BERICHT. zu TOP 14: Bericht des Diakonischen Werkes Württemberg zum Projekt Inklusion - Bericht des Oberkirchenrats

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1 BERICHT in der Sitzung der 14. Landessynode am 15. März 2013 zu TOP 14: Bericht des Diakonischen Werkes Württemberg zum Projekt Inklusion - Bericht des Oberkirchenrats Sehr geehrte Synodale, im Folgenden stelle ich Ihnen Zielsetzungen, aktuellen Stand und Perspektiven des Projekts Inklusion des Diakonischen Werkes Württemberg vor. Auf grundsätzliche Überlegungen zum Verständnis von Inklusion und zu den Herausforderungen der UN-Behindertenrechts-Konvention werde ich nur kurz eingehen. Dazu wurde hier vor einem Jahr der Synode ein Bericht gegeben (Bericht in der Sitzung der 14. Landessynode am 9. März 2012 zu TOP 16: Miteinander Kirche sein Inklusion als Herausforderung für die Gemeinde). Die Herausforderungen durch die UN-Behindertenrechtskonvention Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention) hat Inklusion als zentrale gesellschaftliche Aufgabe herausgestellt. Die Konvention wurde 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Sie formuliert keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen. Sie fordert jedoch, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Rechte haben und insbesondere ein gleiches Recht auf Teilhabe wie alle andern auch. Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt einen Wechsel der Perspektive: Menschen mit Behinderungen sind nicht länger Hilfeempfänger, sondern Menschen mit dem gleichen Recht auf Selbstbestimmung. Dazu gehört, dass sie frei wählen können, wo und wie sie wohnen und arbeiten wollen. Vor allem aber geht es darum, dass Menschen mit Behinderungen an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden. Inklusion meint Partizipation: Nicht für sie etwas tun, sondern mit ihnen ein barrierefreies Zusammenleben gestalten. Insbesondere stehen hier diakonische Behindertenhilfe-Einrichtungen und Jugendhilfe- Einrichtungen vor der Aufgabe, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch geeignete Assistenzkonzepte und neue Wohnformen zu unterstützen. Kommunen und Kirchengemeinden sind aufgefordert, Prozesse der Inklusion vor Ort zu befördern. Die 11. Synode der EKD hat am 10.November 2010 Beschlüsse zu Inklusion und Gemeindearbeit gefasst und bittet darin unter anderem die Gemeinden, Einrichtungen und Werke, sich bei den örtlichen Teilhabeplanungen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen auf kommunaler Ebene einzubringen. Viele Menschen haben zwar Beeinträchtigungen, aber diese werden oft erst durch die Umwelt und ihre Reaktionen zu Behinderungen. Die Behindertenrechtskonvention lenkt in Artikel 1 darauf den Blick: Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche,

2 zu TOP 14: Bericht des Diakonischen Werkes Württemberg zum Projekt Inklusion Seite 2/5 seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in der Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Barrieren gibt es nicht nur auf Straßen und in Gebäuden, sondern auch in unseren Köpfen und den Bildern, die wir voneinander haben. Diese gilt es zu überwinden. Auf diesem Hintergrund hat das Diakonische Werk Württemberg das Projekt Inklusion auf dem Weg zu einer inklusionsorientierten Arbeit in der Diakonie Württemberg initiiert. Inklusion zu verwirklichen, ist nicht nur eine Forderung der Behindertenrechtskonvention. Es ist ein ureigenes biblisches Anliegen, um der Würde jedes Menschen als Ebenbild Gottes gerecht zu werden. Rahmen und Zielsetzungen des Projektes Inklusion Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt, von Oktober 2012 bis September 2015, mit Option eines Anschlussprojektes zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Projektergebnisse. Es wird von der Landeskirche, der Paul-Lechler-Stiftung und aus Eigenmitteln des Diakonischen Werkes Württemberg finanziert. Ich möchte an dieser Stelle der Landeskirche und der Landessynode sehr herzlich für die ideelle und finanzielle Unterstützung danken. Ein besonderer Dank gilt dem Ausschuss für Diakonie, der das Projekt mit auf den Weg gebracht hat und weiterhin begleitet. Ziel des Projektes ist es, Grundlagen für eine inklusionsorientierte diakonische Arbeit zu schaffen. Leitlinien und Handlungsempfehlungen für Kirche und ihre Diakonie, für diakonische Einrichtungen und Kirchengemeinden werden erarbeitet. Praxisentwicklungen werden gefördert und begleitet. Das Projekt wurde vom Verbandsrat des Diakonischen Werkes Württemberg am beschlossen. An der strategischen Ausrichtung des Projektes sind Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Abteilungen, Fachverbänden und der Landeskirche sowie ein Vertreter des Diakonischen Werks Baden, das ebenfalls ein Inklusionsprojekt durchführt, beteiligt. Das Projekt ist in vier Teilprojekte gegliedert und wird von Wolfram Keppler als Projektmanager koordiniert. Die strategische Projektleitung liegt bei Frau Kirchenrätin Heike Baehrens. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet von Prof. Dr. Paul-Stephan Roß von der Dualen Hochschule Baden- Württemberg. Folgende Einzelziele werden angestrebt: Die in den unterschiedlichen Handlungsfeldern laufenden Prozesse zum strategischen Ziel Inklusion sind so aufeinander bezogen, dass ein gemeinsamer Entwicklungsprozess sichtbar wird und neue Formen der abteilungs- und fachverbandsübergreifenden Zusammenarbeit entstehen. Ein theologisch begründetes Verständnis von Inklusion ist im Bereich des DWW diskutiert und in wesentlichen Zügen formuliert und vermittelt. Fachliche Weiterentwicklungen in den Handlungsfeldern sind angestoßen, wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Strukturen und Konzepte inklusiver Bildung und Erziehung sowie Elemente einer inklusiven Gemeindekultur sind entwickelt und erprobt. Konzepte zu einer sozialräumlichen Vernetzung von diakonischen Einrichtungen, Diensten und Kirchengemeinden im Gemeinwesen sind inklusionsorientiert weiterentwickelt und erprobt. Sozialpolitische Forderungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention seitens der Diakonie sind formuliert und werden in die gesellschaftspolitische Debatte eingebracht. Zur breiten Verankerung des Projekts in der Landeskirche und ihrer Diakonie werden Veranstaltungen und Workshops unter Beteiligung von Menschen mit und ohne Behinderung aus Diensten, Einrichtungen, Kirchengemeinden und Sozialräumen durchgeführt. Sie dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der verschiedenen Akteure. Das Projekt ist angesichts der Komplexität der Thematik in vier Teilprojekte gegliedert, die eng vernetzt arbeiten. Ich gebe dazu einen kurzen Überblick.

3 zu TOP 14: Bericht des Diakonischen Werkes Württemberg zum Projekt Inklusion Seite 3/5 Teilprojekt 1: Theologische und sozialwissenschaftliche Reflexion der Grundlagen und des Verständnisses von Inklusion Biblisch-theologische Begründungszusammenhänge für Inklusion im Zusammenhang und auf dem Hintergrund des gesellschaftlichen Diskurses darstellen. Einen Inklusions-Begriff entwickeln, der Bezug nimmt auf theologische Wurzeln und die Praxis in kirchlich-diakonischen Handlungsfeldern mit einbezieht. Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die Arbeit in Kirche und ihrer Diakonie formulieren. Damit die theologische Fundierung für die diakonische Praxis Orientierung bieten kann, will das Teilprojekt 1 vier Dinge leisten: Erstens geht es um eine differenzierte Auseinandersetzung und Bewertung gesellschaftlicher Entwicklungen. Welche exkludierenden Tendenzen lassen sich beobachten? An welchen Stellen ist ein Mehr an Teilhabe realisierbar und was macht die Qualität der Teilhabe aus? Zweitens ist eine konstruktiv-kritische Beschäftigung mit der eigenen Geschichte erforderlich, um zu verstehen warum der Fürsorgegedanke zu oft zu Bevormundung führte und warum Gemeinden nicht selten und ungewollt als exklusiv erlebt werden. Drittens geht es um eine vom christlichen Menschenbild ausgehende ethische Reflexion. Dabei spielen sowohl individualethische Aspekte als auch sozialethische Fragen eine zentrale Rolle. Wie etwa muss das für die Inklusionsdebatte wichtige Motiv der Selbstbestimmung christlich interpretiert werden? Viertens geht es darum, Prozesse theologischer Reflexion auf allen Ebenen anzuregen. Dies beinhaltet eine einfache und anschauliche Sprache. Biblische Geschichten, insbesondere aus den Evangelien zeigen sehr konkret, auf welche Grundhaltung es ankommt, damit möglichst viel Teilhabe geschieht. Nicht zuletzt wird deshalb in den Fachverbänden, bei diakonischen Trägern, in Gemeinden und Kirchenbezirken, aber auch auf Tagungen und Veranstaltungen das theologische Gespräch gesucht. Teilprojekt 2: Förderung einer inklusiven Gemeinde- und Gemeinwesen-Kultur Kirchengemeinden für unterschiedliche Gaben und Grenzen sensibilisieren und den Umgang mit Vielfalt einüben. Die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen in den Gemeinden befördern. Die Mitwirkung von Kirchengemeinden in lokalen Netzwerken und bei kommunalen Teilhabeplanungen unterstützen. Erstellung einer Handreichung für Kirchengemeinden, Kirchenbezirke, kirchliche Werke und diakonische Einrichtungen in Zusammenarbeit mit den anderen Teilprojekten. Derzeit wird eine Erhebung vorbereitet, um einen Überblick zu bekommen, welche Inklusionsprozesse in Kirchengemeinden stattfinden und welche Erfahrungen damit gemacht werden. Diese werden auf gelingende Faktoren und auftretende Hindernisse hin analysiert, beispielhafte Modelle werden ausgewertet und kommuniziert. Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen werden Begleitung und Unterstützung bei inklusionsorientierten Prozessen im Sozialraum angeboten. Dabei sind neben Menschen mit Behinderungen auch andere von Ausgrenzung betroffene Menschen im Blick, die arm, alt, psychisch krank, erwerbslos oder zugewandert sind und oft keinen Zugang zur Gemeinde haben. Kirchengemeinden sollen dabei nicht überfordert werden. Chancen und Grenzen von Inklusion werden aufgezeigt. Die Aufgabe besteht darin, den Umgang mit Verschiedenheit einzuüben. Um Unsicherheiten und Berührungsängste abzubauen ist es wichtig, Räume für Begegnungen zu schaffen. Kontakte zu anderen Landeskirchen und Diakonischen Werken über deren Konzeptionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind aufgenommen. Der Austausch dazu ist lohnend.

4 zu TOP 14: Bericht des Diakonischen Werkes Württemberg zum Projekt Inklusion Seite 4/5 Teilprojekt 3: Leben, arbeiten, wohnen im Ort Menschen mit Behinderung zur Selbst- und Mitbestimmung befähigen. Die HEP-Ausbildung im Sinne des Empowerments und der Sozialraumorientierung weiterentwickeln. Wissen, Erkenntnisse und Kompetenzen zur Schaffung neuer, inklusionsorientierter Wohnformen und zur Entwicklung angemessener Unterstützungs- und Assistenzleistungen unseren Mitglieder bereitstellen. Konkrete Handlungsempfehlungen und politische Forderungen zur Anpassung der Rahmenbedingungen für neue Wohnformen formulieren. Die Angebote der Eingliederungshilfe sind an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen und psychischer Erkrankung auszurichten, ihr Wunsch- und Wahlrecht ist zu berücksichtigen. Die künftige Entwicklung der Angebote wird die Vernetzung allgemeiner und spezialisierter Angebote beinhalten. Dies ist ein längerfristiger und anspruchsvoller Prozess, der eine Doppelstrategie erfordert, d.h. die Weiterentwicklung von bestehenden und den Aufbau von neuen Strukturen und Angeboten. Rahmenbedingungen müssen hierfür geschaffen, Finanzierung und Refinanzierung gewährleistet sein. Teilprojekt 3 unterstützt eine inklusionsorientierte Konzeptionsentwicklung, die auch Kirchengemeinden und Nachbarschaften miteinbezieht. Umsetzungsschritte sind: - Die Durchführung von Fachtagen/Exkursionen und deren Dokumentation - Der Aufbau eines Daten- bzw. eines Informations- und Expertenpools - Die Kommunikation mit relevanten Akteuren - Das Setzen von Impulsen für die Praxis, ggf. die Begleitung einzelner Projekte vor Ort. Teilprojekt 4 : Inklusive Bildung und Erziehung Das Potenzial der Diakonie für das gelingende gemeinsame Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen wird gestärkt. Konzepte inklusiver Angebotsformen der Bildung und Erziehung werden entwickelt und sozialräumlich erprobt. Anforderungen an kommunale Infrastrukturentwicklung und regionale Bildungsplanung werden erarbeitet. Leitlinien einer diakonischen inklusionsorientierten Pädagogik werden beschrieben. Die zentrale Herausforderung beim Verfolgen dieser Ziele ist, eine Öffnung der Regelangebote zu erreichen und gleichzeitig die angemessene spezifische individuelle Förderung sicherzustellen. Im Teilprojekt haben sich in den ersten Monaten Schwerpunkte in drei Phasen der Bildung und Erziehung herauskristallisiert: Erstens wird im Bereich der Frühen Hilfen für Familien und der Familienbildung ein Fachkonzept erstellt, das inklusionsorientierte Angebotsformen konkretisiert. Im zweiten Schwerpunkt geht es darum, dem Einscheren in Sondersysteme im Vorschulalter entgegenzuwirken. Dazu sollen Konzepte (weiter-)entwickelt und erprobt werden, in denen Inklusion von verhaltensauffälligen Kindern durch die Kooperation von Kindertagesstätten und Kinder- und Jugendhilfe erreicht wird. Gegenstand des dritten Schwerpunkts ist das gelingende gemeinsame Aufwachsen im Schulalter. Im Zentrum steht insbesondere die Frage, wie im Sinne einer inklusionsorientierten Schulentwicklung sozial- und sonderpädagogische Förderung an Regelschulen umgesetzt werden kann. In allen drei Schwerpunkten erfolgt derzeit eine Bestandsaufnahme, um Herausforderungen und Entwicklungsbedarfe in der Diakonie Württemberg zu präzisieren. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, um Konzeptionen zu entwickeln und sozialräumlich zu erproben sowie Leitlinien zu formulieren.

5 zu TOP 14: Bericht des Diakonischen Werkes Württemberg zum Projekt Inklusion Seite 5/5 Die sozialpolitische Herausforderung für die Behindertenhilfe Nicht erst seit der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich die diakonischen Träger der Behindertenhilfe auf den Weg gemacht, die notwendigen Umbauprozesse zu gestalten. Mit dem früheren Projekt des Fachverbandes Behindertenhilfe unter dem Motto Vom Ort zum Leben zum Leben im Ort wurden bereits die zentralen Veränderungsprozesse angestoßen. Sowohl die Weiterentwicklung von bestehenden als auch der Aufbau von neuen Strukturen und Angebotsformen ist notwendig. Das macht deutlich: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Es handelt sich um einen längerfristig anzulegenden anspruchsvollen Prozess, der nur im Zusammenwirken vieler gelingen kann. Die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel und Förderprogramme ist erforderlich und auch die Refinanzierung neuer Angebotsformen muss gewährleistet sein. Für Umbau und Weiterentwicklung wurde ein investiver Förderbedarf des Landes von ca. 45 Millionen jährlich allein für vorhandene Immobilien im Bereich Tagesstruktur und Wohnen errechnet. Darüber hinaus sind Mittel für unterstützende Systeme, Sozialraumentwicklung und konzeptionelle Bildung erforderlich. Ein Abbau bewährter Fördermaßnahmen und fachlicher Standards muss im Interesse der Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Die Konversion von Komplexeinrichtungen kann nur gelingen, wenn Kommunen und Landkreise dieses gemeinsame Ziel finanziell und konzeptionell unterstützen und bspw. auch bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen. Darauf haben wir als Diakonie Baden-Württemberg und die Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in Stellungnahmen nachdrücklich hingewiesen. Wir werden als diakonische Kirche unseren Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts- Konvention leisten. Das Projekt des Diakonischen Werkes in Verbindung mit der Landeskirche ist dafür ein konkreter Schritt. Inklusion als Chance für Kirche und ihre Diakonie Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Aufgabe, der sich Kirche und ihre Diakonie stellen müssen, schon von ihrem eigenen Anspruch her. Inklusionsprozesse vor Ort beinhalten die große Chance, dass sich Einrichtungsdiakonie und Gemeindediakonie näher kommen und den diakonischen Auftrag gemeinsam und sozialraumorientiert gestalten. Klaus Dörner hat hier vom Diakonie-Kirchengemeinde-Mix gesprochen oder vom Bürger-Profi-Mix, den es künftig braucht, um den dritten Sozialraum der Nachbarschaft zu gestalten, sei es im Blick auf Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund. Wir freuen uns, dass die Landessynode am 5. Juli 2013 in Bad Mergentheim sich intensiv mit Chancen und Herausforderungen der Inklusion unter dem Thema Voll dabei Auf dem Weg zur inklusiven Gemeinde beschäftigen wird. Die davon ausgehenden Impulse werden wir im Rahmen des Projektes des Diakonischen Werkes weiterverfolgen. Aktuelle Informationen zum Projekt und Materialien für die Arbeit in Kirchengemeinden und Einrichtungen finden Sie unter: Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Kirchenrätin Heike Baehrens

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