Wie das Kantonsgericht Haupttäterin DUSS schützt

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1 Wie das Kantonsgericht Haupttäterin DUSS schützt Seit den IPCO-Verhandlungen vor dem Schwyzer Strafgericht vom 11./12. April 2013 sind inzwischen 28 Monate verflossen. Dennoch will das Schwyzer Kantonsgericht immer noch keinen Termin für die Berufungsverhandlungen fixieren. Dessen Präsident, Dr. Urs Tschümperlin, zeigt sich vornehmlich an Verhandlungen unterhalb des rechtsstatlichen Radars interessiert. Ihm wäre ob der Brisanz, dem Bekanntheitsgrad und dem öffentlichen Interesse im Fall IPCO am liebsten, es würde dunkel und erst 10 Jahre später wieder hell... Dies hat allerdings auch mit der heillos verhedderten Schwyzer Justiz zu tun. Das Berufs- und Amtsverständnis des obersten Schwyzer Richters zeichnet sich insbesondere durch Schonung der IPCO-Täterschaft aus, indem er sie auf Kosten der Gläubiger und des Staates vor angemessener Strafe schützen will. So befand er mit seiner (nachfolgenden) Verfügung vom 17. August 2015 in angeblich eigener Kompetenz (vgl. Seite7), das A+O des IPCO-Betrugsmodell, die stv. Geschäftsführerin von IPCO, Flavia DUSS, müsse bei den Verhandlungen vor Kantonsgericht dusse bleiben. Sie habe aus Verfahrensgründen nicht mehr vor die Schranken zu treten. Ihr (gewaltiger, wenn nicht überwiegender) Anteil am IPCO-Geschäftsmodell sei strafrechtlich schon abgehakt. Der Kantonsgerichtspräsident getraut sich so zu verfügen, obwohl sich im Frühling/Sommer 2014 gleich 55 Privatkläger gegen das Urteil DUSS (bedingte Busse) beschwerten, und obwohl im gleichen Zeitraum 162 Privatkläger Berufung dagegen einlegten. In der Zwischenzeit hat er diese Gläubiger aber mit einer ganzen Serie von Verfahrenstricks ausgebootet, bzw. erledigt und auf ihre Plätze / auf ihre angebliche Rechtlosigkeit verwiesen. Der Täterjustiz wird mit dieser Verfügung alle Ehre zuteil. Hinter seiner Strategie steht der Versuch, auch die noch verbleibenden Angeklagten REINA und NIGGLI faktisch freizusprechen. Mit der Freistellung von DUSS, welche die gesamten IPCO-Geldflüsse initiierte und dominierte, könnte ihnen kaum mehr viel Vorsatz nachgewiesen werden, ihnen kämen dank Tschümperlin nur noch straffreie Nebenrollen zu. Alle Anschuldigungen würden auf die (freigestellte) DUSS abgewälzt. Dadurch kämen REINA und NIGGLI ebenfalls mit einem blauen Auge davon. Mit diesem Kalkül könnten REINA und NIGGLI von der Schwyzer Justiz schon seit Juni 2007 fürsorglich gehätschelt und vor der Unbill des Rechtsstaates geschützt an jene aus Restbeständen von IPCO beschlagnahmten rund 8 Mio. herankommen, welche noch immer in Schwyz gehortet, bzw. der Konkursmasse vorenthalten werden. Allerdings denkt der Kantonsgerichtspräsident nicht allein an die Täter: Ihm schwebt auch ein grosser Obulus an die Schwyzer Justiz für deren meisterliche Leistungen im Fall IPCO vor. Mit einer solchen Finanzspritze würde er von der Schwyzer Ethikkommission (Kantonsrat) für mindestens acht weitere Jahre im Amt bestätigt und bestellt. Nun geht diese (anfechtbare) Verfügung aber keineswegs mit den aktenkundig untermauerten Tatsachen überein, wie diese von der IG IPCO hier auf ihrer Webseite verbreitet wurden. DUSS hatte (zusammen mit REINA) nicht nur die Gewinne der IPCO-Kunden jeweils 6 Monate im Voraus festgelegt, sie fing auch die beiden Geldkuriere aus Liechtenstein im Hotel Plaza in Pfäffikon ab. Laut den Einvernahme-Protokollen der Kuriere hatten diese mindestens Fr ins Plaza transportiert. vgl. auch DUSS hatte diverse Schwarzkonten eingerichtet und die IPCO-Filiale in Madrid, den Makler, angewiesen, welche 6- und 7-stelligen Summen auf welches Konto zu schleusen sind. So hatte sie ohne Anlass u.a. eine solche Überweisung an den Bruder von REINA ausgelöst. Von den Plünderungen der IPCO-Kasse gar nicht zu reden. Zwecks Behinderung der Strafuntersuchung hatte sie u.a. für das Formatieren ihrer PC-Festplatte sowie für das Verschwinden wichtiger NIGGLI-Dossiers gesorgt. vgl. auch Wegen der öffentlich gewordenen DUSS-Akten erscheint die Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten etwas gar weit weg von der Realität. Im Gegenteil ist eine Haupttäterin wie DUSS vor die Schranken zu laden, damit sie sich dort für ihre Taten rechtfertigen kann. So wie sich der oberste Schwyzer Richter derzeit gebärdet, wären die gesamten Akten aus der Strafuntersuchung ja alle gefälscht... Kantonsgericht fürchtet sich vor IPCO-Prozess 1

2 433 IPCO-Gläubiger Kantonsgericht fürchtet sich vor IPCO-Prozess 2

3 Kantonsgericht fürchtet sich vor IPCO-Prozess 3

4 Kantonsgericht fürchtet sich vor IPCO-Prozess 4

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9 Unterschrift Dr. Urs Tschümperlin siehe dazu auch Kantonsgericht fürchtet sich vor IPCO-Prozess 9

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