Vorwort -3- A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen. 3. Das Staatliche Kolleg (Institut zur Erlangung der Hochschulreife)

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1 Vorwort A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen I. Die Aufgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sind in der Bekanntmachung der Landesregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 24. Juli 2001 (GBI. S. 590), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juli 2016 (GBl. S. 460) wie folgt festgelegt: 1. Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere a) allgemein bildende Schulen; b) berufliche Schulen; c) Elementarerziehung; d) Privatschulwesen; e) Lehrerausbildung in der zweiten Phase, Pädagogische Fachseminare, Lehrerfortbildung; f) Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfungen (Staatsexamen) sowie Rahmenvorgaben mit Mindestanforderungen für die Ausgestaltung der BA/MA-Studiengänge im Lehramt; g) Bildungsforschung; h) Bildungsinformation und Bildungsberatung; i) Fernunterricht; k) überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten; 2. Kleinkindbetreuung, Kindergärten und vorschulische Bildung; 3. mit der schulischen Bildung, Erziehung und Bildungsberatung zusammenhängende Jugendfragen; 4. Angelegenheiten des Sports, Wandern; 5. Weiterbildung; 6. Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, Staatsleistungen, Kirchensteuerrecht; 7. sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus, Jugend und Sport, soweit nicht ein anderes Ministerium zuständig ist. II. Dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sind unmittelbar unterstellt: 1. Die Regierungspräsidien hinsichtlich der Schul- und Bildungsangelegenheiten einschließlich der Dienstaufsicht über die Pädagogen und Schulpsychologen (Abteilung 7 Schule und Bildung) sowie der kulturellen Angelegenheiten, soweit diese nicht vom Kultusministerium wahrgenommen werden 2. Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien und Berufliche Schulen) in Esslingen, Freiburg (mit Abteilung Sonderpädagogik), Heidelberg (mit Abteilung Sonderpädagogik), Heilbronn, Karlsruhe, Rottweil, Stuttgart (mit Abteilung Sonderpädagogik), Tübingen und Weingarten 3. Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen) in Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg und Reutlingen sowie die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen sowie Grundschulen) in Mannheim, Meckenbeuren, Rottweil und Schwäbisch Gmünd 4. Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Grundschulen) in Albstadt, Bad Mergentheim, Freudenstadt, Heilbronn, Laupheim, Lörrach, Nürtingen, Offenburg, Pforzheim und Sindelfingen 5. Die Pädagogischen Fachseminare in Karlsruhe (mit Abteilung Sonderpädagogik), Kirchheim/Teck und Schwäbisch Gmünd (mit Abteilung Sonderpädagogik) sowie das Fachseminar für Sonderpädagogik Reutlingen 6. Das Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik Baden-Württemberg 7. Die Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen 8. Das Landesinstitut für Schulentwicklung 9. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg 10. Die Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater in Schloss Rotenfels IV. 3. Das Staatliche Kolleg (Institut zur Erlangung der Hochschulreife) in Mannheim 4. Die beruflichen Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufliche Gymnasien, Berufsoberschulen, Fachschulen) sowie die Staatliche Feintechnikschule Villingen-Schwenningen, die Staatliche Berufsfachschule Furtwangen und die Staatliche Modeschule Stuttgart 5. Die Staatlichen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat Förderschwerpunkt Hören und Sprache in Heilbronn, Neckargemünd und Nürtingen Das Staatliche sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum Förderschwerpunkt Hören in Stegen Die Staatlichen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat Förderschwerpunkt Sehen in Ilvesheim und Waldkirch Die Staatlichen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in Emmendingen und Markgröningen Den Staatlichen Schulämtern unterstehen die Grund-, Hauptund Werkrealschulen, die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die Realschulen und die Gemeinschaftsschulen sowie die Grundschulförderklassen und Schulkindergärten. V. Die IT-Vorhaben im Geschäftsbereich des Kultusministeriums sind als Gesamtpaket zur Unterstützung und Optimierung der Verwaltungsabläufe zu sehen. Aufgrund der Verzahnung und der gegenseitigen Abhängigkeit der einzelnen Vorhaben ist eine vorhabens- oder projektbezogene Zuweisung der durch den IT-Einsatz bereits realisierten Stelleneinsparungen sowie des künftig zu erwartenden Rationalisierungspotentials nicht möglich. Allgemein kann festgestellt werden: Die bereits realisierten Stelleneinsparungen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums waren nur mit Hilfe der Informationstechnik möglich. Eigentlich erforderliches zusätzliches Personal aufgrund von erhöhtem Arbeitsanfall wurde und wird durch den konsequenten Einsatz von IT und der damit verbundenen Verfahren vermieden. Zunehmend werden Migrationsprojekte und die Ausstattung mit neuer Technik erforderlich, um die in der Vergangenheit erzielten Rationalisierungserfolge sicherzustellen. Die Kompensation der kommenden Stelleneinsparauflagen ohne Qualitätsverlust ist nur durch die Realisierung weiterer IT-Vorhaben und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel und Ressourcen zu erreichen. III. Den Regierungspräsidien (Abteilung 7 Schule und Bildung) sind unmittelbar unterstellt: 1. Die Staatlichen Schulämter einschließlich der schulpsychologischen Beratung 2. Die Gymnasien einschl. Aufbauzüge, die Staatlichen Aufbaugymnasien mit Heim einschl. Aufbauzüge und die ev. theologischen Seminare -3-

2 B. Wesentliche organisatorische Änderungen gegenüber dem Vorjahr Im Vergleich zum vorigen Staatshaushaltsplan 2015/16 ergaben sich im Kultusressort keine wesentlichen organisatorischen Veränderungen. C. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben Tsd. EUR Tsd. EUR Steuern und ähnliche Abgaben... Verwaltungseinnahmen , ,3 Übrige Einnahmen , ,8 Gesamteinnahmen , ,1 Personalausgaben , ,5 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,5 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,6 Ausgaben für Investitionen , ,2 Besondere Finanzierungsausgaben , ,9 Gesamtausgaben , ,9 Zuschuss , ,8 Die Beiträge des Landes an die kommunalen Schulträger zu den laufenden sächlichen Schulkosten (Sachkostenbeiträge) gem. 17 und 18 a FAG i. V. mit 2 und 3 der Schullastenverordnung sind im Ansatz von Kap Tit. Gr. 72 enthalten. Für die Erstattung der Beförderungskosten für Schüler öffentlicher Schulen, ausgenommen Fachschulen, sowie für Schüler von Schulen in freier Trägerschaft nach 18 FAG sind bei Kap Tit jährlich 193,0 veranschlagt. D. Personalsoll I Tit Planmäßige Beamte , , ,0 kw , 0 kw Tit Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst , ,0 Tit Arbeitnehmer (Beschäftigte) , ,5-14,0 kw - - 8,5 kw zusammen , , ,0 kw ,5 kw II. Auszubildende Tit Kapitel zusammen III. Auszubildende Sonstige Titel Praktikanten Kapitel/Titel / Entfällt Entfällt 5 10 zusammen

3 IV. Sonstige im Personalsoll nicht enthaltene Bedienstete (ohne Landesbetriebe) Kapitel ,0 3, ,5 0, ,0 7, ,0 1, ,0 25, ,0 61,8 zusammen 99,5 98,3 V. Personal bei den Landesbetrieben (nach Wirtschaftsplan) Gesamtbestand Personal (Summe) entsprechend den Wirtschaftsplänen Beamte Beschäftigte und Auszubildende Kapitel/Titel / ,0 15,0 zusammen ,0 15,0 Außerdem nicht vollbeschäftigte Beschäftigte (Arbeitnehmer) mit weniger als der regelmäßigen Arbeitszeit in wechselnder Anzahl. Die Personalkosten für die Beschäftigten (Arbeitnehmer) des Landesinstituts für Schulentwicklung werden aus Kap Tit bezuschusst. Die Personalkosten für alle Beschäftigten des Landesmedienzentrums werden aus Kap Tit bezuschusst. Die Personalkosten für die Beschäftigten (Arbeitnehmer) der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen werden aus Kap Tit bezuschusst. -5-

4 E. Z u s a m m e n f a s s u n g d e r w i c h t i g s t e n S a c h a u s g a b e n Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen u. Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Zusammen Förderung von Schulen in freier Trägerschaft (Kap. 0435) 867,3 895,6 867,3 895,6 Aufwendungen für Angelegenheiten der Kirchen und andere Religionsgemeinschaften (Kap. 0455) 127,4 131,3 127,4 131,3 Zuschüsse zur Förderung des Sports (Kap. 0460) 1,3 1,5 47,8 56,4 39,0 43,7 88,1 101,6 Zuschüsse an Schulträger zur Schaffung des erforderlichen Schulraums (Kap Tit. Gr. 91) 74,0 72,7 74,0 72,7 zuzüglich 63,5/69,6 Verpflichtungsermächtigungen Betreuungsangebote an den Schulen (Kap Tit.Gr. 71) 62,0 62,0 62,0 62,0 Vorschulische Bildung und Betreuung (Kap. 0439) 0,0 0,1 43,5 24,9 43,5 25,0 zuzüglich 29,1/24,5 Verpflichtungsermächtigungen Weiterbildung (Kap. 0453) 0,3 0,3 25,5 25,3 25,8 25,6 Jugend und kulturelle Angelegenheiten (Kap. 0465) 0,4 0,2 23,8 28,7 0,1 0,1 24,3 29,0 Ausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (Kap Tit ) 13,9 18,6 13,9 18,6 Lehrerfortbildung (Kap und Kap je Tit. Gr. 68, Kap. 0448) 3,8 3,8 7,6 8,1 0,1 0,1 11,5 12,0 Sonstige Förderungsbeiträge für Schüler (außerhalb des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) und Beihilfen für die Verpflegung und Unterkunft von Berufsschülern beim Besuch von Landes- und Bezirksfachklassen (Kap Tit und Tit. Gr. 78) 0,2 0,1 10,4 28,8 10,6 28,9 Landesinstitut für Schulentwicklung, Landesmedienzentrum und Medienförderung, Digitalisierungsoffensive (Kap. 0442) 1,5 7,6 7,7 0,4 0,4 9,5 8,1 Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes, Gesundheitsmanagement (Kap Tit und ) 4,3 5,6 4,3 5,6 Präventionsmaßnahmen an Schulen (Kap Tit. Gr. 70) Aufwendungen für außerunterrichtliche Veranstaltungen (Kap Tit ) zuzüglich 2,2/2,2 Verpflichtungsermächtigungen Förderung der Jugendbegleitung an öffentlichen Schulen (Kap Tit. Gr. 73) 2,0 2,0 1,6 1,4 3,6 3,4 3,0 2,8 3,0 2,8 0,0 3,0 0,0 3,0 Bildungsplanung, Bildungsforschung und Bildungsberatung, Aufwendungen für Ganztagsschulen als Modellschulen und Schulreform (Kap Tit.Gr. 81, Kap Tit.Gr. 92) 1,6 1,1 0,9 0,5 0,0 0,9 2,5 2,5 Förderung der Kleinkindbetreuung (Kap Tit.Gr. 70) 0,1 0,1 2,3 2,2 2,4 2,3 Zur Pflege der gesamtdeutschen und internationalen Kulturbeziehungen sowie Lehrer- und Schüleraustausch (Kap Tit.Gr. 91, Tit , Kap Tit , , Kap Tit. Gr. 94 und Tit. Gr. 97) 0,2 0,2 2,2 2,1 2,4 2,3 Enquete-Kommission "Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft" (Kap Tit. Gr. 71) 1,7 1,7 1,7 1,7 Zur schulischen Förderung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer (Kap Tit ) 1,1 1,1 1,1 1,1-6-

5 F. Verpflichtungsermächtigungen Die Verpflichtungsermächtigungen nach 38 Abs. 1 LHO betragen zusammen ,4 152,1 G. Verwendung des verteilten Reingewinns der Staatlichen Wetten und Lotterien ( Wettmittelfonds ) Die Verwendung des verteilten Reingewinns der Staatlichen Wetten und Lotterien ( Wettmittelfonds ) ist im Vorheft des Staatshaushaltsplans dargestellt. -7-

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