Nutzerordnung. der Zentralen Serviceeinheit. Medizinische Biometrie und Statistische Bioinformatik
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- Wilhelm Weiss
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1 Nutzerordnung der Zentralen Serviceeinheit Medizinische Biometrie und Statistische Bioinformatik (Core Facility Medical Biometry and Statistical Bioinformatics) Präambel Die Zentrale Serviceeinheit Medizinische Biometrie und Statistische Bioinformatik ist eine Infrastruktureinrichtung der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Gemäß 21 Abs. 1 der Grundordnung ist sie, unabhängig von ihrer konkreten Anbindung, als zentrale Einrichtung dem Vorstand der UMG zugeordnet. Die Aufgabe dieser Serviceeinheit ist die biometrische und bioinformatische Unterstützung der Einrichtungen, Arbeitsgruppen sowie Doktoranden der UMG bei der Planung und Auswertung wissenschaftlicher Studien und Experimente. Die Zentrale Serviceeinheit Medizinische Biometrie und Statistische Bioinformatik ist in den Arbeitsgruppen Statistische Bioinformatik und Klinische Studien der Abteilung Medizinische Statistik (UMG) verankert. Diese Verankerung dient der Aufrechterhaltung der wissenschaftlichen Methodenkompetenz der Serviceeinheit gemäß dem jeweils neuesten Stand. Die Zentrale Serviceeinheit Medizinische Biometrie und Statische Bioinformatik übernimmt keine Aufgaben in der Krankenversorgung. Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Ordnung in männlicher Form erscheinen, betreffen gleichermaßen Frauen und Männer und können auch in der entsprechenden weiblichen Sprachform verwendet werden. 1 Geltungsbereich und Nutzerkreis (1) Diese Nutzerordnung gilt für die Inanspruchnahme der Beratungs- und Serviceangebote der Serviceeinheit. Die Nutzerordnung spezifiziert den angebotenen Leistungsumfang sowie die Voraussetzungen und Regeln für die Nutzung der angebotenen Serviceleistungen. (2) Die von der Serviceeinheit angebotenen Dienstleistungen richten sich an alle Einrichtungen, Forschungsgruppen sowie Doktoranden der UMG. Der Nutzerkreis kann je nach vorhandener Kapazität für Kooperationen erweitert werden und bezieht dann 1
2 auch andere Einrichtungen der Georg-August-Universität Göttingen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen des Wissenschaftsstandortes Göttingen (Göttingen Research Campus) ein. 2 Nutzerbeirat (1) Der Nutzerbeirat besteht aus 3 Mitgliedern, wobei jedes Mitglied jeweils eine Klinik, ein Institut oder einen Geschäftsbereich der UMG vertritt. Der Nutzerbeirat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern: Der Direktor der Abteilung Entwicklungsbiochemie (oder sein Stellvertreter) Der Direktor der Abteilung Medizinische Statistik (oder sein Stellvertreter) Der Leiter des Geschäftsbereich Informationstechnologie (oder sein Stellvertreter) (2) Der Nutzerbeirat vertritt die Interessen aller Nutzer der Serviceeinheit. In diesem Sinne berät der Nutzerbeirat die Serviceeinheit aus dem Blickwinkel der Nutzer. Bei Streitfällen zwischen Nutzern und Serviceeinheit kann der Nutzerbeirat von beiden Seiten zur Vermittlung angerufen werden. (3) Der Nutzerbeirat ist der Serviceeinheit gegenüber nicht weisungsbefugt. 3 Serviceangebote und Anmeldung zur Beratung (1) Das Serviceangebot der Serviceeinheit wird ständig aktualisiert und an die aktuellen Erfordernisse der Nutzer angepaßt. Die Kernangebote der Serviceeinheit umfassen folgende Leistungen: Beratungsleistungen im Rahmen festgelegter Sprechstunden für Kurzberatung, projektbezogene Unterstützungen, betreutes Arbeiten am Computer, sowie fachbezogene Schulungen, Kurse und Fortbildungen (Methoden- und Softwarekurse). Diese Angebote werden im Leistungs- und Gebührenkatalog der Serviceeinheit genauer beschrieben. (2) Das Methodenspektrum der Zentralen Serviceeinheit Medizinische Biometrie und Statistische Bioinformatik umfaßt vorwiegend Methoden, die in wissenschaftlichen Journalen nach einem Peer-Review-Verfahren veröffentlich wurden. Darüber hinaus entwickelt die Serviceeinheit nach Bedarf auch neue biometrische und bioinformatische Verfahren für spezielle Projekte. Die aktuelle Liste mit den Zuständigkeiten, den Sprechzeiten und den Kontaktinformationen wird auf den Webseiten der Serviceeinheit unter zur Verfügung gestellt. (3) Projektbezogene Unterstützungen sind mit einem Anmeldeformular und einem Projektabstrakt von Wörtern bei der Serviceeinheit anzumelden. Der Kontakt mit der Serviceeinheit kann entweder telefonisch oder per aufgenommen werden. In einer ersten Kurzberatung wird daraufhin der Bedarf des Nutzers ermittelt. 2
3 (4) Bei allen Beratungsangeboten empfiehlt die Serviceeinheit ihren Nutzern grundsätzlich eine frühzeitige Kontaktaufnahme (d.h. bereits während der Planungsphase). Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ermöglicht eine genaue Abstimmung zwischen experimentellem Design und biometrischer bzw. bioinformatischer Datenauswertung. Schwerwiegende Fehler in der Versuchsplanung können so vermieden werden. (5) Um eine zügige Bearbeitung aller Anfragen gewährleisten zu können, wird die Reihenfolge der Bearbeitung ausschließlich von der Leitung der Serviceeinheit festgelegt. Anfragen von Arbeitsgruppen der UMG werden hierbei mit höherer Priorität bearbeitet. 4 Kostenabrechnung (1) Entgelte. Die Nutzung der Leistungen der Serviceeinheit wird gemäß den definierten und kalkulierten Kostenarten nach spezifischen Entgelten abgerechnet (siehe Leistungs- und Gebührenkatalog der Serviceeinheit). Aufgrund des Status des Nutzers (Beschäftigte der UMG, Externe) kommen gegebenenfalls unterschiedliche Entgelte zur Anwendung. Für ausgeschiedene Beschäftigte der UMG gilt eine sechsmonatige Übergangsregelung, danach sind Kosten laut Gebühren für Externe zu entrichten. Über Ausnahmen entscheidet der Nutzerbeirat in Abstimmung mit der Leitung der Serviceeinheit. (2) Gebührenordnung. Gebühren werden nur für projektspezifische Unterstützungen erhoben. Die übrigen Beratungsangebote werden über die Grundfinanzierung der Serviceeinheit finanziert. Die Gebühren werden über den jeweils aktuellen Leistungsund Gebührenkatalog der Serviceeinheit festgelegt. Vor der Ausführung gebührenpflichtiger Serviceleistungen wird für den Antragsteller ein Kostenvoranschlag erstellt. Sofern sich Antragsteller und Serviceeinheit über die gegenseitigen Leistungen einig sind, unterzeichnen beide einen Arbeitsauftrag zur Ausführung der Serviceleistungen. Die Gebührenordnung wird mit dem Nutzerbeirat der Serviceeinheit abgestimmt. (3) Abrechnungsmodus. Die Abrechnung der Nutzungsgebühren erfolgt nach Erhalt der Leistungen. In der Regel belasten die anfallenden Kosten direkt über SAP die Projektkonten bzw. das/die im Vorfeld an die Serviceeinheit gemeldete(n) Konto/en. Nach Erhalt der Leistungsaufstellung mit den vereinbarten Kosten müssen die Nutzer für eine ausreichende Deckung der Konten sorgen. Sollte die mitgeteilte Kostenstelle nicht über eine ausreichende Deckung verfügen, so wird die Kostenstelle Forschung und Lehre der überstellten Einrichtung (i. d. R. die Abteilung) mit dem Betrag belastet. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. 5 Datentransfer, Datenschutz und ethische Richtlinien (1) Jeder Nutzer der Serviceeinheit ist nach den Bestimmungen der 5 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet und unterliegt nach 203 des StGB der Schweigepflicht. Bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die Serviceeinheit sind die Bestimmungen 3
4 des 6 des NDSG zu beachten. Insbesondere sind Patientendaten der Serviceeinheit nur in pseudonymisierter Form zu übergeben. Bei Personen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis zur UMG stehen (z.b. Doktoranden und Studierende) erfolgt die Verpflichtung auf das Datengeheimnis und den Datenschutz über die für sie zuständige Einrichtung. (2) Die Nutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass externe Speichermedien bei der Weiterhabe von Daten keine Viren oder sonstige schädliche Software enthalten. Für Schäden, die durch die Verwendung eines externen Datenträgers verursacht werden, haftet der Nutzer. (3) Die Datenschutzrichtlinien in den Absätzen 1 und 2 gelten auch für das betreute Arbeiten im Computerpool. Insbesondere ist beim betreuten Arbeiten die Benutzerordnung des jeweiligen Computerpools einzuhalten. (4) Die Verantwortung für die Datenqualität eines Projektes liegt beim Nutzer. (5) Die an die Serviceeinheit übergebenen Daten werden in der Regel auf einem Fileserver der Abteilung Medizinische Statistik gespeichert. Die Daten werden täglich gesichert. Speicherplatzintensive Daten aus Hochdurchsatzexperimenten werden bei Bedarf auf Fileservern externer Anbieter (z.b. GWDG) abgelegt. Hierdurch können für die Nutzer zusätzliche Gebühren anfallen. (6) Der Serviceeinheit ist mitzuteilen, ob für das experimentelle Vorhaben ein Antrag an die Ethik-Kommission oder an den Tierschutzbeauftragten erforderlich ist und ggfls. in welchem Status sich der Antrag befindet. Die Nutzer der Serviceeinheit sind für die entsprechenden Ethikanträge und die Einhaltung ethischer Richtlinien selbst verantwortlich. 6 Wissenschaftliche Beiträge und Publikation von Ergebnissen (1) Grundsätzlich ist in wissenschaftlichen Arbeiten eine Fremdleistung, wie z.b. durch die Arbeit einer Serviceeinheit entstanden, an den entsprechenden Stellen klar kenntlich zu machen. Die Bezahlung einer Serviceleistung ersetzt eine entsprechende Kennzeichnung von wissenschaftlicher Arbeit oder geistigen Leistungen nicht. Konkret heißt dies, dass bei wissenschaftlichen Arbeiten (z.b. Doktorarbeiten oder Publikationen) die Arbeiten, welche in der Serviceeinheit entstanden sind, klar kenntlich gemacht werden müssen und ggfls. je nach Umfang und Komplexität der Arbeiten auch durch eine Erwähnung in der Danksagung oder ggfls. Co-Autorenschaft der beteiligten Personen entsprechend den Regeln guter wissenschaftlichen Praxis 1 honoriert werden soll. (2) Der wissenschaftliche Beitrag der Serviceeinheit ist in jedem Projekt einzeln zu bewerten. Sofern der wissenschaftliche Beitrag von Mitarbeitern der Serviceeinheit eine Co-Autorenschaft in einer Publikation rechtfertigt, so ist dies bei der Erstellung des Manuskripts zu berücksichtigen. (3) Sollen Ergebnisse aus Projekten an den die Serviceeinheit beteiligt ist veröffentlicht werden, so sind der Serviceeinheit die entsprechenden Dokumente im Vorhinein zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist der Serviceeinheit nach erfolgter Veröffentlichung ein Exemplar der Veröffentlichung in elektronischer Form zuzusenden. 1 Weschpfenning, A. von (2012) Plagiate, Datenfälschung und kein Ende Rechtliche Sanktionen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. HFR 2012, Beitrag 6. 4
5 7 Inkrafttreten Diese Nutzerordnung tritt mit Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen in Kraft. 5
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