Übersicht der verabschiedeten Durchführungsmaßnahmen nach der EU-Ökodesign-Richtlinie.

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1 Deutsche Energie-Agentur GmbH Übersicht der verabschiedeten Durchführungsmaßnahmen nach der EU-Ökodesign-Richtlinie , Berlin 1

2 Inhaltsübersicht. Ziele der europäischen Top-Runner-Strategie und Hintergrundinformationen zur EU-Ökodesign- Richtlinie. Übersicht über regulierte Produktgruppen. Steckbriefe der nach Ökodesign regulierten Produktgruppen. 2

3 Ziele der europäischen Top-Runner-Strategie. Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen durch das Zusammenwirken folgender, aufeinander abgestimmter Strategien: Definition von Mindestenergieeffizienzstandards für energieverbrauchsrelevante Produkte mit erheblichem Marktvolumen im europäischen Binnenmarkt. Gezielte Förderung der Marktdurchdringung energieeffizienter Produkte, z. B. durch die EU-Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Label). Kontinuierliche Erhöhung der Energieeffizienz durch die regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Anforderungen. Überprüfung der Zielerreichung durch Marktüberwachung, begleitende Studien und Monitoringmaßnahmen. 3

4 Hintergrundinformation Ökodesign-Richtlinie (I). Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) vom 21. Oktober 2009: Ziel ist es, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Die Ökodesign- Richtlinie ist Grundlage für Durchführungsmaßnahmen (DM) bzw. Verordnungen (VO) für einzelne Produktgruppen. In Deutschland wird die Richtlinie (RL) durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) vom und die EVPGV vom umgesetzt. VO legen verbindliche, produktgruppenspezifische Mindestanforderungen insbesondere an die Energieeffizienz fest ( Ökodesign-Anforderungen ). VO werden auf EU-Ebene beschlossen und gelten direkt in den Mitgliedsstaaten. Weitere Anforderungen betreffen u. a. die Produktinformation bzw. andere produktspezifische (Umwelt-)Eigenschaften. Weitere Informationen: 4

5 Hintergrundinformation Ökodesign-Richtlinie (II). Anforderungen an Produktgruppen, die gemäß EU- Ökodesign-Richtlinie reguliert werden können: Energieverbrauchsrelevante Produkte, d. h. energiebetriebene Produkte (z. B. Haushaltsgeräte) sowie Produkte, die selbst keine Energie verbrauchen, aber den Verbrauch beeinflussen (z. B. Fenster). Europaweites Marktvolumen von i. d. R. mindestens Stück/Jahr (in Produktgruppen). Produkte mit erheblicher Umweltauswirkung bzw. hohem Energieeinsparpotenzial. Produkte mit hohem Potenzial zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit (z. B. Schadstoffemission in Herstellung und Betrieb). Die nach der Ökodesign-Richtlinie behandelten Produktgruppen sind in Arbeitsplänen der EU-Kommission verankert. 5

6 Hintergrundinformation Ökodesign-Richtlinie (III). Anforderungen an die Produktgruppen sind so gestellt, dass die Funktionsweise der Produkte nicht beeinträchtigt wird, Sicherheit und Gesundheit nicht gefährdet werden, negative Umweltauswirkungen vermieden werden, die Kosten für das Produkt nicht unangemessen steigen (Lebenszykluskosten), keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs stattfindet, z. B. durch Hervorheben bestimmter Technologien, die nur von wenigen Herstellern eingesetzt werden können. 6

7 Verfahren auf EU-Ebene zur Verabschiedung der Ökodesign-Durchführungsmaßnahmen (DM). Studie Arbeitsplan Vorstudie Impact Assessment Vereinbarung Kenntnis Entwurf Arbeitsplan Arbeitsplan Arbeitsdokument Entwurf DM Europäische Kommission Finale DM EU-Parl. + Rat Konsultations- Forum Konsultations- Forum Inter-Service Consultation Reg.- Aussch. Zeit Mitgliedstaaten und Stakeholder werden während des gesamten Prozesses intensiv einbezogen und können Stellung beziehen. Die Entscheidung über die DM erfolgt durch die Mitgliedstaaten im Regelungsausschuss auf Vorschlag der EU-Kommission. Parlament und Rat der europäischen Union erhalten die DM zur Kenntnis und haben ein dreimonatiges Widerspruchsrecht. 7

8 Übersicht über regulierte Produktgruppen. 8

9 Umsetzungsstand Ökodesign-RL nach Produktgruppen (I). Insgesamt 51 Produktgruppen in aktuellen Arbeitsprogrammen der EU-Kommission: 42 Lose der EU Generaldirektion Energie (DG ENER). 8 Lose der EU Generaldirektion Unternehmen und Industrie (DG ENTR). 1 Los der Generaldirektion Umwelt (DG ENV) Lose 0-26 (ENER) und 1-6 (ENTR) im Regulierungsprozess bzw. abgeschlossen; für ENER Los 4 und Los 18 gibt es Prozesse zu freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie. 24 EU-Ökodesign-Verordnungen sind verabschiedet. 2 freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie sind in Kraft Für die Lose (ENER) sind Vorstudien ausgeschrieben oder in Bearbeitung. (Stand: Dezember 2014) 9

10 Übersicht Ökodesign-Produktgruppen DG ENER (I). Los Bezeichnung Status (05/2014) Verordnung Los 0 Einfache Set-Top-Boxen Verordnung (EG) 107/2009 Los 1 Heizungsanlagen und Kombiboiler (Gas/Öl/elektrisch) Verordnung (EU) 813/2013 Los 2 Warmwasserbereiter Verordnung (EU) 814/2013 Los 3 PC (Desktop/Laptop) & Computermonitore Verordnung (EU) 617/2013 Los 4 Bildgebende Geräte (u. a. Drucker, Kopierer) Entwurf freiwillige Selbstregulierung Los 5 Fernsehgeräte Verordnung (EG) 642/2009 Los 6 Bereitschafts- und Schein-aus-Verluste Verordnung (EG) 1275/2008 Los 7 Externe Netzteile Verordnung (EG) 278/2009 Los 8 Bürobeleuchtung Verordnung (EG) 245/2009 Los 9 Straßenbeleuchtung Verordnung (EG) 245/2009 Los 10 Klimatechnik, Kleinventilatoren, Lüftungen Verordnung (EU) 206/

11 Übersicht Ökodesign-Produktgruppen DG ENER (II). Los Bezeichnung Status (05/2014) Verordnung Los 11 Los 12 Elektromotoren Umlaufpumpen Ventilatoren Wasserpumpen Gewerbliche Kühl- & Tiefkühlgeräte Verordnung Verordnung Änderung VO Verordnung Verordnung Konsultationsforum (EU) 4/2014 (EG) 641/2009 (EU) 622/2012 (EU) 327/2011 (EU) 547/2012 Los 13 Haushaltskühl- & Gefriergeräte Verordnung (EG) 643/2009 Los 14 Los 15 Haushaltsgeschirrspülmaschinen Haushaltswaschmaschinen Feuerungsanlagen zur Verbrennung fester Brennstoffe Verordnung Verordnung Regelungsausschuss (EU) 1016/2010 (EU) 1015/2010 Los 16 Wäschetrockner Verordnung (EU) 932/

12 Übersicht Ökodesign-Produktgruppen DG ENER (III). Los Bezeichnung Status (05/2014) Verordnung Los 17 Staubsauger Verordnung (EU) 666/2013 Los 18 Komplexe Set-Top-Boxen Entwurf freiwillige Selbstregulierung Los 19a Haushaltsbeleuchtung I (nicht gerichtet) Verordnung (EG) 244/2009 Los 19b Haushaltsbeleuchtung II (gebündelt) Verordnung (EG) 1194/2012 Los 20 Einzelraumheizgeräte Regelungsausschuss Los 21 Warmluftzentralheizung (ohne KWK) Konsultationsforum Los 22 Haushaltsbacköfen Verordnung (EU) 66/2014 Los 23 Haushalts-/ Gewerbeherde und -grills Verordnung (s. ENER 22) (EU) 66/

13 Übersicht Ökodesign-Produktgruppen DG ENER (IV). Los Bezeichnung Status (05/2014) Verordnung Los 24 Gewerbliche Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner Konsultationsforum Los 25 Haushalts-Kaffeemaschinen Verordnung (EU) 801/2013 Los 26 Vernetzte Stand-by-Verluste (networked stand-by) Verordnung (ändert VO 1275/2009) (EU) 801/2013 Los 27 Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) Vorstudie abgeschlossen Los 28 Abwasserpumpen und Pumpen für Flüssigkeiten mit hohem Feststoffgehalt. Vorstudie abgeschlossen Los 29 Pumpen für Schwimmbecken, Teiche, Brunnen und Aquarien sowie Frischwasserpumpen, die größer als in ENER Los 11 sind. Vorstudie abgeschlossen 13

14 Übersicht Ökodesign-Produktgruppen DG ENER (V). Los Bezeichnung Status (05/2014) Verordnung Los 30 Los 31 Motoren aus dem Geltungsbereich der VO (EG) 640/2009 zwischen 750 kw und 1000 kw, Motorsystemen außerhalb des Anwendungsbereiches der VO (EG) 640/2009. Produkte in Motorsystemen außerhalb des Geltungsbereichs des ENER Los 11 sowie des ENER Los 30, insbesondere Kompressoren und deren Antriebe. Konsultationsforum Konsultationsforum Los 32 Fenster Vorstudie in Erstellung Los 33 Smart Grid Geräte und Verbrauchszähler Ausschreibung läuft Los 34 Weinkühlschränke Ausschreibung läuft Los 35 Stromerzeuger Ausschreibung läuft Los 36 Dämmstoffe Keine Maßnahmen 14

15 Los Bezeichnung Status (05/2014) Los 1 Professionelle Kühl- und Tiefkühlgeräte Regelungsausschuss Verordnung Los 2 Transformatoren Verordnung VO (EU) 548/2014 Los 3 Geräte zur Bild- & Tonverarbeitung Selbstregulierungsvorschlag Los 4 Übersicht Ökodesign-Produktgruppen DG ENTR. Feuerungsanlagen und Öfen für Industrie und Labor Vorstudie abgeschlossen Los 5 Werkzeugmaschinen Selbstregulierungsvorschlag Los 6 Klima- & Lüftungsanlagen Verordnung VO (EU) 1253/2014 Los 7 Dampfkessel Vorstudie läuft Los 8 Stromkabel Vorstudie läuft Los 9 Enterprise Servers Vorstudie läuft 15

16 Übersicht Ökodesign-Produktgruppen DG ENV. Los Bezeichnung Status (05/2014) Los 1 Wasserhähne und Duschköpfe Vorstudie Verordnung 16

17 Übersicht verabschiedeter Ökodesign-VO (01/2014) (I). Los Produktgruppe Datum der VO Wirkung ab Überarbeitungszyklus [Jahre (Jahr)] Einsparpotenzial/a 2020/EU* ENER 0 Einfache Set-Top-Boxen (2014) 9 TWh (in 2014) ENER 1 Raumheizgeräte / Kombiheizgeräte (2018) 528 TWh (inkl. Label) ENER 2 Warmwasserbereiter/Wasserspeicher (2018) 125 TWh (inkl. Label) ENER 3 Computer ,5 (2017) 12,5-16,3 TWh ENER 4 Bildgebende Geräte** TWh ENER 5 Fernsehgeräte (2014) 43 TWh ENER 6 Bereitschafts- und Schein-aus-Verluste (Standby) (2014) 35 TWh ENER 7 Externe Netzteile (2013) 9 TWh ENER 8/9 Büro- und Straßenbeleuchtung (2014) 38 TWh ENER 10 Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt (2017) 11 TWh ENER 11 Elektromotoren (2016) 135 TWh ENER 11 Umlaufpumpen TWh *) Quelle: Vorstudien bzw. Verordnungen der EU-Kommission **) freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie 17

18 Übersicht verabschiedeter Ökodesign-VO (01/2014) (II). Los Produktgruppe Datum der VO Wirkung ab Überarbeitungszyklus [Jahre (Jahr)] ENER 11 Ventilatoren (2015) 34 TWh ENER 11 Wasserpumpen (2016) 3,3 TWh ENER 13 Haushaltskühl- & Gefriergeräte (2014) 4 TWh ENER 14 Haushaltsgeschirrspül- und Waschmaschinen (2014) k. A. ENER 16 Haushaltswäschetrockner (2017) 10 TWh ENER 17 Staubsauger (2018) 19 TWh ENER 18 Komplexe Set-Top-Boxen** TWh ENER 19a Ungerichtete Beleuchtung (2014) 39 TWh ENER 19b Gerichtete Beleuchtung (2015) 25 TWh Einsparpotenzial/a 2020/EU* ENER 26 Netzwerk-Stand-by (2016) 36 TWh +2 TWh (Kaffeemaschinen) ENER Haushaltsbacköfen (2021) 7,5 TWh *) Quelle: Vorstudien bzw. Verordnungen der EU-Kommission **) freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie 18

19 Steckbriefe der nach Ökodesign bereits regulierten Produktgruppen. 19

20 Los 0 Einfache Set-Top-Boxen (EG) 107/2009. Einfache Set-Top-Boxen (SSTB) sind Empfangsgeräte insbesondere für Fernsehsignale, z. B. über Satellit. Mögliche Zusatzfunktionen: 2. Empfänger, zeitversetztes Fernsehen, Umwandlung hochauflösender Videosignale. Energieverbrauch durch lange durchschnittliche Nutzungszeiten und häufigen Stand-by-Betrieb. Fernsehsignale werden nicht direkt vom Fernsehgerät verarbeitet, sondern durch die STB. VO definiert Anforderungen an den Stromverbrauch im Aktiv- und Stand-by-Modus. VO gilt nicht für komplexe STB (z. B. Geräte mit Aufnahmefunktion). 20

21 Verfahren und Anforderungen gemäß (EG) 107/2009. Vorstudie veröffentlicht am Stufe Stufe Überarbeitung nach 5 Jahren (2015) Stromverbrauch (EU): 2010: 6 TWh 2014: 14 TWh SSTB-Stromverbrauch: Stand-by/Aktiv: 1 W / 5 W SSTB mit Anzeige: Stand-by-Modus +1 W im SSTB-Stromverbrauch: Stand-by/Aktiv: 0,5 W / 5 W SSTB mit Anzeige: im Stand-by-Modus: +0,5 W Marktvolumen (EU): ca. 28 Mio. Stk. in 2014 Einsparpotenzial (EU): 9 TWh im Jahr 2014 Dekodieren hochauflösender Signale: im Aktiv-Modus: +3 W Stand-by-Modus muss verfügbar sein automatische Stand-by- Schaltung nach 3 Std. Inaktivität Festplatte: im Aktiv-Modus: +6 W zweiter Empfänger: im Aktiv-Modus: +1 W dekodieren hochauflösender Signale: im Aktiv-Modus: +1 W 21

22 Los 1: Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte Verordnung (EU) 813/2013 (I). Die zentralen Kriterien zur Verbesserung der Energie-effizienz und Verringerung der Umweltauswirkungen sind: Energieverbrauch während der Nutzung Schallleistungspegel (Schallemission) NOx- und CO-Emissionen Feinstaub-Emission Anforderungen an CO und Feinstaub sind auf europäischer Ebene bisher nicht umsetzbar, da bisher keine verbindlichen Messmethoden existieren. Nationale Regelungen gelten in vollem Umfang. Die EU-Kommission hat das europ. Normungsgremium beauftragt, eine entsprechende Mess-Norm zu entwickeln. 22

23 Los 1: Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte Verordnung (EU) 813/2013 (II). Die Verordnung definiert Ökodesign- Anforderungen für: Raumheizgeräte (RHG) und Kombiheizgeräte (KHG) mit einer Wärmenennleistung bis einschließlich 400 kw. Auch Verbundanlagen, z. B. mit Temperaturregler, Solareinrichtungen fallen in den Geltungsbereich dieser Verordnung. Ausnahmen gelten für: Heizgeräte zur Nutzung von Biomasse, Warmwasserheizgeräte, KWK-Anlagen mit mehr als 50 kw. 23

24 Los 1: Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte Verordnung (EU) 813/2013 (III). Eine Besonderheit der VO für ENER Los 1 bilden Ausnahmen für die so genannte Heizwerttechnologie Heizwertgeräte sind raumluftabhängige Systeme* Sie haben in der EU (insbesondere in Deutschland) einen sehr hohen Anteil im Bestand (> 5 Millionen), meist handelt es sich um dezentrale Heizungssysteme für Mehrfamilienhäuser Wenn mehrere Heizwertgeräte an einem Schornstein angeschlossen sind, ist es nicht möglich, einzelne Thermen durch effizientere Brennwertgeräte zu ersetzen. Daher wurden hier Ausnahmen in der VO definiert. Durch eine Ausnahmeregelung bleiben Heizwertgeräte (so genannte B1-Heizkessel) als eine sehr weit verbreitete Technologie bis zum marktverfügbar, sofern die Raumheizungsenergieeffizienz nicht unter 75 % liegt. * Heizkessel, die die energieeffizientere Brennwerttechnik nicht nutzen. Unterschiede liegen insbesondere in der Zuluft- Führung und der Abgasführung 24

25 Verfahren und Anforderungen gemäß VO (EU) 813/2013. Die Verordnung wird in 3 Stufen eingeführt Vorstudie veröffentlicht September 2007 Stufe 1 wirksam ab Stufe 2 wirksam ab Stufe 3 wirksam ab Der Energieverbrauch würde laut Voruntersuchungen ohne Maßnahmen zwischen den Jahren 2005 und 2020 um ca PJ sinken. Ökodesign führt zu weiteren Einsparungen i. H. v PJ (528 TWh) im Jahr Anforderungen an Raumheizungs- Energieeffizienz Ausnahmen für B1- Boiler bei Kombigeräten Anforderungen an die Warmwasserbereitungsenergieeffizienz Verschärfung der Anforderungen aus Stufe 1. Siehe folgende Folien Anforderungen an Emission von Nox Siehe folgende Folien 25

26 Anforderungen gemäß VO (EU) 813/2013 (I). Anforderungen Stufe 1 (ab ) an Heizgeräte Anforderungen an Raumheizungs-Energieeffizienz und Wirkungsgrade sind in Abhängigkeit von der Wärmenennleistung definiert Heizkessel Leistungsklassen: < 70 kw und 70 bis 400 kw Ausnahmen: Typ B1-Heizkessel mit weniger oder gleich 10 kw und Typ B1-Kombiheizkessel mit weniger oder gleich 30 kw Anforderungen an KWK-Anlagen, Heizgeräte mit Wärmepumpe und Niedertemperatur-Wärmepumpen sind leistungsunabhängig definiert. Bei Kombigeräten sind zusätzlich Anforderungen an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz definiert (anhand von Lastprofilen). 26

27 Anforderungen gemäß VO (EU) 813/2013 (II). Anforderungen Stufe 2 (ab ) In der zweiten Stufe werden die Anforderungen an elektrische Heizgeräte, KWK und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe verschärft. Die Anforderungen an die Energieeffizienz der Warmwasserbereitung bei Kombigeräten werden ebenfalls über alle Lastprofile deutlich erhöht, beispielsweise um 50 % beim Lastprofil 3XS und um 100 % beim Lastprofil 4XL Beispiel Lastprofil bei Kombiheizgeräten: (Quelle: VO (EU) 813/2013) 27

28 Anforderungen gemäß VO (EU) 813/2013 (III). Anforderungen Stufe 3 (ab ) Ab der dritten Stufe gelten Anforderungen an die Emission von NOx (Stickoxid) Die Anforderungen sind abhängig vom Brennstoff (gasförmig, flüssig) und der Anlagenart (Heizkessel, KWK, Wärmepumpe) 28

29 Informationspflichten der Hersteller Ab der ersten Stufe des Inkrafttretens müssen vom Hersteller in Produktanleitungen und auf frei zugänglichen Webseiten die folgenden Produktinformationen bereitgestellt werden: Alle technischen Parameter entsprechend Anhang III der Verordnung. besondere Vorkehrungen für die Installation, Wartung und sichere Nutzung des Gerätes Bei Heizkesseln und Kombiheizkesseln des Typs B1 (Heizwerttechnologie) muss darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung auf den Ersatz von Altanlagen eingeschränkt ist. Hinweise zu Recycling und Entsorgung. 29

30 Los 2: Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher Verordnung (EU) 814/2013 (I). Die zentralen Kriterien für die Produktgruppe hinsichtlich Energieeffizienzverbesserungen und Verringerung der Umweltauswirkungen sind: Energieverbrauch während der Nutzung Schallleistungspegel (Schallemission) NOx- und CO2-Emission (bei Geräten mit fossilen Brennstoffen) Warmwasserspeicher: Energieverbrauch aufgrund der Warmhalteverluste Anforderungen an CO und Feinstaub sind derzeit auf europäischer Ebene noch nicht umsetzbar, da keine verbindlichen Messmethoden existieren. Nationale Regelungen gelten in vollem Umfang. Die Kommission hat das europ. Normungsgremium beauftragt, eine entsprechende Mess-Norm zu entwickeln. 30

31 Los 2: Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher Verordnung (EU) 814/2013 (II). Die Verordnung definiert Ökodesign-Anforderungen für: Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung 400kW Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen Liter Die VO gilt auch für Verbundanlagen z. B. aus Warmwasserbereitern in Kombination mit Solareinrichtungen. Ausnahmen gelten für: Warmwasserbereiter, die überwiegend zu Nutzung von Biomasse ausgelegt sind oder mit festen Brennstoffen betrieben werden Kombiheizgeräte (siehe Los ENER 1: Heizgeräte) Warmwasserbereiter, die ausschließlich der Zubereitung von Speisen und Getränken dienen Ersatzprodukte, die vor Januar 2018 auf den Markt kommen und entsprechend als Ersatzprodukt gekennzeichnet sind. 31

32 Verfahren und Anforderungen gemäß VO (EU) 814/2013. Die Verordnung wird in 3 Stufen eingeführt Vorstudie veröffentlicht September 2007 Stufe 1 wirksam ab Stufe 2 wirksam ab Stufe 3 wirksam ab Der Energieverbrauch würde laut Vorstudie ohne Maßnahmen zwischen 2005 und 2020 um ca. 100 PJ steigen. Die Ökodesign- Anforderungen werden zu Einsparungen i. H. v. 450 PJ führen Anforderungen an Warmwasserbereitungsenergieeffizienz Schalleistungspegel Weitere Informationen siehe folgende Folien Verschärfung der Anforderungen aus Stufe 1. Weitere Infor-mationen siehe folgende Folien Anforderungen an Emission von NOx Weitere Infor-mationen siehe folgende Folien 32

33 Anforderungen gemäß Verordnung (EU) 814/2013 (I). Für die Anforderungen an die Energieeffizienz wurden für Warmwasserbereiter sogenannte Lastprofile definiert Die Lastprofile reichen von 3XS bis 4XL. Die Lastprofile spiegeln einen Nutzungszyklus u. a. in Abhängigkeit vom Wasserdurchsatz wider. Die Messungen anhand des Lastprofils erfolgen in einer 24- stündigen Messung, deren Ablauf in der VO definiert ist 33

34 Anforderungen gemäß Verordnung (EU) 814/2013 (II). Anforderungen Stufe 1 (ab ) Warmwasserbereiter (in der 1. Stufe keine Anforderungen an Speicher) Anforderungen an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Abhängigkeit vom Lastprofil (siehe Tabelle) Anforderungen an den Schalleistungspegel Produktinformationsanforderungen 34

35 Anforderungen gemäß Verordnung (EU) 814/2013 (III). Anforderungen Stufe 2 (ab ) Warmwasserbereiter: Verschärfung der Warmwasserbereitungs- Energieeffizienzwerte der ersten Ökodesign-Stufe um 3-10 % Warmwasserspeicher: Anforderungen an die Warmhalteverluste in Abhängigkeit vom Speichervolumen 35

36 Anforderungen gemäß Verordnung (EU) 814/2013 (IV). Anforderungen Stufe 3 (ab ) Ab der dritten Stufe gelten Anforderungen an die Emission von NO x (Stickoxid) Die Anforderungen sind abhängig vom Brennstoff (gasförmig, flüssig) und der Anlage (konventioneller Warmwasserbereiter, Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe, Warmwasserbereiter mit äußerer/innerer Verbrennung) Anforderungen an die Warmwasserbereitstellungs- Energieeffizienz für die Lastprofile XXL bis 4XL 36

37 Informationspflichten der Hersteller. Ab der ersten Stufe des Inkrafttretens müssen vom Hersteller in Produktanleitungen und auf frei zu-gänglichen Webseiten die folgenden Produkt-informationen bereitgestellt werden: Alle technischen Parameter entsprechend Anhang III der Verordnung Ergebnisse aller Messungen und Berechnungen im Rahmen der Ökodesign-Messverfahren Besondere Vorkehrungen für die Installation, Wartung und sichere Nutzung des Gerätes Hinweise zu Recycling und Entsorgung 37

38 Los 3: Computer und Computer-Server Verordnung (EU) 617/2013 (I). Die Verordnung (VO) definiert EU-Ökodesign- Anforderungen an Computer und Computer-Server unterteilt in folgende Untergruppen: Desktop- Computer (inkl. kleine Computer-Server, Thin-Clients), integrierte Computer und Notebooks. Ausgenommen vom Geltungsbereich der VO sind Blade Systeme und Komponenten, Server-Zusatzgeräte, Multi-Node-Server, Computer-Server mit mehr als 4 Prozessorsockeln, Spielkonsolen, Docking-Stations, Anzeigegeräte. Durch die Umsetzung der VO werden in 2020 Einsparungen von TWh erwartet. 38

39 Verfahren und Anforderungen gemäß Verordnung (EU) 617/2013 (I). Die Verordnung wird in 2 Stufen eingeführt Vorstudie veröffentlicht August 2007 Zwischen 2011 und 2020 können insgesamt 93 TWh Einsparungen erzielt werden. In 2020 wird mit Einsparungen durch die VO (EU) 617/2013 i. H. v TWh (EU) gerechnet. Stufe 1 wirksam ab Anforderungen an den Typischen Stromverbrauch (TEC in kwh/jahr). Für die zulässigen TEC-Werte sind funktionsspezifische Erhöhungen vorgesehen (z. B. für zusätzliche Speicherkapazitäten oder Grafikkarten). Die Anforderungen sind separat für alle durch die VO erfassten Produkte definiert. Stufe 2 wirksam ab Verschärfung der TEC-Anforderungen aus der Anforderungsstufe 1. Verringerung der funktionsspezifischen Erhöhungen. Die Anforderungen sind separat für alle durch die VO erfassten Produkte definiert 39

40 Verfahren und Anforderungen gemäß Verordnung (EU) 617/2013 (II). Zentrale Kenngröße für die Energieeffizienz ist der Typische Stromverbrauch pro Jahr (TEC, in kwh/a). Dieser wird anhand des gemessenen Stromverbrauchs in den einzelnen Leistungsmodi (idle-mode, sleep-mode, off-mode) berechnet. Der Berechnung liegt ein standardisierter Nutzungszyklus zugrunde, der die einzelnen Betriebsmodi-Stromverbräuche gewichtet. Für zusätzliche leistungserweiternde Bauteile (Speicher, Grafikkarten) sind sogenannte Boni vorgesehen, die den maximal zulässigen TEC erhöhen. Um die Leistungsunterschiede bei Desktop-Computern und Notebooks zu berücksichtigen, werden diese anhand von Leistungsmerkmalen in 4 (Desktop, Integrierte Desktop) bzw. 3 (Notebook) Kategorien eingeteilt. Leistungsmerkmale sind z. B. Anzahl der Prozessorkerne, besondere Grafikkarten, Größe des Systemspeichers. 40

41 Änderung der Verordnung (EG) 1275/2008 (Standby) im Bezug auf Computer. Der Anhang 1 Nummer 2 der VO (EG) 1275/2008 wird durch die VO (EU) 617/2013 wie folgt geändert, da der Stand-by-Verbrauch für Computer nun differenzierter in der VO für Computer geregelt ist: Alt: 2. Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmtes IT-Gerät Neu: 2. Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmtes IT-Gerät mit Ausnahme von Desktop-Computern, integrierten Desktop- Computern und Notebooks im Sinne der VO (EU) 617/2013 ( ) 41

42 Los 3: Computer und Computer-Server Ausblick (1). Die Ökodesign-Verordnung orientiert sich mit ihren Anforderungen und Berechnungsmethoden sehr stark an der der Spezifikation Version 5.0 des ENERGY STAR (E*) für die Produktgruppe Computer aus dem Jahr Der ENERGY STAR ist ein freiwilliges Kennzeichnungsprogramm für energieeffiziente Bürogeräte, das federführend in den USA entwickelt und von der EU übernommen wird. Im Juni 2014 treten die E*-Anforderungen der Version 6.0 in den USA und dann absehbar auch in der EU in Kraft und bieten damit eine Orientierung für besonders energieeffiziente Geräte. 42

43 Los 3: Computer und Computer-Server Ausblick (2). Bürogeräte werden zunehmend energieeffizienter: Insbesondere bei mobilen Endgeräten ist die Energieeffizienz von hoher Bedeutung, da sie die Akkulebensdauer entscheidend beeinflusst. Zusätzlich werden Büro-PC bei der Anschaffung zunehmend leistungsbezogen ausgeschrieben, so dass eine Überdimensionierung (und damit ein zu hoher Stromverbrauch) vermieden wird. Neben der Energieeffizienz der einzelnen Geräte hat auch die Gesamtarchitektur der IT in Organisationen eine große Bedeutung. Die Kombination von Servern mit Thin-Clients bzw. die Ausstattung mit Notebooks anstelle von Desktops ist in vielen Fällen energieeffizienter. Es ist vorgesehen, dass die in dieser VO ausgeschlossenen, größeren Computer-Server in einer gesonderten Ökodesign-VO reguliert werden. Bereits heute gibt die V. 2.0 des ENERGY STAR (USA) für Computer- Server eine Orientierung zu energieeffizienten Geräten. 43

44 Los 5: Fernsehgeräte (EG) 642/2009. Fernsehgeräte im Sinne dieser Verordnung sind: Fernsehapparate und Videomonitore PC-Monitore sind von der VO ausgenommen Steigender Energieverbrauch durch: steigende Gerätezahl je Haushalt lange Nutzungszeiten und häufiger Stand-by-Betrieb zunehmende Displaygröße, Zusatzfunktionen, höhere Auflösung EU-weit betrug der Stromverbrauch für Fernsehgeräte im Jahr 2007 etwa 60 TWh/a. Bis 2020 wird ein Anstieg auf 132 TWh/a erwartet. Bis zum Jahr 2020 werden durch die VO Einsparungen in der EU i. H. v. 28 TWh/a erwartet (im Vergleich zum Business as usual -Szenario ohne VO). 44

45 Verfahren und Anforderungen gemäß (EG) 642/2009. VO 1275/2009 (Bereitschafts- und Schein-aus-Zustand) gilt für Los 5 nicht. Einführung in vier Stufen, Überprüfung 3 Jahre nach Inkrafttreten (2012). Vorstudie veröffentl. am Stufen 1 & 2 in 2010 Stufe Stufe Stromverbrauch von Fernsehgeräten wird bis 2020 auf etwa 132 TWh/a (EU) ansteigen (von 60 TWh/a in 2007). Einsparungen 2020: 28 TWh/a Leistungsaufnahmen im: Ein-Zustand: abhängig von der Bildschirmgröße und Auflösung. Schein-aus-Zustand: 0,3 W (0,5 W bei vorhandenem Ausschalter). Stand-by-Betrieb: 0,5 W (bei vorhandener Statusanzeige 1 W). Abschaltautomatik (nach 4 h). Leistungsaufnahme im Ein- Zustand verringert sich mind. um 4 W (Fernsehgeräte) bzw. 3 W (Videomonitore) für alle Auflösungen. Bei Auslieferung optimiert für private Anwendung ( Heimzustand ). Im Heimzustand ist die Helligkeit auf mindestens 65% des Spitzenwertes eingestellt. 45

46 Los 6: Bereitschafts- und Schein-aus-Verluste (EG) 1275/2008. Definiert wird der maximale Stromverbrauch für elektrische und elektronische Haushaltsgeräte im Bereitschafts- (Stand-by-) und im Schein-aus-Zustand. Ausgenommen sind Geräte mit externen Netzteilen: Bereitschafts-Zustand: Gerät ist mit dem Stromnetz verbunden, erfüllt jedoch keine Hauptfunktion. Es wird nur eine Aktivierungsfunktion und ggf. eine Statusanzeige bereitgestellt. Wird auch als Stand-by-Funktion bezeichnet. Schein-aus-Zustand: Das Gerät ist mit dem Stromnetz verbunden, stellt aber keine Funktion bereit. Die Zahl von Geräten mit Stand-by-Funktion steigt stetig an. Anwender erwarten bei vielen Geräten, insbesondere in der Unterhaltungselektronik, kurze Reaktionszeiten bzw. eine schnelle Verfügbarkeit. Bedeutung der VO zur Erreichung der EU-Energieeinsparziele ist aufgrund des produktgruppenübergreifenden Ansatzes sehr hoch. 46

47 Verfahren und Anforderungen gemäß (EG) 1275/2008. Vorstudie veröffentlicht am Im Jahr 2005 summierten sich die Verluste durch Stand-by auf ca. 47 TWh. Prognostiziertes Einsparpotenzial bis 2020 ca. 35 TWh/a. Zunehmende Bedeutung des Stand-by-Modus für den Energieverbrauch von Geräten. Stufe Stromverbrauch im Schein-aus- Zustand max. 1 W. Stromverbrauch Stand-by- Zustand: nur Aktivierungsfunktion: 1 W inkl. Statusanzeige: 2 W Verfügbarkeit Stand-by- und Schein-aus-Zustand muss gewährleistet sein. Stufe Stromverbrauch im Schein-aus- Zustand max. 0,5 W. Stromverbrauch Stand-by- Zustand: nur Aktivierungsfunktion: 0,5 W inkl. Statusanzeige: 1 W Automatische Verbrauchsminimierung nach kürzest möglicher Zeit. Siehe Stufe 1 47

48 Los 7: Externe Netzteile (EG) 278/2009. Die VO umfasst neben den externen Netzteilen auch Ladegeräte. Diese Produkte kommen bei vielen Geräten der Unterhaltungselektronik und bei Bürogeräten zum Einsatz. Die VO regelt Verbrauchswerte bei Nulllast und im Betrieb. Im Fokus steht insbesondere die Effizienz der Stromumwandlung. Diese Verordnung gilt nicht für: Spannungswandler (230 V 110 V), unterbrechungsfreie Stromversorgungen, Batterieladegeräte, Konverter für Halogenlampen, externe Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte und externe Netzteile, die als Zubehör oder Ersatzteil für andere Geräte bestimmt sind. 48

49 Verfahren und Anforderungen gemäß (EG) 278/2009 Vorstudie veröffentlicht am Stufe Stufe Jährl. Stromverbrauch durch Umwandlungsprozesse und im Nulllast-Betrieb: 17 TWh. Anstieg auf 31 TWh bis 2020 prognostiziert. Lt. Vorstudie sind Energieeinsparungen von etwa 9 TWh bis 2020 möglich. Leistungsaufnahme bei Nulllast maximal 0,5 Watt. Durchschnittliche Effizienz im Betrieb (25%, 50%, 75%, 100% von P 0 ; P 0 = Ausgangsleistung nach Hersteller) P 0 1 W: 0,5*P 0 1 W<P 0 51 W: 0,09*ln(P 0 )+0,5 P 0 >51 W: 0,58 Siehe unten stehende Tabelle Externe AC/AC- Netzteile Externe AC/DC- Netzteile Externe Niederspannungsnetzteile Nulllast PO 51 W 0,5 W 0,3 W 0,3 W Ø Effizienz im Betrieb PO > 51 W 0,5 W 0,5 W k. A. PO 1 W 0,480 PO + 0,140 0,497 PO + 0,067 1 W < PO 51 W 0,063 ln(po)+ 0,622 0,075 ln(po)+ 0,561 PO > 51 W 0,870 0,860 49

50 Los 8/9: Büro- und Straßenbeleuchtung (EG) 245/2009. Die Büro- und Straßenbeleuchtung ist mit mehr als 200 TWh/a (EU) der bedeutendste Stromverbraucher im Bereich Beleuchtung. Reguliert sind Lampen, die im Wesentlichen zur Allgemeinbeleuchtung eingesetzt werden (Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät (VSG), Hochdruckentladungslampen sowie dazugehörige VSG und Leuchten). Anforderungen an: Lampen: Energieeffizienz, Gebrauchseigenschaften, Produktinformationen VSG: Energieeffizienz, Nulllast, Produktinformationen Leuchten: Leerlaufverbrauch, Kompatibilität mit Lampen und VSG, Produktinformationen 50

51 Anforderungen Büro- und Straßenbeleuchtung (I). Zeitlich abgestuftes Inkrafttreten der Anforderungen bis Die Verordnung verbietet keine bestimmten Technologien, führt aber aufgrund der festgelegten Mindestanforderungen zum Marktausschluss bestimmter Lampentypen oder Ersatzteile (z. B. Quecksilberdampflampen ab 2015). Herausforderung z. B. für Kommunen, die Straßenbeleuchtung zu erneuern, da für ca. 30 % des aktuellen Leuchtenbestandes nach 2015 keine Ersatzlampen mehr verfügbar sind. LED-Lampen sind aus der VO (EG) 245/2009 ausgenommen. Sie werden in Los 19b behandelt. Eine VO für das Los 19b ist im Sommer 2012 vom Regelungsausschuss beschlossen worden. 51

52 Anforderungen Büro- und Straßenbeleuchtung (II). Lampen für Straßenbeleuchtung 04/ / / /2017 Natriumdampflampen Auslauf aller ineffizienten NA-Dampflampen Natriumdampf- Austauschlampen Quecksilberdampflampen Metallhalogendampflampen Quelle: ZVEI Auslauf aller ineffizienten NA-Dampf- Austauschlampen Auslauf aller ineffizienten Quecksilber- Dampflampen Auslauf aller ineffizienten Metallhalogendampflampen Auslauf weiterer Typen 52

53 Anforderungen Büro- und Straßenbeleuchtung (III). Lampen für Bürobeleuchtung 04/ / / /2017 Leuchtstofflampen T8/T5 TL-D U-Form TL-D Ringform T12 2-Pin-Kompakt- Leuchtstofflampen Quelle: ZVEI lm = Lumen Mindesteffizienz (lm/watt) für alle Leuchtstofflampen und Farbwiedergabe R a >80 % (33-640K; K) Mindesteffizienz (lm/watt) für alle Leuchtstofflampen und Farbwiedergabe R a >80 % (33-640K; K) Auslauf ineffizienter 2-Pin- Lampen 53

54 Anforderungen Büro- und Straßenbeleuchtung (IV). Leuchten 04/ / /2017 Für Leuchtstofflampen - Stand-by-Verluste = Summe der Verlustleistung der Vorschaltgeräte - Bereitstellung technischer Information für Leuchten >2000 Lumen - Stand-by-Verluste = Summe der Verlustleistung der Vorschaltgeräte - Leuchten müssen mit VSG* der Stufe 3 kompatibel sein - Leuchten müssen mit VSG der Stufe 3 kompatibel sein Für Hochdruckentladungslampen - Bereitstellung technischer Information für Leuchten >2000 Lumen - Leuchten müssen mit VSG der Stufe 3 kompatibel sein - Revision der VO in 2014 führt zu weiterer Verschärfung Leuchten mit KVG/VVG** - Austausch ineffizienter Leuchten mit KVG Quelle: ZVEI * VSG = Vorschaltgerät; ** KVG = konventionelles Vorschaltgerät; ** VVG = verbessertes VSG 54

55 Anforderungen Büro- und Straßenbeleuchtung (V). Vorschaltgeräte 04/ / /2017 Für Leuchtstofflampen - EEI* min = B2**** - Dimmbare Lampen: EEI min = A1 - Stand-by-Verluste <1 W - Kennzeichnung des EEI vorgeschrieben - Dimmbare EVG**: EEI min = A1 - Stand-by-Verluste: <0,5 W - Magnetische VSG - EVG nur noch A2, A2 BAT - Dimmbare EVG nur noch A1 BAT Für Hochdruckentladungslampen - Effizienzgrenzwerte für HID VSG - HID VSG müssen Kennzeichnung tragen, z. B. Wirkungsgrad= 78 % - Markierung EEI= A3 - Verschärfung der Effizienzgrenzwerte für HID VG*** - Markierung EEI= A3 Quelle: ZVEI * EEI - Energieeffizienzindex ** EVG - Elektronische Vorschaltgeräte *** HID VSG Vorschaltgeräte für Hochdruck-Entladungslampen **** Bx; Ax = Effizienzklasseneinteilung entsprechen VO 55

56 Los 10: Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt (EU) 206/2012. Betrifft elektrisch (netz-)betriebene Klimageräte und Ventilatoren. Die VO definiert Mindestenergieeffizienzanforderungen für Raumklimageräte mit einer Nennleistung <12 kw (kühlen/heizen) und Komfortventilatoren mit einer Leistungsaufnahme <125 W. Die Ökodesign-Anforderungen umfassen Angaben zur Mindestenergieeffizienz, Leistungsaufnahme im Aus- und Bereitschaftszustand sowie zu den Schallemissionen. 56

57 Verfahren und Anforderungen gemäß (EU) 206/2012. Die Anforderungen werden in 2 Stufen eingeführt. Vorstudie veröffentlicht im August 2007 Jährlicher Stromverbrauch der Produktgruppe beträgt etwa 30 TWh (2005, EU). Bis 2020 wird laut Vorstudie ein Anstieg auf 70 TWh vorhergesagt. Geschätzte Energieeinsparung durch die VO: 11 TWh (2020, EU). Stufe Anforderungen an Mindesteffizienz und Stromverbrauch im Aus- und Bereitschaftszustand. (siehe Folie 33) Anforderungen an die Schallemission (<65 db). Informationspflichten durch den Hersteller in Produktunterlagen und frei zugänglichen Internetseiten. Stufe Verschärfung der Energieeffizienzanforderungen aus Stufe 1. Verschärfung der Mindestanforderungen an den Stromverbrauch im Aus- und Bereitschaftszustand. 57

58 Ökodesign-Anforderungen ab (Stufe 1) Energieeffizienzanforderungen Zweikanal- Raumklimageräte Einkanal- Raumklimageräte Sonstige Raumklimageräte EER rated COP rated EER rated COP rated SEER SCOP (Heizperiode mittel) GWP des Kältemittels >150 2,40 2,36 2,40 1,80 3,60 3,40 GWP des Kältemittels 150 2,16 2,12 2,16 1,62 3,24 3,06 EER rated = Nennleistungszahl im Kühlbetrieb; COP rated = Nennleistungszahl im Heizbetrieb ; SEER = Arbeitszahl im Kühlbetrieb; SCOP = Arbeitszahl im Heizbetrieb; GWP = Treibhauspotenzial Anforderungen an Aus- und Bereitschaftszustand Im ausgeschalteten Zustand Leistungsaufnahme 1W Im Bereitschaftszustand Leistungsaufnahme 1 W (nur Reaktivierungsfunktion) bzw. 2 W (Reaktivierungsfunktion mit Statusanzeige) 58

59 Ökodesign-Anforderungen ab (Stufe 2) Energieeffizienzanforderungen Zweikanal- Raumklimageräte Einkanal- Raumklimageräte Sonstige Raumklimageräte GWP des Kältemittels >150 bei <6 kw GWP des Kältemittels 150 bei <6 kw GWP des Kältemittels >150 bei 6-12 kw EER rated COP rated EER rated COP rated SEER SCOP (Heizperiode mittel) 2,60 2,60 2,60 2,04 4,60 3,80 2,34 2,34 2,34 1,84 4,14 3,42 2,60 2,60 2,60 2,04 4,30 3,80 GWP des Kältemittels 150 bei 6-12 kw 2,34 2,34 2,34 1,84 3,87 3,42 Anforderungen an Aus- und Bereitschaftszustand Im ausgeschalteten Zustand Leistungsaufnahme 0,5W Im Bereitschaftszustand Leistungsaufnahme 0,5 W (nur Reaktivierungsfunktion) bzw. 1 W (Reaktivierungsfunktion mit Statusanzeige) Vorhandensein einer Funktion zur Verbrauchsminimierung 59

60 Los 11: Elektromotoren (EG) 640/2009. Elektromotoren kommen in vielen Produkten zum Einsatz und sind mit einem Energieverbrauch von über TWh/a (EU) eine sehr verbrauchsintensive Produktgruppe. Auf durch elektrische Motoren angetriebene Systeme entfallen etwa 70% des Stromverbrauchs der Industrie. Verordnung regelt Mindesteffizienzwerte für Elektromotoren in einem Leistungsbereich von 0, kw. Stufenweise Festlegung von Mindestanforderungen für die Jahre 2011, 2015, Der Wirkungsgrad und somit die Energieeffizienz definiert sich aus dem Verhältnis der mechanischen Ausgangs- zur elektrischen Eingangsleistung. 60

61 Anforderungen der Energieeffizienzklassen für Elektromotoren Grafische Darstellung der Energieeffizienzklassen (IE1 bis IE4) entsprechend (EG) 640/2009 Quelle: dena; Projekt Initiative Energieeffizienz (IEE) 61

62 Verfahren und Anforderungen gemäß (EG) 640/2009. Vorstudie vom Stufe Stufe Stufe Energieverbrauch in der EU (2020): >1000 TWh/a Ab 2020 wird ein jährliches Einsparpotenzial von 135 TWh/a (EU) erwartet. Anforderungen an ein Mindesteffizienzniveau abhängig von der Leistung (IE2 oder IE3) Informationspflichten des Herstellers, u. a. zur Nenneffizienz bei 100 %, 75 % und 50 % der Nennlast, zu Effizienzniveau, Herstellungsjahr, Nennausgangsleistung) Anforderungen an Mindesteffizienz für Motoren ab 7,5 bis 375 kw. Drehzahlregelung ist verpflichtend. Informationspflichten des Herstellers (siehe Stufe 1). Anforderungen an Mindesteffizienz für Motoren ab 0,75 kw bis 375 kw. Drehzahlregelung ist verpflichtend. Informationspflichten des Herstellers (siehe Stufe 1). 62

63 Los 11: Nassläufer-Umwälzpumpen (EG) 641/2009. Umwälzpumpen kommen z. B. in Heizungsanlagen vor. Sie bieten aufgrund des kontinuierlichen Verbrauchs und hoher Stückzahlen ein großes Potenzial für Energieeffizienzsteigerungen. Die VO reguliert Nassläufer-Umwälzpumpen im Leitungsbereich 1 bis W, die zur Verwendung in Heizungsanlagen oder in Sekundär-Kreisläufen von Kühlverteilungssystemen bestimmt sind. Die Verordnung gilt nicht für: Trinkwasserumwälzpumpen (die festgelegten Informationspflichten gelten aber auch für diese Produkte). Umwälzpumpen, die bis als Ersatz für in Geräte integrierte Umwälzpumpen in den Verkehr gebracht werden, wenn die Geräte bis in Verkehr gebracht wurden. 63

64 Verfahren und Anforderungen gemäß (EG) 641/2009. Die Anforderungen werden in 2 Stufen eingeführt. Vorstudie veröffentlicht April 2008 Stufe Stufe Jährliches Marktvolumen im Jahr 2005: 14 Mio. Umwälzpumpen (EU). Jährl. Stromverbrauch der Produktgruppe beträgt etwa 50 TWh (2005, EU). Geschätzte Energieeinsparung durch die VO: 23 TWh (2020, EU). Energieeffizienzindex (EEI) darf in dieser Stufe den Wert 0,27 nicht überschreiten. Ausnahme: ext. Nassläuferumwälzpumpen für thermische Solaranlagen und Wärmepumpen. Informationspflichten für den Hersteller: Angabe eines Referenzwertes für die effizientesten Produkte, Kennzeichnung von Trinkwasserpumpen (von VO ausgenommen). Energieeffizienzindex (EEI) darf in dieser Stufe den Wert 0,23 nicht überschreiten. Die in Stufe 1 genannte Ausnahme entfällt. 64

65 Änderung der VO (EG) 641/2009 durch die VO (EU) 622/2012. Am wurde zur Änderung der VO (EG) 641/2012 die VO (EU) 622/2012 verabschiedet. Im Rahmen der planmäßig vorgesehenen Überprüfung wurden durch die Kommission die folgenden Aspekte überprüft: Berechnung des Energieeffizienzindex Wirkung der VO auf den Markt und die Produktspezifikationen (z. B. Entwicklung der Leistungsaufnahme). Folgende Änderungen der VO (EG) 641/2009 wurden vorgenommen: Aktualisierung der Definitionen Anhang 1, Absatz 2: Anpassung der Informationspflichten Anhang 2: Anpassung der Methode zur Berechnung des EEI Die nächste Überprüfung erfolgt bis zum (5 Jahre). 65

66 Los 11: Ventilatoren (EU) 327/2011. Ventilatoren kommen in vielen Anlagen und Geräten in allen Verbrauchssektoren (Haushalte, Industrie, Gewerbe) zum Einsatz, bspw. in Lüftungsanlagen. Die VO umfasst elektrisch betriebene Ventilatoren mit einer Eingangsleistung zwischen 0,125 und 500 kw. Da viele der eingesetzten E-Motoren aufgrund des Geltungsbereiches nicht unter die Anforderungen der VO (EG) 640/2009 (Elektromotoren) fallen, sind Ventilatoren separat reguliert. 66

67 Verfahren und Anforderungen gemäß (EU) 327/2011. Vorstudie Veröffentlicht im April 2008 Stufe Stufe Gesamtstromverbrauch der durch die VO betroffenen Geräte beträgt aktuell 344 TWh pro Jahr; bis 2020 wird ein Anstieg auf 560 TWh/Jahr erwartet. Bis 2020 werden durch die VO jährliche Einsparungen von 34 TWh geschätzt. In der VO werden für sechs Ventilatortypen abgestufte Effizienzgrade und jeweils ein Zielwert für die Energieeffizienz definiert. Umfangreiche Informationspflichten für den Hersteller, z. B. zur Gesamteffizienz und zum Wirkungsgrad am Energieeffizienzoptimum. In der VO werden für sechs Ventilatortypen abgestufte Effizienzgrade und jeweils ein Zielwert für die Energieeffizienz definiert. Die Anforderungen werden im Vergleich zur Stufe 1 verschärft. Informationspflichten durch Hersteller entsprechend Stufe 1. 67

68 Los 11: Wasserpumpen (EU) 547/2012 (I). Wasserpumpen sind als Teil von Elektromotorensystemen für zahlreiche Pumpenanwendungen von Bedeutung. Die Energieeffizienz von Pumpensystemen kann laut EU-Kommission auf kostengünstige Weise um 20-30% gesteigert werden. Die Steigerung der Effizienz der Pumpe kann zu einer relevanten Verbesserung der Gesamteffizienz führen, ein Großteil der Effizienzsteigerung entfällt jedoch auf die Motoren. Die VO definiert Anforderungen an die hydraulische Leistung und damit an den Wirkungsgrad der Wasserpumpen (nicht an den Antriebsmotor) sowie Informationsanforderungen für Hersteller 68

69 Los 11: Wasserpumpen (EU) 547/2012 (II). Die VO definiert Effizienzanforderungen an Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser. Pumpen im Sinne der VO sind dabei: Wasserpumpen mit axialem Eintritt (eigene Lagerung, Block-Ausführung und Inline-Ausführung) mehrstufige vertikale Wasserpumpen mehrstufige Tauchwasserpumpen Die VO gilt nicht für Pumpen, die speziell für Temperaturen unter -10 C oder über 120 C ausgelegt sind, zur Brandbekämpfung bestimmt sind, Verdrängerpumpen bzw. selbstansaugende Wasserpumpen sind. 69

70 Verfahren und Anforderungen gemäß (EU) 547/2012. Vorstudie Veröffentlicht im April 2008 Stufe Stufe Als relevante Größe hinsichtlich Ökodesign wurde der Stromverbrauch in der Nutzungsphase ermittelt. Gesamtstromverbrauch im Jahr 2005: 109 TWh; bis 2020 wird ein Anstieg auf 136 TWh/Jahr erwartet. Bis 2020 wird durch die VO mit einer jährlichen Energieeinsparung von 3,3 TWh gerechnet. Wirkungsgradanforderungen unter Einbeziehung eines Mindesteffizienzindex (MEI) an drei Betriebspunkten siehe folgende Folie MEI=0,1 (Tabelle) Informationspflichten in technischen Dokumentationen und im Internet z. B. zu MEI, Referenzwert für Wirkungsgrad bezogen auf BAT, hydraulischer Pumpenwirkungsgrad, Leistungskurven und Effizienzkennlinien, Hinweise zum Anwendungsbereich. Wirkungsgradanforderungen unter Einbeziehung eines Mindesteffizienzindex (MEI) an drei Betriebspunkten siehe folgende Folie MEI=0,4 (Tabelle) Informationspflichten wie in Stufe 1. 70

71 Ermittlung des Mindestwirkungsgrades. Der Mindestwirkungsgrad der Pumpen im Best-Betriebspunkt (BEP) wird nach folgender Formel berechnet. x = ln(drehzahl); y= ln(förderstrom), C= siehe Tabelle Für die Berechnung des Wirkungsgrades im Teillast- und Überlast- Betriebspunkt werden die Faktoren 0,947 bzw. 0,985 bezogen auf den BEP berücksichtigt. Der Wert C ist abhängig vom Pumpentyp und der Drehzahl. Folgende Tabelle (Auszug) stellt die C-Werte für MEI=0,1 und MEI=0,2 dar. Auszug der Tabelle aus (EU) VO 547/

72 Los 13 Haushaltskühl- und Gefriergeräte (EG) 643/2009. Reguliert sind durch die VO netzbetriebene Haushaltskühlgeräte bis Liter Fassungsvermögen, auch wenn diese zusätzlich mit Batterien/Akku betrieben werden können. Ausgenommen von der VO sind: Kühlgeräte im Dienstleistungssektor mit elektronischen Sensoren für die Kühlgutentnahme. Eiswürfelbereiter und Kaltgerätespender als Einzelgeräte, deren Hauptzweck nicht die Kühlung von Lebensmitteln ist. Kühlgeräte, die nicht hauptsächlich mit Strom betrieben werden. Einzelanfertigungen. Batterie-/Akkubetriebene Geräte, die über einen separaten Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden. EU-weit betrug der Stromverbrauch für die von der VO erfassten Produkte im Jahr 2005 etwa 122 TWh. 72

73 Verfahren und Anforderungen gemäß (EG) 643/2009. Vorstudie veröffentlicht Dezember 2007 Stromverbrauch dieser Produktgruppe lag EUweit im Jahr 2005 bei etwa 122 TWh. erwartete Einsparungen durch die VO: 4 TWh (2020, EU) Stufe 1 Juli 2010 Weinlagerschränke müssen entsprechend als ausschließlich zur Lagerung von Wein gekennzeichnet werden Hersteller müssen Angaben zur energieeffizienten Nutzung des Gerätes machen Stufe 2 Juli 2013 Geräte <10 Liter Fassungsvermögen schalten, sofern sie leer sind, nach 1 Stunde automatisch in einen Betriebsmodus mit 0 Watt Leistungsaufnahme Schnelleinfrierfunktion wird nach 72 Stunden automatisch deaktiviert Wintereinstellungen und ähnliche Gerätefunktionen werden automatisch aktiviert Geltung ab EEI Kompressorkühlgeräte EEI Absorptionskühlgeräte und andere Technologien 01. Juli 2010 < 55 < Juli 2012 <44 < Juli 2014 < Juli 2015 <110 73

74 Los 14: Haushalts-Geschirrspülmaschinen (EU) 1016/2010. Reguliert sind durch die Verordnung: Netzbetriebene Geschirrspülmaschinen (auch netzbetriebene Geräte, die mit Akkumulator betrieben werden können) Einbaugeschirrspülmaschinen, auch wenn diese für nicht haushaltsübliche Zwecke vertrieben werden. 74

75 Verfahren und Anforderungen gemäß (EU) 1016/2010. Mindestanforderungen an den Energieeffizienzindex (EEI) für Haushaltsgeschirrspülmaschinen: Stufe EEI <71, EEI <80 bei 10 Gedecken und einer Breite von <45 cm. Reinigungseffizienzindex: >1,12. Stufe EEI <63, EEI <71 (bei 10 Gedecken und einer Breite von <45 cm). Reinigungseffizienzindex: >1,12. Zusätzliche Anforderung an den Trocknungseffizienzindex (bei 8 Gedecken größer 1,08; bei 7 und weniger Gedecken 0,86) Stufe EEI <63 für alle Geräte 75

76 Los 14: Haushalts-Waschmaschinen (EU) 1015/2010. Reguliert werden durch die Verordnung: Netzbetriebene Waschmaschinen (auch netzbetriebene Geräte, die mit Akkumulator betrieben werden können). Einbauwaschmaschinen, auch wenn diese für nicht haushaltsübliche Zwecke vertrieben werden. Die VO gilt nicht für kombinierte Wasch- Trockenautomaten. 76

77 Verfahren und Anforderungen gemäß (EU) 1015/2010. Haushaltswaschmaschinen Vorstudie veröffentlicht im Dezember 2007 Energieverbrauch (EU) in 2005: ca. 35 TWh/a Ohne die VO wird ein Anstieg auf 37,7 TWh/a in 2020 erwartet. Strom- und Wasserverbrauch wurden als die relevanten Einflussfaktoren für die Produktgruppe ermittelt. EEI <68 Stufe Zusätzliche Anforderungen an den Wascheffizienzindex und den Wasserverbrauch. EEI <59 Stufe Zusätzliche Anforderungen an den Wasserverbrauch. Keine zusätzlichen Anforderungen an den Wascheffizienzindex EEI=Energieeffizienzindex 77

78 Los 16: Haushalts-Wäschetrockner (EU) 932/2012. Reguliert werden durch die Verordnung: Mit Netzstrom betriebene Haushaltswäschetrockner Gasbeheizte Haushaltswäschetrockner Einbau-Haushaltswäschetrockner, auch wenn diese für einen anderen Gebrauch als im Haushalt verkauft werden. Die VO gilt nicht für kombinierte Haushalts- Wasch-Trockenautomaten und Haushaltswäsche-schleudern. Die Ökodesign-Anforderungen umfassen: Informationspflichten Einhaltung eines Energieeffizienzindex Anforderungen an den Kondensationseffizienzindex 78

79 Verfahren und Anforderungen gemäß (EU) 932/2012. Die Öko-Design-Anforderungen für Haushaltswäschetrockner werden in 2 Stufen eingeführt. Vorstudie veröffentlicht im März 2009 Stufe Stufe Energieverbrauch (EU) in 2005: ca. 21 TWh/a Ohne die VO wird ein Anstieg auf 31 TWh/a in 2020 erwartet. Der Energieverbrauch wurde als der relevante Einflussfaktor für die Produktgruppe ermittelt. Informationspflichten EEI <85 Zusätzliche Anforderungen an die gewichte Kondensationseffizienz bei Kondensations- Wäschetrocknern (>60%) EEI <76 Zusätzliche Anforderungen an die gewichte Kondensationseffizienz bei Kondensations- Wäschetrocknern (>70%) EEI=Energieeffizienzindex 79

80 Los 17: Staubsauger Verordnung (EU) 666/2013 (I). Die Verordnung definiert EU-Ökodesign- Anforderungen an netzbetriebene Staubsauger und Hybridstaubsauger (Netz- und Akkubetrieb). Die Anforderungen betreffen die Leistungsaufnahme im Betrieb, die Staubaufnahme, die Staub- und Geräuschemissionen sowie die Haltbarkeit einzelner Bauteile. Nach der Vorstudie zu dieser Produktgruppe sind Einsparungen von bis zu 19 TWh/a in 2020 (EU) erreichbar. Von der VO ausgenommen sind Nassstaubsauger, Nass-Trocken-Sauger, akkubetriebene Geräte, Saugroboter und Industriestaubsauger. 80

81 Los 17: Staubsauger Verordnung (EU) 666/2013 (II). Die Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Energieeffizienz der Produktgruppe Staubsauger durch technologische Weiterentwicklung verbessert wird, eine vergleichbare Funktionalität ( Saugleistung ) bei geringerer Leistungsaufnahme erreicht wird, Mindestanforderungen an Staub- und Lärmemissionen eingehalten werden. Aktuell gibt es sehr starke Unterschiede zwischen Staubsaugern im Hinblick auf die Qualität der Saugleistung. Eine hohe elektrische Leistungsaufnahme (z. B W) führt nicht unbedingt zu einem besseren Saugergebnis. aktuelle, energieeffiziente Geräte erreichen laut Stiftung Warentest mit weniger als W sehr Saugergebnisse. 81

82 Los 17: Staubsauger - Begriffe. Staubaufnahme: Die Staubaufnahme wird auf einer definierte Prüffläche mit künstlichem Staub gemessen. Sie ist das Verhältnis aus dem abgesaugten Staub zum ursprünglich auf der Fläche vorhandenen Staub. Der entsprechende Saugvorgang ist in der Verordnung exakt definiert. Staubemission Gibt an, wie viel Prozent des aufgenommenen Staubes durch das Gerät wieder abgegeben werden (am Auslass des Staubsaugers, durch Lecks, etc.) Wesentlich ist hier die Filterwirkung/-qualität. Haltbarkeit Anforderungen an Haltbarkeit des Saugschlauches ( Schwenkungen unter Belastung ) und Motorlebensdauer. 82

83 Verfahren und Anforderungen gemäß VO (EU) 666/2013. Die Verordnung wird in 2 Stufen eingeführt Vorstudie veröffentlicht Februar 2009 Ohne Maßnahmen hätte sich der Stromverbrauch der erfassten Produkte von 18 TWh (im Jahr 2005) auf 34 TWh (im Jahr 2020) erhöht (EU). Erwartete Einsparungen durch die VO von 19 TWh/a in 2020 (EU). Stufe 1 wirksam ab < 62 kwh/a Stromverbrauch < W Leistungsaufnahme Staubaufnahme 0,7 (Teppichboden) Staubaufnahme 0,95 (Hartboden) Die genannten Grenzwerte gelten nicht für Staubsauger mit Wasserfiltern. Stufe 2 wirksam ab < 43 kwh/a Stromverbrauch < 900 W Leistungsaufnahme Staubaufnahme 0,75 (Teppichboden) Staubaufnahme 0,98 (Hartboden) Staubemission max. 1% Schallleistungspegel max. 80 db (A) Motorlebensdauer > 500 h Anforderungen an Haltbarkeit des Schlauches (> Schwenkungen) 83

84 Informationspflichten der Hersteller. Neben den nicht produktgruppenspezifischen Informationspflichten müssen für die Produktgruppe Staubsauger die folgenden Informationen bereitgestellt werden: Bei Hartbodenstaubsaugern, dass die mitgelieferte Düse nicht für Teppiche geeignet ist Bei Teppichstaubsaugern, dass die mitgelieferte Düse nicht für Hartböden geeignet ist Bei Geräten, die laut Produktbeschreibung nicht nur als Staubsauger im Sinne der VO genutzt werden können, muss die Leistungsaufnahme für den Betrieb als Staubsauger ausgewiesen sein. 84

85 Ausblick Staubsauger. Staubsauger werden in den kommenden Jahren energieeffizienter. Die elektrische Leistungsaufnahme verringert sich deutlich. Die EU-Ökodesign-Anforderungen an die Staubemission, den max. Schallleistungspegel und die Qualität der Staubaufnahme stellen sicher, dass die Energieeffizienz nicht zu Lasten der Funktionalität gesteigert wird. Durch Produktverbesserungen, z. B. verbesserte Motoren und Ventilatoren, verbesserte Luftführung, bessere Filter sowie optimierte Saugdüsen kann die notwendige elektrische Leistungsaufnahme ohne Funktionsverschlechterung verringert werden. Eine Reduzierung der elektrischen Leistung führt daher nicht automatisch zu einer Minderung der Saugleistung bzw. des Komforts bei der Bedienung (Anzahl/Dauer des Saugvorgangs, Lautstärke, ). (deutsche) Hersteller gehen davon aus, dass die Einhaltung der EU-Ökodesign- Anforderungen möglich ist. Bereits heute sind Staubsauger am Markt, die mit unter Watt bessere Saugleistungen erbringen als ineffiziente Geräte mit Watt. 85

86 Los 19a: Haushaltsbeleuchtung I (ungerichtet) (EG) 244/2009. Die VO definiert Anforderungen an Haushaltslampen mit nicht gerichtetem Licht, insbesondere Glühlampen, nicht gerichtete Halogenlampen und Kompaktleuchtstofflampen. Es werden auch Anforderungen für Spezialanwendungen definiert. Anforderungen gelten nicht für : Lampen mit gerichtetem Licht (z. B. Reflektorlampen/ Halogenstrahler). Lampen mit einem Lichtstrom unter 60 Lumen und über Lumen. Glühlampen für eine Betriebsspannung 60 V. Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen und Lampen mit erhöhtem UV-Lichtanteil (werden in VO EG 245/2009 behandelt). 86

87 Verfahren und Anforderungen gemäß (EG) 244/2009. Es werden Mindestanforderungen an den Energieeffizienzindex festgelegt, die in der Praxis zu dem in der Tabelle angegebenen Ausschluss bestimmter Lampentypen führen. Folgende Lampentypen dürfen gemäß den Anforderungen jeweils zum 01. September des genannten Jahres nicht mehr in den Verkehr gebracht werden: 1. Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Mattglaslampen (herkömmliche matte Glühlampen und matte 12 V- und 230 V-Halogenlampen) 2. Klarglaslampen 100 W Klarglaslampen 75 W Klarglaslampen 60 W Klarglaslampen 7 W Erhöhte Anforderungen an Lebensdauer, Zündzeit, Anlaufzeit, Farbwiedergabe Lampen der EEK C * * EEK = Energieeffizienzklasse gemäß VO 98/11/EWG 87

88 Los 19b: Haushaltsbeleuchtung (gebündelte) Verordnung (EU) 1194/2012 (I). Die Verordnung (EU) 1194/2012 definiert Anforderungen an Leuchtmittel mit gebündeltem Licht: Lampen (z. B. Glüh- und Kompaktleuchtstofflampen) und LED-Lampen Gebündeltes Licht im Sinne der VO heißt, dass 80 % des Lichtstroms in einem Abstrahlwinkel von 120 ausgestrahlt wird. LED-Leuchten in Kleinserien (<200 Stück/a) sind von den Anforderungen ausgenommen. Zusammen mit der EU-Label-VO für generelle Beleuchtung (EU) 874/2012 werden Energieeinsparungen von etwa 25 TWh/a in 2020 (EU) erwartet. 88

89 Los 19b: Haushaltsbeleuchtung (gebündelte) Verordnung (EU) 1194/2012 (II). Die Verordnung (EU) 1194/2012 definiert insbesondere folgende Anforderungen: Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Lampen und Betriebsgeräten (Gerät zwischen Lampe und Stromquelle wie z. B. Spannungswandler, Geräte zur Bereitstellung der Zündspannung) Anforderungen an die Betriebseigenschaften wie z. B. Schaltfestigkeit und Lichtstromerhalt Informationsanforderungen für die Lampe, die Verpackung und technische Datenblätter Die VO wird in drei Stufen eingeführt (jeweils zum 1. September 2013, 2014, 2016). 89

90 Los 19b: Ausnahmen für Spezialprodukte. Spezialprodukte sind von den energetischen Anforderungen ausgenommen. Als Spezialprodukte werden Leuchten definiert, die technisch unter die Regelungen der VO fallen würden, jedoch ausschließlich für Spezialanwendungen bestimmt sind (z. B. Aquarienbeleuchtung, Bildprojektoren, Show- und Theaterbeleuchtung, Notbeleuchtung etc.). Für Spezialprodukte gelten gesonderte Informationsanforderungen: Angaben zur Verwendung und ggf. Warnhinweise der Hinweis, dass das Produkt nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet ist Angabe der Farbwertanteile in den technischen Unterlagen, sofern diese in einem durch die VO definierten Bereich liegen. 90

91 Verfahren und Anforderungen gemäß VO (EU) 1194/2012. Vorstudie veröffentlicht im Okt Stufe Stufe Stufe Untersuchung der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte gebündelter Beleuchtung (inkl. LED) Einsparungen von ca. 25 TWh/a in 2020 (EU) durch Ökodesign und EU-Label) Energieverbrauch, Quecksilbergehalt und Quecksilberemission als relevante Größen ermittelt. Energieeffizienzindex: Netzspannungsglühlampen: EEI 1,75 Sonstige Glühlampen: EEI 1,2 Hochdruckentladungslampen: EEI 0,5 Sonstige Lampen: EEI 0,5 Betriebseigenschaften: (siehe nächste Folie) Energieeffizienzindex: Netzspannungsglühlampen: EEI 1,75 Sonstige Glühlampen: EEI 0,95 Hochdruckentladungslampen: EEI 0,5 Sonstige Lampen: EEI 0,5 Betriebseigenschaften: (siehe nächste Folie) Energieeffizienzindex: Netzspannungsglühlampen: EEI 0,95 Sonstige Glühlampen: EEI 0,95 Hochdruckentladungslampen: EEI 0,36 Sonstige Lampen: EEI 0,2 Betriebseigenschaften: (siehe nächste Folie) Die Anforderungen der Stufe 3 für Netzspannungsglühlampen tritt nur in Kraft, wenn bis zum durch eine Marktprüfung u. a. Nachweise erbracht werden, dass Netzspannungslampen marktverfügbar sind, welche als technisch gleichwertige Ersatzprodukte infrage kommen. 91

92 Anforderungen an Betriebseigenschaften von Lampen gemäß VO (EU) 1194/2012. Zentrale qualitative Anforderungen an die Betriebseigenschaften der Lampen (differenziert nach Lampentyp): Mittlere Lampenlebensdauer Lichtstromerhalt Mindestanzahl an Schaltzyklen bis zum Ausfall Zündzeit Anlaufzeit bis zum Erreichen von 60% des maximalen Lichtstroms Frühausfallrate Farbwiedergabe Für diese Betriebseigenschaften definiert die VO für die einzelnen Stufen Anforderungen in Abhängigkeit der Technologien (Kompaktleuchtstofflampen, LED, Hochdruckentladungslampen, ) 92

93 Produktinformationsanforderungen gemäß VO (EU) 1194/2012. Zentrale Produktinformationsanforderungen Allgemein sind ab der 1. Stufe unten beschriebene Informationen bereitzustellen. Auf der Lampe selbst: Lichtstrom (lm), Farbtemperatur (K), nomineller Halbwertwinkel ( ) sofern nach Aufdruck von Leistungsinformationen (Leistung, Spannung) dafür Platz vorhanden ist. Auf der Verpackung: u. a. Lichtstrom, Nennlebensdauer, Farbtemperatur, Anlaufzeit bis zum Erreichen von 60 % des Lichtstromes, Abmessungen, ggf. Warnhinweise. Ausnahmen hinsichtlich der Informationsanforderungen gelten für Glühlampen, die Stufe 2 nicht erfüllen und LED-Module, die vom Nutzer nicht entfernt werden können/sollen. Der Begriff Energiesparlampe darf nur verwendet werden, wenn der EEI der Lampe kleiner gleich 0,4 ist. 93

94 Ausblick Gebündelte Beleuchtung. Gebündelte Glühlampen/Reflektorglühlampen werden bereits mit Inkrafttreten der 1. Stufe am die Ökodesign-Anforderungen nicht mehr erfüllen. (ungerichtete Glühlampen sind bereits ausgephast) Ineffiziente Halogenlampen werden die Anforderungen der 2. Anforderungsstufe ( ) nicht erfüllen Effiziente Niedervolthalogenlampen (insbesondere mit Infrarotbeschichtung) können die Anforderungen weiterhin erfüllen. Ineffiziente Kompaktleuchtstofflampen werden die Anforderungen der 2. und 3. Stufe nicht erreichen. Zukünftig werden verstärkt LED und LED-Module auf den Markt kommen, auch OLED-Produkte sind kurz vor der Marktreife. Steigende Lampenlebensdauern (z. B. LED >50.000h) werden dazu führen, dass Ersatzlampen nicht mehr notwendig sind und zukünftig verstärkt komplette Leuchten getauscht werden. 94

95 Los 22: Haushaltsbacköfen, -Kochmulden und Dunstabzugshauben. Die Verordnung (EU) 66/2014 definiert Anforderungen an Haushaltsbacköfen (inklusive in Herden integrierten Backöfen), Kochmulden und Dunstabzugshauben: Relevante Aspekte hinsichtlich des Energieverbrauchs sind: Bereitschaftszustand und Verbrauch während der Nutzung. Die von der VO erfassten Produkte weisen EUweit einen Energieverbrauch von 755 PJ (210 TWh) auf. Durch die VO in Kombination mit der Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Label) werden EU-weit Einsparungen von 27 PJ (7,5 TWh) in 2020 erwartet. 95

96 Los 22: Haushaltsbacköfen, -Kochmulden und Dunstabzugshauben. Die Verordnung (EU) 66/2014 definiert insbesondere folgende Anforderungen an die Leistungsaufnahme/den Energieverbrauch für: Haushaltsbacköfen (Energieeffizienzindex) Haushaltskochmulden (maximaler Energieverbrauch und Mindestenergieeffizienz) Haushaltsdunstabzugshauben (EEI, und fluiddynamische Effizienz, max. Luftstrom, max. Energieverbrauch im Aus-Zustand (vgl. Standby-VO). Die Verordnung wird in 3 Stufen eingeführt, welche jeweils 1, 2 und 5 Jahre nach Inkrafttreten wirksam werden. 96

97 Verfahren und Anforderungen gemäß VO (EU) 66/2014. Vorstudie veröffentlicht im März 2012 Stufe Stufe Stufe Relevant für den Energieverbrauch der Produktgruppe: Bereitschaftsbetrieb, Aus-Zustand und aktive Nutzung Haushaltsbacköfen EEI < 146 Haushaltskochmulden (Grenzwerte für Energieeffizienz) Haushaltsbacköfen EEI < 121 Haushaltskochmulden (Grenzwerte für Energieeffizienz) Haushaltsbacköfen EEI < 96 Haushaltskochmulden (Grenzwerte für Energieeffizienz) Energieverbrauch der PG 2010: 755 PJ, erwarteter Anstieg bis 2020 ohne Maßnahmen um 24 PJ. Elektrisch: EC < 210 (Wh/kg) Gas: EE > 53 % Dunstabzugshauben Elektrisch: EC < 200 (Wh/kg) Gas: EE > 54 % Dunstabzugshauben Elektrisch: EC < 195 (Wh/kg) Gas: EE > 55 % Dunstabzugshauben Erwartete Einsparungen durch Ökodesign und EU-Label: 27 PJ/a 2020, 60 PJ/a 2030 EEI < 120 Fluiddynam. Effizienz: > 3 Luftstrom: nach 1h max. 650 (m³/h) EEI < 110 Fluiddynam. Effizienz: > 5 Luftstrom: nach 1h max. 650 (m³/h) EEI < 100 Fluiddynam. Effizienz: > 8 Luftstrom: nach 1h max. 650 (m³/h) Standby- Anforderungen Standby- Anforderungen Standby- Anforderungen 97

98 Los 26: Netzwerk-Standby - VO (EU) 801/2013. Die VO (EU) 801/2013 definiert Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und Auszustand. Änderungsverordnung zu VO (EU) 1275/2008 (Standby-Verordnung) und zur VO 642/2009 (Fernsehgeräte) Schwerpunkt ist der vernetzte Bereitschaftsbetrieb. Die Vorstudie zur VO (EU) 1275/2008 ergab für Netzwerk- Standby Handlungsbedarf, aufgrund fehlender Datengrundlage wurde der vernetzte Standby-Betrieb auf Beschluss der EU-Kommission separat behandelt. Durch die VO werden Einsparungen beim Stromverbrauch von ca. 26 TWh erwartet (49 TWh im Jahr 2025) 98

99 Los 26: Netzwerk-Standby Geltungsbereich und Anforderungen. Die Verordnung (EU) 801/2013 definiert insbesondere Anforderungen an die Leistungsaufnahme für den vernetzten Bereitschaftsbetrieb (d. h.hauptfunktion eines Gerätes wird über ein Netzwerksignal aktiviert): In Abhängigkeit von der erforderlichen Netzwerkverfügbarkeit Für Fernsehgeräte, die bisher von den Anforderungen der VO 1275/2008 ausgenommen sind (erwartete Einsparungen 10 TWh) Durch die Änderungsverordnung wird die Produktgruppe Kaffeemaschinen mitreguliert (erwartete Einsparungen 2 TWh). Die Verordnung wird in 3 Stufen eingeführt, welche jeweils 1, 2 und 5 Jahre nach Inkrafttreten wirksam werden. Zukünftig sollen die Standby-VO ((EU) 1275/2008) und die VO (EU) 801/2013 zusammenhängend weitergeführt werden. 99

100 Los 26: Netzwerk-Standby Einführung und Anforderungen. Ab 01. Januar 2015: Deaktivierung drahtloser Verbindungen durch den Nutzer muss möglich sein. Automatische Verbrauchsminderungsfunktion bei vernetzten Geräten (Gerät wird nach 20 Minuten automatisch in Standby versetzt, wenn es nicht die Hauptfunktion erfüllt). Leistungsaufnahme im Bereitschaftsbetrieb: hohe Verfügbarkeit: 12 Watt; normale Verfügbarkeit: 6 Watt. Kaffeemaschinen: automatisches Energiemanagement, z. B. Abschaltung der Wärmplatte 30 Minuten nach Ende des Brühvorgangs. Fernsehgeräte: individuelle Anforderungen für Fernseher im Netzwerkbetrieb Ab 01. Januar 2017 und 01. Januar 2019 werden die Anforderungen schrittweise verschärft. 100

101 Los 2 (ENTR) Transformatoren VO (EU) 548/2014. Die Verordnung (EU) 548/2014 definiert Ökodesign- Anforderungen an Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren mit einer Nennleistung größer 1 kv in Übertragungs- und Verteilnetzen sowie in industriellen Anwendungen Anforderungen gelten unabhängig von der Art und Weise, wie die Transformatoren z. B. vom Netzbetreiber betrieben werden. Transformatoren mit besonderen Aufgaben zur Spannungsregelung, Offshore-Trafos, Messwandler, Trafos in Schienenfahrzeugen und Schweißtransformatoren sind von der VO ausgenommen Die von der VO erfassten Transformatoren verursachten im Jahr 2008 Energieverluste von ca. 94 TWh. Durch die VO werden Einsparungen (Vermeidung von Energieverlusten) von 16 TWh erwartet (2025). 101

102 Los 2 (ENTR) Transformatoren - Inkrafttreten und Anforderungen (I). Die EU-Kommission hat den Energieverbrauch bzw. die Energieverluste während der Nutzungsphase als signifikant für eine EU-Ökodesign-Regulierung herausgearbeitet. Der Energieverbrauch während der Herstellung wurde nicht berücksichtigt, Anforderungen an die Ressourceneffizienz wurden nicht gestellt. Die Verordnung definiert Anforderungen an Energieleistung, Energieeffizienz und Verluste (Kurzschlussverluste, Leerlaufverluste) sowie den Wirkungsgrad von Transformatoren Unterteilt in Mittelleistungs- (bis 36 kv) und Großleistungstrafos (> 36kV). Zeitlich gestaffelte Sonderregelung für regelbare Ortsnetztrafos, um deren Weiterentwicklung nicht zu gefährden. Ab Informationsanforderungen u. a. zu technischen Eigenschaften, Gewicht und Einsatzbereichen 102

103 Los 2 (ENTR) Transformatoren Inkrafttreten und Anforderungen (II). Vorstudie veröffentlicht im Januar 2011 Stufe Stufe Relevant für den Energieverbrauch der Produktgruppe: Energieverluste während des Betriebs Energieverbrauch der PG in 2008: 93 TWh Erwartete Einsparungen durch Ökodesign: 16 TWh Anforderungen für Mittelleistungstransformatoren für Kurzschlussund Leerlaufverluste in Abhängigkeit von der Nennleistung unterteilt nach < 3*150 kva und > 3*150 kva. Separate, zeitlich gestaffelte Anforderungen/Sonderregelungen für mastmontierte Transformatoren Energieeffizienzanforderungen für Großleistungs-Transformatoren anhand eines Mindestwirkungsgrades in Abhängigkeit von der Nennleistung. Informationsanforderungen an die technischen Produktunterlagen. Verschärfung der Anforderungen aus Stufe 1. für Mittelleistungsund Großleistungstransformatoren 103

104 Los 6 (ENTR) Lüftungsanlagen VO (EU) 1253/2014. Die Verordnung (EU) 1253/2014 definiert Ökodesign- Anforderungen an Lüftungsanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung > 30 Watt je Luftstrom. Produkte, die bereits im Produktlos ENER 10 (Lüftungsanlagen im Haushalt) reguliert sind, sind nicht betroffen. Der Energieverbrauch während der Nutzungsphase ist laut Vorstudie der wichtigste Umweltparameter. Die von der VO erfassten Lüftungsanlagen verursachten im Jahr 2010 etwa 78 TWh Stromverbrauch. Gleichzeitig sparen Lüftungsanlagen Heizenergie ein, so dass die Energiebilanz eine Einsparung von etwa 785 TWh im Jahr 2025 ausweist. Für die Produktgruppe Lüftungsanlagen werden durch Ökodesign und EU-Label weitere Einsparungen in Höhe von PJ (360 TWh) erwartet. 104

105 Los 6 (ENTR) Lüftungsanlagen Anforderungen und Inkrafttreten Die Verordnung tritt in zwei Stufen in kraft Stufe 1: 01. Januar 2016 Stufe 2: 01. Januar 2018 Es werden EU-Ökodesign-Anforderungen u. a. an den spezifischen Energieverbrauch, die Drehzahlregelungen, die Lärmemission und ggf. das Vorhandensein eines Wärmerückgewinnungssystems gestellt. Die Verordnung definiert neben den o. g. Punkten umfangreiche Informationsanforderungen für die Produktgruppe, z. B. Art des Antriebs, max. Luftvolumenstrom, Mischraten bei Zwei-Richtungs- Lüftungsanlagen, Steuerungsfaktoren. 105

106 Verfahren und Anforderungen gemäß VO (EU) 1253/2014. Vorstudie veröffentlicht im Sept Relevant für den Energieverbrauch der Produktgruppe: Energieverbrauch während des Betriebs. Stromverbrauch der PG in 2010: 78 TWh In der Gesamtbetrachtung der Energiebilanz werden durch die Ökodesign- und EU-Label VO Einsparungen i. H. v. 360 TWh erwartet (Einsparungen v. Heizenergie durch Lüftungsanlagen ist hier berücksichtigt). Stufe Wohnraumlüftungsanlagen Anforderungen an den spezifischen Energieverbrauch Lärmemission < 45 db Verpflichtende Drehzahlregelung oder Mehrstufenantrieb Verpflichtende Einrichtung zur thermischen Umgehung Optische Filterwechselanzeige Nicht-Wohn-Lüftungsanlagen: Drehzahlregelung Anforderungen an ein Wärmerückgewinnungssystem Stufe Wohnraumlüftungsanlagen Anforderungen an den spezifischen Energieverbrauch Lärmemission < 40 db Verpflichtende Drehzahlregelung oder Mehrstufenantrieb Verpflichtende Einrichtung zur thermischen Umgehung Optische Filterwechselanzeige Nicht-Wohn-Lüftungsanlagen: Drehzahlregelung Anforderungen an ein Wärmerückgewinnungssystem 106

107 Effizienz entscheidet. Vielen Dank. b2b.dena.de 107

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