Urkundenfälschung als ganz normale Gepflogenheit
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- David Schulze
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1 Urkundenfälschung als ganz normale Gepflogenheit Von wurde IPCO nach aussen hin durch Allein-Verwaltungsrat Heinrich A. Müller geführt. Dieser hatte Einzelunterschrift. Diese delegierte er aber an die IPCO-Geschäftsleiter REINA und DUSS, indem er ihnen je einen Unterschriften-Stempel zur Verfügung gestellt haben soll (vgl. Dokument auf S. 2). Diese Unterschriften-Praxis geschah mit Wissen und unter wohlwollender Aufsicht von Staatsanwalt Dr. Roland Meier, der von ganz offiziell eine Strafuntersuchung gegen dieselben IPCO-Darsteller bezüglich der IPCO-Vorgängerin, der Betrugsfirma BELTRUST Management AG führte. Meier war in diesen 5 Jahren hautnah dran. Meier schrieb mehrfach in die BELTRUST-Akten rein, Buchhalter Müller habe die Bücher von BELTRUST äusserst grobfahrlässig geführt er habe u.a. falsche Bilanzen erstellt und zuletzt auch noch seine eigene Buchhaltung selber revidiert. Dadurch waren aber schon alle Voraussetzungen gegeben, H.A. Müller anzuzeigen und ihn vom IPCO-Verwaltungsrat blitzartig zu entfernen. Nur geschah solches nicht, die Sympathien in Schwyz waren offenbar zu gross. Infolge der merkwürdig geführten Strafuntersuchungen konnten die Untersuchungs- Subjekte ihre BELTRUST-Betrugsmasche mit IPCO sogar um das 25-fache steigern (Schaden bei BELTRUST: rund 5,3 Mio., bei IPCO: rund 125 Mio.). Erst die Selbstanzeige von IPCO stoppte den grössten Betrugsfall im Kanton Schwyz. Auf den Seiten finden Sie verschiedene IPCO-Dokumente und -Verträge, die allerdings mit einem Stempel von Verwaltungsrat Müller unterschrieben sind. In seiner Befragung vom 29. März 2005 und später interessen-gemeinschaft-ipco.ch/joomla/index.php/archiv-was-bisher-geschah/befragung-von-vrp-mueller (dort ab Seite 10) sagte Müller, diese Stempel habe nicht er besorgt. Diese hatte die IPCO-Geschäftsleitung offenbar selber bestellt. Beweis: Müller legte grossen Wert auf die vollständige Bezeichnung H.A. Müller, während bei den verwendeten Stempeln dieses H (für Heinrich) oftmals fehlt. Dies könnte für das 2015 tagende Kantonsgericht ein Indiz sein um feststellen, dass für die beiden Stempel, die von REINA und DUSS gewerbsmässig verwendet wurden, um die Unterschrift des Chairman of the Board vorzutäuschen, nicht Müller der Autor oder Auftraggeber war. Bei gewerbsmässig erstellten Stempel-Verträgen (ohne i.v. -Unterschrift) gehen Richter vorausgesetzt, sie urteilen nach Strafgesetz mindestens von Urkundenfälschung aus. Abgesehen davon, dass nur gestempelte Verträge mit weitreichender Bedeutung generell ungültig und daher widerrufbar sind (was bei Verträgen zwischen Schurken wohl meistens ausser Betracht fällt), ist auch auf Irreführung und auf gewerbsmässigen Betrug zu schliessen. Das Schwyzer Strafgericht sah dies im Fall REINA und DUSS in Unkenntnis der Akten anders, bzw. es hat diesen Tatbestand so definiert, dass nur eine Ersttat begangen worden sei. Die restlichen Betrügereien hätten viel mehr als Wiederholungstaten zu gelten, diese gingen laut den Schwyzer Richtern nicht über das Mass oder die Schwere der Ersttat hinaus. Um die Angeklagten zu schützen, hatte das Gericht 146 des Strafgesetzes gleich mal neu definiert. REINA hatte vor BELTRUST/IPCO schon einschlägig bei Devco Trade in Baar gelernt (vgl. S. 4). Die Kunden- oder Devisenverwaltungsaufträge von IPCO, erstellt vom Büro des heutigen grundsoliden und kompetenten FINMA-Verwaltungsrates Bruno Frick, basierten aber gerade auf diesen Stempel-Verträgen. Mit diesen wurden u.a. professionelle Broker vorgetäuscht. Diese Makler würden mit den Kundengeldern, die bei den Depotbanken der Schwyzer und der Glarner Kantonalbank auf sicher stationiert seien, gewinnbringend traden, etc. Doch wie aus Müllers Befragung ersichtlich, wusste er in den meisten Fälle zu seiner Unterschrift nicht Bescheid. Bei vielen Verträgen und Dokumenten hatte IPCO-Geschäftsführer REINA sein Zeichen neben Müllers Stempel-Unterschrift angebracht. Dies pointiert bei allen Verträgen mit den IPCO-Vermittlern, obwohl REINA erst seit 9. März 2001 unterschriftsberechtigt war. Von daher ist kaum zu leugnen, dass er immer und überall das Sagen hatte Müller war nur Statist. Sogar die Strafuntersuchung fand heraus: REINA s Anstellungsvertrag von 2001 als Geschäftsführer wurde rückwirkend in bester BELTRUST/IPCO-Manier auf 1997 zurückdatiert. Solche Kleinigkeiten liess ihm das Schwyzer Strafgericht grosszügig durch. Auch seine zahlreichen Vertrags- Unterschriften ohne Vollmacht beeinflussten die Strafzumessung nicht. Weil solche Fälschungen im Kanton Schwyz zur blinden Routine zahlreicher Revisoren und zum Tagesgeschäft der Wirtschafts- und Finanzaufsicht zählen, wurde REINA gesamthaft nur mit einer bedingten, nach zwei Jahren zu löschenden Haft bedacht. Klar ist: Das Schwyzer Strafgericht hatte seine IPCO-Urteile ohne ausreichende Aktenkenntnisse gefällt. Weil der Rechtsstaat in Schwyz zur Zeit gerade pausiert, war dies auch nicht nötig. Nur weil die IPCO-Akten laufend veröffentlicht werden, sieht man sich noch nicht zur endlichen Anpassung, d.h. Verschärfung der ANKLAGE veranlasst. Interessen-Gemeinschaft IPCO Urkundenfälschungen am laufenden Band 1
2 Mit der vorsätzlichen Nichtbehändigung der IPCO-Ordner anlässlich von zwei Hausdurchsuchungen in den IPCO-Räumen an der Churerstrasse 135 in Pfäffikon hatte Untersuchungsrichter Dr. Roland Meier u.a. auch dieses vielsagende Dokument nicht zur Hand. Allein schon diese Interne Mitteilung hätte bereits zu Beginn seiner (untauglichen) BELTRUST- Untersuchungen im Juni 1997 gereicht, IPCO den Laden sofort zu schliessen. Meier tat es nicht. Anhand von Müllers sonstigen Schriften ergibt sich ausserdem: Das Dokument wurde nicht von Müller selber, sondern vom IP- CO-Desk erstellt, vermutlich erst 2001 und auf 1996 zurückdatiert. Leider hatte sich auch die IPCO- Strafuntersuchung nicht für diese Details interessiert... Interessen-Gemeinschaft IPCO IPCO Was sie bei Urkundenfälschungen 2 Hausdurchsuchungen am laufenden alles übersahen Band 2
3 Aber nicht doch, Frau Bachmann! Zu sowas führt man doch keine Korrespondenz... Interessen-Gemeinschaft IPCO IPCO Was VR-Präsident Urkundenfälschungen Alois Müller am alles laufenden unterschrieb Band 36
4 Interessen-Gemeinschaft IPCO Urkundenfälschungen am laufenden Band 4
5 Dieses Dokument entstand laut den Ergebnissen aus der Straf untersuchung erst 2003 und wurde auf den 30. Juni 1997 zurückdatiert. Auch diese Urkundenfälschung fiel beim Schwyzer Strafgericht wegen fehlender Aktenkenntnis nicht ins Gewicht. Interessen-Gemeinschaft IPCO Urkundenfälschungen am laufenden Band 5 Interessen-Gemeinschaft IPCO Was VR-Präsident Alois Müller alles unterschrieb 7
6 Ansicht der Ordner-Ablage mit den Akten aus der Strafuntersuchung in Sachen IPCO Interessen-Gemeinschaft IPCO Urkundenfälschungen am laufenden Band 6
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110 plus Unterschrift von NIGGLI Interessen-Gemeinschaft IPCO Urkundenfälschungen am laufenden Band 110
111 Interessen-Gemeinschaft IPCO Urkundenfälschungen am laufenden Band 111
112 plus Unterschrift von Reina Interessen-Gemeinschaft IPCO Urkundenfälschungen am laufenden Band 112
113 Achten Sie, was jetzt auf der nächsten Seite kommt... Interessen-Gemeinschaft IPCO Urkundenfälschungen am laufenden Band 113
114 Hier wurde der Müller-Stempel für den Verkäufer eingesetzt... Interessen-Gemeinschaft IPCO Urkundenfälschungen am laufenden Band 114
115 plus Unterschrift von DUSS Interessen-Gemeinschaft IPCO Urkundenfälschungen am laufenden Band 115
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117 Kleine Rechenübung am Rande Bei 7 IPCO-Verkäufern (Reina, Garcia, Panarese, Zemp, De Angelis, Wang, Guggenheim) ergäbe ein Gehalt von geteilt durch 17 Monate (Dez April 2002) einen Monatslohn von Fr pro Verkäufer. Interessen-Gemeinschaft IPCO IPCO Was Urkundenfälschungen VR-Präsident Alois Müller am alles laufenden unterschrieb Band 117 3
118 Interessen-Gemeinschaft IPCO IPCO Was Urkundenfälschungen VR-Präsident Alois Müller am alles laufenden unterschrieb Band 118 4
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