Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 14. Mai 2013 II A 23 9(0)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 14. Mai 2013 II A 23 9(0)"

Transkript

1 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 14. Mai 2013 II A 23 9(0) carola.kohlfaerber@sengs.berlin.de An die Vorsitzende des Unterausschusses Bezirke über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über Senatskanzlei - G Sen - Thema: Zugelassene über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und die Bezirke im ersten Halbjahr 2012 Bezirkliche Kapitel 3911, 3960, 3995, 4410 und 37XX Kapitel 1010 und 1040 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Titel BuT-Mittagsverpflegung Schule Titel BuT-Schulausflüge Titel BuT-Kitaausflüge Titel BuT-mehrtägige Fahrten Schule Titel BuT-mehrtägige Fahrten Kita Titel BuT-Lernförderung Titel BuT-Mittagsverpflegung Kita Titel BuT-soziale und kulturelle Teilhabe Titel BuT-Mittagsverpflegung Schule an Träger Titel BuT-persönlicher Schulbedarf Titel BuT-Schülerbeförderung Rote Nummern: 0737, 0737 A Vorgang: Top 2 des Beschlussprotokolls Haupt UA Bezirke 17/12 vom 10. April 2013 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das 51421: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,00 aktuelles Ist per : ,95 1

2 67215: 67216: 67217: 67218: 67219: 67220: 67221: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,11 aktuelles Ist per : ,76 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,71 aktuelles Ist per : ,25 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,99 aktuelles Ist per : ,20 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,78 aktuelles Ist per : ,14 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,79 aktuelles Ist per : ,39 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,87 aktuelles Ist per : ,59 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,93 2

3 aktuelles Ist per : , : 68131: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,00 aktuelles Ist per : ,25 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,40 aktuelles Ist per : , : Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres*: ,18 aktuelles Ist per *: ,25 *(ohne die Ausgleichszahlungen an die BVG für die Bereitstellung des ermäßigten Schülertickets) Gesamtkosten: ,41 Der Unterausschuss Bezirke hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenGesSoz wird gebeten, dem UA Bezirke zur Sitzung am 22. Mai 2013 die Frage der Fraktion GRÜNE 052 A schriftlich zu beantworten. Es wird gebeten, den Beschluss mit den folgenden Ausführungen als erledigt zu betrachten. Hierzu wird berichtet: 1) Warum liegt die Zuständigkeit für das Bildungs- und Teilhabepaket bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales? Für welche Leistungen des Pakets ist diese Senatsverwaltung auch inhaltlich zuständig? 2) Wie sind die Zuständigkeiten im Rahmen des BuT zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie der Senatsverwaltung für Finanzen inhaltlich abgegrenzt, insbesondere im Hinblick auf qualitative Leistungsdefinitionen sowie Verfahrensablaufentscheidungen? Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets liegt nicht allein bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, sondern teilt sich aus nachfolgenden Gründen wie folgt auf: 3

4 a) Bei den Leistungen der Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II handelt es sich um eine kommunale Leistung im Sinne des 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II, für deren leistungsrechtliche Umsetzung gemäß Nummer 14 Abs. 22 der Anlage zu 4 Abs. 1 Satz 1 AZG die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zuständig ist. Darüber hinaus ist die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales originär zuständig für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII und damit auch für die leistungsrechtliche Umsetzung der BuT Leistungen nach 34 SGB XII. Hierbei handelt es sich insbesondere um Regelungen zum Antragsverfahren, zur Festlegung des anspruchsberechtigten Personenkreises, zum Bewilligungsverfahren, zu den Bescheidformularen sowie zum berlinpass-but. b) Aufgrund der inhaltlichen Nähe zu den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen sowie zu den Inhalten und den Orten der Leistungserbringung ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nach Nummer 15 Abs. 10 sowie Nummer 16 Abs. 1 der Anlage zu 4 Abs. 1 Satz 1 AZG zuständig für die fachlichen und rechtlichen Vorgaben der Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu den Anspruchsvoraussetzungen und fachlichen Definitionen der Rechtsbegriffe bei den einzelnen Leistungen sowie Regelungen zur Abrechnung der Leistungen zwischen Kitas, Schulen und Leistungsanbietern. 3) Wer ist für die Information der Anspruchsberechtigten über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme des BuT zuständig und welche Informationsformen und - Kanäle werden tatsächlich bedient? Die Information der Anspruchsberechtigten ist nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zum einen durch die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie durch die Broschüre der damaligen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erfolgt. In den zuständigen Leistungsstellen wurden diese an die Berechtigten ausgehändigt. Die weitere Öffentlichkeitsarbeit erfolgt insbesondere durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Nach Inkrafttreten des Gesetzes im Frühjahr 2011 wurden alle Eltern von Kindern in Kitas und Schulen mit einem Elternbrief über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets informiert. Darüber hinaus gibt es einen aktuellen Internetauftritt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, aus dem alle Informationen, Anträge, Verfahrensbeschreibungen und Regelungen hervorgehen. 4) Wie errechnet der Senat die Zahl der Anspruchsberechtigten und ist eine Aussage über die Zahl der Anspruchsberechtigten je BuT-Produkt bzw Titel möglich? Wenn ja, bitte aufführen. Wenn ein, warum nicht? Die Zahl der möglichen Anspruchsberechtigten errechnet sich aus der Anzahl der Kinder und Jugendlichen von 0 18 Jahren, die am Ende des Vorjahres Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweiter Teil Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil - Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten haben. Die Anzahl der anspruchsberechtigten KIZ Kinder (Kinderzuschlag nach 6a Bundeskindergeldgesetz) ist statistisch nicht erfasst. Für das Jahr 2012 ist man von insgesamt potentiell anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen ausgegangen. Eine Aussage über die Zahl der Anspruchsberechtigten je BuT Produkt ist nicht möglich, lediglich die Trennung von Leistungen im Bereich der Kita von den Leistungen im Bereich der Schule ist denkbar, wenn die Zahl der Anspruchsberechtigten von 0-5 Jahren und von 6-18 Jahren gesondert ausgewiesen würden. 4

5 5) Warum will der Senat auf die Erhebung von Daten zur qualifizierten Darstellung des tatsächlichen Verhältnisses zwischen Anspruchsberechtigten und Antragstellenden (jeweils je Leistungsart) sowie bewilligten Leistungen verzichten? Wie will der Senat ansonsten ein Monitoring der Inanspruchnahme der BuT-Leistungen in den nächsten Jahren gestalten? Die statistische Abbildung der Daten bei den BuT Leistungen erfolgt programmseitig über die Darstellung der Anzahl der tatsächlichen Leistungsempfänger und den entsprechenden Ausgaben je BuT - Leistung. Eine statistische Darstellung der Zahl der Antragsteller wird programmseitig nicht unterstützt und würde für die Leistungsstellen regelmäßig eine händische Erfassung bedeuten. Daher wird es ab 2013 eine Empfänger und Ausgabestatistik geben, die Auskunft darüber geben kann, wie viele Kinder und Jugendliche tatsächlich welche einzelne Leistung bezogen haben. Da jedes Kind grundsätzlich jedoch mehrere BuT Leistungen in Anspruch nehmen kann und daher als Leistungsempfänger statistisch mehrfach gezählt wird, wird es auch mit der neuen Statistik voraussichtlich nicht möglich sein, die Zahlen der tatsächlichen Inanspruchnahme ins Verhältnis zu den potentiell anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen zu setzen. Die Voraussetzungen für eine statistische Darstellung werden im Rechtskreis des SGB II voraussichtlich erst ab Juli 2013 vorliegen, so dass vor diesem Zeitpunkt keine Angabe zur tatsächlichen Inanspruchnahme der einzelnen BuT Leistungen möglich sein wird. 6) Welche Verwaltungskosten stehen den an die Leistungsberechtigten ausgezahlten Summen für die beiden Jahre 2011 und 2012 jeweils gegenüber (nach Bezirken und insgesamt)? Die Daten für das Land Berlin können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Leistungen BuT Verwaltungskosten BuT* Erstattung vom Bund für Vwkosten (1,2 % der KdU) 2011: 18,5 Mio. Euro 10,2 Mio. Euro 16,9 Mio. Euro 2012: 28,1 Mio. Euro 13,6 Mio. Euro 17,1 Mio. Euro *erhöhter KFA + (Vw-kosten Schule/Kita/SenBJW Zahlung JC) + Vw-kosten Wohngeldstellen + Vw-kosten Sozialämter Quelle: SenFin eigene Berechnungen aus KLR und Haushaltsdaten Die Aufschlüsselung nach Bezirken ist durch die unterschiedliche Leistungserbringung und Verbuchung der Leistungen durchgängig nicht für alle Leistungen möglich. Bei der nachfolgenden Tabelle ist zu beachten: - Alle den Bezirken zuzuordnenden Transferleistungen wurden diesen zugeordnet. Weitere Leistungen (SenBJW, ZLA, Privatschulen) wurden im entsprechenden Verhältnis den Bezirken rechnerisch zugewiesen. - Einige Transferleistungen können nicht konkret den Kindern und Jugendlichen dieses Bezirks zugeordnet werden. - Alle den Bezirken zuzuordnenden Verwaltungsleistungen wurden diesen zugeordnet. Diese sind aber nicht zwangsläufig auch für Leistungen an Kinder und Jugendliche dieses Bezirks angefallen (einrichtungsbezogen bei Schule und Kita). Weitere Leistungen (SenBJW, ZLA) wurden im entsprechenden Verhältnis den Bezirken rechnerisch zugewiesen. Aus vorgenannten Gründen ist die Aussagekraft der Tabelle begrenzt! 2012 Transfers** Vw-kosten** Verhältnis 31-Mi ,3 : 1 5

6 32-FK ,4 : 1 33-Pk ,7 : 1 34-CW ,7 : 1 35-Sp ,0 : 1 36-SZ ,5 : 1 37-TS ,2 : 1 38-Nk ,3 : 1 39-TK ,8 : 1 40-MH ,8 : 1 41-Li ,9 : 1 42-Rd ,7 : 1 Berlin ,1 : 1 **Angaben in Euro 7) Wickeln die Bezirke nach Kenntnis des Senats die Antragsverfahren einheitlich ab oder gibt es verfahrensmäßige Unterschiede? Wenn ja: lassen sich Best Practices für die einzelnen Produkte beschreiben? Für alle Leistungsberechtigten unabhängig vom Rechtskreis - gibt es einen einheitlichen Antragsvordruck, der in allen Leistungsstellen einheitlich bearbeitet wird. Darüber hinaus enthalten die Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den 28, 29 SGB II und den 34, 34a SGB XII (AV - BuT) entsprechende Regelungen zum Antragsverfahren. Die leistungsrechtlichen sowie fachlichen Anspruchsvoraussetzungen sind in den betroffenen Rechtskreisen weitgehend identisch, so dass der Senat von einer einheitlichen Antragsbearbeitung ausgeht. 8) Ist die laut Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung des BuT bereits erfolgt und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Zusammen mit der Evaluierung der neuen Strukturen der Jobcenter durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) wurde auch in 2012 das BuT im Rechtskreis des SGB II evaluiert. Es erfolgte eine Analyse der Organisation der Leistungsgewährung auf ihre Effizienz und Bürgernähe hin. Als Ergebnis wurde festgestellt: Die Umsetzung des BuT hat sich - nach anfänglichen Schwierigkeiten mit der Einführung in 2011 zügig eingespielt und ist gut strukturiert. Die Aufteilung der Leistungserbringung zwischen Jobcentern und Bezirken wird grundsätzlich als sinnvoll erachtet, um bestehende kommunale Strukturen zu nutzen. Die Ausführungsvorschrift BuT habe eine gute Unterstützung für die Umsetzung in Berlin geleistet. Die Beantragung über die Jobcenter als einheitliche Ansprechpartner wird als kundenfreundlich beurteilt. In wesentlichen Teilen ist die Umsetzung des BuT in Berlin gelungen. 9) Welche Verfahrensverbesserungen zur Erleichterung der Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen des BuT plant der Senat? Der Bundesrat hat am 22. März 2013 dem Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze zugestimmt. Mit Wirkung zum 01. August 2013 treten damit zahlreiche Änderungen der in den Leistungsgesetzen maßgeblichen BuT 6

7 Vorschriften in Kraft. Die an der Umsetzung des BuT beteiligten Senatsverwaltungen werden die Umsetzungsmöglichkeiten im Land Berlin - insbesondere im Interesse der Leistungsberechtigten prüfen und zum 01. August 2013 umsetzen. 10) Welche Regeln gelten für die zukünftig notwendige Spitzabrechnung der BuT Leistungen mit dem Bund und sind in diesem Zusammenhang Verfahrensvereinheitlichungen mit anderen Bundesländern vorgesehen? Das Abrechnungsverfahren ab dem Jahr 2013 ist in 46 SGB II bundeseinheitlich geregelt und wird durch eine Rechtsverordnung des Bundes ergänzt werden. Nachdem die Länder dem Bund zum 31. März 2013 die Ist Ausgaben für die BuT Leistungen im Rechtskreis des SGB II sowie des 6b BKGG gemeldet haben, errechnet dieser die rückwirkend ab geltende Beteiligungsquote für die BuT Leistungen. Um diese Beteiligungsquote wird die nach 46 Abs. 5 SGB II festgeschriebene Beteiligungsquote für die Kosten der Unterkunft im SGB II erhöht. Insofern handelt es sich auch ab dem Jahr 2013 um keine direkte Spitzabrechnung der BuT Leistungen mit dem Bund, sondern unverändert sind die Grundlage für eine Erstattung die Ausgaben für Bildung und Teilhabe für die Rechtskreise SGB II und 6b BKGG und die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II. 11) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Bearbeitungsdauer bei der Beantragung des berlinpass BuT bzw. bei dessen Verlängerung? Der Senat geht davon aus, dass zusammen mit der Bewilligung der Leistungen dem Grunde nach der berlinpass - BuT zeitnah an die Leistungsberechtigten ausgegeben bzw. übersandt wird. Weitere Erkenntnisse hierüber liegen dem Senat nicht vor. 12) Warum kann der berlinpass BuT nur dreimal verlängert werden und muss danach vollständig neu beantragt werden mit den entsprechend langen Verfahrensdauern? Bei dem berlinpass - BuT handelt es sich um eine checkkarten große Pappkarte, auf welcher neben der dreimaligen Verlängerung auch die persönlichen Daten des Leistungsberechtigten, ein Passbild und ggf. der Hologrammaufkleber für die Schülerbeförderung unterzubringen sind. Da ein weiterer Platz für notwendige Verlängerungen nicht vorhanden ist, wird bei einer Weiterbewilligung der beantragten Leistung nach dem dritten Mal ein neuer berlinpass - BuT ausgestellt. 13) Warum kann der berlinpass BuT nicht wie der berlinpass für Erwachsene bei den bezirklichen Bürgerämtern beantragt werden bzw. was wäre dafür notwendig? Der berlinpass- BuT kann von den Leistungsberechtigten nicht gesondert beantragt werden. Er ist integraler Bestandteil der Bewilligung der Leistungen dem Grunde nach und daher grundsätzlich zusammen mit der Bewilligung der Leistung durch die zuständigen Leistungsstellen auszugeben. Die Ausstellung des berlinpass- BuT durch die Bürgerämter würde für die Leistungsberechtigten einen zusätzlichen Weg bedeuten und führt damit nach Ansicht des Senats nicht zu einer Verfahrenserleichterung. 14)Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Laufzeiten des berlinpass BuT zu verlängern und an den Schuljahres-Rhythmus anzupassen? Eine Anpassung der Laufzeiten des berlinpass-but an die Schuljahre ist nach Ansicht des Senats rechtlich nicht zulässig, weil sich die Dauer der Laufzeit des berlinpass-but immer nach der Dauer der Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe richtet. Der Bewilligungszeitraum für die Leistungen für Bildung und Teilhabe wiederum entspricht - 7

8 wegen der notwendigen Feststellung der Hilfebedürftigkeit - grundsätzlich dem Bewilligungszeitraum der Leistungen zum Lebensunterhalt (Regelbewilligung). Im Rechtskreis des SGB II ist die Dauer der Bewilligung nach 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II in der Regel auf ein ½ Jahr begrenzt und beginnt immer zum ersten des Monats, in dem die leistungsberechtigten Personen einen Antrag gestellt haben. An diesem Regelbewilligungszeitraum richtet sich auch der Zeitraum der Bewilligung der BuT Leistungen aus. Mario C z a j a Senator für Gesundheit und Soziales 8

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0)

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0) Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0)28-2447 carola.kohlfaerber@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin, den 11. Juni 2018 III A 23 9(0)

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin, den 11. Juni 2018 III A 23 9(0) Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin, den 11. Juni 2018 III A 23 9(0)28-2447 carola.kohlfaerber@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des

Mehr

Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach den Gesetzesgrundlagen im SGB II, SGB XII und BKGG Darstellung der unterschiedlichen praktischen Umsetzung nach den einzelnen Gesetzen A. Gesetzesgrundlagen

Mehr

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab Der Landrat Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab 01.04.2011 1. Allgemeines Für die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2015 und 2016

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2015 und 2016 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/351 7. Wahlperiode 31.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2015 und 2016

Mehr

Bildung und Teilhabe. Umsetzung in Remscheid. Stadt Remscheid 06. April Mittwoch, 6. April 2011

Bildung und Teilhabe. Umsetzung in Remscheid. Stadt Remscheid 06. April Mittwoch, 6. April 2011 Bildung und Teilhabe Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des zweiten und zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Bundesgesetzblatt vom 29.03.2011) Umsetzung in Remscheid Stadt Remscheid

Mehr

0005, 0005 A, 0005 B, 0005 C, 0005 D, 0005 E, 0005 F

0005, 0005 A, 0005 B, 0005 C, 0005 D, 0005 E, 0005 F Berlin, den 12. September II G-HB 1920-2/2012 Tel.: 90 20 (920) App. 30 52 E-Mail: Britta.Rademacher@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2322 7. Wahlperiode 31.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket Bildungs- und Teilhabepaket Informationen für den Jugendhilfeausschuss am 2. Mai 2011 Jugend- und Sozialamt Fachbereich Grundsatz Soziales Eschersheimer Landstraße 241-249, 60320 Frankfurt am Main Rechtliche

Mehr

Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Leistungen zur Bildung und Teilhabe Leistungen zur Bildung und Teilhabe Stand: 28.01.2015 Datum, Ort, Verfasser 7 verschiedene Einzelleistungen ( 28 SGB II) eintägige Schul- oder Kitaausflüge mehrtägige Klassen- oder Kitafahrten persönlicher

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales (Telefon):

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales (Telefon): Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 12.11.2013 und Soziales (Telefon): 9028 2936 II A 24 frank.bielicke@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen (Chemnitzpass-Richtlinie)

Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen (Chemnitzpass-Richtlinie) Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen 1 Grundsatz 2 Berechtigte 3 Gegenstand und Umfang der Leistung 4 Verwaltungsverfahren und Zuständigkeit 5 Datenverarbeitung,

Mehr

JobCenter Friedrichshain- Kreuzberg

JobCenter Friedrichshain- Kreuzberg Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket? Lernförderung - Für nachweislich erforderliche Förderung - Sonderbedarf auf Antrag Schulbasispaket - zweigeteilt (70 Euro zum Schulbeginn; 30 Euro 2.Halbjahr)

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über. den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über. den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine

Mehr

Herzlich Willkommen. Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus

Herzlich Willkommen. Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus Herzlich Willkommen Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus Warum Bildungs- und Teilhabeleistungen? Urteil: Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 Inhalt: Regelbedarfe sind nach dem

Mehr

Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) Abteilungsleiterin 2, Landkreis Dachau im April 2011 Stellvertr. Geschäftsführerin Jobcenter Dachau Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites

Mehr

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel. Anlage 3

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel. Anlage 3 Das Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel Anlage 3 Leistungen für Bildung und Teilhabe Leistungsumfang (in 28 SGB II) Ausflüge und Klassenfahrten auch in Kitas Schulausstattung Ergänzende Lernförderung Schülerbeförderung

Mehr

Verwaltungsanweisung zu 28/29 SGB II

Verwaltungsanweisung zu 28/29 SGB II Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Freie Hansestadt Bremen Verwaltungsanweisung zu 28/29 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe 1. Allgemeine Hinweise Das Paket Bildung und Teilhabe

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen

Mehr

Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14

Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14 Drucksache 17 / 12 078 Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 15. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013) und Antwort Kinderarmut in Berlin

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Umsetzung und Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2014 bis 2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Umsetzung und Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2014 bis 2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3955 6. Wahlperiode 04.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung und Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes

Mehr

2. Wer gewährt die Leistungen, wo sind die Anträge zu stellen?

2. Wer gewährt die Leistungen, wo sind die Anträge zu stellen? Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld 2) und SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) sowie Wohngeld und Kinderzuschlag

Mehr

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe. - Ein Überblick

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe. - Ein Überblick 1 Die Leistungen für Bildung und Teilhabe - Ein Überblick 16.05.2012 Angela Prodan Bayouma-Haus a.prodan@awo-spree spree-wuhle.de LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Mehr

Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-but für geflüchtete Kinder und Jugendliche im laufenden Asylverfahren

Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-but für geflüchtete Kinder und Jugendliche im laufenden Asylverfahren Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-but für geflüchtete Kinder und Jugendliche im laufenden Asylverfahren Stand: 01.09.2016 Um Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Mehr

Abteilung Arbeit und Soziales Ausschuss für Arbeit und Soziales

Abteilung Arbeit und Soziales Ausschuss für Arbeit und Soziales Der Landrat öffentliche Mitteilungsvorlage Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr. Abteilung Arbeit und Soziales 30.05.2011 3044 Beratungsfolge Ausschuss für Arbeit und Soziales 09.06.2011 voraussichtlicher

Mehr

Zwei Jahre Bildungspaket

Zwei Jahre Bildungspaket Zwei Jahre Bildungspaket Kenntnis, Inanspruchnahme und Bewertung Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2013 des ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Auftrag des Bundesministeriums

Mehr

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht 46 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesrecht Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung

Mehr

Stadt Augsburg Amt für Soziale Leistungen SG 3.3

Stadt Augsburg Amt für Soziale Leistungen SG 3.3 Stadt Augsburg 02.08.2011 Amt für Soziale Leistungen SG 3.3 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl I 2011, Seite

Mehr

Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen (Chemnitzpass-Richtlinie)

Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen (Chemnitzpass-Richtlinie) Stadt 50.200 Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen 1 Grundsatz 2 Berechtigte 3 Gegenstand und Umfang der Leistung 4 Verwaltungsverfahren und Zuständigkeit 5 Datenerhebung

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Eingangsstempel 28 SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) 34 SGB XII ( Sozialhilfeberechtigte) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Füllen Sie

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Eingangsstempel 28 SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) 6b BKGG in Verbindung mit 28 SGB II (Kinderzuschlagsberechtigte und Wohngeldberechtigte

Mehr

Abgestimmtes Grobkonzept zur Umsetzung. des Bildungs- und Teilhabepakets (B-T-P) in Bremerhaven. - Endfassung; Stand: 22.

Abgestimmtes Grobkonzept zur Umsetzung. des Bildungs- und Teilhabepakets (B-T-P) in Bremerhaven. - Endfassung; Stand: 22. Abgestimmtes Grobkonzept zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (B-T-P) in Bremerhaven - Endfassung; Stand: 22. März 2011 - Organisation / Zuständigkeiten => Prinzip: zwei Behörden als Leistungsstellen

Mehr

der Abgeordneten Sabine Bangert und Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE)

der Abgeordneten Sabine Bangert und Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) Drucksache 17 / 10 030 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert und Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 30. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember

Mehr

Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-but für geflüchtete Kinder und Jugendliche mit oder ohne gültige Aufenthaltsgestattung

Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-but für geflüchtete Kinder und Jugendliche mit oder ohne gültige Aufenthaltsgestattung Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-but für geflüchtete Kinder und Jugendliche mit oder ohne gültige Aufenthaltsgestattung Um Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Mehr

Fragen über Lernmittel, die nur von oder in Verbindung mit den Bezirken beantwortet werden können (Nachlieferung)

Fragen über Lernmittel, die nur von oder in Verbindung mit den Bezirken beantwortet werden können (Nachlieferung) Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 18. Dezember 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 6046 - I D 1.2 - E-Mail: roger.gapp@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den

Mehr

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe Wohin können Sie sich wenden? Zuständig für die Antragstellung und die Gewährung der Leistung ist: Landratsamt Tübingen Wilhelm-Keil-Straße 50 72072 Tübingen den Nachweis der Berechtigung (z. B. Bescheid

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2012. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

Drucksachen-Nr. 48/2012. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2012 Version Datum 26.04.2012 Blatt Zuständiges Dezernat/Amt: 52 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Inhalt: Beratungsfolge:

Mehr

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat März 2015

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat März 2015 Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat März 2015 Fakten zum Arbeitsmarktreport 11.000.000 Veränderung passiver Leistung SGBII 2014/2015 Jahresvergleich Jan-Feb 10.000.000 9.000.000 8.000.000

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Sozialreferat

Seite Landeshauptstadt München Sozialreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Sozialreferat Brigitte Meier Sozialreferentin Herrn Stadtrat Karl Richter BIA Über Rathaus-Post 14.10.2013 Bildungs- und Teilhabepaket in München Kosten, Zahlen,

Mehr

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat Februar 2013

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat Februar 2013 Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat Februar 2013 Fakten zum Arbeitsmarktreport 6.000.000 Veränderung passiver Leistung SGBII 2012/2013 Jahresvergleich Jan 5.000.000 4.000.000 3.000.000

Mehr

Bewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben

Bewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben In vier Schritten zu deinen Librileo Bücherboxen: Antrag ausfüllen Bitte fülle den Antrag vollständig aus. Bewilligungsbescheid Bitte füge eine Kopie deines aktuellen Bewilligungsbescheids hinzu. Antrag

Mehr

vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort

vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort Drucksache 16 / 15 461 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Margrit Barth (Die Linke) vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort Kinderarmut

Mehr

4. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 27. Februar 2012

4. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 27. Februar 2012 Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 12. März 2012 Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten BKRW 2 Telefon: 90228 389 E-Mail: margitta.leese@kultur.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses

Mehr

Franz-Josef Sauer (BA) Das neue Bildungs- und Teilhabepaket. Fachtagung Paritätischer Wohlfahrtsverband

Franz-Josef Sauer (BA) Das neue Bildungs- und Teilhabepaket. Fachtagung Paritätischer Wohlfahrtsverband Franz-Josef Sauer (BA) Das neue Bildungs- und Teilhabepaket Fachtagung Paritätischer Wohlfahrtsverband Agenda 1. Zentraler Rahmen Zeitplan Gesetzgebungsverfahren Einordnung des Bildungs- und Teilhabepaketes

Mehr

Verwaltungsanweisung zu 34/34a SGB XII

Verwaltungsanweisung zu 34/34a SGB XII Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Freie Hansestadt Bremen Verwaltungsanweisung zu 34/34a SGB XII Bedarfe für Bildung und Teilhabe 1. Allgemeine Hinweise Das Gesetz zur Änderung des

Mehr

Herzlich willkommen zur Information über das Bildungs- und Teilhabepaket!

Herzlich willkommen zur Information über das Bildungs- und Teilhabepaket! Herzlich willkommen zur Information über das Bildungs- und Teilhabepaket! Stand 29.06.2011 1 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010 Der die Menschenwürde achtende Sozialstaat muss nachrangig

Mehr

DER LANDRAT Paderborn, den

DER LANDRAT Paderborn, den DER LANDRAT Paderborn, den 29.06.2011 Drucksachennummer (DS-Nr.): 15.0381 Mitteilungsvorlage öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Sozial- und Gesundheitsausschuss 13.07.2011 Finanzbericht 2011 des

Mehr

Untervermietung von berlinovo Appartements an das Landesamt für Gesundheit und Soziales durch die Firma BerlinLux GmbH

Untervermietung von berlinovo Appartements an das Landesamt für Gesundheit und Soziales durch die Firma BerlinLux GmbH Senatsverwaltung für Berlin, den 30. März 2016 Gesundheit und Soziales/ 9(0)229-3463 Landesamt für Gesundheit und Soziales E-Mail: gabriele.ruelk-berse@lageso.berlin.de II D Ref An den Vorsitzenden des

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4882 21. Wahlperiode 21.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 15.06.16 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf

Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf Mitmachen eröffnet Chancen! Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket und Umsetzung im Landkreis Marburg-Biedenkopf 2 Organisation und Struktur Bildung und Teilhabe

Mehr

Allgemeines. Zuständigkeiten im Landkreis Böblingen

Allgemeines. Zuständigkeiten im Landkreis Böblingen 1 Allgemeines Am 25.2.2011 hat der Bundesgesetzgeber das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII beschlossen, das zum 1.4.2011 und rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode 03.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Schulfahrten ( 28 Abs. 2 SGB II / 34 Abs. 2 SGB XII) Schulbedarfspaket ( 28 Abs. 3 SGB II / 34 Abs. 3 SGB XII)

Schulfahrten ( 28 Abs. 2 SGB II / 34 Abs. 2 SGB XII) Schulbedarfspaket ( 28 Abs. 3 SGB II / 34 Abs. 3 SGB XII) Das Bildungspaket ist ein zentraler Punkt der Hartz IV Reform 2011. Im neuen 28 SGB II sowie parallel im 34 SGB XII werden Kindern aus Hartz IV Familien und aus Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag

Mehr

Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-but. für Kinder und Jugendliche mit gültiger Aufenthaltsgestattung ( Flüchtlingskinder )

Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-but. für Kinder und Jugendliche mit gültiger Aufenthaltsgestattung ( Flüchtlingskinder ) Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-but für Kinder und Jugendliche mit gültiger Aufenthaltsgestattung ( Flüchtlingskinder ) Ab dem Schuljahr 2015/16 ist das Verfahren neu geregelt,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 19/4303 19. Wahlperiode 13.09.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven Lehmann, Annalena Baerbock, Katja Dörner, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr.

Mehr

Die Umsetzung des BuT-Pakets in der Stadt Nürnberg

Die Umsetzung des BuT-Pakets in der Stadt Nürnberg Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Die Umsetzung des BuT-Pakets in der Stadt Nürnberg Tagung 5 Jahre Leistungen für Bildung und Teilhabe Wirkungen und Nebenwirkungen 08.11.2016

Mehr

Verbesserung der personellen Ausstattung der Bezirke im Jahr Sitzung des Haupausschusses vom 6. November 2015

Verbesserung der personellen Ausstattung der Bezirke im Jahr Sitzung des Haupausschusses vom 6. November 2015 Senatsverwaltung für Finanzen IV A HB 5100 /016 Berlin, den 0. Juni 016 Tel.: 00-15 Juergen.Schlegel@senfin.berlin.de 00 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Geschäftsbereiche Arbeit und Soziales Bad Homburg v. d. Höhe, im Mai 2011

Geschäftsbereiche Arbeit und Soziales Bad Homburg v. d. Höhe, im Mai 2011 Geschäftsbereiche Arbeit und Soziales Bad Homburg v. d. Höhe, im Mai 2011 Infoblatt: Das Bildungs und Teilhabepaket für bedürftige Kinder Ab 2011 können Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Leistungen

Mehr

Bundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 250/15 27.05.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2015 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung

Mehr

Ansatz des laufenden Haushaltsjahres:

Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Senatsverwaltung für Bildung Berlin, den 18.3.2011 Wissenschaft und Forschung Telefon: 90227-5568 - III B 2 Ke - Fax: 90227-5031 Email: wolfgang.kerler@senbwf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses

Mehr

Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen

Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 24.07.2017 Arbeit und Soziales Tel.: 9028 (928) 1450 - II B 2 - E-Mail: kathrin.hohmann@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2012 und 2014

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2012 und 2014 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3045 6. Wahlperiode 21.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2012 und

Mehr

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja Nein z.b.

Mehr

Bundesrat Drucksache 268/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 268/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 268/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2016 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 18. Wahlperiode Drucksache 18/0476 26.07.2017 Mitteilung zur Kenntnisnahme Respekt des Landes Berlin für Regimeopfer der ehemaligen DDR Drucksachen 18/0058 und 18/0258 Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode

Mehr

Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 24. Oktober 2013 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1431 - II C 71 - E-Mail: maik.zinn@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den

Mehr

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 268/16 (neu) 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

Mehr

Das Bildungspaket - neu geregelte Leistungen für Bildung und Teilhabe

Das Bildungspaket - neu geregelte Leistungen für Bildung und Teilhabe Das Bildungspaket - neu geregelte Leistungen für Bildung und Teilhabe Im Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches

Mehr

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II Richtlinien für das Jobcenter Landkreis Göppingen

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II Richtlinien für das Jobcenter Landkreis Göppingen Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II Richtlinien für das Jobcenter Landkreis Göppingen Die Leistungen nach 28 Abs. 2-7 erweitern den Bedarf zum Lebensunterhalt neben ALG II, Sozialgeld und

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

Mehr

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 07.01.2019 Bearbeitet von: Frau Borrmann Tel.: 361 8383 Lfd. Nr. 276/19 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6886 22. 01. 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen

Mehr

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Evaluation der Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Evaluation der Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Evaluation der Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (KGSt-Gutachten) 1 Tagesordnung I Begrüßung II Ergebnisbericht III Diskussion & Feedback 2 Beschluss des Senats vom 2.

Mehr

Bundesrat Drucksache 232/14. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 232/14. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 232/14 28.05.14 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der

Mehr

Kleine Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) Kosten der Hartz-IV-Verwaltung in Berlin

Kleine Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) Kosten der Hartz-IV-Verwaltung in Berlin Drucksache 17 / 12 995 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 13. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2013) und Antwort Kosten

Mehr

Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres:

Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 17. September 2013 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1416 - II C 4 - E-Mail: ines.borchard@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII

Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII (in Kraft seit 01.01.2011 mit Neuregelung zur Verwaltungsvereinfachung ab ) Bildungs- und Teilhabepaket Leistungsberechtigte: Empfänger von SGB II-Leistungen

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB 1330 5/2009 Telefon: 920-2331 Fax: 920-2621 Lothar.Spruch@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über 1875 den Präsidenten

Mehr

Wesentliche Änderungen:

Wesentliche Änderungen: Wesentliche Änderungen 5 Wesentliche Änderungen: Fassung vom 31.01.2005 Kapitel 1 Absätze 5 und 6 eingefügt: Vorrang der Leistungen Wohngeld und Kinderzuschlag Gesetzestext 5 5 Verhältnis zu anderen Leistungen

Mehr

vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017)

vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017) Drucksache 18 / 12 591 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017)

Mehr

Erfahrungen mit dem Bildungsund Teilhabepaket

Erfahrungen mit dem Bildungsund Teilhabepaket Erfahrungen mit dem Bildungsund Teilhabepaket Heinz Hilgers Präsident Deutscher Kinderschutzbund Vortrag bei der Evangelischen Akademie Meißen am 11. Juni 2012 In Meißen Kinder und Senioren im Leistungsbezug

Mehr

An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen

An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 06.08.2016 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) 1442 - II B 25 - E-Mail: karin.rietz@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den IV D 12(V) /014 (920) 2051

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den IV D 12(V) /014 (920) 2051 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 14.11.2017 IV D 12(V) 0480-0422/014 (920) 2051 IVD1@senfin.berlin.de An den Vorsitzende/n des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von

Mehr

VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER)

VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER) VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER) Vereinbarung gemäß 44 b Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) über die Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung

Mehr

zunächst einmal ganz herzlichen Dank an die Stadt Nürnberg und hier insbesondere an Frau Käppel

zunächst einmal ganz herzlichen Dank an die Stadt Nürnberg und hier insbesondere an Frau Käppel 1 Fünf Jahre Bildung und Teilhabe; Tagung in Nürnberg am 08.11.2016 Umsetzung des Bildungspaketes in Düsseldorf Vorstellung Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal ganz herzlichen Dank an die Stadt

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Ich/Wir beziehen folgende Leistungen bzw. habe/n diese beantragt: Wohngeld

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4448 19. Wahlperiode 03.11.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) vom 26.10.09 und Antwort des Senats Betr.: Mehr

Mehr

Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den Arbeit und Soziales (Telefon) 030/ ( )

Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den Arbeit und Soziales (Telefon) 030/ ( ) Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 15.09.2017 Arbeit und Soziales (Telefon) 030/ 90 28-1439 II A 11 (EMail) lutz.rieger@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Integration,

Mehr

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 23. Januar 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5269 - III B 11 - E-Mail: jens.winter@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Eltern in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Eltern in Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/113 7. Wahlperiode 08.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Eltern in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Persönliches Budget. Drucksache 18 / Wahlperiode

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Persönliches Budget. Drucksache 18 / Wahlperiode Drucksache 18 / 11 486 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Persönliches

Mehr

berlinpass verlängern

berlinpass verlängern berlinpass verlängern Mit dem berlinpass können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:? Busse

Mehr

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 01.04.2016 Bearbeitet von: Wilfried Wojke Tel.: 361 6658 Anna-Marie Jäger Tel.: 361 6658 Lfd. Nr. 68/16 Vorlage für die Sitzung

Mehr

Bun d esrat Drucksache 83/18. Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein

Bun d esrat Drucksache 83/18. Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein Bun d esrat Drucksache 83/18 14.03.18 Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Zwölften Buches

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9072 21. Wahlperiode 19.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 11.05.17 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW)

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6636 28.08.2014 Gesetzentwurf der Landesregierung Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für

Mehr

Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten

Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten Berichtsmonat März 2019 Fakten zum Arbeitsmarktreport Veränderung passiver Leistungen SGB II 2018/2019 8.000.000 7.000.000-2,7% 6.000.000 5.000.000-5,0% 4.000.000

Mehr