Verlogene Anklage gegen Niggli, Reina & Duss
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- Miriam Hafner
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1 Verlogene Anklage gegen Niggli, Reina & Duss In der Anklage vom 23. März 2012 gegen die Straftäter Niggli, Reina und Duss wird bewusst unterschlagen, dass die Schwyzer Strafbehörden nicht erst seit April 2004, sondern schon seit Juni 1997 gegen die Betrüger ermitteln. Die Staatsanwaltschaft ist somit seit rund 16 Jahren über die Niggli-Bande bestens im Bild. In der Anklage wird einzig die behördliche Kenntnis eingestanden, dass Niggli den Devisenhandel im Frühling 1996 von BELTRUST auf IPCO übertrug und zur gleichen Zeit die Mitarbeiter von BELTRUST zu IPCO wechselten. Es wird aber ausgeblendet, dass gegen Niggli Anklage in Sachen BELTRUST erhoben wurde, und zwar durch dieselbe Schwyzer Staatsanwaltschaft. Die BELTRUST-Anklage gegen Niggli datiert vom 23. Juli Das Schwyzer Kantonsgericht schloss das langjährige BELTRUST-Strafverfahren gegen Niggli erst per 23. August 2007 mit einem rechtskräftigen Urteil über 29 Monate Gefängnis ab. Zum Zeitpunkt der Anklage waren die IPCO-Betrügereien somit schon seit 6 Jahren in vollem Gange und flogen erst im März 2004 auf, bzw. wurden von den Schwyzer Strafbehörden erst dann zur Kenntnis genommen. Zum Zeitpunkt des Urteils gegen Niggli waren die Schwyzer Strafbehörden in Sachen IPCO bereits wieder seit 3½ Jahren am Untersuchen. Von diesen zeitlichen Überschneidungen steht in der IPCO-Anklage aber nichts. Die Schwyzer Justiz hat sich durch diese Auslassungen wohl selber am meisten geschützt. Mit der IPCO-Anklage wurde gezielt ausgeblendet, dass das IPCO-Strafverfahren praktisch nahtlos an dasjenige gegen die BELTRUST anschloss und dass es grösstenteils um die gleichen Straftäter ging, die aus den gleichen Büros an der Churerstrasse 135 in Pfäffikon/SZ in grösstmöglichem Ausmass kriminell operierten. Zudem wird unterschlagen, dass das BELTRUST-Strafverfahren auch bezüglich des Niggli-Kumpans Karl HINDER zu einer rechtsgültigen Verurteilung
2 von 24 Monaten Gefängnis führte. Stattdessen wird der Straftäter Hinder in der IPCO-Anklage irreführend und wider besseres Wissen als ein gewisser Karl HINDER aufgeführt: In der IPCO-Anklage wird zudem verschwiegen, dass Juan-Manuel REINA schon bei BELTRUST Chef und Instruktor der Telefonverkäufer war, und dass die Telefonverkäufer und Aussendienstler GAR- CIA, CARAMANICO, PANARESE & Co. telquel übernommen wurden. Auch ist der Anklage nicht zu entnehmen, dass in den IPCO-Büros im Rahmen des BELTRUST-Strafverfahrens mehrfach Hausdurchsuchungen stattfanden, bei welchen Gelegenheiten Niggli und Reina (kurzzeitig) verhaftet wurden. Die Anklage unterschlägt dem Gericht, dass die Strafbehörden von der Fortführung der BELTRUST- Betrugsmasche unter dem Etikett IPCO detailliert Kenntnis hatten, aber nichts dagegen unternahmen. Und zumindest beim BELTRUST-Strafverfahren hohe Schmiergelder angeboten wurden. Um zu vertuschen, dass schon seit 1997 umfassende Informationen zu den IPCO-Betrügereien vorliegen, blendet die Schwyzer Justiz die BELTRUST-Straf- und Gerichtsverfahren in der IPCO-Anklage einfach aus. Den IPCO-Betrogenen nützt nämlich wenig, wenn Staatsanwalt Frédéric Störi in der IPCO- Anklage auf die BELTRUST- U-Nr. 371/97 und 691/97 verweist, welche Akten aus Datenschutzgründen sowieso nicht zugänglich sind. Denn damit wird in der Anklage jener kriminelle Hintergrund unterschlagen, der schon zum Zeitpunkt der Gründung der IPCO, bzw. der Übernahme der BELTRUST bestand. Die Bezeichnung ein gewisser Karl HINDER kommt in diesem Zusammenhang einer Tatsachen entstellenden Falschinformation, im Volksmund: einer bösartigen Lüge gleich. Die durch Auslassungen verfälschte Anklageschrift ist aber nicht nur mit einem befangenen Untersuchungsrichter zu erklären. Vielmehr sollte davon abgelenkt werden, dass man die gewerbsmässigen Betrügereien der Niggli-Bande zwischen im Gesamtbetrag von 125 Mio. ungestört walten liess. Und dies bei präzisen Detailkenntnissen, wie sich spätestens aus den Unterlagen zum BELTRUST-Strafverfahren und zu den BELTRUST-Gerichtsprozessen zweifelsfrei ergibt.
3 Der IPCO-Betrugsfall und die Schwyzer Justiz Von offerierte die IPCO Investment AG an der Churerstrasse 135 in Pfäffikon/SZ hohe Zinsen für Finanzeinlagen. Das Geschäftsmodell von IPCO bestand aber einzig darin, die einbezahlten Gelder sofort in die eigene Brieftasche zu stecken. Der vorgegaukelte Devisenhandel fand nicht statt. Dazu wurden Private, aber auch KMU s telefonisch akquiriert. Allein die Firma Victorinox wurde um den Betrag von 24 Mio. geprellt. Die Schwyzer Justiz war aber auf verschiedenen Posten teils schon von Beginn weg über die gewerbsmässigen Betrügereien der IPCO orientiert. Trotz erheblichem Verdacht und sogar einschlägiger Aktenkenntnis ging sie jedoch nicht gegen die offensichtlich gewerbsmässigen Betrügereien vor. So konnte die IPCO bis März 2004 rund Fr. 125 Mio. von 645 Kunden ergaunern. Denn in denselben Büros an der Churerstrasse 135 in 8808 Pfäffikon flog schon 1997 die IPCO-Vorgängerin Beltrust Management AG mit einer ähnlichen Betrugsmasche und mit weitgehend identischen Haupttätern auf. Beltrust erleichterte 18 Kunden um 5,6 Mio. Die ab 1997 nahtlos fortgesetzten kriminellen Machenschaften, diesmal unter dem Namen IPCO, wurden von der Schwyzer Staatsanwaltschaft zweifellos registriert, lösten dort aber keinerlei Abklärungen oder eine Beobachtung auf strafbare Handlungen aus. Die IPCO war nur dank dem behördlichen Wegschauen möglich. Im Rahmen der Beltrust-Ermittlungen wurden mindestens zwei Hausdurchsuchungen während des laufenden betrügerischen Betriebs der IPCO durchgeführt. Dabei wurden die Haupttäter Mike NIGGLI und Juan-Manuel REINA sogar vorübergehend festgenommen. Dass die Beltrust-Drahtzieher NIGGLI, REINA und Flavia DUSS den Grossbetrug unter der Flagge IPCO dennoch bis zum März 2004 ungehindert fortsetzen konnten, ist wohl einer besonderen Bewandtnis zuzuschreiben: Die Strafverfolgungsbehörden zeigten sich für bestimmte Verlockungen als zu schwach. 1 Dazu liegen verschiedene Anhaltspunkte vor. In der Strafuntersuchung gegen die Beltrust ( ) trug sich folgendes relevantes Detail zu: Auf den 9. Februar 2001 um Uhr wurde eine Haftanhörung des im Fall Beltrust (und später, ab 2004, auch im Fall IPCO) Hauptangeklagten Mike NIGGLI angeordnet. Um Uhr erschien dort Juan-Manuel REINA und übergab Staatsanwalt Dr. Roland Meier ein dickes, weisses, verschlossenes Couvert. Mit der Behauptung, er habe das Couvert von einer ihm unbekannten Person erhalten. Er wisse nicht, wer dies sei. Staatsanwalt Meier staunte nicht schlecht, als er darin 400 Tausendernoten vorfand. Meier entschied umgehend, die Barmittel der Konkursmasse zuzuteilen. Was aber kaum in der Absicht der spendablen Beltrust- und IPCO-Bosse NIGGLI und REINA lag. NIGGLI hatte im Gegenteil erhofft, der Staatsanwalt würde die 400 Tausendernoten persönlich an sich nehmen. Bei dem Vorgang mit der Geldübergabe und der anschliessenden Haftanhörung waren allerdings auch zwei Delegierte der Kantonspolizei zugegen und am Banknotenzählen beteiligt. Dadurch wurden die Voraussetzungen für das angestrebte Komplott durch nicht bedachte, bzw. nicht vorhersehbare Umstände verfehlt. Per 12. Februar 2001 wurden NIGGLI und REINA nach nur 5 Tagen aus der Haft wieder entlassen. Die Entlassung ordnete der damalige Präsident des Kantonsgerichts an. Er hatte auch den Termin mit der Haftanhörung vom 9. Februar mit dem dicken, weissen, verschlossenen Couvert angeordnet. Bezüglich dieses Couverts gilt für ihn selbstverständlich die Unschuldsvermutung. In den Akten zur Beltrust-Untersuchung wird dieser Bestechungsversuch als ganz normale Rückgabe veruntreuter Gelder getarnt. Weitere Versuche, die Strafbehörden milde zu stimmen und von Untersuchungshandlungen abzuhalten, wurden danach in den Akten nicht mehr vermerkt. Es fällt aber auf, dass die angeschuldigten Beltrust-Betrüger auf Seiten der zuständigen Justizbeamten fortan je länger je mehr Sympathien fanden. Insbesondere liess die Schwyzer Justiz die IPCO-Betrugs-
4 maschinerie bei voller Kenntnis gewähren, obwohl mit NIGGLI, REINA und DUSS die gleichen Drahtzieher, und mit GARCIA, PANARESE, CARAMANICO, STULZ, etc. dieselben Telefonverkäufern erneut massiv delinquierten, und zwar während gleichzeitiger Beltrust-Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft in denselben Büros und in weit höherem Ausmass: Bis März 2004 wurden mit einer optimierten Beltrust-Masche rund 650 IPCO- Kunden um eine Summe von 125 Mio. geprellt. Ab dem 9. Februar 2001, dem Datum mit dem dicken Couvert, war es mit der Eile beim Untersuchungsrichter vorbei: Zwischen Schlusseinvernahme und Anklageerhebung verstrichen 2 Jahre, womit man das Beschleunigungsgebot mit Bedacht massiv unterlief. Denn daraus leitete die Schwyzer Justiz später wiederum grosse Rabatte bei der Strafzumessung für die friedfertigen Angeklagten ab: Während das Strafgericht 2004 noch Zuchthausstrafen über 36 Monate gesprochen hatte, zeigte sich das Schwyzer Kantonsgericht 2007 mit 29 Monaten für NIGGLI (davon 15 Monate bedingt) und 24 Monate für HINDER (bedingt auf 3 Jahre) auffallend gnädig. Um dies zu verdeutlichen: HINDER musste für gewerbsmässigen Betrug (davon hatte er Fr. 2,1 Mio. selber abkassiert) und hartnäckiges Leugnen in der Strafuntersuchung zuletzt keinen einzigen Tag in den Knast. Um weniger belangt zu werden, übertrug er das Grundstück GB 1111 in Tuggen SZ am 11. Januar 2000 an seine Ehefrau Patricia Hinder-Cavin, von den Strafverfolgungsbehörden unbemerkt. Das polizeiliche Desinteresse und die richterliche Mildtätigkeit sind angesichts der Beltrust-Schadenssumme von 5,6 Mio. (davon kassierte HINDER 2,1 Mio., NIGGLI 1.95 Mio.) absolut unverständlich, kam aber nicht von ungefähr. Eine zentrale Rolle kam dabei Dr. Martin Ziegler zu. Wie aus dem Informationsschreiben Nr.13 der Schwyzer Staatsanwaltschaft vom 6. Februar 2012 an (verteilt an insgesamt 420 IPCO-Gläubiger) ersichtlich, nahm Anwalt Ziegler von Oktober 2001 November 2002 die Interessen des ehemaligen Beltrust- und späteren IPCO-Chefverkäufers Juan-Manuel REINA wahr. 2011, inzwischen zum Präsidenten des Schwyzer Kantonsgerichts aufgestiegen, wies Ziegler die Anklage von Staatsanwalt Roland Flüeler im Fall IPCO, in welcher sein Ex-Mandant REINA eine Täter- Hauptrolle spielte, zurück. Warum Ziegler nicht in den Ausstand trat, bleibt ebenfalls geheimnisvoll. 2 Zieglers Rückweisung der Anklage im Fall IPCO hatte zum Ziel, Flüeler von seinem Posten zu verdrängen, weil dessen Berufsverständnis zum übrigen Standard der schwyzerischen Strafverfolgung, bzw. Strafbegünstigung nicht passte. Flüeler wurde vorgeworfen, er habe im gleichen Verfahren sowohl untersuchungsrichterliche wie auch haftrichterliche Funktionen ausgeübt, was aber nicht angehe (er hatte u.a. die Inhaftierung von Niggli für eine kurze Zeit verfügt). Flüeler hatte den Betrugsfall IPCO von in der Hauptsache untersucht. Der von Ziegler verfügte Ausstand hatte zur Folge, dass Flüeler auch untersagt wurde, den ihn benachfolgenden Staatsanwalt Frédéric Störi in den Fall IPCO einzuarbeiten oder bei noch ausstehenden Untersuchungshandlungen zu unterstützen. Dadurch ging nochmals viel Zeit verloren, was von Seiten der IPCO- Gläubiger als kalkulierte Strafminderung, bzw. als weitere Gläubigerschädigung verstanden wird. Dem Beltrust- und anschliessenden IPCO-Haupt-Angeklagten Mike NIGGLI steht deshalb wie könnte es anders sein auch im Strafverfahren gegen die IPCO noch ein grosser Strafrabatt bevor Staatsanwalt Flüeler wurde bei dieser Gelegenheit gleich umfassend kaltgestellt. Gemäss seinen Ausführungen im Informationsschreiben Nr.13, gerichtet an die grosse Zahl der IPCO-Gläubiger, habe das Kantonsgericht beschlossen, dass ich für die Anklagen vom gegen die Beschuldigten NIGGLI, REINA und DUSS wegen Vorbefassung i.s.v. Art. 56 lit. b StPO in den Ausstand zu treten habe und an den Anklagen auch nicht indirekt mitwirken dürfe. Zu seiner Ersetzung durch Staatsanwalt Frédéric Störi führte Flüeler im gleichen Schreiben wörtlich aus: Staatsanwalt Störi wurde auch die Zuständigkeit für die Strafverfahren gegen die Beschuldigten REINA und DUSS übertragen, und ich wirke an den von ihm neu zu erstellenden Anklagen in keiner Art und Weise mit. Beispielhaft dazu: Staatsanwalt Störi kommuniziert nicht mit mir über die Ankla-
5 gen, und bei Fragen in Zusammenhang mit den Anklagen oder zu Einzelaspekten der 150 Ordner umfassenden Verfahren kann, resp. darf er sich nicht an mich wenden. Staatsanwalt Flüeler (heute Untersuchungsrichter beim Kanton Schaffhausen) gab in der strittigen Situation noch weitere spannende Details preis: Sowohl er selber als auch sein Nachfolger Störi hätten noch nie selber eine Anklageschrift verfasst. Daraus ist zweifellos zu schliessen: Auf die IPCO- Untersuchungen wurden mit Bedacht zwei wenig erfahrene und mit dem Fall bald überforderte Staatsanwälte angesetzt. Mit der Kaltstellung Flüelers wurde eine weitere Verzögerung eingebaut. Weil die Strafuntersuchungen im Fall IPCO schliesslich bis ins Jahr 2012 andauerten und die Schwyzer Staatsanwaltschaft Befragungen in vielen Ländern durchführte und mehr als 40 Rechtshilfegesuche ins Ausland verschickt wurden, läpperten sich enorme Untersuchungskosten zusammen. Allein der Zürcher Liquidator der IPCO, Dr. Eugen Fritschi, stellte für seine Dienste schon bisher Fr in Rechnung. Ob bei dieser grosszügigen Beanspruchung der Konkursmasse für die betrogenen IPCO- Gläubiger zuletzt noch etwas abfällt, ist offen. Zurzeit wird beim Schwyzer Strafgericht die Begründung für folgende ergangene Urteile erstellt: Mike NIGGLI: 7 Jahre Gefängnis, plus eine Busse von 350 Tagessätzen à Fr (Fr ) Juan-Manuel REINA: 24 Monate bedingt (das gleiche Strafmass fasste schon Karl Hinder im Beltrust- Betrugsfall) plus eine Busse von 100 Tagessätzen à Fr (Fr ), ebenfalls bedingt Flavia DUSS: Keine Haftstrafe, nur Busse von 180 Tagessätzen à Fr (Fr ), ebenfalls nur bedingt Alle weiteren Beteiligten am Betrugsmodell IPCO wurden erst gar nicht angeklagt. Zur rechten Hand Nigglis (die Dame vorne links) lässt sich anmerken: Flavia DUSS gab sich spätestens seit 2003 als Vermögensverwalterin und als Stellvertretende Geschäftsleiterin aus. DUSS gab das ihr vom Schwyzer Strafgericht nur bedingt auferlegte Bussgeld mindestens 100 Mal in Form von Provisionen an die Telefonverkäufer heraus zuerst bei der Beltrust und ab 1997 bei der IPCO. Zu diesem Zweck erstellte sie jeweils passende Quittungen (was per se strafrechtlich für gewöhnlich als Urkundenfälschung gewertet wird). Weil NIGGLI bei den erfolgreichsten Telefonverkäufern REINA und GARCIA eine Obergrenze für Gelder aus der Kasse festgelegt hatte aus Rücksicht auf die anderen Telefonverkäufer wurden ihnen mehrere Hunderttausend Franken aus den einbezahlten Kundengeldern zusätzlich auf ihre privaten Konten parkiert. 3 Das Personal der Betrugsfirma IPCO Investment AG teils identisch mit der Vorgängerin Beltrust Management AG
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