b) Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes über Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
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- Heike Arnold
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1 Rathaus Aktuell aus dem Gemeinderat 10/2004 Nr. 10/2004 vom AMTLICHER TEIL Öffentliche Gemeinderatssitzung Ort, Zeit und Tagesordnung öffentlicher Gemeinderatssitzungen werden durch Aushang an den gemeindlichen Bekanntmachungstafeln in Hafenlohr (Rathaus) und Windheim (Dorfstraße) veröffentlicht. Aus dem Gemeinderat a) Sanierung des Friedhofes, 2. Bauabschnitt Besichtigt hat der Gemeinderat den erweiterten und umgestalteten Friedhof in Hafenlohr. Architekt Willi Müller aus Marktheidenfeld erläuterte nochmals die fast abgeschlossene Baumaßnahme. Aufgestellt werden noch am Leichenhaus die denkmalgeschützten Grabsteine. Beschlossen wurde, dass der beseitigte Torpfosten so in das Mauerwerk eingelassen wird, damit der obere Friedhofsweg künftig mit einem Lkw befahren werden kann. Das Tor soll entsprechend erweitert werden. Besprochen wurde die Sanierung des restlichen Grabfeldes. Architekt Willi Müller wurde beauftragt, eine Detailplanung zu erstellen. Nachdem das Grabfeld in naher Zukunft auch umgestaltet werden soll, wurde die Belegung der Gräber nur noch auf Ehepartner beschränkt. Ein Gräbertausch unter Anrechnung der bereits bezahlten Grabplatzgebühren ist möglich und soll den Nutzungsberechtigten bei Bedarf angeboten werden. b) Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes über Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen Der Gemeinderat hat den Entwurf zur 12. Änderung des Regionalplanes über die ausgewiesenen Vorrangund Vorbehaltsgebiete zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass in den Gemarkungsgebieten von Hafenlohr und Windheim keine diesbezüglichen Gebiete ausgewiesen sind. Der Gemeinderat stimmte der Entwurfsplanung ohne Einwendungen zu. c) Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2003 Gemeinderat Gerd Dobesch berichtete dem Gemeinderat über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung Er stellte fest, dass der Haushalt ausgeglichen ist und es keine Beanstandungen gibt. Die Jahresrechnung wurde gemäß Art. 102 Abs. 3 GO ohne Einwendungen anerkannt. d) Änderung des Ingenieurvertrages Penka für die restlichen Wasserleitungs- und Kanalarbeiten in Hafenlohr Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Ritter den Änderungsvertrag zwischen dem Ingenieurbüro Franz Penka aus Marktheidenfeld und der Gemeinde sowie mit dem Ingenieurbüro Köhl zu unterzeichnen. In das
2 Vertragsverhältnis tritt als Nachfolger das Ingenieurbüro Köhl aus Marktheidenfeld. Ingenieur Franz Penka hat das Büro aus Altersgründen abgegeben. e) Zweckvereinbarung der Windheimer Ortsvereine Nach der Zweckvereinbarung der Windheimer Ortsvereine besteht die Vollversammlung unter anderem aus dem 1. Bürgermeister und zwei Gemeinderäten. Als Delegierte für die Vollversammlung wurden vom Gemeinderat einstimmig gewählt: 1. Bürgermeister Alfred Ritter, Stellvertreter: 3. Bürgermeister Franz Riedmann, 2. Bürgermeisterin Elisabeth Stahl, Stellvertreter: Gemeinderat Thorsten Schwab, Gemeinderätin Anya Pauli, Stellvertreter: Gemeinderat Erwin Kirsch f) Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschafts- und Jahresbetriebsplan 2005 Zu diesem Beratungspunkt begrüßte Bürgermeister Ritter Herrn Forstamtmann Martin Volkmann vom Forstamt Marktheidenfeld. Herr Volkmann erläuterte kurz die schlechte Lage auf dem Holzmarkt. Trotzdem muss die Waldbewirtschaftung fortgesetzt werden. Besonders in der Kulturpflege sieht er einen großen Nachholbedarf. Für das Jahr 2005 gab er den Forstwirtschafts- und Betriebsplan bekannt. Folgende Holzernte ist geplant: Endnutzung 600 fm, Altforstung 800 fm. Jungdurchforstung 400 fm, Jugendpflege 300 fm. Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Jahresbetriebsplan einstimmig zu. g) Zweckvereinbarung der Windheimer Ortsvereine Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat die Stellungnahmen der Windheimer Vereine zum Erlass einer Zweckvereinbarung des Vereinsringes. Ziel der Zweckvereinbarung ist, den derzeitig rechtsunfähigen Vereinsring in das Vereinsregister eintragen zu lassen, unter eine andere Führung bzw. Organisation zu stellen, die Finanzen zu ordnen, die gewährten Vereinsdarlehen (Hafenlohrtalkapelle, Angelsportverein und Feuerwehr) langfristig wieder als Guthaben (Stammkapital) zu sichern und der Gemeinde auf Grund der finanziellen Unterstützung eine Mitsprache bei künftigen Investitionen einzuräumen. Leider verabschiedete sich der Elisabethenverein und der Angelsportverein aus dem bisherigen Vereinsring. Der FC Windheim löst sich scheinbar auf und die Freiwillige Feuerwehr hat die Zweckvereinbarung mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die Hafenlohrtalkapelle hat sich für die Zweckvereinbarung ausgesprochen und ist auch bereit, Verantwortung in einem noch abzuklärenden Rahmen für die Hafenlohrtalhalle zu übernehmen. Der Vereinsring hat somit seine Eigenschaft als Hausherr der Hafenlohrtalhalle bedauerlicherweise aufgegeben. h) Antrag auf Rücknahme des Überlassungs- und Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Vereinsring vom Von Gemeinderat Thorsten Schwab wurde der Antrag gestellt, dass aufgrund der fehlenden ordnungsgemäßen Zweckvereinbarung des derzeitigen Vereinsringes Windheim die Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Hafenlohr und dem Vereinsring Windheim vom zur Nutzung der Hafenlohrtalhalle für ungültig erklärt wird. Auf das Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart wurde in diesem Zusammenhang durch Bürgermeister Ritter nochmals hingewiesen. Nach einer eingehenden und sachlichen Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, den Überlassungs- und Gestattungsvertrag aufzuheben. Die Hafenlohrtalhalle wird geschlossen und geht ab sofort vorübergehend in den Besitz der Gemeinde über, bis sich ein neuer Vereinsring als eingetragener Verein gebildet hat bzw. ein neuer Betreiber gefunden worden ist. i) Mitgliederversammlung des FC Windheim Bürgermeister Ritter nahm Stellung zu einem Zeitungsbericht hinsichtlich des FC Windheim, wo der Gemeinde der Vorwurf gemacht wurde, zu nachlässig bei der Abrechnung von Nebenkosten zwischen dem FC Windheim und dem Vereinsring gewesen zu sein. So seien diese Kosten aus dem Jahr 2001 erst im Jahr 2004 abgerechnet worden. Bürgermeister Ritter stellte klar, dass seit Bestehen des Vereinsringes sich die Gemeinde in keiner Weise in das Innenverhältnis zwischen Vereinsring und FC Windheim eingemischt habe. Hausherr war bisher der Vereinsring und nicht die Gemeinde. Durch die neue Zweckvereinbarung wird der Gemeinde jedoch künftig eine Mitsprache eingeräumt.
3 j) Auftragsvergaben Die Fa. Gebhardt aus Marktheidenfeld erhielt den Auftrag zur Lieferung von 60 qm Castelloplan-Pflaster für den Kinderspielplatz am ehemaligen Dreschplatz. An die Fa. Pflanze und Garten aus Marktheidenfeld wurde der Auftrag zur Lieferung von Sträuchern und Bodendeckern für den Kinderspielplatz erteilt. Eine teilweise Kostenübernahme durch den Radsportverein und Gesangverein wurde in Aussicht gestellt. k) Bauanträge Die nachfolgend aufgeführten Bauanträge erhielten die Zustimmung des Gemeinderates bzw. es wurde das Einvernehmen nach 36 Baugesetzbuch erklärt: Bauantrag von Gerhard und Andrea Pöschl aus Lohr-Rodenbach zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im Baugebiet "Gehäg-Sandäcker". Tekturplan von Wilhelm Brönner aus Hafenlohr zur Umnutzung eines Nebengebäudes zu einer Gaststätte. l) Spenden Herzlichen Dank für die großzügigen Materialspenden! Für den neuen Kinderspielplatz am ehemaligen Dreschplatz in Hafenlohr hat die Fa. Paidi-Möbel die Kosten für die Basketballanlage und für das Bolzplatztor übernommen. Anlässlich ihres 40-jährigen Jubiläums spendete der CSU-Ortsverband für die gleiche Anlage eine Tischtennisplatte. Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" Als Anlage sind die Bekanntmachungen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen und über die Eintragung für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "Aus Liebe zum Wald" vom 16. bis 29. November 2004 beigefügt. Um Beachtung wird gebeten. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) Anordnung einer Geschwindigkeits- und Tonnagebeschränkung für die Straße "Läutersgraben" Die Gemeinde Hafenlohr hat in der Sitzung vom eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 sowie eine Tonnagebeschränkung auf 5 to Achslast beschlossen. Die Beschränkungen gelten ab dem Ende des Grundstücks Fl.Nr bis zur Einmündung in die Bahnhofstraße. Aus diesem Grund wird folgende Anordnung erlassen. Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld erlässt als Behörde der Gemeinde Hafenlohr gemäß 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 StVO i.v. m. Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung vom (GVBI. S. 172) folgende A n o r d n u n g: 1. Für die Ortsstraße "Läutersgraben" wird aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 sowie eine Tonnagebeschränkung auf 5 to Achslast angeordnet. 2. Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Vz.Nr. 263 wirksam. 3. Zuwiderhandlungen werden nach 24 StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet.
4 Marktheidenfeld, den Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld gez. Diener Gemeinschaftsvorsitzender Gartenwasseruhren ausbauen Alle betroffenen Bürger werden gebeten, die Wasseruhren in den Gartengebieten umgehend auszubauen. Die Wasserleitung wird demnächst abgestellt. Fälligkeit der 2. Rate des Beitrages zur Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die 2. Rate des Beitrages zur Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung zum zur Zahlung fällig war. Um Beachtung wird gebeten. Verkauf von Bauplätzen Zur Errichtung von Einfamilienwohnhäusern hat die Gemeinde die Grundstücke zwischen den Anwesen Steiger und Scherer an der Steige käuflich erworben. Der Gemeinderat hat beschlossen, nach der Bodenneuordnung und durchgeführter Erschließung die Baugrundstücke an Interessenten aus der Bürgerschaft von Hafenlohr und Windheim zu verkaufen. Bewerber werden gebeten, einen schriftlichen Antrag an die Gemeindeverwaltung Hafenlohr zu richten Lohnsteuerkarten 2005 Die Lohnsteuerkarten für 2005 wurden in den vergangenen Tagen zugestellt. Noch fehlende Karten sind bei der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld zu beantragen. Verheiratete Personen müssen zur Änderung beide Steuerkarten vorlegen. Nicht benötigte Steuerkarten sollen zurückgegeben werden. Kinder, die am 1. Januar 2005 das 18. Lebensjahr vollendet haben (d.h. Kinder, die vor dem geboren sind) und noch in Berufsausbildung oder Schulausbildung stehen, werden vom Finanzamt auf der Steuerkarte nachgetragen. Dem Finanzamt muss ein Nachweis über die Ausbildung vorgelegt werden. Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich an die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Tel / , Frau Patzelt. Bauamtsprechtag Der nächste Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Main-Spessart findet am Mittwoch, dem von Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoldstraße 21, statt. Probealarm Der nächste Probealarm der Sirenen wird am Samstag, von der Polizeiinspektion Marktheidenfeld ausgelöst.
5 LVA - Sprechtage Die nächsten Sprechtage der Landesversicherungsanstalt Unterfranken, Würzburg finden am Donnerstag, dem und Donnerstag, dem , jeweils von Uhr und von Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoldstr. 21, Marktheidenfeld (1. Stock, Anbau) statt. Eine telefonische Voranmeldung zu dieser Beratung ist in jedem Fall erforderlich unter Ruf-Nr / Die LVA Unterfranken weist darauf hin, dass dem Versicherten für einen Beratungstermin ca. 15 Min. Zeit zur Verfügung stehen. Sollen Auskünfte für einen Dritten eingeholt werden, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Bei diesen Sprechtagen können auch Versicherungsverläufe bzw. Rentenauskünfte aus Konten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin erteilt werden. Jagdgenossenschaft Hafenlohr Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Mittwoch, um Uhr in Hafenlohr im Gasthaus Schneider. Die Versammlung ist nichtöffentlich. Teilnahmeberechtigt sind Inhaber bejagbarer Flächen im Bereich der Jagdgenossenschaft Hafenlohr oder deren Vertreter, die sich mit einer Vollmacht ausweisen müssen. Tagesordnungspunkte: 1. Bericht des Jagdvorstehers 2. Bericht des Kassiers 3. Entlastung durch Kassenprüfer 4. Verwendung der Jagdpacht 5. Verschiedenes Jagdvorsteher Aufruf zur Haus- und Straßensammlung für unsere Kriegsgräber Der Landesverband Bayern des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.v. führt vom 23. Oktober bis zum 02. November seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch. Der Erlös der Sammlung dient zur Pflege und Instandhaltung der 842 deutschen Soldatenfriedhöfe mit 2 Millionen Toten in 44 Ländern der Erde. Seit 1992 liegt der Schwerpunkt der Arbeit der deutschen Kriegsgräberfürsorge in den Ländern des ehemaligen Ostblocks. Im Jahr 2003 nahm der Umbettungsdienst nahezu Aus- und Einbettungen gefallener deutscher Soldaten vor. Von Jahr zu Jahr erhöht sich der Suchaufwand jedoch. Die Einsatzschwerpunkte in der Russischen Föderation lagen erneut in St. Petersburg, Now-gorod und Wolgograd-Rossoschka. Auch im Kaukasus ging es vorwärts. Weitere Schwerpunkte waren die Ukraine, Polen, Lettland, Moldawien, Litauen und Estland. Die Volksbund-Arbeit wird an diesen Brennpunkten gegenwärtig fortgesetzt. Am 6. Juni dieses Jahres jährte sich zum 60. Mal die Landung der Alliierten in der Normandie/Frankreich. Außerdem wurde des 60. Jahrestages der Schlacht um Monte Cassino/Italien am 19. Mai gedacht. Beide Schlachten waren entscheidende Etappen auf dem Weg zum Kriegsende. Hunderttausende fanden in erbitterten Kämpfen den Tod: Amerikaner, Briten, Franzosen, Kanadier, Polen, Inder, Italiener, Neuseeländer und Deutsche. Stumme Zeugen bis auf den heutigen Tag sind die Soldatenfriedhöfe, die am Fuß des Monte Cassino und in der Normandie zu finden sind. Für seine weltweite Friedensarbeit benötigt der Volksbund dringend Geld. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Wir danken Ihnen dafür.
6 In Hafenlohr und Windheim wird die Haus- und Straßensammlung von Mitgliedern der Soldaten- und Bürgerkameradschaft durchgeführt. Formulare im Internet Das Internetangebot an Formularen unter der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld wurde wesentlich erweitert. Ab sofort stehen im Internet unter der folgenden Adresse viele weitere Formulare zur Verfügung. Hier halten wir die wichtigsten Formulare für Sie bereit. Diese können Sie herunterladen, zum Teil auch am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken. Beachten Sie bitte, dass diese noch unterschrieben werden müssen. Sie können sie uns auf dem Postweg oder per Fax zusenden, oder auch im Rathaus abgeben. Wir betrachten diesen "Rund um die Uhr Service" als weiteren Schritt auf dem Weg zu einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Verwaltung, kann doch dadurch in vielen Fällen der persönliche Gang zur VGem oder zum Rathaus gespart werden. Nächstes Amts- und Mitteilungsblatt Das nächste Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Hafenlohr erscheint voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche Gewünschte Veröffentlichungen sind bis spätestens bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Zimmer 10, abzugeben. GEMEINDE HAFENLOHR R i t t e r 1. Bürgermeister Hafenlohr-Online zurück Startseite
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