Teilnehmervertrag mysmartgrid. - nachstehend Teilnehmer genannt -

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1 Teilnehmervertrag mysmartgrid Zwischen Herrn Max Mustermann Musterstraße Musterstadt - nachstehend Teilnehmer genannt - und der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Hansastraße 27 c, München für ihr Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik Fraunhofer-Platz 1, Kaiserslautern wird folgender Teilnehmervertrag geschlossen: - nachstehend FhG/ITWM genannt - Präambel Das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik entwickelte in dem vom Bund und Land Rheinland-Pfalz im Konjunkturprogramm II geförderten Projekt mysmartgrid ( ein intelligentes Mess- und Steuerungssystem, das als Basis dient, um den Energieverbrauch der Erzeugung der doc

2 Energie anzupassen. Das Projekt hatte eine Laufzeit vom bis zum Das Fraunhofer Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik entwickelt in dem mit Mitteln der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung geförderten Projekt "Energiemanagement für Mietwohnungen mit Open-Source Smart Metern (EMOS)" intelligente Messsysteme für das Raumklima als Weiterentwicklung und Erweiterung des entwickelten Mess- und Steuerungssystems. Das Projekt hat eine Laufzeit vom bis zum Die Parteien beabsichtigen zur weiteren Optimierung des entwickelten Mess- und Steuerungssystems zusammen zu arbeiten. Mit diesem Teilnehmervertrag werden die Einzelheiten der Installation sowie des Betriebes des Mess- und Steuerungssystems zu Projektzwecken im Haushalt des Teilnehmers geregelt. 1 Vertragsgegenstand, Dauer des Testbetriebs, Teilnahmegebühr, Projektinformation 1.1 Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist die Regelung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Installation und den Betrieb der technischen Komponenten im Haushalt des Teilnehmers. 1.2 Installation und Testbetrieb der technischen Komponenten im Haushalt des Teilnehmers Die technischen Komponenten werden im Haushalt des Teilnehmers wie in Anlage B beschrieben installiert. Installiert werden technische Komponenten zur Messung des Energieverbrauchs sowie - bei Interesse des Teilnehmers zusätzlich - technische Zusatzkomponenten zur Messung der a) Energieerzeugung und zur Photovoltaik-Anlagen-Überwachung und/oder b) des Raumklimas in den Wohnräumen. Der Teilnehmer nimmt an der optionalen Messung der Energieerzeugung und Photovoltaik-Anlagen-Überwachung Seite 2 von 7

3 teil nicht teil. Der Teilnehmer nimmt an der optionalen Messung des Raumklimas in den Wohnräumen teil nicht teil. Die Installation der technischen Zusatzkomponenten ist in Anlage B beschrieben. 1.4 Dauer des Testbetriebs im Haushalt des Teilnehmers Der Testbetrieb wird bis zur Kündigung dieses Vertrages durch eine der Parteien gemäß Ziffer 7 durchgeführt. Hierfür werden die technischen Komponenten im Haushalt des Teilnehmers installiert und verbleiben während der Laufzeit des Vertrages in dessen Haushalt. 1.5 Teilnahmegebühr Für die Teilnahme erhebt FhG/ITWM Teilnahmegebühren gemäß Anlage A. 1.6 Projektinformation FhG/ITWM wird den Teilnehmer kontinuierlich über den Projektverlauf und zu Projekt bezogenen Aktivitäten (Workshops etc.) informieren. 2 Beauftragung der Stadtwerke / Elektroinstallateur mit der Installation und dem Betrieb der technischen Komponenten Der Teilnehmer ist einverstanden, dass FhG/ITWM einen Dritten (insbesondere Stadtwerke, Elektroinstallationsfirma) mit der Installation, Wartung und Nachrüstung sowie - falls erforderlich mit der Reparatur der technischen Komponenten in seinem Haushalt beauftragt und erklärt hiermit seine Zustimmung für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen FhG/ITWM und diesem Dritten sowie mit der Erstattung der entstehenden Kosten. Die mit einer Installation entstehenden Kosten in Kaiserslautern und im50 km-umkreis ergeben sich aus gemäß Anlage A. Außerhalb dieses Gebietes wird der Teilnehmer Seite 3 von 7

4 in Abstimmung mit FhG/ITWM selbst und ebenfalls auf eigene einen Dritten beauftragen. Die zu steuernden Testgeräte müssen im Eigentum des Teilnehmers oder von FhG/ITWM stehen; sollte ein Testgerät im Eigentum eines Dritten stehen, wird der Teilnehmer die schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers des betreffenden Testgeräts beschaffen und FhG/ITWM übermitteln. 3 Zugang zu den technischen Komponenten und zu den Testgeräten, Internetzugang 3.1 Zugang zu Projekt- und Wartungszwecken nach vorheriger Abstimmung FhG/ITWM ist berechtigt, nach vorheriger Abstimmung mit dem Teilnehmer projektbezogene Aktivitäten durch wissenschaftliche Mitarbeiter des ITWM durchzuführen, Dritte zum Zweck der Installation, Wartung und Nachrüstung sowie - falls erforderlich - zur Reparatur der installierten technischen Komponenten bzw. der Testgeräte im Haushalt des Teilnehmers einzusetzen. Der Teilnehmer wird den jeweiligen mit diesen Aufgaben betrauten Personen Zugang zu den technischen Komponenten bzw. zu den Testgeräten ermöglichen, soweit dies für die Zwecke der Projektdurchführung bzw. zum Zweck der Installation, Wartung, Nachrüstung bzw. Reparatur erforderlich ist. 3.2 Information über unregelmäßiges Verhalten der technischen Komponenten / der Testgeräte Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Projektbüro am ITWM (Ziff.4) unverzüglich über unregelmäßiges, in irgendeiner Weise auffälliges, oder nach Einschätzung des Teilnehmers eventuell Schaden verursachendes Verhalten der technischen Komponenten bzw. der Testgeräte zu informieren. 3.3 Internetzugang Der Teilnehmer stellt seinen Internetanschluss für die Installation und den Betrieb der technischen Komponenten auf eigene Kosten 24 Stunden am Tag zur Verfügung. 4 Kontaktdaten Seite 4 von 7

5 Das Projektbüro am ITWM ist für den Teilnehmer wie folgt erreichbar: Fraunhofer ITWM Frau Monika Schappert Fraunhofer-Platz Kaiserslautern Telefon 0631/ Das Projektbüro steht für technische und organisatorische Rückfragen via unter der Adresse zur Verfügung. team@mysmartgrid.de 5 Haftung 5.1 FhG/ITWM steht für die Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt sowie die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ein, nicht aber für das tatsächliche Erreichen des Forschungs- und Entwicklungsziels. 5.2 Die Haftung von FhG/ITWM, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 5.3 Erbringt der FhG/ITWM die ihm obliegende Leistung nicht, nicht mit dem Eintritt der Fälligkeit oder nicht wie geschuldet, kann der Auftraggeber nur dann Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit der Erklärung bestimmt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne. 5.4 Die Haftung von FhG/ITWM ist ausgeschlossen, wenn und soweit Schäden durch unsachgemäße Behandlung des Teilnehmers oder durch einen von Teilnehmer veranlassten, nicht mit FhG/ITWM abgestimmten Zugriff eines Dritten auf die technischen Komponenten bzw. auf die Testgeräte, verursacht wurde. Seite 5 von 7

6 5.5 Die Ansprüche des Teilnehmers wegen Pflichtverletzung und aus Delikt nach Ziff.5.2 dieses Vertrages verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt oder FhG/ITWM wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend länger haftet. 6 Veröffentlichungen, Datenschutz 6.1 Die für die Projektbearbeitung im Rahmen dieses Teilnehmervertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes (BDSG) von FhG/ITWM erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen technischen Projektdurchführung erforderlich ist. Konkret werden die Daten der Teilnehmer von FhG/ITWM folgendermaßen erfasst und verwendet: FhG/ITWM erfasst Teilnehmer-bezogene Stromverbrauchsdaten und stellt diese Daten für den betreffenden Teilnehmer zugänglich dar. FhG/ITWM wertet diese Daten aus und erzeugt erweiterte Darstellungen, die ebenfalls für den betreffenden Teilnehmer zugänglich sind. Ausschließlich der Teilnehmer selbst hat die Option, über die Projekt-Internetseite den anderen Teilnehmern Zugang zu den eigenen Messdaten zu gewähren. Über seinen persönlichen Zugangstoken kann der Teilnehmer darüber hinaus nach eigenem Ermessen Dritten Zugang zu seinen eigenen Messdaten verschaffen. Eine Nutzung zu Werbezwecken findet nicht statt. 6.2 FhG/ITWM ist berechtigt, die erfassten und ausgewerteten Daten unter Wahrung des Datenschutzes im Rahmen seiner Forschungstätigkeit zu verwenden und Ergebnisse aus dieser Forschungstätigkeit unter Wahrung des Datenschutzes anonymisiert zu veröffentlichen. 7 Kündigung 7.1 Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich zu kündigen. Seite 6 von 7

7 7.2 Nach wirksamer Kündigung ist FhG/ITWM berechtigt, die beim Teilnehmer installierten technischen Komponenten nach eigenem Ermessen zu deinstallieren und zurück zu nehmen. 8 Sonstiges 8.1 Etwaige Eigentumsrechte von FhG/ITWM oder Dritter an den technischen Komponenten werden durch diesen Vertrag nicht berührt. Die technischen Komponenten sind durch die Vertragsparteien so aufzustellen, dass vorhandene Eigentumskennzeichen jederzeit erkannt werden können. 8.2 Der Teilnehmer darf ohne vorherige Abstimmung mit FhG/ITWM keine technischen Änderungen an den technischen Komponenten vornehmen. 8.3 Der Teilnehmer trägt die allgemeinen Betriebskosten für die technischen Komponenten. 8.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Teilnehmervertrages bedürfen der Schriftform. 8.5 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Teilnehmervertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke., Kaiserslautern, (Ort) (Datum) (Datum) Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik.... (Teilnehmer) Dr. Franz-Josef Pfreundt Mathias Dalheimer Seite 7 von 7

8 Anlage A zum Teilnehmervertrag "mysmartgrid" Teilnahmegebühren, gültig bis Bezeichnung Preis inkl. USt. Software Standard-Abonnement mysmartgrid-website pro Jahr 35,99 inkl. Wartung und Aktualisierung der Software-Komponenten Zusatz-Abonnement mysmartgrid PV-Spy pro Jahr 19,99 individuelles PV-Anlagenmodell PV-Anlagenüberwachung Messen der Energieerzeugung PV-Erzeugungsprognose Zusatz-Abonnement mysmartgrid EMOS pro Jahr Raumklima optimieren nur in Kaiserslautern möglich, begrenzte Teilnehmerzahl Temperatur- und Luftfeuchtemessung keine gesonderte Vergütung Geräte Zusatz-Komponenten mysmartgrid PV-Spy (optionale PV-Anlagenüberwachung) 100,00 Stromzähler mit S0-Schnittstelle, einmalige Schutzgebühr Installation Installation* keine gesonderte Vergütung *nur in Kaiserslautern und im 50 km-umkreis Stand: mysmartgrid_anlage-a-preisliste-bis doc Seite 1 von 1

9 Anlage B zum Teilnehmervertrag "mysmartgrid" Installation und Testbetrieb der technischen Komponenten im Haushalt des Teilnehmers Im Haushalt des Teilnehmers werden mindestens technische Komponenten zur Messung des Energieverbrauchs installiert, die durch technische Zusatzkomponenten zur Photovoltaik-Anlagen-Überwachung und/oder durch technische Zusatzkomponenten zur Raumklima-Messung optional ergänzt werden können. Technische Komponenten zur Messung des Energieverbrauchs Im Haushalt des Teilnehmers werden drei Arten von Geräten installiert: a) Energiemessgerät, b) Sensoren und c) Anzeigegerät. An das Energiemessgerät können verschiedene Sensoren angeschlossen werden. Das Energiemessgerät ist über den Internetanschluss des Teilnehmers 24 Stunden am Tag an das Internet angebunden. Dabei kann wahlweise WLAN (Wireless LAN, Drahtlos-Funknetzwerk) oder ein Netzwerkkabel verwendet werden. Die Messungen des Energiemessgeräts werden 1) einerseits per Internet an die Website " 2) andererseits an das Anzeigegerät übertragen. Jeder Teilnehmer registriert sich auf der Website und erhält ein Benutzerkonto. Auf der Website stehen u.a. Messdaten, Installationsanleitungen, ein Forum zum Austausch zwischen den Teilnehmern zur Verfügung. Das Anzeigegerät wird über das WLAN an den Internetanschluss des Teilnehmers angebunden. Technische Zusatzkomponenten zur Messung der Energieerzeugung und zur Photovoltaik-Anlagen- Überwachung Besitzt der Teilnehmer eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage), kann die Installation durch zusätzliche technische Komponenten ergänzt werden, um die Energieerzeugung zu messen und eine Photovoltaik-Anlagen- Überwachung zu realisieren. An das vorhandene Energiemessgerät werden weitere Sensoren zur Erfassung der Stromerzeugung der PV- Anlage angeschlossen. mysmartgrid_anlage-b-installation-und-testbetrieb doc Seite 1 von 2

10 Technische Zusatzkomponenten zur Messung des Raumklimas in den Wohnräumen Die Installation kann durch zusätzliche technische Komponenten ergänzt werden, um das Raumklima zu messen. Dazu werden Sensoren zur Erfassung der Temperatur und Luftfeuchte installiert. Durchführung der Installationsarbeiten Technische Voraussetzung für die Installation ist eine durchgehende Internetverbindung (Flatrate). Für die Photovoltaik-Anlagen-Überwachung ist zudem eine PV-Anlage erforderlich. Die Installation kann a) von einem Kooperationspartner des Fraunhofer-ITWM (z.b. Installateur oder den Stadtwerken) im Auftrag des ITWM vorgenommen werden (eingeschränkt auf Kaiserslautern und 50 km Umkreis) oder b) durch den Teilnehmer selbst vorgenommen werden. Im Zweifelsfall wird er aus Sicherheitsgründen einen Elektrofachbetrieb (Installateur) mit der Installation der Geräte beauftragen. Stand: mysmartgrid_anlage-b-installation-und-testbetrieb doc Seite 2 von 2

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