Garcia war der Goldesel der IPCO. Er machte auch den Deal mit VICTORINOX perfekt.
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- Alke Eberhardt
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1 Garcia war der Goldesel der IPCO. Er machte auch den Deal mit VICTORINOX perfekt. Für ihn wurde ein separater und spezieller Arbeitsvertrag mit besonders hoher Geheimhaltung präpariert. Dieser wurde per 1. Mai 1995 vereinbart, datiert aber vom 23. April Schon damals nahm man es bei IPCO weder mit den Verträgen noch mit dem Datum besonders genau... An den unstimmigen Stellen finden Sie entsprechende Kommentare in Rot und Blau. Ab 2001 mietete Niggli Büros in einer Villa an der Brandisstrasse in Zollikon und bildete mit Garcia und Guggenheim eine separate IPCO-Aussenstelle. Ausser der stv. Geschäftsführerin Flavia Duss wusste bei der IPCO in Pfäffikon allerdings niemand davon, auch nicht Geschäftsführer REINA. Von bezog Garcia von seinem Privatkonto bei der Administral-Anstalt in Vaduz mindestens 5,3 Mio. und deponierte davon rund 3 Mio. in einer Schublade eines Büros von Niggli in Zollikon (der Rest verblieb bei ihm). Niggli entnahm die rund 3 Mio. von dort (ohne die Noten zu zählen) und bereitete damit Anfang März 2004 seine Flucht nach Brasilien vor. Für den Gerichtstermin beim Schwyzer Strafgericht vom 24. März 2004 stand NIGGLI somit nicht zur Verfügung. Bereits 2003 nahm er vorsorglich die brasilianische Staatsbürgerschaft an. Das Happy-End stellte sich aber nicht ein: NIGGLI hatte sich diese offenbar mit falschen Dokumenten erschlichen wurde sie ihm wieder aberkannt. Der Arbeitsvertrag zwischen IPCO und GARCIA wurde offensichtlich für das Vorzeigen bei (potenziellen) Kunden erstellt. Abgesehen von Allgemeinplätzen stimmt darin praktisch kein Wort. Arbeitsvertrag GARCIA 1
2 Garcia warb illegal u.a. mit Rohstoffhandel... Garcia gab Handel u.a. mit Kaffe und Zucker vor... IPCO hatte zu keiner Zeit etwas mit Börsenplätzen zu tun... Bei Garcia durften Interessierte aus einer Auswahl von 3 Ordnern eine Kundenkarte ziehen und vom Kunden Referenzen erbeten... Arbeitsvertrag GARCIA 2
3 Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns blieb von Garcia unberührt... Laut den gesetzlichen Bestimmungen war kein Devisenhandel erlaubt. Die Börsenplätze boten keine Performance -Gewinne in der Höhe wie von IPCO vorgetäuscht an. Die Geschäftsverbindungen der IPCO bestanden aus jenen Banken, welche den IPCO-Kunden irreführend als DEPOT-Banken angeleiert wurden. Deren gesetzliche Bestimmungen sehen keine Betrugshandlungen à la IPCO vor auch wenn sie IPCO dennoch indirekt dazu verhalfen... Arbeitsvertrag GARCIA 3
4 Derartige Bestimmungen gegenüber Ehe- und/oder Wohnpartnern des Arbeitnehmers sind unzulässig sie waren vom IPCO-Anwalt aber ohnehin nur als Vortäuschung von Seriosität der IPCO, bzw. als unterstützende Werbung gedacht..... unzulässiger Eingriff in die Grundrechte und Autonomie von Dritten... Arbeitsvertrag GARCIA 4
5 Bestimmungen, die einen (Ex-)Mitarbeiter auf Lebzeiten zur Geheimhaltung verpflichten, scheiden aus... Die IPCO-Verkäufer legten bei ihren Akquisitionen sogar den Kundenvertrag mit VICTORINOX vor, ebenso Garcia... Die hohe Summe sollte den staunenden Kunden wohl ein Bild von Exklusivität geben, in welcher IPCO sich bewegt vor lauter Exklusivität wurde sogar die Möglichkeit abgelehnter Aufträge angedeutet hier wurde ins gleiche Horn geblasen hier blitzt sogar Allmacht auf... Arbeitsvertrag GARCIA 5
6 ... also kein fixer Lohn, auch kein Mindestlohn weist nicht gerade auf eine seriöse Abrechnung der Lohnnebenkosten hin dass der Kunde mehr einzahlen könnte als vereinbart, beweist die unermessliche Attraktivität von IPCO-Anlagen... Die IPCO-Geschäfte verstiessen sämtlich gegen das geltende Recht, gegen die Börsenbestimmungen, etc.. Somit wurden die Provisionen oder Retrozessionen zu Unrecht ausbezahlt. Gerade Garcia hätte unter Einhaltung dieses Arbeitsvertrages seine rund 6 Mio aus den Jahren an die IPCO, bzw. an die Konkursmasse zurückbezahlen müssen. Aus Pkt. 5 dieses Vertrags ergibt sich weiter: Der Liquidator kann die von Garcia unrechtmässig, da vertragswidrig einbehaltenen Provisionen, bzw. Retrozessionen zugunsten der Konkursmasse zurückverlangen. Hoffentlich holt er dies noch nach... Arbeitsvertrag GARCIA 6
7 ... solche Hinweise sind für einen ordentlichen kaufmännischen Betrieb sehr untypisch... Arbeitsvertrag GARCIA 7
8 Leistungsbezogene Provisionsgelder sind eigenständige Guthaben und bilden keine Lohnbasis. Sie können nicht ausgerechnet wegen mangelhafter Arbeitsleistung gekürzt oder beschnitten werden. Ist jetzt der / die Arbeitgeberin eine er oder ein sie? In der Schweiz werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ferien auf Basis des fixen Monatslohns ausbezahlt. Arbeitsvertrag GARCIA 8
9 Scheinbar sah der IPCO-Anwalt angesichts der heiklen Geschäfte lauter Freistellungen statt ordentlicher Kündigungen vor mit Durchschriften waren Fotokopien, mit dem Ausscheiden die Entlassung, bzw. die Freistellung gemeint... Konkurrenzverbote gelten nur für den Wirtschaftsbereich, in dem man wirklich tätig war da würden nur noch die Kantone AI, GR, TI, VS, OW, BE, FR, VD, NE, GE, JU, SO und die beiden Basel übrig bleiben... Arbeitsvertrag GARCIA 9
10 ... die Obergrenze einer Konventionalstrafe ist in der Regel verbindlich... Garcia war laut Akten bei IPCO schwer drogenabhängig Arbeitsvertrag GARCIA 10
11 ... bei vorfrageweiser Abklärung hätte das Gericht in Wollerau diesen Arbeitsvertrag in den wesentlichen Punkten für ungültig erklärt... Arbeitsvertrag GARCIA 11
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