REINA hatte Vollmachten über IPCO dank Telebanking
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- Hedwig Schneider
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1 REINA hatte Vollmachten über IPCO dank Telebanking Ex-IPCO-Geschäftsführer REINA trat bei der Schwyzer Kantonalbank in Schwyz und Siebnen, bei der Glarner Kantonalbank in Glarus und Bilten, bei der Bank Linth in Rapperswil und Uznach, bei der CS in Pfäffikon sowie bei der Postfinance jeweils als wirtschaftlich Berechtigter anstelle von IPCO auf. Dasselbe tat er mit einem Konstrukt namens REPROVISION im Fürstentum Liechtenstein, worauf er sich vom angeblichen Broker in Madrid ebenfalls Provisionen zugunsten von IPCO auszahlen liess. So war es für ihn problemlos, nebst geschäftlichen Bezügen seine sämtlichen privaten Besorgungen, die er über Kreditkarten bezog, über diese Konten zu begleichen, wie aus den nachfolgenden Bankauszügen unschwer zu erkennen ist. Eine Abtrennung zu seinen privaten Ausgaben gab es nicht. Die Höhe jener Gelder, über die er frei verfügen konnte, steht selbst Regierungs- oder Bundesräten noch heute nicht zu. Die Allmacht von REINA über IPCO fiel zuletzt auch deshalb auf, weil wegen den durch ihn aus den IPCO- Räumen entwendeten Computern und Büromöbeln niemand klagte, bzw. im mehrstufigen Diebstahl keine Wegnahme von IPCO-Eigentum sah. REINA hatte das Diebesgut teils sogar noch kurz davor selber auf Rechnung von IPCO eingekauft. Wie schon bei den IPCO-Kundengeldern wurde er weder bei der Beschaffung noch beim anschliessenden Diebstahl (diesmal von teuren Arbeitsmitteln und Einrichtungen) von irgendeiner Seite gestört. Dies alles war nur möglich, weil REINA = IPCO und IPCO = REINA war. Wenn das Schwyzer Strafgericht bei diesem klaren Sachverhalt trotzdem nicht auf jahrelang ausgeübten gewerbsmässigen Betrug erkennen und gegen IPCO-Ingenieur REINA nur eine bedingt erlassene Haftstrafe sprechen mochte, so hat es wohl die Akten aus der Strafuntersuchung zu 99,5% verpasst. Dieser These wird bislang nur von betroffener Seite widersprochen, da die Schwyzer Justiz selber schon seit Jahrzehnten in einem Schlamassel von Intrigen und Günstlingswirtschaft steckt. Nun erhoffen sich die Gläubiger eine Korrektur der Strafurteile durch das Schwyzer Kantonsgericht. Ein Termin für die Verhandlungen wurde allerdings auch jetzt noch, Ende August 2014, nicht festgelegt. Es scheint, als möchte man den Justizskandal rund um IPCO weiterhin möglichst lange am Leben erhalten und die Gläubiger entsprechend hinhalten. Bis heute hat das Schwyzer Kantonsgericht im Kampf gegen die Gläubiger jedenfalls schon Vorschuss-Verfügungen über gesamthaft rund Fr an diese verschickt. Wegen dieser (bisher einzigen) Tätigkeiten des Kantonsgerichts gelangten diverse Gläubiger, vertreten durch Anwälte im Umfeld der IG IPCO, ans Bundesgericht. Dessen Entscheid steht noch aus. REINA hatte alle und alles im Sack 1
2 Diese und die nachfolgenden Gutschriften konnte sich REINA selber zuweisen. Beim freien Telebanken wurde er von keiner Seite gestört. REINA hatte alle und alles im Sack 2
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32 Per hatte der Staatsanwalt die IPCO-Konten gesperrt. REINA hatte alle und alles im Sack 32
33 Obwohl REINA nur noch dem Untersuchungsrichter zur Verfügung zu stehen hatte, bezog er noch bis Ende September 2004 Fr Monatslohn. REINA hatte alle und alles im Sack 33
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