EIOPA veröffentlicht die Ergebnisse der Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien Solvency II auf der Zielgeraden?

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1 Ergebnisse der Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien Solvency II auf der Zielgeraden? Solvency Consulting Knowledge Series Autoren Norman Ducoffre Lars Moormann Dr. Norbert Kuschel Kontakt Juli 2013 EIOPA hat in der ersten Jahreshälfte 2013 die quantitative Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien, das sogenannte Long-Term Guarantees Assessment (LTGA), durchgeführt. Das Hauptziel der Auswirkungsstudie war die Beantwortung der Frage: Wie sollen Versicherungsunternehmen unter Solvency II ihre langfristigen Verpflichtungen, insbesondere in der Lebensversicherung, bewerten und welche Zinssätze sollen sie hierfür zugrunde legen? Vorrangig ging es darum, sechs verschiedene regulatorische Methoden zur angemessenen Bewertung langfristiger Garantien, vor allem während volatiler Marktbedingungen, zu testen, um einen möglichst tragfähigen Ansatz zu finden. Dieser trag fähige Ansatz soll dann in ein sogenanntes LTG-Paket überführt werden, das von den Versicherungsunternehmen zur Bewertung ihrer Verbindlichkeiten und zur Berechnung des Risikokapitals (SCR) anzuwenden ist. Im Februar und März 2013 waren die europäischen Versicherer aufgefordert, diese verschiedenen Methoden zur Bewertung langfristiger Verpflichtungen innerhalb von neun Wochen zu testen. Es ging dabei in erster Linie nicht um die Analyse und den Vergleich der aktuellen Solvenzsituation der Versicherer. Diese wird verpflichtend nach dem aktuell wirksamen Aufsichtsregime (Solvabilität I) berechnet. Hintergrund dieser Studie waren hingegen essenzielle Fragen zur Bewertung langfristiger Verbindlichkeiten im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zur Omnibus-II-Richtlinie zwischen Europäischem Parlament, Europäischem Rat und Europäischer Kommission, die letztendlich im September 2012 zu einer Verschiebung weiterer Verhandlungen führte. Am 14. Juni dieses Jahres hat EIOPA den Ergebnisbericht vorgelegt. 1 Die Ergebnisse werden in den nächsten Treffen der Trilog-Parteien diskutiert werden und in den endgültigen Entscheidungsprozess zur Verabschiedung der Omnibus-II-Richtlinie und der Durchführungsmaßnahmen der EU-Kommission einfließen. In ihrem Kurzbericht vom 24. Juni hat die Europäische Kommission den Ergebnisbericht von EIOPA begrüßt und als gute Grundlage zur Erreichung einer zügigen politischen Einigung bzgl. Omnibus II bezeichnet. Überblick zur Teilnahmebereitschaft Ziel von EIOPA war, eine mindestens 50 %-Abdeckung des am stärksten betroffenen Lebensgeschäfts und 20 % des am meisten betroffenen Nichtlebensgeschäfts zu erreichen. Die Bemessungsgrundlage hierfür waren im Lebensgeschäft die versicherungstechnischen Rückstellungen (technical provisions) ohne das fondsgebundene Geschäft und im Nichtlebensgeschäft die versicherungstechnischen Rückstellungen für Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsrenten. 1 EIOPA Technical Findings on the Long-Term Guarantees Assessment, 14 June 2013, EIOPA/13/296, online verfügbar unter: insurance/long-term-guarantees-assessment/ index.html

2 Seite 2/12 In allen EU-Mitgliedsstaaten wurde das Ziel der 50 %-Abdeckung des relevanten Lebensgeschäfts mit langfristigen Garantien erfüllt. Die durchschnittlichen Marktanteile der teilnehmenden Gesellschaften über alle Mitgliedsstaaten betragen 59 % des gesamten Lebensgeschäfts und 70 % des Geschäfts mit langfristigen Garantien. Die Bemessung erfolgte anhand der versicherungstechnischen Rückstellungen. Der durchschnittliche Marktanteil der teilnehmenden Gesellschaften für Nichtlebensgeschäft beträgt 25 %, ebenfalls gemessen anhand der versicherungstechnischen Rückstellungen. Einige nationale Versicherungsaufseher entschieden, aufgrund der sehr geringen Bedeutung von lang laufendem Garantiegeschäft Nichtlebensversicherer im LTGA nicht zu berücksichtigen, sodass sich der oben genannte Anteil nur auf die berücksichtigten Mitgliedsstaaten bezieht. Abbildung 1 zeigt, dass insgesamt 427 Versicherungsunternehmen an der quantitativen Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien teilgenommen haben, wovon 211 Lebensgesellschaften, 142 Nichtlebensunternehmen, 65 Kompositversicherer und neun Rückversicherungsunternehmen sind. Abbildung 1: Teilnehmende Gesellschaften nach Unternehmenstyp Die Zusammensetzung der teilnehmenden Versicherungsunternehmen nach der Größe 2 ist sehr ausgewogen, und EIOPA lobt ausdrücklich den hohen Anteil der mittleren und kleinen Unternehmen, die an der Feldstudie teilgenommen haben. Ferner beteiligten sich 55 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit am LTGA. Abbildung 2: Teilnehmende Gesellschaften nach Unternehmensgröße Groß 115 Mittel 166 Klein 146 Überblick der getesteten Methoden Im Rahmen der quantitativen Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien (LTGA) wurden europaweit sechs verschiedene Methoden getestet, um die Auswirkungen kurzfristiger Marktschwankungen auf die Solvenzsituation der Versicherungsunternehmen angemessen abzubilden. Diese sind: Antizyklische Prämie (Counter Cyclical Premium, CCP) Extrapolation (Extrapolation) Übergangsregeln (Transitional Measures, TM) Verlängerung des Zeitraums zur Wiederherstellung der Solvenzsituation (Extension of Recovery Period) Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Vergleichbarkeit werden im Folgenden überwiegend die oben genannten Methoden mit ihrer englischen Bezeichnung bzw. mit ihrer Abkürzung verwendet. Diese sechs Methoden wurden in verschiedenen Kombinationen in insgesamt 13 Szenarien getestet. Bis auf die letzte Methode haben alle Einfluss auf die ökonomische Bilanz nach Solvency II und teilweise auf die Berechnung der Risikokapitalanforderungen (SCR) und somit direkten Einfluss auf die Solvenzquote der Versicherungsunternehmen. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Testszenarien ist in Tabelle 1 zu finden. Szenario 0 testet eine Anwendung von Solvency II ohne Verwendung einer der sechs genannten Methoden zum Bilanzstichtag und stellt nach Ansicht von EIOPA keine durchführbare Option dar. In Szenario 1, das als Basis-Szenario bezeichnet wird, wird eine Kombination der fünf quantitativen Methoden getestet. Bei den weiteren Szenarien werden dann nur Auswirkungen einzelner Änderungen zum Basis-Szenario geprüft. Um einen historischen Vergleich durchführen zu können, wurden auch ein Szenario mit dem Bilanzstichtag und zwei Szenarien mit dem Stichtag analysiert. Classic Matching Adjustment (CMA) Leben 211 Nichtleben 142 Komposit 65 Rückversicherer 9 Extended Matching Adjustment (EMA) 2 Hierbei wurden die Definitionen gemäß IFRS angewandt, um kleine, mittlere und große Unternehmen zu unterscheiden.

3 Seite 3/12 Tabelle 1: Im LTGA getestete Szenarien Quelle: eiopa.eu Antizyklische Prämie Mithilfe von Verschiebungen der zugrunde liegenden Zinskurve, die unter Solvency II die um Kreditrisiken angepasste Swap-Kurve ist, sollte im Rahmen der Antizyklischen Prämie (engl. Counter Cyclical Premium, CCP) versucht werden, kurzfristige Einflüsse von Finanzmarktkrisen zu dämpfen. Gleichermaßen sollte verhindert werden, dass Unternehmen durch kurzfristige Wertverluste von Wertpapieren zum verlustträchtigen Verkauf dieser Wertpapiere gezwungen werden. Die jeweiligen Aufseher hätten in Krisenzeiten somit die Möglichkeit, eine zeitlich limitierte Anpassung der Zinskurve um von EIOPA definierte Werte zuzulassen. Die CCP stellt einen Teil der Zinsdifferenz zwischen dem risikofreien Marktzins und Anlagen in einem Referenzportfolio dar, in dem Versicherungsunternehmen investiert sind. Nicht einbezogen werden der erwartete Zahlungsausfall oder die erwartete Insolvenz des Emittenten. Bei der Durchführung des LTGA wurden zwei Ansätze verfolgt, einerseits ein durchschnittliches repräsentatives Portfolio an Finanzanlagen innerhalb einer Währung und andererseits eines auf nationaler Basis. Sobald EIOPA oder die jeweilige Aufsicht den Status außergewöhnlicher Finanzmarktbedingungen feststellt, könnten Unternehmen somit die CCP auf die Zinskurve aufschlagen. Die Verwendung der CCP ist jedoch nicht verpflichtend, sondern kann auf freiwilliger Basis vom Unternehmen angewendet werden. Sobald ein Unternehmen die CCP verwendet, müssen die Verwendung und auch die Auswirkung der Verwendung durch den Ausweis eines speziellen Postens innerhalb der Eigenmittel veröffentlicht und für mindestens zwölf Monate verwendet werden. Zusätzlich sind Unternehmen verpflichtet, Risikokapital für einen möglichen Verlust der Anwendbarkeit der CCP zu stellen. Im Rahmen von LTGA wurden drei Level der CCP getestet: 50, 100 und 250 Basispunkte. Im Rahmen des LTGA stellte EIOPA verschiedene Probleme hinsichtlich des Einsatzes und möglicher Auswirkungen fest. Da die Verwendung nach Maßgabe der Aufsicht basierend auf der aktuellen Marktlage ermöglicht werden kann, jedoch nicht auf klaren Triggern basiert, bedeutet dies eine Unvorhersehbarkeit hinsichtlich der möglichen Verwendung. Dennoch würde die CCP bei ihrer Anwendung zu einer reduzierten kurzfristigen Volatilität der Eigenmittel des jeweiligen Unternehmens führen. Des Weiteren wäre die CCP eine mögliche Lösung, um auf breiter Basis die Auswirkungen kurzfristiger Probleme anzugehen. Durch den gesonderten Ausweis innerhalb der Eigenmittel würde dennoch eine marktweite Vergleichbarkeit bei gleichzeitig geringem Implementierungsaufwand für die Unternehmen größtenteils gewahrt. Im Allgemeinen geht EIOPA davon aus, dass die

4 Seite 4/12 CCP adäquate Anreize im Risikomanagement setzen würde. Allerdings ist davon auszugehen, dass die CCP nur für zinsrelevante Problematiken eine Lösung wäre, nicht jedoch für verschiedene andere potenzielle Krisen. Die Betrachtung auf Währungsebene hat einen relativ geringen Einfluss, wohingegen der Ansatz auf nationaler Ebene in den Wettbewerb eingreifen könnte. Durch die aktuelle Kalibrierung ist die Anwendbarkeit für viele Lebensversicherungsunternehmen jedoch begrenzt. Zusätzlich würde das Halten oder sogar das zusätzliche Investieren in lokale Staatsanleihen gefördert werden. Mehrfach wurde vor allem von der Industrie in erster Linie die mangelnde Vorhersagbarkeit einer möglichen Anwendbarkeit und der Höhe der CCP bemängelt. Zudem führte insbesondere eine hohe CCP zu teilweise auftretenden signifikanten Erhöhungen der Kapitalanforderungen für manche Unternehmen und damit zu einer Verringerung der Solvenzquote. Als Grund hierfür nennt EIOPA ein gestiegenes Stornorisiko, das aber eigentlich nicht ursprünglich mit der Höhe der CCP zusammenhängt, sondern eher auf den gewählten Modellierungsansatz zurückzuführen ist. EIOPA kam aus diesen Gründen zu dem Vorschlag, die CCP nicht als probates Mittel zu empfehlen, sondern stattdessen einen sogenannten Volatilitätsausgleich (Volatility Balancer, VB) einzuführen. Dieser soll anders als die CCP vorhersagbar und permanent im Einsatz sein und ausschließlich die Eigenmittel, nicht jedoch die Kapitalanforderungen verändern. Volatility Balancer Um die im Rahmen der CCP angeführten Nachteile zu vermeiden, rät EIOPA zur Einführung eines Volatility Balancers. Dieses Instrument wurde nicht im Rahmen des LTGA getestet, wird aber als Konsequenz der Ergebnisse als Ersatz für die CCP vorgeschlagen. Im Gegensatz zur CCP soll dieser ein berechenbares und permanentes Anpassungsinstrument sein, um sicherzustellen, dass kurzfristigen Marktvolatilitäten in angemessener Weise Rechnung getragen wird. Notwendige Eigenschaften wären Einfachheit, die Möglichkeit der aufsichtsrechtlichen Kontrolle, Vergleichbarkeit und Anwendbarkeit für alle Geschäftsarten außer im unitlinked-geschäft. Besonders hervorzuheben ist hier im Vergleich zur CCP die einfach zu berechnende Verschiebung der Zinskurve nach vorher definierten Maßgaben, also ohne die jeweilige Genehmigung durch den Aufseher. Des Weiteren wird der VB auf Basis der jeweiligen lokalen Währung berechnet. Die Grundlage für die Ermittlung bildet ein währungsspezifisches Referenzportfolio zur Ermittlung des Zinsunterschieds zum risiko freien Kapitalmarktzins. Sollte die lokale Marktlage signifikant von den Eigenschaften des Referenzportfolios abweichen, also mehr als der zweifache Zinsunterschied des Referenzportfolios zum risikofreien Kapitalmarktzins, ist eine zusätzliche Anpassung für nationales Geschäft vorgesehen. Die Abbildung des VB erfolgt über einen gesonderten Bilanzposten unter den Eigenmitteln. Zudem soll die Anwendung des VB in regelmäßigen Abständen validiert werden. Um dem Risiko der Verwendung des Instruments gerecht zu werden, sollen lediglich 20 % der Anpassung zur Anwendung kommen. Damit ist auch kein Risikokapital im Rahmen der Standardformel vorgesehen. Als maßgebliches Risiko in der Verwendung wird auf die Überschätzung der kurzfristigen Volatilität resultierend aus dem Ausfallrisiko, der Schwankung in der Ausfallwahrscheinlichkeit und den möglichen Kosten aus Herabstufungen des Ratings hingewiesen. Extrapolation Da die Verbindlichkeiten von Lebensversicherungsunternehmen in der Regel die Laufzeiten der auf den Märkten gehandelten Finanzanlagen überschreiten, bedarf es geeigneter Extrapola tionsmethoden. Diese sollen insbesondere für Zeiträume mit zu geringer Liquidität die Ableitung einer allgemein anwendbaren Zinskurve ermöglichen. Um eine möglichst adäquate Extrapolationsmethode zu finden, wurden verschiedene Ansätze getestet. Es wurden sowohl unterschiedliche Konvergenzen zum langfristigen Gleichgewichtszinssatz (Ultimate Forward Rate, UFR) getestet (zwischen zehn und 40 Jahren) als auch unterschiedliche Beginnzeitpunkte der Extrapolation untersucht (20 Jahre und 30 Jahre im Szenario 0 ). Im aktuellen Zinsumfeld liegt der Marktzins weit unterhalb der aktuell definierten UFR in Höhe von 4,2 %. Da eine kürzere Konvergenzzeit eine frühere Annäherung an die UFR mit sich bringt, werden die versicherungstechnischen Rückstellungen geringer bewertet als mit einer langen Konvergenzzeit. Gegensätzliches gilt natürlich, falls der Zinssatz bei Beginn der Extrapolation über der UFR liegt (eine schnellere Ab senkung bedingt eine höhere Bewertung). Gemäß EIOPA lässt sich aus der Studie schlussfolgern, dass kürzere Konvergenzzeiträume zu einer stabileren Zinsstrukturkurve und somit zu stabileren versicherungstechnischen Rückstellungen führen. Hingegen beziehen längere Konvergenzzeiträume mehr Marktinformationen mit ein. Somit sind die Bewertungsansätze näher an einer marktkonsistenten Bewertung. Gleichermaßen bietet die längere Konvergenz mehr Anreize für ein gutes Risikomanagement und ein besseres Asset- Liability-Management. Folglich sind die Unterschiede zwischen marktkonsistenten und extrapolierten Zinssätzen im Fall kürzerer Konvergenzzeiträume höher. Kürzere Konvergenzzeiträume führen auch zu einer höheren Volatilität der Eigenmittel und somit zu einer volatileren Solvenzquote der Unternehmen. EIOPA jedoch empfiehlt längere Konvergenzraten deutlich

5 Seite 5/12 Abbildung 3: Getestete Methoden des Matching Adjustments Classic Matching Adjustment (Artikel 77c) Produkte und Anlagen stark eingeschränkt Extended Matching Adjustment (Artikel 77e) Geringere Einschränkung hinsichtlich Produkte und Anlagen Classic standard Classic alternative ohne Einschränkungen der Anlagen bzgl. CQS 3 Extended standard I Anwendungsrate anhand eines 99,5 % Konfidenzintervalls Extended standard II Anwendungsrate anhand eines 99,9 % Konfidenzintervalls Extended alternative keine Einschränkungen der Anlagen bzgl. CQS oder festen Zahlungsströmen Langlebigkeitsverpflichtungen ohne künftige Prämien und Optionen (bspw. keine Stornierung) Alle Lebensversicherungsverpflichtungen und Nichtlebensrenten; Versicherungsnehmer- Optionen sind möglich über zehn Jahre, also beispielsweise 40 Jahre. Um verbleibende Risiken hinsichtlich einer Abweichung der extrapolierten Daten von der ökonomischen Realität zu minimieren, rät EIOPA zur Durchführung von Sensitivitätsanalysen im Rahmen der zweiten Säule. Matching Adjustment Die Verwendung des Matching Adjustments (MA) basiert auf dem Ansatz, für bestimmte Verbindlichkeiten eine erhöhte Zinskurve zur Diskontierung auf Basis der zur Bedeckung gehaltenen Kapitalanlagen zu verwenden. Dabei sind für die Verbindlichkeiten wie auch für die zuzuordnenden Anleihen bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Beim LTGA wurden zwei wesentliche Ausprägungen des Matching Adjustments in verschiedenen Varianten getestet: Classic Matching Adjustment (Artikel 77c) Classic standard Classic alternative Extended Matching Adjustment (Artikel 77e) Extended standard 1 Extended standard 2 Extended alternative Classic Matching Adjustment Für die Verwendung des Classic Matching Adjustments gelten strenge Kriterien für die versicherungstechnischen Verbindlichkeiten, auf die es angewendet werden darf. Befürworter des MA verfolgen dabei folgende Idee: Wie Abbildung 4 zeigt, unterliegen die Marktwerte von Anleihen, beispielsweise von Bonds, insbesondere während Krisenzeiten auf den Märkten kurzfristigen Schwankungen, die oft als künstliche Volatilität bezeichnet werden. Können diese Anleihen nun bis zur Endfälligkeit gehalten werden, wird das Risiko der kurzfristigen Marktschwankungen umgangen. Voraussetzung ist, dass die den Verbindlichkeiten zugehörenden Anleihen nicht für andere unerwartete Schadenzahlungen verwendet werden. Es muss sichergestellt sein, dass sie bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Insbesondere muss das Portfolio folgende Anforderungen erfüllen: Identifizierbarkeit, separate Steuerung und Organisation sowie keine Transferierbarkeit. Zudem müssen die Zahlungsströme dieser identifizierten Anleihen wohldefiniert sein. Ferner müssen die Anleihen für Classic Standard eine Mindestbonität von BBB (Credit Quality Step, CQS, 3) erfüllen, während es bei der Variante Classic Alternative keine Einschränkungen bezüglich der Qualität der Anleihen gibt. Abbildung 4: EUR Zinsaufschlag für Kreditrisiko häufige kleine Änderungen bps bps 400+ bps AAA BBB 0 Dez. 96 Dez. 98 Dez. 00 Dez. 02 Dez. 04 Dez. 06 Dez. 08 Dez. 10 Quelle: Bank of America Merrill Lynch

6 Seite 6/12 Bei den Versicherungsverträgen dieser Lebensversicherungsverpflichtungen gelten die folgenden Einschränkungen: Keine künftigen Beitragszahlungen Keine Optionen (außer Rückkauf, wobei der Rückkaufswert den Marktwert der zugehörigen An lagen nicht überschreiten darf) Es dürfen ausschließlich die versicherungstechnischen Risiken Langlebigkeits-, Kosten- und Revisionsrisiko enthalten sein Auf diese Teilportfolios von Verpflichtungen darf dann das Matching Adjustment als additiver Aufschlag auf die gesamte Basiszinsstrukturkurve (siehe auch Abbildung 4), ohne CCP, angewendet werden. Der Aufschlag wird unternehmensindividuell in Abhängigkeit von der Zinsdifferenz zwischen den Anleihen und der risikofreien Zinsstrukturkurve ermittelt, wobei ein Anteil für geschätzte Kosten für Insolvenz und Rating- Herabstufungen abgezogen wird ( fundamental spread ). Es gibt nur wenige Märkte, in denen Versicherungsportfolios existieren, die diese Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere wurde das CMA in England, Spanien, den Niederlanden und Dänemark angewendet. Ring-fencing sollte leichter durchführbar sein Immaterielles Todesfallrisiko darf in den Lebensversicherungsverpflichtungen enthalten sein Für die Berücksichtigung von Todesfallrisiko schlägt EIOPA eine Formel für den Test der Immaterialität vor, die allerdings noch weiterer Diskussion und Kalibrierung bedarf. Nach der Genehmigung durch die nationale Aufsicht soll laut EIOPA das CMA anwendbar sein und auch grenzüberschreitendes Geschäft nicht ausschließen. Extended Matching Adjustment Im Rahmen des LTGA wurde zudem eine sogenannte erweiterte Form der Anpassungsmechanismen, das Extended Matching Adjustment (EMA), getestet. Dieses unterscheidet sich wesentlich vom Classic Matching Adjustment, insbesondere da die Zahlungsströme der Versicherungsverpflichtungen nicht vorhersehbar sein müssen. Somit kann es zum Verkauf von zugehörenden Anleihen auch vor Fälligkeit kommen. Um dieses Risiko abzubilden, wird im Gegensatz zum CMA zusätzlich eine Anwendungsrate ( application rate ) verwendet, die die Höhe des EMA einschränkt. Unterschiede zum CMA und Restriktionen auf Anleihen und Verpflichtungen können Tabelle 2 entnommen werden. Große Anwendung fand das EMA insbesondere in Frankreich, Belgien und Italien. Gemäß EIOPAs Ergebnisreports kann das EMA ein Anreiz für die Versicherungsunternehmen sein, in schlechtere Ratingklassen zu investieren, und somit zu falschen Anreizen beim Risikomanagement führen. Das Vorhalten illiquider Anleihen gegen liquide Verbindlichkeiten kann insbesondere das Liquiditätsrisiko steigern. Zudem ist die Anwendung des EMA sehr komplex, wenig transparent und schränkt die Vergleichbarkeit ein. Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt EIOPA, dieses Tool in einem künftigen LTG-Paket nicht zu verwenden. EIOPA hält das Classic Matching Adjustment für das effektivste getestete Tool zur Vermeidung von kurzfristiger Volatilität der ökonomischen Bilanz und empfiehlt die Implementierung im LTG-Paket mit einigen Anpassungen und Einschränkungen: Tabelle 2: Unterschiede zwischen Classic und Extended Matching Adjustment Strenge Kriterien bezüglich der Mindestbonität der Anleihen und die Möglichkeit der Anpassung der Anleihen bei einer Bonitätsherabstufung Schaffung von Anreizen für ein adäquates ALM Quelle: Tabelle 11 in Technical Findings on the Long-Term-Guarantees Assessment von EIOPA

7 Seite 7/12 Übergangsregeln Mithilfe einer Übergangsregel soll ein weicher Übergang von den Bewertungsmethoden unter Solvency I zum Ansatz unter Solvency II geschaffen werden. Deshalb sollte diese Methode auch insbesondere nicht als Instrument zur Unternehmenssteuerung angewendet werden können. Im LTGA wurde ein gewichteter Durchschnitt aus einer Solvency-Iund Solvency-II-Zinskurve zur Bewertung der bestehenden Verbindlichkeiten und der Berechnung der Kapitalanforderungen getestet. Dabei wird die Solvency-I-Zinskurve zum Einführungszeitpunkt von Solvency II festgeschrieben und berücksichtigt während der gesamten Übergangszeit auch nur bereits bestehendes Geschäft zu diesem Zeitpunkt. Der Anteil des Solvency-I- Zinses wird über den Zeitraum der Übergangsbestimmungen aktuell sind sieben Jahre in der Diskussion linear abgebaut. Die Ergebnisse von EIOPA zeigen, dass die getesteten Übergangsbestimmungen tatsächlich zu einem weicheren Übergang zwischen Solvency I und Solvency II und somit auch zu einer besseren Ergebnisvergleichbarkeit über die Jahre führen können. Der deutsche Aufseher BaFin hebt in seinem veröffentlichten Länderreport die Notwendigkeit von Übergangsbestimmungen für den Zinssatz hervor. Grund dafür ist die aktuell hohe durchschnittliche Gesamtverzinsung für bestimmte Lebensversicherungsprodukte, die derzeit bei über 3 % liegt. Dieser hohe Prozentsatz sinkt erst mit der Zeit, wenn Verträge mit hohem Garantiezins von 4 % auslaufen und das Neugeschäft mit einem zurzeit aktuellen Garantiezins von 1,75 % im Bestand dominanter wird. Abbildung 5 zeigt den großen Unterschied von bis zu 80 Basispunkten in der durchschnittlichen effektiven Zinskurve für Bestandsgeschäft unter Berück sichtigung eines durchschnittlichen Zahlungsstroms eines deutschen Lebensversicherers. Abbildung 5: Verlauf der durchschnittlichen Zinsraten für Bestandsgeschäft % 3,4 3,2 3,0 2,8 2,6 2,4 2,2 2, Quelle: LTGA Report: Germany; der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Jahre Die Anwendung einer Übergangsbestimmung insbesondere ab dem zweiten Jahr des Übergangszeitraums ist komplex, da zum Startzeitpunkt von Solvency II bestehendes Geschäft von Neugeschäft abgegrenzt werden muss. Die Verwendung von Übergangsbestimmungen, deren Implementierung EIOPA empfiehlt, muss von den nationalen Aufsehern genehmigt werden und bedarf während des gesamten Zeitraums eines intensiven Review-Prozesses durch die Aufseher. EIOPA Solvency II Solvency I/Local GAAP Da die getesteten Transitional Measures nur auf bestimmte, insbesondere lang laufende Lebensversicherungsverpflichtungen beschränkt waren und somit nur in einigen Mitgliedsstaaten angewendet wurden, empfiehlt EIOPA zusätzlich zur getesteten Übergangsregel die Einführung einer zweiten Art Übergangsbestimmung, einer sogenannten statischen Übergangsbestimmung (static transitional measure). Im Gegensatz zur ersten sogenannten dynamischen Übergangsbestimmung (dynamic transitional measure), die im LTGA getestet wurde, soll die statische Methode die Differenz in der Bewertung der technischen Verbindlichkeiten zum Einführungszeitpunkt von Solvency II abdecken. Diese einmalig festgeschriebene Differenz wird dann über den Zeitraum der geltenden Übergangsbestimmungen linear abgebaut. Die dynamische Übergangsbestimmung soll laut EIOPA in Zukunft weniger komplex anwendbar sein. Tatsächlich helfen die Übergangsregelungen, die Anzahl der Unternehmen, die unterhalb einer Solvenzquote von 100 % liegen, zu reduzieren. Gemäß den Ergebnissen von EIOPA sinkt dieser Anteil bei Verwendung der dynamischen Regelung von 34 % auf 30 % und bei Verwendung der statischen Regelung auf 26 %. Beide Übergangsbestimmungen sollen weiterhin der Genehmigung der Aufsicht unterliegen und als gesondert ausgewiesene Eigenmittel (Special Own Funds) in die Bilanz aufgenommen werden.

8 Seite 8/12 Extension of Recovery Period Diese getestete Maßnahme hat im Gegensatz zu den anderen fünf Methoden keine Auswirkungen auf die Bilanz oder das Risikoprofil und ist für jede Art von Marktkrise anwendbar. Es handelt sich stattdessen um einen qualitativen Ansatz, Versicherungsunternehmen nach einem Bruch der Solvenzkapitalanforderungen mehr Zeit für die Wiederherstellung einer angemessenen Solvenz zu geben als gemäß der Richtlinie normalerweise vorgesehen. In der Regel haben Versicherungsunternehmen, deren Solvenzquote unter 100 % liegt, sechs Monate Zeit, wieder eine Quote von 100 % zu erreichen. Ein weiterer Aufschub um drei Monate ist mit Genehmigung der lokalen Aufsicht möglich. Der im LTGA diskutierte und von EIOPA vorgeschlagene Ansatz sieht vor, dass in Abhängigkeit von der Laufzeit der Verpflichtungen ein verlängerter Zeitraum bis zu maximal sieben Jahren zur Wiederherstellung der Solvenz genehmigt werden kann. Diese Maßnahme ist unternehmensindividuell und bedarf der Feststellung eines gestressten Marktumfelds durch EIOPA. Sollte diese Maßnahme zum Einsatz kommen, so fordert EIOPA einen engen Aufsichtsprozess, um Fortschritte zur Erreichung einer Solvenzquote von 100 % zu beobachten. EIOPAs Vorschlag und die Reaktion der Europäischen Kommission Zusammengefasst schlägt EIOPA nach Auswertung der Ergebnisse des LTGA nun folgendes LTG-Paket vor: Volatility Balancer, der die CCP ersetzt Classic Matching Adjustment mit Restriktionen bezüglich der Qualität der zugrunde liegenden Anlagen Dynamische und statische Übergangsbestimmungen Extrapolation, beginnend im Jahr 20 mit einer Konvergenz deutlich länger als zehn Jahre Extension of Recovery Period Dieser Vorschlag spiegelt nicht notwendigerweise die finale Ausgestaltung von Solvency II wider. Er dürfte aber im Rahmen des politischen Entscheidungsprozesses in den nächsten Monaten einen wesentlichen Einfluss haben. EIOPA lässt zudem noch einige Punkte ungeklärt. Dazu zählen beispielsweise die Dauer der Übergangsregelungen, die Anwendung des ring-fencing beim CMA und die exakte Ausgestaltung der Extrapolation und des Volatility Balancers. Die Europäische Kommission schließt sich in ihrem Kurzbericht vom 24. Juni den Punkten EIOPAs an und sieht dadurch die erwarteten Ziele als erreicht an. Der getestete Bilanzstichtag wird von der Europäischen Kommission als einer mit dem schwierigsten Marktumfeld in den vergangenen Jahrzehnten beschrieben. Daher sei auch damit zu rechnen, dass nicht alle europäischen Versicherungsunternehmen eine Solvenzquote von 100 % erreichen. In diesen Fällen hebt die Kommission die Notwendigkeit einer Verlängerung des Zeitraums zur Wiederherstellung der Solvenz hervor. Ergebnisse EIOPA hat in seinem Bericht Technical Findings on the Long-Term Guarantees Assessment vom 14. Juni detaillierte Ergebnisse zur Anzahl der teilnehmenden Gesellschaften, den finanziellen Kennzahlen sowie den Solvenzquoten für die einzelnen Mitgliedsstaaten und die einzelnen Szenarien veröffentlicht. Einige nationale Aufseher haben bereits zusätzlich Länderreports mit weitergehenden Analysen und Ergebnissen vorgelegt. Abbildung 6 zeigt nochmals die Auswirkungen der getesteten Methoden auf die Zinskurve. Basierend auf der Swap-Kurve wird die unter Solvency II zu verwendende Discount rate durch Anpassungen aufgrund des Kreditrisikos berechnet. Gut zu erkennen sind die Parallelverschiebungen bis zum Beginnzeitpunkt der Extrapolationskurve im Jahr 20 bei Verwendung der CCP und des MA. Die durchschnittlichen gewichteten Solvenzquoten aus dem getesteten Szenario 0 (ohne Berücksichtigung einer Maßnahme), das von EIOPA nicht als anwendbare Methode gesehen wird, zeigen die Notwendigkeit und Bedeutung der Einführung eines LTG-Pakets. Wie Tabelle 3 veranschaulicht, liegt die Solvenzquote durchschnittlich über alle teilgenommenen 427 Unternehmen bei nur 77 %. Hierbei ist anzumerken, dass hauptsächlich Unternehmen teilgenommen haben, deren Produkte lang laufendes Geschäft oder Garantien beinhalten und die dadurch von der Marktsituation im Besonderen betroffen sind. Die Situation verschlechtert sich, wenn ausschließlich der Durchschnitt der reinen Lebensversicherungsgesellschaften und der Kompositgesellschaften betrachtet wird. Durch die Einführung eines LTG- Pakets kann die durchschnittliche Solvenzquote deutlich gesteigert werden. In Szenario 1 ist eine Kombination aus allen quantitativen Methoden (Countercyclical Premium 100 bps, Classic/Extended Matching Adjustment, Transitional Measures, Extrapolation) getestet worden. Abbildung 7 zeigt die Unterschiede der Euro-Zinskurven zwischen Szenario 0 und Szenario 1, resultierend aus der CCP und der unterschiedlichen Extrapolation. Anpassungen der Zinskurve durch ein Matching Adjustment sind nicht abgebildet, da diese unternehmensindividuell berechnet werden. Dabei steigt die durchschnittliche Solvenzquote auf 143 % für alle teilnehmenden Unternehmen beziehungsweise auf 131 % für die teilnehmenden

9 Seite 9/12 Different interest rate curves used in the LTGA Abbildung 6: Im LTGA verwendete Zinsszenarien Quelle: eiopa.eu The LTGA tests four aspects of the risk-free interest rate curve which will be used to discount the cash flows used to determine the best estimate liabilities. Abbildung 7: Risikofreie Euro-Zinskurve für Szenario 0 und Szenario 1 Source: eiope.eu % 4,5 Solvency Consulting 9 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 Szenario 0 Szenario 1 0, Jahre Tabelle 3: Ergebnisse Szenario 0 und Szenario 1 Alle Unternehmen Leben- und Kompositversicherer Szenario 0 keine CCP, kein MA, keine TM, LLP30, Konvergenzzeitraum 40 Jahre Durchschnittliche Solvenzquote 77 % 53 % Anteil der Unternehmen mit einer Solvenzquote unter 100 % 46 % 56 % Szenario 1 CCP100, MA, TM, LLP20, Konvergenzzeitraum 10 Jahre Durchschnittliche Solvenzquote 143 % 131 % Anteil der Unternehmen mit einer Solvenzquote unter 100 % 30 %

10 Seite 10/12 Tabelle 4: Durchschnittliche Solvenzquote pro Szenario Tabelle 5: Durchschnittliche Solvenzquote pro Land in Szenario 1 Szenario Anzahl Durchschnittliche Solvenzquote Solvency I % Szn % Szn 01 Base % Szn 02 CCP % Szn 03 CCP % Szn 04 CMA alt % Szn 05 LLP % Szn 06 EMA alt % Szn 07 EMA Std % Szn 08 No EMA TM % Szn 09 EMA TM % Szn 10 FY % Szn 11 FY % Szn 12 FY % Land Anzahl Durchschnittliche Solvenzquote Gesamt % Belgien % Dänemark % Deutschland % England 13 90% Estland 3 314% Finnland 7 146% Frankreich % Griechenland 13 5% Irland 5 57% Italien % Liechtenstein 6 141% Litauen 4 229% Luxemburg 6 154% Malta 3 206% Niederlande % Norwegen 4 140% Österreich % Polen % Portugal 28 65% Rumänien 4 141% Schweden % Slowakei % Slowenien 4 156% Spanien % Ungarn % Zypern % Lebens- und Kompositversicherer. Bemerkenswert ist allerdings, dass trotz Berücksichtigung der verschiedenen Methoden etwa 30 % aller reinen Lebensversicherungsgesellschaften, die teilgenommen haben, und der Kompositgesellschaften eine Solvenzquote unter 100 % haben. Tabelle 4 gibt eine Übersicht über die Anzahl der teilnehmenden Gesellschaften und die durchschnittlichen Solvenzquoten per Szenario. Dabei fallen insbesondere die niedrigen Teilnahmequoten bei den Szenarien 4, 7 und 9 auf. Laut EIOPA ist der Grund für die niedrige Teilnahme bei den genannten Szenarien, dass die getesteten Ansätze für viele Unternehmen auf ihr jeweiliges Versicherungsportfolio nicht anwendbar oder irrelevant waren und bei Szenario 9 zusätzlich die Komplexität zu hoch war. Aufgrund der unterschiedlichen Teilnahmequoten pro Szenario ist eine Vergleichbarkeit der Solvenzquoten nur schwer möglich. Auffallend sind aber die verhältnismäßig hohen Solvenzquoten bei Szenario 10 und Szenario 12, bei denen die Situation der Unternehmen an früheren Bilanzstichtagen mit der heutigen Solvenz-Standardformel bewertet wurde. Eine Übersicht über die Teilnehmeranzahl und durchschnittlichen Solvenzquoten pro Mitgliedsland zeigt Tabelle 5 für Szenario 1. Während in Deutschland knapp 100 Versicherungsunternehmen (davon die Hälfte reine Lebensversicherer) teilgenommen haben, liegt die Anzahl in den anderen Mitgliedsstaaten zumeist im niedrigen zweistelligen Bereich. Die Solvenzquoten variieren sehr stark, was sicherlich auch den unterschiedlichen Teilnehmermengen zuzuordnen ist. Unter Verwendung des vorgeschlagenen LTG-Pakets insbesondere des Volatility Balancers hat EIOPA in Analyserechnungen eine durchschnittliche gewichtete Solvenzquote von etwa 150 % berechnet. Fazit Der grundsätzliche Rahmen, in Europa ein risikobasiertes Aufsichtssystem einzuführen, wird sowohl von der Versicherungsindustrie als auch von den Aufsehern als dringend notwendig angesehen. Für das künftige Solvenzsystem ist es unverzichtbar, dass es in allen Marktsituationen funktioniert und nicht im Widerspruch zum langfristig angelegten Versicherungsgeschäft steht. Die marktnahe Bewertung der Solvency- II-Bilanz schlägt sich unmittelbar auf die Solvenzquote nieder. Diese wird unter dem künftigen Aufsichtssystem viel volatiler sein als unter Solvency I und auch kurzfristige Marktschwankungen widerspiegeln. EIOPA hat in seinem Bericht vom 14. Juni 2013 bestimmte Empfehlungen und Maßnahmen auf Grundlage der Ergebnisse vorgeschlagen, die

11 Seite 11/12 nun in die weiteren Beratungen und Verhandlungen der europäischen Institutionen einfließen werden. Ziel ist es dabei, die endgültigen Anforderungen noch in diesem Jahr in der Omnibus-II-Richtlinie zu verankern und somit für die europäische Versicherungsindustrie Rechts- und Planungssicherheit über das künftige Aufsichtssystem zu haben. EIOPAs vorgeschlagene Empfehlungen und Maßnahmen haben unterschiedliche Reaktionen bei den verschiedenen betroffenen Institutionen (Versicherungsindustrie, Verbände, nationale Aufseher und europäische Kommission etc.) ausgelöst. Versicherungsindustrie und Verbände kritisieren in großen Teilen die neuen Vorschläge. So seien der methodische Ansatz der Extrapolation mit deren Beginn im Jahr 20 sowie eine Konvergenz innerhalb von zehn Jahren auf politischer Ebene bereits vereinbart und sollten laut Industrie und Verbänden im weiteren Prozess der Diskussionen unverändert beibehalten werden. Ferner ist nach Meinung der Industrie der Übergangszeitraum mit sieben Jahren eindeutig zu knapp bemessen. Es sei notwendig, dass sich diese Fristen an den deutlich längeren Laufzeiten von Lebensversicherungen orientieren. Dabei müssten die Veränderungen des Kapitalmarktumfelds in der Übergangszeit berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird von der Versicherungsindustrie kritisiert, dass die vorgeschlagenen Methoden als gesondert ausgewiesene Eigenmittel (Special Own Funds) in der Bilanz gezeigt werden sollen. Es wird weiterhin gefordert, dass die Unternehmen nicht gezwungen werden, verschiedene Modelle zu berechnen und zu vergleichen. Gemäß der deutschen und französischen Verbände kann das Paket nur als integraler Bestandteil von Solvency II funktionieren. Es ist von elementarer Bedeutung, dass ein einziges, klar definiertes Modell erarbeitet wird. Weiter fordern sie, dass eine den Herausforderungen angemessene Lösung für das Solvency-II-Modell unverzichtbar ist, damit die Versicherungswirtschaft weiterhin langfristigen Versicherungsschutz und Garantien anbieten und einen Beitrag zur Finanzierung der Wirtschaft leisten kann. 3 In ihrem Kurzbericht fordert die Europäische Kommission zu einer pragmatischen und kompromissorientierten Diskussion auf Grundlage der auf. Sie geht davon aus, dass ein Kompromiss gefunden werden kann, auch wenn bezüglich Design und Kalibrierung noch Anpassungen notwendig sein könnten. Weitere Verzögerungen in der politischen Diskussion und die daraus resultierenden Unsicherheiten würden, laut Kommission, störend und kostenintensiv für den europäischen Versicherungssektor sein und negativen Einfluss auf den Verbraucherschutz haben, da Solvency I veraltet ist. Solvency Consulting für Ihr Unternehmen Munich Re unterstützt ihre Kunden in allen Bereichen von Solvency II. Solvency Consulting verfügt über eine umfangreiche Erfahrung bei der Handhabung der Standardformel, der Entwicklung und Anwendung interner stochastischer Risikomodelle und ihrer Verknüpfung mit einer wertorientierten Portfoliosteuerung. Zudem wird in zentralen Aufsichts- und Fachgremien aktiv mitgewirkt, und der Wissenstransfer und die Ableitung von Handlungsempfehlungen in das operative Geschäft werden sichergestellt. Bei der Vorbereitung auf Solvency II bieten wir damit unseren Kunden konkrete und effiziente Hilfestellung. 3 Pressemitteilung des GDV vom 28. Juni 2013.

12 Not if, but how 2013 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Königinstraße 107, München Bestellnummer

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