Leistungsbeschreibung: Grafik und Satz von Werbematerialien Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte

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1 Leistungsbeschreibung: Grafik und Satz von Werbematerialien Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte Das Projekt Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) plant für den Zeitraum 01. April 2019 bis 31. Dezember 2022 verschiedene Kommunikationsmaßnahmen, zu deren Unterstützung Print-Materialien wie Klappkarten, Flyer, Poster und Roll-Ups eingesetzt werden sollen. Für die Gestaltung des Layouts und den Satz von Werbematerialien der WiFF sucht das Deutsche Jugendinstitut e.v. einen erfahrenen Dienstleister als Rahmenvertragspartner und bittet um die Abgabe von Angeboten. 1. Die Weiterbildungsinitiative Die Weiterbildungsinitiative verfolgt das Ziel, die Elementarpädagogik als Basis des Bildungssystems zu etablieren. Dafür muss die Qualität in der Frühen Bildung weiterentwickelt werden. WiFF setzt auf Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte: Das Projekt stellt Fachwissen zu aktuellen Themen der Frühpädagogik zur Verfügung, fördert die Kompetenzorientierung in der Weiterbildung und erhebt empirische Daten über das Arbeitsfeld Kita. Die Weiterbildungsinitiative ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts Zielgruppen Vertretungen von Kultusministerien und Sozialministerien auf Landesebene, Bundesebene und kommunaler Ebene Vertretungen von Fachschulen für Sozialpädagogik: Verbände, Träger, Leitungen und Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler Vertretungen kindheitspädagogischer Studiengänge: Leitungen, Dozentinnen und Dozenten, Studierende Weiterbildungsvertreter: Träger sowie Weiterbildnerinnen und Weiterbildner Vertretungen der Kita-Praxis: Träger, Fachberatungen, Leitungen, Fachkräfte Vertretungen der Fachpolitik: GEW, Bundearbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung im Kindesalter (BAG-BEK), Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)

2 3. Art und Umfang der Leistungen WiFF plant bis Ende 2022 circa sieben Veranstaltungen, die aktuelle Themen der Frühpädagogik bzw. bildungspolitische Herausforderungen behandeln. Ziel ist, zum Diskurs anzuregen und eine gemeinsame Basis für Reformprozesse zu schaffen. Damit dies gelingen kann, müssen Akteurinnen und Akteure aus Politik, Ausund Weiterbildung, Wissenschaft und Kita-Praxis zusammengebracht werden. Die Veranstaltungen richten sich deshalb je nach Thema an mehrere der oben genannten Zielgruppen. 1. Veranstaltungsprogramme Zur Ankündigung/Einladung zu Veranstaltungen und Orientierung der Teilnehmenden wird je ein Programm benötigt. Die Gestaltung soll dabei auf dem Master-Layout des bestehenden Corporate Designs für die Veranstaltungsprogramme aufbauen. Das Cover soll durch die Variation eines Elements variiert und der jeweilige Text gesetzt werden, so dass eine visuelle Unterscheidung der einzelnen Programme möglich ist. In 2019 sind Layout und Satz für ein Veranstaltungsprogramm geplant, in der weiteren Projektphase jeweils 2 Programme pro Jahr. 2. Plakate Für Veranstaltungen sollen zur Darstellung des Projekts bzw. von Projektergebnissen ein oder mehrere Plakate gestaltet werden. Darüber hinaus diskutiert die WiFF auch Ergebnisse und Themen auf externen Veranstaltungen und Messen. Dazu gehören beispielsweise der KITA-Kongress im Rahmen der ConSozial und der Kita-Leitungskongress. Zielgruppen sind je nach Messe und Veranstaltung eine o- der mehrere der oben genannten. Auf Grundlage des vorhandenen Corporate Designs und in Anlehnung an bereits bestehende Plakate sind in 2019 zwei aktualisierte Master-Layouts zu entwerfen, die zukünftig für alle Plakate einer Veranstaltung genutzt werden können. In 2019 wie auch den Folgejahren sind der Satz von Texten und Schaubildern bzw. Bildern von bis zu 8 Plakatmotiven pro Jahr geplant. 3. Roll-Ups Bei Veranstaltungen sowie auf Messen sollen in der laufenden Projektphase leicht zu transportierende und aufzubauende Roll-Ups o.ä. (bis zu 3 Stück) realisiert werden. Sie transportieren keine oder nur wenige Inhalte und dienen in erster Linie dem Branding. Die Gestaltung erfolgt auf Basis des Corporate Designs. 4. Projektflyer Der vorhandene Flyer über das Projekt mit Informationen zu Zielen und Ergebnissen muss bis Ende 2022 voraussichtlich bis zu drei Mal aktualisiert werden. Dies betrifft in erster Linie den Satz des Textes, ggf. auch mit grafischen Anpassungen.

3 5. Flyer für zentrale Produkte und Services Um die Bekanntheit zentraler Web- und Print-Angebote wie zum Beispiel das Fachkräftebarometer Frühe Bildung (fachkraeftebarometer.de) bei der jeweiligen Zielgruppe zu steigern, sollen diese eigens beworben werden. Dazu sollen auf Basis des bestehenden Corporate Designs zwei neue Flyer erstellt werden. 6. Klappkarte für Jahresendmailing Darüber hinaus sollen Partner und Multiplikatoren aus Politik, Wissenschaft, Aus- und Weiterbildung sowie Kita-Praxis einmal pro Jahr anhand eines Print- Mailings (Klappkarte) zentrale WiFF-Produkte vorgestellt und auf neue Entwicklungen hingewiesen werden. 4. Angebot Das Angebot ist gemäß Punkt 3 (Art und Umfang der Leistungen) aufzubauen. Bitte verwenden Sie hierfür die Anlage I Kostenplan. Zudem sind folgende Nachweise einzureichen: a) Profil des Dienstleisters inkl. Qualifikation bzw. Erfahrungen. b) Drei Arbeitsproben von vergleichbaren Referenzprojekten für die grafische Gestaltung von Flyern, Plakaten und Programmen in den vergangenen drei Jahren. Davon mindestens ein Referenzprojekt aus den Bereichen Non-Profit und/oder Bildung/Wissenschaft. Die Angabe erfolgt ausschließlich nach dem Format der Anlage II zur Beschreibung von Referenzen. Wir sind lt. Vergabeordnung verpflichtet, Vergleichsangebote einzuholen und Aufträge im Wettbewerb zu vergeben. Angebote mit unvollständigen Angaben können deshalb nicht berücksichtigt werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach Preis (50%) und der fachlichen Eignung (50%), belegt durch das Dienstleister-Profil und Referenzen. Bestandteile des Auftrags sind die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Auftragsbedingungen des DJI in der Anlage III. Wir bitten Sie, das Angebot in Deutsch zu verfassen, zu datieren und im Original unterzeichnet mit den geforderten Anlagen und Nachweisen sowie Arbeitsproben bis zum 11. März 2019 zu senden an: Julia Pollert (pollert@dji.de, 089/ ) und Annemarie Schuldt (schuldt@dji.de, Tel. 089/ ). Sie sind ebenfalls Ansprechpartnerinnen für Rückfragen. Deutsches Jugendinstitut e.v. Abteilung K, Julia Pollert/ Annemarie Schuldt Nockherstraße München

4 5. Fristen, Auftragsvergabe, Briefing, Rechnungsstellung Die Frist zur Angebotsabgabe endet am 11. März Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am und endet am Es besteht die Option einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 6 Monate. Die Aufträge werden innerhalb des Rahmenvertrags im Einzelnen vergeben. Für jeden Auftrag ist jeweils ein Angebot zu erstellen, das auf dem eingereichten Kostenplan basiert. Die im Kostenplan genannten Angaben verstehen sich als Beispiele; der Umfang des Auftrags kann je nach Bedarf variieren. Nach Auftragserteilung findet ein Briefing zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. In diesem Zuge erhält der Auftragnehmer das CD-Manual, Bilder etc. Die Fristen zur Erledigung der einzelnen Aufträge werden jeweils vereinbart. Gute Erreichbarkeit während der üblichen Bürozeiten setzen wir voraus. Die Terminierung erfolgt grundsätzlich mit der genannten Ansprechperson. Nachdem die Leistung erbracht wurde stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese in Rechnung. Für die Rechnungsstellung ist das jeweils pro Auftrag eingereichte Angebot des Auftragnehmers bindend. Mehrwertsteuer und die Konditionen (wie Skonti) sind in der Rechnung auszuweisen. München, den 26. Februar 2019 Anlagen: I. Vorlage Kostenplan II. Vorlage Referenzen III. Auftragsbedingungen des DJI

5 Anlage I Kostenplan Firmenname Anschrift Ansprechpartner/Telefon Datum/ Angebot Grafik und Satz Nr. Leistungsmerkmal (LM) LM /h Anzahl Stunden (h) /Leistung 1. Veranstaltungsprogramm (A4, ca. 4 bis 8 Seiten) A. Konzeption/ Gestaltung Layout B. Satz pro Programm inkl. 3 Korrekturläufe Plakatreihe (A1, ca. 5 bis 8 Stück) A. Konzeption/ Gestaltung Masterlayout B. Gestaltung Layout Adaption nach Thema C. Satz pro Plakat inkl. 3 Korrekturläufe Roll-Up (übliches Format, 3 Stück) A. Neugestaltung Projektflyer (Din lang, 4 Seiten) A. Redaktionelle Überarbeitung inkl. 3 Korrekturabläufe 5. Flyer/Klapparte (Din lang oder hoch, ca. 4 Seiten) A. Konzeption/Gestaltung Layout B. Satz pro Flyer/ Karte inkl. 3 Korrekturläufe 6. Zusätzliche Arbeitsstunden Gesamt, netto MwSt. Gesamt, brutto Datum, Unterschrift

6 Anlage II zur Beschreibung von Referenzen Der Anbieter weist nach, dass er über Erfahrungen in der grafischen Gestaltung und im Satz verfügt, indem er Arbeitsproben einreicht und den jeweiligen Auftraggeber benennt. Referenz 1 Titel Name und Anschrift des Auftraggebers Ansprechpartner für das Projekt mit Kontaktdaten (Tel./Mail/Web) Erläuterung der Leistungen Arbeitsprobe (liegt bei) Referenz 2 Titel Name und Anschrift des Auftraggebers Ansprechpartner für das Projekt mit Kontaktdaten (Tel./Mail/Web) Erläuterung der Leistungen Arbeitsprobe (liegt bei) Referenz 3 Titel Name und Anschrift des Auftraggebers Ansprechpartner für das Projekt mit Kontaktdaten (Tel./Mail/Web) Erläuterung der Leistungen Arbeitsprobe (liegt bei)

7 Anlage III Auftragsbedingungen Deutsches Jugendinstitut e.v., Nockherstraße 2, München 1 Leistung Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu unterrichten. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten / Lieferung / Leistung unter Zugrundelegen des neuesten Erkenntnisstandes von Methoden, Technik etc. durchführen. Er gewährleistet die sachgerechte Sorgfalt. 2 Kosten Mögliche Fremdaufträge werden aus dem vereinbarten Preis gedeckt. Mit dem gezahlten Preis sind alle Ansprüche abgegolten. 3 Versteuerung/Sozialversicherung Die Pflicht zur Versteuerung sowie gegebenenfalls zur Sozialversicherung obliegt dem Auftragnehmer. 4 Sonderleistungen Nachträglich vom Auftraggeber geforderte Leistungen werden nach näherer Vereinbarung gesondert vergütet. 5 Kostenprüfung Kostenprüfungen können auch während der Laufzeit des Auftrages vorgenommen werden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten alle Prüfungsrechte ein, die nach der VOPR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom in der jeweils gültigen Fassung zulässig sind. 6 VOL/B und VPÖA Soweit in diesen Auftragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen -VOL-)" sowie die "VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom " in der jeweils gültigen Fassung. 7 Abnahme Die Arbeit/Lieferung/Leistung wird von einem Beauftragten, in der Regel ein/e Beschäftigte/r des Auftraggebers, abgenommen. Erst nach der Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für die vereinbarte Vergütung. 8 Nutzungsrechte (1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in 15, 23, 87b) und 88 UrhG genannten Nutzungsarten sowie die Bearbeitung und Umgestaltung. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht Dritten zu übertragen oder ihnen ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen. Die Ausübung des Rückrufrechtes nach 41 UrhG wird für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen lassen. Er stellt seinerseits den Auftraggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei. (2) Mitteilungen an die Presse oder Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstigen Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sowie jede sonstige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Werk sind allein dem DJI vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf das DJI weiter übertragen. (3) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil des Werkes

8 9 Geheimhaltung (1) Der Auftragnehmer wird - auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheit Verschwiegenheit bewahren. (2) Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen und dergleichen, die dem Auftragnehmer in Ausführung dieses Auftrages zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers oder sonstiger Verfügungsberechtigter keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden. (3) Veröffentlichungen über die im Rahmen des Vertrages gewonnen Erkenntnisse bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber. 10 Kündigung (1) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht; b) Leistungsverzug von mehr als zwei Monaten. (2) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind. (3) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund des Vertragsverhältnisses erwachsen. (4) Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschl. etwaiger Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber zu (vgl. 8 (3) dieser Auftragsbedingungen). (5) Die Regelungen in 9 VOL/B bleiben hiervon unberührt. 11 Haftungsausschluss Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen. 12 Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Falls der Vertragsgegenstand auch die Bearbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, verpflichten Sie sich durch Annahme des Auftrages zur Wahrung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort. Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort - und Gerichtsstand - ist München. 14 Schlussbestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages/Auftrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. Stand:

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