnung an die oft um der nackten Lebenserhaltung willen nötig gewesenen Lügen und Verstellungen tiefer, so dass es viel Verständnis und Geduld braucht, um die Kinder wieder in eine normale Gemeinschaft mit ihren Rechten und Pflichten einzuordnen. Und manche Kinder sind durch all das Erlittene, besonders wenn es auf eine schwierige Veranlagung traf, so verstört und schwer zu behandeln, dass sie unter verständnisvolle und pädagogisch geschulte Leitung gehören. Diese letztere Gruppe wird in Kinderheimen untergebracht. Heimunterbringung ist mangels ausreichender oder geeigneter Freiplätze oft auch für nicht ausgesprochen schwererziehbare Buben von Jahren oder für Geschwisterpaare notwendig.

39 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Engagement der Hilfswerke Die Freiplatzversorgung der Kinder erfolgt im Interesse der Gesundung der Kinder, wobei aber auch mitspielt, dass man leichter Freiplätze als das Geld zum Unterhalt der Kinder erhält. Die Familienversorgung ist die beste Hilfsform für Kinder, deren Eltern nicht mehr oder nicht in der Schweiz leben. Diese Kinder finden in den Familien menschliche Beziehungen, Geborgenheit und einen Halt, der ihnen wahrscheinlich noch auf lange Jahre von grossem Wert sein wird. Problematischer ist die Freiplatzversorgung von Kindern, deren Eltern oder deren Mutter sich auch in der Schweiz befinden. Dafür spricht aber die Erfahrung, dass die Schulkinder, die man allein von ihren Müttern trennt, rascher in geordnete Verhältnisse gebracht werden können und im Zusammenleben mit unseren Schweizer Kindern ihre Lebensfreude und Lebenskraft am ehesten wiedergewinnen; dass ferner die Flüchtlingsmütter vielfach in ihr Leid und in ihre Sorgen so verstrickt sind, dass es ihnen unmöglich wäre, ihren grösseren Kindern in der Abgeschlossenheit eines Flüchtlingsheimes eine unbeschwerte Atmosphäre zu schaffen und eine ausgeglichene Erziehung zu geben. Dagegen spricht, dass dieser Eingriff in die Familie nicht nur den allgemeinen Grundsätzen des Familienschutzes widerspricht, sondern auch von den Flüchtlingen als grosse Härte empfunden wird, weil sie ausser den mitgeretteten Kindern oft nichts mehr von all den Menschen und Dingen besitzen, an die man sein Herz hängt. Die Trennung von Eltern und Kindern wird verschärft durch die vom Schweizer Hilfswerk für Emigrantenkinder getroffene Regelung, nach der die Eltern ihre Kinder nur alle drei Monate sehen dürfen, eine im Interesse des Einlebens der Kinder und des Schutzes der Pflegeeltern vor Besuchen unerlässliche Vorschrift. In manchen Fällen entstehen Spannungen, weil die schweizerischen Lebensverhältnisse den Eltern der versorgten Kinder und diesen selbst zu fremd sind, sei es, dass die Kinder sich unverstanden fühlen oder aber, dass sie sich so gut in die neuen Verhältnisse einleben, dass sie ihren Eltern fremd werden, ja manchmal kaum mehr ihre Sprache verstehen. Aus diesen und ähnlichen Gründen geben das Schweizer Hilfswerk für Emigrantenkinder und das Schweizerische Rote Kreuz, Kinderhilfe, den liberierten Eltern auch ihre schulpflichtigen Kinder zurück. ( ) Es ist unmöglich, Flüchtlingskinder und Erwachsene vor allem in religionsgleichen Familien unterzubringen, weil die Mehrzahl der bisherigen Flüchtlinge dem jüdischen Glauben angehören, die verhältnismässig kleine Zahl der schweizerischen Juden aber schon durch die Aufnahme geflüchteter Verwandter stark beansprucht wird und häufig an Orten wohnt, wo überhaupt keine Flüchtlinge aufgenommen werden dürfen. Die religiöse Erziehung und Betreuung musste deshalb sichergestellt werden. Die versorgten jüdischen Kinder besuchen den Religionsunterricht oder soweit kein solcher in der Nähe erteilt wird, besondere, durch Wanderlehrer für sie erteilte Stunden. Die versorgten jüdischen Erwachsenen werden von dem ihrem Freiplatz nächsten Rabbiner und einer Vertrauensperson der Ortssektion der jüdischen Flüchtlingshilfe betreut. Das schliesst natürlich nicht aus, dass sie sich manchmal auch in seelischen Nöten an diejenigen Persönlichkeiten der Flüchtlingsfürsorge wenden, die ihr Vertrauen gewonnen haben. 4. Geistige Betreuung und Freizeithilfe ( ) Noch wichtiger ist die Durchführung von Veranstaltungen und die übrige Freizeithilfe für alle diejenigen, welche ihr Leben und damit auch einen grossen Teil ihrer Freizeit in Lagern verbringen müssen. Sie sind infolge ihrer Abgeschlossenheit darauf angewiesen, dass man ihnen Bücher, Spiele und ähnliches zur Verfügung stellt und vor allem, dass Referenten und Kursleiter zu ihnen kommen, um Anregung und Abwechslung zu bringen. Am fruchtbarsten ist solche Freizeithilfe dann, wenn sie nicht nur von aussen etwas an die Lagerinsassen heranträgt, sondern vor allem ihre Selbsttätigkeit anregt und organisieren hilft. In diesem Sinne arbeiten vor allem die Hilfswerke für die Militärinternierten, während der Selbständigkeit in den Lagern der Zentralleitung engere Grenzen gezogen sind, die z. T. aus der oft sehr gemischten Zusammensetzung der Belegschaft herrühren, doch ist auch hier im Laufe der Zeit Positives geleistet worden. In enger Zusammenarbeit der Zentralleitung mit einer Reihe von Hilfswerken ist neuerdings ein Freizeit-Ausschuss gebildet worden, der die regelmässige Durchführung von Vorträgen mit nachfolgenden Diskussionen über aktuelle

40 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Engagement der Hilfswerke und Nachkriegsprobleme an die Hand nimmt, um damit Arbeitslager- und Heimteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich geistig auf ihre Zukunft vorzubereiten. 5. Weiter- und Rückwanderung ( ) Alle grösseren Hilfswerke beraten und planen schon eifrig, was man zur Wiedervereinigung der Familien und zur Erleichterung der Heimkehr oder Weiterwanderung tun kann. Denn es wird ja nur ein sehr kleiner Teil der Flüchtlinge auf die Länge in der Schweiz bleiben wollen und dürfen, aber eine viel grössere Gruppe von Alten und Kranken braucht auch nach Abbruch der Feindseligkeiten wenigstens noch eine Zeitlang den Schutz und die Fürsorge der Schweiz. ( ) 6. Hilfe zur Selbsthilfe Der Leitsatz jeder guten Fürsorge ist Hilfe zur Selbsthilfe. Er konnte in der Flüchtlingshilfe aber nur in sehr beschränktem Umfange angewendet werden, weil er wirtschaftlich Erwerbsfreiheit und bezüglich der übrigen Lebensgestaltung Bewegungsfreiheit voraussetzt. Da diese Voraussetzungen den Flüchtlingen nur in sehr beschränktem Umfange gewährt werden, bleiben auch die meisten tüchtigen Menschen unter ihnen hilfsbedürftig. Gerade die Gesunden und Wertvollen fühlen sich dadurch in ihrer Ehre verletzt, woraus sich manche Gereiztheit erklärt. Für die passiveren Naturen liegt aber in der Verbindung von Bevormundung und Fürsorge auch eine gewisse Gefahr der Verweichlichung gegenüber den Anforderungen des kommenden Lebens, in dem sie wieder von sich aus handeln sollten. 7. Eintreten für die Flüchtlinge gegenüber Volk und Behörden Die Hilfsorganisationen werben bei der Bevölkerung für Verständnis und Mithilfe, weil sie ihre Tätigkeit für die Flüchtlinge nur richtig ausüben können, wenn sie von einem grossen Kreis von Spendern und Helfern und dem Wohlwollen des Volkes unterstützt werden. Sie sind aus ihrem engen Kontakt mit den Flüchtlingen auch deren berufene Vertreter gegenüber den Behörden, welche Aufgabe in der Sachverständigenkommission der Polizeiabteilung ihren organisatorischen Ausdruck gefunden hat. Das Eintreten für Flüchtlinge und Internierte erfolgt aber nicht nur um der Flüchtlinge willen, sondern ebensosehr im Interesse und besten Geist der Schweiz. 1 Die Hilfswerke der Plattform Zürcher Flüchtlingstag (bzw. beim HEKS die Vorgängerorganisationen) in einer Wegleitung, 1944 Flüchtlingshilfe des Schweizerischen Caritasverbandes 2 1. Tätigkeit Alle Formen der Einzelfürsorge für Flüchtlinge. Unterstützung von freilebenden Emigranten durch die örtlichen Stellen, übrige Arbeit grundsätzlich zentralisiert, aber Mitwirkung der örtlichen Stellen für die in ihrem Umkreis befindlichen Lager und Heime. Seelsorge durch das zuständige katholische Pfarramt und besondere Lager-Seelsorger. 2. Mittelbeschaffung Kirchenopfer, Natural- und Geldspenden von Organisationen und Einzelpersonen (zum Teil regelmässige Mitgliederbeiträge), Pressepropaganda, Predigten und Vorträge. 3. Abgrenzung Die Flüchtlingshilfe des Schweizerischen Caritasverbandes nimmt sich aller hilfsbedürftigen katholischen Flüchtlinge an und betreut daneben auch eine Anzahl griechisch-orthodoxer und koptischer. Als katholisch gilt nur, wer den Vorschriften der katholischen Kirche nachlebt. 1 Hilfe für Flüchtlinge und Militärinternierte in der Schweiz, hg. von der Schweizerischen Zentralstelle für Flüchtlingshilfe in Zürich, Zürich 1944, S. 8 10, Zentralstelle in Luzern; lokales Sekretariat u.a. in Zürich.

41 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Engagement der Hilfswerke Schweizerisches kirchliches Hilfskomitee für evangelische Flüchtlinge 3 / Landeskirchliche Flüchtlingshilfe Zürich 4 / Schweizerisches evangelisches Hilfswerk für die bekennende Kirche in Deutschland mit Flüchtlingsdienst 5 1. Tätigkeit Das Schweizerische kirchliche Hilfskomitee für evangelische Flüchtlinge ist die Dachorganisation der evangelischen Hilfswerke. Sein Zentralsekretariat befasst sich vor allem mit der Fürsorge für Lagerinsassen und der Vertretung gegenüber den Behörden. Die landeskirchlichen Flüchtlingshilfen unterstützen und betreuen evangelische Emigranten und einzelne Flüchtlinge innerhalb ihres Kantons. Das Schweizerische evangelische Hilfswerk für die bekennende Kirche in Deutschland mit seinem Flüchtlingsdienst nimmt sich der evangelischen Emigranten und Flüchtlinge in den Kantonen ohne landeskirchliche Flüchtlingshilfe an, z. B. Tessin. Das evangelische Flüchtlingspfarramt führt die Arbeit des Hilfswerkes für die bekennende Kirche durch, leistet Seelsorge für evangelische Flüchtlinge, wozu auch Besinnungswochen veranstaltet werden, vermittelt Erholungsaufenthalte und Urlaubsplätze für Lagerinsassen, führt die evangelische Freiplatzaktion durch und tritt durch Predigten, Reden und Schriften gegenüber der Bevölkerung für die Flüchtlinge ein. 2. Mittelbeschaffung Das Hilfswerk für die bekennende Kirche und die landeskirchlichen Flüchtlingshilfen durch den Einzug des in den evangelischen Gemeinden der deutschen Schweiz verbreiteten monatlichen Flüchtlingsbatzens und durch Spenden; das Schweizerische kirchliche Hilfskomitee besonders durch Spenden von Kirchgemeinden und Pfarrämtern. 3. Abgrenzung Abgesehen von der Freiplatzaktion gilt die Hilfe den Angehörigen einer evangelischen Kirche, vereinzelt auch anderen, z. B. auf ihren Wunsch einer Gruppe von griechischorthodoxen Flüchtlingen. Schweizerisches Rotes Kreuz 6 1. Tätigkeit für Flüchtlinge Kleider- und Wäschesammlung für Militärinternierte und Zivilflüchtlinge. Das Sammelgut geht an das Fürsorgemagazin für Militärinternierte und von dort auf Bestellung an die Flüchtlingshilfsposten, die Auffanglager, die Arbeitslager und die Interniertenheime. Schweizerisches Rotes Kreuz, Kinderhilfe 7 1. Tätigkeit für Flüchtlinge (neben der Haupttätigkeit für kriegsgeschädigte Kinder im Ausland) Führung des Centre Henri Dunant, Genf, als Auffanglager von Müttern mit Kleinkindern, schwangeren Frauen und elternlosen Kindern, Versorgung von Flüchtlingskindern an Familienplätzen und in Kinderheimen. Unterstützung der Tätigkeit des Schweizer Hilfswerkes für Emigrantenkinder. 2. Mittelbeschaffung Ein Teil der durch Sammlungen, Wochenbatzen u. a. erhaltenen Mittel werden für die Flüchtlingskinder in der Schweiz verwendet. 3. Abgrenzung Abgrenzung und Zusammenarbeit mit dem Schweizer Hilfswerk für Emigrantenkinder. 3 Zentralsekretariat in Bern. 4 In Zürich. 5 Evangelisches Flüchtlingspfarramt und Freiplatzaktion, Pfarrer Paul Vogt, Zürich. 6 Direktion und Zentralkomitee in Bern; Zweigvereine und Untersektionen in allen Kantonen. 7 Sekretariat u.a. in Zürich.

42 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Engagement der Hilfswerke Flüchtlingshilfe des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks 8 1. Tätigkeit Alle üblichen Formen der Hilfe. Hilfe für einzelne Flüchtlinge in Frankreich, hauptsächlich durch das Colis Suisse. Betreuung der russischen Kriegsgefangenen und Verschleppten durch Beratung, Ausrüstung, seit Frühjahr 1944 in Verbindung mit dem Schweiz. Hilfswerk für russische Internierte in der Schweiz, und Freizeithilfe in Verbindung mit der Y.M.C.A. Kleiderstube mit eigener Schneiderei. 2. Mittelbeschaffung Beiträge und Spenden von Arbeiterorganisationen und Privaten. Ertrag von Veranstaltungen, Verkauf von Flüchtlingsmarken. 3. Abgrenzung Das Arbeiterhilfswerk sorgt für diejenigen politischen Flüchtlinge, die wegen ihrer früheren Tätigkeit in einer sozialdemokratischen Partei oder einer freien Gewerkschaft verfolgt wurden. Verband Schweizerischer Jüdischer Flüchtlingshilfen 9 1. Tätigkeit Die Lokalkomitees leisten den grössten Teil der Einzelfürsorge für freilebende Emigranten und Flüchtlinge. Jedem Komitee sind bestimmte Arbeitslager und Flüchtlingsheime zugeteilt, deren jüdische Insassen sie betreuen und deren Freizeitgestaltung sie anregen und fördern. ( ) Grössere Lokalkomitees haben verschiedene Gemeinschaftseinrichtungen geschaffen, welche grösstenteils als Selbsthilfeeinrichtungen durch Emigranten und Flüchtlinge betrieben werden. Gemeindeküchen mit ritueller Verpflegung zu einem unter den Selbstkosten stehenden Preis, Schuhmacherei und ähnliches erleichtern das Durchkommen, ärztlicher und zahnärztlicher Dienst verbessern den Gesundheitszustand und Kulturgemeinschaften bieten durch Veranstaltungen Ausübenden und Teilnehmenden geistige Anregung. Der Verband stellt Richtlinien für die Arbeit der Lokalkomitees auf und orientiert diese über Massnahmen der Behörden und anderes von allgemeinem Interesse. Er leistet aber auch Einzelfürsorge, und zwar zur Ergänzung weniger leistungsfähiger Lokalkomitees, wie für bestimmte Aufgaben, vor allem Unterbringung an Freiplätzen, Vermittlung von Studienbewilligungen, Überweisung an einzelne Flüchtlinge aus Amerika. Der Verband hat eine zentrale Kleiderkammer zur Ergänzung der Ausstattung der Flüchtlinge. Sein Ausschuss für kulturelle Betreuung unterstützt die Lokalkomitees in ihrer Arbeit für die Freizeitgestaltung in Lagern und Heimen. Der Verband vertritt die jüdische Flüchtlingshilfe gegenüber den Behörden und den schweizerischen, ausländischen und internationalen Hilfsorganisationen. Er dient als Vermittlungsstelle zwischen verschiedenen jüdischen Hilfsorganisationen europäischer Länder und amerikanischen Hilfsorganisationen und leistet selbst Hilfe für jüdische Flüchtlinge in Schanghai. Der Verband trifft Vorbereitungen für die Weiterwanderung der Flüchtlinge und andere Aufgaben der Nachkriegszeit. 2. Mittelbeschaffung Der Gemeindebund sorgt für die Beschaffung der nötigen Mittel, die zum Teil aus einer Abgabe von den Kultussteuern, zum Teil aus Sammlungen in jüdischen Kreisen, zum Teil aus den allgemeinen schweizerischen Sammlungen und zum Teil von ausländischen, vor allem amerikanischen jüdischen Hilfsorganisationen stammen. Von wurden über 16 Millionen Franken ausgegeben, davon über 7 Millionen von in der Schweiz und über 6 Millionen von in Amerika lebenden Juden aufgebracht. 3. Abgrenzung Die jüdische Flüchtlingshilfe betreut jüdische Flüchtlinge ohne Rücksicht auf ihre Staatszugehörigkeit. Entscheidendes Merkmal ist die Konfession, die in der Zugehörigkeit zu 8 Geschäftsstelle in Zürich in Verbindung mit örtlichen Vertrauensleuten. 9 Dachorganisation in Zürich; Lokalkomitees u. a. in Winterthur und Zürich.

43 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Engagement der Hilfswerke einer jüdischen Gemeinde zum Ausdruck kommt. Praktizieren der religiösen Pflichten wird nicht verlangt. Jüdische Polen werden vom polnischen Konsulat unterstützt, wobei 40 Prozent der Auslagen zu Lasten der jüdischen Flüchtlingshilfe gehen, welche die persönliche Betreuung besorgt. Eine ähnliche Zusammenarbeit besteht mit dem tschechischen Konsulat. Die jüdische Flüchtlingshilfe betreut auch die von der Evangelischen Freiplatzaktion Untergebrachten in Verbindung mit dieser. Eine besondere Abteilung des Verbandes sorgt durch Wanderlehrer und andere Massnahmen für die religiöse Schulung und Betreuung vor allem der in nichtjüdischen Familien untergebrachten Kinder, die im übrigen dem Schweizer Hilfswerk für Emigrantenkinder unterstehen Hilfe für Flüchtlinge und Militärinternierte in der Schweiz, hg. von der Schweizerischen Zentralstelle für Flüchtlingshilfe in Zürich, Zürich 1944, S , 45 46, 52.

44 Plattform Zürcher Flüchtlingstag Erinnerung und Gedenken der offiziellen Schweiz Kaspar Villiger (Jg. 1941), Bundespräsident (FDP) Rede zum Kriegsende vor 50 Jahren, Sondersession der eidgenössischen Räte, 7. Mai 1995 Trotz allem Verständnis für die schwierigen Umstände dürfen wir die Augen vor der Tatsache nicht verschliessen, dass auch die Schweiz Schuld auf sich geladen hat. ( ) Niemand weiss heute aber, wie er selber gehandelt hätte, wenn er damit rechnen musste, dass sein Handeln die Schweiz in den Untergang hätte treiben können. Es gab das Grossartige, Mutige, Eindrückliche so gut wie das Kleinmütige, Hartherzige, Anpasserische, und es gab viel dazwischen. Das alles dürfen wir aus unserem Geschichtsbild nicht verdrängen. Aber insgesamt überwog ganz entschieden die positive Leistung einer Generation, der wir zu Dank verpflichtet sind. ( ) Zum Schluss möchte ich danken. Zuerst haben wir jenen Menschen und Völkern zu danken, die für den Frieden gekämpft haben und mit ihrem Leben für ein freies und demokratisches Europa eingestanden sind. Und zweitens müssen wir jenen Frauen und Männern danken, die in unserem Land, in Zivil oder in Uniform, am Arbeitsplatz, in der Familie oder an der Grenze, in schwieriger Zeit viel für unser Land und seine Zukunft geleistet haben. ( ) 1 Ueli Maurer (Jg. 1950), Bundespräsident (SVP) Botschaft zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, 27. Januar 2013 Der 27. Januar wurde von der Generalversammlung der UNO zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust bestimmt. Der Tag steht zur Erinnerung an fürchterliche Verbrechen und unfassbares Leid, wie auch als Mahnung an alle, uns immer totalitären und undemokratischen Tendenzen entgegenzustellen und uns für eine freie, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung einzusetzen. ( ) Den Opfern gilt mein Gedenken. Die Schweiz war in jener dunklen Epoche des europäischen Kontinents dank dem Einsatz einer ganzen Generation mutiger Frauen und Männer ein Land der Freiheit und des Rechts geblieben. Unser Volk hat damals trotz immensem Druck des Auslandes die Kraft gefunden, den eigenen, unabhängigen Weg fortzusetzen. So wurde die Schweiz für viele Bedrohte und Verfolgte zur rettenden Insel. Dieser Generation gilt mein Dank. 2 1 Kaspar Villiger, Auch die Schweiz hat Schuld auf sich geladen. 50 Jahre danach Dankbarkeit, Respekt, Nachdenklichkeit, in: Der Zweite Weltkrieg und die Schweiz. Reden und Analysen, hg. von Kenneth Angst, 2. Aufl., Zürich 1998, S und 21 22; auch: 2

45 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Zahlen zur Schweizer Flüchtlingspolitik Aufteilung nach Kategorien, ca Emigranten '398 nachweisbare Wegweisungen von Zivilflüchtlingen an der Grenze '328 Aufnahmen und Internierungen von Zivilflüchtlingen, davon 19'495 / 1809 Juden / jüdischer Herkunft ca (?) ca. 500 (?) im Auffanglager Adliswil (Hochrechnung) in den Auffanglagern Plenterplatz, Waldegg und Ringlikon (Schätzung) '886 Internierungen von Militärpersonen gemäss V. Haager Abkommen von '785 Kinder auf Erholungsurlaub '549 kurzzeitige Grenzflüchtlinge (vor allem bei Kriegsende) '000 Schweizer Rückwanderer (vor allem bei Kriegsbeginn und -ende) Aufteilung der Zivilflüchtlinge nach Nationen, Italien 14'520 Weissrussland 98 Frankreich 10'944 Türkei 98 Polen 8824 Norwegen 78 Deutschland 4977 USA 64 Russland 2915 Bulgarien 50 Niederlande 2291 Estland 29 Jugoslawien 1937 Argentinien 28 Ungarn 1529 Ägypten 22 Tschechoslowakei 1357 Palästina 18 Österreich 1237 Brasilien 18 Belgien 873 Dänemark 17 Rumänien 808 Kanada 15 Griechenland 680 Portugal 12 Spanien 571 Iran 12 Litauen 302 Schweden 11 Grossbritannien 189 Albanien 11 Lettland 105 übrige Nationen 66 Luxemburg 99 staatenlos Zusammengestellt aus diversen Quellen. 2 Oskar Schürch, Das Flüchtlingswesen in der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges und in der unmittelbaren Nachkriegszeit , Bericht des EJPD, Bern 1952, S

46 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Lager Plenterplatz, Waldhaus und Ringlikon: Vorbemerkungen Das Lager Plenterplatz bestand aus rund 10 einstöckigen Holzbaracken, die internierte polnische Soldaten 1940 mitten im Wald zwischen Uitikon und Zürich-Albisrieden aufgebaut hatten vermutlich dort, wo heute die Plenterstrasse in einer Waldlichtung sich in drei Waldwege aufteilt und wo sich ein (stillgelegter) Brunnen befindet, der aus der damaligen Zeit stammen dürfte. Sichtbare Spuren des Lagers finden sich keine mehr. Das Lager wurde von Oktober 1943 bis Anfang 1945 genutzt. Maximal lebten rund 140 Flüchtlinge in den mit Strohpritschen ausgestatteten Baracken, ausschliesslich erwachsene und jugendliche Männer aus Italien und Jugoslawien sowie aus Ungarn, Polen, Rumänien, Griechenland, Russland und Deutschland vorwiegend jüdischen und katholischen Glaubens. Das Lager Waldhaus Waldegg befand sich im damals leer stehenden, 1925/26 erbauten Restaurant Waldesruh mit grossem Tanzsaal, das bereits 1928/29 in Konkurs ging (worauf der Name auf das benachbarte, noch immer bestehende Restaurant Waldesruh übertragen wurde). Heute wird das Gebäude nach einem Innenumbau als Wohnhaus genutzt. Zum Lager gehörte in rund 300 Meter Entfernung eine zweistöckige Holzbaracke, die 1936 für den Freiwilligen Arbeitsdient FAD der Stadt Zürich errichtet worden war. Der genaue Standort ist nicht bekannt. Hier waren Lagerkommando und Krankenstation untergebracht. Mit dem Lager Waldhaus Waldegg verbunden war das Lager Ringlikon. Es bestand aus 8 einstöckigen Holzbaracken mit Strohpritschen, die 1940 ebenfalls von internierten polnischen Soldaten errichtet worden waren. Sie befanden sich etwas unterhalb des Dorfes auf beiden Seiten der Zopfstrasse (wo heute der Kindergarten steht), wie sich der Ringliker Emil Bosshard noch erinnert und wie auch auf einem Luftbild von 1944 gut erkennbar ist. Die Lagerküche befand sich im Dorf bei einem Wohnhaus. Die beiden Lager wurden von Oktober 1943 bis August 1945 genutzt. Maximal lebten rund 240 Flüchtlinge aus Italien vorwiegend jüdischen und katholischen Glaubens an den beiden Standorten, unter anderem auch Familien mit Kindern und alte Menschen. Bei allen drei Lagern handelte es sich um Auffanglager unter militärischem Kommando und militärischer Bewachung, in denen die Flüchtlinge interniert waren. Nach einigen Wochen Aufenthalt, in Einzelfällen auch erst nach Monaten, wurden die Flüchtlinge, nach Geschlechtern getrennt, in zivil geleitete kleinere Arbeitslager (Männer) und Flüchtlingsheime (Frauen) der Zentralleitung der Heime und Lager (ZL) überführt. Kinder zwischen 6 und 16 Jahren wurden in der Regel privat bei Familien untergebracht. Solche ZL-Arbeitslager befanden sich in der Region in Birmensdorf, Aesch, Bonstetten und Hedingen, dazu kamen Speziallager der ZL in der Stadt Zürich. Anlass für die Eröffnung der drei Lager im Herbst 1943 gab der (nach dem Herbst 1942) zweite grosse Flüchtlingsstrom in die Schweiz während des Zweiten Weltkriegs, ausgelöst durch die Kapitulation des faschistischen Regimes in Italien am 8. September 1943 und den Einmarsch deutscher Truppen in Norditalien, wodurch der jüdischen Bevölkerung auch hier die Deportation in die Vernichtungslager drohte. Gleichzeitig flüchteten damals auch viele italienische und jugoslawische Widerstandskämpfer über die Kantone Tessin, Graubünden und Wallis in die Schweiz, ebenso Italiener, die sich dem Kriegsdienst für Nazi-Deutschland entziehen wollten. Im Mai 1944 wurden zudem gegen 100 jüdische Kinder im Lager Ringlikon untergebracht, die aus Hochsavoyen, ursprünglich eine Schutzzone, vor den deutschen Truppen und der drohenden Deportation in die Schweiz flüchteten.

47 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Leben in den Auffanglager Plenterplatz, Waldhaus Waldegg, Ringlikon: Der Blick von Aussen Ulrich Wildbolz ( ), eidgenössischer Flüchtlingskommissär Inspektionsberichte Lager Plenterplatz Die Führung des Lagers macht nicht den besten Eindruck. Die Ordnung in den Schlafräumen ist ungenügend. Der Kommandant entschuldigt sich damit, dass die Italiener schwer dazu zu bringen seien. Sie seien bisher meistens bei Bauern auf dem Lande beschäftigt gewesen, hätten Geld verdienen können und die Internierung hätte sie von Anfang an sehr frei gehalten. Der Kommandant hat den Flüchtlingen gruppenweise Ausgang in die Stadt Zürich gestattet, was sofort abgestellt wird. Die Küche ist soweit recht, nicht besonders sauber. Erst seit 2 Tagen genügend Kochkessel. Die Flüchtlinge hätten wegen ungenügender Verpflegung reklamiert. Drei Heerespolizisten und 1 Jugoslawin (Flüchtling) sind mit Einvernahmen beschäftigt. Die grossen Fragebogen werden im Büro ausgefüllt. (Oktober 1943) Barackenlager im Wald, ausschliesslich für Männer. Die Lage ist etwas düster und feucht. Immerhin sind die Kantonnemente gut eingerichtet. 3 4 Baracken enthalten je einen Kantonnementsraum mit Strohlager und 1 Aufenthaltsraum. Der Kommandant hält im Büro wie in den Lagerräumen vorbildliche Ordnung. Die Flüchtlinge sind durchwegs beschäftigt und scheinen zufrieden. (Dezember 1943) Lager Waldhaus Waldegg Der Kommandant beklagt sich über ungenügende WC und andere bauliche Installationen. Die Zustände in den WC seien schlechterdings unhaltbar. Trotz verschiedener Meldungen und Reklamationen habe er bisher weder Material noch Kredit für diese Arbeiten erhalten. (Oktober 1943) Lager im Saal der dortigen Wirtschaft; Strohlager, teils im Parterre, teils auf der Galerie. Im selben Raum Aufenthalts- und Essraum. Die Ordnung ist befriedigend. Nach Aussage des Feldweibels müssen allerdings besonders die italienischen Flüchtlinge immer wieder zu Ordnung und Sauberkeit angehalten werden. In der Waschküche arbeiten 2 Italienerinnen und 2 Russinnen. ( ) Die Russinnen werden natürlich als sehr arbeitsam und unentbehrlich geschildert. In einer Baracke ca. 300 m von Waldegg entfernt ist der Lagerstab und das Krankenzimmer untergebracht. Die Pritschenlager im 1. Stock dienten bisher auch als Kantonnemente, jetzt sind sie vollständig für Krankenzimmer und alte Leute reserviert. ( ) Einige Besucher werden hier ausserhalb der Besuchszeit vorgefunden. (Dezember 1943) Lager Ringlikon In recht primitiven Baracken im Dorfe Ringlikon sind ca. 120 Flüchtlinge, meistens Familien mit Kindern, in Quarantäne untergebracht. ( ) Die Baracken sind sehr eng und für die Unterkunft von Familien nur vorübergehend geeignet. Bei den Pritschen keine Planken, noch Kästen für die Unterbringung der Kleider und des Gepäcks. Die Ordnung ist aber trotzdem befriedigend. Die Baracken sind für Frauen und Männer und Familien mit Kindern getrennt. Die Küche ist gut ausgebaut, ebenso sind solide, gedeckte Latrinen für Frauen und Männer angebaut worden. Diese Unterkunft kann meines Erachtens wirklich nur für den Notfall verwendet werden. (Dezember 1943) Die Unterkunft in den Baracken in Ringlikon ist eng und primitiv. Für Familien und Kinder meines Erachtens nicht zu empfehlen. Im übrigen sind alle nötigen Installationen vorhanden. Die Post wird stichprobenweise zensuriert. Briefe, die an Konsulate und Gesandtschaften 1 Bundesarchiv Bern, E (-) 1969/150 Bd. 5.

48 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Leben in den Auffanglager Plenterplatz, Waldhaus Waldegg, Ringlikon: Der Blick von Aussen gerichtet sind, sind vorgängig dem Lagerkommando vorzulegen. Kleiderabgabe, Verkaufsstand, Verpflegung und Geldverkehr mit der Volksbank in Ordnung. Vier Mann arbeiten im Wald, einer bei einem Gärtner und einer [unerlaubt] als Kaminfeger; ich ersuche, die Angelegenheit mit dem Kaminfeger unverzüglich in Ordnung zu bringen. Flickstube vorhanden. ( ) Allgemein macht mir die Lagerführung einen guten Eindruck. Die Baracken in Ringlikon sollten allerdings nur als Durchgangslager benutzt werden. (Februar 1944) Unterkunft in den Baracken eng und primitiv, aber überall Strohsäcke. Es müssen zwei Küchen geführt werden, wegen der zu grossen Entfernung zwischen Waldhaus und Ringlikon-Dorf. Wascheinrichtungen und sanitäre Anlagen vorhanden. Keine Duschen. Als Quarantänelager wenig geeignet, nicht nur weil sehr primitiv und die Gebäude weit voneinander entfernt, sondern hauptsächlich, weil Absonderung von der Aussenwelt und von der Bevölkerung undurchführbar. Der Lagerkommandant, ein tüchtiger, jüngerer Offizier mit Initiative, hat verschiedene Verbesserungen in den Einrichtungen vorgenommen. Es herrscht überall gute Ordnung. (Mai 1944) Ulrich Wildbolz ( ), eidgenössischer Flüchtlingskommissär Inspektionsbericht Lager Waldhaus Waldegg, 5. Mai Die 92 Kinder mit einigen Familien fuhren von Genf 7:48 Uhr ab per Bummelzug über Bern Olten und kamen 16:47 in Zürich an. Es wurde ihnen eine Zwischenverpflegung mitgegeben. In Olten erhielten sie Suppe. Die Kinder sind etwa zur Hälfte solche französisch-jüdischer Eltern. Die übrigen meist elternlos und staatenlos aus Kinderheimen in Frankreich. ( ) Der Arzt hat 27 verlauste Kinder festgestellt. Mit der Behandlung konnte erst heute begonnen werden, da bisher weder Material noch Sanitätspersonal zur Verfügung stand. Die Rotkreuz- FHD des Lagers konnte die Arbeit nicht allein bewältigen. Die anderen FHD, zum Teil zum ersten Mal im Flüchtlingsdienst tätig, hatten andere dringende Aufgaben (Fürsorge, innerer Dienst, Besorgung der Kinder, etc.) zu besorgen. Schliesslich begann der Feldweibel eigenhändig, einige Knaben zu scheren. ( ) Die Kinder trugen meistens nur ungenügende Wäsche und Kleider auf sich; die schmutzige Wäsche kann nicht gewechselt werden. Obschon der Lagerkommandant beim Hilfsposten und in Bern sofort Kinderwäsche und Kleider angefordert hat, ist nach einer Woche noch nichts eingetroffen. ( ) Da keine Duschen und nur primitive Waschvorrichtungen vorhanden sind, wird das Waschen der Kinder erschwert. Kulturelle Veranstaltungen im Lager Waldhaus Waldegg Das Arbeitslager Birmensdorf veranstaltete im herrlichen Theatersaal Restaurant Waldhaus, Waldegg, einen jiddischen Theaterabend. Diese voll gelungene Veranstaltung darf sicher zu den künstlerisch wertvollsten zählen, die die Lager und Heime mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bisher geboten haben. Glänzend war die Darstellung der Kameraden Babad, Gurfinkiel, Borowski, Peterfreund und Lichtenstein; äusserst gelungen die Wiedergabe der verschiedenen jiddischen Volkstypen. Voll Laune und Humor war die Conference des Herrn Lederer. Die musikalische Leitung lag in den bewährten Händen von Herrn Sluis, und Hans Careel mit seinen prächtigen Tänzen vervollständigte den Reigen dieser auserlesenen Schar von Künstlern und Dilettanten. Tief beeindruckt verliessen die Lagerleitung sowie die Gäste und Kameraden nach Schluss der Veranstaltung den Saal und es wäre nur zu wünschen, dass diese Veranstaltung auch in anderen Lagern eine Wiederholung erfahren dürfte! 3 Die vom VSJF geförderte Kleinkunstbühne des ZL-Lagers Birmensdorf stand unter Leitung von David Gurfinkiel, musikalischer Leiter war der belgische Berufsmusiker Marcus Sluis. 2 Bundesarchiv Bern, E (-) 1969/150 Bd Israelitisches Wochenblatt 8. Oktober 1943, S. 18.

49 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Leben im Interniertenlager Plenterplatz: Der Blick von Innen Arturo Lanocita ( ), Redaktor beim Corriere della Sera in Mailand Tagebuch, Januar / Februar 1944, Lager Plenterplatz 1 Vieles wies darauf hin, dass unsere Versetzung (von Bellinzona) in die Innerschweiz kürzlich bevorstand. Wir warteten bereits ungeduldig auf den Umzug. Eines Abends verbreitete einer, der die Kunst des Zuhörens beherrscht, die lang erwartete Ankündigung: "Für dreissig von uns wurde der Marschbefehl ausgegeben. Abfahrt morgen früh." - "Wohin geht es?" - "Nach Uitikon" Wir liessen das sonnige Tessin zurück, doch kaum nach dem Gotthard tauchten wir in ein Nebelmeer ein. Regen, Dunst, Schnee. Wir zogen durch die Gassen Zürichs, in ungeordneter Reihe, gekrümmt wegen des schweren Gepäcks. Keiner von uns wusste, wohin sie uns brachten; die Soldaten, welchen wir anvertraut waren, konnten nur Deutsch und kommunizierten nicht mit uns, ausser wenn sie uns Befehle erteilten, mit dem trockenen, harten Klang der deutschen Sprache. Zürich erschien uns grau, düster und feindlich. Zwischen Waldegg und Uitikon, links von Zürich, befand sich ein riesiger Pinienwald, unwirtlich und verlassen. Im Herzen des Waldes hatten polnische Flüchtlinge ein Dutzend Baracken gebaut: diese Baracken, welche bereits um die siebzig andere Flüchtlinge beherbergten und nun auch uns empfingen, bildeten den Plenterplatz, dessen Name in alle Ewigkeit verdammt sei. Ich kann mich an keinen entsetzlicheren Tag als diesen unserer Ankunft am Plenterplatz erinnern. Plenterplatz hätte uns nichts anderes bieten können, als ein hoffnungsloses, der Schönheit rettungslos verleugnetes Bild. In den Himmel blickend sah man nichts anderes als Äste und Blätter, Äste und Blätter in unzähliger, unnatürlicher Menge; und um uns herum starr, gerade, glatt, eisenfarbig, die Stämme der Pinien, dornenartige Stacheln auf dem titanischen Rücken eines Stachelschweines. Am Schilderhaus der bewaffneten, am Eingang des Lagers stehenden Wache angekommen, wurde uns befohlen anzuhalten. Die Baracken standen vor unseren Augen: eng im Gewirr des Waldes erinnerten sie mich an im Schatten eingekapselte Insekten. Während der Korporal unsere Namen aufrief, kam ein hoher junger Bursche aus einer dieser Baracken. Einer von uns fragte mit unruhiger Stimme "Wie ist das Leben hier?" Und der andere Sehr schlecht. Hunger, Kälte, strenge Disziplin. Das ist das schlimmste Schweizer Lager. Wir wurden zur Strafe hierher geschickt. Nun wissen wir, auf was wir eingegangen sind. Wir wissen, dass wir im härtesten aller Flüchtlingsheime sind. Ein Straflager. Aber welcher Schuld wegen? Einige unter uns sind krank; einige sind über siebzig Jahre alt; es sind auch zwei junge Burschen dabei. Sie haben mir gesagt, ich sei der Hütte Nummer 5 zugewiesen, mit einer Gruppe anderer jungen Männern aus Bellinzona. Wir betraten die Baracke: Dunkelheit und Schmutz. Jede Baracke besteht aus zwei Räumen, der eine dient zum Speisen und als Aufenthaltsort, der andere als Schlafraum. Der Schlafraum besteht aus zwei langen Liegeplätzen, welche mit leichten Strohschichten belegt sind. Denkt an einen Futtertrog in einem Stall. Könnt ihr es euch vorstellen? Genau so ist es. Und vergesst das Gefühl des Strohes nicht. Jeder Flüchtling hat eine bestimmte Aufgabe am Plenterplatz. Eine Arbeit, wohlgemerkt. Niemand wird Korporal Morf vergessen. Er ist ein Deutschschweizer: Er spricht nur seine eigene Sprache, weswegen wir Italiener ihn kaum verstehen. Korporal Morf ist uns am nahestehendsten, da er verantwortlich ist für unsere Bewachung und für die Disziplinkontrollen. Zwei Tage nach unserer Ankunft kam der Anführer des Lagers in die Baracke und hielt eine 1 Arturo Lanocita, Croce a sinistra, Mailand 1945, S (Übersetzung aus dem Italienischen ins Deutsche von Maria Gilda Brengola)

50 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Leben im Interniertenlager Plenterplatz: Der Blick von Innen Rede für die Neuangekommenen. Der Anführer des Lagers hat in seiner Rede vor allem über die disziplinarischen Normen gesprochen. Jeden Morgen, nach dem Weckruf des Anführers der Hütte, müssen alle Flüchtlinge den Stroh, auf welchem sie geschlafen haben, entfernen und die Decken nach genausten Devisevorschriften des Reglements falten: «Das Kreuz muss oben links sein. Ich wiederhole: Kreuz oben links. Ansonsten werdet ihr bestraft. Und gebt dem Besteck Acht. Nach den Mahlzeiten muss es in skrupelloser Ordnung auf die Holzablagen aneinandergereiht werden: Löffel in der Mitte, Messer rechts, Gabel links. Achtung, Achtung!» Der Schlamm, ist das Element welches, nach dem Nebel, im Wald von Plenterplatz, Menschen und Dinge in engster Umarmung einschlingt; warum sage ich einschlingt? Er engt uns alle ein und erdrosselt uns. Alles ist vom Schlamm durchnässt. Auch der Atem. Dieser Morgen hat uns Korporal Morf spazieren gebracht. In einer Reihe, in Richtung des Waldrandes; und endlich, endlich! Nach sechs Tagen haben wir den Himmel wieder gesehen. (Ihr wisst nicht, wie schmerzhaft es ist, ihn zu verlieren!). Unsere Füsse steckten im Schlamm fest, doch unsere Augen haben den Himmel gesehen. Auff! Auch heute morgen, wie immer, um sieben, weckte Barackenführer Hoffmann so die Schlafenden. Mit diesem Auff beginnt unser Tag im Lager am Plenterplatz. Kurz darauf müsse man sich schnell anziehen wird denen gesagt, die sich ausziehen bevor sie sich in das Stroh legen; darauf den Stroh aufheben, die Decken abklopfen und falten ( Kreuz oben links! ); dann die Schuhe säubern, aber nicht in der Hütte, sondern draussen, egal ob es regnet, nebelig ist oder schneit; Dann ins Waschhaus, um das Maul abzuspülen. Heute um drei hörten wir einen Pfiff; alle sollen sich draussen versammeln, es wurde uns befohlen, das Handtuch und Seife mitzunehmen. Wir machten uns auf den Weg nach Zürich, um zu duschen. Es war ein richtiges Abenteuer, wir sind aus dem Wald gegangen, es war ein Nachmittag mit heiterem Himmel. Und nachdem wir eine halbe Stunde gegangen sind, haben wir wieder eine Stadt gesehen, eine richtige Stadt. Wir marschierten in einer Reihe, vom Korporal Morf und seinen Soldaten angeführt. Sie haben uns zu einer Schule geführt, eine grosse Schule [gemeint ist zweifellos das Schulhaus Friesenberg, erbaut 1930]. Und hier, in zwei Gruppen aus je fünfzig Leuten, haben wir geduscht. Auch heute gab es lebhafte Diskussionen über unsere Ernährung. Die Portionen fielen magerer aus als normalerweise und dies führt immer zu langen Gesprächen. Hier kennt man weder Fleisch noch Käse. Es gibt mehr Kartoffeln als im Castello [di Bellinzona]; Pellkartoffeln, wohlgemerkt, mitsamt der Schale ausgeteilt; aber mehr als Kartoffeln gibt es nicht, ausser ein oder zweimal pro Woche etwas Sauerkraut. Am Sonntagabend gibt es statt Kartoffeln einige Gramm Butter und einen Löffel Marmelade, mit bitterem Milchkaffee. Und dennoch, obwohl Plenterplatz ein Straflager ist, in welches Leute geschickt wurden, irrtümlich, welche es nicht verdient haben, bestraft zu werden, es sei der Schweiz zu danken, eine Nation ohne eigene Ernährungsquelle.,All dies fragt der wehleidige Flüchtling, welcher der Kartoffeln wegen eine Ausdehnung des Magens erlitten hat -,All dies rechtfertigt unseren Hunger? -,Es rechtfertigt ihn nicht antwortet der vernünftigere Gefährte -,es erklärt ihn.,den Flüchtlingen ist jede lukrative Tätigkeit untersagt. Dieses Urteil, nicht zu arbeiten, ist das härteste von allen, es bedeutet nicht nur, dass wir von ökonomischen Vorteilen, welche die Arbeit ermöglichen würde, vorenthalten werden, es heisst auch, dass wir gezwungen werden, den bitteren Geschmack unserer Unnützlichkeit wahrzunehmen. Die Baracke Nummer 9 ist das schwarze Schaf von Plenterplatz. Es geht um die Latrine: sprich, weniger euphemistisch, eine Reihe aus sechs in den Boden gegrabene Löcher und den Flüchtlingen zur Verfügung stehend, ohne jegliche Möglichkeit eine Kanalisation zu schaffen: Man kann sich nicht daran nähern, ohne sich die Nase zuzuhalten. Das Militär wendet sich nie direkt an die Internierten, es ist gesetzlich verboten, nur Korporal Morf nimmt es hin, mit uns zu sprechen, die anderen ignorieren uns.

51 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Leben im Interniertenlager Plenterplatz: Der Blick von Innen Zwanzig Jahre lang war meine Zeitung meine tägliche Leidenschaft und mein quälender Gedanke. Nun ignoriere ich es seit viereinhalb Monaten. Seit viereinhalb Monaten keine Nachrichten mehr. Was ist aus meinem Büro, aus meinem Sessel, aus meinem Schreibtisch geworden, während dem ich in Baracke Nummer 5 am Plenterplatz tausende von Kartoffeln schäle? Wer arbeitet an meiner Stelle? Das ist mir egal. Ich kümmere mich um die Kartoffeln. Und es ist äusserst wichtig, dass mir der Arzt morgen den Erlass von den körperlich schweren Aufgaben gibt. Das unerwartete Geschenk besteht aus einer Stunde Freiheit. Absolute und totale Freiheit. Als wir aneinander gereiht in Birmensdorf ankamen, meinte Morf,Und nun, und nun brecht die Reihen. Jedem von euch ist es erlaubt dorthin zu gehen, wo er lieber mag, vorausgesetzt ihr nähert euch den Menschen im Dorf nicht und ihr niemanden stört. In einer Stunde werden wir uns alle wieder hier treffen, auf dieser Brücke, verstanden? Es war das erste Mal nach achtzig Tagen in der Schweiz, dass ich selber entscheiden durfte, ob ich rechts oder links gehen wollte. Ich war mein eigener Herr. Heute hat einer aus der Hütte 5 mit einem aus der Hütte 4 gestritten. Jede der uns beherbergenden Hütten hat eine eigene typische Beschaffenheit, welche natürlich auf die auf den Charakter ihrer Gäste zurückgeht. Die Hütte 5, welcher ich zugehöre, ist die internationale. Heute wohnen 32 Leute hier; die Nummer der Gäste ist jedoch nicht fest, sie variiert je nach Anzahl der Ankünfte und Abreisen. 32 Männer, zehn Nationalitäten. Die Hütte 4 ist diejenige der ausgelassenen Wahnsinnigen. Es sind fast alle sehr jung in der Hütte Nummer 4; Studenten, Handwerker, Muttersöhnchen. Unordentliche Leute, unduldsam in Sache Disziplin, aber gute junge Männer und exzellente Gefangenschaftskameraden. In der Hütte 3 befinden sich die Ältesten; Es gibt viele Beschwerden und viele einfache Beuten für die Hypochondrien. Es sind die, welche fast täglich zur Hütte strömen, in welcher sich der Arzt befindet, um die täglichen Krankheiten zu verdammen. Und so ist es oft möglich, den Charakter eines Gastes des Waldes von Plenterplatz zu erkennen, indem man ihn fragt, in welcher Hütte er beherbergt ist. Es ist ein ruhiger, anpassungsfähiger Junge, wenn er der Hütte 5 zugehört; er ist ein Rebell, wenn er der 4 zugehört; er ist ein Kranker, Schwermütiger wenn er in der Baracke 3 haust. Immer darauf warten bis die Tür von Hütte 5 sich öffnet und eine Stimme, in harter, deutscher Aussprache, und meinen Namen falsch aussprechend, verkündet: Lanocita, morgen Abfahrt. Jedes Mal wenn jemand eintritt zusammenfahren, in Sorge Worte und Gesten jedes Soldaten, welcher ein Stück Papier in den Händen hält, zu folgen. Aber keiner sagt morgen Abfahrt. Alle fragen um Männer für kleine Arbeiten. Doch dann, während unserer Mahlzeit, ergab sich ein neuer Grund, sich zu freuen. Mit der Post kam einen Brief von Giuseppe Zoppi, der zarte Tessiner Dichter, welcher sich seit einiger Zeit um mich kümmert: er schreibt mir hurra, hurra! dass die Anordnung zu meiner Befreiung unterschrieben wurde, beim Polizeidepartement; und dass ich bald meinem grosszügigen Garanten in Locarno anvertraut werde. Wirklich, dies ist ein grossartiger Tag, voller Emotionen. Leb wohl, Plenterplatz; lebt wohl, Pinien, lebt wohl, schlafende Kameraden. Hier habe ich geweint, hier habe ich gelitten; darum ist mir dieser Ort nahe und ich werde ihn nie vergessen. Einen Schritt nach dem anderen, im tiefen Schnee. Es schneit dicht, jetzt. Sobald ich aus dem Wald heraus bin, erscheinen, in der Frühe, die Gestalten der wieder gefundenen Welt. Ich bin alleine, ich bin frei. Ich laufe dem Licht des Sonnenaufganges entgegen, ich laufe entgegen der Hoffnung.

52 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Leben im Interniertenlager Plenterplatz: Der Blick von Innen Giulio Mortara ( ), Kadermitarbeiter der ital. Grossbank Credito italiano Briefe an seine Mutter, Januar 1944, Lager Ringlikon 2 Mit der Eisenbahn fahren wir dem Zürichsee entlang: dann gehen wir weiter zum Lager Ringlikon. Hier erwartet uns eine grosse Enttäuschung; statt in einem Bau werden wir dieses Mal in Baracken im militärischen Baustil beherbergt. Und wir verstehen sofort, dass die Bequemlichkeiten nicht grosszügig ausfallen werden. Ein gewisser Levi hält uns eine Rede und beharrt auf die Disziplin; wir fühlen uns wie Rekruten. Dann nehmen wir Platz in unseren Baracken. Rina und Alberto in diejenigen der Kinder, ich und Chicco in diejenigen der Männer. Unsere Baracke besteht aus drei Räumen: der erste dient als Aufenthaltsraum und hat Tische für die Mahlzeiten: der zweite ist der Schlafraum, in der Mitte ein enger Gang und auf den Seiten die zweistöckigen Schlafstätten (auch hier Stroh natürlich); und zuhinterst ein Zimmerchen mit vier Schlafplätzen. Die Abteilung der Kinder ist etwas abseits des übrigen Lagers: Neben den Baracken für die Männer gibt es jene für die Frauen, sehr ähnlich, jene der Waschküche, jene der Schneiderei, jene des Wachlokales usw. Die Klos befinden sich am Ende des Lagers und sie zu erreichen ist nicht einfach, vor allem in der Nacht. Das Nachtessen begeistert uns nicht: eine Gemüsesuppe, gut, und Kartoffeln. Hoffentlich gibt es morgen etwas Besseres.» (6. Januar 1944) Herr Levi teilt uns mit, dass wir mit den anderen Internierten, etwa dreissig, morgen nach Girenbad reisen werden. Alle sagen es sei ein hervorragendes Ziel, dass die Frauen Betten haben werden, dass wir ein Radio haben werden, einen Lesesaal, einen Musiksaal und dass wir ausgezeichnet behandelt werden: ein kleines Paradies. (20. Januar 1944) 2 Giulio Mortara, Lettere alla madre dall esilio in Svizzera, , a cura di Anna Mortara e Christian Luchessa, Bellinzona 2007, S (Übersetzung aus dem Italienischen ins Deutsche von Maria Gilda Brengola)

53 Plattform Zürcher Flüchtlingstag 1944: Die Lager und das Dorf Uitikon Uitikon hatte EinwohnerInnen, davon lebten 38 in Waldegg (11 Haushaltungen) und 49 in Ringlikon (10 Haushaltungen). Gemeinderatsprotokoll Uitikon, 5. Oktober Der Polizeivorstand erstattet einen orientierenden Bericht über die in der Gemeinde aufgenommenen Flüchtlinge. Bis heute sind 239 Flüchtlinge eingetroffen und es ist tagtäglich mit neuen Zuzügen zu rechnen. Es handelt sich um italienische, griechische, jugoslawische und polnische Staatsangehörige, die aus Italien flohen. Sie müssen hier in erster Linie die gesundheitspolizeiliche Quarantäne bestehen und werden nach Ablauf dieser Frist voraussichtlich wieder andernorts untergebracht. Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen und die vom Polizeivorstand geforderte schärfere Bewachung unterstützt. Eine weitere Frage ergibt sich aus dem enorm gesteigerten Wasserverbrauch durch diese Flüchtlinge. Besondere Massnahmen sind aber vorderhand nicht notwendig. Werner Kull ( ), Uitikon Erinnerungen 2 Das Verhältnis der Üdiker Bevölkerung zu den Flüchtlingen war oft etwas gespannt. Nach der Bekleidung und vom getragenen Schmuck her zu schliessen, handelte es sich vermutlich vielfach um bessere Leute, die oft auch eine andere Verpflegung wünschten als die zur Verfügung stehenden Suppen und Kartoffelspeisen. 1 Martin Wehrli, Erinnerungen an die Kriegsjahre 1939 bis 1945, in: Weihnachts-Kurier Uitikon 1998, S Martin Wehrli, Erinnerungen an die Kriegsjahre 1939 bis 1945, in: Weihnachts-Kurier Uitikon 1998, S. 32.

54 Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Raum Zürich Was geht heute? Was ging damals? Auswahlbibliografie 2014: Aktuelle Situation Berthoud, Carole: Dequalifiziert! Das ungenutzte Wissen von Migrantinnen und Migranten in der Schweiz. Mit Porträts von Betroffenen und Handlungsempfehlungen, Wabern: Schweizerisches Rotes Kreuz, Binggeli, Ursula: Wenn es um die Wurst geht, kämpfe ich: 16 Porträts neuer Schweizerinnen und Schweizer, mit Fotografien von Alessandro Della Bella, Zürich: Limmat Verlag, Niklaus, Pierre-Alain: Nicht gerufen und doch gefragt: Sans-Papiers in Schweizer Haushalten Basel: Lenos, Passagen-Forschungskreis Migration und Geschlecht: Vielfältig alltäglich: Migration und Geschlecht in der Schweiz, Zürich: Seismo, Solidaritätsnetz Ostschweiz / Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht Ostschweiz (Hg.): Das hier ist mein ganzes Leben. Abgewiesene Asylsuchende mit Nothilfe in der Schweiz. 13 Porträts und Gespräche, Zürich: Limmat, : Historische Situation Altermatt, Urs (Hg.): Von der katholischen Milieuorganisation zum sozialen Hilfswerk. 100 Jahre Caritas Schweiz, Luzern: Caritas-Verlag, Bach, Monika: Polizeifotos und Flüchtlingsschicksale. Eine Spurensuche zu den Flüchtlingslagern im Kanton Zürich während des Zweiten Weltkriegs, in: Zürcher Taschenbuch, Jg. 129 (2009), Zürich, 2008, S Erlanger, Simon: Nur ein Durchgangsland". Arbeitslager und Internierungsheime für Flüchtlinge und Emigranten in der Schweiz , Zürich: Chronos, Fischer, Heinrich: Tätigkeits- und Schlussbericht der eidgenössischen Zentralleitung für Heime und Lager, Zürich , Zürich, Ineichen, Stefan: Zürich Schauplätze. Zürich: Limmatverlag, Kanyar Becker, Helena (Hg.): Vergessene Frauen. Humanitäre Kinderhilfe und offizielle Flüchtlingspolitik , Basel: Schwabe, Mächler, Stefan: Hilfe und Ohnmacht. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund und die nationalsozialistische Verfolgung , Zürich: Chronos, Sieber, Christian: diverse Artikel, in: Flüchtlingslager im Sihltal ( ), in: Jahrheft der Vereinigung Pro Sihltal; Nr. 60 (2010). Sieber, Christian: Internierten, Arbeits-, Emigranten- und Flüchtlingslager im Kanton Zürich , in: Zürcher Taschenbuch, Jg. 129 (2009), S Bericht des Schweizerischen Roten Kreuzes über seine Tätigkeit von 1938 bis 1948 Schweizerisches Rotes Kreuz, Bern: SRK, Plattform Zürcher Flüchtlingstag 2014

55 Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Raum Zürich Was geht heute? Was ging damals? Archivbestände der Hilfswerke VSJF SAH HEKS ZH/SH IB VSJF / Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen IB SIG / Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund Ar 20 / Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH, Oeuvre suisse d'entraide ouvrière OSEO u.a. in J2.233 Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz CARITAS PA 461 / SCV Schweizerischer Caritas Verband SRK Kanton Zürich u.a. in J2.15 Schweizerisches Rotes Kreuz Archiv für Zeitgeschichte ETH Zürich T: afz@history.gess.ethz.ch Schweizerisches Sozialarchiv T: kontakt@sozialarchiv.ch Bundesarchiv Bern T: bundesarchiv@bar.admin.ch Staatsarchiv Luzern T: staatsarchiv@lu.ch Bundesarchiv Bern T: bundesarchiv@bar.admin.ch Interessante Links im Internet Schweizerische Beobachtungsstelle Unabhängige Expertenkommission Schweiz für Asyl- und Ausländerrecht, Bern Zweiter Weltkrieg Schweizerisches Flüchtlingshilfswerk, Bern Sans Papiers Anlaufstellen, Schweiz Bleiberecht für alle, Zürich Informationsplattform AOZ, Zürich > Sozialhilfe, Betreuung, Nothilfe >Zentrum Juch Tagung Die Schweizerische Flüchtlingspolitik im Lichte der älteren und der neuen Forschung, Bern, Historisches Lexikon der Schweiz Geschichtsverein Adliswil L histoire c est moi. 555 Versionen der Schweizer Geschichte Projekt Archimob Plattform Zürcher Flüchtlingstag 2014

56 Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Raum Zürich Was geht heute? Was ging damals? Mitglieder der Plattform Zürcher Flüchtlingstag 2014 Unser Engagement! Ihr Engagement Zypressenstrasse 60 / Postfach 8040 Zürich T: info@aoz.ch Spendenkonto: CH (Zahlungszweck Spende ) Sozial- und Nothilfe für Personen des Asylbereichs. Sprach- und berufliche Integrationsförderung für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Soziale Integrationsprojekte. Plattform Zürcher Flüchtlingstag Beckenhofstrasse 16 / Postfach 8021 Zürich T: info@caritas-zuerich.ch Spendenkonto: > Regionalstelle ZH/SH Seminarstrasse 28 / Postfach 8042 Zürich T: rs-zuerich@heks.ch Spendenkonto: (Zahlungszweck RS ZH/SH) Josefstrasse 84 / Postfach Zürich T: sah.zuerich@sah-zh.ch Spendenkonto: Wir helfen Armutsbetroffenen im Kanton Zürich, unabhängig von Nationalität und Weltanschauung. Unter anderem mit Sozial- und Schuldenberatung oder mit Patenschaften für Kinder in Not. Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende. Unsere Programme HEKS «Neue Gärten ZH/SH» HEKS «AltuM-Alter und Migration» HEKS «Deutsche Konversation» Deutsch-Alphabetisierung «MIRSAH»: Rechtsberatung «PONTE»: Arbeitsintegration für traumatisierte Migranten «ANSCHLUSS»: Arbeitsintegration für junge Erwachsene mit Flüchtlingsstatus Unterstützung einzelner Personen und Familien im Rahmen von «TransFair Freiwilligenarbeit» Informationen unter: Ein- oder Verkaufen in unseren Secondhand-Läden Mentoringprogramm «incluso» für jugendliche Migranten «Compirat»: PC-Schulung «URAT»: Deutschkurs- oder Flickstubenleitung Einsatz als freiwillige Mitarbeiterin/freiwilliger Mitarbeiter unseren Programmen «Neue Gärten», «AltuM» und «Deutsche Konversation». Coaching in Berufsfragen / Bewerbungscoaching Deutschkursleiter

Testphase für beschleunigte Asylverfahren in Zürich

Testphase für beschleunigte Asylverfahren in Zürich Testphase für beschleunigte Asylverfahren in Zürich Medienkonferenz des Bundesamts für Migration und der Stadt Zürich 13. Juni 2013 25 Hours Hotel, Zürich Stadt Zürich, Dienstabteilung 13. Juni 2013, Seite

Mehr

Temporäre Wohnsiedlung für Asylsuchende beim Hardhof in Zürich-Altstetten

Temporäre Wohnsiedlung für Asylsuchende beim Hardhof in Zürich-Altstetten Informationsveranstaltung am 26. Januar 2016 Temporäre Wohnsiedlung für Asylsuchende beim Hardhof in Zürich-Altstetten Thomas Kunz, Direktor AOZ Informationsveranstalung TWS Hardhof 29.01.2016 I Seite

Mehr

Neustrukturierung im Asylbereich Was ändert sich für die Städte?

Neustrukturierung im Asylbereich Was ändert sich für die Städte? Städteinitiative Sozialpolitik Herbstkonferenz, 23. Oktober 2015 Neustrukturierung im Asylbereich Was ändert sich für die Städte? Thomas Kunz, Direktor AOZ Seite 2 Asylverfahren nach der Neustrukturierung

Mehr

ZSBA Quartalsveranstaltung

ZSBA Quartalsveranstaltung ZSBA Quartalsveranstaltung «Personen im Asylverfahren und anerkannte Flüchtlinge im Kanton Aargau Wissen auffrischen und aktualisieren» Input durch die Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende Aargau 12.

Mehr

Neues Bundeszentrum für Asylsuchende in Zürich

Neues Bundeszentrum für Asylsuchende in Zürich Neues Bundeszentrum für Asylsuchende in Zürich Quartierveranstaltung vom 5. Februar 2013 25 Hours Hotel, Zürich, Dienstabteilung 5. Februar 2013, Seite 1 Ablauf der Veranstaltung Ein Bundesverfahrenszentrum

Mehr

Integration der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen (VA/FL)

Integration der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen (VA/FL) Thomas Rathausgasse Fuhrimann 1 Fachbereichsleiter VA/FL Integration der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen (VA/FL) 1 28.11.2013 1000 Fachbereichsleiter 800 VA/FL 200 des Kantons 0 Bern

Mehr

20 Minuten Infografik

20 Minuten Infografik Asyl in der Schweiz Asyl-Statistik Asylverfahren Das Asylverfahren Legale Einwanderung Im Fall einer legalen Einreise müssen Asylsuchende schon bei einer Schweizer Vertretung im Ausland oder dann am Flughafen

Mehr

Fair und effizient? Das Asylverfahren in der Schweiz

Fair und effizient? Das Asylverfahren in der Schweiz Fair und effizient? Das Asylverfahren in der Schweiz Thomas Segessenmann ein Beitrag zur Tagung: Europäische Flüchtlingspolitik in der Sackgasse? 27. 29.01.2017 in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/migration/20170127_segessenmann_schweiz.pdf

Mehr

ZSBA Quartalsveranstaltung

ZSBA Quartalsveranstaltung ZSBA Quartalsveranstaltung Aktuelle rechtliche Situation von Flüchtlingen und Asylsuchenden MLaw Ruedy Bollack Themen HEKS RBS für Asylsuchende Aargau Asylstatistik Asylverfahren Diskussion HEKS RBS für

Mehr

(AsylG) (Dringliche Änderungen des Asylgesetzes)

(AsylG) (Dringliche Änderungen des Asylgesetzes) Asylgesetz (AsylG) (Dringliche Änderungen des Asylgesetzes) Änderung vom 28. September 2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

«WOHNEN FÜR ALLE»: WUNSCHTRAUM ODER WIRKLICHKEIT?

«WOHNEN FÜR ALLE»: WUNSCHTRAUM ODER WIRKLICHKEIT? «WOHNEN FÜR ALLE»: WUNSCHTRAUM ODER WIRKLICHKEIT? 7. Forum der Schweizer Wohnbaugenossenschaften Referat: «Und wo sollen die Flüchtlinge wohnen?» Dr. Constantin Hruschka, Leiter Protection SFH Luzern,

Mehr

ASYL-News Oktober 2016

ASYL-News Oktober 2016 GESUNDHEITS-, SOZIAL- UND UMWELTDIREKTION Was sind Flüchtlinge? Liebe Leserinnen und Leser Mit diesen ersten ASYL-News kommen wir einem Bedürfnis der Gemeinden nach besserer Information zum Asylwesen nach.

Mehr

Heimordnung für die Bewohnerinnen und Bewohner

Heimordnung für die Bewohnerinnen und Bewohner Heimordnung für die Bewohnerinnen und Bewohner 1. Allgemeines Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner, dieses Dokument heisst Heimordnung. Darin sind deine Rechte und Pflichten aufgeschrieben. Mit dem Wort «Rechte»

Mehr

Flüchtlinge in der Schweiz. Zahlen, Fakten und Perspektiven

Flüchtlinge in der Schweiz. Zahlen, Fakten und Perspektiven Flüchtlinge in der Schweiz Zahlen, Fakten und Perspektiven Inhalte Bewegungen: Was ist die aktuelle Situation? Asylsuchende und Flüchtlinge in der Schweiz Wie ist das Asyl- und Flüchtlingswesen in der

Mehr

Weisung betreffend Zutrittsregelung zu den Kollektivunterkünften im Kanton Bern

Weisung betreffend Zutrittsregelung zu den Kollektivunterkünften im Kanton Bern Weisung betreffend Zutrittsregelung zu den Kollektivunterkünften im Kanton Bern Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 4 2 Rechtliche Grundlagen... 4 3 Grundsätze... 4 4 Zutritt für Privatpersonen... 5 5 Zutritt

Mehr

Verordnung des EJPD über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich 1

Verordnung des EJPD über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich 1 Verordnung des EJPD über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich 1 142.311.23 vom 24. November 2007 (Stand am 1. Oktober 2013) Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), gestützt

Mehr

AOZ Weiterbildungen und Touren Programm Frühjahr 2017

AOZ Weiterbildungen und Touren Programm Frühjahr 2017 AOZ Weiterbildungen und Touren Programm Frühjahr 2017 Öffentlich ausgeschriebene AOZ Weiterbildungen greifen aktuelle Themen aus dem Migrationsund Integrationsbereich auf. Im Austausch mit Fachpersonen

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Dezember 2015 KR-Nr. 256/2015 1193. Anfrage (Kostentransparenz im Flüchtlings- und Asylwesen) Die Kantonsräte René Truninger,

Mehr

Aktuelles zum Asylbereich

Aktuelles zum Asylbereich Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Aktuelles zum Asylbereich Medienkonferenz der Sicherheitsdirektion vom 17. März 2017 Agenda Asylpolitik im Kanton Zürich (Fehr) Rayonverbote (Betschart) Präsenzkontrolle

Mehr

Kindernotaufnahmegruppe Kinosch. Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie

Kindernotaufnahmegruppe Kinosch. Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie Kindernotaufnahmegruppe Kinosch Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie Allgemeine Informationen Die Kindernotaufnahmegruppe Kinosch ist ein Angebot des Kompetenzzentrums Jugend und Familie Schlossmatt.

Mehr

Die Rolle der Städte im neuen Asyl- Management Cesla Amarelle

Die Rolle der Städte im neuen Asyl- Management Cesla Amarelle 1 Die Rolle der Städte im neuen Asyl- Management Cesla Amarelle cesla.amarelle@unine.ch 23.10.2015 2 Ablauf I. Einleitung II. Die besondere Situation der Städte III. Die Herausforderungen für die Städte

Mehr

Verordnung des EJPD über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich

Verordnung des EJPD über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich Verordnung des EJPD über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich 142.311.23 vom 24. November 2007 (Stand am 29. September 2015) Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD),

Mehr

Schulangebote Asyl im Kanton Luzern Unterricht für Kinder und Jugendliche Asylsuchende im Alter der obligatorischen Schulpflicht

Schulangebote Asyl im Kanton Luzern Unterricht für Kinder und Jugendliche Asylsuchende im Alter der obligatorischen Schulpflicht Schulangebote Asyl im Kanton Luzern Unterricht für Kinder und Jugendliche Asylsuchende im Alter der obligatorischen Schulpflicht Schulangebote Asyl Brigitt Stadelmann/Silvia Rüttimann Informationsmarkt

Mehr

Jugendgruppe Level. Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie

Jugendgruppe Level. Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie Jugendgruppe Level Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie Allgemeine Informationen Die Jugendgruppen Level 1 und 2 sind Angebote des Kompetenzzentrums Jugend und Familie Schlossmatt. In dieser

Mehr

Gute Lebensbedingungen und Rechtsschutz für Asylsuchende

Gute Lebensbedingungen und Rechtsschutz für Asylsuchende Gute Lebensbedingungen und Rechtsschutz für Asylsuchende Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK zur Neustrukturierung des Asylbereichs (Asylvorlage 2) Bern, 14. Oktober

Mehr

Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe

Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe Aktuelle Entwicklungen im Asylbereich Mittwoch, 11. Januar 2017, 14h00 17h15, Verwaltungskreis Oberland Claudia Ransberger Leiterin Bereich Asyl & Rückkehr

Mehr

Das Schweizer Asylverfahren und die Anhörung zu den Asylgründen

Das Schweizer Asylverfahren und die Anhörung zu den Asylgründen Das Schweizer Asylverfahren und die Anhörung zu den Asylgründen 1 Ablauf des Asylverfahrens (Übersicht) Asylgesuch Grundvoraussetzung für Start des Verfahrens mündlich / schriftlich 1. Befragung Abklärung

Mehr

Schüler/innen-Gruppe Mega. Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie

Schüler/innen-Gruppe Mega. Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie Schüler/innen-Gruppe Mega Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie Allgemeine Informationen Die Schüler/innen-Gruppe Mega ist ein Angebot des Kompetenzzentrums Jugend und Familie Schlossmatt. In

Mehr

Notaufnahmegruppe für Jugendliche NAG. Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie

Notaufnahmegruppe für Jugendliche NAG. Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie Notaufnahmegruppe für Jugendliche NAG Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie Allgemeine Informationen Die Notaufnahmegruppe für Jugendliche NAG ist ein Angebot des Kompetenzzentrums Jugend und

Mehr

Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe

Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe Verwaltungskreis Bern-Mittelland Mittwoch, 17. Mai 2017 Alexander Maurer Leiter Migrationsdienst des Kantons Bern Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI)

Mehr

Vereinfachter Verlauf eines Asylgesuches Einreichung des Gesuches in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) (Vallorbe, Basel, Kreuzlingen und Chias

Vereinfachter Verlauf eines Asylgesuches Einreichung des Gesuches in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) (Vallorbe, Basel, Kreuzlingen und Chias Referat Asylwesen Wallis Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) Esther Waeber-Kalbermatten Fachtagung Verband Mövo, Mitarbeiter öffentliche Verwaltung Oberwallis Susten - 15. April 2016

Mehr

Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe

Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe Verwaltungskreis Oberaargau Mittwoch, 5. April 2017 Alexander Maurer Leiter Migrationsdienst des Kantons Bern Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) Amt

Mehr

vom 30. November 2007 * (Stand 1. Januar 2008)

vom 30. November 2007 * (Stand 1. Januar 2008) Nr. 89b Kantonale Asylverordnung vom 0. November 007 * (Stand. Januar 008) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die Artikel 7, 8 und 80 des Asylgesetzes vom 6. Juni 998, die Artikel 8 und

Mehr

Fragen und Antworten zum Aufnahmezentrum für Asylsuchende

Fragen und Antworten zum Aufnahmezentrum für Asylsuchende Gemeindepräsident 9102 Herisau Postfach 1160 Telefon 071 354 54 50 Telefax 071 354 54 11 www.herisau.ch E-Mail Renzo.Andreani@herisau.ar.ch unser Zeichen AR Datum 30. März 2016 Fragen und Antworten zum

Mehr

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes

Mehr

Schweizer Asylverfahren

Schweizer Asylverfahren Schweizer Asylverfahren I. Ordentliches Verfahren 1. Einreichung Asylgesuch an Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) Erster Aufenthalt erste Anhörung 2. Eröffnung Dublin-Verfahren Datenabgleich EURODAC

Mehr

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit: der die und in den 5 von zu das mit sich 10 des auf für ist im 15 dem nicht ein Die eine 20 als auch es an werden 25 aus er hat daß sie 30 nach wird bei einer Der 35 um am sind noch wie 40 einem über einen

Mehr

effektiv und menschenwürdig schützen.

effektiv und menschenwürdig schützen. Menschen auf der Flucht effektiv und menschenwürdig schützen. Stellungnahme zum Referendum «Stopp Asylgesetzverschärfungen Nein zur Asylgesetzrevision» des Schweizerischerischen Evangelischen Kirchenbundes

Mehr

Hausordnung wohnen Nordstrasse

Hausordnung wohnen Nordstrasse Hausordnung wohnen Nordstrasse Wo006F.anw / 11.09.17 / MMo wohnen Seite 1 von 6 INHALT 1. ALLGEMEINES... 3 1.1 Teilnahme an Versammlungen...3 1.2 Sauberkeit & Ordnung...3 1.3 Urlaub und Übernachtungen

Mehr

Teilrevision Asylgesetz: Internationaler Vergleich nach ausgewählten Themen

Teilrevision Asylgesetz: Internationaler Vergleich nach ausgewählten Themen Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Teilrevision Asylgesetz: Internationaler Vergleich nach ausgewählten Themen Nachfolgend wird das schweizerische Asylsystem

Mehr

INNER WHEEL CLUB LUZERN-STADT

INNER WHEEL CLUB LUZERN-STADT INNER WHEEL CLUB LUZERN-STADT Flucht- Ankommen in der Schweiz, im Kanton Luzern Mittwoch 17.1.2018 Frau Silivia Bolliger, Dienststellenleiterin der Dienststelle für Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) des

Mehr

Zuwanderung und Asyl in Graubünden

Zuwanderung und Asyl in Graubünden Zuwanderung und Asyl in Graubünden Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden 1 Asylverfahren und Graubünden Verfahren und Entscheide

Mehr

Neues Bundeszentrum für Asylsuchende in Zürich

Neues Bundeszentrum für Asylsuchende in Zürich Neues Bundeszentrum für Asylsuchende in Zürich Medienkonferenz des Bundesamts für Migration und des s von Zürich 1. Februar 2013 Verwaltungszentrum t Werd, Zürich, Dienstabteilung 1. Februar 2013, Seite

Mehr

Bedürfnisse von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Anne-Marie Saxer-Steinlin, Leiterin Fachstelle Migration Reformierte Kirchen BernJura-Solothurn

Bedürfnisse von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Anne-Marie Saxer-Steinlin, Leiterin Fachstelle Migration Reformierte Kirchen BernJura-Solothurn Bedürfnisse von Asylsuchenden und Flüchtlingen Anne-Marie Saxer-Steinlin, Leiterin Fachstelle Migration Reformierte Kirchen BernJura-Solothurn Erste Zeit: Bundeszentren (90 Tage, auch länger) 5 Empfangs-

Mehr

Gerne beantwortet der Gemeinderat die oben stehenden Fragen wie folgt:

Gerne beantwortet der Gemeinderat die oben stehenden Fragen wie folgt: Archiv 14.08 Geschäft 2016-87 Stauts öffentlich Stossrichtung 5 Tradition und Integration / keine 2. Stossrichtung des Gemeinderates Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2016 Anfrage nach 51 des Gemeindegesetzes

Mehr

Fachinput Asyl Mitgliederversammlung VSP. Asyl Kanton Solothurn 1

Fachinput Asyl Mitgliederversammlung VSP. Asyl Kanton Solothurn 1 Fachinput Asyl Mitgliederversammlung VSP 02.05.2018 Asyl Kanton Solothurn 1 Themen für heute Abend - Was bedeuten die verschiedenen Ausweise? - Wie funktioniert das Asylverfahren? - Wofür sind Bund, Kantone

Mehr

Paprika im Brahmshof, Restaurant und Catering

Paprika im Brahmshof, Restaurant und Catering Paprika im Brahmshof, Restaurant und Catering Das wohl internationalste Restaurant in der Schweiz Von Dienstag bis Freitag verwöhnen Sie die Mitarbeiter/Innen, im Paprika Restaurant an der Brahmsstrasse

Mehr

Hausordnung wohnen Buchthalerstrasse

Hausordnung wohnen Buchthalerstrasse Hausordnung wohnen Buchthalerstrasse Wo072B.anw / 11.09.17 / ZM/SA wohnen Seite 1 von 7 INHALT 1. Allgemeines... 3 1.1 Adressen... 3 1.2 Betreuung... 3 1.3 Teilnahme an Versammlungen... 3 1.4 Sauberkeit

Mehr

Informationen zum Asylverfahren

Informationen zum Asylverfahren Informationen zum Asylverfahren Ihre Rechte und Pflichten Asyl und Flüchtlingsschutz Sie sind in Deutschland, um Asyl zu beantragen. Wir informieren Sie, wie das Asylverfahren in Deutschland abläuft und

Mehr

Informationen zum Asylverfahren

Informationen zum Asylverfahren Informationen zum Asylverfahren Ihre Rechte und Pflichten Asyl und Flüchtlingsschutz Sie sind in Deutschland, um Asyl zu beantragen. Wir informieren Sie, wie das Asylverfahren in Deutschland abläuft und

Mehr

Asylsuchende und Flüchtlinge in der Stadt Zürich wie können wir sie unterstützen?

Asylsuchende und Flüchtlinge in der Stadt Zürich wie können wir sie unterstützen? Informationsveranstaltung Asylsuchende und Flüchtlinge in der Stadt Zürich wie können wir sie unterstützen? Dr. Thomas Kunz, Direktor der AOZ Ab Frühjahr 2015 machen sich Hundertausende Flüchtlinge auf

Mehr

Badeordnung für die "Rhybadi"

Badeordnung für die Rhybadi Badeordnung Rhybadi 50. Badeordnung für die "Rhybadi" vom 6. April 0 Der Stadtrat beschliesst: A. Allgemeines Art. Die Badeordnung hat den Zweck, die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Rhybadi sicherzustellen

Mehr

Flüchtlingspolitik in Baden Württemberg. Einführung und Überblick

Flüchtlingspolitik in Baden Württemberg. Einführung und Überblick Flüchtlingspolitik in Baden Württemberg Einführung und Überblick Erstantragsteller in BW + Deutschland seit 1990 Asylbewerber nach Herkunftsländer Sep14Sep15 Erstantragsteller Herkunftsländer Aug Sept

Mehr

Art. 12 BV 5c SHG Verordnung über die Gewährung von Nothilfe an Personen ohne Aufenthaltsrecht (Nothilfeverordnung),

Art. 12 BV 5c SHG Verordnung über die Gewährung von Nothilfe an Personen ohne Aufenthaltsrecht (Nothilfeverordnung), 5.3.03. Nothilfe Rechtsgrundlagen Art. 12 BV 5c SHG Verordnung über die Gewährung von Nothilfe an Personen ohne Aufenthaltsrecht (Nothilfeverordnung), LS 851.14 Erläuterungen 1. Definition Nothilfe Gemäss

Mehr

Schweizer Asylverfahren. Freiplatzaktion Zürich Rechtshilfe Asyl und Migration

Schweizer Asylverfahren. Freiplatzaktion Zürich Rechtshilfe Asyl und Migration Schweizer Asylverfahren Freiplatzaktion Zürich Rechtshilfe Asyl und Migration www.freiplatzaktion.ch 1. Einreichung Asylgesuch an Empfangszentrum Erster Aufenthalt: Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ)

Mehr

INOBHUTNAHME BENSHEIM. Hausordnung

INOBHUTNAHME BENSHEIM. Hausordnung INOBHUTNAHME BENSHEIM GGS Bergstraße mbh - Inobhutnahme - Volkerstraße 40 64625 Bensheim email: ion@vfk-ggs.de www.inobhutnahme-bensheim.de fon: 06251-7036971 mobil: 0173-8684473 Hausordnung Stand: 16.01.2009

Mehr

Asyl Schweiz Input für Workshop vom 29. Oktober 2013 Hochschule für Gestaltung und Kunst Institut Integrative Gestaltung Masterstudio

Asyl Schweiz Input für Workshop vom 29. Oktober 2013 Hochschule für Gestaltung und Kunst Institut Integrative Gestaltung Masterstudio Asyl Schweiz Input für Workshop vom 29. Oktober 2013 Hochschule für Gestaltung und Kunst Institut Integrative Gestaltung Masterstudio Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt renata.gaeumann AK

Mehr

Workshop «Recht auf Asyl» Das Asylverfahren in der Schweiz GIBS Freiburg, 22. August 2014

Workshop «Recht auf Asyl» Das Asylverfahren in der Schweiz GIBS Freiburg, 22. August 2014 Workshop «Recht auf Asyl» Das Asylverfahren in der Schweiz GIBS Freiburg, 22. August 2014 Susanne Hoerni, Ethnologin, Erwachsenenbildnerin, Mitarbeiterin Bildung SFH Weitere Informationen: www.fluechtlingshilfe.ch

Mehr

Übersicht über die aktuellen migrationspolitischen Herausforderungen

Übersicht über die aktuellen migrationspolitischen Herausforderungen Übersicht über die aktuellen migrationspolitischen Herausforderungen SEM Basics zur Asyl- und Flüchtlingspolitik Humanitäre Tradition der Schweiz, Flüchtlingsschutz ist Verfassungsauftrag (Art. 25 BV)

Mehr

Betrieb des BAZ Muttenz-Feldreben

Betrieb des BAZ Muttenz-Feldreben Betrieb des BAZ Muttenz-Feldreben Informationsveranstaltung Muttenz 17. Mai 2016 Themen B. Büschi Aktuelle Situation im Asylbereich Notfallplanung des Bundes P. Schwarz Informationen zum Betrieb des Bundesasylzentrums

Mehr

Das beschleunigte Asylverfahren aus der Sicht der Rechtsvertretung im Testbetrieb Zürich

Das beschleunigte Asylverfahren aus der Sicht der Rechtsvertretung im Testbetrieb Zürich Das beschleunigte Asylverfahren aus der Sicht der Rechtsvertretung im Testbetrieb Zürich M. Guidon 14. Juni 2016 Ablauf des Asylverfahrens Einreichen Asylgesuch EVZ Staatssekretariat für Migration (SEM)

Mehr

Integrationsklasse Stadtschulen Zug

Integrationsklasse Stadtschulen Zug Integrationsklasse Stadtschulen Zug Auskunftspersonen Esther Brandenberg, Prorektorin Stadtschulen Zug für Kindergarten und Primarschule Kathrin Staubli Klassenlehrperson Integrationsklasse Stadt Zug Themen

Mehr

BAZ Altstätten O k to b e r

BAZ Altstätten O k to b e r Informationsveranstaltung 2 6. O k to b e r 2 0 1 6 Abstimmungsvorlagen Teilzonenplan Hädler: Umzonung des Grundstücks Nr. 3411 von einer Landwirtschaftszone in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

Mehr

Sechs wichtige Fakten für Unternehmer, die Flüchtlinge einstellen wollen

Sechs wichtige Fakten für Unternehmer, die Flüchtlinge einstellen wollen https://klardenker.kpmg.de/sechs-wichtige-fakten-fuer-unternehmer-die-fluechtlinge-einstellen-wollen/ Sechs wichtige Fakten für Unternehmer, die Flüchtlinge einstellen wollen KEYFACTS - Geflüchtete dürfen

Mehr

Informationsveranstaltung Asylunterkunft im ehemaligen "Bahnhof" Felsenau, Leuggern

Informationsveranstaltung Asylunterkunft im ehemaligen Bahnhof Felsenau, Leuggern DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Informationsveranstaltung Asylunterkunft im ehemaligen "Bahnhof" Felsenau, Leuggern 12. Januar 2016 Inhalt 1. Begrüssung (Regierungsrätin Susanne Hochuli) 2. Stellungnahme

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl I. Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Wie funktioniert die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern im Land? In Baden-Württemberg besteht

Mehr

Migrationspolitische Aktualitäten. Dezember 2017

Migrationspolitische Aktualitäten. Dezember 2017 Migrationspolitische Aktualitäten Dezember 20 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Mehr

SFH / Bernd Konrad. Flüchtlinge schützen Menschenwürde wahren. Diese Grundsätze bestimmen unser tägliches Handeln und das bereits seit 1936.

SFH / Bernd Konrad. Flüchtlinge schützen Menschenwürde wahren. Diese Grundsätze bestimmen unser tägliches Handeln und das bereits seit 1936. SFH / Bernd Konrad Flüchtlinge schützen Menschenwürde wahren Diese Grundsätze bestimmen unser tägliches Handeln und das bereits seit 1936. Die SFH steht ein für eine Schweiz, die Flüchtlinge wirksam schützt,

Mehr

Aktuelles zum Asylbereich

Aktuelles zum Asylbereich Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Aktuelles zum Asylbereich Medienkonferenz der Sicherheitsdirektion vom 28. September 2017 1. Begrüssung 2. Besuch des EU-Hotspot in Pozzallo 3. Asylinfrastruktur im Kanton

Mehr

Rassismus in Alltag und Recht

Rassismus in Alltag und Recht Rassismus in Alltag und Recht Tilla Jacomet Leiterin HEKS Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung Leiterin HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende SG/AI/AR/TG Die Beratungsstelle gegen

Mehr

40/10 Beantwortung des Postulats vom 3. September 2010 von Reto Bieri, Christian Blunschi und Thomas Bühler betreffend Quo vadis Sonnenhof

40/10 Beantwortung des Postulats vom 3. September 2010 von Reto Bieri, Christian Blunschi und Thomas Bühler betreffend Quo vadis Sonnenhof Gemeinderat an den EINWOHNERRAT EMMEN 40/10 Beantwortung des Postulats vom 3. September 2010 von Reto Bieri, Christian Blunschi und Thomas Bühler betreffend Quo vadis Sonnenhof Herr Präsident Sehr geehrte

Mehr

Respektvolle Behandlung

Respektvolle Behandlung Ethikforum Leitgedanken zur Vielfalt kultureller und persönlicher Hintergründe Respektvolle Behandlung www.ksb.ch/ethikforum «Im KSB kommen verschiedenste Menschen mit vielfältigen kulturellen und persönlichen

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Klinikregeln WU

Klinikregeln WU 2 (gültig ab 22.05.2017) Herzlich willkommen. Schön, dass Sie da sind. Hoffentlich können Sie mit unserer Hilfe in ein neues erfülltes Leben ohne Sucht finden. Sie leben bei uns in einer Gemeinschaft.

Mehr

Politische Gemeinde Widnau

Politische Gemeinde Widnau Politische Gemeinde Widnau Hausordnung der Wohnanlage Nefenfeld und den zugemieteten Wohnungen (Fassung vom 19.01.2017) Die Gemeinde Widnau erlässt, mit dem Ziel, den Aufenthalt von Asylsuchenden, Schutzbedürftigen,

Mehr

Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde

Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde Die eigenen vier Wände sind eine wichtige Voraussetzung für ein gelungenes Leben. Sie bedeuten Raum für mich selbst und für das

Mehr

Hausordnung / Organisationsstatut des Jugendraumes (JR) Klosterkumbd

Hausordnung / Organisationsstatut des Jugendraumes (JR) Klosterkumbd Hausordnung / Organisationsstatut des Jugendraumes (JR) Klosterkumbd Träger (1) Der Träger, vertreten durch den Gemeinderat, unterhält die Räumlichkeiten. Die Ausgestaltung bleibt den Jugendlichen überlassen.

Mehr

Qualitätsrichtlinien. für die Bewilligung und Aufsicht. von. schul- und familienergänzenden. Betreuungsangeboten (private Horte)

Qualitätsrichtlinien. für die Bewilligung und Aufsicht. von. schul- und familienergänzenden. Betreuungsangeboten (private Horte) Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Qualitätsrichtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von schul- und familienergänzenden Betreuungsangeboten (private Horte) in Kraft per 1. Januar 2019 Der Stadtrat

Mehr

Willkommen zum Informationsanlass «Asylzentrum Fischbach» Mittwoch, 12. April 2017 Mehrzweckhalle Fischbach

Willkommen zum Informationsanlass «Asylzentrum Fischbach» Mittwoch, 12. April 2017 Mehrzweckhalle Fischbach Willkommen zum Informationsanlass «Asylzentrum Fischbach» Mittwoch, 12. April 2017 Mehrzweckhalle Fischbach Programm 19:00 Uhr Das Asyl- und Flüchtlingswesen Silvia Bolliger, Leiterin Dienststelle Asyl-

Mehr

Konzept Wohngruppe INNENSTADT Langenthal

Konzept Wohngruppe INNENSTADT Langenthal Konzept Wohngruppe INNENSTADT Langenthal Wohngruppe INNENSTADT Schulhausstrasse 2 4900 Langenthal 062 922 13 15 info@wohnheim-im-dorf.ch 30. Mai 2013 INHALTSVERZEICHNIS 1. Absicht und Vernetzung 03 1.1.

Mehr

1. Welche neuen Anforderungen kommen auf das Land und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen in Folge der EU-Aufnahmerichtlinie zu?

1. Welche neuen Anforderungen kommen auf das Land und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen in Folge der EU-Aufnahmerichtlinie zu? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8829 03.06.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3373 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/8540 Umsetzung der

Mehr

Verordnung über die wirtschaftliche Hilfe und den. Zugang zum Arbeitsmarkt im Asyl- und Flüchtlingsbereich.

Verordnung über die wirtschaftliche Hilfe und den. Zugang zum Arbeitsmarkt im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Verordnung über die wirtschaftliche Hilfe und den Zugang zum Arbeitsmarkt im Asyl- und Flüchtlingsbereich (Asyl- und Flüchtlingsverordnung, AFV) Vom 20. September 2016 (Stand 1. Oktober 2016) Der Regierungsrat,

Mehr

vom 24. November 2015 (Stand 1. Januar 2016)

vom 24. November 2015 (Stand 1. Januar 2016) Nr. 89b Kantonale Asylverordnung vom 4. November 05 (Stand. Januar 06) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die Artikel 7, 8 und 80 8a des Asylgesetzes vom 6. Juni 998, die Artikel 85 und

Mehr

Dezentrale Veranstaltungen Flüchtlinge, Asylsuchende und die Sozialhilfe

Dezentrale Veranstaltungen Flüchtlinge, Asylsuchende und die Sozialhilfe Flüchtlinge, Asylsuchende und die Sozialhilfe Huttwil, 5.4.2017 Manuel Haas Kantonaler Integrationsdelegierter Leiter Abteilung Integration Sozialamt 1 Integration ist 2 Agenda Ausgangslage Integrationsförderung

Mehr

Nutzungsvertrag für Gruppenräume

Nutzungsvertrag für Gruppenräume Nutzungsvertrag für Gruppenräume Datum Gruppenraum Liegenschaft Kindergarten Alte Landstrasse 31, 8942 Oberrieden Erdgeschoss hinten Mitte Nutzungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Sonntag 15.30 20.00

Mehr

Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach

Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische

Mehr

Medienkonferenz zum Kredit für die Asylsozialhilfe

Medienkonferenz zum Kredit für die Asylsozialhilfe Medienkonferenz zum Kredit für die Asylsozialhilfe 2016 2019 Montag, 24. April 2017, SiZi 7 Rathaus Regierungsrat Hans-Jürg Käser Polizei- und Militärdirektor Markus Aeschlimann Geschäftsleiter Amt für

Mehr

Integration und Bildung - Willkommenskultur für Flüchtlinge im MGH - Telefonkonferenz am 19. März 2015

Integration und Bildung - Willkommenskultur für Flüchtlinge im MGH - Telefonkonferenz am 19. März 2015 Integration und Bildung - Willkommenskultur für Flüchtlinge im MGH - Telefonkonferenz am 19. März 2015 2 Inhalt 1. Einleitung 2. Definitionen und der Status von Flüchtlingen 3. Willkommenskultur der MGH

Mehr

Asylsuchende im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Rosemarie Lück, Erste Kreisbeigeordnete 4. November 2015

Asylsuchende im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Rosemarie Lück, Erste Kreisbeigeordnete 4. November 2015 Asylsuchende im Landkreis Darmstadt-Dieburg Rosemarie Lück, Erste Kreisbeigeordnete 4. November 2015 Herkunftsländer Im Jahr 2015 (01.01. bis 30.09.) wurden bisher 274.923 Erstanträge vom Bundesamt für

Mehr

REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI

REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden

Mehr

Sozialkonferenz. Neustrukturierung des Asylwesens Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden. 26. November 2015

Sozialkonferenz. Neustrukturierung des Asylwesens Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden. 26. November 2015 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Kantonales Sozialamt Ruedi Hofstetter Amtschef Schaffhauserstrasse 78 8090 Zürich Telefon +41 43 259 24 50 ruedi.hofstetter@sa.zh.ch www.sozialamt.zh.ch Sozialkonferenz

Mehr

- per an - bis Donnerstag, 27. September 2018

- per  an - bis Donnerstag, 27. September 2018 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 79 20 Telefax +41 31 633 79 09

Mehr

Änderung des Asylgesetzes (AsylG) Abstimmung vom 9. Juni 2013

Änderung des Asylgesetzes (AsylG) Abstimmung vom 9. Juni 2013 Änderung des Asylgesetzes (AsylG) Abstimmung vom 9. Juni 2013 Asylgesuche in der Schweiz 2000-2012 Jahr Total Asylgesuche Anerkennungsquote Zunahme Asylgesuche 2000 19'750 6.10% 2001 21'854 10.90% 2002

Mehr

Merkblatt Bildungs- und Beschäftigungsprogramme

Merkblatt Bildungs- und Beschäftigungsprogramme Departement Inneres und Kultur Weisung DIK zum Asylwesen vom 20.12.2007 Anhang 2 Merkblatt Bildungs- und Beschäftigungsprogramme 1. Geltungsbereich Dieses Merkblatt gilt verbindlich für die Organisation

Mehr

UNHCR-Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in Bundesasylzentren

UNHCR-Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in Bundesasylzentren Neustrukturierung des Asylbereichs UNHCR-Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in Bundesasylzentren Zusammenfassung August 2017 Der vollständige Bericht ist hier abrufbar. UNHCR Büro für die

Mehr

Flucht und Asyl in der Schweiz - Grundlagen. Susanne Bolz, Agathu am 24. August 2015

Flucht und Asyl in der Schweiz - Grundlagen. Susanne Bolz, Agathu am 24. August 2015 Flucht und Asyl in der Schweiz - Grundlagen Susanne Bolz, Agathu am 24. August 2015 Menschen auf der Flucht Ende 2014 waren insgesamt 60 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen.

Mehr

Unbegleitete Minderjährige in der Schweiz. Informationsbroschüre

Unbegleitete Minderjährige in der Schweiz. Informationsbroschüre Unbegleitete Minderjährige in der Schweiz Informationsbroschüre Willkommen! In der Broschüre findest du Erklärungen und Ratschläge über das Leben in der Schweiz die unbegleiteten Minderjährigen (MNA) das

Mehr